SCHUA/063/2025
Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Max-Weber-Berufskolleg
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Beschlussvorlage
3160 Zeichen
SCHUA/063/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Max-Weber-Berufskolleg Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 03.02.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 die Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst“ nach Anlage C der APO-BK im Schulversuch von zweizügig auf dreizügig am Max-Weber-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163/165, 40223 Düsseldorf (Schulnummer 170793). Sachdarstellung: Das Land Nordrhein-Westfalen hatte zum 01.08.2022 einen Schulversuch zur Erprobung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg an einigen Standorten gestartet. Dieser neue Bildungsgang „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst“ soll gezielt für den Übergang in den Polizeidienst qualifizieren. Der Schulversuch wird in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium des Innern durchgeführt. Der Schulversuch soll voraussichtlich bis zum Schuljahr 2027/2028 laufen, nach erfolgter Evaluation wird über eine Übertragung in das Regelsystem und über eine Fortführung und Ausweitung des Systems entschieden. Der Bildungsgang wurde zweizügig am Max-Weber-Berufskolleg genehmigt. Bereits zum zweiten Mal in Folge wurde die genehmigte Zweizügigkeit überschritten und die Bildung einer Mehrklasse beantragt. Im laufenden Schuljahr besuchen 65 Seite 2 Schüler*innen die Unterstufe und 63 Schüler*innen die Oberstufe. Die Überschreitung der Zügigkeit ist durch Wiederholungen von Jahrgangsstufen und Abschlussprüfungen entstanden. Da die Zuweisungen der Jugendlichen durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW erfolgen, liegt diese Entwicklung außerhalb des Einflussbereichs der Schule. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig die Schülerzahlen über dem Höchstwert von 62 Schüler*innen liegen werden, sodass die Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug auf drei Züge bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden soll. Die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. Da das Max-Weber-Berufskolleg vom Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium des Innern für den Schulversuch ausgesucht wurde, ist die regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern, den Kammern und der Agentur für Arbeit nicht notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/063/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 02.12.2025 14:38