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0044/2019

Verwendung der Landesmittel aus dem Trägerrettungspaket für Kindertageseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 17.01.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.02.2019, TOP 8.5.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2985 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 00 
Vorlagen-Nummer  17.01.2019 
 0044/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 
 
Verwendung der Landesmittel aus dem Trägerrettungspaket für Kindertageseinrichtungen 
Mit Änderungsgesetz vom 21.11.2017 wurden vom Land mit § 21 f Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu-
sätzliche Pauschalbeträge zu den Kindpauschalen beschlossen, die „zum Erhalt der Trägervielfalt“ 
bestimmt sind. Diese wurden Mitte 2017 bewilligt und ausgezahlt und können bis 31.07.2019 verwen-
det werden. Landesseits wird mit dem 2. Trägerrettungspaket die Verwendung noch bis 31.07.2020 
ermöglicht. Erst danach steht fest, in welchem Umfang Mittel ans Land zurück zu zahlen sind. 
 
Zur Bewilligung dieser Mittel wurde dem JHA zur Sitzung am 28.11.2017 (DS-Nummer 3363/2017) 
bereits eine Mitteilung gemacht. In dieser Mitteilung wurde auch die Erwartung ausgesprochen, dass 
sich die Träger aufgrund dieser Zuschüsse verstärkt an der Übernahme von neuen und zusätzlichen 
Kitas beteiligen. 
 
Zwischenzeitlich hat es Gespräche mit dem AK 80 gegeben, da es von einigen Trägergruppen Rück-
fragen gab. In einem anschließenden Gespräch im Landesjugendamt wurde von dort ausgeführt, 
dass die Mittel zur Refinanzierung von Betriebskostenanteilen zweckbestimmt sind, die über die Höhe 
der übrigen Förderungen nach KiBiz (Kindpauschalen, Zuschläge) hinausgehen. Trägeranteile dürf-
ten ausdrücklich nicht hieraus finanziert werden. Dem stünden die Bestimmungen der §§ 19, 20 KiBiz 
entgegen, wonach die Trägeranteile vom Träger aufzubringen sind. 
 
Ergänzend zur og. Mitteilung hier noch die Liste mit den Zuschüssen, die bis heute nicht weiter bewil-
ligt werden konnten, weil ursprünglich geplante Kitas nicht in Betrieb gegangen sind: 
 
Einrichtung Träger 
Landesmittel 
Rettungspaket 
Zitronenfalterweg Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 53.780 € 
Erlenweg Arbeitskreis für das ausländische Kind e.V. 72.090 € 
Andre Citroen Str. Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 72.090 € 
Bahnhofplatz 7 Kleine Riesen Nord gemeinnützige GmbH 108.140 € 
Johannesstrasse 10-12 Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH 108.140 € 
Ahornweg KölnKitas gGmbH 72.090 € 
Lustheider Str. FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 108.140 € 
Waldstr. 67 KölnKitas gGmbH 70.650 € 
Gauweg/Klein Herl KölnKitas gGmbH 72.090 € 
   Geplante inzwischen aber geschlossene Kita 
Causemannstr. 29 SKM Köln Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 23.310 € 
   
 
Summe 760.520 €

2 
 
Diese Mittel stehen zur Umverteilung an andere Kitas zur Verfügung, die entweder im Kindergarten-
jahr 2018/2019 eröffnen oder deren Kindpauschalen höher sind als im Antrag vom 15.03.2017 waren, 
der Basis für die Landesmittel war. Danach verbleibende Restmittel müssen ans Land zurück gezahlt 
werden. Die Verwaltung wird daher nun Beträge weiter bewilligen und dem JHA nach Eingang der 
Endabrechnung des Landschaftsverbands das Ergebnis mitteilen. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0044/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.01.2019
Erstellt
04.01.2019 12:22