0541/2026
Beantwortung der mündlichen Anfrage der Ausschussvorsitzenden Frau Bürgermeister aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.01.2026 bezüglich der Interimsnutzung an der Lotharstraße 14-18
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2421 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 16.04.2024 0541/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 Beantwortung der mündlichen Anfrage der Ausschussvorsitzenden Frau Bürgermeister aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.01.2026 bezüglich der Interimsnutzung an der Lotharstraße 14-18 Anfrage Eva Bürgermeister (Vorsitzende) fragt, ob die Sanierungsmaßnahmen nicht auch im laufen- den Betrieb durchgeführt werden könnten. Ben Thele geht davon aus, dass dies nicht möglich sei. Ein Verbleib von Nutzer*innen wäh- rend der Bauphase sei ausgeschlossen. Zudem sichert er dem Ausschuss für Kunst und Kul- tur eine ausführliche schriftliche Darstellung zu. Maria Helmis-Arend (SPD) bittet darum, die Mitteilung zum Brandschutz erneut schriftlich an den ASW zu übermitteln. Antwort der Verwaltung: Aus brandschutztechnischer Sicht kann die Betreiberverantwortung für das Gebäude Lothar- straße 14-18 nicht mehr übernommen werden. Laut brandschutztechnischer Stellungnahme ist eine Brandwache nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu kompensieren. Daher ist der sofortige Auszug der Rheinische Musikschule sowie der Künstler*innen erforder- lich. Der Auszug ist alternativlos. Eine Sanierung in laufendem Betrieb ist nicht möglich. Daher ist auch eine Interim Nutzung der Lotharstraße 14-18 durch SchmitzundKunzt e.V. nicht mög- lich. Derzeit werden sowohl Ausweichflächen im städtischen Sondereigentum als auch Anmietan- gebote geprüft und der Rheinische Musikschule sowie den Künstler*innen angeboten, um den Umzug schnellstmöglich – voraussichtlich bis Mitte März 2026 – umzusetzen. Parallel wird die Machbarkeit einer Brandschutzsanierung sowie der baurechtlichen Legalisie- rung der Nutzung durch die Rheinische Musikschule und die Ateliers geprüft, mit dem Ziel, eine spätere Rückkehr zu ermöglichen. Neben den brandschutztechnischen Mängeln ist das Gebäude aufgrund von Feuchteschäden sowie einer mangelhaften technischen Ausstattung sanierungsbedürftig. Vor diesem Hinter- grund wird ergänzend die Grundlagenermittlung zur Feststellung des Sanierungsbedarfes des Gebäudes eingeleitet. 2 Eine belastbare Aussage zu Kosten, Zeitplan und Risiken kann derzeit noch nicht getroffen werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0541/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 16.04.2026
- Erstellt
- 25.02.2026 07:26