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0227/2021

Eingabe nach §24 GO - "Vertical Farming in Köln" Aktenzeichen 216/20 B

Beschlussvorlage Ausschuss 23.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2021, TOP 4.2.4

Anlage 1 anonymisierte Eingabe nach §24 GO NRW 'Vertical Farming'

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift ABAB 03.05.21

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Anlage 1 anonymisierte Eingabe nach §24 GO NRW 'Vertical Farming'

1110 Zeichen

Eingabe nach §24 GO NRW ‚Vertical Farming‘: 
 
Trotz kommunaler Projekte wie "Essbare Stadt Köln" oder "Ernährungsrat Köln" gibt es in Köln 
nur wenige konkrete Ansätze zu einer flächendeckenderen fleischlosen lokalen Versorgung. 
Auch der stete Rückgang an Agrarflächen in Köln fördert nicht den prozentualen Eigenanteil 
an der städtischen Versorgung. Dabei gibt es sowohl national als auch international entspre-
chende Vorhaben. 
Vor den Toren Kopenhagens bauen ein dänisches Start -up und eine Technologiefirma aus 
Taiwan eine der weltweit größten Vertical Farmen. Hierbei soll ein Ernteertrag von bis zu drei 
Tonnen täglich erzielt werden. 
Siehe u.a.  
https://enorm-magazin.de/wirtschaft/nachhaltige-produktion/vertical-farming-frisches-gruen-
aus-dem-industriegebiet 
 
Daher rege ich an dieser Stelle an: 
a) seitens der Stadt Köln ist Kontakt zu den beiden Betreibern aufzunehmen und die Umset-
zung eines Projekts wie in Kopenhagen zu eruieren; 
b) die Stadt Köln ist bei einer potentiellen Suche nach einem geeigneten Standort bzw. Objekt 
bzw. Gewerbefläche in Köln aktiv unterstützend helfend.

Beschlussvorlage Ausschuss

6210 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 0227/2021 
Freigabedatum 
 08.03.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach §24 GO - "Vertical Farming in Köln" Aktenzeichen 216/20 B 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, in der dieser die Anwerbung und Förderung 
eines Vertical Farming-Projekts in Köln fordert. 
 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgt im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses 
zur Ernährungsstrategie vom 18.06.2020 das Ziel einer nachhaltigen Sicherung landwirtschaftlicher 
Nutzflächen im Stadtgebiet sowie deren nachhaltige Bewirtschaftung zur lokalen Versorgung der Be-
völkerung. 
 
Für eine Beratung privater Investor*innen, die ein Vertical Farming-Projekt in Köln realisieren möch-
ten, steht die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hinsichtlich der zu klärenden Fragen als 
Anlaufstelle zur Verfügung. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 03.05.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent regt die Umsetzung von Vertical Farming in Köln nach dänischem Vorbild an. Der Petent 
verweist auf die Stadt Kopenhagen, in deren Umgebung eine Vertical Farm zum Anbau von Salaten 
und Kräutern errichtet wird, die einen Ernteertrag von drei Tonnen pro Tag generieren soll. Der Petent 
regt die Unterstützung der Verwaltung bei der Suche nach in Frage kommenden Standorten (Flächen, 
Gebäude) in Köln an. 
 
Das Konzept des Vertical Farming - der überdachte Anbau von Pflanzen in Hallen oder (mehrstöcki-
gen) Gebäuden unter kontrollierten Bedingungen - ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt be-
kannt. Auf diese Weise können nicht-fleischliche Lebensmittel mit einem geringen Bedarf an zusätzli-
cher Fläche sowie unter effizienter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Anbaufläche in Wasser 
statt Erde angebaut werden. 
 
Zum Thema Vertical Farming liegt bis dato keine ‚Haltung‘ im Sinne einer einheitlichen Verwaltungs-
meinung vor. Ungeachtet dessen werden die diesbezüglichen (internationalen) Entwicklungen, ein-
schließlich des Status quo wissenschaftlicher Erkenntnisse, aus der Perspektive des Umwelt- und 
Verbraucherschutzes beobachtet. 
 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgt die Debatte über Vor- und Nachteile von Vertical 
Farming. Der Petent weist aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes berechtigterweise auf 
den stetigen Rückgang des Anteils landwirtschaftlicher Nutzflächen im Stadtgebiet hin, der einer Ver-
sorgung der Einwohner*innen mit lokalen Lebensmitteln nicht förderlich ist. Aus diesem Grund ver-
folgt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Rahmen der vom Rat der Stadt Köln am 18.06.2020 
beschlossenen Ernährungsstrategie u.a. das Ziel, die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen 
im Stadtgebiet zu sichern und unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien zu bewirtschaften. Zudem 
sollen mehr nachhaltige Nahrungsmittel aus regionaler, saisonaler Produktion in den Einrichtungen 
der städtischen Gemeinschaftsverpflegung (z.B. in Schulen und Kitas) angeboten werden. 
 
Vertical Farming steht für Lebensmittelproduktion in der Stadt und kann somit zur Bewusstseinsbil-
dung für landwirtschaftliche Prozesse und zur Teilhabe an diesen beitragen. Dies geschieht jedoch 
auch im Rahmen von Selbstversorgungs-Projekten einer auf Kleinflächen angesiedelten, stadtnahen 
Gemüseproduktion (z.B. ‚Essbare Stadt Köln‘). 
 
Die mit Vertical Farming im großen Stil à la Kopenhagen einhergehende Produktionsweise ist auf 
eine hohe Automatisierung mit wenigen Arbeitskräften ausgelegt, so dass die Errichtung und der Be-
trieb entsprechender Anlagen nicht durch einzelne (nebenerwerbliche) Höfe, sondern nur durch fi-
nanzkräftige Investor*innen sichergestellt werden kann. Zur Realisierung von Vertical Farming bedarf 
es also privatwirtschaftlicher Initiativen, denn es ist nicht Funktion und Aufgabe der Verwaltung, un-
ternehmerisch zu agieren. 
 
Wenn sich Investor*innen dazu entschließen, ein Vertical Farming-Projekt in Köln zu realisieren, kön-
nen sich diese zwecks Einholung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit einem Ge-

3 
schäftsplan an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH wenden. Die Kolleg*innen der städti-
schen Tochtergesellschaft bieten vielfältige Services für individuelle Lösungen an, wie z.B. Informati-
on, Vernetzung und Vermittlung in allen verwaltungsrelevanten Fragen. 
 
Dies ist für das Thema Vertical Farming von nicht zu unterschätzender Bedeutung, wenn die Inves-
tor*innen Grundstücke und / oder Immobilien für ihr Vorhaben in Betracht ziehen, die im städtischen 
Eigentum stehen. In diesen Fällen ist eine entsprechende Entscheidung der grundstücks- und immo-
bilienverwaltenden Behörde der Stadt Köln über die Gestattung der Nutzung zu Zwecken von Vertical 
Farming zwingend notwendig. Ihr obliegt auch die Prüfung zur Neuverwaltung / Neuverwendung min-
dergenutzter Flächen und Gebäuden in Gewerbegebieten. Hierbei ist zu bedenken, dass eine Ent-
scheidung im Kontext der starken innerstädtischen Flächennutzungskonkurrenz steht, die grundsätz-
lich zu einer schwerpunktmäßigen Flächenbereitstellung für die Nutzungsart ‚Wohnen‘ führt. 
 
Abschließend ist festzuhalten, dass … 
 
… dem Begehren des Petenten in Punkt a) nicht weiter gefolgt werden kann, da bereits Recherchen 
und Informationen zu Vertical Farming in Köln vorliegen. Darüber hinaus werden im Umsetzungs-
Prozess der Ernährungsstrategie kontinuierlich innovative Ansätze der Ernährungspolitik hinterfragt 
und analysiert sowie deren Nutzbarkeit für Köln geprüft. 
 
… für das Begehren des Petenten zu Punkt b) das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt 
Köln bzw. die Verwaltung der Stadt Köln nicht die zuständige Dienststelle ist. Potenzielle Inves-
tor*innen können sich an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH wenden und dort Unterstüt-
zung erhalten.

Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1784 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
× Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
× Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Der mit der Vorlage verknüpfte Beschluss 
verweist potentielle Investor*innen zu 
Beratungszwecken an die Köln Business 
Wirtschaftsförderungs-GmbH. Es wird nicht 
über ein politisches Konzept oder eine 
konkrete Maßnahme der Verwaltung 
abgestimmt. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestalt ung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift ABAB 03.05.21

4302 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Möller 
Telefon:  (0221) 221-26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  julia.moeller@stadt-koeln.de 
Datum: 25.05.2021 
Auszug 
aus der Niederschr ift der Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 03.05.2021  
öffentlich 
1.2 Bürgereingabe nach § 24 GO - "Vertical Farming in Köln" Aktenzeichen 
216/20 B 
0227/2021 
Der Petent bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme. Er sieht das Thema 
auch nicht originär bei der Stadtverwaltung, würde aber im Rahmen der bestehenden 
Ratsbeschlüsse und Aktivitäten wie z.B. „Essbare Stadt“ sich ein präventiveres Wir-
ken der Stadtverwaltung wünschen. Er nimmt zur Kenntnis, dass seine Begründung 
der Eingabe nicht ausführlich genug gewesen sei und er kündigt an, dass es hier 
aufgrund der Aktivtäten des Vertical Farming in Köln zu einer Konkretisierung kom-
men wird.  
 
Herr Hartwig, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, hat das Anliegen geprüft 
und verweist auf Beispiele aus den USA, wo das Vertical Farming nicht sehr klima-
schützend sei und mit hohem Energieaufwand umgesetzt würde, dennoch solle man 
diese innovative Projekte im Einzelfall zu prüfen. Da es sich im genannten Beispiel 
um eine Kooperation eines Startups mit einem Technologieunternehmen handele, 
verweist er auf die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, wo diese Projekte 
gut angesiedelt seien. Hier könne allenfalls das Amt für Liegenschaft und Kataster 
als grundstücksverwaltende Dienststelle unterstützend tätig werden. Das Umweltamt 
würde nur in grundsätzlichen Fragen beraten. Man bräuchte hier konkrete Vorschlä-
ge. 
 
Herr Michalak, Die Grünen: die Fraktion stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Er ist 
von der Idee begeistert, als Mitglied des Rates ist er bei der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH und würde sich sehr freuen, solche Initiativen zu unterstüt-
zen.

Frau Bonk, SPD, begrüßt diese Idee sehr und schlägt vor zu prüfen, ob die Stadt 
selber als Initiatorin und Trägerin aktiv werden könnte und empfiehlt die Vorlage an 
den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün zu verweisen. 
 
Herr Kreische, Klima Freunde, trägt vor, dass dieses Thema zu Klimaschutz und 
Stadtplanung gehöre, und begrüßt, dass die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-
GmbH hier zu Beratung aufgestellt sei. Er selbst sei im Ernährungsrat und weist auf 
das Papier „Ernährungsstrategie der Stadt Köln“ hin.  
  
Herr Erkelenz, CDU, erinnert sich an die Gründung der KölnBusiness Wirtschafts-
förderungs-GmbH, die vor Jahren zur Unterstützung solcher Startup ins Leben geru-
fen wurde. Er begrüßt es, dass hier der Vorschlag schon in der Vorlage eingebracht 
wurde und würde dieser zustimmen. 
 
Frau Röhrig, Die Linke, fragt nach, wie eine Konkretisierung des Vorschlags durch 
den Petenten beraten würde.  
 
Herr Derichsweiler; Ausschussvorsitzender, meint, dass eine erneute Beratung in 
diesem Ausschuss vielleicht nicht sinnvoll sei, es könnten hier für ein neues Projekt 
direkt Kontakte zwischen den Initiatoren und der Köln Business GmbH geknüpft wer-
den. 
 
Der Petent neigt auch dazu einen weiteren Vorstoß nicht über das Mittel der Bürger-
eingabe zu machen, sondern dann mit den Initiatoren, für die er das Sprachrohr ist, 
den vorgeschlagenen Weg zu gehen.  
 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, stellt den geänderten Beschlussvor-
schlag zur Abstimmung. 
 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, in der dieser die Anwerbung 
und Förderung eines Vertical Farming-Projekts in Köln fordert. 
 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgt im Rahmen der Umsetzung des 
Ratsbeschlusses zur Ernährungsstrategie vom 18.06.2020 das Ziel einer nachhalti-
gen Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen im Stadtgebiet sowie deren nachhal-
tige Bewirtschaftung zur lokalen Versorgung der Bevölkerung. 
 
Für eine Beratung privater Investor*innen, die ein Vertical Farming-Projekt in Köln 
realisieren möchten, steht die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hinsicht-
lich der zu klärenden Fragen als Anlaufstelle zur Verfügung. 
 
Der Ausschuss bittet die Beschlussvorlage in die Beratungsfolge des Aus-
schuss für Klima, Umwelt und Grün aufzunehmen.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

03.05.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0227/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.08.2021
Erstellt
21.01.2021 11:14