AN/1543/2018
Ersetzungsantrag zu Top 8.1.2
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Ersetzungsantrag zu Top 8.1.2
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CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke Gerd Kaspar / FDP Rolf Kremers / FWK in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf An die Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln 31.10 2018 Barrierefreie Gehwege Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie folgenden Ersetzungs-Antrag zu Top 8.1.2 der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 05.11. 2018 zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt im Zuge der UN Konvention zur Barrierefreiheit folgenden Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für den Stadtbezirk Lindenthal: Auf allen Gehwegen soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 Metern nicht aufweist. Bauliche und markierte Auto-Parkplätze sind nicht betroffen. Begründung: Nahmobilität ist die Schlüssel-Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines sozialen Netzwerkes. Insbesondere bei älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen, beeinflusst die physische Umgebung maßgeblich die soz. Teilhabe (Freundeskreis, Familie, Wege zur Arbeit, Versorgung, etc.). Lt. Aktion Mensch (2016) leben in Deutschland derzeit 14% Menschen mit Behinderungen. Senioren sind die Bevölkerungsgruppe mit dem größten Zuwachs. Inklusion der Menschen mit Behinderungen und von Senioren bedingt Mobilität und gelingt nur durch Schaffung einer barrierefreien Umgebung. Im Auftrag der Aktion Mensch befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im April 2016 1.295 Teilnehmer: Bei der Bewertung der Barrierefreiheit ist Köln Schlusslicht - nach München, Frankfurt, Hamburg und Berlin. Eine Duldungsbreite von lediglich 1,20 m auf Gehwegen diskriminiert Senioren oder Menschen mit Einschränkungen. Abzüglich der Sicherheitsabstände zum Haus (wg. Stromkasten, Treppenstufen) und zum Auto (wg. Außenspiegel,..) resultiert daraus eine unzureichende Restbreite von 0,70 m. gez Marliese Berthmann gez Claudia Pinl Friedhelm Hilgers CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN SPD-Fraktion gez. Lothar Müller/ Die Linke gez Gerd Kapsar / FDP gez Rolf Kremers FWK
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1543/2018
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 05.11.2018
- Erstellt
- 05.11.2018 11:23