2332/2020
Häfen und Güterverkehr Köln AG; Erwerb einer Binnenschifffahrtsgruppe
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Schreiben Bezirksregierung
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat Il Venloer Straße 151-153 50667 Köln Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Finanzmanagement/Controlling Willy-Brandt-Ptatz 1 50126 Bergheim Erwerb einer Binnenschifffahrtsgruppe durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG . . Anzeige der Stadt Köln nach $ 115 GO NRW vom 28.05.2020 sowie die Anzeige des Rhein-Erft-Kreises nach $ 115 GO NRW i.V.m. $ 53 Abs. 1 KrO NRW vom 26.06.2020 Sehr geehirte Damen und Herren, mit Schreiben vom 28.05.2020 zeigt die Stadt Köln den geplanten Erwerb einer Binnenschifffahrtsgruppe durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG vorab an. Der entsprechende Ratsbeschluss am 18.06.2020 gefasst. Mit Schreiben vom 26.06.2020 zeigt der Rhein-Erft- Kreis den vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2020 gefassten Beschluss in der Sache an. Gegenstand des Erwerbs sind 27 Gesellschaften im Bereich der Binnenschifffahrt aus Deutschland und aus dem europäischen Ausland. Zudem soll eine Vorratsgesellschaft als Holdinggesellschaft erworben werden. gr Datum: 23. Juli 2020 Selte 1 von6 Aktenzeichen: 31.1.4, K-211 Auskunft erteilt: Herr Kuhn bastian.kuhn@brk.nrw.de Zimmer: H 385 Telefon: (0221) 147 - 3753 Fax: (0221) 147 - Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30.- 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: j DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Bestätigung Gegen den Erwerb der Gesellschaften HGK Shipping GmbH Imperial Shipping Holding GmbH Imperial Gas Barging GmbH Niedersächsische Verfrachtungsgesellschaft mbH BeKa Imperial GmbH Imperial Shipping Services GmbH Amadeus Schiffahrts- und Speditions GmbH Buss Imperial Logistics GmbH & Co. KG Buss Imperial Verwaltung GmbH werden keine gemeindewirtschaftsrechtlichen Bedenken erhoben. Dies steht jedoch unter folgenden Vorbehalten: 1 Der Gesellschaftsgegenstand der HGK Shipping GmbH ist zur Wahrung des öffentlichen Zwecks und im Rahmen der kommunalen Aufgabe der beteiligten Kommunen nach $ 107 GO NRW wie folgt zu fassen: „Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Untemehmen zum Betrieb von öffentlichem Güterverkehr zur Sicherung des kommunalen Bedarfs und zur Wirtschaftsförderung. Mittelbar oder unmittelbar gefördert wird die Versorgung der Einwohner, des ortsansässigen Gewerbes und der Industrie. Dies geschieht insbesondere durch die Beförderung von Gütem aller Art mit eigenen und fremden Schiffen im Binnen- und Küstenmotorschiffsverkehr sowie durch die Durchführung ‘ und Förderung aller Vorhaben, die damit im Zusammenhang stehen. Dazu können Transporte mittels schienen- oder straßengebundener Landfahrzeuge sowie der Umschlag und die Lagerung von Gütern aller Art einschließlich Spedition, Logistik, Distribution und Güterbearbeitung gehören.“ . Den Geschäftsführungen der Gesellschaften wird, soweit rechtlich möglich, unverzüglich nach dem Erwerb untersagt, Finanzierungstätigkeiten auszuüben und neue Geschäfte, die nicht mit dem öffentlichen Zweck vereinbar sind, einzugehen Datum: 23. Juli 2020 Seite 2 von 6 Bezirksregierung Köln i Datum: 23. Juli 2020 sowie laufende Geschäfte, die nicht mit dem öffentlichen Zweck seite 3 von 6 vereinbar sind, schnellstmöglich einzustellen und etwaige Verträge zu kündigen. 3. Die Gesellschaftsverträge der HGK Shipping GmbH Imperial Shipping Holding GmbH Imperial Gas Barging GmbH Imperial Shipping Services GmbH sind bis spätestens 30.09.2020 sowie der Gesellschaftsvertrag der Niedersächsische Verfrachtungsgesellschaft mbH ist bis spätestens 31.12.2020 an die jeweiligen der Anzeige beigefügten Fassungen anzupassen. 4. Die Gesellschaftsverträge der BeKa Imperial GmbH Amadeus Schiffahrts- und Speditions GmbH Buss Imperial Logistics GmbH & Co. KG Buss Imperial Verwaltung GmbH sind bis spätestens 31.12.2021 an die jeweiligen der Anzeige beigefügten Fassungen anzupassen oder die Gesellschaften sind bis zu diesem Datum zu veräußern. 5. Der Erwerb der Arbeitsgemeinschaft Kohleumschlag Kraftwerk Mehrum GbR und der Neckarhafen Plochingen GmbH kann nicht als gemeindewirtschaftsrechtlich unbedenklich bestätigt werden. Da der Veräußerer der 27 Gesellschaften diese jedoch nur in ihrer Gesamtheit oder gar nicht verkauft, wird der Erwerb der vorgenannten zwei bedenklichen Gesellschaften zunächst gebilligt. Die Arbeitsgemeinschaft Kohleumschlag Kraftwerk Mehrum GbR und die Neckarhafen Plochingen GmbH sind aber bis spätestens 31.12.2020 zu veräußern. Die notariell beglaubigten angepassten Gesellschaftsverträge sind mir jeweils zeitnah nach Eintragung in die jeweiligen Handelsregister vorzulegen. Sollten die von mir genannten Fristen von Ihnen nicht Bezirksregierung Köln eingehalten werden können, bitte ich um unverzügliche Mitteilung unter Darlegung der Gründe. . Genehmigung gemäß $ 107 Abs. 3 GO NRW Mit Ihrem Schreiben vom 28.05.2020 beantragen Sie auch eine Genehmigung nach $ 107 Abs. 3 GO NRW für die zu erwerbenden ausländischen Gesellschaften. Hiermit genehmige ich Ihnen die wirtschaftliche Betätigung auf ausländischen Märkten gemäß $ 107 Abs. 3 GO NRW in Folge des Erwerbs der Gesellschaften e Imperial Logistics S.A.r.l. « Imperial Shipping GmbH S.a.r.l. + Imperial Liquid Shipping Lux S.A.r.l. e Imperial Pushbarging Lux S.A.r.l. e Imperial Dry Bulk Shipping Lux S.A.r.l. e Imperial Schiffsbeteiligung B. V. e Amadeus Silver B. V. «e Amadeus Gold B.V. e Amadeus Titanium B.V. « Imperial Shipping Rotterdam B.V. e Wiinhoff & Van Gulpen & Larsen B.V. «e Navitank N. V. « Lehnkering Shipping Lux S. A. « Scheepsexploitatie Maatschappij Arnhem B. V. « Scheepsexploitatie Maatschappij Nijmegen B. V. e Gommers Internationaal Bevrachtings- en Scheepvaartkantoor B. V. ° De Grave-Antverpia N. V. Gemäß $ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG werden mit der Genehmigung folgende Auflagen verbunden: 1. Den Geschäftsführungen der Gesellschaften wird, soweit rechtlich möglich, unverzüglich nach dem Erwerb untersagt, Finanzierungstätigkeiten auszuüben und neue Geschäfte, die nicht mit dem öffentlichen Zweck vereinbar sind, einzugehen gi Datum: 23. Juli 2020 Seite 4 von 6 .. .... ...EO. .e eo. Bezirksregierung Köln % x R & R ni , n Datum: 23. Juli 2020 sowie laufende Geschäfte, die nicht mit dem öffentlichen Zweck seite 5 von 6 vereinbar sind, schnellstmöglich einzustellen und etwaige Verträge zu kündigen. . Die Gesellschaftsverträge der Imperial Logistics S.A.r.l. Imperial Shipping GmbH S.a.r.l. Imperial Liquid Shipping Lux S.A.r.l. Imperial Pushbarging Lux S.a.r.l. Imperial Dry Bulk Shipping Lux S.a.r.l. Imperial Schiffsbeteiligung B. V. Amadeus Silver B. V. Amadeus Gold B. V. Amadeus Titanium B. V. Imperial Shipping Rotterdam B. V. Wijnhoff & Van Gulpen & Larsen B. V. sind bis spätestens 30.09.2020 an die jeweiligen der Anzeige beigefügten Fassungen anzupassen. . Die Navitank N. V. sowie die Lehnkering Shipping Lux S. A. sind bis_spätestens 30.09.2020 in mit nach deutschem Recht vergleichbare Gesellschaften mit beschränkter Haftung umzuwandeln und die Gesellschaftsverträge sind an die ° jeweiligen der Anzeige beigefügten Fassungen anzupassen. . Die Gesellschaftsverträge der Scheepsexploitatie Maatschappij Arnhem B. V. Scheepsexploitatie Maatschappij Nijmegen B. V. Gommers Internationaal Bevrachtings- en Scheepvaartkantoor B. V. sind bis spätestens 31.12.2021 an die jeweiligen der Anzeige beigefügten Fassungen anzupassen oder die Gesellschaften sind bis zu diesem Datum zu veräußern. . Die De Grave-Antverpia N. V. ist bis spätestens 31.12.2021 in eine mit nach deutschem Recht vergleichbare Gesellschaft mit Bezirksregierung Köln beschränkter Haftung umzuwandeln und deren Gesellschaftsvertrag an die der Anzeige beigefügten Fassung anzupassen. Alternativ ist die Gesellschaft bis zu. dem vorgenannten Datum zu veräußern. Die notariell beglaubigten angepassten Geselischaftsverträge sind mir jeweils zeitnah nach Eintragung in die jeweiligen Handelsregister vorzulegen. Sollten die von mir genannten Fristen von Ihnen nicht eingehalten werden können, bitte ich um unverzügliche Mitteilung unter Darlegung der Gründe. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß $ 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittiung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. | S. 3803) in der derzeit geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen uftrag (Kämmerling) ) Datum: 23. Juli 2020 Seite 6 von 6
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 14.08.2020 2332/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.09.2020 Häfen und Güterverkehr Köln AG; Erwerb einer Binnenschifffahrtsgruppe Der Rat hat mit Beschluss vom 18.06.2020 (Vorl.-Nr. 1594/2020) dem Erwerb einer Binnenschiff- fahrtsgruppe sowie dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft als Holdinggesellschaft für die zu erwer- benden Gesellschaften durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) vorbehaltlich der Nichtbe- anstandung bzw. der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde gemäß der Vorlage zuge- stimmt. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Gesamttransaktion sowie vor dem Hintergrund der Vorgaben des Veräußerers im Rahmen des Vergabeverfahrens hinsichtlich des Zeitplans (Vollzug am 30.06.2020) und der 27 nur im Gesamtpaket zu erwerbenden Gesellschaften war bereits im Vorfeld der Ratsbefassung eine Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln erfolgt. Die Bezirksregierung Köln hatte im Zuge der Vorgespräche avisiert, dass eine Nichtbeanstandung der Gesamttransaktion einschließlich der Genehmigung der ausländischen Betätigungen unter Auflagen voraussichtlich er- folgen könne. Mit Schreiben vom 23.07.2020 (s. Anlage) hat die Bezirksregierung den angezeigten Erwerb zwi- schenzeitlich bestätigt und die beantragten Genehmigungen nach § 107 Abs. 3 GO NRW für die zu erwerbenden ausländischen Gesellschaften erteilt. Die Bestätigung bzw. Genehmigungen sind mit Vorbehalten bzw. Auflagen versehen, die im Wesentlichen dem Ergebnis der Vorabstimmung mit der Bezirksregierung entsprechen und in der Vorlage zum Beschluss des Rates vom 18.06.2020 bereits dargestellt worden sind (vgl. insb. Ziff. 8.2 der Vorlage sowie das als Anlage 1 beigefügte Eingliede- rungskonzept). Neben der Verkürzung von zwei Veräußerungsfristen betrifft eine Änderung gegenüber der Vorab- stimmung die Formulierung des Unternehmensgegenstandes der Holdinggesellschaft HGK Shipping GmbH. § 3 Abs. 1 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages der HGK Shipping GmbH lautete ur- sprünglich: „Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen zum Betrieb von öffentlichem Verkehr, insbesondere die Beförderung von Gütern aller Art mit eigenen und fremden Schiffen im Binnen- und Küstenmotorschiffsverkehr, aber auch mittels aller sonstigen Landfahrzeuge, sowohl straßen- als auch schienengebunden sowie der Umschlag und die Lagerung von Gütern aller Art einschließlich Spedition, Logistik, Distribution und Güterbearbeitung“. Dieser Unternehmensgegenstand ist nunmehr wie folgt zu fassen: „Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen zum Betrieb von öffentlichem Güterverkehr zur Sicherung des kommunalen Bedarfs und zur Wirtschaftsförderung. Mittelbar oder unmittelbar gefördert wird die Ver- sorgung der Einwohner, des ortsansässigen Gewerbes und der Industrie. Dies geschieht insbesonde- re durch die Beförderung von Gütern aller Art mit eigenen und fremden Schiffen im Binnen- und Küs- tenmotorschiffsverkehr sowie durch die Durchführung und Förderung aller Vorhaben, die damit im Zusammenhang stehen. Dazu können Transporte mittels schienen- oder straßengebundener Land- fahrzeuge sowie der Umschlag und die Lagerung von Gütern aller Art einschließlich Spedition, Logis- tik, Distribution und Güterbearbeitung gehören“. 2 Diese Änderung dient, wie die Kommunalaufsicht ausdrücklich bestätigt hat, der Klarstellung und Präzisierung des öffentlichen Zwecks und der gemeindlichen Aufgaben, wie sie bereits Gegenstand der Gespräche zwischen Bezirksregierung und Verwaltung im Vorfeld der Anzeigeerstattung waren. Der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses vom 18.06.2020 wird nicht verändert; die Änderungen sind – auch nach Auffassung der Kommunalaufsicht – von der sog. Anpassungsklausel zur Sicher- stellung der kommunalwirtschaftsrechtlichen Unbedenklichkeit erfasst und bedürfen keiner erneuten Ratsbefassung. Am 29.07.2020 hat die HGK die HGK Shipping GmbH erworben; der Gesellschaftsvertrag ist den Vorgaben der Kommunalaufsicht entsprechend beurkundet worden. Am 31.07.2020 erfolgte sodann der Abschluss der Transaktion, d.h. der Erwerb der einzelnen Gesellschaften der Binnenschifffahrts- gruppe wie in der Vorlage zum Beschluss vom 18.06.2020 dargestellt. Die Erfüllung der Vorgabe der Kommunalaufsicht, Weisungen an die Geschäftsführungen sämtlicher Gesellschaften zur Untersa- gung der Ausübung von Finanzierungstätigkeiten und sonstiger mit dem öffentlichen Zweck nicht zu vereinbarender Geschäfte zu erlassen, ist von der HGK bereits veranlasst. Die weiteren Vorgaben und Auflagen der Kommunalaufsicht, insbesondere die Anpassung der einzelnen Gesellschaftsver- träge, werden ebenfalls unverzüglich umgesetzt werden. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Venloer Straße 151
- Zeughausstraße 2
- Appellhofplatz
- Straße 15
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Details
- Aktenzeichen
- 2332/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.08.2020
- Erstellt
- 29.07.2020 14:09