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3117/2023

Fortführung der Trägerschaft für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln in der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2027

Eilentscheidung Hauptausschuss 19.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 18.2

Eilentscheidung Hauptausschuss

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Eilentscheidung Hauptausschuss

17124 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 3117/2023 
Freigabedatum 
 10.11.2023 
Eilentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh-
migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Fortführung der Trägerschaft für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln 
in der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2027 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 13.11.2023 Entscheidung 
Rat 07.12.2023 Genehmigung (DE/EilE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der kurzfristigen Aufforderung des Ministeriums für Kinder, Ju-
gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur An-
tragstellung für den Förderzeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2027.  
Der Antrag ist von der Verwaltung unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Rates fristge-
recht am 26.09.2023 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht worden. 
Die Ratssitzung am 07.12.2023 kann nicht abgewartet werden, da die Projektstellen zum 
01.12.2023 bereitgestellt werden müssen. Außerdem enden die bestehenden Arbeitsverträge 
zum 30.11.2023. Um diese rechtzeitig verlängern zu können, ist eine schnellstmögliche Ent-
scheidung erforderlich. Hinzu kommt, dass der Bezirksregierung Köln der Nachweis der Ei-
genmittel vor der Bescheiderteilung vorliegen muss. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW, vorbehaltlich einer 
Förderung durch das Land NRW, die Fortführung des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf 
Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.12.2023 bis 
30.11.2027. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln der Stadt 
Köln. Das Kompetenzzentrum wird weiterhin für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden.  
Der Hauptausschuss beschließt, die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen 
für die Dauer der Fördermaßnahme bereitzustellen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der 
Begründung aufgeführt. 
Der Ende August vom MKJFGFI NRW veröffentlichte Förderaufruf und die Förderrichtlinie set-
zen den 30.09.2023 als Frist für die rechtsverbindliche Abgabe des Förderantrags. Um diese 
Frist einzuhalten, wurde der Antrag der Stadt Köln von der Verwaltung unter dem Vorbehalt 
dieser Dringlichkeitsentscheidung abgegeben. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.051.781 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.412.889 € 
     ca. 69 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Im Anschluss an die Förderung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln aus Mit-
teln der EU (EFRE) und des Landes zum 31.10.2022 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, 
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration eine Zwischenfinanzierung im gleichen Um-
fang, aber ausschließlich aus Landesmitteln, bis zum 30.11.2023 bereitgestellt. Damit wurde 
eine friktionslose Fortsetzung der Arbeit mit den etablierten Projekten und bewährten Part-
ner*innen ermöglicht.  
Wie die Verwaltung bereits berichtet hat (Mitteilung 0723/2023), hatte das Ministerium Anfang 
des Jahres 2023 eine weitere, mehrjährige Förderung der Kompetenzzentren und eine Neu-
ausrichtung des Themengebiets unter dem Motto: „Berufliche Gleichstellung erreichen“ ange-
kündigt. Der für 2023 ebenfalls angekündigte zuwendungsrechtliche Wettbewerb über einen 
mehrjährigen Zeitraum wurde Ende August veröffentlicht. Damit wird die im Koalitionsvertrag 
„Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ enthaltene Vereinbarung, die bestehenden Struktu-
ren der Kompetenzzentren Frau und Beruf im bisherigen Rahmen zu erhalten und das Ange-
bot langfristig gemeinsam mit den Akteur*innen weiterzuentwickeln, umgesetzt. 
Durch das Kompetenzzentrum Frau und Beruf sind seit 2012 Beratungs- und Unterstützungs-
strukturen für klein- und mittelständische Unternehmen entstanden, die zu einem wichtigen 
Element der Arbeitsmarktförderung geworden sind.

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Fördervoraussetzung ist weiterhin, die durchzuführenden Maßnahmen der ganzen Arbeits-
marktregion zu Gute kommen zu lassen. Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf ist folglich 
auch in der folgenden Förderphase für die Region Köln mit den Städten Köln und Leverkusen 
sowie den Kreisen Oberberg, Rhein-Berg und Rhein-Erft tätig. Kooperationen mit diesen Ge-
bietskörperschaften werden angestrebt.  
 
Die bewährte Zusammenarbeit mit den wirtschafts-, arbeitsmarkt-, bildungs- und gleichstel-
lungspolitischen Akteuren wird fortgesetzt. Ständige Kooperationspartner*innen bei den unter-
schiedlichen Einzelmaßnahmen waren: 
- die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH, 
- die Wirtschaftsförderungen der Region,  
- die Gleichstellungsstellen,  
- die Netzwerk W Koordinatorinnen,  
- der Arbeitgeber Köln e.V.,  
- die Industrie- und Handelskammer zu Köln,  
- die Handwerkskammer zu Köln,  
- die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) am Arbeitsmarkt der Agenturen für Ar-
beit und der Jobcenter.  
Außerdem kooperiert das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln u.a. mit dem Kom-
petenzzentrum für Fachkräftesicherung (KOFA) des Instituts der deutschen Wirtschaft e. V. 
(IW), der FOM Hochschule und mit diversen Unternehmensnetzwerken. 
Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln ist Teil des Expert*innenkreises der 
zentralen Arbeitsmarktakteure in Köln (initiiert von MA.i. e.V./IQ Landesnetzwerk NRW) sowie 
Mitglied des Arbeitskreises Diversity der IHK Köln. 
 
Aufgaben des Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln in der neuen Förder-
phase 
 
Ziel der Kompetenzzentren ist die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die 
Erwerbstätigkeit von Frauen soll qualitativ und quantitativ verbessert, die Potenziale von 
Frauen sollen stärker genutzt werden. Die Kompetenzzentren bringen dazu regionale Ak-
teur*innen miteinander in Kontakt und bieten ihnen Informationen und konkrete Hilfestellun-
gen. Sie unterstützen landesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der jeweiligen Re-
gion dabei, eine frauen- und familienfördernde Personalpolitik zu etablieren. KMU bietet das 
die Möglichkeit, für mehr Fachkräfte interessant zu sein und sich von der Konkurrenz abzuhe-
ben.  
Wie Unternehmensbefragungen auch für die Region Köln konstatieren, bildet der Fachkräfte-
mangel die zentrale Herausforderung für die hiesige Wirtschaft. Um den Fachkräftebedarf 
auch zukünftig decken zu können, bildet daher die Gewinnung und Bindung des weiblichen 
Fach- und Führungskräftepotenzials unter Berücksichtigung eines intersektionalen Ansatzes 
mit frauenfördernden betrieblichen Maßnahmen für KMU einen zukunftsweisenden Ansatz. 
Auch wenn in den letzten Jahren die Erwerbstätigkeit von Frauen gestiegen ist, ist das weibli-
che Erwerbspotenzial längst nicht ausgeschöpft. Daher ist es weiterhin das Ziel, KMU für die 
Gleichstellung der Geschlechter zu sensibilisieren und nachhaltig hierbei zu unterstützen. 
 
In der neuen Förderphase wurden die thematischen Schwerpunkte der bisherigen Arbeit der 
Kompetenzzentren um zwei neue Themenbereiche erweitert. Laut der vom MKJFGFI NRW 
veröffentlichten Förderrichtlinie müssen in der neuen Förderphase folgende thematische Be-
reiche abgedeckt werden:  
A) Rekrutierung 
B) Karriereentwicklung und –förderung 
C) Familien- und lebensphasenorientierte Unternehmensführung 
D) Unterstützung des Unternehmerinnentums (neu)  
E) Diversity-Management (neu) 
 
In dem Themenbereich A „Rekrutierung“ wird das Ziel verfolgt, dass KMU Maßnahmen zur 
Rekrutierung von Frauen kennenlernen und umsetzen, die sie dabei unterstützen, ihren jetzi-
gen und künftigen Fachkräfte- und Führungskräftebedarf zukunftsfähig und nachhaltig decken 
zu können. Hierzu werden Personalgewinnungsstrategien mit langfristiger und nachhaltiger

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Wirkung erarbeitet, die es KMU ermöglichen, Frauen vor und im Erwerbsleben anzusprechen. 
KMU sollen in der zukünftigen Förderphase nicht nur zum Thema „Female Recruiting“, son-
dern auch zu weiteren Diversitydimensionen sensibilisiert und aufgeschlossen werden, um 
dem Fachkräftemangel auch durch entsprechende Maßnahmen wirksam begegnen zu kön-
nen. 
 
Nach wie vor besteht für frauenfördernde betriebliche Maßnahmen zur Gestaltung der berufli-
chen Entwicklung und des Aufstiegs von Frauen in KMU in der Region Köln ein hoher Hand-
lungsbedarf. Daher wird im Themenbereich B „Karriereentwicklung und –förderung“ das Ziel 
verfolgt, Personalentwicklungsstrategien, anknüpfend an die und unter Verwendung der in 
den vergangenen Förderphasen entwickelten und veröffentlichten Handlungsempfehlungen 
auf der Website Competentia NRW - Kompetenzzentrum Frau & Beruf Region Köln, weiter zu 
entwickeln. Der langfristige Nutzen für Unternehmen in Form von Gewinnung und Bindung 
von Fachkräften und einer Aufwertung der Arbeitgebermarke sollen dabei im Vordergrund ste-
hen. KMU sollen neue Ideen bereitgestellt werden, um die dringend notwendigen Schritte zur 
Förderung der Karriereentwicklung von Frauen unternehmen zu können. 
 
Eine familien- und lebensphasenorientierte Unternehmensführung für KMU soll im Themenbe-
reich C weiterentwickelt und mit innovativen Kommunikationsmitteln in den betrieblichen 
Transfer gebracht werden. Damit wird das Ziel verfolgt, KMU Wege aufzuzeigen, wie sie mit 
betrieblichen Maßnahmen eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familien-/ Pfle-
gearbeit fördern können. 
 
Im neuen Themenbereich D „Unterstützung des Unternehmerinnentums“ sollen insbesondere 
Maßnahmen entwickelt werden, die Gründerinnen stärken und Unternehmen mit weiblicher 
Leitung bis zu fünf Jahre nach der Gründung unterstützen. Diese Unterstützung ist notwendig, 
da Frauen seltener gründen als Männer und es daher besonders wichtig ist, ihre Bedürfnisse 
und Herausforderungen zu berücksichtigen. Frauen bringen oft unterschiedliche Perspektiven 
und Herangehensweisen in die Geschäftswelt ein. Die Förderung von Frauen bei Unterneh-
mensneugründungen trägt zur Vielfalt und Innovation in der Wirtschaft bei. 
 
Im neuen Themenbereich E „Diversity-Management“ wird das Ziel verfolgt, dass KMU Instru-
mente und Maßnahmen zum Diversity-Management kennenlernen, die sie dabei unterstützen, 
ihren jetzigen und künftigen Fachkräfte- und Führungskräftebedarf nachhaltig decken zu kön-
nen. Hierzu werden Diversity-Personalmanagementstrategien erarbeitet und zum Wohle des 
Unternehmens eingesetzt. Dies soll es KMU ermöglichen, Frauen mit unterschiedlichen sozia-
len, kulturellen und ethnischen Hintergründen anzusprechen und als Fach- und Führungs-
kräfte zu gewinnen. 
 
Diese Themenbereiche werden in der neuen Förderphase anhand von acht Instrumenten mit-
einander verzahnt und verknüpft: 
1) Informations- und Kommunikationsmaßnahmen 
2) Begleitung und Multiplikation von Best-Practice 
3) Online-Reihe 
4) Workshops 
5) Themenspezifische Fachveranstaltungen 
6) Unternehmensnetzwerk 
7) Mentoring 
8) Einzelberatung/Prozessbegleitung von KMU 
Außerdem schreibt die neue Förderrichtlinie pro Haushaltsjahr mindestens einen Durchlauf 
des Mentoring-Programms vor (2.4.2), der jeweils im Folgejahr abgeschlossen werden kann.  
In der 3. Förderphase wurde in der Region Köln ein betriebliches Mentoring für qualifizierte 
geflüchtete Frauen (MENTEGRA) zur beruflichen Integration als Pilotprojekt mit Vorbildcha-
rakter, wie Integration und die Chancengleichheit der qualifizierten Frauen mit Fluchtge-
schichte auf dem Kölner Arbeitsmarkt gefördert werden kann, entwickelt und erfolgreich um-
gesetzt. Dies diente dem Ministerium als Vorbild für diese Vorgabe in der anstehenden För-
derphase. Um das Angebot in Köln dauerhaft zu etablieren, das den KMU eine gezielte Rek-
rutierung von qualifizierten weiblichen Geflüchteten ermöglicht, werden in der neuen Förder-
phase vier weitere Durchgänge von MENTEGRA durchgeführt werden.

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Um das erweiterte Themenspektrum abdecken zu können, ermöglicht das Land die Förderung 
einer zusätzlichen Stelle. Diese Fördermöglichkeit muss genutzt werden, um das erweiterte 
Aufgabenspektrum bearbeiten und die vereinbarten Meilensteine erfüllen zu können. Bei 
Nichterfüllung dieser Meilensteine droht eine Rückforderung der gewährten Fördermittel. 
 
Stellen- und Personalausstattung 
 
Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln wird zukünftig über 4,5 Stellen verfügen. 
Die Mitarbeitenden der Stadt Köln sind für den Förderzeitraum für die Tätigkeit im Kompetenz-
zentrum Frau und Beruf Region Köln freizustellen.  
 
Funktion Stellen-
anteil 
Besetzung 
durch: 
Finanzierung der Personal- 
und Sachkosten durch: 
Leitung 
EG 14 TVöD 
1,0 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 
10% Stadt Köln 
wiss. Mitarbeitende 
EG 12 TVöD 
3,0  Stadt Köln 90% Landeszuwendung 
10% Stadt Köln 
Mitarbeitende Verwaltung 
EG 8 TVöD  
0,5 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 
10% Stadt Köln 
 
Finanzierung des Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln 
 
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Eigenmitteln 
der Stadt Köln. Die Zuwendung zu Personalausgaben sowie Gemein- und Sachkosten wird 
als Anteilsfinanzierung in Höhe von 90% der anerkennungsfähigen Pauschalen gewährt.  
Der Anteil der Zuwendung an der Gesamtfinanzierung des Projektes beträgt jedoch ca. 69%, 
da die gewährten Pauschalen nicht auskömmlich sind.  
 
2023 2024 2025 2026 2027
(1 Monat ) (11 Monate) Gesamtzeitraum
Aufwand
Personalkosten 34.629,17 € 423.861,00 € 432.338,22 € 440.984,98 € 412.320,96 €
Sachkosten 5.720,00 € 70.630,00 € 80.760,00 € 80.760,00 € 69.776,67 €
Gesamtkosten 40.349,17 € 494.491,00 € 513.098,22 € 521.744,98 € 482.097,62 € 2.051.780,99 €
Ertrag
Landeszuwendung 29.268,00 € 356.616,00 € 352.116,00 € 352.116,00 € 322.773,00 €
Gesamtertrag 29.268,00 € 356.616,00 € 352.116,00 € 352.116,00 € 322.773,00 € 1.412.889,00 €
Eigenanteil Stadt 
Köln 11.081,17 € 137.875,00 € 160.982,22 € 169.628,98 € 159.324,62 € 638.891,99 €
 
 
Der Aufwand für den gesamten Förderzeitraum beträgt 2.051.781 €. Der Ertrag aus Förder-
mitteln beträgt insgesamt 1.412.889 €. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil der Stadt Köln in 
Höhe von 638.892 € für den gesamten Zeitraum.  
 
Die Finanzierung der im Dezember 2023 entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von 
max. 34.630 € sowie Sachkosten von 5.720 € erfolgt aus verfügbaren Mitteln des Teilergeb-
nisplans des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 1501, Wirtschaft 
und Tourismus. 
  
Bei vollständiger Belegung der Stellen entstehen in 2024 Personalaufwendungen in Höhe von 
423.861 € sowie Sachkosten in Höhe von 70.630 €. Dem gegenüber werden Erträge in Höhe 
von 356.616 € erwartet. Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 137.875 €. Die Finanzierung 
des Eigenanteils wird aus vorhandenen Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, 
Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 1501, Wirtschaft und Tourismus, zur Verfügung ge-
stellt.

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Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die für die Fortführung 
bis zum 30.11.2027 erforderlichen Mittel des Eigenanteils in Höhe von ca. 489.936 €, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
In den vergangenen Förderperioden hat sich der Oberbergische Kreis an der Finanzierung 
des Projektes durch die Übernahme des Eigenanteils für eine 0,5 Stelle beteiligt. Auf Grund 
der engen Fristsetzung für die Antragstellung konnte zu einer Fortsetzung dieser Beteiligung 
noch keine schriftliche Zusage erfolgen. Sie würde den Eigenanteil der Stadt entsprechend 
verringern. Auch mit der Stadt Leverkusen und den weiteren Kreisen der Region Köln werden 
noch Gespräche hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung am Eigenanteil geführt. 
 
Auswirkungen bei Verzicht auf die Fortführung der Aufgaben des bisherigen Kompe-
tenzzentrum Frau und Beruf Region Köln  
 
Ein Verzicht auf die Fortführung des Projektes Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region 
Köln bedeutet den Verlust der personellen Ressourcen und somit den Verlust der seit 2012 
aufgebauten Strukturen. Der bisherige kommunale Ressourceneinsatz kann nicht mehr für die 
Fachkräftesicherung in Köln eingesetzt werden. Da andere Kommunen die Kompetenzzentren 
fortsetzen, würde somit für Köln ein gravierender Standortnachteil entstehen.

Beratungsverlauf (2)

13.11.2023 Hauptausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 18.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3117/2023
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
19.11.2023
Erstellt
27.09.2023 21:58