0227/2021
Eingabe nach §24 GO - "Vertical Farming in Köln" Aktenzeichen 216/20 B
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Anlage 1 anonymisierte Eingabe nach §24 GO NRW 'Vertical Farming'
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Eingabe nach §24 GO NRW ‚Vertical Farming‘: Trotz kommunaler Projekte wie "Essbare Stadt Köln" oder "Ernährungsrat Köln" gibt es in Köln nur wenige konkrete Ansätze zu einer flächendeckenderen fleischlosen lokalen Versorgung. Auch der stete Rückgang an Agrarflächen in Köln fördert nicht den prozentualen Eigenanteil an der städtischen Versorgung. Dabei gibt es sowohl national als auch international entspre- chende Vorhaben. Vor den Toren Kopenhagens bauen ein dänisches Start -up und eine Technologiefirma aus Taiwan eine der weltweit größten Vertical Farmen. Hierbei soll ein Ernteertrag von bis zu drei Tonnen täglich erzielt werden. Siehe u.a. https://enorm-magazin.de/wirtschaft/nachhaltige-produktion/vertical-farming-frisches-gruen- aus-dem-industriegebiet Daher rege ich an dieser Stelle an: a) seitens der Stadt Köln ist Kontakt zu den beiden Betreibern aufzunehmen und die Umset- zung eines Projekts wie in Kopenhagen zu eruieren; b) die Stadt Köln ist bei einer potentiellen Suche nach einem geeigneten Standort bzw. Objekt bzw. Gewerbefläche in Köln aktiv unterstützend helfend.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0227/2021 Freigabedatum 08.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach §24 GO - "Vertical Farming in Köln" Aktenzeichen 216/20 B Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, in der dieser die Anwerbung und Förderung eines Vertical Farming-Projekts in Köln fordert. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgt im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Ernährungsstrategie vom 18.06.2020 das Ziel einer nachhaltigen Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen im Stadtgebiet sowie deren nachhaltige Bewirtschaftung zur lokalen Versorgung der Be- völkerung. Für eine Beratung privater Investor*innen, die ein Vertical Farming-Projekt in Köln realisieren möch- ten, steht die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hinsichtlich der zu klärenden Fragen als Anlaufstelle zur Verfügung. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 03.05.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt die Umsetzung von Vertical Farming in Köln nach dänischem Vorbild an. Der Petent verweist auf die Stadt Kopenhagen, in deren Umgebung eine Vertical Farm zum Anbau von Salaten und Kräutern errichtet wird, die einen Ernteertrag von drei Tonnen pro Tag generieren soll. Der Petent regt die Unterstützung der Verwaltung bei der Suche nach in Frage kommenden Standorten (Flächen, Gebäude) in Köln an. Das Konzept des Vertical Farming - der überdachte Anbau von Pflanzen in Hallen oder (mehrstöcki- gen) Gebäuden unter kontrollierten Bedingungen - ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt be- kannt. Auf diese Weise können nicht-fleischliche Lebensmittel mit einem geringen Bedarf an zusätzli- cher Fläche sowie unter effizienter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Anbaufläche in Wasser statt Erde angebaut werden. Zum Thema Vertical Farming liegt bis dato keine ‚Haltung‘ im Sinne einer einheitlichen Verwaltungs- meinung vor. Ungeachtet dessen werden die diesbezüglichen (internationalen) Entwicklungen, ein- schließlich des Status quo wissenschaftlicher Erkenntnisse, aus der Perspektive des Umwelt- und Verbraucherschutzes beobachtet. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgt die Debatte über Vor- und Nachteile von Vertical Farming. Der Petent weist aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes berechtigterweise auf den stetigen Rückgang des Anteils landwirtschaftlicher Nutzflächen im Stadtgebiet hin, der einer Ver- sorgung der Einwohner*innen mit lokalen Lebensmitteln nicht förderlich ist. Aus diesem Grund ver- folgt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Rahmen der vom Rat der Stadt Köln am 18.06.2020 beschlossenen Ernährungsstrategie u.a. das Ziel, die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Stadtgebiet zu sichern und unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien zu bewirtschaften. Zudem sollen mehr nachhaltige Nahrungsmittel aus regionaler, saisonaler Produktion in den Einrichtungen der städtischen Gemeinschaftsverpflegung (z.B. in Schulen und Kitas) angeboten werden. Vertical Farming steht für Lebensmittelproduktion in der Stadt und kann somit zur Bewusstseinsbil- dung für landwirtschaftliche Prozesse und zur Teilhabe an diesen beitragen. Dies geschieht jedoch auch im Rahmen von Selbstversorgungs-Projekten einer auf Kleinflächen angesiedelten, stadtnahen Gemüseproduktion (z.B. ‚Essbare Stadt Köln‘). Die mit Vertical Farming im großen Stil à la Kopenhagen einhergehende Produktionsweise ist auf eine hohe Automatisierung mit wenigen Arbeitskräften ausgelegt, so dass die Errichtung und der Be- trieb entsprechender Anlagen nicht durch einzelne (nebenerwerbliche) Höfe, sondern nur durch fi- nanzkräftige Investor*innen sichergestellt werden kann. Zur Realisierung von Vertical Farming bedarf es also privatwirtschaftlicher Initiativen, denn es ist nicht Funktion und Aufgabe der Verwaltung, un- ternehmerisch zu agieren. Wenn sich Investor*innen dazu entschließen, ein Vertical Farming-Projekt in Köln zu realisieren, kön- nen sich diese zwecks Einholung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit einem Ge- 3 schäftsplan an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH wenden. Die Kolleg*innen der städti- schen Tochtergesellschaft bieten vielfältige Services für individuelle Lösungen an, wie z.B. Informati- on, Vernetzung und Vermittlung in allen verwaltungsrelevanten Fragen. Dies ist für das Thema Vertical Farming von nicht zu unterschätzender Bedeutung, wenn die Inves- tor*innen Grundstücke und / oder Immobilien für ihr Vorhaben in Betracht ziehen, die im städtischen Eigentum stehen. In diesen Fällen ist eine entsprechende Entscheidung der grundstücks- und immo- bilienverwaltenden Behörde der Stadt Köln über die Gestattung der Nutzung zu Zwecken von Vertical Farming zwingend notwendig. Ihr obliegt auch die Prüfung zur Neuverwaltung / Neuverwendung min- dergenutzter Flächen und Gebäuden in Gewerbegebieten. Hierbei ist zu bedenken, dass eine Ent- scheidung im Kontext der starken innerstädtischen Flächennutzungskonkurrenz steht, die grundsätz- lich zu einer schwerpunktmäßigen Flächenbereitstellung für die Nutzungsart ‚Wohnen‘ führt. Abschließend ist festzuhalten, dass … … dem Begehren des Petenten in Punkt a) nicht weiter gefolgt werden kann, da bereits Recherchen und Informationen zu Vertical Farming in Köln vorliegen. Darüber hinaus werden im Umsetzungs- Prozess der Ernährungsstrategie kontinuierlich innovative Ansätze der Ernährungspolitik hinterfragt und analysiert sowie deren Nutzbarkeit für Köln geprüft. … für das Begehren des Petenten zu Punkt b) das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln bzw. die Verwaltung der Stadt Köln nicht die zuständige Dienststelle ist. Potenzielle Inves- tor*innen können sich an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH wenden und dort Unterstüt- zung erhalten.
Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 × Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. × Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Der mit der Vorlage verknüpfte Beschluss verweist potentielle Investor*innen zu Beratungszwecken an die Köln Business Wirtschaftsförderungs-GmbH. Es wird nicht über ein politisches Konzept oder eine konkrete Maßnahme der Verwaltung abgestimmt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestalt ung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift ABAB 03.05.21
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Möller Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) E-Mail: julia.moeller@stadt-koeln.de Datum: 25.05.2021 Auszug aus der Niederschr ift der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 03.05.2021 öffentlich 1.2 Bürgereingabe nach § 24 GO - "Vertical Farming in Köln" Aktenzeichen 216/20 B 0227/2021 Der Petent bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme. Er sieht das Thema auch nicht originär bei der Stadtverwaltung, würde aber im Rahmen der bestehenden Ratsbeschlüsse und Aktivitäten wie z.B. „Essbare Stadt“ sich ein präventiveres Wir- ken der Stadtverwaltung wünschen. Er nimmt zur Kenntnis, dass seine Begründung der Eingabe nicht ausführlich genug gewesen sei und er kündigt an, dass es hier aufgrund der Aktivtäten des Vertical Farming in Köln zu einer Konkretisierung kom- men wird. Herr Hartwig, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, hat das Anliegen geprüft und verweist auf Beispiele aus den USA, wo das Vertical Farming nicht sehr klima- schützend sei und mit hohem Energieaufwand umgesetzt würde, dennoch solle man diese innovative Projekte im Einzelfall zu prüfen. Da es sich im genannten Beispiel um eine Kooperation eines Startups mit einem Technologieunternehmen handele, verweist er auf die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, wo diese Projekte gut angesiedelt seien. Hier könne allenfalls das Amt für Liegenschaft und Kataster als grundstücksverwaltende Dienststelle unterstützend tätig werden. Das Umweltamt würde nur in grundsätzlichen Fragen beraten. Man bräuchte hier konkrete Vorschlä- ge. Herr Michalak, Die Grünen: die Fraktion stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Er ist von der Idee begeistert, als Mitglied des Rates ist er bei der KölnBusiness Wirt- schaftsförderungs-GmbH und würde sich sehr freuen, solche Initiativen zu unterstüt- zen. Frau Bonk, SPD, begrüßt diese Idee sehr und schlägt vor zu prüfen, ob die Stadt selber als Initiatorin und Trägerin aktiv werden könnte und empfiehlt die Vorlage an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün zu verweisen. Herr Kreische, Klima Freunde, trägt vor, dass dieses Thema zu Klimaschutz und Stadtplanung gehöre, und begrüßt, dass die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs- GmbH hier zu Beratung aufgestellt sei. Er selbst sei im Ernährungsrat und weist auf das Papier „Ernährungsstrategie der Stadt Köln“ hin. Herr Erkelenz, CDU, erinnert sich an die Gründung der KölnBusiness Wirtschafts- förderungs-GmbH, die vor Jahren zur Unterstützung solcher Startup ins Leben geru- fen wurde. Er begrüßt es, dass hier der Vorschlag schon in der Vorlage eingebracht wurde und würde dieser zustimmen. Frau Röhrig, Die Linke, fragt nach, wie eine Konkretisierung des Vorschlags durch den Petenten beraten würde. Herr Derichsweiler; Ausschussvorsitzender, meint, dass eine erneute Beratung in diesem Ausschuss vielleicht nicht sinnvoll sei, es könnten hier für ein neues Projekt direkt Kontakte zwischen den Initiatoren und der Köln Business GmbH geknüpft wer- den. Der Petent neigt auch dazu einen weiteren Vorstoß nicht über das Mittel der Bürger- eingabe zu machen, sondern dann mit den Initiatoren, für die er das Sprachrohr ist, den vorgeschlagenen Weg zu gehen. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, stellt den geänderten Beschlussvor- schlag zur Abstimmung. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, in der dieser die Anwerbung und Förderung eines Vertical Farming-Projekts in Köln fordert. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt verfolgt im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Ernährungsstrategie vom 18.06.2020 das Ziel einer nachhalti- gen Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen im Stadtgebiet sowie deren nachhal- tige Bewirtschaftung zur lokalen Versorgung der Bevölkerung. Für eine Beratung privater Investor*innen, die ein Vertical Farming-Projekt in Köln realisieren möchten, steht die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hinsicht- lich der zu klärenden Fragen als Anlaufstelle zur Verfügung. Der Ausschuss bittet die Beschlussvorlage in die Beratungsfolge des Aus- schuss für Klima, Umwelt und Grün aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0227/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.08.2021
- Erstellt
- 21.01.2021 11:14