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Verwendung der Landesmittel aus dem Trägerrettungspaket für Kindertageseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 0044/2019 vom 17.01.2019

Stand: Am 05.02.2019 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 00 Vorlagen-Nummer 17.01.2019 0044/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 Verwendung der Landesmittel aus dem Trägerrettungspaket für Kindertageseinrichtungen Mit Änderungsgesetz vom 21.11.2017 wurden vom Land mit § 21 f Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu- sätzliche Pauschalbeträge zu den Kindpauschalen beschlossen, die „zum Erhalt der Trägervielfalt“ bestimmt sind. Diese wurden Mitte 2017 bewilligt und ausgezahlt und können bis 31.07.2019 verwen- det werden. Landesseits wird mit dem 2. Trägerrettungspaket die Verwendung noch bis 31.07.2020 ermöglicht. Erst danach steht fest, in welchem Umfang Mittel ans Land zurück zu zahlen sind. Zur Bewilligung dieser Mittel wurde dem JHA zur Sitzung am 28.11.2017 (DS-Nummer 3363/2017) bereits eine Mitteilung gemacht. In dieser Mitteilung wurde auch die Erwartung ausgesprochen, dass sich die Träger aufgrund dieser Zuschüsse verstärkt an der Übernahme von neuen und zusätzlichen Kitas beteiligen. Zwischenzeitlich hat es Gespräche mit dem AK 80 gegeben, da es von einigen Trägergruppen Rück- fragen gab. In einem anschließenden Gespräch im Landesjugendamt wurde von dort ausgeführt, dass die Mittel zur Refinanzierung von Betriebskostenanteilen zweckbestimmt sind, die über die Höhe der übrigen Förderungen nach KiBiz (Kindpauschalen, Zuschläge) hinausgehen. Trägeranteile dürf- ten ausdrücklich nicht hieraus finanziert werden. Dem stünden die Bestimmungen der §§ 19, 20 KiBiz entgegen, wonach die Trägeranteile vom Träger aufzubringen sind. Ergänzend zur og. Mitteilung hier noch die Liste mit den Zuschüssen, die bis heute nicht weiter bewil- ligt werden konnten, weil ursprünglich geplante Kitas nicht in Betrieb gegangen sind: Einrichtung Träger Landesmittel Rettungspaket Zitronenfalterweg Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 53.780 € Erlenweg Arbeitskreis für das ausländische Kind e.V. 72.090 € Andre Citroen Str. Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 72.090 € Bahnhofplatz 7 Kleine Riesen Nord gemeinnützige GmbH 108.140 € Johannesstrasse 10-12 Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 108.140 € Ahornweg KölnKitas gGmbH 72.090 € Lustheider Str. FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 108.140 € Waldstr. 67 KölnKitas gGmbH 70.650 € Gauweg/Klein Herl KölnKitas gGmbH 72.090 € Geplante inzwischen aber geschlossene Kita Causemannstr. 29 SKM Köln Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 23.310 € Summe 760.520 € 2 Diese Mittel stehen zur Umverteilung an andere Kitas zur Verfügung, die entweder im Kindergarten- jahr 2018/2019 eröffnen oder deren Kindpauschalen höher sind als im Antrag vom 15.03.2017 waren, der Basis für die Landesmittel war. Danach verbleibende Restmittel müssen ans Land zurück gezahlt werden. Die Verwaltung wird daher nun Beträge weiter bewilligen und dem JHA nach Eingang der Endabrechnung des Landschaftsverbands das Ergebnis mitteilen. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2019

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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