1568/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 2 vom 31.01.2022 (AN/0107/2022) betreffend "Baumfällungen 2021 - Stadtbezirk Rodenkirchen"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3211 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 1568/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 2 vom 31.01.2022 (AN/0107/2022) betreffend "Baumfällungen 2021 - Stadtbezirk Rodenkirchen" Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: 1. Wie viele Stadt- und Straßen-Bäume auf städtischem Grund mussten 2021 insgesamt im Bezirk Rodenkirchen gefällt werden? 2. Wie viele Bäume mussten aufgrund von a. Krankheit, Trockenheit, Kronenschäden b. Baumaßnahmen gefällt werden? 3. Wie viele der geplanten Ersatzpflanzungen auf städtischen Grund wurden bereits um- gesetzt? 4. Wie lauten die Vergleichszahlen zu den Punkten 1. - 3. aus dem Jahr 2020? Zu der Anfrage nimmt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wie folgt Stel- lung: Eine statistische Auswertung ist derzeit nicht automatisiert möglich. Neu gepflanzte Straßen- bäume wurden bisher erst nach Ablauf der dreijährigen Herstellungspflege (für die private Fir- men beauftragt werden) in das alte Baumkataster übernommen, weil erst zu diesem Zeitpunkt (der Abnahme der Leistung) die Verkehrssicherungs- und Kontrollpflicht auf die Stadt Köln übergeht. Das bedeutet, dass diese Bäume erst nach einer Standzeit von drei Jahren im Ka- taster erfasst werden und somit auch erst dann über eine Abfrage statistisch ermittelt werden können. Primär diente das alte Baumkataster der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und erst nachgeordnet als Grundlage für Statistiken. Im neu eingeführten Baumkataster (Einführung Juli 2022) werden zukünftig neu gepflanzte Bäume sofort erfasst, sodass statistische Abfragen künftig möglich werden. Die Nacherfassung neu gepflanzter Bäume in der Zuständigkeit des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen im Rahmen der laufenden Regelkontrollen vorgenommen. Das bedeutet, dass die gewünschten Informationen frühes- tens im Sommer 2024 vollständig vorliegen, weil das längste Regelkontrollintervall 18 Monate beträgt. Die Personalsituation lässt eine Sonder-Erfassung nicht zu. 2 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat die Zahlen aus Aufträgen für Baumpflan- zungen an Straßen, in Parks und auf Friedhöfen manuell aus den Papierakten herausgesucht und bezirksspezifisch zugeordnet. Zu Frage 1.: Im Jahr 2021 wurden 97 Bäume und im Jahr 2022 wurden 53 Bäume gefällt Zu Frage 2a: Im Rahmen von Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wur- den im Jahr 2021 25 Bäume und im Jahr 2022 51 Bäume gefällt. Zu Frage 2b: Im Rahmen von Fällgenehmigungen wurden im Jahr 2021 72 Bäume und im Jahr 2022 zwei Bäume gefällt. Zu Frage 3: - In der Pflanzsaison 2019/20 wurden 67 Straßenbäume nachgepflanzt. - In der Pflanzsaison 2020/21 wurden 57 Straßenbäume nachgepflanzt. - In der Pflanzsaison 2021/22 wurden 75 Straßenbäume nachgepflanzt. - In der Pflanzsaison 2022/23 wurden 72 Straßenbäume nachgepflanzt. Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1568/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.07.2023
- Erstellt
- 10.05.2023 13:04