1503/2018
Vergabe zentraler Innenstadtplätze - Neumarkt
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Anlage: Dringlichkeitsentscheidung Bezirksvertretung Innenstadt vom 04.05.2018
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 1467/2018 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Vergabe zentraler Innenstadtplätze - Neumarkt hier: Antrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Maarweg 149 - 161, 50825 Köln auf Durchführung einer Ausstellung "GROßE FREIHEIT - liebe.lust.leben" auf dem Neumarkt vom 18.06. - 23.06.2018 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 14.06. - 27.06.2018) Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist geboten, da der Veranstaltungsbeginn bereits unmittelbar bevorsteht und eine Vorlage in der nächsten turnusgemäß terminierten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 21.06.2018 vor den geplanten Veranstaltungsbeginn (ab dem 14.06.2018) nicht möglich ist. Um dem Veranstalter die für die Durchführung der geplanten Ausstellung notwendige Planungssicherheit zu gewähren, erfolgt daher die notwendige Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt mittels Dringlich- keitsentscheidung. Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, die Verwaltung zu beauftragen, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Durchführung der Ausstellung „GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben“ den Neumarkt vom 18.06. – 23.06.2018 (incl. Auf- und Abbauarbeiten vom 14.06. – 27.06.2018) zur Verfügung zu stellen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 4.5.18 Zugestimmt Gez. A. Hupke Gez. G. Leitner 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die aktuelle Fassung des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2014 – 2018 wurde in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 16.07.2013 beschlossen und ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. Nach diesem Vergabekonzept sind insbesondere Veranstaltungen - wie die hier bean- tragte Ausstellung „GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben“ auf dem Neumarrkt - grundsätzlich zugelas- sen. Die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entwickelte Aufklärungskampagne „GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben“ tourt seit 2013 bundesweit und ganzjährig auf zentralen Plät- zen deutscher (Groß-)Städte. Nach der erfolgreichen Veranstaltung in 2013 in Köln (ebenfalls auf dem Neumarkt) ist geplant auch in diesem Jahr Köln wieder in das aktuelle Tourprogramm der Ausstellung „GROßE FREIHEIT – lie- be.lust.leben“ aufzunehmen und die Ausstellung in dem Zeitraum vom 18.06. – 23.06.2018 (incl. Auf- und Abbauarbeiten vom 14.06. – 27.06.2018) auf dem Neumarkt durchzuführen. Bei dieser Informationsveranstaltung der BZgA wird in Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln Aufklärungsarbeit zum Thema „Sexuelle Gesundheit“ geleistet. So sollen u. a. unterhaltsam und interaktiv rund um die Themen HIV/Aids und sexuell übertragbare Infektionen/STI Informationen vermittelt und entsprechende Kommunikationshilfen angeboten wer- den. Als weiteres Ziel - neben der Aufklärungsarbeit - versteht sich die Ausstellung als publizistisches Or- gan mit der Maßgabe, dass die Themen HIV und STI verstärkt (wieder) in der medialen Öffentlichkeit aufgegriffen werden und u. a. auch über diese Ausstellung berichtet wird. Die technische und infrastrukturelle Ausstattung der Ausstellung „GROßE FREIHEIT – lie- be.lust.leben“ erfolgt gemäß ordnungsbehördlicher, bauordnungs- und feuersicherheitsrechtlicher sowie polizeilicher Vorgaben, nach welchen bereits in der Vergangenheit diverse Veranstaltungen auf dem Neumarkt reibungslos durchgeführt worden sind. Negative lärmschutztechnische Auswirkungen werden durch die Ausstellung der BZgA nicht erwartet. Im Vergabekonzept vom 16.07.2013 ist die Höchstzahl von Veranstaltungen auf dem Neumarkt auf insgesamt 15 begrenzt. Die geplante Ausstellung der BZgA wird als 1 Veranstaltung gewertet. Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Veranstaltungen, der Durchführung der bereits geneh- migten Veranstaltungen sowie der als Regelbeispiel aufgeführten Veranstaltungen ist unter Beach- tung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen noch 1 weitere Veranstaltung auf dem Neumarkt möglich.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 1503/2018 Freigabedatum 14.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe zentraler Innenstadtplätze - Neumarkt hier: Antrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Maarweg 149 - 161, 50825 Köln auf Durchführung einer Ausstellung "GROßE FREIHEIT - liebe.lust.leben" auf dem Neumarkt vom 18.06. - 23.06.2018 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 14.06. - 27.06.2018) Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Durchfüh- rung der Ausstellung „GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben“ den Neumarkt vom 18.06. – 23.06.2018 (incl. Auf- und Abbauarbeiten vom 14.06. – 27.06.2018) zur Verfügung zu stellen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die aktuelle Fassung des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2014 – 2018 wurde in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 16.07.2013 beschlossen und ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. Nach diesem Vergabekonzept sind insbesondere Veranstaltungen - wie die hier bean- tragte Ausstellung „GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben“ auf dem Neumarkt - grundsätzlich zugelas- sen. Die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entwickelte Aufklärungskampagne „GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben“ tourt seit 2013 bundesweit und ganzjährig auf zentralen Plät- zen deutscher (Groß-)Städte. Nach der erfolgreichen Veranstaltung in 2013 in Köln (ebenfalls auf dem Neumarkt) ist geplant auch in diesem Jahr Köln wieder in das aktuelle Tourprogramm der Ausstellung „GROßE FREIHEIT – lie- be.lust.leben“ aufzunehmen und die Ausstellung in dem Zeitraum vom 18.06. – 23.06.2018 (incl. Auf- und Abbauarbeiten vom 14.06. – 27.06.2018) auf dem Neumarkt durchzuführen. Bei dieser Informationsveranstaltung der BZgA wird in Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln Aufklärungsarbeit zum Thema „Sexuelle Gesundheit“ geleistet. So sollen u. a. unterhaltsam und interaktiv rund um die Themen HIV/Aids und sexuell übertragbare Infektionen/STI Informationen vermittelt und entsprechende Kommunikationshilfen angeboten wer- den. Als weiteres Ziel - neben der Aufklärungsarbeit - versteht sich die Ausstellung als publizistisches Or- gan mit der Maßgabe, dass die Themen HIV und STI verstärkt (wieder) in der medialen Öffentlichkeit aufgegriffen werden und u. a. auch über diese Ausstellung berichtet wird. Die technische und infrastrukturelle Ausstattung der Ausstellung „GROßE FREIHEIT – lie- be.lust.leben“ erfolgt gemäß ordnungsbehördlicher, bauordnungs- und feuersicherheitsrechtlicher sowie polizeilicher Vorgaben, nach welchen bereits in der Vergangenheit diverse Veranstaltungen auf dem Neumarkt reibungslos durchgeführt worden sind. Negative lärmschutztechnische Auswirkungen werden durch die Ausstellung der BZgA nicht erwartet. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat von ihrem Anhörrecht per Dringlichkeitsentscheidung (Session Nr. 1467/2018) Gebrauch gemacht und empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, die Verwaltung zu beauftragen, der Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung für die Durchführung der Ausstellung „GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben“ den Neumarkt vom 18.06. – 23.06.2018 (incl. Auf- und Abbauarbeiten vom 14.06. – 27.06.2018) zur Verfügung zu stellen – siehe Anlage. Im Vergabekonzept vom 16.07.2013 ist die Höchstzahl von Veranstaltungen auf dem Neumarkt auf insgesamt 15 begrenzt. Die geplante Ausstellung der BZgA wird als 1 Veranstaltung gewertet. Unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Veranstaltungen, der Durchführung der bereits geneh- migten Veranstaltungen sowie der als Regelbeispiel aufgeführten Veranstaltungen ist unter Beach- tung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen noch 1 weitere Veranstaltung auf dem Neumarkt möglich. Anlage Dringlichkeitsentscheidung BV 1 vom 04.05.2018 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1503/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.05.2018
- Erstellt
- 07.05.2018 08:17