3890/2021
Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2, Auszug BA Gebäudewirtschaft 24.01.2022
2958 Zeichen
Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Karbig Telefon: (0221) 25904 Fax : (0221) 22344 E-Mail: birgit.karbig@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.01.2022 öffentlich 5.2 Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln 3890/2021 5.2.1 Verkehrskonzept für den Baustellenverkehr AN/0178/2022 Der vorliegende Beschlusstext der Vorlage 3890/2021 unter TOP 5.2 wird folgendermaßen erweitert: Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Ro- denkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend f reizuhalten. Abstimmungsergebnis: Mit den Stimmen von der Fraktion Bündnis90/Grüne, der CDU-Fraktion und der Fraktion Volt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt. Entsprechend geänderter Beschluss (Änderungen in Fettdruck): Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen „Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude be- findet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaß- nahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzah- lungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kennt- nisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozu- schlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkos- tenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme be- trägt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto. Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen. Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrech- nungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz ge- mäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma- nagement (KGSt)). Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrs- konzept für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Rodenkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weit- gehend freizuhalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
6229 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3890/2021 Freigabedatum 30.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstel- lung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzah- lungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht- indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto. Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrat- hauses darstellen. Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemein- schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)). Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 Rat 03.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Abbruch von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen bewirkt. Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seinen Sitzungen vom 29. Januar 2008 (Vorlagen-Nummer: 4946/2007) und 15. Mai 2012 (Vorlagen-Nummer: 1273/2012) beschlossen, die städtische Liegenschaft Hauptstraße 85, Köln Rodenkirchen als Standort für das Bezirksrathaus dauerhaft beizubehalten und beauftragte die Verwaltung mit der Planung des Neubaus für das Bezirksrathaus am gleichen Stand- ort. Auf Grundlage des hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungs-Wettbewerbs wurden die Planungsleistungen für die Abbruch- und Neubaumaßnahme an einen Generalplaner vergeben (Mitteilung 0728/2018). Der Generalplanervertrag wurde im Mai 2020 abgeschlossen. Die Planung ist in Arbeit und befindet sich kurz vor Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsphase) der Honorarordnung für Architek- ten und Ingenieure (HOAI). Eine Bauvoranfrage zur Schaffung von Planungssicherheit für den Generalplaner wurde im August 2021 gestellt. Im Rahmen der Vorbereitung für den Neubau wurden die Dienststellen der Nutzer*innen teilweise bereits ausgelagert. Die letzten Dienststellen werden im Dezember 2021 aus dem Gebäude auszie- hen. Nach erfolgtem Auszug der Nutzer*innen wird mit den notwendigen Voruntersuchungen (Schadstoffuntersuchung) zur qualitativen Untersuchung der Gebäudesubstanz für die Abbruch- und Entsorgungsplanung begonnen. Im Anschluss an die Abbruch- und Entsorgungsplanung wird die funktionale Leistungsbeschreibung für den Unternehmer der Abbruchmaßnahme aufgestellt. Die Verwaltung beabsichtigt bereits im Vorgriff auf den Baubeschluss den Bestand abzubrechen. Die Vorteile für das Vorziehen der Abbruchmaßnahme liegen in folgenden Aspekten: - Verkürzung der gesamten Projektphase - Verringerung des Risikos von Vandalismus und Hausbesetzung - Verkürzung des Zeitraumes an noch notwendigen Unterhaltungskosten für den Bestandsbau im Leerstand - schnellere Abschreibungsmöglichkeit - Schaffung von Raum/geräumten Flächen zur Klärung von Kampfmittelfreiheit und Denkmalpflege- rischen Untersuchung vor Beginn der Neubaumaßnahme Sobald Planungssicherheit über die Kubatur besteht wird mit der Baustellenplanung fortgefahren und eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme zur Baustelleneinrichtung eingeholt. Die Ergebnisse des Verkehrskonzepts für den Neubau und der Baustelleneinrichtungs- und – logistikplanung sollen nach einer verkehrsgutachtlichen Prüfung dem Nutzer, den Anwohner*innen, sowie der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Im Zuge des Verkehrskonzepts wird der 3 Stellplatzbedarf für die Neubaumaßnahme untersucht. Finanzierung Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstel- lung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzah- lungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. Die Kostenrahmenschätzung für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto. Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrat- hauses darstellen. Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemein- schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)). Anlage: Anlage 1 – Lageplan der Abbruchfläche
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2957 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3890/2021
Stand: 05.03.2026
Sachstandsbericht
Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln
Beschluss:
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom
24.01.2022 (Anlage 2) und des Finanzausschusses (Anlage 3):
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses
Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus, Haupt-
straße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln.
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird
nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen
Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungsprei-
ses für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund
5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf
die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag
von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme be-
trägt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelas-
tung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau
des Bezirksrathauses darstellen.
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen
Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Ge-
meinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)).
Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den Baustel-
lenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Rodenkirchen vom Baustellen-/
Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2
Aus dem parallel gefertigten Sachstandsbericht zum Projekt „Neubau Bezirksrathaus Ro-
denkirchen“ (Vorlagen-Nummer 0007/2026) für das 1. Quartal 2026 geht hervor, dass die Ab-
brucharbeiten abgeschlossen sind. Dieser Bericht ist für den Betriebsausschuss der Gebäu-
dewirtschaft sowie den Bauausschuss zum 10.03.2026 und für die Bezirksvertretung Ro-
denkirchen am 16.03.2026 geplant.
Nächste Schritte:
Aus dem parallel gefertigten Sachstandsbericht zum Projekt „Neubau Bezirksrathaus Ro-
denkirchen“ für das 1. Quartal 2026 geht hervor, dass die Baustelle zur Errichtung des Neu-
baus an den Generalunternehmer voraussichtlich im April übergeben wird.
Der weitere Sachstand wird unter der fortlaufenden Nummer 0007/2026/X regelmäßig mitge-
teilt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Anlage 1 - Lageplan der Abbruchfläche
513 Zeichen
Land NRW (2020) - Lizenz dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste. TIM-online Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 04.11.2021 um 13:12 Uhr erstellt. 35 Quelle: Tim-OnlineLageplan | M 1:1000 Vom Abbruch betroffene Flurstücke: 392, 340, 408, 2446, 2462, 2471, 2695, 2696, 2834 Neubau Bezirksrathaus Köln- Rodenkirchen Flurkarte Anlage 1
Anlage 4, Auszug Finanzausschuss 31.01.2022
2295 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 02.02.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 31.01.2022 öffentlich 10.8 Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln 3890/2021 Beschluss (in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirks- rathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektier- ten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sonder- vermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrat- hauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkosten- schätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto. Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haus- haltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen. Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)). Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Ro- denkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3, Vorabauszug Bezirksvertretung 2 vom BV 2 31.01.2022
2491 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2022 Auszug aus dem Besc hlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.01.2022 öffentlich 9.2.3 Abbruch Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln 3890/2021 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Beschlussempfehlung des Ausschus- ses der Gebäudewirtschaft vom 24.01.2022 – wie in der Anlage zwei aufgeführt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Be- schluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirks- rathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektier- ten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sonder- vermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrat- hauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen. Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkosten- schätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto. Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haus- haltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen. Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)). Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Ro- denkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Kau)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3890/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.12.2021
- Erstellt
- 05.11.2021 09:10