2084/2018
Ost-West-Achse
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5259 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 18.06.2018 2084/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.06.2018 Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.06.2018 betr. Ost-West-Achse Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. In den bisherigen Planungen ist die Verwaltung davon ausgegangen, die Bürgerbeteiligung mit einer Auswertungskonferenz am 30.06.2018 zu beenden. Gibt es Überlegungen der Verwaltung, den Prozess der Bürgerbeteiligung zu verlängern, um breite Diskussionsergebnisse zu erhalten, in denen auch die von der Politik entwickelten Varianten Berücksichtigung finden? Die laufende Bürgerbeteiligung wird zunächst in der Auswertungskonferenz am 30.06.2018 münden, wie es al- len Beteiligten am Verfahren angekündigt wurde. Aufgrund der inzwischen durch den Ratsbe- schluss am 03.05.2018 ins Spiel gebrachten neuen Varianten, die zunächst durch Verwaltung und KVB bewertet werden sollen, ist nun vorgesehen, im Herbst eine weitere Bürgerinformati- onsveranstaltung durchzuführen, bei der diese Varianten ausführlicher mit betrachtet werden sol- len, als dass dies in der Kürze der Zeit bis zum 30.06.2018 möglich wäre. 2. Haben die in der sogenannten ÖPNV-Roadmap (Mitteilung 0606/2018) von der Verwaltung skiz- zierten Zeitschienen für das Projekt „Ertüchtigung der Ost-West-Achse“ - Baubeginn für den ober- irdischen Ausbau ab 2027 und ab 2031 für die Realisierung von Tunnel-Varianten noch Bestand? Zu welchen Zeitpunkten lassen sich nach diesen Planungen die angestrebten Kapazitätserweite- rungen realisieren? Verfolgt die Verwaltung Planungen, die neu anzuschaffenden Langzüge bereits vor dem Ab- schluss des ober- oder unterirdischen Ausbaus einzusetzen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen kann in einem ersten Schritt ein Einsatz der neuen Fahrzeuge auf der Ost-West-Achse bereits ab dem Zeitpunkt der serienmäßigen Auslieferung ab 2023 er- möglicht werden, um eine schnellstmögliche Kapazitätserweiterung zu erreichen? Die zitierten Zeitschienen beruhen auf einer Abschätzung, die zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr vage und unsicher ist, da wir uns im Stadium von Machbarkeitsuntersuchungen befinden. Konkre- tere Zeitschienen können erst nach dem Ratsbeschluss für eine Vorzugsvariante und Ausschrei- bung, Vergabe und Planung dieser Variante nach den HOAI-Stufen 2 und 3 ermittelt werden. Nach derzeitigem Stand hat sich aber an den Aussagen aus der Mitteilung 0606/2018 nichts ge- ändert. Die Kapazitätserweiterungen können und sollen frühestens mit der Auslieferung der neuen Nie- derflurfahrzeuge, günstigstenfalls schrittweise ab 2023 erfolgen. Bis dahin sollten die Haltestellen in den Bereichen außerhalb der Innenstadt fertig umgebaut sein, was aus Finanzierungsgründen zwingend eine baldige Variantenentscheidung auch für die Innenstadt erfordert. Im innerstädti- schen Bereich würden dann Provisorien geschaffen, die ohnehin während des Umbaus bei jeder Variante erforderlich werden. Konkrete Aussagen zu vorgezogenen Kapazitätserweiterungen las- sen sich erst in der Planungsphase treffen. 2 3. Von welchem zeitlichen Horizont geht die Verwaltung zu der vom Rat beschlossenen Prüfung der technischen Machbarkeit der weiteren Varianten aus? Wann wird eine Aussage vorliegen, ob eine Untertunnelung des Rheins technisch machbar ist und wie der volkswirtschaftliche Nutzen zu be- werten ist? Die Abschätzung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse gemäß Standardisierter Bewertung der neuen Varianten wurde bereits seitens der KVB beauftragt und liegt in Teilen bereits vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass für alle Varianten im Spätsommer Ergebnisse vorliegen. Weitaus umfangreicher und damit von längerer Dauer wäre eine detaillierte Prüfung der techni- schen Machbarkeit der Varianten, insbesondere der Untertunnelung des Rheins gemäß SPD- Variante. Hier könnte sich die Verwaltung ein zweistufiges Vorgehen vorstellen. Die Abschätzung der Kosten-Nutzen-verhältnisse gemäß Standardisierter Bewertung der neuen Varianten wurde seitens der KVB beauftragt und liegt in Teilen bereits vor. Aussagen zur grundsätzlichen technischen Machbarkeit der Rheinuntertunnelung werden im Herbst vorgelegt. 4. Welche Planungsschritte, z.B. zur Verlängerung der Bahnsteige, können unabhängig von der Entscheidung zur Variante förderunschädlich vorgezogen werden, um das Gesamtprojekt voran- zubringen? Welche personellen und finanziellen Voraussetzungen sind zu schaffen, um dies zu ermöglichen? Der Ausbau der Ost-West-Achse muss zunächst als Gesamtmaßnahme zur Förderung beim För- dermittelgeber eingereicht werden. Nach erfolgter Bewilligung durch den Fördergeber kann der Umbau dann auch in Bauabschnitten erfolgen, so dass beispielsweise auf den Außenästen, wo der Umbau unkritischer wäre, eine Verlängerung der Bahnsteige vorgezogen werden kann. Alle weiteren Planungsschritte erfordern in jedem Fall die Aufstockung des Personals bei Verwal- tung und KVB. Der Bedarf wird derzeit ermittelt, ist aber abhängig von der Entscheidung über eine Vorzugsvariante. Die Variantenentscheidung kann als Rechtfertigung für den zusätzlichen Perso- nalbedarf dienen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2084/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.06.2018
- Erstellt
- 18.06.2018 09:24