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1476/2022

Änderung des Statuts für den Umweltschutzpreis

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.05.2022

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Anlage 1 Statut Umweltschutzpreis

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Anlage 2 Synopse

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Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Statut Umweltschutzpreis

5547 Zeichen

Anlage 1 
 1 
 
Umweltschutzpreis der Stadt Köln  
Umweltschutzpreis für Kinder -, Jugend- und Schulgruppen  
 
 
Statut in der Fassung des Ratsbeschlusses vom:   
 
§ 1  Ziele 
 
(1) Mit dem Umweltschutzpreis soll das Verständnis für die Belange der Umwelt und zugleich 
die Bereitschaft gestärkt werden, im Umweltschutz selbst tätig zu werden. 
(2) Der Umweltschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung 
natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen führen. 
(3) Gegenstand der Auszeichnung können Ideen und Initiativen sowie praktische Aktivitäten 
sein, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen führen. Auch die beispielhafte 
Anwendung neuer Umwelttechniken kann ausgezeichnet werden. 
(4) Mit dem Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen soll das besondere 
Engagement in Umweltprojekten ausgezeichnet werden, das den Erwerb von elementaren 
Handlungskompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert.  
§ 2 Zielgruppen 
 
(1) Für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln können vorgeschlagen werden oder sich 
bewerben: 
- Bürger*innen,  
- Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften 
(2) Weiterhin können vorgeschlagen werden oder sich bewerben: 
- Wissenschaftler*Innen, Ingenieur*Innen und Techniker*Innen 
- Gewerbliche Betriebe oder Institutionen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im 
  Einzugsgebiet der Stadt Köln haben. 
(3) Für den Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen können sich bewerben 
 - Kölner Kindergärten 
- Kölner Schüler*Innen und Schulen 
- Kölner Jugendgruppen 
(4) Initiativen oder Aktivitäten und die Anwendung neuer Umwelttechniken müssen sich auf das 
Einzugsgebiet der Stadt Köln beziehen. 
§ 3 Inhalte 
 
Gegenstand der Auszeichnung sollen sein: 
 
(1) Aktivitäten und Initiativen zur konkreten Verbesserung der Umwelt, wie 
- Schaffung eines humanen Wohn- und Arbeitsumfeldes, 
- Schaffung von natürlichen Bereichen in der Großstadt, 
- ökologische Verbesserung des Stadtbildes 
(2) Aktivitäten und Initiativen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen, wie 
Maßnahmen  
- zum Lärmschutz, 
- zur Luftreinhaltung und Klimaverbesserung; 
- zum Natur- und Landschaftsschutz, 
- zum Gewässerschutz, 
- zur Abfallvermeidung und -verwertung. 
(3)  Geistige Aktivitäten zu den oben genannten Bereichen, wie 
- wissenschaftliche und technische Abhandlungen, Hinweise, Vorschläge oder Anregungen, 
  die Lösungswege aufzeigen, 
- publizistische Abhandlungen.

Anlage 1 
 2 
§ 4 Preis 
 
(1) Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Urkunde vergeben. Er ist mit einer 
Preissumme von 6.000,- Euro versehen. 
(2) Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Urkunde 
vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 4.000,- Euro versehen.  
(3) Der Preis kann geteilt werden. 
(4) Neben dem Umweltschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausgesprochen 
werden. 
§ 5 Ausschreibung 
 
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
werden alle zwei Jahre ausgeschrieben. 
(2) Die Ausschreibung erfolgt durch 
- ein Faltblatt, das bei den Schulen, Bezirksämtern und weiteren öffentlichen Stellen ausliegt, 
- Mitteilung an die Kölner Presse. 
§ 6 Jury 
 
(1) Die Auswahl der Preisträger*innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, 
die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. 
(2) Der Jury gehören folgende Mitglieder an:  
- jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, 
 Umwelt und Grün vertreten sind und von diesen entsandt werden, 
- zwei Vertreter*innen der Verwaltung, darunter die*der für den Umweltschutz zuständige  
  Beigeordnete, 
- ein*e Vertreter*in des Naturschutzbeirates der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln 
- ein*e Vertreter*in der anerkannten Umweltverbände, 
- ein*e Vertreter*in der Universität bzw. der Technischen Hochschule oder Fachhochschulen. 
- zwei Vertreter*innen der in Köln ansässigen Medien, 
- ein*e Vertreter*in der Sparkasse KölnBonn 
- ein*e Vertreter*in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 
(3) Die Jurymitglieder werden von den Institutionen – in Absprache untereinander – benannt. 
(4) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine*n 
Vorsitzende*n. 
(5) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens mehr als die Hälfte der Mitglieder an der 
Sitzung teilnimmt. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. 
Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll gefertigt, das von der*dem Vorsitzenden zu 
unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung des Preisgerichts zu begründen. 
Im Falle einer Aufteilung des Preises ist die Höhe des auf jede*n Preisträger*in entfallenden 
Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Umweltpreises nicht möglich sein, 
so ist auch das im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten. 
(6) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
§ 7 Verleihung 
 
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutz für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
werden durch den*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln verliehen. Er*Sie spricht auch die 
Belobigungen aus. 
(2) Die Verleihung soll im Rahmen einer städtischen Großveranstaltung vorgenommen werden. 
(3) Die Preisträger*innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Sie werden 
darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.

Anlage 2 Synopse

1525 Zeichen

Synopse – Änderungen des Statuts  für den Umweltschutzpreis Anlage 2 
 
Lfd. Nr. Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung der 
Änderung 
neuer Textvorschlag 
 
§ 4  Preis 
1 § 4 Absatz 1 
Satz 1 
Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln 
wird als Plakette vergeben.  
Urkunde ist ansprechender 
und umweltfreundlicher 
Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als 
Urkunde vergeben.  
2 § 4 Absatz 2 
Satz 1 
Der Umweltschutzpreis für Kinder-, 
Jugend- und Schulgruppen wird 
ebenfalls als Plakette vergeben. 
Urkunde ist ansprechender 
und umweltfreundlicher 
Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und 
Schulgruppen wird ebenfalls als Urkunde 
vergeben. 
 
§ 6  Jury 
3 § 6 Absatz 2 
1. Spiegelstrich 
Der Jury gehören 15 Mitglieder an:  
- sechs vom Rat der Stadt Köln 
entsandte Vertreterinnen und 
Vertreter, die einem Ausschuss des 
Rates angehören, 
Ratsbeschluss 
vom 10.12.2020 
AN/1479/2020 
"Änderung der Satzungen 
über die Vergabe von 
Preisen der Stadt Köln, von 
Stipendien und anderen 
Jurys" 
Der Jury gehören folgende Mitglieder an: 
- jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die 
mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün vertreten sind und von diesen entsandt 
werden, 
4 § 6 Absatz 5 
Satz 1 
Die Jury ist beschlussfähig, wenn 
mindestens acht Mitglieder anwesend 
sind. 
Anpassung der Regelung 
zur Beschlussfähigkeit an 
die Möglichkeit von hybriden 
Sitzungen 
Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens 
mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung 
teilnimmt.

Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

489 Zeichen

Anlage 0 
Begründung für die Dringlichkeit Vorlage 1476/2022: 
 
Es ist erst sehr spät gelungen, einen Termin für die Jurysitzung am 11. August 2022 mit den 
Institutionen abzustimmen. Das lag daran, dass die Jury alle zwei Jahre neu zusammenge-
setzt wird.  
Die Preisverleihung ist für den 21. September 2022 terminiert. 
Die Verwaltung bittet, die Vorlage trotz Verfristung, die durch vorherige eingehende rechtli-
che Prüfung und Abstimmung entstanden ist, in den Gremien zu behandeln.

Beschlussvorlage Rat

2593 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 1476/2022 
Freigabedatum 
17.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung des Statuts für den Umweltschutzpreis 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt das geänderte Statut für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln in der als Anlage 1 
beigefügten Fassung. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Auswahl der Preisträger*innen des Umweltschutzpreises der Stadt Köln aus den eingereichten 
Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen 
nimmt eine Jury vor.  
Der Umweltschutzpreis soll künftig nicht mehr als Plakette, sondern als Urkunde vergeben werden. 
Die bisher verwendete Metallplakette mit einer Größe von 10,6 x 10,6 cm ist aus ökologischer Sicht 
nicht mehr zeitgemäß und würde den Produktionsaufwand aus Umweltschutzgründen nicht rechtferti-
gen.  
Zudem werden verschiedene Regelungen angepasst, u. a. im Hinblick auf hybride Sitzungen: 
Der Jury gehören derzeit 15 Mitglieder an, unter anderem bislang sechs vom Rat der Stadt Köln ent-
sandte Vertreterinnen und Vertreter, die einem Ausschuss des Rates angehören. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 (zu TOP 5.6; AN/1479/2020; Gemeinsa-
mer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke., FDP und Volt 
"Änderung der Satzungen über die Vergabe von Preisen der Stadt Köln, von Stipendien und anderen 
Jurys") folgenden Beschluss gefasst:  
Die Zusammensetzung von Preis- und Wettbewerbsgerichten, Workshops, Jurys z.B. zur Ver-
leihung von Preisen der Stadt Köln oder Vergabe von Stipendien, Foren, Beiräten, Konferen-
zen wie die Gesundheitskonferenz oder Kommissionen, in deren Satzung eine Beteiligung ei-
ner Anzahl von Rats- oder Ausschussmitgliedern bzw. eine Benennung durch Fraktionen vor-
gesehen ist, wird vereinheitlicht und wo nötig geändert. 
Danach sollen die Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im jeweiligen zuständigen Ausschuss 
vertreten sind, jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in die genannten Gremien entsenden. 
Zudem wird die Regelung zur Beschlussfähigkeit aktualisiert. 
Das Statut für den Umweltschutzpreis ist entsprechend zu ändern. 
Anlagen: 
Anlage 1: geändertes Statut des Umweltschutzpreises 
Anlage 2: Synopse

Beratungsverlauf (2)

19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1476/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.05.2022
Erstellt
02.05.2022 20:04