1476/2022
Änderung des Statuts für den Umweltschutzpreis
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Statut Umweltschutzpreis
5547 Zeichen
Anlage 1 1 Umweltschutzpreis der Stadt Köln Umweltschutzpreis für Kinder -, Jugend- und Schulgruppen Statut in der Fassung des Ratsbeschlusses vom: § 1 Ziele (1) Mit dem Umweltschutzpreis soll das Verständnis für die Belange der Umwelt und zugleich die Bereitschaft gestärkt werden, im Umweltschutz selbst tätig zu werden. (2) Der Umweltschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen führen. (3) Gegenstand der Auszeichnung können Ideen und Initiativen sowie praktische Aktivitäten sein, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen führen. Auch die beispielhafte Anwendung neuer Umwelttechniken kann ausgezeichnet werden. (4) Mit dem Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen soll das besondere Engagement in Umweltprojekten ausgezeichnet werden, das den Erwerb von elementaren Handlungskompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert. § 2 Zielgruppen (1) Für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln können vorgeschlagen werden oder sich bewerben: - Bürger*innen, - Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften (2) Weiterhin können vorgeschlagen werden oder sich bewerben: - Wissenschaftler*Innen, Ingenieur*Innen und Techniker*Innen - Gewerbliche Betriebe oder Institutionen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Einzugsgebiet der Stadt Köln haben. (3) Für den Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen können sich bewerben - Kölner Kindergärten - Kölner Schüler*Innen und Schulen - Kölner Jugendgruppen (4) Initiativen oder Aktivitäten und die Anwendung neuer Umwelttechniken müssen sich auf das Einzugsgebiet der Stadt Köln beziehen. § 3 Inhalte Gegenstand der Auszeichnung sollen sein: (1) Aktivitäten und Initiativen zur konkreten Verbesserung der Umwelt, wie - Schaffung eines humanen Wohn- und Arbeitsumfeldes, - Schaffung von natürlichen Bereichen in der Großstadt, - ökologische Verbesserung des Stadtbildes (2) Aktivitäten und Initiativen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen, wie Maßnahmen - zum Lärmschutz, - zur Luftreinhaltung und Klimaverbesserung; - zum Natur- und Landschaftsschutz, - zum Gewässerschutz, - zur Abfallvermeidung und -verwertung. (3) Geistige Aktivitäten zu den oben genannten Bereichen, wie - wissenschaftliche und technische Abhandlungen, Hinweise, Vorschläge oder Anregungen, die Lösungswege aufzeigen, - publizistische Abhandlungen. Anlage 1 2 § 4 Preis (1) Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Urkunde vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 6.000,- Euro versehen. (2) Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Urkunde vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 4.000,- Euro versehen. (3) Der Preis kann geteilt werden. (4) Neben dem Umweltschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausgesprochen werden. § 5 Ausschreibung (1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen werden alle zwei Jahre ausgeschrieben. (2) Die Ausschreibung erfolgt durch - ein Faltblatt, das bei den Schulen, Bezirksämtern und weiteren öffentlichen Stellen ausliegt, - Mitteilung an die Kölner Presse. § 6 Jury (1) Die Auswahl der Preisträger*innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. (2) Der Jury gehören folgende Mitglieder an: - jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vertreten sind und von diesen entsandt werden, - zwei Vertreter*innen der Verwaltung, darunter die*der für den Umweltschutz zuständige Beigeordnete, - ein*e Vertreter*in des Naturschutzbeirates der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln - ein*e Vertreter*in der anerkannten Umweltverbände, - ein*e Vertreter*in der Universität bzw. der Technischen Hochschule oder Fachhochschulen. - zwei Vertreter*innen der in Köln ansässigen Medien, - ein*e Vertreter*in der Sparkasse KölnBonn - ein*e Vertreter*in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) (3) Die Jurymitglieder werden von den Institutionen – in Absprache untereinander – benannt. (4) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine*n Vorsitzende*n. (5) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung teilnimmt. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll gefertigt, das von der*dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung des Preisgerichts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des Preises ist die Höhe des auf jede*n Preisträger*in entfallenden Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Umweltpreises nicht möglich sein, so ist auch das im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten. (6) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. § 7 Verleihung (1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutz für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen werden durch den*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln verliehen. Er*Sie spricht auch die Belobigungen aus. (2) Die Verleihung soll im Rahmen einer städtischen Großveranstaltung vorgenommen werden. (3) Die Preisträger*innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Sie werden darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.
Anlage 2 Synopse
1525 Zeichen
Synopse – Änderungen des Statuts für den Umweltschutzpreis Anlage 2 Lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung der Änderung neuer Textvorschlag § 4 Preis 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Plakette vergeben. Urkunde ist ansprechender und umweltfreundlicher Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Urkunde vergeben. 2 § 4 Absatz 2 Satz 1 Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Plakette vergeben. Urkunde ist ansprechender und umweltfreundlicher Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Urkunde vergeben. § 6 Jury 3 § 6 Absatz 2 1. Spiegelstrich Der Jury gehören 15 Mitglieder an: - sechs vom Rat der Stadt Köln entsandte Vertreterinnen und Vertreter, die einem Ausschuss des Rates angehören, Ratsbeschluss vom 10.12.2020 AN/1479/2020 "Änderung der Satzungen über die Vergabe von Preisen der Stadt Köln, von Stipendien und anderen Jurys" Der Jury gehören folgende Mitglieder an: - jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vertreten sind und von diesen entsandt werden, 4 § 6 Absatz 5 Satz 1 Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Anpassung der Regelung zur Beschlussfähigkeit an die Möglichkeit von hybriden Sitzungen Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.
Anlage 0 Begründung Dringlichkeit
489 Zeichen
Anlage 0 Begründung für die Dringlichkeit Vorlage 1476/2022: Es ist erst sehr spät gelungen, einen Termin für die Jurysitzung am 11. August 2022 mit den Institutionen abzustimmen. Das lag daran, dass die Jury alle zwei Jahre neu zusammenge- setzt wird. Die Preisverleihung ist für den 21. September 2022 terminiert. Die Verwaltung bittet, die Vorlage trotz Verfristung, die durch vorherige eingehende rechtli- che Prüfung und Abstimmung entstanden ist, in den Gremien zu behandeln.
Beschlussvorlage Rat
2593 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 1476/2022 Freigabedatum 17.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung des Statuts für den Umweltschutzpreis Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt das geänderte Statut für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Auswahl der Preisträger*innen des Umweltschutzpreises der Stadt Köln aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. Der Umweltschutzpreis soll künftig nicht mehr als Plakette, sondern als Urkunde vergeben werden. Die bisher verwendete Metallplakette mit einer Größe von 10,6 x 10,6 cm ist aus ökologischer Sicht nicht mehr zeitgemäß und würde den Produktionsaufwand aus Umweltschutzgründen nicht rechtferti- gen. Zudem werden verschiedene Regelungen angepasst, u. a. im Hinblick auf hybride Sitzungen: Der Jury gehören derzeit 15 Mitglieder an, unter anderem bislang sechs vom Rat der Stadt Köln ent- sandte Vertreterinnen und Vertreter, die einem Ausschuss des Rates angehören. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 (zu TOP 5.6; AN/1479/2020; Gemeinsa- mer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke., FDP und Volt "Änderung der Satzungen über die Vergabe von Preisen der Stadt Köln, von Stipendien und anderen Jurys") folgenden Beschluss gefasst: Die Zusammensetzung von Preis- und Wettbewerbsgerichten, Workshops, Jurys z.B. zur Ver- leihung von Preisen der Stadt Köln oder Vergabe von Stipendien, Foren, Beiräten, Konferen- zen wie die Gesundheitskonferenz oder Kommissionen, in deren Satzung eine Beteiligung ei- ner Anzahl von Rats- oder Ausschussmitgliedern bzw. eine Benennung durch Fraktionen vor- gesehen ist, wird vereinheitlicht und wo nötig geändert. Danach sollen die Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im jeweiligen zuständigen Ausschuss vertreten sind, jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in die genannten Gremien entsenden. Zudem wird die Regelung zur Beschlussfähigkeit aktualisiert. Das Statut für den Umweltschutzpreis ist entsprechend zu ändern. Anlagen: Anlage 1: geändertes Statut des Umweltschutzpreises Anlage 2: Synopse
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1476/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.05.2022
- Erstellt
- 02.05.2022 20:04