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2045/2022

Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baubeschluss zur Ertüchtigung Innenhof, Einrichtung Stadtteil-/Holzwerkstatt, Optimierung Entwässerungs-/Kanalanlage

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.08.2022

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Anlage 2_Kostenberechnung aller Gewerke 2022.06.03

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Ansehen

Anlage 3_Auflistung der konsumtiven und investiven Ausgaben nach Haushaltsjahren

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Ansehen

Anlage 4_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Anlage 1_Zuwendungsbescheid-Nr. 05-53-20_BAF

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2_Kostenberechnung aller Gewerke 2022.06.03

4459 Zeichen

Kostenberechnung 
Städtebauförderung - Ertüchtigung des Bürgerzentrums "Alte Feuerwache"
03.06.2022
Gesamtpreis
100 Grundstück 0,00 €
200 Vorbereitende Maßnahmen 0,00 €
300 Bauwerk – Baukonstruktionen 395.516,73 €
310 Baugrube/Erdbau 4.685,00 € €
320 Gründung, Unterbau 54.882,58 €
330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen 169.462,67 €
340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen 20.863,50 €
350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen 0,00 €
360 Dächer 101.332,38 €
370 Infrastrukturanlagen 0,00 €
380 Baukonstruktive Einbauten 0,00 €
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 44.290,60 €
400 Bauwerk – Technische Anlagen 146.845,00 €
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 7.275,00 €
420 Wärmeversorgungsanlagen 11.250,00 €
430 Raumlufttechnische Anlagen 3.650,00 €
440 Elektrische Anlagen 39.630,00 €
450 76.440,00 €
460 Förderanlagen 0,00 €
470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen 0,00 €
480 Gebäude- und Anlagenautomation 8.600,00 €
490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 0,00 €
500 Außenanlagen und Freiflächen 1.713.925,00 €
510 Erdbau 36.500,00 €
520 Gründung, Unterbau 20.000,00 €
530 Oberbau, Deckschichten 429.250,00 €
540 Baukonstruktionen 117.500,00 €
547 Kanal- und Schachtkonstruktionen 67.500,00 €
Kommunikations-, sicherheits- und informations-technische 
Anlagen
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 1

Kostenberechnung 
Städtebauförderung - Ertüchtigung des Bürgerzentrums "Alte Feuerwache"
03.06.2022
550 Technische Anlagen 250.550,00 €
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 264.600,00 €
570 Vegetationsflächen 179.275,00 €
580 Wasserflächen 0,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen 416.250,00 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 67.100,00 €
610 Allgemeine Ausstattung 27.200,00 €
620 Besondere Ausstattung 39.900,00 €
630 Informationstechnische Ausstattung 0,00 €
640 Künstlerische Ausstattung 0,00 €
690 Sonstige Ausstattung 0,00 €
700 Baunebenkosten 808.908,10 €
710 Bauherrenaufgaben (nicht förderfähig) 122.000,00 €
720 Vorbereitung der Objektplanung 21.008,10 €
721 Untersuchungen 0,00 €
722 Wertermittlungen 0,00 €
723 Städtebauliche Leistungen 0,00 €
724 Landschaftsplanerische Leistungen 0,00 €
725 Wettbewerbe 21.008,10 €
729 Sonstiges zur KG 720 0,00 €
730 Objektplanung 331.000,00 €
731 Gebäude und Innenräume 81.000,00 €
732 Freianlagen 220.000,00 €
733 Ingenieursbauwerke 30.000,00 €
734 Verkehrsanlagen 0,00 €
739 Sonstiges zur KG 730 0,00 €
740 Fachplanung 199.900,00 €
741 Tragwerksplanung 29.000,00 €
742 Technische Ausrüstung 48.000,00 €
743 Bauphysik 11.000,00 €
744 Geotechnik 8.000,00 €
745 Ingenieurvermessung 3.000,00 €
746 Lichttechnik, Tageslichttechnik 0,00 €
747 Brandschutz 900,00 €
748 Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde 80.000,00 €
749 Sonstiges zur KG 740 20.000,00 €
750 Künstlerische Leistungen 0,00 €
751 Kunstwettbewerbe 0,00 €
752 Honorare 0,00 €
759 Sonstiges zur KG 750 0,00 €
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2

Kostenberechnung 
Städtebauförderung - Ertüchtigung des Bürgerzentrums "Alte Feuerwache"
03.06.2022
760 Allgemeine Baunebenkosten 115.000,00 €
761 Gutachten und Beratung 25.000,00 €
762 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen 90.000,00 €
763 Bewirtschaftungskosten 0,00 €
764 Bemusterungskosten 0,00 €
765 Betriebskosten nach der Abnahme 0,00 €
766 Versicherungen 0,00 €
769 Sonstiges zur KG 760 0,00 €
790 Sonstige Baunebenkosten 20.000,00 €
791 Bestandsdokumentation 15.000,00 €
799 Sonstiges zur KG 790 5.000,00 €
Gesamtkosten (KG 300, 400, 500, 600 und 700) netto: 3.132.294,83 €
Gesamtkosten (KG 300, 400, 500, 600 und 700) brutto*: 3.727.430,85 €
20% Risikozuschlag**: 745.486,17 €
Gesamtsumme: 4.472.917,02 €
* 19% MwSt.
Legende:
Kostenberechnung Lph 3 nach DIN 267, Ersatzbau Lager/Werkraum durch Bachmann&Badie
Kostenberechnung Lph 3 nach DIN 276, TGA durch Doelle Ingenieure 
Kostenberechnung Lph 3 nach DIN 267, Hofsanierung durch Bauchplan
Kostenberechnung Lph 3 nach DIN 267, Kanalsanierung durch IBH
Kostenberechnung Lph 3, 700er Baunebenkosten durch Gebäudewirtschaft
** Risikoz. Aus zweierlei Gründen wurde für die Kostenberechnung zusätzlich ein Risikozuschlag 
von 20% berücksichtigt: Zum einen aufgrund der Sanierung einer gesamten Hoffläche 
(inkl. Kanalleitungen) von ca. 2.600m² Fläche, bei der ggfs. unterirdische Ergebnisse 
auftreten können. Zum anderen aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung 
im Baugewerbe sowie der gestiegenen Inflationsrate.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 3

Anlage 3_Auflistung der konsumtiven und investiven Ausgaben nach Haushaltsjahren

300 Zeichen

Anlage 3   -   Auflistung der konsumtiven und investiven Ausgaben nach Haushaltsjahren
2021 2022 2023 2024 inkl. 
Risikozuschlag
Summe
konsumtiv 400.000 € 800.000 € 510.000 € 950.450 € 2.660.450 €
investiv 200.000 € 500.000 € 1.112.550 € 1.812.550 €
davon 349.715 € 
nach 2022 
übertragen 4.473.000 €

Anlage 4_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

4228 Zeichen

/ 2 
14 12.08.2022 
143  
 
 
 
Dezernat V/506 
 
 
 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2045/2022 (Stand 
10.08.2022) 
 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baubeschluss zur Ertüchtigung Innenhof, 
Einrichtung Stadtteil-/Holzwerkstatt, Optimierung Entwässerungs-/Kanalanlage 
 
RPA-Nr. 2022/0389 
 
Baukosten gemäß Kostenberechnung:    3.728.000 € br utto  
Risikozuschlag von 20%:         745.000 € brutto 
Gesamtkosten:       4.473.000 € brutto 
Finanzielle Zuwendung aus Städtebauförderung:   3.3 70.500 € brutto 
Eigenanteil der Stadt Köln:            rd.1.100.000  € brutto 
 
 
Mit dem Planungsbeschluss (Session-Nr.: 2327/2020) vom 10.09.2020 wurde die Verwal- 
tung mit der baulichen Ertüchtigung und Neugestaltung des Innenhofes, der Einrichtung ei- 
ner Stadtteil-/Holzwerkstatt sowie der Optimierung der Entwässerungs- und Kanalanlage be- 
auftragt. Die baulichen Maßnahmen beinhalten das Ziel, nach Abschluss der Ertüchtigung, 
die entsprechenden Gebäudebereiche zweckgebunden für soziale und kulturell gemischte 
Veranstaltungen nutzen zu können.  
Um hier die Anforderungen an die Versammlungsstättenverordnung zu erfüllen, sind vor der 
Ertüchtigung der Gebäude- und Hofbereiche bauliche Änderungen und Ergänzungen erfor- 
derlich, um die Ansprüche und Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Barrierefreiheit, Brand- 
schutz, Denkmalpflege etc. zu erfüllen. 
Zur Durchführung aller geplanten Maßnahmen wurden einschließlich der Baunebenkosten 
Gesamtkosten von rund 3,7 Mio. € ermittelt. Die ermittelten Kosten in der vorliegenden Kos- 
tenberechnung vom 03.06.2022 wurden auf Grundlage des Baukostenindex ermittelt und 
prozentual angepasst. Des Weiteren beinhalten die beschriebenen Kosten prozentuelle Auf- 
schläge für Bauen im Bestand sowie Mindermengen und pauschale Angaben für Baustellen- 
einrichtungen. 
Um Unsicherheiten in der Baupreisentwicklung, Bausubstanz und Sanierung der Hofflächen 
auffangen zu können, wurde ein Risikozuschlag von rund 745.000 € angesetzt. 
Mit Hinweis auf die ermittelten Kosten und die durchaus bestehenden Unwägbarkeiten bei 
Altbausanierungen ist eine verlässliche Kostenberechnung nur bedingt möglich. 
 
Die Qualität der Planung und damit auch der Kostenermittlung hängt maßgeblich von den 
durchgeführten Voruntersuchungen der vorhandenen Bausubstanz ab. Anhand der Baube- 
schreibungen ergeben sich einige Hinweise und Fragen: 
- Es wird in Frage gestellt, ob die hohen Qualitäts standards und zusätzlichen Bauleis- 
tungen zwingend für die zweckgebundene Verwendung des Gebäudes erforderlich 
wurden.

- 2 - 
 
 
- Es wird vorausgesetzt, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und des 
Gebäudeenergiegesetzes erreicht werden. 
- Den vorliegenden Unterlagen liegen keine Beleuchtungsberechnungen bei. Es wird 
vorausgesetzt, dass die Innen- und Außenbeleuchtung hinsichtlich der Mindestbe-
leuchtungsstärken berechnet und in den jeweiligen Wegebereichen, insbesondere 
der Flucht- und Rettungswege fachtechnisch gegeben ist. 
Es ist positiv zu erwähnen, dass zukünftige städtebauliche Maßnahmen („Schwammstadt-
prinzip“) zur Verbesserung des Klimas und zum Schutz des Baumbestandes in Städten, hier 
in Verbindung mit einem zusätzlichen Notüberlauf für überschüssiges Regenwasser, mit der 
Unteren Wasserschutzbehörde und den Stadtentwässerungsbetrieben vorabgestimmt und 
planerisch berücksichtigt wurden. 
 
Die Förderung ist an den Abschluss und die Abrechnung der Baumaßnahmen bis zum 
31.12.2024 gebunden. Laut vorliegendem Grobzeitenplan ist nach Erteilung der Baugeneh-
migung, den weiteren Planungsphasen und darauf folgenden Vergabeverfahren ein Baube-
ginn ab August 2023 vorgesehen. Für ein Bauvorhaben dieser Größenordnung sind die Zeit-
ansätze als noch realistisch zu betrachten. Für zukünftige Maßnahmen, insbesondere bei 
geförderten Maßnahmen, sollten die Planungszeiten (ab dem Planungsbeschluss) zeitlich 
kritischer betrachtet werden, um Fördergelder sicherzustellen. 
 
 
Mit Hinweis auf die bedingte Kostensicherheit und der fachtechnisch angesprochenen Hin-
weise ergeben sich anhand der Unterlagen keine erkennbaren Auffälligkeiten, die einem 
Baubeschluss widersprechen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Sven Genseke

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

1231 Zeichen

Anlage 0 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit (Vorlage Nr. 2045/2022) 
 
Die Beschlussfassung zur Ertüchtigung des Innenhofs, Einrichtung der Stadtteil-/Holzwerkstatt 
und Optimierung der Entwässerungs-/Kanalanlage des Bürgerzentrums Alte Feuerwache ist 
dringend erforderlich, da die Baumaßnahme durch einen Zuschuss der Bezirksregierung in Höhe 
von 3,37 Mio. Euro gefördert wird. 
 
Die Förderung ist an den Abschluss und die Abrechnung der Baumaßnahmen bis zum 
31.12.2024 gebunden. 
 
Die Beschlussvorlage für den Baubeschluss konnte erst auf Grundlage der abgeschlossenen 
Leistungsphase 3 der Honorarordnung Architekten und Ingenieure (HOAI) erstellt werden. 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen war eine frühere Einbringung in 
den Beratungslauf nicht möglich. 
 
Eine verspätete Beschlussfassung gefährdet den vorgesehenen Maßnahmenbeginn. Aufgrund 
der bereits bestehenden Lieferengpässe und der fortlaufenden Preiserhöhungen sind daher bei 
einer späteren Beschlussfassung der fristgerechte Projektabschluss und damit die Auszahlung 
der Fördermittel in Gefahr. Ohne die Förderung sind die geplanten Umbaumaßnahmen nicht 
durch den städtischen Haushalt gedeckt und das Projekt muss beendet werden.

Anlage 1_Zuwendungsbescheid-Nr. 05-53-20_BAF

10759 Zeichen

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln - P).
Gegen Empfangsbekenntnis 7 YV nf “l. a
An die Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Änderung/ Neufassung des
Zuwendungsbescheid Nr.: 05/53/20 vom 29.06.2020

(Projektförderung)

Städtebauförderung

(Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008)

Maßnahme: Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020 -
Ertüchtigung des Bürgerzentrums Alte Feuerwache

Ihr Antrag vom 01.08.2019

Anlagen:

1.Besondere Nebenbestimmungen für die Förderung von Maßnahmen
zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (NBest-Stadterneuerung)
Stand Juli 2020

2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) Stand 10.06.2020

3. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P) Stand Juni 2020

4.Baufachlicher Prüfberichtt vom 19.12.2019 - wurde dem

Zuwendungsbescheid vom 29.06.2020 bereits beigefügt

Datum: 21.10.2020
Seite 1 von 7

Aktenzeichen:
35.03-05/53/20

Auskunft erteilt:
Frau Deges

jana.deges@brk.nrw.de
Zimmer: H420

Telefon: (0221) 147 - 2390
Fax: (0221) 147 - 2615

Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln

DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz

Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8

Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr

Besuchstermine nur nach
telefonischer Vereinbarung

Landeshauptkasse NRW:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN!

DE59 3005 0000 0001 6835 15
BIC: WELADEDDXXX
Zahlungsavise bitte an
zentralebuchungsstelle@
brk.nrw.de

Hauptsitz:

Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147-0

Fax: (0221) 147 - 3185
USt-ID-Nr.: DE 812110859

poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Datum: 21.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, Seite 2 von 7

mit Kabinettsbeschluss vom 23.06.2020 hat das Land Nordrhein-
Westfalen die vollständige Übernahme der kommunalen Eigenanteile in
der Städtebauförderung 2020 festgelegt. Aufgrund des Mittelbereit-
stellungserlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, ‚Bau und
Gleichstellung vom 30.09.2020 wird die mit Zuwendungsbescheid
05/53/20 vom 29.06.2020 bewilligte Förderung um 337.044,- €
angehoben und der Zuwendungsbescheid entsprechend geändert.

Ferner haben sich die allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G), die
allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P) sowie die __ besonderen
Nebenbestimmungen für die Förderung von Maßnahmen zur
Stadtentwicklung und Stadterneuerung (NBest-Stadterneuerung)
geändert. Diese sind Gegenstand dieses Bescheides.

Mein o.g. Bescheid wird wie folgt neu gefasst:

l.
1. Bewilligung: ;
Auf Ihren o.g. Antrag bewillige ich Ihnen ab Bekanntgabe des
Ursprungsbescheides bis zum 31.12.2024 (Bewilligungszeitraum) eine
Zuwendung in Höhe von

3.370.437,00 EUR

(in Buchstaben: Drei Millionen
Dreihundertsiebzigtausendvierhundertsiebenunddreißig
Euro)
2. Zur Durchführung folgender Maßnahmen:

Ertüchtigung des Bürgerzentrums Alte Feuerwache
(Hofanlage und Stadtteil-/Holzwerkstatt inkl. Lager)

Für die Einzelmaßnahmen gelten die nachfolgenden

Zweckbindungsfristen:

o 20 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme/n für Gebäude,
Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen und Grundstücke mit einem
Zuschuss von mehr als 375.000 €;

Bezirksregierung Köln

o 10 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme/n für Gebäude,
Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlage und Grundstücke mit einem
Zuschuss von bis zu 375.000 €;

o 5 Jahre ab Anschaffung der Ersteinrichtung bzw. beweglichen

. Gegenstände der Maßnahme/n.

Für Untersuchungen, Planungen, Wettbewerbe und Quartiersarbeit endet

die Zweckbindungsfrist mit der Vorlage des Ergebnisses bzw. mit der

Beendigung der Maßnahme.

Nach Ablauf der zeitlichen Bindung kann über die hergestellten oder er-

worbenen Gegenstände frei verfügt werden; evtl. Verkaufserlöse stehen

‚ dem Zuwendungsnehmer/der Zuwendungsnehmerin zu.

3. Finanzierungsart/-höhe

Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von
100 v.H. (Höchstbetrag s. Zuwendungsbetrag) zu zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben in Höhe von 3.370.437,00 EUR als Zuweisung
gewährt. ?

4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und die Zuwendung wurden
entsprechend Ihrer Angaben unter Berücksichtigung der Vorgaben der

Bekanntmachung des Städtebauförderprogramms vom 10.07.2019

ermittelt.

Berechnung der Förderung:

Datum: 21.10.2020
Seite 3 von 7

zuwendungsfähige Gesamtausgaben: 3.370.437,00 €
Zuwendung gerundet 100% = 3.370.437,00 €
davon Bund: 75% = 2.527.000,00 €

davon Land: 15% = 506.393,00 €

Ersatz des Eigenanteils

aus Landesmitteln: 10% = 337.044,00 €

5. Bewilligungsrahmen

Bezirksregierung Köln

Datum: 21.10.2020
Seite 4 von 7

Ersatz
Eigenanteil
Landesmittel | Bundesmittel Landesmittel

Kapitel / Titel 08 500/883 18 | 08 500/883 21 08010/883 88

Positionsnummer | 757120 | 776120 | 75120 | |

Gesamtzuwendung 506.393,00 md rund 3.370.437,00 €

Ausgabeermächtigung 24.78800€| 123.697,00 € 16.498,00€] 164.983,00 €
Verpflichtungs-

481.605,00€| 2.403.303,00 € 320.546,00€| 3.205.454,00 €

84.072.00€| _840.722,00 €

ermächtigung

davon in 2021
127.059,00€] 634.050,00 € 84.568,00€] 845.677,00 €
76.110,00€| 379,807,00 € 50.658,00€] 506.575,00 €

Eine antragsgemäße Zuweisung der Fördermittel hinsichtlich der
Fälligkeiten war mir im Hinblick auf. die mir zur Verfügung gestellten
Fördermittel leider nicht möglich. Im Rahmen der Auszahlungsplanung
sind Kassenwirksamkeitsbescheide grundsätzlich möglich, soweit
entsprechende Fördermittel bei anderen Stadterneuerungsmaßnahmen
frei werden.

Wegen der sachlichen und zeitlichen Bindung der Fördermittel nach 8 45
Landeshaushaltsordnung ist das Recht auf die Inanspruchnahme
(Mittelabruf) der für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden
Mittel grundsätzlich auf das Ende des entsprechenden Haushaltsjahres
beschränkt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
Verfügbarkeit der nicht rechtzeitig abgerufenen Mittel nicht garantiert
werden kann. Soweit Haushaltsmittel zur Bedienung von
Auszahlungsanträgen vergangener Haushaltsjahre nicht zur Verfügung
stehen, ist ein Widerruf gemäß $ 49 VwVfG möglich.

6. Auszahlung

Die Zuwendung wird aufgrund der Anforderungen nach den ANBest-G
ausgezahlt auf das von Ihnen benannte Referenzkonto

DE75 3705 01980158 3129 59

Die Auszahlung der Zuwendung kommt erst in Betracht, wenn der
Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die
Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die
Auszahlung beschleunigen, wenn Sie erklären, dass Sie auf

Bezirksregierung Köln

Rechtsbehelfe - z.B. auf dem beigefügten Empfangsbekenntnis -
verzichten. (Nr. 7.1 VVG)

Dieser Bescheid enthält Bundes -und Landesmittel. Die Mittel des
Bundes (08500/88321) und des Landes (08500/88318) können im
jeweiligen Haushaltsjahr nur anteilig abgerufen werden.

ll.
Nebenbestimmungen
Die beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gemeinden — ANBest-G - (Anlage 2), die
Besonderen Nebenbestimmungen für die Förderung von Maßnahmen zur
Stadtentwicklung und Stadterneuerung — NBest Stadterneuerung (Anlage
1) und die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung -ANBest-P (Anlage 3) sind Bestandteil dieses
Bescheides. j

Ergänzend gelten folgende besondere Nebenbestimmungen:

1 Für Gebäude muss sichergestellt sein, dass sie im Zeitraum der
Zweckbindungsfristen für Zwecke der sozialen Infrastruktur
genutzt werden.

Die Förderung des Bundes und des Landes ist auf Bauschildern
und nach Fertigstellung dauerhaft in geeigneter Form
auszuweisen. Dabei ist das Logo „Investitionspakt Soziale
Integration im Quartie“ zu nutzen. In der öffentlichen
Kommunikation ist der Förderanteil des Bundes und des Landes
zu nennen.

2. Die Maßnahme ist aufgrund der ausgesprochenen Zustimmung
zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn im Zeitraum vom 18.03.2020
bis zum 31.12.2024 durchzuführen (Durchführungszeitraum).

3: Der Prüfvermerk vom 19.12.2019 ist Bestandteil dieses
Bescheides.

4. Im Falle der Weiterleitung sind die geprüften
Verwendungsnachweise der Letztempfänger der Zuwendungen
dem Verwendungsnachweis nach N. 7.1 ANBest-G beizufügen.

5; Für die beantragten Projekte ist für die gesamte Laufzeit jährlich
rückwirkend ein elektronischer Monitoringbogen auszufüllen bzw.
zu aktualisieren. Den Vordruck können Sie, wie die elektronischen
Begleitinformationen, über die Internetadresse
https:/stbauf.bund.de/stbaufbi/ aufrufen.

Datum: 21.10.2020
Seite 5 von 7

Bezirksregierung Köln

Allgemeiner Hinweis:

Städtebauförderung leistet seit nunmehr 45. Jahren einen
herausragenden Beitrag zur Entwicklung von Städten und Gemeinden
und sorgt für die konstante Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität
in den Quartieren vor Ort. Sie ist damit zentraler Bestandteil erfolgreicher
Stadtentwicklung. Am seit 2015 jährlich stattfindenden Tag der
Städtebauförderung haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit,
‚Ergebnisse zu präsentieren und mit der Öffentlichkeit über
Stadtentwicklung in den Dialog zu treten.

Weitere Hinweise rund um den Tag der Städtebauförderung und eine
Teilnahme ergeben sich unter folgendem Link:
https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/startseite/

il.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Klage erhoben werden.: Die Klage ist beim
Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz (Eingang Burgmauer), 50667
Köln schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle zu erklären.
Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten
Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen
zugerechnet werden.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments
an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht
geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg gemäß $ 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die
für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen
Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des
elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
vom:24. November 2017 (BGBl. | S. 3803).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

Datum: 21.10.2020
Seite 6 von 7

Bezirksregierung Köln

Datum: 21.10.2020
Seite 7 von 7

Mit frgundlichen Grüßen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

8629 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2045/2022
Stand: 09.01.2026 
Sachstandsbericht  
Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baubeschluss zur Ertüchtigung Innenhof, 
Einrichtung Stadtteil-/Holzwerkstatt, Optimierung Entwässerungs-/Kanalanlage 
Beschluss: 
 
Der Rat genehmigt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die baulichen Ertüchti-
gungsmaßnahmen am Bürgerzentrum Alte Feuerwache, Melchiorstraße 3, 50670 Köln und 
beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Realisierung. Die baulichen Ertüchtigungsmaß-
nahmen umfassen die Neugestaltung des Innenhofes, die Einrichtung einer Stadtteil-/Holz-
werkstatt und die Optimierung der Entwässerungs- und Kanalanlage.  
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung 
rund 3.728.000 € zuzüglich eines Risikozuschlages von 20% bzw. 745.000 €, insgesamt dem-
nach ca. 4.473.000 €. Die Maßnahme wird durch die Bezirksregierung Köln aus Städtebauför-
dermitteln mit insgesamt rund 3.370.500 €, dies entspricht 100 % der förderfähigen Kosten, 
bezuschusst. Der städtische Eigenanteil beträgt somit ca. 1.100.000 €. 
 
Die im Jahr 2022 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.149.715 € stehen im 
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, 
in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Im Haus-
haltsplanentwurf 2023/2024 wurden weitere konsumtive Aufwandsermächtigungen in Höhe 
von 1.460.450 € - vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berück-
sichtigt. 
 
Die im Jahr 2022 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Teil-
finanzplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, bei 
der Finanzstelle 5030-0507-1-0007 – Bürgerzentrum Alte Feuerwache – zur Verfügung. Im 
Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden weitere investive Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 1.613.000 € - vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – 
berücksichtigt.  
 
Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2023/2024, die im Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern 
und -zentren, wie in Anlage 3 aufgelistet veranschlagten investiven Mittel freizugeben. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

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Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Baumaßnahme wurde Ende 2024 beendet. 
Der Spielturm wurde erst im Sommer 2025 errichtet und im Dezember 2025 vom TÜV abge-
nommen und freigegeben. 
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die einzelnen Baumaßnahmen: 
Abriss der alten Lagerhalle und Errichtung einer neuen Stadtteil-/Holzwerkstatt 
 
Auf Basis des Bauzeitenplan sollte Mitte Mai 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden. 
Nach Abschluss der Planungsleistungen, der Ausschreibungen und der Beauftragungen 
wurde jedoch erst Ende September 2023 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen.  
Der Abriss der alten Lagerhalle und das Verfüllen der Baugrube wurde durch ein Fachunter-
nehmen auf Basis eines Abbruchkonzeptes durchgeführt. In der Bodenplatte der bestehenden 
Grube wurden Kernbohrungen erstellt, um stehendes Sickerwasser in der Grube zu verhin-
dern. Anschließend wurde die Grube lageweise verfüllt und verdichtet, so dass die Verfüllun-
gen einen tragfähigen Baugrund bildeten. Hierauf wurde die neue eingeschossige Stadtteil-
/Holzwerkstatt in Holzbauweise errichtet. Den Übergang zum Block bilden niedrigere Maschi-
nen- und Lagerräume, die sich hinter einer grauen Putzfassade befinden. Zum Platz orientiert 
sich der überhöhte Werkraum. Die Felder seiner gerasterten Holzfassade sind mit Glasbau-
steinen ausgekleidet. Auffällig sind die Farbgebung und die geometrische Ornamentik an der 
Fassade. Das kräftige Rot greift die Gestaltung anderer Elemente des Hofensembles auf. Die 
Maserung an Ständern und am Trägerrost im Innenraum scheint durch die Holzbeize und 
transportiert die Programmatik „Holzwerkstatt“. Der Neubau orientiert sich am Prinzip des zir-
kulären Bauens: Die hölzerne Konstruktion mit einfachen Schraub- und Steckverbindungen 
begünstigt die Wiederverwertung der Bauteile. Außerdem ermöglicht die schlanke Ausführung 
der Träger sowie der Verzicht auf eine Verkleidung einen minimalen Bedarf an Rohstoffen. 
Optimierung der Kanal-/Entwässerungsanlage: 
Schmutzwasser 
Die Alte Feuerwache befindet sich in der Wasserschutzzone II und unterliegt entsprechenden 
Umweltauflagen. Im gesamten Bereich des Innenhofes der Alten Feuerwache sind, durch Ka-
nalbefahrungen in 2016, Schäden der Schmutzwasserkanäle der Gebäude festgestellt wor-
den. Eine Sanierung der Kanäle wurde teils in geschlossener Bauweise (Inliner), teils in offe-
ner Bauweise (Kanalerneuerung) durchgeführt. Im Zuge dessen musste die anteilige Einlei-
tung der Schmutzwässer in den öffentlichen Straßenkanal von der Melchiorstraße zur Kaspar-
straße verlegt werden. Dies wurde erforderlich, da im Bereich der Zufahrt von der Melchior-
straße keine offene Bauweise möglich war, um im Bereich der großen Platane (Naturdenk-
mal), eine Wurzelbeschädigung zwingend zu vermieden. 
Regenwasser 
Das Regenwasser der hofseitigen Dachflächen wird zur Bewässerung des vorhandenen 
Baumbestandes in einen unterirdischen Schwamm, gebildet aus dem ehemaligen Pflasterbe-
lag, eingeleitet. Das vorhandene Pflaster war, aufgrund mangelnder Bruchfestigkeit, nicht als 
Belag wiederverwendbar. Hier wurde zugekauftes Gebrauchtpflaster (Naturstein) eingesetzt. 
Die Dachwässer werden mittels neuerstellter Abwasserleitungen dem Schwamm zugeführt. 
Zur Versickerung des überschüssigen Regenwassers sind zwei Hohlkörperrigolen mit ca. 8 
Meter Tiefe erstellt worden. 
Ertüchtigung/Sanierung des Innenhofes 
In einem zirkulären Wiederverwendungsprozess wurde das Bestandspflaster, das zu Beginn 
unter einer Asphaltschicht verborgen war, gereinigt und geschliffen, um in Teilen erhalten zu 
werden Da der freigelegte Stein der Schleiftechnik nicht standhielt, wurde er als Schwamm-
körperfüllung verwendet. Dies ermöglicht ein effektives Wassermanagement vor Ort und eine

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nachhaltige Wasserspeicherung, bewässert das kühlende Stadtgrün und unterstützt langfristig 
das Baumwachstum. Zudem sammelt der im Hof ausgebildete Schwammkörper die umliegen-
den Dachwasser und dient als Schutz vor Überschwemmungen. Die natürlich vorkommende 
Tonschicht dichtet den Schwamm nach unten ab. Anstelle neuer Pflastersteine wurde regio-
nales Pflaster wiederverwendet. Großpflastersteine wurden vor dem Verlegen zum Schutz der 
bestehenden Feinwurzeln der Platanen im Hof zugesägt. Die umgesetzten Maßnahmen stel-
len eine Standortverbesserung für die Bestandsbäume dar. Alle Bäume konnten erhalten wer-
den. Unter der Oberfläche des Hofes wurde ein Kieskoffer ausgebildet, der das Oberflächen-
wasser des Hofes und der angrenzenden Dachflächen sammelt und bei Hitzeereignissen an 
die Atmosphäre zurückgibt („Schwammstadtprinzip“). 
Räumlich getrennt werden die Bereiche des Innenhofes über eine breite, versickerungsoffene 
Fuge. Dies hat sowohl auf technischer Ebene – für die Hofversickerung – als auch auf gestal-
terischer Ebene einen großen Mehrwert für den Hof. Bestandsbäume und Bestandsbeete sind 
in das versickerungsoffene Band integriert, es ist mit Substrat angereichert und wird zur „Grü-
nen Fuge“ und zum Raum für Urban Gardening (Gemeinschaftsgärten).  
Alle Gebäude der Alten Feuerwache sind über den Hof erschlossen, alle Zugänge sind barrie-
refrei. Trotz des Umbaus und der Umgestaltung des Hofes – mit einem Kiesband um die Pla-
tanen, einem Spielturm (der als vertikaler Parcours angelegt ist), einem Trinkbrunnen, Sitzstu-
fen und einer großen Freifläche für vielfältige Nutzungen, Spiel, Sport, Flohmarkt und kultu-
relle Veranstaltungen – konnten der historische Charakter und die Identität des Ortes bewahrt 
werden. 
Abschluss der Baumaßnahme und Eröffnungsfeier 
Die Baumaßnahme im Rahmen der oben genannten Städtebauförderung wurde Ende 2024 
beendet.  
Die Stadt Köln sowie das Bürgerzentrum Alte Feuerwache hatten für Dienstag, 05. November 
2025 alle interne und externen Projektbeteiligten, die Fördermittelgeber (Bezirksregierung 
Köln), die Nutzenden des Bürgerzentrums sowie die Nachbarschaft und auch politische Ver-
treter*innen der örtlichen Politik zur Eröffnungsfeier des Innenhofes eingeladen. 
Mitte des Jahres 2025 wurde noch ein Spielgerät (Kletter-/Spielturm) im Innenhof aufgestellt. 
Die TÜV-Abnahme und Freigabe erfolgte im Dezember 2025.  
 
Nächste Schritte: 
entfällt 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beschlussvorlage Rat

14563 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 2045/2022 
Freigabedatum 
 17.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache - Baubeschluss zur Ertüchtigung Innenhof, Einrichtung 
Stadtteil-/Holzwerkstatt, Optimierung Entwässerungs-/Kanalanlage 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat genehmigt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die baulichen Ertüchtigungs-
maßnahmen am Bürgerzentrum Alte Feuerwache, Melchiorstraße 3, 50670 Köln und beauftragt die 
Verwaltung mit der baulichen Realisierung. Die baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen umfassen die 
Neugestaltung des Innenhofes, die Einrichtung einer Stadtteil-/Holzwerkstatt und die Optimierung der 
Entwässerungs- und Kanalanlage.  
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung rund 
3.728.000 € zuzüglich eines Risikozuschlages von 20% bzw. 745.000 €, insgesamt demnach ca. 
4.473.000 €. Die Maßnahme wird durch die Bezirksregierung Köln aus Städtebaufördermitteln mit 
insgesamt rund 3.370.500 €, dies entspricht 100 % der förderfähigen Kosten, bezuschusst. Der städ-
tische Eigenanteil beträgt somit ca. 1.100.000 €. 
 
Die im Jahr 2022 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.149.715 € stehen im Teiler-
gebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 
2023/2024 wurden weitere konsumtive Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.460.450 € - vorbe-
haltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berücksichtigt. 
 
Die im Jahr 2022 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Teilfinanz-
plan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, bei der Finanzstel-
le 5030-0507-1-0007 – Bürgerzentrum Alte Feuerwache – zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 
2023/2024 wurden weitere investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.613.000 € - vorbe-
haltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berücksichtigt.  
 
Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, 
die im Teilplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, wie in 
Anlage 3 aufgelistet veranschlagten investiven Mittel freizugeben. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.813.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.382.000 € 
 76 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.660.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.989.000 € 
 75 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   90.650 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Das Bürgerzentrum Alte Feuerwache ist eines der großen soziokulturellen Zentren in Deutschland.  
Wesentliches Ziel des Trägervereins ist die Bereitstellung eines öffentlichen, innerstädtischen, nicht-
kommerziellen Raumes zur Begegnung und Kommunikation, zur kreativen und politischen Betäti-
gung, für ein lebendiges Kulturprogramm und experimentelles Wirken. Kulturpädagogische und 
handwerkliche Angebote ergänzen die Angebotspalette. Ganz besonderer Wert wird auf den nied-
rigschwelligen Zugang zu den Angeboten gelegt. Es wird auf eine sozial und kulturell gemischte Nut-
zendenschaft geachtet. Seit seinem Bestehen ist das Bürgerzentrum Alte Feuerwache zentraler Treff- 
und Begegnungsort für die aktive und passive Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben 
dieser Stadt.  
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble der ehemaligen Hauptfeuerwache der Stadt 
Köln stammt aus dem 19. Jahrhundert und wurde bis 1978 von der Feuerwehr genutzt. Im September 
1987 fasste der Rat der Stadt Köln den Beschluss für den Um- und Ausbau der Alten Feuerwache zu 
einem soziokulturellen Zentrum.

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Nach verschiedenen Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 1987 bis 1989, kofinanziert aus Städte-
baufördermitteln, konnte von 2017 bis 2019 die ehemalige Wagenhalle über Fördermittel aus einem 
Sonderprogramm NRW zu einer multifunktional nutzbaren Kultur-, Kunst- und Ausstellungshalle bau-
lich ertüchtigt werden.  
Notwendig sind nach wie vor die Neugestaltung des bislang nur eingeschränkt nutzbaren Innenhofs 
und die Erschließung eines neben der Wagenhalle befindlichen, baulich maroden Gebäudeteils („La-
gerhalle“). Dank Städtebaufördermitteln aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 
2020“ ergibt sich nunmehr die Gelegenheit, hier über bauliche Investitionen das Gebäudeensemble 
der Alten Feuerwache nach Jahrzehnten der Mindernutzung in Gänze seiner bestimmungsgemäßen 
Nutzung als soziokulturelles Zentrum zuzuführen, um auf diese Weise die programmatische Arbeit 
des Bürgerzentrums nachfrageorientiert ausweiten zu können. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Planungsaufnahme (Leistungsphasen 
1 bis 4) für die baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen am Bürgerzentrum Alte Feuerwache beschlossen 
(Session-Nummer 2327/2020). 
 
Hofanlage 
Der Innenhof ist Ort für Veedelsfeste – häufig mit politischem Inhalt – Künstlerfeste, Spielplatz und 
Ort für Auseinandersetzung, Diskussion und geselligen Austausch. Auch noch nach 30 Jahren bietet 
der Hof dem Bürgerzentrum Alte Feuerwache Raum für eine vielfältige Nutzung, zum Beispiel als ein 
niederschwelliger Zugang zum Bürgerzentrum Alte Feuerwache oder als Kommunikationsmittelpunkt 
bei Tagungen und größeren Veranstaltungen.  
Auf dem Hof finden die beliebten Feuerwachen-Flohmärkte ebenso statt wie Bücherflohmärkte, der 
Markt „handgemacht“, der jährlich stattfindende Indonesien-Tag und vieles andere mehr. Künstler-
gruppen nutzen den Hof für Präsentationen im offenen Raum. Es finden hier Dreharbeiten für Film 
und Fernsehen und Food-Sharing-Aktionen statt. 
Die Hofanlage versteht sich als Freiraum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterschiedlicher 
kultureller, nationaler und milieuspezifischer Herkunft und als ein Anziehungspunkt mit urbanem 
„Dorfplatz-Charakter“ in der Innenstadt – frei von Kommerz und Konsumaufforderungen, aber mit 
Regeln für das soziale Miteinander. Freizeitmöglichkeiten, Kunst und Kultur, Handwerk, soziale und 
politische Aktivitäten ziehen Menschen nicht nur aus dem Stadtteil an. 
Auf dem Hof wird das Konzept von Diversity auf den Punkt gebracht. Integration und Inklusion wer-
den ermöglicht und gefördert. Insofern ist der Hof nicht nur „ein“ Ort im Gebäudeensemble der Alten 
Feuerwache, sondern maßgeblicher Teil des Gesamtkonzeptes dieses soziokulturellen Zentrums. 
Eine hohe Attraktivität des Innenhofs unterstützt im besten Sinne die erfolgreiche Arbeit des Bürger-
zentrums Alte Feuerwache. 
Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, des Rückzugs, der Vereinzelung und Ver-
inselung insbesondere junger Erwachsener in einer zunehmend digitalen Welt sieht der Träger des 
Bürgerzentrums Alte Feuerwache einen hohen Bedarf an einer Weiterentwicklung des Hofareals: der 
Hof als Ort für eine lebendige Gemeinschaft, als Erfahrung von Analogem in Ergänzung zu digitaler 
Vernetzung. 
Bei der Ertüchtigung des Innenhofes sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 
 Optimierung der Entwässerungs-/Kanalanlage entsprechend den Umweltschutzauflagen der 
Wasserschutzzone II 
 ebener Hofbelag (als Spielfläche für Kinder geeignet) und barrierefreies Wegesystem 
Die Zugänge zu den einzelnen Gebäudeteilen der Alten Feuerwache (Großer Saal, sonstige 
Veranstaltungsräume, Lokal, Werkstätten, Bücherei usw.) erfolgen über den Hof. Der jetzige 
Hofbelag ist mittlerweile uneben (Frostschäden), mit Pfützen bildenden Schlaglöchern übersät. 
Zum Teil ist der Hof gepflastert (Granit - Großsteinpflaster), zum Teil mit einer Asphaltdecke 
überzogen, die in unterschiedlichem Ausmaß abgefahren bzw. aufgebrochen ist. Die gesamte 
Fläche von rund 2.500 qm muss aufgenommen und erneuert werden, ergänzt um eine barrie-
refreie Wegeführung zu Räumen der Alten Feuerwache.

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 Lichtkonzept (Wegeführung, Außenbeleuchtung Gebäude, Foyerbereich) 
 Leitsystem (Lageplan Gebäudeteile mit Räumbezeichnungen/Angeboten) 
 Begrünungskonzept, das dem Bedürfnis nach Grün („Urban Gardening“) ebenso gerecht wird 
wie der Sichtachsenbildung auf das denkmalgeschützte Gebäudeensemble 
 Gestaltung Hof-Zugänge (z. B. versenkbare Mülltonen) 
 Platzmöblierung (Tische, Stühle, Bänke, Spielgerät) 
 Terrasse des „Lokals“: Die Terrasse ist Teil des Hofes und lehnt sich direkt an das denkmal-
geschützte Gebäude an (Sonnen-/Regenschutz). 
Die Sanierungsarbeiten an der Kanalanlage konnten gegenüber der ersten Planung deutlich reduziert 
werden, weil die Außenanlagenplaner ein sehr schlüssiges Konzept der Regenwassernutzung und 
Versickerung im Hofbereich vorgeschlagen haben, in dessen Folge die Regenentwässerungskanäle 
vollständig entfallen können. 
 
„Lagerhalle“ 
Vom Hof direkt zugänglich ist die „Lagerhalle“ (ca. 450 qm). Geplant ist hier neben Lagerkapazitäten 
für die Bürgerzentrumsarbeit die Einrichtung einer offenen Stadtteil-/Holzwerkstatt. Es besteht ein 
großes Interesse der Stadtteilbewohnerschaft, Mobiliar selbst – unter Anleitung – herzustellen bzw. 
zu reparieren. Eine solche Werkstatt würde zudem die niedrigschwelligen Angebote in den pädagogi-
schen Bereichen und im Veranstaltungsbereich sinnvoll ergänzen. Zur Erschließung dieses Gebäude-
trakts bedarf es eines Neubaus des Lagers und der Werkstatt mit entsprechender neuer Beleuchtung 
und Ausstattung. Die Maßnahmen weichen von dem Planungsbeschluss ab. Der Bereich des Lagers 
und der Werkstatt war in der Bausubstanz so stark geschädigt, das er nicht mehr zu ertüchtigen war. 
Die Umsetzung der Planungsaufgabe soll mit einem Neubau erfolgen. 
 
Kosten und Finanzierung 
Die aktuelle Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nach Abschluss der Leistungs-
phase 3 nach DIN 276 schließt mit Gesamtkosten von brutto 3.727.430,85 € zuzüglich eines 20%igen 
Risikozuschlages in Höhe von 745.486,17 €, insgesamt also 4.472.917,02 € ab. 
Die bisherige Veranschlagung im Haushaltsplan 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung 2022-
2025 sah unter der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern 
und –zentren, Gesamtkosten von rund 3.701.000 € vor, von denen 1.533.000 € auf investive und 
2.168.000 € auf konsumtive Maßnahmen entfielen. Die Erhöhung der Gesamtkosten ist im Wesentli-
chen auf die Berücksichtigung eines Risikozuschlags zurückzuführen. Dieser wurde in die Kostenbe-
rechnung zusätzlich aufgenommen, da einerseits bei der Sanierung der gesamten Hoffläche (inklusi-
ve Kanalleitungen) von ca. 2.600m² Fläche ggfs. unterirdische Ergebnisse auftreten können und zum 
anderen aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung im Baugewerbe sowie der gestiegenen 
Inflationsrate Kostensteigerungen angenommen werden müssen. 
Die im Jahr 2022 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.149.715 € stehen im Teiler-
gebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 
2023/2024 wurden weitere konsumtive Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.460.450 € - vorbe-
haltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berücksichtigt. 
 
Die im Jahr 2022 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Teilfinanz-
plan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, bei der Finanzstel-
le 5030-0507-1-0007 – Bürgerzentrum Alte Feuerwache – zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 
2023/2024 wurden weitere investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.613.000 € - vorbe-
haltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023/2024 – berücksichtigt. 
 
Die Maßnahme wird gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 29.06.2020, geän-
dert mit Bescheid vom 21.10.2020, mit einer Förderquote von 100 % der zuwendungsfähigen Ge-

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samtausgaben, aus Mitteln zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneue-
rung bezuschusst. Die Maßnahme ist entsprechend des Förderbescheides der Bezirksregierung bis 
zum 31.12.2024 umzusetzen (Durchführungszeitraum), um die bewilligten Fördermittel zu erlangen. 
Der Bauzeitenplan sieht einen Bauabschluss für September 2024 vor. 
 
Zusätzliche bzw. nicht förderungsfähige Maßnahmen sind im Umfang von 1.102.563 Euro enthalten. 
Hierfür erfolgt keine Refinanzierung. 
 
Auswirkungen auf das Klima 
Der Betrieb von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emis-
sionen über den Lebenszyklus bewirkt. Von besonderer Bedeutung im Planungsprozess waren daher 
die erhöhten Anforderungen an energetische Aspekte. 
Der Erhalt der kompletten bestehenden Hofbegrünung als Ergebnis der Planung wird zu der Reduzie-
rung der CO²-Emissionen beitragen. 
Neben den entwurfsbestimmenden Faktoren der Funktionalität und der Wirtschaftlichkeit, wurde der 
Aspekt der Klimaverträglichkeit in besonderem Maße im Entwurfsprozess implementiert. Alle einge-
setzten Materialien sollen, wenn dies nicht im Widerspruch zur Nutzung steht, nach Möglichkeit dem 
Recyclingprozess wieder zugeführt werden können. 
Das vorhandene Pflastermaterial wird bearbeitet und vor Ort wieder als Pflaster verwendet.  
Die Herrichtung des Platzuntergrundes nach dem Schwammstadtprinzip sorgt für den Verbleib des 
Regenwassers auf dem Grundstück, entlastet das städtische Kanalsystem bei Starkregenereignissen 
und sorgt für eine wesentlich bessere Bewässerung der vorhandenen Begrünung und stärkt diese. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Zuwendungsbescheid Nr. 05-53-20 BAF 
Anlage 2: Kostenberechnung aller Gewerke 03.06.2022 
Anlage 3: Auflistung der konsumtiven und investiven Ausgaben nach Haushaltsjahren 
Anlage 4: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (4)

18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.20 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Zeughausstraße 2
  • Melchiorstraße 3
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Appellhofplatz
  • Burgmauer
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2045/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.08.2022
Erstellt
22.06.2022 13:19