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2332/2020

Häfen und Güterverkehr Köln AG; Erwerb einer Binnenschifffahrtsgruppe

Mitteilung Ausschuss 14.08.2020

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Schreiben Bezirksregierung

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Mitteilung Ausschuss

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Schreiben Bezirksregierung

9869 Zeichen

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat Il

Venloer Straße 151-153
50667 Köln

Rhein-Erft-Kreis

Der Landrat
Finanzmanagement/Controlling
Willy-Brandt-Ptatz 1

50126 Bergheim

Erwerb einer Binnenschifffahrtsgruppe durch die Häfen und
Güterverkehr Köln AG . .
Anzeige der Stadt Köln nach $ 115 GO NRW vom 28.05.2020 sowie die
Anzeige des Rhein-Erft-Kreises nach $ 115 GO NRW i.V.m.
$ 53 Abs. 1 KrO NRW vom 26.06.2020

Sehr geehirte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 28.05.2020 zeigt die Stadt Köln den geplanten
Erwerb einer Binnenschifffahrtsgruppe durch die Häfen und
Güterverkehr Köln AG vorab an. Der entsprechende Ratsbeschluss am
18.06.2020 gefasst. Mit Schreiben vom 26.06.2020 zeigt der Rhein-Erft-
Kreis den vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2020
gefassten Beschluss in der Sache an.

Gegenstand des Erwerbs sind 27 Gesellschaften im Bereich der
Binnenschifffahrt aus Deutschland und aus dem europäischen Ausland.
Zudem soll eine Vorratsgesellschaft als Holdinggesellschaft erworben
werden.

gr

Datum: 23. Juli 2020
Selte 1 von6

Aktenzeichen:
31.1.4, K-211

Auskunft erteilt:
Herr Kuhn

bastian.kuhn@brk.nrw.de
Zimmer: H 385

Telefon: (0221) 147 - 3753
Fax: (0221) 147 -

Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln

DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz

Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8

Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr

Besuchertag:

donnerstags: 8:30.- 15:00 Uhr
(weitere Termine nach
Vereinbarung)

Landeshauptkasse NRW:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: j

DE59 3005 0000 0001 6835 15
BIC: WELADEDDXXX
Zahlungsavise bitte an
zentralebuchungsstelle@
brk.nrw.de

Hauptsitz:

Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147-0

Fax: (0221) 147 - 3185
USt-ID-Nr.: DE 812110859

poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Bestätigung

Gegen den Erwerb der Gesellschaften

HGK Shipping GmbH

Imperial Shipping Holding GmbH

Imperial Gas Barging GmbH

Niedersächsische Verfrachtungsgesellschaft mbH
BeKa Imperial GmbH

Imperial Shipping Services GmbH

Amadeus Schiffahrts- und Speditions GmbH
Buss Imperial Logistics GmbH & Co. KG

Buss Imperial Verwaltung GmbH

werden keine gemeindewirtschaftsrechtlichen Bedenken erhoben. Dies
steht jedoch unter folgenden Vorbehalten:

1

Der Gesellschaftsgegenstand der HGK Shipping GmbH ist zur
Wahrung des öffentlichen Zwecks und im Rahmen der
kommunalen Aufgabe der beteiligten Kommunen nach $ 107 GO
NRW wie folgt zu fassen:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an
Untemehmen zum Betrieb von öffentlichem Güterverkehr zur
Sicherung des kommunalen Bedarfs und zur
Wirtschaftsförderung. Mittelbar oder unmittelbar gefördert wird die
Versorgung der Einwohner, des ortsansässigen Gewerbes und
der Industrie. Dies geschieht insbesondere durch die Beförderung
von Gütem aller Art mit eigenen und fremden Schiffen im Binnen-
und Küstenmotorschiffsverkehr sowie durch die Durchführung

‘ und Förderung aller Vorhaben, die damit im Zusammenhang

stehen. Dazu können Transporte mittels schienen- oder
straßengebundener Landfahrzeuge sowie der Umschlag und die
Lagerung von Gütern aller Art einschließlich Spedition, Logistik,
Distribution und Güterbearbeitung gehören.“

. Den Geschäftsführungen der Gesellschaften wird, soweit

rechtlich möglich, unverzüglich nach dem Erwerb untersagt,
Finanzierungstätigkeiten auszuüben und neue Geschäfte, die
nicht mit dem öffentlichen Zweck vereinbar sind, einzugehen

Datum: 23. Juli 2020
Seite 2 von 6

Bezirksregierung Köln

i Datum: 23. Juli 2020
sowie laufende Geschäfte, die nicht mit dem öffentlichen Zweck seite 3 von 6

vereinbar sind, schnellstmöglich einzustellen und etwaige
Verträge zu kündigen.

3. Die Gesellschaftsverträge der

HGK Shipping GmbH

Imperial Shipping Holding GmbH
Imperial Gas Barging GmbH
Imperial Shipping Services GmbH

sind bis spätestens 30.09.2020 sowie der Gesellschaftsvertrag
der Niedersächsische Verfrachtungsgesellschaft mbH ist bis
spätestens 31.12.2020 an die jeweiligen der Anzeige beigefügten
Fassungen anzupassen.

4. Die Gesellschaftsverträge der

BeKa Imperial GmbH

Amadeus Schiffahrts- und Speditions GmbH
Buss Imperial Logistics GmbH & Co. KG
Buss Imperial Verwaltung GmbH

sind bis spätestens 31.12.2021 an die jeweiligen der Anzeige
beigefügten Fassungen anzupassen oder die Gesellschaften sind
bis zu diesem Datum zu veräußern.

5. Der Erwerb der Arbeitsgemeinschaft Kohleumschlag Kraftwerk
Mehrum GbR und der Neckarhafen Plochingen GmbH kann nicht
als gemeindewirtschaftsrechtlich unbedenklich bestätigt werden.
Da der Veräußerer der 27 Gesellschaften diese jedoch nur in
ihrer Gesamtheit oder gar nicht verkauft, wird der Erwerb der
vorgenannten zwei bedenklichen Gesellschaften zunächst
gebilligt. Die Arbeitsgemeinschaft Kohleumschlag Kraftwerk
Mehrum GbR und die Neckarhafen Plochingen GmbH sind aber

bis spätestens 31.12.2020 zu veräußern.

Die notariell beglaubigten angepassten Gesellschaftsverträge sind mir
jeweils zeitnah nach Eintragung in die jeweiligen Handelsregister
vorzulegen. Sollten die von mir genannten Fristen von Ihnen nicht

Bezirksregierung Köln

eingehalten werden können, bitte ich um unverzügliche Mitteilung unter
Darlegung der Gründe.

. Genehmigung gemäß $ 107 Abs. 3 GO NRW

Mit Ihrem Schreiben vom 28.05.2020 beantragen Sie auch eine
Genehmigung nach $ 107 Abs. 3 GO NRW für die zu erwerbenden
ausländischen Gesellschaften.

Hiermit genehmige ich Ihnen die wirtschaftliche Betätigung auf
ausländischen Märkten gemäß $ 107 Abs. 3 GO NRW in Folge des
Erwerbs der Gesellschaften

e Imperial Logistics S.A.r.l.

« Imperial Shipping GmbH S.a.r.l.

+ Imperial Liquid Shipping Lux S.A.r.l.

e Imperial Pushbarging Lux S.A.r.l.

e Imperial Dry Bulk Shipping Lux S.A.r.l.

e Imperial Schiffsbeteiligung B. V.

e Amadeus Silver B. V.

«e Amadeus Gold B.V.

e Amadeus Titanium B.V.

« Imperial Shipping Rotterdam B.V.

e Wiinhoff & Van Gulpen & Larsen B.V.

«e Navitank N. V.

« Lehnkering Shipping Lux S. A.

« Scheepsexploitatie Maatschappij Arnhem B. V.

« Scheepsexploitatie Maatschappij Nijmegen B. V.

e Gommers Internationaal Bevrachtings- en
Scheepvaartkantoor B. V.

° De Grave-Antverpia N. V.

Gemäß $ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG werden mit der Genehmigung folgende
Auflagen verbunden:

1. Den Geschäftsführungen der Gesellschaften wird, soweit
rechtlich möglich, unverzüglich nach dem Erwerb untersagt,
Finanzierungstätigkeiten auszuüben und neue Geschäfte, die
nicht mit dem öffentlichen Zweck vereinbar sind, einzugehen

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Datum: 23. Juli 2020
Seite 4 von 6

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sowie laufende Geschäfte, die nicht mit dem öffentlichen Zweck seite 5 von 6

vereinbar sind, schnellstmöglich einzustellen und etwaige
Verträge zu kündigen.

. Die Gesellschaftsverträge der

Imperial Logistics S.A.r.l.

Imperial Shipping GmbH S.a.r.l.
Imperial Liquid Shipping Lux S.A.r.l.
Imperial Pushbarging Lux S.a.r.l.
Imperial Dry Bulk Shipping Lux S.a.r.l.
Imperial Schiffsbeteiligung B. V.
Amadeus Silver B. V.

Amadeus Gold B. V.

Amadeus Titanium B. V.

Imperial Shipping Rotterdam B. V.
Wijnhoff & Van Gulpen & Larsen B. V.

sind bis spätestens 30.09.2020 an die jeweiligen der Anzeige
beigefügten Fassungen anzupassen.

. Die Navitank N. V. sowie die Lehnkering Shipping Lux S. A. sind

bis_spätestens 30.09.2020 in mit nach deutschem Recht

vergleichbare Gesellschaften mit beschränkter Haftung
umzuwandeln und die Gesellschaftsverträge sind an die °
jeweiligen der Anzeige beigefügten Fassungen anzupassen.

. Die Gesellschaftsverträge der

Scheepsexploitatie Maatschappij Arnhem B. V.
Scheepsexploitatie Maatschappij Nijmegen B. V.

Gommers Internationaal Bevrachtings- en
Scheepvaartkantoor B. V.

sind bis spätestens 31.12.2021 an die jeweiligen der Anzeige
beigefügten Fassungen anzupassen oder die Gesellschaften sind
bis zu diesem Datum zu veräußern.

. Die De Grave-Antverpia N. V. ist bis spätestens 31.12.2021 in

eine mit nach deutschem Recht vergleichbare Gesellschaft mit

Bezirksregierung Köln

beschränkter Haftung umzuwandeln und deren
Gesellschaftsvertrag an die der Anzeige beigefügten Fassung
anzupassen. Alternativ ist die Gesellschaft bis zu. dem
vorgenannten Datum zu veräußern.

Die notariell beglaubigten angepassten Geselischaftsverträge sind mir
jeweils zeitnah nach Eintragung in die jeweiligen Handelsregister
vorzulegen. Sollten die von mir genannten Fristen von Ihnen nicht
eingehalten werden können, bitte ich um unverzügliche Mitteilung unter
Darlegung der Gründe.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim
Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich oder zur
Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle zu erklären.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen
Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben
werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß $ 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden.
Die für die Übermittiung und Bearbeitung geeigneten technischen
Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des
elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
vom 24. November 2017 (BGBl. | S. 3803) in der derzeit geltenden
Fassung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Mit freundlichen Grüßen
uftrag

(Kämmerling) )

Datum: 23. Juli 2020
Seite 6 von 6

Mitteilung Ausschuss

4851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer  14.08.2020 
 2332/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 07.09.2020 
 
Häfen und Güterverkehr Köln AG; Erwerb einer Binnenschifffahrtsgruppe 
Der Rat hat mit Beschluss vom 18.06.2020 (Vorl.-Nr. 1594/2020) dem Erwerb einer Binnenschiff-
fahrtsgruppe sowie dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft als Holdinggesellschaft für die zu erwer-
benden Gesellschaften durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) vorbehaltlich der Nichtbe-
anstandung bzw. der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde gemäß der Vorlage zuge-
stimmt. 
 
Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Gesamttransaktion sowie vor dem Hintergrund der 
Vorgaben des Veräußerers im Rahmen des Vergabeverfahrens hinsichtlich des Zeitplans (Vollzug am 
30.06.2020) und der 27 nur im Gesamtpaket zu erwerbenden Gesellschaften war bereits im Vorfeld 
der Ratsbefassung eine Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln erfolgt. Die Bezirksregierung 
Köln hatte im Zuge der Vorgespräche avisiert, dass eine Nichtbeanstandung der Gesamttransaktion 
einschließlich der Genehmigung der ausländischen Betätigungen unter Auflagen voraussichtlich er-
folgen könne.  
 
Mit Schreiben vom 23.07.2020 (s. Anlage) hat die Bezirksregierung den angezeigten Erwerb zwi-
schenzeitlich bestätigt und die beantragten Genehmigungen nach § 107 Abs. 3 GO NRW für die zu 
erwerbenden ausländischen Gesellschaften erteilt. Die Bestätigung bzw. Genehmigungen sind mit 
Vorbehalten bzw. Auflagen versehen, die im Wesentlichen dem Ergebnis der Vorabstimmung mit der 
Bezirksregierung entsprechen und in der Vorlage zum Beschluss des Rates vom 18.06.2020 bereits 
dargestellt worden sind (vgl. insb. Ziff. 8.2 der Vorlage sowie das als Anlage 1 beigefügte Eingliede-
rungskonzept). 
 
Neben der Verkürzung von zwei Veräußerungsfristen betrifft eine Änderung gegenüber der Vorab-
stimmung die Formulierung des Unternehmensgegenstandes der Holdinggesellschaft HGK Shipping 
GmbH. § 3 Abs. 1 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages der HGK Shipping GmbH lautete ur-
sprünglich: „Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen zum Betrieb von 
öffentlichem Verkehr, insbesondere die Beförderung von Gütern aller Art mit eigenen und fremden 
Schiffen im Binnen- und Küstenmotorschiffsverkehr, aber auch mittels aller sonstigen Landfahrzeuge, 
sowohl straßen- als auch schienengebunden sowie der Umschlag und die Lagerung von Gütern aller 
Art einschließlich Spedition, Logistik, Distribution und Güterbearbeitung“. 
 
Dieser Unternehmensgegenstand ist nunmehr wie folgt zu fassen: „Gegenstand des Unternehmens 
ist die Beteiligung an Unternehmen zum Betrieb von öffentlichem Güterverkehr zur Sicherung des 
kommunalen Bedarfs und zur Wirtschaftsförderung. Mittelbar oder unmittelbar gefördert wird die Ver-
sorgung der Einwohner, des ortsansässigen Gewerbes und der Industrie. Dies geschieht insbesonde-
re durch die Beförderung von Gütern aller Art mit eigenen und fremden Schiffen im Binnen- und Küs-
tenmotorschiffsverkehr sowie durch die Durchführung und Förderung aller Vorhaben, die damit im 
Zusammenhang stehen. Dazu können Transporte mittels schienen- oder straßengebundener Land-
fahrzeuge sowie der Umschlag und die Lagerung von Gütern aller Art einschließlich Spedition, Logis-
tik, Distribution und Güterbearbeitung gehören“.

2 
 
 
Diese Änderung dient, wie die Kommunalaufsicht ausdrücklich bestätigt hat, der Klarstellung und 
Präzisierung des öffentlichen Zwecks und der gemeindlichen Aufgaben, wie sie bereits Gegenstand 
der Gespräche zwischen Bezirksregierung und Verwaltung im Vorfeld der Anzeigeerstattung waren. 
Der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses vom 18.06.2020 wird nicht verändert; die Änderungen 
sind – auch nach Auffassung der Kommunalaufsicht – von der sog. Anpassungsklausel zur Sicher-
stellung der kommunalwirtschaftsrechtlichen Unbedenklichkeit erfasst und bedürfen keiner erneuten 
Ratsbefassung. 
 
Am 29.07.2020 hat die HGK die HGK Shipping GmbH erworben; der Gesellschaftsvertrag ist den 
Vorgaben der Kommunalaufsicht entsprechend beurkundet worden. Am 31.07.2020 erfolgte sodann 
der Abschluss der Transaktion, d.h. der Erwerb der einzelnen Gesellschaften der Binnenschifffahrts-
gruppe wie in der Vorlage zum Beschluss vom 18.06.2020 dargestellt. Die Erfüllung der Vorgabe der 
Kommunalaufsicht, Weisungen an die Geschäftsführungen sämtlicher Gesellschaften zur Untersa-
gung der Ausübung von Finanzierungstätigkeiten und sonstiger mit dem öffentlichen Zweck nicht zu 
vereinbarender Geschäfte zu erlassen, ist von der HGK bereits veranlasst. Die weiteren Vorgaben 
und Auflagen der Kommunalaufsicht, insbesondere die Anpassung der einzelnen Gesellschaftsver-
träge, werden ebenfalls unverzüglich umgesetzt werden. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße 151
  • Zeughausstraße 2
  • Appellhofplatz
  • Straße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2332/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
29.07.2020 14:09