V/0082/2018
A-R/0050/2017 Antrag der SPD - Fraktion: Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung-Bedarfe jetzt decken
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Beschlussvorlage
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V/0082/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft A-R/0050/2017 Antrag der SPD - Fraktion: Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung-Bedarfe jetzt decken Beratungsfolge 28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die in der Begründung aufgeführ- ten Ausführungen zu den Fragestellungen zum Antrag A-R/0050/2017 der SPD - Fraktion „Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung-Bedarfe jetzt decken“ zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung der Bedarfe weitere Plätze in Kinderta- geseinrichtungen und Kindertagespflege entsprechend der demographischen Entwicklung und den gesetzten Ausbauzielen geschaffen werden müssen. 2.1. Die dafür notwendigen Einzelbeschlüsse werden herbeigeführt. Die bereits mit den Vorlagen V/0729/2015 und V/0009/2016 beschlossenen Ausbauziele werden weiter verfolgt und umge- setzt. Im Rahmen des jährlichen Kindertagesbetreuungsberichtes und der einzelnen Errich- tungsbeschlüsse wird die Verwaltung weiterhin kontinuierlich informieren. 3. Der Antrag A-R/0050/2017 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen werden mit Vorlage der Einzelbeschlüsse zur Beschlussfassung vorge- legt. Vorlagen-Nr.: V/0082/2018 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 19.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0082/2018 Begründung: Der Antrag der SPD - Fraktion A-R/0050/2017 „Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung-Bedarfe jetzt decken“ wurde vom Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 12.07.2017 an den Ausschuss für Kin- der, Jugendliche und Familien verwiesen. Der Antrag enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Aus- bauplanung. Kontinuierlich wird im Rahmen des jährlichen Kindertagesbetreuungsberichtes über die demographi- sche Entwicklung sowie die aktuellen und zukünftigen Ausbauplanungen des Fachamtes berichtet. Diese beinhalten auch kurzfristige Lösungen zur Abdeckung dringender Bedarfe (z.B. Pavillon Albach- ten, interimsweise Nutzung der Wartburghauptschule). Grundsätzlich sind dauerhafte Lösungen und Interimslösungen zur Bedarfsdeckung der Kitaplätze nur auf Flächen möglich, die die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierbei sind alle bauord- nungsrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Anknüpfend an die Vorlage V/0009/2016 zur Fortsetzung der Ausbauoffensive zur Schaffung neuer Plätze zur Kindertagesbetreuung werden, den einzelnen Punkten des Antrages folgend, die verschie- denen Aktivitäten der Verwaltung dargestellt: 1. „Um akute und langfristige Bedarfe nach Betreuungsplätzen für Kinder zu decken, sucht die Verwaltung städtische Flächen, auf denen dauerhafte und temporäre Kinder- tageseinrichtungen errichtet werden können. Temporäre Einrichtungen sollen insbe- sondere in Modul- oder Pavillonbauweise für die Dauer von drei bis fünf Jahren einge- richtet werden. Bevorzugt werden Flächen genutzt, die in Wohnbezirken liegen, in de- nen eine Unterdeckung mit Kindertagesplätzen besteht, um wohnortnahe Angebote zu schaffen.“ In Zusammenarbeit mit allen städtischen Ämtern sucht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kontinuierlich Flächen zur Errichtung von dauerhaften Kindertageseinrichtungen und auch Interimslösungen. Zusätzlich werden bestehende Gebäude im Hinblick auf eine mögliche Umnutzung geprüft. Bereits seit 2011 wurden die städtischen Kindertageseinrichtungen konti- nuierlich hinsichtlich ihrer Erweiterbarkeit geprüft und bereits erweitert. Für alle angedachten Lösungsmöglichkeiten müssen die Richtlinien zur Errichtung von Kitas, die u.a. auch eine Außenspielfläche für Kinder vorsehen, beachtet werden. Dadurch können nicht alle vorgeschlagenen Optionen zu einer Realisierung führen. Auch aktuell sind verschiedene bestehende städtische Einrichtungen hinsichtlich ihrer Erwei- terbarkeit untersucht worden. An einigen Standorten ist es möglich eine langfristige Erweite- rung vorzunehmen. An den Standorten Kita Am Edelbach, Kita Normannenweg und Kita Lod- dengrund ist es grundsätzlich möglich, die Kindertageseinrichtungen auf dem Grundstück zu erweitern. Bei der Kita Burgwall ist eine Gruppe bereits baulich ergänzt worden. Auch dort kann ggf. eine weitere Erweiterung untersucht werden. Bei diesen Kindertageseinrichtungen kann eine baulich dauerhafte Erweiterung erfolgen, ebenso wie eine temporäre Lösung in Modulbauweise. Allerdings sind die Grundstücke nur so ausgelegt, dass eine Variante möglich ist, entweder temporär oder dauerhaft. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird die langfristigen Bedarfe an diesen Stand- orten für mögliche Erweiterungsoptionen prüfen. - 3 - V/0082/2018 2. „In jedem Fall sollen folgende Freiflächen, Grundstücke und Gebäude zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen geprüft werden“: „Randbereiche städtischer Grünanlagen“ Im Rahmen der baulichen Entwicklungen und Ergänzungen werden bereits seit einigen Jahren regelmäßig Grünflächen, Randbereiche von Grünanlagen und einseitig bebaute Straßen geprüft, ob sie prinzipiell als Baugrundstücke geeignet sind. Die Überprüfung der Grünflächen ergab, dass die mögliche Bebaubarkeit bereits ausgeschöpft ist. „Hafengrundstücke der Stadt und der Stadtwerke“ Im Bereich des Entwicklungsbereiches nördlich Stadthafen I / Schillerstraße wurde von der Verwaltung bereits eine neue viergruppige Kindertageseinrichtung maßnahmenbedingt für die dort neu geplanten Wohneinheiten angemeldet. Darüber hinaus wird die Verwaltung im Bereich südlich des Stadthafens I die Vorgabe zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen bei zukünftigen Ver- käufen von Grundstücken durch die Stadtwerke im jeweiligen Einzelfall mit den Stadtwer- ken abstimmen und prüfen. Dabei werden insbesondere die immissionsbedingten Restrik- tionen und planungsrechtlichen Vorgaben im Hafenbereich zu berücksichtigen sein. Gleiches gilt für die städtischen Flächen im Bereich des Stadthafens II. Bei der zukünftigen Entwicklung dieser Flächen werden auch hier einzelfallbezogen die Möglichkeiten einer Kindertageseinrichtung in Kombination mit anderen Entwicklungsnutzungen geprüft. Die Verträglichkeit mit vorhandenen und angedachten Nutzungen muss dabei gegenseitig ge- währleistet sein. „Grün- und Parkflächen an den städtischen Bädern“ Die Stadt verfügt über sechs Hallenbäder (Hallenbad Mitte, Hallenbad Ost, Hallenbad Hiltrup, Hallenbad Roxel, Hallenbad Kinderhaus, Hallenbad Wolbeck) und drei Freibäder (Freibad Hiltrup, Freibad Stapelskotten, Sportbad Coburg). Hinzu kommt das im Eigentum der Stadt Münster stehende Hallenbad in Handorf, welches von der Bürgerbad Handorf gemeinnützige GmbH betrieben wird. Die Flächen werden bei den Freibädern, insbesondere bei guten Wetterbedingungen, voll- ständig benötigt. Dasselbe gilt für die Hallenbäder in Mitte, in Ost, in Hiltrup und in Kinderhaus. Hier werden die vorhandenen Flächen für den Bäderbetrieb benötigt bzw. die zur Verfügung stehenden Infrastrukturflächen, wie z.B. Parkflächen, werden auch von sonstigen Dritten genutzt, so dass bereits in der aktuellen Situation keine Freiflächen zur Verfügung stehen. Bei den Hallenbädern in Wolbeck, in Roxel und in Handorf besteht aktuell ein ausreichen- des Parkangebot, wobei jedoch keine Reserven bestehen. Die vorhandenen Flächen die- nen in allen Fällen auch den angrenzenden Sportflächen zur Versorgung mit Parkplätzen. Insbesondere bei Veranstaltungen am Wochenende besteht ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Parkplätzen. Für den Bereich des Hallenbades Handorf ist zudem zu beachten, dass die derzeitige Flä- che überplant ist. Ein neues Bürgerbad in Handorf soll an anderer Stelle neu errichtet wer- den. Im Bebauungsplan für den Neustandort des Bürgerbades östlich Hobbeltstraße, rechtskräftig seit dem 09.02.2018, ist eine neue Gemeinbedarfsfläche Kita in einer Grö- ßenordnung von 4-6 Gruppen, je nach Erfordernis in Kombination mit Wohnungen, enthal- ten und planerisch vorbereitet. Im Ergebnis können im Bereich der Bäder keine Flächen in der benötigten Größenordnung zur Verfügung gestellt werden. Der Flächenbedarf für eine Ein-Gruppen-Kita liegt bei ca. - 4 - V/0082/2018 500 qm inkl. der benötigten Außenspielfläche. Insbesondere bestehen keine Reserven, welche durchgängig bereitgestellt werden könnten. Es ist nicht ausreichend, wenn be- stimmte Parkflächen regelmäßig z. B. vormittags nicht voll ausgelastet sind. Für den Be- trieb einer Kita müssen die Flächen durchgängig und ganzjährig zur Verfügung stehen. „Filialen der Sparkasse Münsterland-Ost, die aufgegeben werden“ Die Sparkasse Münsterland-Ost prüft regelmäßig, ob Immobilien, die im Rahmen der Um- strukturierungen des Filialnetzes der Sparkasse Münsterland-Ost aufgegeben werden, für eine Nutzung für Kita-Zwecke in Betracht kommen könnten. Da die in Betracht kommen- den Immobilien tendenziell nur über geringe Außenflächen verfügen, welche für den Be- trieb von Kindertageseinrichtungen benötigt werden, wird parallel eine mögliche Nutzung für Zwecke der Kindertagespflege in Erwägung gezogen. Inzwischen werden zwei Filialen für den Umbau zu einer Großtagespflegestelle geprüft. „Fläche des ehemaligen Südbades“ Durch Beschluss des Rates vom 13.12.2017 sind zwar zur Klärung der offenen steuer- und gemeinderechtlichen Sachverhalte die Beschlüsse zur Umwandlung der städtischen Bäder als eigenbetriebsähnliche Einrichtung aufgehoben worden. Mit dem Fortgang der Bäderorganisation und damit den nächsten Schritten zur Errichtung des Südbades ist je- doch so zeitnah zu rechnen, dass eine wirtschaftliche Interimsnutzung des Geländes nach heutigem Kenntnisstand ausscheidet. 3. „Parallel prüft die Verwaltung, ob es Möglichkeiten gibt, auf Flächen bestehender Kin- dertageseinrichtungen temporär eine zusätzliche Gruppe in Gebäuden in Modul- oder Pavillonbauweise zu errichten.“ Dieses Thema ist in Punkt 1 dargestellt. 4. „Im Zuge der Freigabe temporär genutzter Flüchtlingseinrichtungen, wird in jedem Ein- zelfall geprüft, ob eine Möglichkeit besteht, die Gebäude weiter zu nutzen und eine temporäre oder dauerhafte Kindertageseinrichtung zu schaffen“ Jede Aufgabe von (temporären) Flüchtlingseinrichtungen wird auf die Eignung für Kita-Zwecke überprüft, gegebenenfalls wird ihr Freizug für Kitazwecke forciert, wenn Gebäude entspre- chend geeignet sind und es die Bedarfssituation zur Unterbringung von Flüchtlingen zulässt. Für ein Gebäude der Einrichtung am Dahlweg (Holzrahmenbau) ist planungsrechtlich eine Umnutzung grundsätzlich denkbar. Diese Prüfung wird konkretisiert und dem Rat zur Ent- scheidung vorgelegt. Für weitere Einrichtungen erfolgen derzeit Prüfungen, um zu klären, in- wieweit eine Umnutzung denkbar ist. Die bislang auf dem Hof Buddenbäumer in Wolbeck für Flüchtlinge genutzte Immobilie wird für die interimsweise Nutzung als zweigruppige Kita in Albachten vorbereitet (V/0060/2018). Die verbleibenden Gebäudeteile werden für die interimsweise Nutzung einer eingruppigen Kita an der Heidestraße in Angelmodde vorbereitet (V/0111/2018). 5. „Gleichzeitig wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, nicht belegte Häuser oder Woh- nungen, die sich zurzeit noch im Besitz der BImA befinden, kurzfristig anzumieten und eine temporäre oder dauerhafte Kindertageseinrichtung oder Großtagespflegestelle zu schaffen.“ - 5 - V/0082/2018 Die BImA ist gesetzlich verpflichtet, nicht betriebsnotwendige Immobilien zu veräußern. Des- halb stellt die BImA-Immobilien über die bereits genutzten Standorte hinaus (Oxford-Kaserne, York-Kaserne und Vivaldistraße) keine weiteren Standorte zur Anmietung zur Verfügung. Für den Standort an der Sonnenstraße ist die Stadt Münster bezüglich einer langfristigen Nut- zung zu Kitazwecken in Ankaufsverhandlungen mit der BImA. 6. „Das Ziel ist, schon im beginnenden Kindergartenjahr 2017/2018 zusätzliche Plätze für den dringenden Bedarf der Münsteraner Eltern und Familien bereit zu stellen.“ Zum Kitajahr 2017/2018 wurden insgesamt 157 weitere u3 - und 95 neue ü3 - Plätze geschaf- fen. Die im Kindertagesbetreuungsbericht vorgelegten Ausbauplanungen werden kontinuier- lich erweitert und den politischen Gremien, sobald sie entscheidungsreif sind, zur Beschluss- fassung vorgelegt. Dieses beinhaltet sowohl dauerhafte Lösungen als auch Interimslösungen zur Betreuung. Hiermit soll die Platzzahl weiterhin gesteigert werden. Für das Kitajahr 2018/2019 sind ca. 240 weitere Plätze im Jahr 2018 in der Planung (Kita Hermannschule, Pavillon Albachten, Kita an den York-Höfen, Kita Willingrott, Kita Wartburg in- terim). Im Frühjahr 2019 wird zusätzlich die Kita an der Meyerbeerstraße mit weiteren Plätzen in Betrieb gehen. 7. „Es wird ein interfraktioneller Arbeitskreis zur Unterstützung der Arbeit eingerichtet, um fraktionsübergreifend und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist, die Betreuung Münsteraner Kinder langfristig sicherzustellen.“ Die Verwaltung wird den Vorschlag bei Bedarf aufgreifen. Die Verwaltung hat bereits seit Jahren vielfältige Maßnahmen zur Erhöhung der Platzzahlen ergriffen. Sie wird diese dar gestellten Maßnahmen zum Ausbau der bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung weiter verfolgen und den politischen Gremien, sobald diese entscheidungsreif sind, zeitnah zur B e- schlussfassung vorlegen. Mit den geschilderten Maßnahmen konnte die Platzzahl in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden. Seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz auch für Kinder ab einem Jahr in 2013 hat die Verwaltung insgesamt 1266 u3 – Plätze und 844 ü3 – Plätze neu geschaffen. Durch die im Kindertagesbetreuungsbericht dargestellten weiteren Ausbaumaßnahmen wird die E r- höhung der Platzzahl in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgesetzt und gesteigert. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Antrag der SPD - Fraktion
A-R/0050/2017-Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung - Bedarfe jetzt decken
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0050/2017
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
„Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung –
Bedarfe jetzt decken“
Antrag an den Rat der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Um akute und langfristige Bedarfe nach Betreuungsplätzen für Kinder zu decken, sucht
die Verwaltung städtische Flächen, auf denen dauerhafte und temporäre
Kindertageseinrichtungen errichtet werden können. Temporäre Einrichtungen sollen
insbesondere in Modul- oder Pavillonbauweise für die Dauer von drei bis fünf Jahren
eingerichtet werden. Bevorzugt werden Flächen genutzt, die in Wohnbezirken liegen, in
denen eine Unterdeckung mit Kindertagesplätzen besteht, um wohnortnahe Angebote
zu schaffen.
2. In jedem Fall sollen folgende Freiflächen, Grundstücke und Gebäude zur Errichtung von
Kindertageseinrichtungen geprüft werden:
− Randbereiche städtischer Grünanlagen
− Hafengrundstücke der Stadt und der Stadtwerke
− Grün- und Parkflächen an den städtischen Bädern
− Filialen der Sparkasse Münsterland-Ost, die aufgegeben werden
− Fläche des ehemaligen Südbades.
3. Parallel prüft die Verwaltung, ob es Möglichkeiten gibt, auf Flächen bestehender
Kindertageseinrichtungen temporär eine zusätzliche Gruppe in Gebäuden in Modul-
oder Pavillonbauweise zu errichten.
4. Im Zuge der Freigabe temporär genutzter Flüchtlingseinrichtungen, wird in jedem
Einzelfall geprüft, ob eine Möglichkeit besteht, die Gebäude weiter zu nutzen und eine
temporäre oder dauerhafte Kindertageseinrichtung zu schaffen.
5. Gleichzeitig wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, nicht belegte Häuser oder
Wohnungen, die sich zurzeit noch im Besitz der BImA befinden, kurzfristig anzumieten
und eine temporäre oder dauerhafte Kindertageseinrichtung oder Großtagespflegestelle
zu schaffen.
6. Das Ziel ist, schon im beginnenden Kindergartenjahr 2017/2018 zusätzliche Plätze für
den dringenden Bedarf der Münsteraner Eltern und Familien bereit zu stellen.
7. Es wird ein interfraktioneller Arbeitskreis zur Unterstützung der Arbeit eingerichtet, um
fraktionsübergreifend und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist, die Betreuung
04 .07 .201 7
2
Münsteraner Kinder langfristig sicherzustellen.
Begründung:
Familien, Kinder und Eltern benötigen ein gutes und ausreichendes Angebot an Betreuungs-
möglichkeiten für Kinder in den ersten Lebensjahren. Eltern wollen für ihre Kinder da sein und
müssen gleichzeitig beruflich den Anschluss halten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
kann nur durch ausreichende, wohnortnahe Betreuungsangebote für Kinder gelingen.
Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren mehrere tausend neue Betreuungsplätze für Kinder
geschaffen und baut weiterhin in großem Umfang Plätze aus. Dennoch sind aktuell nicht ausrei-
chend wohnortnahe Betreuungsangebote für Familien und Kinder in Münster vorhanden.
Zudem ist Münster eine stark wachsende Stadt. Die Bevölkerungsprognose der Stadt Münster
weist bis zum Jahr 2025 – je nach Prognosevariante – einen weiteren Anstieg der Kinder im Alter
von 0 bis 6 Jahren von 700 bis zu 2700 Kindern aus. Es ist daher davon auszugehen, dass die
Kita-Ausbauplanungen zumindest in den nächsten Jahren dem Bevölkerungswachstum nicht
nachkommen werden.
Um die zukünftigen Bedarfe zu decken, ist es daher notwendig, neben kurzfristigen Lösungen
für Familien und Kinder Planungs- und Baurecht für dauerhafte Einrichtungen schnellstmöglich
zu schaffen. Als Vorbild können hier die Ausbauplanungen für Flüchtlingsunterkünfte in Münster
dienen. Als der Bedarf an Wohnraum für geflüchtete Menschen in Münster sehr schnell anstieg,
ist es der Verwaltung gelungen, mit Gebäuden in Holzrahmenbauweise oder Pavillonbauweise in
kurzer Zeit Kapazitäten für die ankommenden Menschen zu schaffen.
Mit diesem Ausbaumodell wäre es möglich, die kurzfristigen Bedarfe der kommenden Jahre
abzudecken, bis durch die reguläre Ausbauplanung genügend Plätze für die Münsteraner Kinder
zur Verfügung gestellt werden können.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Bahnhofstraße 9
- Schillerstraße
- Hobbeltstraße
- Heidestraße
- Sonnenstraße
- Meyerbeerstraße
- Dahlweg
- Vivaldistraße
- Normannenweg
- Willingrott
- Edelbach
- Burgwall
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0082/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37