1883/2018
Sanierung des Blücherpark-Weihers im LSG L10 „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“, Bezirk 5
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Anlage 4 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Sanierung des Blücherpark Weihers Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung Anlage A-1 1 Code Bezeichnung der Biotope Biotopwert Bestand Fläche je Biotoptyp Ausgleich- bar Summe Bestand Maßnahme Biotopwert Planung Fläche je Biotoptyp Summe Planung Differenz Bestand und Planung je m² (m²) (N=nein) je m² (m²) Sp.3 x Sp. 4 Sp. 8 x Sp. 9 Sp. 9 - Sp.5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 BB0,50 Strauchgruppe 5 50 250 FF,wf4 Teich, naturfern 2 11.870 23.740 HM,mc1 Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt (Liegewiese) 2 1.6 40 3.280 HM,mc1 Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt 2 1.705 3.410 VF1 Weg, teilversiegelt 1 1.845 1.845 Summe 17.110 32.525 BB0,50 Strauchgruppe Wiederherstellung 5 50 250 FF,wf4 Teich, naturfern Wiederherstellung 2 11.870 23.740 HM,mc1 Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt (Liegewiese) Wiederherstellung 2 1.640 3.280 HM,mc1 Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt Wiederherstellung 2 1.705 3.410 VF1 Weg, teilversiegelt Wiederherstellung 1 1.845 1.845 Summe 17.110 32.525 17.110 32.525 SUMME 0 Eingriffs-Ausgleichsbilanz Planung Bestand Flächenbewertung Bestand Flächenbewertung Planung Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Anlage 3 Übersichtskarte Bestand und Eingriff
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Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Land NRW (2018) dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) ABK*: https://www.wms.nrw.de/ geobasis/wms_nw_abk_stern Sanierung Blücherpark Weiher - Bestand und Eingriffe Maßstab 16.04.2018 Uhr: 15:03:51 dellmann 1:2.500 P:\seb1728921\04_Pl\10_GIS\02_mxd\A-2_Eingriff_Ausg leich.mxd Anlage A-2 ± 0 50 100 150 200 Meter 1:2.500 Zeichenerklärung Bauzaun Eingriffsbereich Biotope Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt HM,mc1 Kleingartenanlage HJ,xd4,ob1 Park, strukturreich mit altem Baumbestand HM,xd3,mq1 Sportanlage/ Spielplatz VF1 Strauchgruppe BB0,50 Teich, naturfern FF ,wf4 Weg, teilversiegelt VF1
Anlage 2 Variantenvergleich Baustellenzufahrten
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SANIERUNG DES BLÜCHERPARK WEIHERS Vorplanung Baustellenzufahrt Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 2 P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Varianten Baustellenzufahrten Nr. Verlauf Vorteil Nachteil 1 Parkgürtel - Müngersdorfer Straße – Park (Abb. 1, 2, 3) • Öffentliche Straße • überwiegend breite Wege • Müngersdorfer Straße oft zugeparkt • Zufahrt im Bereich eines Parkplatzes • Beeinträchtigung Zugang Kleingärten • Beeinträchtigung Zugang Sportanlagen und Spielplatz (beide kaum noch erreichbar) • Zufahrt im Bereich alter Bäume • Fahrstrecke im Park ca. 360 m 1a Parkgürtel - Müngersdorfer Straße – Park (Abb. 4, 8) • Öffentliche Straße • überwiegend breite Wege • kürzeste Fahrtstrecke im Park • Müngersdorfer Straße oft zugeparkt • Zufahrt/Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich eines Parkplatzes • Beeinträchtigung Zugang Kleingärten • Beeinträchtigung Zugang Sportanlagen und Spielplatz • Zufahrt im Bereich alter Bäume • Fahrstrecke im Park ca. 40 m • Eingriff in Baumbestand (Lindenallee) • Eingriff in Gehölzbestand • Große Höhenunterschiede auf kurzer Strecke zu überwinden 2 Parkgürtel – Park (Abb. 1, 2, 5, 9, 10) • Durchgehend breite Wege • kurze Verbindung zur Baustelle • geringe Störung der Wegeverbindungen im Park • Zufahrt an einer Ampel • Beeinträchtigung Zugang Kleingärten • Zufahrt im Bereich alter Bäume • Fahrtstrecke im Park ca. 270 m 2a Parkgürtel – Park (Abb. 1, 2, 6, 9, 10) • Zugang zu Kleingärten nicht beeinträchtigt • Zufahrt an einer Ampel • Zufahrt im Bereich alter Bäume • Fahrtstrecke im Park ca. 260 m 3 Parkgürtel - Park (Abb. 1, 2) • Durchgehend breite Wege • kurze Verbindung zur Baustelle • Zufahrt am Anfang verwinkelt • Zufahrt an einer Ampel • Zufahrt von Autobahnauffahrt • Keine Ausfahrt möglich Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 3 P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Nr. Verlauf Vorteil Nachteil 4 Winkelmannstraße – Fußgängerbrücke - Park (Abb. 1, 2) • Fußgängerbrücke nicht für LKW ausgelegt 5 Heidemannstraße – Fußgängerbrücke - Park (Abb. 1, 2) • Fußgängerbrücke nicht für LKW ausgelegt 6 Ossendorferstraße – Fußgängerbrücke - Park (Abb. 1, 2) • Fußgängerbrücke nicht für LKW ausgelegt 7 Escher Straße - Park (Abb. 1, 2) • Nicht für LKW ausgelegt • Sehr lange Zufahrt durch Kleingärten und Park ca. 1.200 m 8 Fröscherweg - Park (Abb. 1, 2) • Nicht für LKW ausgelegt • Sehr lange Zufahrt durch Kleingärten und Park ca. 1.100 m 9 Escher Straße – Fußweg - Park (Abb. 1, 2) • Fußweg, nicht für LKW ausgelegt Mögliche Varianten, die näher betrachtet werden Varianten, die aufgrund der Nachteile nicht umsetzbar sind Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 4 P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 1: Zufahrtsvarianten in den Blücherpark Abbildung 2: Zufahrtsvarianten in den Blücherpark gemäß Variantenvergleich Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 5 P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Abbildung 3: Zufahrtsvariante 1 Abbildung 4: Zufahrtsvariante 1a Abbildung 5: Zufahrtsvariante 2 Abbildung 6: Zufahrtsvariante 2a Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 6 P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Möglichkeiten zur Baustelleneinfahrt in das Becken Geländehöhen Abbildung 7: Tabu-Flächen am Weiher Abbildung 8: Höhenunterschiede im Bereich der Variante 1a Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 7 P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Umleitungen während der Bauzeit Abbildung 9: Baustellenflächen und Umleitungen Abbildung 10: Freigabe von gesperrten Flächen Fazit: Varianten von Norden durch die Kleingärten scheiden aufgrund der langen Zufahrt durch Kleingärten und Park aus. Varianten von Westen über die Autobahn scheiden aufgrund der mangelnden Tragfähigkeit der Brücken aus. Varianten von Osten über die Müngersdorfer Straße scheiden aufgrund der Beeinträchtigungen der Kleingärten, Sportanlagen und des Spielplatzes sowie der ggf. erforderlichen Eingriffe in den Gehölz- und Baumbestand des Parks und die bestehenden Höhenunterschiede aus. Als Vorzugsvariante wird die Variante 2 , ggf. in Kombination mit der Variante 2a gesehen. Diese Variante(n) bieten eine kurze Zufahrt durch den Park ohne Eingriffe in den Baum-/ Gehölzbestand. Die Einfahrt in das Becken kann über eine lange Rampe erfolgen. Die Baustelleneinfahrt in das Becken ist aufgrund der historischen Elemente, dem alten Baumbestand und der Höhenunterschiede (Becken in Tieflage) nur von Süden her möglich. Hier wird die Einfahrt durch das Gebäude der Kahnstation, die Treppenanlage und den Grundwasserbrunnen eingeschränkt.
Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan
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400m3002001000 Mittelpunkt: [354444,5647800] 1:7500 Blücherpark im LSG 10 Amtl. Basiskarte (s/w), Stadtbezirk, Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 04.06.2018
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 571/18/5/4.5/2018/24-25 Vorlagen-Nummer 1883/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Blücherpark-Weihers im LSG L10 „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen„, Bezirk 5, hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung des Blücherpark-Weihers ein- verstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 09.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR planen die Sanierung des Blücherpark-Weihers. Der Blü- cherpark ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes LSG 10 „„Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“ in Köln-Bilderstöckchen (Anlage 1). Der Bereich ist mit dem Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen“ ausgewie- sen. Im Zuge der Sanierung soll das Betonbecken zunächst entschlammt und anschließend saniert werde. Dabei soll das Becken in einen Zustand versetzt werden, der einerseits die heute auftretenden Was- serverluste minimiert und andererseits einer starken Algenbildung im Sommer entgegenwirkt. Die Sanierung umfasst in diesem Sinne auch die Sohlvertiefung und das Einbringen von Sohlsu b- strat. Die Ziele der Sanierungsmaßnahme sind - die Abdichtung des Wasserbeckens, um den Wasserverlust zu minimieren und den Wasserverbrauch des Grundwasserbrunnens zu senken, - die Verbesserung der Wasserqualität, um das Algenwachstum einzudämmen, - der Erhalt der denkmalgeschützten Strukturen und - der Erhalt und Verbesserung der Freizeitnutzung des Weihers. Es fand eine gründliche Auseinandersetzung bei der Suche nach einer möglichst konfliktarmen Zu- fahrt statt (Anlage 2) sowie auch eine intensive Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, welches grundstücksverwaltende Dienststelle und zuständig für die Pflege des Blücher- parks ist. Es ist geplant die nun gefundene Vorzugsvariante durch fest installierte, unverrückbare Bauzäune zu sichern, so dass nicht in den Wurzelbereich der vorhandenen Bäume eingegriffen werden kann. Das Lichtraumprofil beträgt aktuell schon durchgängig 3,5-4 m Höhe, da die AWB hier regelmäßig zur Reinigung der Parkanlage mit dreiachsigen Fahrzeugen verkehrt. Im Feinastbereich kann evtl. vor Baustelleneinrichtung noch einmal durch 67 nachgepflegt werden. Ein Begegnungsverkehr von zwei LKWs ist bis auf den Kurvenbereich möglich.- Der Kurvenbereich ist soweit einsichtig, dass die LKWs aufeinander warten können. Auf die Erholungsnutzung wird Rücksicht genommen, in dem die Zuwegung an den Wochenenden geöffnet wird. Eingriff / Kompensation: Für die Sanierung des Blücherpark Weihers sind Eingriffe auf ca. 17.110 m² erforderlich (Anlage 3 und 4). Die Biotope werden nach Abschluss der Bauarbeiten wiederhergestellt und erfüllen damit nach A b- schluss wieder vollständig ihre Funktion. Die Verbesserung der Wasserqualität durch die Sohlverti e- fung und das Einbringen von So hlsubstrat wurde bei der Bilanzierung des Eingriffs nicht mit gerec h- net, stellt aber zweifelsohne eine Aufwertung des Weihers dar. Anlagebedingte Auswirkungen auf die Biotope entstehen durch die dauerhafte Beseitigung der kle i- nen Sumpfzonen mit Röhrichten. Positive Auswirkungen auf den Weiher sind aufgrund der Vertiefung der Beckensohle und dem Einbringen von Substrat sowie durch die dauerhafte Reduzierung von A l- genbildung und der Minimierung des Wasserverlustes zu erwarten. Der Abtransport des Abbruchmaterials aus dem Becken und der Aushub für die Sohlvertiefung sollen direkt im Anschluss an die Entleerung des Beckens ausgeführt werden, damit im Sommer der größte Teil der LKW-Fahrten im Park abgeschlossen ist. 3 Um die Störungen der Parkbesucher weiter zu minimieren, wird die Bautätigkeit zumindest an Wo- chenenden eingestellt. Unter der Woche abgesperrte Wege werden an den Wochenenden für den Besucherverkehr wieder freigegeben. Die Lagerflächen für Baumaterial und Abstellplätze für Baufahrzeuge werden aussch ließlich auf den vorgesehenen BE -Flächen eingerichtet. Zufahrten für die Bauarbeiten werden durch temporäre Baustraßen gesichert, die nach Abschluss der Maßnahme zurück gebaut werden. Auf wertvollen und empfindlichen Flächen, insbesondere im Bereich der Allee und alter Bäume wer- den durch die ökologische Baubegleitung Tabuzonen ausgewiesen, um das Befahren durch Baufahr- zeuge zu verhindern. Die Tabuflächen werden durch Bauzäune gesichert. Die Tabuzonen werden so weit gefasst, dass auch die Wurzeln und ggf. Kronenbereiche der Bäume geschützt werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme werden die Flächen wiederhergestellt, sodass keine ne- gativen Auswirkungen auf die Biotope entstehen. Artenschutz: Die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme wird so gewählt, dass erst nach Abschluss der Hauptsai- son und Ende der Brut- und Aufzuchtzeiten im Oktober mit der Entschlammung begonnen wird. Die lokalen Populationen der gemäß Art. 1 Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten, häufigen Vogelarten werden durch zeitlich begrenzten Verlust der Wiesenfläche und des Weihers nicht gefähr- det. Aus der Artengruppe der Vögel ist der Wirkraum ausschließlich für störungsunempfindliche Kul- turfolger (v.a. Höckerschwan und Stockente) als Bruthabitat geeignet. Mit dem Brutvorkommen von planungsrelevanten Arten ist nicht zu rechnen. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird eine Schwimminsel aus Schilf im Weiher installiert, die als Nistmöglichkeit von Wasservögeln genutzt werden kann. Insgesamt kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung der Arten unter Berücksich- tigung der Bauzeitenregelung und der Herstellung von Bruthabitaten für Wasservögel ausgeschlos- sen werden kann. Befreiungsvoraussetzungen: Der Blücherpark-Weiher liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln, der diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet mit einhergehenden Ge- und Verbotsvorschriften festsetzt. So- mit bedürfen die Sanierung und die baustellenbedingten Eingriffe einer Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 als gegeben angesehen. Das öffentliche Interesse am Funktionserhalt und somit der Sa- nierung überwiegt einem ebenfalls vorhandenen öffentlichen Interesse am Erhalt der Vegetations- strukturen, welche temporär beeinträchtigt sind und nach Abschluss der Baumaßnahme wiederher- gestellt werden sowie einer temporär beeinträchtigten Erholungsnutzung. Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt werden. Anlagen Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan Anlage 2 Variantenvergleich Baustellenzufahren Anlage 3 Übersichtskarte Bestand und Eingriff Anlage 4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1883/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.06.2018
- Erstellt
- 04.06.2018 11:23