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2515/2020

Altlastensanierung der mit Schwermetallen und PAK verunreinigten Parzellen 127, 129, 139 und 141 der KGV Flora e.V., Krüthstraße 50733 Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 31.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 9.1.9

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Uebersichtsplan Parzellen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8495 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/573 
 
Vorlagen-Nummer 
 2515/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Altlastensanierung der mit Schwermetallen und PAK verunreinigten Parzellen 127, 129, 139 
und 141 der KGV Flora e. V., Krüthstraße, 50733 Köln 
Hier: Baubeschluss für den Abbruch von Lauben und die Bodensanierung von 4 
Gartenparzellen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Durchführung der bodenschutzrechtlichen Sanierung der 
mit Schwermetallen und PAK belasteten Parzellen 127, 129, 139 und 141 der KGV Flora e. V., Krüth-
straße, 50733 Köln und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
Die Gesamtkosten für die Bodensanierung (Laubenabbruch, Bau- und Baunebenkosten) werden mit 
174.335,00 € brutto kalkuliert.   
 
Die Finanzmittel stehen im Teilergebnisplan 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, in der 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
 
Alternativen 
 
Ein Verzicht auf die Sanierung der o.g. Parzellen ist möglich. In Folge dessen müsste allerdings die 
Nutzung der Parzellen aufgegeben werden, da das Schutzgut Mensch über die Wirkungspfade Bo-
den-Mensch und Boden-Nutzpflanze gefährdet ist. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  174.335,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
1. Ausgangslage  
In einem nordöstlich gelegenen Teilbereich der Kleingartenanlage des KGV Flora e. V liegt die im 
Altlastenkataster geführte Altablagerung 501148 "Krüthstraße / Nohlstraße“. Diese wurde im Rahmen 
einer orientierenden Gefährdungsabschätzung und darauf aufbauenden Detailuntersuchung in den 
Jahren 2018 bis 2020 untersucht und bewertet (vgl. Übersichtslageplan in der Anlage). 
 
Die durchgeführten Untersuchungen haben flächendeckend erhöhte Bleigehalte im Oberboden des 
betroffenen Teils der Kleingartenanlage ergeben. Zusätzlich wurden im Nordosten dieses Bereichs 
(Parzellen 127, 129, 139 u. 141) signifikant erhöhte PAK-Gehalte in der Auffüllung detektiert, die zu 
deutlichen Prüfwertüberschreitungen in den durchgeführten Oberboden-untersuchungen führten. 
 
Durch die Festlegung der tatsächlichen Ist-Nutzung konnte für den überwiegenden Parzellenbestand 
das Erfordernis einer weitergehenden Sanierung ausgeschlossen werden. Für die vier mit PAK verun-
reinigten Parzellen ist eine Sanierung der Fläche nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz zum Zweck 
der Gefahrenabwehr (Schutzgut Mensch) erforderlich. Das belastete Material muss bis zum Erreichen 
von festgelegten Sanierungszielwerten abgetragen und entsorgt werden. Vor der Sanierung müssen 
die Lauben zurückgebaut werden.

3 
 
Abbildung 1: Lage der Fläche im näheren Umfeld, AL Nummer 501148  
 
2. Aktueller Sachstand  
Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen die o. g. Parzellen als Kleingarten weiter-
genutzt werden. Hierzu sind der Rückbau der Aufbauten und der flächige Aushub des Bodens bis 0,6 
m auf allen o. g. Parzellen notwendig. Zusätzlich erfolgt eine tiefergehende Sanierung im Bereich der 
hochbelasteten Parzellen 137 und 141. Die dort ermittelten PAK-Gehalte liegen bei max. 901 mg/kg 
in 1,2 m Tiefe. Die Aushubtiefe ist dort mit einer Tiefe von 1,8 m geplant, die sich aus der Mächtigkeit 
der Auffüllung in diesem Bereich ergibt. Anschließend erfolgt die Wiederanfüllung mit Boden gem. 
den Anforderung § 12 BBodSchV. 
 
 
Die Sanierungsmaßnahme soll unverzüglich begonnen und bis Ende April 2021 durchgeführt werden.  
 
3. Ausgaben: 
Die Gesamtausgaben für das Projekt gliedern sich nach dem aktuellen Kostenrahmen der Verwaltung 
wie folgt: 
 
Zusammenfassung Projektkosten  netto brutto 
Kosten Baumaßnahme  123.500,00 € 146.965,00 € 
Entschädigungen 22.000,00 € 26.180,00 € 
Kosten Analytik Freimessung  1.000,00 € 1.190,00 € 
   Gesamtkosten 146.500,00 € 174.335,00 € 
 
Hierin sind im Einzelnen enthalten die

4 
3.1. Baukosten 
Kostenrahmen Sanierung  
Pos. Leistung Kosten (netto)  
01 Baustelleneinrichtung 11.000,00 € 
02 Aushub 2.750,00 € 
03 Rückbau Lauben 30.000,00 € 
04 Deklarationsanalytik 1.100,00 € 
05 Entsorgung 48.400,00 € 
06 Liefermaterial 27.500,00 € 
07 Verfüllung 2.750,00 € 
  Gesamtsumme netto  123.500,00 € 
zzgl. MwSt. (19%) 23.465,00 € 
Gesamtsumme brutto  146.965,00 € 
 
3.2. Entschädigungen 
Die Nutzer der Parzellen 127, 129, 139 u. 141 werden für die Inanspruchnahme der Parzellen (Rück-
bau der Lauben, Entfernung Pflanzen und Zäune etc.) voll entschädigt. Hierfür fallen vsl. 5.000 € / 
Pächter an.  
 
Die Pächter der Parzellen 131 und 137 werden teilweise entschädigt, da die Parzellen als Teil der 
Baustelleneinrichtung benötigt werden. Hierfür fallen vsl. Kosten in Höhe von 1.000 € / Pächter an. 
 
3.3. Kosten Analytik / Freimessungen 
Nach Fertigstellung der Sanierung wird durch ein akkreditiertes Labor eine Probe zur Beweissiche-
rung / Sanierungserfolgskontrolle entnommen. Es fallen vsl. Kosten in Höhe von 250 € / Parzelle an. 
 
4. Fördermaßnahmen 
Eine Berücksichtigung der Maßnahme im Rahmen der Dringlichkeitsliste wäre erst für das Förderjahr 
2021 / 2022 möglich. Dies würde aufgrund des notwendigen Fördermanagements zu einer Verschie-
bung der Maßnahme um mindestens ein Jahr führen.  
 
Des Weiteren schätzt die Verwaltung die Wahrscheinlichkeit der Förderfähigkeit als sehr gering ein. 
Durch die nachhaltige Sanierung der Parzellen soll die Nutzbarkeit als Kleingarten erhalten bleiben, 
da aus Sicht der Verwaltung der Wert eines Kleingartens im innerstädtischen Bereich sehr groß ist. 
Aus Sicht der Verwaltung ist jedoch damit zu rechnen, dass der Fördermittelgeber andere Maßnah-
men bevorzugt fördert, z. B. solche die der Sanierung einer sensibleren Nutzung dienen (z. B. Wohn-
bebauung). 
 
Die Durchführung eines Förderverfahrens in dem Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme 
kann aus den vorgenannten Gründen daher nicht abgewartet werden, zumal eine Förderung wegen 
anderer prioritärer Maßnahmen unwahrscheinlich ist. 
 
5. Zukünftige Nutzung 
Nach Abschluss der Altlastensanierungsmaßnahme ist die Wiederaufnahme der Nutzung der Fläche 
durch den jeweiligen Pächter vorgesehen.  
 
6. Auswirkung auf den Klimaschutz 
Durch die Sanierungsmaßnahme kommt es aufgrund des Maschineneinsatzes (vsl. Bagger, Mul-
denkipper und Stromerzeuger) zu u. a. CO2 - Emissionen.  
 
Um die kleingärtnerische Nutzung zu erhalten, sind die Arbeiten und damit die Emissionen aber un-
abdingbar.

5 
 
7. Zur Dringlichkeit 
Es besteht dringender Handlungsbedarf da auf dem Gelände ab dem Frühjahr 2021 wieder kleingärt-
nerische Nutzung ermöglicht werden soll.  
 
8. Begründung der Maßnahme unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsverfügung 
II/20/202 vom 25.03.2020: 
Die Maßnahme steht der vorgenannten Bewirtschaftungsverfügung nicht entgegen, da hier eine 
rechtliche Verpflichtung nach § 4 Bundesbodenschutzgesetz besteht. Danach ist der Grundstücksei-
gentümer verpflichtet, Maßnahmen zu Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen 
Bodenveränderungen zu ergreifen. Es besteht die Verpflichtung, den Boden und die Altlasten sowie 
durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern 
so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigun-
gen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.  
Da auch eine Förderung eher unwahrscheinlich ist, sollte so schnell wie möglich mit der Sanierung 
begonnen werden, um die Parzellen wieder nutzbar zu machen. 
 
Anlagen 
 
 Darstellung der Lage der betroffenen Parzellen 127, 129, 139 und 141 sowie 131 und 137

Uebersichtsplan Parzellen

601 Zeichen

Auftraggeber: Stadt Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln
Maßstab: 1 : 500 (DIN A3)Quelle: Stadtkarte 2.0 - Regionalverband Ruhr undKooperationspartner, dl-de/by-2-0Bearbeiter: Daniel TreuTitel: Lage der betroffenen Parzellen 127, 129, 139 und 141 sowie 131und 137 
Datum: 24.08.2020Abbildung: -Anlage: -
Projekt: Vorlage 2515/2020, BV Nippes Altlastensanierung KGV Flora e.V
Altablagerung 501148
Parzellen
Sanierung erforderlich
betroffen von Baustelleneinrichtung
Legende
Altablagerung 501148
Parzellen
Sanierung erforderlich
betroffen von Baustelleneinrichtung
Legende

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2515/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
31.08.2020
Erstellt
14.08.2020 10:31