2045/2022
Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baubeschluss zur Ertüchtigung Innenhof, Einrichtung Stadtteil-/Holzwerkstatt, Optimierung Entwässerungs-/Kanalanlage
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Anlage 2_Kostenberechnung aller Gewerke 2022.06.03
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Kostenberechnung Städtebauförderung - Ertüchtigung des Bürgerzentrums "Alte Feuerwache" 03.06.2022 Gesamtpreis 100 Grundstück 0,00 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 0,00 € 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 395.516,73 € 310 Baugrube/Erdbau 4.685,00 € € 320 Gründung, Unterbau 54.882,58 € 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen 169.462,67 € 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen 20.863,50 € 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen 0,00 € 360 Dächer 101.332,38 € 370 Infrastrukturanlagen 0,00 € 380 Baukonstruktive Einbauten 0,00 € 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 44.290,60 € 400 Bauwerk – Technische Anlagen 146.845,00 € 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 7.275,00 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 11.250,00 € 430 Raumlufttechnische Anlagen 3.650,00 € 440 Elektrische Anlagen 39.630,00 € 450 76.440,00 € 460 Förderanlagen 0,00 € 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen 0,00 € 480 Gebäude- und Anlagenautomation 8.600,00 € 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 0,00 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 1.713.925,00 € 510 Erdbau 36.500,00 € 520 Gründung, Unterbau 20.000,00 € 530 Oberbau, Deckschichten 429.250,00 € 540 Baukonstruktionen 117.500,00 € 547 Kanal- und Schachtkonstruktionen 67.500,00 € Kommunikations-, sicherheits- und informations-technische Anlagen Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 1 Kostenberechnung Städtebauförderung - Ertüchtigung des Bürgerzentrums "Alte Feuerwache" 03.06.2022 550 Technische Anlagen 250.550,00 € 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 264.600,00 € 570 Vegetationsflächen 179.275,00 € 580 Wasserflächen 0,00 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen 416.250,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 67.100,00 € 610 Allgemeine Ausstattung 27.200,00 € 620 Besondere Ausstattung 39.900,00 € 630 Informationstechnische Ausstattung 0,00 € 640 Künstlerische Ausstattung 0,00 € 690 Sonstige Ausstattung 0,00 € 700 Baunebenkosten 808.908,10 € 710 Bauherrenaufgaben (nicht förderfähig) 122.000,00 € 720 Vorbereitung der Objektplanung 21.008,10 € 721 Untersuchungen 0,00 € 722 Wertermittlungen 0,00 € 723 Städtebauliche Leistungen 0,00 € 724 Landschaftsplanerische Leistungen 0,00 € 725 Wettbewerbe 21.008,10 € 729 Sonstiges zur KG 720 0,00 € 730 Objektplanung 331.000,00 € 731 Gebäude und Innenräume 81.000,00 € 732 Freianlagen 220.000,00 € 733 Ingenieursbauwerke 30.000,00 € 734 Verkehrsanlagen 0,00 € 739 Sonstiges zur KG 730 0,00 € 740 Fachplanung 199.900,00 € 741 Tragwerksplanung 29.000,00 € 742 Technische Ausrüstung 48.000,00 € 743 Bauphysik 11.000,00 € 744 Geotechnik 8.000,00 € 745 Ingenieurvermessung 3.000,00 € 746 Lichttechnik, Tageslichttechnik 0,00 € 747 Brandschutz 900,00 € 748 Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde 80.000,00 € 749 Sonstiges zur KG 740 20.000,00 € 750 Künstlerische Leistungen 0,00 € 751 Kunstwettbewerbe 0,00 € 752 Honorare 0,00 € 759 Sonstiges zur KG 750 0,00 € Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2 Kostenberechnung Städtebauförderung - Ertüchtigung des Bürgerzentrums "Alte Feuerwache" 03.06.2022 760 Allgemeine Baunebenkosten 115.000,00 € 761 Gutachten und Beratung 25.000,00 € 762 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen 90.000,00 € 763 Bewirtschaftungskosten 0,00 € 764 Bemusterungskosten 0,00 € 765 Betriebskosten nach der Abnahme 0,00 € 766 Versicherungen 0,00 € 769 Sonstiges zur KG 760 0,00 € 790 Sonstige Baunebenkosten 20.000,00 € 791 Bestandsdokumentation 15.000,00 € 799 Sonstiges zur KG 790 5.000,00 € Gesamtkosten (KG 300, 400, 500, 600 und 700) netto: 3.132.294,83 € Gesamtkosten (KG 300, 400, 500, 600 und 700) brutto*: 3.727.430,85 € 20% Risikozuschlag**: 745.486,17 € Gesamtsumme: 4.472.917,02 € * 19% MwSt. Legende: Kostenberechnung Lph 3 nach DIN 267, Ersatzbau Lager/Werkraum durch Bachmann&Badie Kostenberechnung Lph 3 nach DIN 276, TGA durch Doelle Ingenieure Kostenberechnung Lph 3 nach DIN 267, Hofsanierung durch Bauchplan Kostenberechnung Lph 3 nach DIN 267, Kanalsanierung durch IBH Kostenberechnung Lph 3, 700er Baunebenkosten durch Gebäudewirtschaft ** Risikoz. Aus zweierlei Gründen wurde für die Kostenberechnung zusätzlich ein Risikozuschlag von 20% berücksichtigt: Zum einen aufgrund der Sanierung einer gesamten Hoffläche (inkl. Kanalleitungen) von ca. 2.600m² Fläche, bei der ggfs. unterirdische Ergebnisse auftreten können. Zum anderen aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung im Baugewerbe sowie der gestiegenen Inflationsrate. Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 3
Anlage 3_Auflistung der konsumtiven und investiven Ausgaben nach Haushaltsjahren
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Anlage 3 - Auflistung der konsumtiven und investiven Ausgaben nach Haushaltsjahren 2021 2022 2023 2024 inkl. Risikozuschlag Summe konsumtiv 400.000 € 800.000 € 510.000 € 950.450 € 2.660.450 € investiv 200.000 € 500.000 € 1.112.550 € 1.812.550 € davon 349.715 € nach 2022 übertragen 4.473.000 €
Anlage 4_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 12.08.2022 143 Dezernat V/506 Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2045/2022 (Stand 10.08.2022) Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baubeschluss zur Ertüchtigung Innenhof, Einrichtung Stadtteil-/Holzwerkstatt, Optimierung Entwässerungs-/Kanalanlage RPA-Nr. 2022/0389 Baukosten gemäß Kostenberechnung: 3.728.000 € br utto Risikozuschlag von 20%: 745.000 € brutto Gesamtkosten: 4.473.000 € brutto Finanzielle Zuwendung aus Städtebauförderung: 3.3 70.500 € brutto Eigenanteil der Stadt Köln: rd.1.100.000 € brutto Mit dem Planungsbeschluss (Session-Nr.: 2327/2020) vom 10.09.2020 wurde die Verwal- tung mit der baulichen Ertüchtigung und Neugestaltung des Innenhofes, der Einrichtung ei- ner Stadtteil-/Holzwerkstatt sowie der Optimierung der Entwässerungs- und Kanalanlage be- auftragt. Die baulichen Maßnahmen beinhalten das Ziel, nach Abschluss der Ertüchtigung, die entsprechenden Gebäudebereiche zweckgebunden für soziale und kulturell gemischte Veranstaltungen nutzen zu können. Um hier die Anforderungen an die Versammlungsstättenverordnung zu erfüllen, sind vor der Ertüchtigung der Gebäude- und Hofbereiche bauliche Änderungen und Ergänzungen erfor- derlich, um die Ansprüche und Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Barrierefreiheit, Brand- schutz, Denkmalpflege etc. zu erfüllen. Zur Durchführung aller geplanten Maßnahmen wurden einschließlich der Baunebenkosten Gesamtkosten von rund 3,7 Mio. € ermittelt. Die ermittelten Kosten in der vorliegenden Kos- tenberechnung vom 03.06.2022 wurden auf Grundlage des Baukostenindex ermittelt und prozentual angepasst. Des Weiteren beinhalten die beschriebenen Kosten prozentuelle Auf- schläge für Bauen im Bestand sowie Mindermengen und pauschale Angaben für Baustellen- einrichtungen. Um Unsicherheiten in der Baupreisentwicklung, Bausubstanz und Sanierung der Hofflächen auffangen zu können, wurde ein Risikozuschlag von rund 745.000 € angesetzt. Mit Hinweis auf die ermittelten Kosten und die durchaus bestehenden Unwägbarkeiten bei Altbausanierungen ist eine verlässliche Kostenberechnung nur bedingt möglich. Die Qualität der Planung und damit auch der Kostenermittlung hängt maßgeblich von den durchgeführten Voruntersuchungen der vorhandenen Bausubstanz ab. Anhand der Baube- schreibungen ergeben sich einige Hinweise und Fragen: - Es wird in Frage gestellt, ob die hohen Qualitäts standards und zusätzlichen Bauleis- tungen zwingend für die zweckgebundene Verwendung des Gebäudes erforderlich wurden. - 2 - - Es wird vorausgesetzt, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und des Gebäudeenergiegesetzes erreicht werden. - Den vorliegenden Unterlagen liegen keine Beleuchtungsberechnungen bei. Es wird vorausgesetzt, dass die Innen- und Außenbeleuchtung hinsichtlich der Mindestbe- leuchtungsstärken berechnet und in den jeweiligen Wegebereichen, insbesondere der Flucht- und Rettungswege fachtechnisch gegeben ist. Es ist positiv zu erwähnen, dass zukünftige städtebauliche Maßnahmen („Schwammstadt- prinzip“) zur Verbesserung des Klimas und zum Schutz des Baumbestandes in Städten, hier in Verbindung mit einem zusätzlichen Notüberlauf für überschüssiges Regenwasser, mit der Unteren Wasserschutzbehörde und den Stadtentwässerungsbetrieben vorabgestimmt und planerisch berücksichtigt wurden. Die Förderung ist an den Abschluss und die Abrechnung der Baumaßnahmen bis zum 31.12.2024 gebunden. Laut vorliegendem Grobzeitenplan ist nach Erteilung der Baugeneh- migung, den weiteren Planungsphasen und darauf folgenden Vergabeverfahren ein Baube- ginn ab August 2023 vorgesehen. Für ein Bauvorhaben dieser Größenordnung sind die Zeit- ansätze als noch realistisch zu betrachten. Für zukünftige Maßnahmen, insbesondere bei geförderten Maßnahmen, sollten die Planungszeiten (ab dem Planungsbeschluss) zeitlich kritischer betrachtet werden, um Fördergelder sicherzustellen. Mit Hinweis auf die bedingte Kostensicherheit und der fachtechnisch angesprochenen Hin- weise ergeben sich anhand der Unterlagen keine erkennbaren Auffälligkeiten, die einem Baubeschluss widersprechen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit (Vorlage Nr. 2045/2022) Die Beschlussfassung zur Ertüchtigung des Innenhofs, Einrichtung der Stadtteil-/Holzwerkstatt und Optimierung der Entwässerungs-/Kanalanlage des Bürgerzentrums Alte Feuerwache ist dringend erforderlich, da die Baumaßnahme durch einen Zuschuss der Bezirksregierung in Höhe von 3,37 Mio. Euro gefördert wird. Die Förderung ist an den Abschluss und die Abrechnung der Baumaßnahmen bis zum 31.12.2024 gebunden. Die Beschlussvorlage für den Baubeschluss konnte erst auf Grundlage der abgeschlossenen Leistungsphase 3 der Honorarordnung Architekten und Ingenieure (HOAI) erstellt werden. Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen war eine frühere Einbringung in den Beratungslauf nicht möglich. Eine verspätete Beschlussfassung gefährdet den vorgesehenen Maßnahmenbeginn. Aufgrund der bereits bestehenden Lieferengpässe und der fortlaufenden Preiserhöhungen sind daher bei einer späteren Beschlussfassung der fristgerechte Projektabschluss und damit die Auszahlung der Fördermittel in Gefahr. Ohne die Förderung sind die geplanten Umbaumaßnahmen nicht durch den städtischen Haushalt gedeckt und das Projekt muss beendet werden.
Anlage 1_Zuwendungsbescheid-Nr. 05-53-20_BAF
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln - P). Gegen Empfangsbekenntnis 7 YV nf “l. a An die Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Änderung/ Neufassung des Zuwendungsbescheid Nr.: 05/53/20 vom 29.06.2020 (Projektförderung) Städtebauförderung (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008) Maßnahme: Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020 - Ertüchtigung des Bürgerzentrums Alte Feuerwache Ihr Antrag vom 01.08.2019 Anlagen: 1.Besondere Nebenbestimmungen für die Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (NBest-Stadterneuerung) Stand Juli 2020 2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) Stand 10.06.2020 3. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Stand Juni 2020 4.Baufachlicher Prüfberichtt vom 19.12.2019 - wurde dem Zuwendungsbescheid vom 29.06.2020 bereits beigefügt Datum: 21.10.2020 Seite 1 von 7 Aktenzeichen: 35.03-05/53/20 Auskunft erteilt: Frau Deges jana.deges@brk.nrw.de Zimmer: H420 Telefon: (0221) 147 - 2390 Fax: (0221) 147 - 2615 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchstermine nur nach telefonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN! DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Datum: 21.10.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, Seite 2 von 7 mit Kabinettsbeschluss vom 23.06.2020 hat das Land Nordrhein- Westfalen die vollständige Übernahme der kommunalen Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020 festgelegt. Aufgrund des Mittelbereit- stellungserlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, ‚Bau und Gleichstellung vom 30.09.2020 wird die mit Zuwendungsbescheid 05/53/20 vom 29.06.2020 bewilligte Förderung um 337.044,- € angehoben und der Zuwendungsbescheid entsprechend geändert. Ferner haben sich die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G), die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die __ besonderen Nebenbestimmungen für die Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (NBest-Stadterneuerung) geändert. Diese sind Gegenstand dieses Bescheides. Mein o.g. Bescheid wird wie folgt neu gefasst: l. 1. Bewilligung: ; Auf Ihren o.g. Antrag bewillige ich Ihnen ab Bekanntgabe des Ursprungsbescheides bis zum 31.12.2024 (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von 3.370.437,00 EUR (in Buchstaben: Drei Millionen Dreihundertsiebzigtausendvierhundertsiebenunddreißig Euro) 2. Zur Durchführung folgender Maßnahmen: Ertüchtigung des Bürgerzentrums Alte Feuerwache (Hofanlage und Stadtteil-/Holzwerkstatt inkl. Lager) Für die Einzelmaßnahmen gelten die nachfolgenden Zweckbindungsfristen: o 20 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme/n für Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen und Grundstücke mit einem Zuschuss von mehr als 375.000 €; Bezirksregierung Köln o 10 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme/n für Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlage und Grundstücke mit einem Zuschuss von bis zu 375.000 €; o 5 Jahre ab Anschaffung der Ersteinrichtung bzw. beweglichen . Gegenstände der Maßnahme/n. Für Untersuchungen, Planungen, Wettbewerbe und Quartiersarbeit endet die Zweckbindungsfrist mit der Vorlage des Ergebnisses bzw. mit der Beendigung der Maßnahme. Nach Ablauf der zeitlichen Bindung kann über die hergestellten oder er- worbenen Gegenstände frei verfügt werden; evtl. Verkaufserlöse stehen ‚ dem Zuwendungsnehmer/der Zuwendungsnehmerin zu. 3. Finanzierungsart/-höhe Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 100 v.H. (Höchstbetrag s. Zuwendungsbetrag) zu zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 3.370.437,00 EUR als Zuweisung gewährt. ? 4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und die Zuwendung wurden entsprechend Ihrer Angaben unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms vom 10.07.2019 ermittelt. Berechnung der Förderung: Datum: 21.10.2020 Seite 3 von 7 zuwendungsfähige Gesamtausgaben: 3.370.437,00 € Zuwendung gerundet 100% = 3.370.437,00 € davon Bund: 75% = 2.527.000,00 € davon Land: 15% = 506.393,00 € Ersatz des Eigenanteils aus Landesmitteln: 10% = 337.044,00 € 5. Bewilligungsrahmen Bezirksregierung Köln Datum: 21.10.2020 Seite 4 von 7 Ersatz Eigenanteil Landesmittel | Bundesmittel Landesmittel Kapitel / Titel 08 500/883 18 | 08 500/883 21 08010/883 88 Positionsnummer | 757120 | 776120 | 75120 | | Gesamtzuwendung 506.393,00 md rund 3.370.437,00 € Ausgabeermächtigung 24.78800€| 123.697,00 € 16.498,00€] 164.983,00 € Verpflichtungs- 481.605,00€| 2.403.303,00 € 320.546,00€| 3.205.454,00 € 84.072.00€| _840.722,00 € ermächtigung davon in 2021 127.059,00€] 634.050,00 € 84.568,00€] 845.677,00 € 76.110,00€| 379,807,00 € 50.658,00€] 506.575,00 € Eine antragsgemäße Zuweisung der Fördermittel hinsichtlich der Fälligkeiten war mir im Hinblick auf. die mir zur Verfügung gestellten Fördermittel leider nicht möglich. Im Rahmen der Auszahlungsplanung sind Kassenwirksamkeitsbescheide grundsätzlich möglich, soweit entsprechende Fördermittel bei anderen Stadterneuerungsmaßnahmen frei werden. Wegen der sachlichen und zeitlichen Bindung der Fördermittel nach 8 45 Landeshaushaltsordnung ist das Recht auf die Inanspruchnahme (Mittelabruf) der für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel grundsätzlich auf das Ende des entsprechenden Haushaltsjahres beschränkt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verfügbarkeit der nicht rechtzeitig abgerufenen Mittel nicht garantiert werden kann. Soweit Haushaltsmittel zur Bedienung von Auszahlungsanträgen vergangener Haushaltsjahre nicht zur Verfügung stehen, ist ein Widerruf gemäß $ 49 VwVfG möglich. 6. Auszahlung Die Zuwendung wird aufgrund der Anforderungen nach den ANBest-G ausgezahlt auf das von Ihnen benannte Referenzkonto DE75 3705 01980158 3129 59 Die Auszahlung der Zuwendung kommt erst in Betracht, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie erklären, dass Sie auf Bezirksregierung Köln Rechtsbehelfe - z.B. auf dem beigefügten Empfangsbekenntnis - verzichten. (Nr. 7.1 VVG) Dieser Bescheid enthält Bundes -und Landesmittel. Die Mittel des Bundes (08500/88321) und des Landes (08500/88318) können im jeweiligen Haushaltsjahr nur anteilig abgerufen werden. ll. Nebenbestimmungen Die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden — ANBest-G - (Anlage 2), die Besonderen Nebenbestimmungen für die Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung — NBest Stadterneuerung (Anlage 1) und die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung -ANBest-P (Anlage 3) sind Bestandteil dieses Bescheides. j Ergänzend gelten folgende besondere Nebenbestimmungen: 1 Für Gebäude muss sichergestellt sein, dass sie im Zeitraum der Zweckbindungsfristen für Zwecke der sozialen Infrastruktur genutzt werden. Die Förderung des Bundes und des Landes ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung dauerhaft in geeigneter Form auszuweisen. Dabei ist das Logo „Investitionspakt Soziale Integration im Quartie“ zu nutzen. In der öffentlichen Kommunikation ist der Förderanteil des Bundes und des Landes zu nennen. 2. Die Maßnahme ist aufgrund der ausgesprochenen Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 31.12.2024 durchzuführen (Durchführungszeitraum). 3: Der Prüfvermerk vom 19.12.2019 ist Bestandteil dieses Bescheides. 4. Im Falle der Weiterleitung sind die geprüften Verwendungsnachweise der Letztempfänger der Zuwendungen dem Verwendungsnachweis nach N. 7.1 ANBest-G beizufügen. 5; Für die beantragten Projekte ist für die gesamte Laufzeit jährlich rückwirkend ein elektronischer Monitoringbogen auszufüllen bzw. zu aktualisieren. Den Vordruck können Sie, wie die elektronischen Begleitinformationen, über die Internetadresse https:/stbauf.bund.de/stbaufbi/ aufrufen. Datum: 21.10.2020 Seite 5 von 7 Bezirksregierung Köln Allgemeiner Hinweis: Städtebauförderung leistet seit nunmehr 45. Jahren einen herausragenden Beitrag zur Entwicklung von Städten und Gemeinden und sorgt für die konstante Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den Quartieren vor Ort. Sie ist damit zentraler Bestandteil erfolgreicher Stadtentwicklung. Am seit 2015 jährlich stattfindenden Tag der Städtebauförderung haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, ‚Ergebnisse zu präsentieren und mit der Öffentlichkeit über Stadtentwicklung in den Dialog zu treten. Weitere Hinweise rund um den Tag der Städtebauförderung und eine Teilnahme ergeben sich unter folgendem Link: https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/startseite/ il. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden.: Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz (Eingang Burgmauer), 50667 Köln schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß $ 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom:24. November 2017 (BGBl. | S. 3803). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Datum: 21.10.2020 Seite 6 von 7 Bezirksregierung Köln Datum: 21.10.2020 Seite 7 von 7 Mit frgundlichen Grüßen
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
V/506
Vorlagen-Nummer
2045/2022
Stand: 09.01.2026
Sachstandsbericht
Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baubeschluss zur Ertüchtigung Innenhof,
Einrichtung Stadtteil-/Holzwerkstatt, Optimierung Entwässerungs-/Kanalanlage
Beschluss:
Der Rat genehmigt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die baulichen Ertüchti-
gungsmaßnahmen am Bürgerzentrum Alte Feuerwache, Melchiorstraße 3, 50670 Köln und
beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Realisierung. Die baulichen Ertüchtigungsmaß-
nahmen umfassen die Neugestaltung des Innenhofes, die Einrichtung einer Stadtteil-/Holz-
werkstatt und die Optimierung der Entwässerungs- und Kanalanlage.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung
rund 3.728.000 € zuzüglich eines Risikozuschlages von 20% bzw. 745.000 €, insgesamt dem-
nach ca. 4.473.000 €. Die Maßnahme wird durch die Bezirksregierung Köln aus Städtebauför-
dermitteln mit insgesamt rund 3.370.500 €, dies entspricht 100 % der förderfähigen Kosten,
bezuschusst. Der städtische Eigenanteil beträgt somit ca. 1.100.000 €.
Die im Jahr 2022 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.149.715 € stehen im
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren,
in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Im Haus-
haltsplanentwurf 2023/2024 wurden weitere konsumtive Aufwandsermächtigungen in Höhe
von 1.460.450 € - vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berück-
sichtigt.
Die im Jahr 2022 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Teil-
finanzplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, bei
der Finanzstelle 5030-0507-1-0007 – Bürgerzentrum Alte Feuerwache – zur Verfügung. Im
Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden weitere investive Auszahlungsermächtigungen in
Höhe von 1.613.000 € - vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 –
berücksichtigt.
Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2023/2024, die im Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und -zentren, wie in Anlage 3 aufgelistet veranschlagten investiven Mittel freizugeben.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Baumaßnahme wurde Ende 2024 beendet.
Der Spielturm wurde erst im Sommer 2025 errichtet und im Dezember 2025 vom TÜV abge-
nommen und freigegeben.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die einzelnen Baumaßnahmen:
Abriss der alten Lagerhalle und Errichtung einer neuen Stadtteil-/Holzwerkstatt
Auf Basis des Bauzeitenplan sollte Mitte Mai 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Nach Abschluss der Planungsleistungen, der Ausschreibungen und der Beauftragungen
wurde jedoch erst Ende September 2023 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen.
Der Abriss der alten Lagerhalle und das Verfüllen der Baugrube wurde durch ein Fachunter-
nehmen auf Basis eines Abbruchkonzeptes durchgeführt. In der Bodenplatte der bestehenden
Grube wurden Kernbohrungen erstellt, um stehendes Sickerwasser in der Grube zu verhin-
dern. Anschließend wurde die Grube lageweise verfüllt und verdichtet, so dass die Verfüllun-
gen einen tragfähigen Baugrund bildeten. Hierauf wurde die neue eingeschossige Stadtteil-
/Holzwerkstatt in Holzbauweise errichtet. Den Übergang zum Block bilden niedrigere Maschi-
nen- und Lagerräume, die sich hinter einer grauen Putzfassade befinden. Zum Platz orientiert
sich der überhöhte Werkraum. Die Felder seiner gerasterten Holzfassade sind mit Glasbau-
steinen ausgekleidet. Auffällig sind die Farbgebung und die geometrische Ornamentik an der
Fassade. Das kräftige Rot greift die Gestaltung anderer Elemente des Hofensembles auf. Die
Maserung an Ständern und am Trägerrost im Innenraum scheint durch die Holzbeize und
transportiert die Programmatik „Holzwerkstatt“. Der Neubau orientiert sich am Prinzip des zir-
kulären Bauens: Die hölzerne Konstruktion mit einfachen Schraub- und Steckverbindungen
begünstigt die Wiederverwertung der Bauteile. Außerdem ermöglicht die schlanke Ausführung
der Träger sowie der Verzicht auf eine Verkleidung einen minimalen Bedarf an Rohstoffen.
Optimierung der Kanal-/Entwässerungsanlage:
Schmutzwasser
Die Alte Feuerwache befindet sich in der Wasserschutzzone II und unterliegt entsprechenden
Umweltauflagen. Im gesamten Bereich des Innenhofes der Alten Feuerwache sind, durch Ka-
nalbefahrungen in 2016, Schäden der Schmutzwasserkanäle der Gebäude festgestellt wor-
den. Eine Sanierung der Kanäle wurde teils in geschlossener Bauweise (Inliner), teils in offe-
ner Bauweise (Kanalerneuerung) durchgeführt. Im Zuge dessen musste die anteilige Einlei-
tung der Schmutzwässer in den öffentlichen Straßenkanal von der Melchiorstraße zur Kaspar-
straße verlegt werden. Dies wurde erforderlich, da im Bereich der Zufahrt von der Melchior-
straße keine offene Bauweise möglich war, um im Bereich der großen Platane (Naturdenk-
mal), eine Wurzelbeschädigung zwingend zu vermieden.
Regenwasser
Das Regenwasser der hofseitigen Dachflächen wird zur Bewässerung des vorhandenen
Baumbestandes in einen unterirdischen Schwamm, gebildet aus dem ehemaligen Pflasterbe-
lag, eingeleitet. Das vorhandene Pflaster war, aufgrund mangelnder Bruchfestigkeit, nicht als
Belag wiederverwendbar. Hier wurde zugekauftes Gebrauchtpflaster (Naturstein) eingesetzt.
Die Dachwässer werden mittels neuerstellter Abwasserleitungen dem Schwamm zugeführt.
Zur Versickerung des überschüssigen Regenwassers sind zwei Hohlkörperrigolen mit ca. 8
Meter Tiefe erstellt worden.
Ertüchtigung/Sanierung des Innenhofes
In einem zirkulären Wiederverwendungsprozess wurde das Bestandspflaster, das zu Beginn
unter einer Asphaltschicht verborgen war, gereinigt und geschliffen, um in Teilen erhalten zu
werden Da der freigelegte Stein der Schleiftechnik nicht standhielt, wurde er als Schwamm-
körperfüllung verwendet. Dies ermöglicht ein effektives Wassermanagement vor Ort und eine
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nachhaltige Wasserspeicherung, bewässert das kühlende Stadtgrün und unterstützt langfristig
das Baumwachstum. Zudem sammelt der im Hof ausgebildete Schwammkörper die umliegen-
den Dachwasser und dient als Schutz vor Überschwemmungen. Die natürlich vorkommende
Tonschicht dichtet den Schwamm nach unten ab. Anstelle neuer Pflastersteine wurde regio-
nales Pflaster wiederverwendet. Großpflastersteine wurden vor dem Verlegen zum Schutz der
bestehenden Feinwurzeln der Platanen im Hof zugesägt. Die umgesetzten Maßnahmen stel-
len eine Standortverbesserung für die Bestandsbäume dar. Alle Bäume konnten erhalten wer-
den. Unter der Oberfläche des Hofes wurde ein Kieskoffer ausgebildet, der das Oberflächen-
wasser des Hofes und der angrenzenden Dachflächen sammelt und bei Hitzeereignissen an
die Atmosphäre zurückgibt („Schwammstadtprinzip“).
Räumlich getrennt werden die Bereiche des Innenhofes über eine breite, versickerungsoffene
Fuge. Dies hat sowohl auf technischer Ebene – für die Hofversickerung – als auch auf gestal-
terischer Ebene einen großen Mehrwert für den Hof. Bestandsbäume und Bestandsbeete sind
in das versickerungsoffene Band integriert, es ist mit Substrat angereichert und wird zur „Grü-
nen Fuge“ und zum Raum für Urban Gardening (Gemeinschaftsgärten).
Alle Gebäude der Alten Feuerwache sind über den Hof erschlossen, alle Zugänge sind barrie-
refrei. Trotz des Umbaus und der Umgestaltung des Hofes – mit einem Kiesband um die Pla-
tanen, einem Spielturm (der als vertikaler Parcours angelegt ist), einem Trinkbrunnen, Sitzstu-
fen und einer großen Freifläche für vielfältige Nutzungen, Spiel, Sport, Flohmarkt und kultu-
relle Veranstaltungen – konnten der historische Charakter und die Identität des Ortes bewahrt
werden.
Abschluss der Baumaßnahme und Eröffnungsfeier
Die Baumaßnahme im Rahmen der oben genannten Städtebauförderung wurde Ende 2024
beendet.
Die Stadt Köln sowie das Bürgerzentrum Alte Feuerwache hatten für Dienstag, 05. November
2025 alle interne und externen Projektbeteiligten, die Fördermittelgeber (Bezirksregierung
Köln), die Nutzenden des Bürgerzentrums sowie die Nachbarschaft und auch politische Ver-
treter*innen der örtlichen Politik zur Eröffnungsfeier des Innenhofes eingeladen.
Mitte des Jahres 2025 wurde noch ein Spielgerät (Kletter-/Spielturm) im Innenhof aufgestellt.
Die TÜV-Abnahme und Freigabe erfolgte im Dezember 2025.
Nächste Schritte:
entfällt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 2045/2022 Freigabedatum 17.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baubeschluss zur Ertüchtigung Innenhof, Einrichtung Stadtteil-/Holzwerkstatt, Optimierung Entwässerungs-/Kanalanlage Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat genehmigt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die baulichen Ertüchtigungs- maßnahmen am Bürgerzentrum Alte Feuerwache, Melchiorstraße 3, 50670 Köln und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Realisierung. Die baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen umfassen die Neugestaltung des Innenhofes, die Einrichtung einer Stadtteil-/Holzwerkstatt und die Optimierung der Entwässerungs- und Kanalanlage. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung rund 3.728.000 € zuzüglich eines Risikozuschlages von 20% bzw. 745.000 €, insgesamt demnach ca. 4.473.000 €. Die Maßnahme wird durch die Bezirksregierung Köln aus Städtebaufördermitteln mit insgesamt rund 3.370.500 €, dies entspricht 100 % der förderfähigen Kosten, bezuschusst. Der städ- tische Eigenanteil beträgt somit ca. 1.100.000 €. Die im Jahr 2022 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.149.715 € stehen im Teiler- gebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden weitere konsumtive Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.460.450 € - vorbe- haltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berücksichtigt. Die im Jahr 2022 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Teilfinanz- plan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, bei der Finanzstel- le 5030-0507-1-0007 – Bürgerzentrum Alte Feuerwache – zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden weitere investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.613.000 € - vorbe- haltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berücksichtigt. Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die im Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, wie in Anlage 3 aufgelistet veranschlagten investiven Mittel freizugeben. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.813.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.382.000 € 76 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.660.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.989.000 € 75 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 90.650 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Bürgerzentrum Alte Feuerwache ist eines der großen soziokulturellen Zentren in Deutschland. Wesentliches Ziel des Trägervereins ist die Bereitstellung eines öffentlichen, innerstädtischen, nicht- kommerziellen Raumes zur Begegnung und Kommunikation, zur kreativen und politischen Betäti- gung, für ein lebendiges Kulturprogramm und experimentelles Wirken. Kulturpädagogische und handwerkliche Angebote ergänzen die Angebotspalette. Ganz besonderer Wert wird auf den nied- rigschwelligen Zugang zu den Angeboten gelegt. Es wird auf eine sozial und kulturell gemischte Nut- zendenschaft geachtet. Seit seinem Bestehen ist das Bürgerzentrum Alte Feuerwache zentraler Treff- und Begegnungsort für die aktive und passive Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben dieser Stadt. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble der ehemaligen Hauptfeuerwache der Stadt Köln stammt aus dem 19. Jahrhundert und wurde bis 1978 von der Feuerwehr genutzt. Im September 1987 fasste der Rat der Stadt Köln den Beschluss für den Um- und Ausbau der Alten Feuerwache zu einem soziokulturellen Zentrum. 3 Nach verschiedenen Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 1987 bis 1989, kofinanziert aus Städte- baufördermitteln, konnte von 2017 bis 2019 die ehemalige Wagenhalle über Fördermittel aus einem Sonderprogramm NRW zu einer multifunktional nutzbaren Kultur-, Kunst- und Ausstellungshalle bau- lich ertüchtigt werden. Notwendig sind nach wie vor die Neugestaltung des bislang nur eingeschränkt nutzbaren Innenhofs und die Erschließung eines neben der Wagenhalle befindlichen, baulich maroden Gebäudeteils („La- gerhalle“). Dank Städtebaufördermitteln aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020“ ergibt sich nunmehr die Gelegenheit, hier über bauliche Investitionen das Gebäudeensemble der Alten Feuerwache nach Jahrzehnten der Mindernutzung in Gänze seiner bestimmungsgemäßen Nutzung als soziokulturelles Zentrum zuzuführen, um auf diese Weise die programmatische Arbeit des Bürgerzentrums nachfrageorientiert ausweiten zu können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Planungsaufnahme (Leistungsphasen 1 bis 4) für die baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen am Bürgerzentrum Alte Feuerwache beschlossen (Session-Nummer 2327/2020). Hofanlage Der Innenhof ist Ort für Veedelsfeste – häufig mit politischem Inhalt – Künstlerfeste, Spielplatz und Ort für Auseinandersetzung, Diskussion und geselligen Austausch. Auch noch nach 30 Jahren bietet der Hof dem Bürgerzentrum Alte Feuerwache Raum für eine vielfältige Nutzung, zum Beispiel als ein niederschwelliger Zugang zum Bürgerzentrum Alte Feuerwache oder als Kommunikationsmittelpunkt bei Tagungen und größeren Veranstaltungen. Auf dem Hof finden die beliebten Feuerwachen-Flohmärkte ebenso statt wie Bücherflohmärkte, der Markt „handgemacht“, der jährlich stattfindende Indonesien-Tag und vieles andere mehr. Künstler- gruppen nutzen den Hof für Präsentationen im offenen Raum. Es finden hier Dreharbeiten für Film und Fernsehen und Food-Sharing-Aktionen statt. Die Hofanlage versteht sich als Freiraum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterschiedlicher kultureller, nationaler und milieuspezifischer Herkunft und als ein Anziehungspunkt mit urbanem „Dorfplatz-Charakter“ in der Innenstadt – frei von Kommerz und Konsumaufforderungen, aber mit Regeln für das soziale Miteinander. Freizeitmöglichkeiten, Kunst und Kultur, Handwerk, soziale und politische Aktivitäten ziehen Menschen nicht nur aus dem Stadtteil an. Auf dem Hof wird das Konzept von Diversity auf den Punkt gebracht. Integration und Inklusion wer- den ermöglicht und gefördert. Insofern ist der Hof nicht nur „ein“ Ort im Gebäudeensemble der Alten Feuerwache, sondern maßgeblicher Teil des Gesamtkonzeptes dieses soziokulturellen Zentrums. Eine hohe Attraktivität des Innenhofs unterstützt im besten Sinne die erfolgreiche Arbeit des Bürger- zentrums Alte Feuerwache. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, des Rückzugs, der Vereinzelung und Ver- inselung insbesondere junger Erwachsener in einer zunehmend digitalen Welt sieht der Träger des Bürgerzentrums Alte Feuerwache einen hohen Bedarf an einer Weiterentwicklung des Hofareals: der Hof als Ort für eine lebendige Gemeinschaft, als Erfahrung von Analogem in Ergänzung zu digitaler Vernetzung. Bei der Ertüchtigung des Innenhofes sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: Optimierung der Entwässerungs-/Kanalanlage entsprechend den Umweltschutzauflagen der Wasserschutzzone II ebener Hofbelag (als Spielfläche für Kinder geeignet) und barrierefreies Wegesystem Die Zugänge zu den einzelnen Gebäudeteilen der Alten Feuerwache (Großer Saal, sonstige Veranstaltungsräume, Lokal, Werkstätten, Bücherei usw.) erfolgen über den Hof. Der jetzige Hofbelag ist mittlerweile uneben (Frostschäden), mit Pfützen bildenden Schlaglöchern übersät. Zum Teil ist der Hof gepflastert (Granit - Großsteinpflaster), zum Teil mit einer Asphaltdecke überzogen, die in unterschiedlichem Ausmaß abgefahren bzw. aufgebrochen ist. Die gesamte Fläche von rund 2.500 qm muss aufgenommen und erneuert werden, ergänzt um eine barrie- refreie Wegeführung zu Räumen der Alten Feuerwache. 4 Lichtkonzept (Wegeführung, Außenbeleuchtung Gebäude, Foyerbereich) Leitsystem (Lageplan Gebäudeteile mit Räumbezeichnungen/Angeboten) Begrünungskonzept, das dem Bedürfnis nach Grün („Urban Gardening“) ebenso gerecht wird wie der Sichtachsenbildung auf das denkmalgeschützte Gebäudeensemble Gestaltung Hof-Zugänge (z. B. versenkbare Mülltonen) Platzmöblierung (Tische, Stühle, Bänke, Spielgerät) Terrasse des „Lokals“: Die Terrasse ist Teil des Hofes und lehnt sich direkt an das denkmal- geschützte Gebäude an (Sonnen-/Regenschutz). Die Sanierungsarbeiten an der Kanalanlage konnten gegenüber der ersten Planung deutlich reduziert werden, weil die Außenanlagenplaner ein sehr schlüssiges Konzept der Regenwassernutzung und Versickerung im Hofbereich vorgeschlagen haben, in dessen Folge die Regenentwässerungskanäle vollständig entfallen können. „Lagerhalle“ Vom Hof direkt zugänglich ist die „Lagerhalle“ (ca. 450 qm). Geplant ist hier neben Lagerkapazitäten für die Bürgerzentrumsarbeit die Einrichtung einer offenen Stadtteil-/Holzwerkstatt. Es besteht ein großes Interesse der Stadtteilbewohnerschaft, Mobiliar selbst – unter Anleitung – herzustellen bzw. zu reparieren. Eine solche Werkstatt würde zudem die niedrigschwelligen Angebote in den pädagogi- schen Bereichen und im Veranstaltungsbereich sinnvoll ergänzen. Zur Erschließung dieses Gebäude- trakts bedarf es eines Neubaus des Lagers und der Werkstatt mit entsprechender neuer Beleuchtung und Ausstattung. Die Maßnahmen weichen von dem Planungsbeschluss ab. Der Bereich des Lagers und der Werkstatt war in der Bausubstanz so stark geschädigt, das er nicht mehr zu ertüchtigen war. Die Umsetzung der Planungsaufgabe soll mit einem Neubau erfolgen. Kosten und Finanzierung Die aktuelle Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nach Abschluss der Leistungs- phase 3 nach DIN 276 schließt mit Gesamtkosten von brutto 3.727.430,85 € zuzüglich eines 20%igen Risikozuschlages in Höhe von 745.486,17 €, insgesamt also 4.472.917,02 € ab. Die bisherige Veranschlagung im Haushaltsplan 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung 2022- 2025 sah unter der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Gesamtkosten von rund 3.701.000 € vor, von denen 1.533.000 € auf investive und 2.168.000 € auf konsumtive Maßnahmen entfielen. Die Erhöhung der Gesamtkosten ist im Wesentli- chen auf die Berücksichtigung eines Risikozuschlags zurückzuführen. Dieser wurde in die Kostenbe- rechnung zusätzlich aufgenommen, da einerseits bei der Sanierung der gesamten Hoffläche (inklusi- ve Kanalleitungen) von ca. 2.600m² Fläche ggfs. unterirdische Ergebnisse auftreten können und zum anderen aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung im Baugewerbe sowie der gestiegenen Inflationsrate Kostensteigerungen angenommen werden müssen. Die im Jahr 2022 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.149.715 € stehen im Teiler- gebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden weitere konsumtive Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.460.450 € - vorbe- haltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berücksichtigt. Die im Jahr 2022 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Teilfinanz- plan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, bei der Finanzstel- le 5030-0507-1-0007 – Bürgerzentrum Alte Feuerwache – zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden weitere investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.613.000 € - vorbe- haltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berücksichtigt. Die Maßnahme wird gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 29.06.2020, geän- dert mit Bescheid vom 21.10.2020, mit einer Förderquote von 100 % der zuwendungsfähigen Ge- 5 samtausgaben, aus Mitteln zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneue- rung bezuschusst. Die Maßnahme ist entsprechend des Förderbescheides der Bezirksregierung bis zum 31.12.2024 umzusetzen (Durchführungszeitraum), um die bewilligten Fördermittel zu erlangen. Der Bauzeitenplan sieht einen Bauabschluss für September 2024 vor. Zusätzliche bzw. nicht förderungsfähige Maßnahmen sind im Umfang von 1.102.563 Euro enthalten. Hierfür erfolgt keine Refinanzierung. Auswirkungen auf das Klima Der Betrieb von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emis- sionen über den Lebenszyklus bewirkt. Von besonderer Bedeutung im Planungsprozess waren daher die erhöhten Anforderungen an energetische Aspekte. Der Erhalt der kompletten bestehenden Hofbegrünung als Ergebnis der Planung wird zu der Reduzie- rung der CO²-Emissionen beitragen. Neben den entwurfsbestimmenden Faktoren der Funktionalität und der Wirtschaftlichkeit, wurde der Aspekt der Klimaverträglichkeit in besonderem Maße im Entwurfsprozess implementiert. Alle einge- setzten Materialien sollen, wenn dies nicht im Widerspruch zur Nutzung steht, nach Möglichkeit dem Recyclingprozess wieder zugeführt werden können. Das vorhandene Pflastermaterial wird bearbeitet und vor Ort wieder als Pflaster verwendet. Die Herrichtung des Platzuntergrundes nach dem Schwammstadtprinzip sorgt für den Verbleib des Regenwassers auf dem Grundstück, entlastet das städtische Kanalsystem bei Starkregenereignissen und sorgt für eine wesentlich bessere Bewässerung der vorhandenen Begrünung und stärkt diese. Anlagen Anlage 1: Zuwendungsbescheid Nr. 05-53-20 BAF Anlage 2: Kostenberechnung aller Gewerke 03.06.2022 Anlage 3: Auflistung der konsumtiven und investiven Ausgaben nach Haushaltsjahren Anlage 4: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Zeughausstraße 2
- Melchiorstraße 3
- Willy-Brandt-Platz 2
- Appellhofplatz
- Burgmauer
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2045/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 22.06.2022 13:19