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SCHUA/063/2025

Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Max-Weber-Berufskolleg

Beschlussvorlage 02.12.2025

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Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 03.02.2026, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3160 Zeichen

SCHUA/063/2025
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Max-Weber-Berufskolleg
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
 
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 03.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 
Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 die Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs 
„Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: 
Polizeivollzugsdienst“ nach Anlage C der APO-BK im Schulversuch von zweizügig auf 
dreizügig am Max-Weber-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163/165, 40223 Düsseldorf 
(Schulnummer 170793).
 
 
 
Sachdarstellung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte zum 01.08.2022 einen Schulversuch zur 
Erprobung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg an einigen Standorten 
gestartet. Dieser neue Bildungsgang „Fachoberschule für Verwaltung und 
Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst“ soll gezielt für den Übergang in 
den Polizeidienst qualifizieren. Der Schulversuch wird in enger Abstimmung zwischen
dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium des Innern 
durchgeführt. Der Schulversuch soll voraussichtlich bis zum Schuljahr 2027/2028 
laufen, nach erfolgter Evaluation wird über eine Übertragung in das Regelsystem und
über eine Fortführung und Ausweitung des Systems entschieden. Der Bildungsgang 
wurde zweizügig am Max-Weber-Berufskolleg genehmigt. 
Bereits zum zweiten Mal in Folge wurde die genehmigte Zweizügigkeit überschritten 
und die Bildung einer Mehrklasse beantragt. Im laufenden Schuljahr besuchen 65

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Schüler*innen die Unterstufe und 63 Schüler*innen die Oberstufe. Die 
Überschreitung der Zügigkeit ist durch Wiederholungen von Jahrgangsstufen und 
Abschlussprüfungen entstanden. Da die Zuweisungen der Jugendlichen durch das 
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
erfolgen, liegt diese Entwicklung außerhalb des Einflussbereichs der Schule. Es ist 
davon auszugehen, dass auch zukünftig die Schülerzahlen über dem Höchstwert von 
62 Schüler*innen liegen werden, sodass die Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug 
auf drei Züge bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden soll. 
Die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben.
Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen 
und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung 
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und 
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den 
neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger.
 
Da das Max-Weber-Berufskolleg vom Ministerium für Schule und Bildung und dem 
Ministerium des Innern für den Schulversuch ausgesucht wurde, ist die regionale 
Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern, den Kammern und der Agentur für 
Arbeit nicht notwendig.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2026 Schulausschuss
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/063/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
02.12.2025
Erstellt
02.12.2025 14:38