Mandari Insight

3890/2021

Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 10.3

Anlage 2, Auszug BA Gebäudewirtschaft 24.01.2022

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Lageplan der Abbruchfläche

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4, Auszug Finanzausschuss 31.01.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Vorabauszug Bezirksvertretung 2 vom BV 2 31.01.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, Auszug BA Gebäudewirtschaft 24.01.2022

2958 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Karbig 
Telefon:  (0221) 25904  
Fax       :  (0221) 22344 
E-Mail:  birgit.karbig@stadt-koeln.de 
Datum: 26.01.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Betriebsausschusses 
Gebäudewirtschaft  vom 24.01.2022  
öffentlich 
5.2 Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln 
3890/2021 
5.2.1 Verkehrskonzept für den Baustellenverkehr 
AN/0178/2022 
Der vorliegende Beschlusstext der Vorlage 3890/2021 unter TOP 5.2 wird 
folgendermaßen erweitert:  
 
Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept 
für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Ro-
denkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr  weitgehend f reizuhalten.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit den Stimmen von der Fraktion Bündnis90/Grüne, der CDU-Fraktion und 
der Fraktion Volt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion 
und der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt.  
 
Entsprechend geänderter Beschluss (Änderungen in Fettdruck): 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln empfiehlt dem Rat 
der Stadt Köln wie folgt zu beschließen 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des 
Bezirksrathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet 
des projektierten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude be-
findet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.

Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaß-
nahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme 
des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzah-
lungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für 
Verwaltungsgebäude erfolgen. 
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kennt-
nisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozu-
schlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkos-
tenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. 
Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme be-
trägt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto. 
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche 
Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des 
Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen. 
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrech-
nungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz ge-
mäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma-
nagement (KGSt)). 
Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrs-
konzept für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen 
Ortskern von Rodenkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weit-
gehend freizuhalten. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

6229 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3890/2021 
Freigabedatum 
30.12.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses  
Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus, Hauptstraße 
85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln.  
 
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen 
des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstel-
lung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzah-
lungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude 
erfolgen. 
 
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 5,1 Mio. 
Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-
indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 
Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 
Mio. Euro brutto. 
 
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung  
(Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrat-
hauses darstellen. 
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen  
Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemein-
schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)). 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Der Abbruch von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch,  
der eine Zunahme der CO²- Emissionen bewirkt. 
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seinen Sitzungen vom 29. Januar 2008 (Vorlagen-Nummer: 4946/2007) 
und 15. Mai 2012 (Vorlagen-Nummer: 1273/2012) beschlossen, die städtische Liegenschaft  
Hauptstraße 85, Köln Rodenkirchen als Standort für das Bezirksrathaus dauerhaft beizubehalten und 
beauftragte die Verwaltung mit der Planung des Neubaus für das Bezirksrathaus am gleichen Stand-
ort.  
 
Auf Grundlage des hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungs-Wettbewerbs wurden die 
Planungsleistungen für die Abbruch- und Neubaumaßnahme an einen Generalplaner vergeben  
(Mitteilung 0728/2018). 
 
Der Generalplanervertrag wurde im Mai 2020 abgeschlossen. Die Planung ist in Arbeit und befindet 
sich kurz vor Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsphase) der Honorarordnung für Architek-
ten und Ingenieure (HOAI). 
Eine Bauvoranfrage zur Schaffung von Planungssicherheit für den Generalplaner wurde im August 
2021 gestellt.  
 
Im Rahmen der Vorbereitung für den Neubau wurden die Dienststellen der Nutzer*innen teilweise 
bereits ausgelagert. Die letzten Dienststellen werden im Dezember 2021 aus dem Gebäude auszie-
hen. 
Nach erfolgtem Auszug der Nutzer*innen wird mit den notwendigen Voruntersuchungen  
(Schadstoffuntersuchung) zur qualitativen Untersuchung der Gebäudesubstanz für die Abbruch- und 
Entsorgungsplanung begonnen.  
Im Anschluss an die Abbruch- und Entsorgungsplanung wird die funktionale Leistungsbeschreibung 
für den Unternehmer der Abbruchmaßnahme aufgestellt.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt bereits im Vorgriff auf den Baubeschluss den Bestand abzubrechen.  
Die Vorteile für das Vorziehen der Abbruchmaßnahme liegen in folgenden Aspekten: 
- Verkürzung der gesamten Projektphase 
- Verringerung des Risikos von Vandalismus und Hausbesetzung 
- Verkürzung des Zeitraumes an noch notwendigen Unterhaltungskosten für den Bestandsbau im 
Leerstand 
- schnellere Abschreibungsmöglichkeit 
- Schaffung von Raum/geräumten Flächen zur Klärung von Kampfmittelfreiheit und Denkmalpflege-
rischen Untersuchung vor Beginn der Neubaumaßnahme 
 
Sobald Planungssicherheit über die Kubatur besteht wird mit der Baustellenplanung fortgefahren und 
eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme zur Baustelleneinrichtung eingeholt.  
Die Ergebnisse des Verkehrskonzepts für den Neubau und der Baustelleneinrichtungs- und –
logistikplanung sollen nach einer verkehrsgutachtlichen Prüfung dem Nutzer, den Anwohner*innen, 
sowie der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Im Zuge des Verkehrskonzepts wird der

3 
Stellplatzbedarf für die Neubaumaßnahme untersucht. 
 
Finanzierung  
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen 
des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstel-
lung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzah-
lungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude 
erfolgen. 
 
Die Kostenrahmenschätzung für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 
5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die 
nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 
1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 
6,4 Mio. Euro brutto. 
 
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung  
(Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrat-
hauses darstellen. 
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen  
Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemein-
schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)). 
 
Anlage: 
Anlage 1 – Lageplan der Abbruchfläche

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2957 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3890/2021
Stand: 05.03.2026 
Sachstandsbericht  
Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln 
Beschluss: 
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 
24.01.2022 (Anlage 2) und des Finanzausschusses (Anlage 3):  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses 
Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus, Haupt-
straße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln.  
 
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im 
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird 
nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen 
Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungsprei-
ses für Verwaltungsgebäude erfolgen.  
 
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 
5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf 
die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag 
von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme be-
trägt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.  
 
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelas-
tung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau 
des Bezirksrathauses darstellen.  
 
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen 
Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Ge-
meinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)).  
 
Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den Baustel-
lenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Rodenkirchen vom Baustellen-/ 
Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:

2 
 
Aus dem parallel gefertigten Sachstandsbericht zum Projekt „Neubau Bezirksrathaus Ro-
denkirchen“ (Vorlagen-Nummer 0007/2026) für das 1. Quartal 2026 geht hervor, dass die Ab-
brucharbeiten abgeschlossen sind. Dieser Bericht ist für den Betriebsausschuss der Gebäu-
dewirtschaft sowie den Bauausschuss zum 10.03.2026 und für die Bezirksvertretung Ro-
denkirchen am 16.03.2026 geplant. 
Nächste Schritte: 
Aus dem parallel gefertigten Sachstandsbericht zum Projekt „Neubau Bezirksrathaus Ro-
denkirchen“ für das 1. Quartal 2026 geht hervor, dass die Baustelle zur Errichtung des Neu-
baus an den Generalunternehmer voraussichtlich im April übergeben wird.  
Der weitere Sachstand wird unter der fortlaufenden Nummer 0007/2026/X regelmäßig mitge-
teilt.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 1 - Lageplan der Abbruchfläche

513 Zeichen

Land NRW (2020) - Lizenz dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und
Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste.
TIM-online
Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 04.11.2021 um 13:12
Uhr erstellt.
35
Quelle: Tim-OnlineLageplan | M 1:1000 
Vom Abbruch betroffene Flurstücke: 
392, 340, 408, 2446, 2462, 2471, 2695, 2696, 2834
Neubau Bezirksrathaus Köln- Rodenkirchen
Flurkarte
Anlage 1

Anlage 4, Auszug Finanzausschuss 31.01.2022

2295 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 02.02.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 31.01.2022  
öffentlich 
10.8 Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln 
3890/2021 
 
 
Beschluss (in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft): 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirks-
rathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektier-
ten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sonder-
vermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
 
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, 
erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die 
Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrat-
hauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des 
dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. 
 
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand 
auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 
25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. 
Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkosten-
schätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.  
 
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haus-
haltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses 
für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen.

Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises 
üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der 
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)). 
 
Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept 
für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Ro-
denkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3, Vorabauszug Bezirksvertretung 2 vom BV 2 31.01.2022

2491 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 31.01.2022 
Auszug 
aus dem Besc hlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 31.01.2022  
öffentlich 
9.2.3 Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln 
3890/2021 
 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Beschlussempfehlung des Ausschus-
ses der  Gebäudewirtschaft vom 24.01.2022 – wie in der Anlage zwei aufgeführt. 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Be-
schluss zu fassen:  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirks-
rathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektier-
ten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sonder-
vermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
 
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, 
erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die 
Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrat-
hauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des 
dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. 
 
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand 
auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 
25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. 
Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkosten-
schätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.

Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haus-
haltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses 
für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen. 
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises 
üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der 
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)). 
 
Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept 
für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Ro-
denkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten. 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Kau)

Beratungsverlauf (5)

24.01.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3890/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.12.2021
Erstellt
05.11.2021 09:10