AN/0743/2017
Bewohnerparken
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Anfrage SPD-Fraktion
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SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 29.04.2017 Anfrage zum Bewohnerparken Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Wie handhabt die Stadt Köln d ie Ausstellung von Bewohnerparkauswe isen, wenn sich zwei Personen ein Fahrzeug teilen, aber in unterschi edlichen Bewohnerparkgebieten bzw. Stadtteilen wohnen? Hintergrund ist die Anfrage einer Lindenthaler Bürgerin, die sich ihr Fahrzeug mit einem Familienmitglied teilt, das in der Innenstadt wohnhaft ist. Diesbezüglich wurden bisher von der Stadtverwaltung e rstaunlicherweise höchst widersprüchliche Antworten gegeben. Auf den Internet-Seiten der Stadt Köln findet sich folgende Information: "Teilen sich zwei Personen, die in unterschiedlichen Bewohnerparkgebieten wohnen ein Fahrzeug, kann trotzdem nur ein Parkausweis erteilt werden. Sind beide Personen allerdings als Halterin oder Halter des Fahrzeuges im Fahrzeugschein eingetragen und liegt eine gleichberechtigte Nutzung vor, können zwei Bewohnerparkausweise ausgestellt werden." (vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/haeufig-gestellte-fragen). Diese Information wurde jedoch von den zuständigen Mitarbeitern der Stadt auf Nachfrage mit dem Hinweis dementiert, eine Ausstellung von zwei Bewohnerparkausweisen für ein Fahrzeug sei in gar keinem Fall möglich. Eine Aufklärung dieses Widerspruchs ist trotz Zusage bis heute nicht erfolgt. Wir bitten diesbezüglich um Mitteilung der Sachlage. gez. Friedhelm Hilgers Holger Fiedler Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0743/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 05.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27