2001/2022
Projektpartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Dnipro
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 2001/2022 Freigabedatum 17.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Projektpartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Dnipro Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, mit der Stadt Dnipro eine Projektpartner- schaft einzugehen, humanitäre Hilfe zu leisten und entwicklungspolitische Zusammenarbeit zu initiieren. 2. Der von der Stadt Dnipro mit Priorität 1 (finanzielle Unterstützung für die territoriale Verteidi- gung) und 2 (Notfallmedikamente, Lebensmittel) formulierte Bedarf sowie die Bereitstellung von Hilfstransporten ist auf seine Realisierbarkeit von der Verwaltung zu prüfen. Die mögliche Hilfe soll der Stadt Dnipro kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. 3. Aus dem Budget des Büros Europa und Internationales soll in der ersten Anbahnungsphase der Projektpartnerschaft ein Betrag in Höhe von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 25.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) In seiner Sitzung vom 17.03.2022 hat der Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss gefasst: „Die Stadt Köln strebt eine Projektpartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt an. Dazu wird die Ober- bürgermeisterin gebeten, Kontakte mit dem ukrainischen Städteverband „Association of Ukrainian Cities“ (AUC) zu knüpfen, eine entsprechende Projektpartnerschaft für humanitäre Hilfe inhaltlich vor- zubereiten und dem Rat so schnell wie möglich einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzule- gen. Ziel ist es zunächst, Hilfen in der akuten humanitären Notlage während des Krieges bereitzustel- len und anzubieten. Mittel- und langfristig streben wir an, dieser Stadt beim Wiederaufbau zu helfen und die Partnerschaft zu einem festen Bestandteil der internationalen Beziehungen der Stadt Köln werden zu lassen.“ Nach Sondierungen unter Berücksichtigung von Hinweisen der Generalkonsulin der Ukraine, Iryna Shum, des Deutschen Auswärtigen Amtes, der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW), des Deutsch-Ukrainischen Forums und des ukrainischen Städtenetzwerkes AUC schlägt die Verwal- tung vor, mit der ukrainischen Stadt Dnipro eine Projektpartnerschaft einzugehen. Dnipro hat rund eine Million Einwohner*innen. Sie ist die viertgrößte Stadt der Ukraine, zentral gele- gen und als wichtiger Industrie- und Finanzstandort in der Ukraine bedeutend. Aus diesen Stadt- merkmalen ergeben sich eine Reihe von Anknüpfungspunkten zur Stadt Köln. Das deutsche Gene- ralkonsulat hat seinen Sitz in der Stadt Dnipro. Für eine Projekt- und ggf. spätere Städtepartnerschaft 3 ist dies ein guter Anknüpfungs- und Kontaktpunkt zu den unterschiedlichen Institutionen in der Stadt Dnipro, die bisher auch noch keine Partnerschaft mit einer deutschen Stadt eingegangen ist. Bürgermeister ist seit 2015 Borys Filatow, Mitglied der UKROP (Ukrainische Union der Patrio- ten).Dnipro ist selbst noch nicht von größeren Zerstörungen durch den Krieg in der Ukraine betroffen. Einzig der Flughafen und einige Industriegebiete um den Flughafen herum sind bereits am Anfang des Krieges im März 2022 vollkommen zerstört worden. Die Stadt ist ein wichtiges Drehkreuz für Bin- nenflüchtlinge in der Ukraine und braucht dringend Unterstützung bei der Versorgung von Geflüchte- ten. Nach Schätzung der Stadtregierung werden in der Stadt ca. 220.000 Flüchtlinge versorgt. Eine Videokonferenz auf Arbeitsebene zwischen dem Büro für Europa und Internationales der Stadt Köln und dem internationalen Büro der Stadt Dnipro am 03.06.2022 hat großes Interesse und Bereit- schaft zur Zusammenarbeit von Seiten Dnipros deutlich gemacht. Eine entwicklungspolitische Unter- stützung der SKEW sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Form von Beratung kann für diese Pro- jektpartnerschaft genutzt werden. Die SKEW ist Teil der Engagement Global gGmbH, der zentralen Ansprechpartnerin für bürgerschaftliches und kommunales Engagement für Entwicklungszusammen- arbeit, beauftragt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dnipro hat bereits eine Liste von Gütern zusammengestellt, derer die Stadt dringend bedarf. Dazu gehören vor allem Lebensmittel, die lange haltbar sind, Hygieneartikel, Kleidung, aber auch Funkge- räte, Feuerwehrbedarf (vor allem ein Feuerwehrwagen), Pickup-Trucks, Nachtsichtgeräte, Schutz- helme und Produkte zur Bergung von Verschütteten und zum Schutz der Bevölkerung (z.B. kugelsi- chere Westen).Darüber hinaus werden Notfallmedikamente und Haustierfutter für Hunde und Katzen benötigt. Mit E-Mail und Brief vom 09.06.2022 wird der Bedarf im Nachgang zur Videokonferenz seitens der Stadt Dnipro nochmals priorisiert. Demnach wird mit Priorität 1 um finanzielle Unterstützung gebeten, um Kosten zu decken, die sich für die territoriale Verteidigung (Nachtsichtgeräte, Dronen, Wärmebild- geräte) ergeben. Mit Priorität 2 wird um Unterstützung gebeten für Notfallmedikamente und haltbare Lebensmittel sowie Fertigmahlzeiten. Zur Umsetzung der Projektpartnerschaft und der Hilfegesuche sollen möglichst Kooperationen mit dem Stadtwerkekonzern, dem Blau-Gelben Kreuz und anderen Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung angestrebt und ggf. Mittel der SKEW eingeworben werden. Darüber hinaus benötigte finanzielle Mittel sollen aus dem Budget des Büros Europa und Internatio- nales in der ersten Anbahnungsphase mit einem Betrag in Höhe von bis zu 25.000 Euro zur Verfü- gung gestellt werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte nicht fristgerecht eingebracht werden, da der Sachverhalt noch nicht abschlie- ßend entscheidungsreif war. Da der formulierte Hilfsbedarf einer besonderen Dringlichkeit unterliegt, muss die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 20.06.2022 erfolgen, damit die notwendigen Hilfs- maßnahmen kurzfristig eingeleitet werden können.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2001/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.06.2022
- Erstellt
- 13.06.2022 18:14