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1108/2019

Städtische Linde vor Rösrather Str. 749

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.05.2019, TOP 8.1.1

Straßenbaum vor Rösrather Str. 749

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Linde vor Rösrather Str

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Rösrather Str.749_VZ-Plan

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Lageplan Rösrather Str 749

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Straßenbaum vor Rösrather Str. 749

34 Zeichen

Straßenbaum vor Rösrather Str. 749

Linde vor Rösrather Str

28 Zeichen

Linde vor Rösrather Str. 749

Rösrather Str.749_VZ-Plan

2187 Zeichen

739-743

Ein- u. Ausfahrt

Eingang:

m)
Debuschewitz]

Debuschewitz Verkehrstechnik GmbH & Co. KG
Stollwerckstr. 32 ; 51149 Köln
Tel.: 02 21 / 839 07 -O * Fax.: 02 21 / 839 07 -73
mail@debuz.de

%Bauzaun (bauseits)

Projektleiter
Stadt# Köln
geändert am Signaltechnik (642/1)
Name:
Stadt Köln
Ersteitam: 15.03.19 Kölner-Verkehrs-Betriebe
Nomen Neustadt
KvBO)
Bauleiter (Debu): Verkehrsleitzentrale
Below
@ Stadt# Köln
BE-Fläche Stadt & Köln

Die Oberbürgermeisterin
‚Amt für Verkehrsmanagement

Verkehrssicherungspflicht obliegt der
bauausführenden Firma.

BE-Fläche 6,0m x 13,0m OBauzaun (Debu) Ve
OVZ 600 (Debu)
H H Ein- / Ausbau nm ea Bo zEI
E E von Führungsstelle (FüSt) 4
> [Eee geprüft:
nun © bauseits Im Auftrage
u -
u ü Aussen LE O Debu
Tome ‚Anrampung Stadt & Köln
Die Oberbürgermeisterin
ob it Anm für Verkehrsmanagemont
[des] her Str. De 56364-01
ul VIS-Nr.: Aktenzeichen :
sg 758
&
F Bauvorhaben: Rösrather Str.749
760 K.- Rath-Heumar
Wohnungsbau
Auftraggeber &
Bauausführung: Bauherrengemeinschaft
Dietmar Hey / Dr.Thomas Breiken
Rösrather Str. 655
51107 Köln
über RheinmaX GmbH & Co. KG
Maar Str. 96
Legende: Öffentl. Fläche: 53227 Bonn

Baustellensicherung gem. RSA

IN Mobile Beschilderung

Anstelle von Schraffenbaken können auch Pfeil-
baken verwendet werden!

Sperrung der Ein- und Ausfahrten mit den Eigen-
tümern (bzw. Nutzern) durch Auftraggeber!

IN Ortsfeste Beschilderung 78 m
x

Bei Verlegung von Gehwegen sind evil. auftretende

Tel.: 0228-9730-0
Fax.:02289730-222
Mail: moeller@rheinhaus.de

Ausreichende Schwenkradien gewährleisten.
Ad Mobile Fremdbeschilderung | Verwaltungs-

Halteverbote (VZ 283)
mit Zusatz 1060-31
+ Datumsangabe m. Uhrzeit

mind, 96 Std. vor Beginn aufbauen

Höhenunterschiede (z.B. Bordsteinkanten) seitens zall
des Auftraggebers/Bauausführung anzurampen! gebühr:
%X Bauzaun
Die Hinweise der Feuerwehr zur Planung, Einrichtung und Betrieb von Baustellen unter
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/feuerwehr/brandschutz/einsaetze-im-baustellenbereich Baueinrichtungsfläche
€

sind Teil der Genehmigung und damit einzuhalten!

Bauleiter: Hr. Lippok Tel.: 0160-97944970
Mail: h.lippok@web.de

Dauer: 15.10.19

Beginn: 15.04.19

Lageplan Rösrather Str 749

30 Zeichen

Lageplan Rösrather Str. 749 
-

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2299 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1108/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtische Linde vor Rösrather Str. 749 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk lehnt die Fällung des städtischen Straßenbaums vor Rösrather Str. 749 
ab. 
 
Alternative  
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der Fällung des Baums Rösrather Str. 749 zu. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Die Fällerlaubnis für die städtische Linde vor dem Grundstück Rösrather Str. 749 wird von Seiten des 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen abgelehnt, da die im § 6 Baumschutzsatzung der Stadt 
Köln aufgeführten Gründe für die Erteilung nicht vorliegen. Der Antragsteller beantragt von daher eine 
Erlaubnis gemäß § 6 Abs. 3 Baumschutzsatzung der Stadt Köln (Erlaubnis mit Zustimmung der örtlich 
zuständigen Bezirksvertretung wegen einer nicht beabsichtigten Härte). Es handelt sich bei dem 
Baum um eine junge vitale Linde mit einem Stammumfang von 68 cm. 
 
Der Fällantrag wird von Seiten des Antragstellers wie folgt begründet: 
„Die vorhandene Bebauung Rösrather Str. 749 wurde bereits zurückgebaut. Für die Baustellenein-
richtung und die Materialanlieferung ist eine Aufstellfläche erforderlich. Der vorhandene Baum befin-
det sich mittig vor dem geplanten Neubau. Die für die Baustelleneinrichtung ( Andienung und Lage-
rung von Baumaterial ) mögliche öffentliche Verkehrsfläche vor dem zu bebauenden Grundstück 
(vorh. Baulücke ) beträgt in der Länge ca. 14 m und in der Breite ca. 5,5 m. Auf dieser öffentlichen 
Fläche ist auch die Aufstellung des Baukranes, Flächenbedarf von ca. 4,5 x 4,5 m, geplant. Damit 
verbleibt für die Andienung mit LKW und die notwendige Materiallagerung eine Fläche von ca. 9,5 x 
5,5 m. Der vorhandene Baum befindet sich im Bereich der einzig verbliebenen Baustellenzufahrt für 
Baustofflieferungen. Der notwendige Schutz des Wurzelbereiches unter der Baumkrone vermindert 
hier zusätzlich die nutzbare Fläche. Die Anmietung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Kran-
standort ist in einem Verkehrszeichenplan dargestellt.“ 
 
 
Anlagen 
Lageplan  
2 Abbildungen 
VZ-Plan

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Rösrather Straße 749
  • Stollwerckstraße 32
  • Straße 7
  • Straße 6
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
1108/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.03.2019
Erstellt
21.03.2019 09:02