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1883/2018

Sanierung des Blücherpark-Weihers im LSG L10 „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“, Bezirk 5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.06.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 09.07.2018, TOP 3.3

Anlage 4 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung

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Anlage 3 Übersichtskarte Bestand und Eingriff

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Anlage 2 Variantenvergleich Baustellenzufahrten

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Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 4 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung

1212 Zeichen

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Sanierung des Blücherpark Weihers 
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung 
Anlage A-1 
1
Code Bezeichnung der Biotope Biotopwert 
Bestand 
 Fläche je 
Biotoptyp 
Ausgleich- 
bar 
Summe 
Bestand Maßnahme Biotopwert 
Planung 
Fläche je 
Biotoptyp 
Summe 
Planung 
Differenz 
Bestand und 
Planung 
je m²  (m²) (N=nein) je m²  (m²) 
Sp.3 x Sp. 4 Sp. 8 x Sp. 9 Sp. 9 - Sp.5 
1  2 3 4 5 6 7 8 9 10 
BB0,50 Strauchgruppe 5 50 250 
FF,wf4 Teich, naturfern 2 11.870 23.740 
HM,mc1 Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt (Liegewiese) 2 1.6 40 3.280 
HM,mc1 Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt 2 1.705 3.410 
VF1 Weg, teilversiegelt 1 1.845 1.845 
Summe 17.110 32.525 
BB0,50 Strauchgruppe Wiederherstellung 5 50 250 
FF,wf4 Teich, naturfern Wiederherstellung 2 11.870 23.740 
HM,mc1 Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt (Liegewiese) Wiederherstellung 2 1.640 3.280 
HM,mc1 Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt Wiederherstellung 2 1.705 3.410 
VF1 Weg, teilversiegelt Wiederherstellung 1 1.845 1.845 
Summe 17.110 32.525 17.110 32.525 
SUMME 0
Eingriffs-Ausgleichsbilanz 
Planung 
Bestand 
Flächenbewertung Bestand Flächenbewertung Planung 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Anlage 3 Übersichtskarte Bestand und Eingriff

670 Zeichen

Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen: Land NRW (2018)
dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
ABK*: https://www.wms.nrw.de/
geobasis/wms_nw_abk_stern
Sanierung Blücherpark Weiher - Bestand und Eingriffe
Maßstab 
16.04.2018   Uhr: 15:03:51    dellmann   1:2.500 
P:\seb1728921\04_Pl\10_GIS\02_mxd\A-2_Eingriff_Ausg leich.mxd
Anlage  A-2
±
0 50 100 150 200 Meter
1:2.500
Zeichenerklärung
Bauzaun
Eingriffsbereich
Biotope
Grünanlage, Rasenfläche intensiv genutzt HM,mc1
Kleingartenanlage HJ,xd4,ob1
Park, strukturreich mit altem Baumbestand HM,xd3,mq1
Sportanlage/ Spielplatz VF1
Strauchgruppe BB0,50
Teich, naturfern FF ,wf4
Weg, teilversiegelt VF1

Anlage 2 Variantenvergleich Baustellenzufahrten

5772 Zeichen

SANIERUNG DES BLÜCHERPARK WEIHERS 
 
Vorplanung 
Baustellenzufahrt

Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR  
Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 2 
 
P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Varianten Baustellenzufahrten 
 
Nr. Verlauf Vorteil Nachteil 
1 Parkgürtel - Müngersdorfer Straße – Park 
(Abb. 1, 2, 3) 
• Öffentliche Straße 
• überwiegend breite Wege 
• Müngersdorfer Straße oft zugeparkt 
• Zufahrt im Bereich eines Parkplatzes 
• Beeinträchtigung Zugang Kleingärten 
• Beeinträchtigung Zugang Sportanlagen und 
Spielplatz (beide kaum noch erreichbar) 
• Zufahrt im Bereich alter Bäume 
• Fahrstrecke im Park ca. 360 m 
1a Parkgürtel - Müngersdorfer Straße – Park 
(Abb. 4, 8) 
• Öffentliche Straße 
• überwiegend breite Wege 
• kürzeste Fahrtstrecke im Park 
• Müngersdorfer Straße oft zugeparkt 
• Zufahrt/Baustelleneinrichtungsfläche im 
Bereich eines Parkplatzes 
• Beeinträchtigung Zugang Kleingärten 
• Beeinträchtigung Zugang Sportanlagen und 
Spielplatz  
• Zufahrt im Bereich alter Bäume 
• Fahrstrecke im Park ca. 40 m 
• Eingriff in Baumbestand (Lindenallee) 
• Eingriff in Gehölzbestand 
• Große Höhenunterschiede auf kurzer 
Strecke zu überwinden 
2 Parkgürtel – Park 
(Abb. 1, 2, 5, 9, 10) 
• Durchgehend breite Wege 
• kurze Verbindung zur Baustelle 
• geringe Störung der Wegeverbindungen 
im Park 
• Zufahrt an einer Ampel 
• Beeinträchtigung Zugang Kleingärten 
• Zufahrt im Bereich alter Bäume 
• Fahrtstrecke im Park ca. 270 m 
2a Parkgürtel – Park 
(Abb. 1, 2, 6, 9, 10) 
• Zugang zu Kleingärten nicht 
beeinträchtigt 
• Zufahrt an einer Ampel 
• Zufahrt im Bereich alter Bäume 
• Fahrtstrecke im Park ca. 260 m 
3 Parkgürtel - Park 
(Abb. 1, 2) 
• Durchgehend breite Wege 
• kurze Verbindung zur Baustelle 
 
• Zufahrt am Anfang verwinkelt 
• Zufahrt an einer Ampel 
• Zufahrt von Autobahnauffahrt 
• Keine Ausfahrt möglich

Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR  
Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 3 
 
P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Nr. Verlauf Vorteil Nachteil 
4 Winkelmannstraße – Fußgängerbrücke - Park 
(Abb. 1, 2) 
 • Fußgängerbrücke nicht für LKW ausgelegt 
5 Heidemannstraße – Fußgängerbrücke - Park 
(Abb. 1, 2) 
 • Fußgängerbrücke nicht für LKW ausgelegt 
6 Ossendorferstraße – Fußgängerbrücke - Park 
(Abb. 1, 2) 
 • Fußgängerbrücke nicht für LKW ausgelegt 
7 Escher Straße - Park 
(Abb. 1, 2) 
 • Nicht für LKW ausgelegt  
• Sehr lange Zufahrt durch Kleingärten und 
Park ca. 1.200 m 
8 Fröscherweg - Park 
(Abb. 1, 2) 
 • Nicht für LKW ausgelegt  
• Sehr lange Zufahrt durch Kleingärten und 
Park ca. 1.100 m 
9 Escher Straße – Fußweg - Park 
(Abb. 1, 2) 
 • Fußweg, nicht für LKW ausgelegt 
 
 
 Mögliche Varianten, die näher betrachtet werden 
 Varianten, die aufgrund der Nachteile nicht umsetzbar sind

Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR  
Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 4 
 
P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
 
 
 
Abbildung 1: Zufahrtsvarianten in den Blücherpark 
 
 Abbildung 2: Zufahrtsvarianten in den Blücherpark gemäß 
Variantenvergleich

Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR  
Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 5 
 
P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
 
 
Abbildung 3: Zufahrtsvariante 1  Abbildung 4: Zufahrtsvariante 1a 
   
 
 
 
Abbildung 5: Zufahrtsvariante 2  Abbildung 6: Zufahrtsvariante 2a

Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR  
Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 6 
 
P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Möglichkeiten zur Baustelleneinfahrt in das Becken 
 
 Geländehöhen 
 
 
 
Abbildung 7: Tabu-Flächen am Weiher  Abbildung 8: Höhenunterschiede im Bereich der Variante 1a

Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR  
Sanierung Blücherpark Weiher, Vorplanung 7 
 
P:\seb1728921\04_Pl\02_Vor\02_Sanierung_Bluecherpark_Weiher\02_Erl\01_Konz\06_Baustelleneinrichtung\20180319_Vergleich_Bautellenzufahrten_2.docx Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Umleitungen während der Bauzeit 
 
  
 
 
 
Abbildung 9: Baustellenflächen und Umleitungen  Abbildung 10: Freigabe von gesperrten Flächen 
 
 
 
Fazit: 
Varianten von Norden durch die Kleingärten scheiden aufgrund der langen Zufahrt durch Kleingärten und Park aus. 
Varianten von Westen über die Autobahn scheiden aufgrund der mangelnden Tragfähigkeit der Brücken aus.  
Varianten von Osten über die Müngersdorfer Straße scheiden aufgrund der Beeinträchtigungen der Kleingärten, Sportanlagen und des 
Spielplatzes sowie der ggf. erforderlichen Eingriffe in den Gehölz- und Baumbestand des Parks und die bestehenden Höhenunterschiede aus.  
 
Als Vorzugsvariante wird die Variante 2
, ggf. in Kombination mit der Variante 2a gesehen. Diese Variante(n) bieten eine kurze Zufahrt durch den 
Park ohne Eingriffe in den Baum-/ Gehölzbestand. Die Einfahrt in das Becken kann über eine lange Rampe erfolgen.  
 
Die Baustelleneinfahrt in das Becken ist aufgrund der historischen Elemente, dem alten Baumbestand und der Höhenunterschiede (Becken in 
Tieflage) nur von Süden her möglich. Hier wird die Einfahrt durch das Gebäude der Kahnstation, die Treppenanlage und den 
Grundwasserbrunnen eingeschränkt.

Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan

502 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [354444,5647800]   1:7500
 
Blücherpark im LSG 10
Amtl. Basiskarte (s/w), Stadtbezirk, Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 04.06.2018

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7507 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
571/18/5/4.5/2018/24-25 
Vorlagen-Nummer 
 1883/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des Blücherpark-Weihers im LSG L10  „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und 
angrenzende Grünverbindungen„, Bezirk 5, 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung des Blücherpark-Weihers ein-
verstanden.  
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 09.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR planen die Sanierung des Blücherpark-Weihers. Der Blü-
cherpark ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes LSG 10 „„Erholungsgebiet Bürgerpark Nord 
und angrenzende Grünverbindungen“ in Köln-Bilderstöckchen (Anlage 1). Der Bereich ist mit dem 
Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen“ ausgewie-
sen. 
Im Zuge der Sanierung soll das Betonbecken zunächst entschlammt und anschließend saniert werde. 
Dabei soll das Becken in einen Zustand versetzt werden, der einerseits die heute auftretenden Was-
serverluste minimiert und andererseits einer starken Algenbildung im Sommer entgegenwirkt.  
Die Sanierung umfasst in diesem Sinne auch die Sohlvertiefung und das Einbringen von Sohlsu b-
strat.  
Die Ziele der Sanierungsmaßnahme sind  
-  die Abdichtung des Wasserbeckens, um den Wasserverlust zu minimieren und den 
   Wasserverbrauch des Grundwasserbrunnens zu senken,  
-  die Verbesserung der Wasserqualität, um das Algenwachstum einzudämmen,  
-  der Erhalt der denkmalgeschützten Strukturen und  
-  der Erhalt und Verbesserung der Freizeitnutzung des Weihers. 
Es fand eine gründliche Auseinandersetzung bei der Suche nach einer möglichst konfliktarmen Zu-
fahrt statt (Anlage 2) sowie auch eine intensive Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen, welches grundstücksverwaltende Dienststelle und zuständig für die Pflege des Blücher-
parks ist. 
 
Es ist geplant die nun gefundene Vorzugsvariante durch fest installierte, unverrückbare Bauzäune zu 
sichern, so dass nicht in den Wurzelbereich der vorhandenen Bäume eingegriffen werden kann. 
Das Lichtraumprofil beträgt aktuell schon durchgängig 3,5-4 m Höhe, da die AWB hier regelmäßig zur 
Reinigung der Parkanlage mit dreiachsigen Fahrzeugen verkehrt. Im Feinastbereich kann evtl. vor 
Baustelleneinrichtung noch einmal durch 67 nachgepflegt werden. 
Ein Begegnungsverkehr von zwei LKWs ist bis auf den Kurvenbereich möglich.- Der Kurvenbereich 
ist soweit einsichtig, dass die LKWs aufeinander warten können. 
 
Auf die Erholungsnutzung wird Rücksicht genommen, in dem die Zuwegung an den Wochenenden 
geöffnet wird. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Für die Sanierung des Blücherpark Weihers sind Eingriffe auf ca. 17.110 m² erforderlich (Anlage 3 
und 4).  
Die Biotope werden nach Abschluss der Bauarbeiten wiederhergestellt und erfüllen damit nach A b-
schluss wieder vollständig ihre Funktion. Die Verbesserung der Wasserqualität durch die Sohlverti e-
fung und das Einbringen von So hlsubstrat wurde bei der Bilanzierung des Eingriffs nicht mit gerec h-
net, stellt aber zweifelsohne eine Aufwertung des Weihers dar.  
Anlagebedingte Auswirkungen auf die Biotope entstehen durch die dauerhafte Beseitigung der kle i-
nen Sumpfzonen mit Röhrichten. Positive Auswirkungen auf den Weiher sind aufgrund der Vertiefung 
der Beckensohle und dem Einbringen von Substrat sowie durch die dauerhafte Reduzierung von A l-
genbildung und der Minimierung des Wasserverlustes zu erwarten. 
Der Abtransport des Abbruchmaterials aus dem Becken und der Aushub für die Sohlvertiefung sollen 
direkt im Anschluss an die Entleerung des Beckens ausgeführt werden, damit im Sommer der größte 
Teil der LKW-Fahrten im Park abgeschlossen ist.

3 
Um die Störungen der Parkbesucher weiter zu minimieren, wird die Bautätigkeit zumindest an Wo-
chenenden eingestellt. Unter der Woche abgesperrte Wege werden an den Wochenenden für den 
Besucherverkehr wieder freigegeben. 
 
Die Lagerflächen für Baumaterial und Abstellplätze für Baufahrzeuge werden aussch ließlich auf den 
vorgesehenen BE -Flächen eingerichtet. Zufahrten für die Bauarbeiten werden durch temporäre 
Baustraßen gesichert, die nach Abschluss der Maßnahme zurück gebaut werden.  
Auf wertvollen und empfindlichen Flächen, insbesondere im Bereich der Allee und alter Bäume wer-
den durch die ökologische Baubegleitung Tabuzonen ausgewiesen, um das Befahren durch Baufahr-
zeuge zu verhindern. Die Tabuflächen werden durch Bauzäune gesichert. Die Tabuzonen werden so 
weit gefasst, dass auch die Wurzeln und ggf. Kronenbereiche der Bäume geschützt werden. 
 
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme werden die Flächen wiederhergestellt, sodass keine ne-
gativen Auswirkungen auf die Biotope entstehen. 
 
Artenschutz: 
Die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme wird so gewählt, dass erst nach Abschluss der Hauptsai-
son und Ende der Brut- und Aufzuchtzeiten im Oktober mit der Entschlammung begonnen wird.  
Die lokalen Populationen der gemäß Art. 1 Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten, häufigen 
Vogelarten werden durch zeitlich begrenzten Verlust der Wiesenfläche und des Weihers nicht gefähr-
det. Aus der Artengruppe der Vögel ist der Wirkraum ausschließlich für störungsunempfindliche Kul-
turfolger (v.a. Höckerschwan und Stockente) als Bruthabitat geeignet. Mit dem Brutvorkommen von 
planungsrelevanten Arten ist nicht zu rechnen. 
 
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird eine Schwimminsel aus Schilf im Weiher installiert, die als 
Nistmöglichkeit von Wasservögeln genutzt werden kann. 
Insgesamt kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung der Arten unter Berücksich-
tigung der Bauzeitenregelung und der Herstellung von Bruthabitaten für Wasservögel ausgeschlos-
sen werden kann. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Der Blücherpark-Weiher liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln, der diesen 
Bereich als Landschaftsschutzgebiet mit einhergehenden Ge- und Verbotsvorschriften festsetzt. So-
mit bedürfen die Sanierung und die baustellenbedingten Eingriffe einer Befreiung gem. § 67 (1) 
BNatSchG. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 
67 (1) Nr. 1 als gegeben angesehen. Das öffentliche Interesse am Funktionserhalt und somit der Sa-
nierung überwiegt einem ebenfalls vorhandenen öffentlichen Interesse am Erhalt der Vegetations-
strukturen, welche temporär beeinträchtigt sind und nach Abschluss der Baumaßnahme wiederher-
gestellt werden sowie einer temporär beeinträchtigten Erholungsnutzung. 
 
Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG 
erteilt werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan 
Anlage 2 Variantenvergleich Baustellenzufahren 
Anlage 3 Übersichtskarte Bestand und Eingriff 
Anlage 4 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1883/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.06.2018
Erstellt
04.06.2018 11:23