1568/2022
227. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz Hier: Mitteilung über die Offenlage nach §3 Abs. 2 BauGB
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Anlage 1
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Änderung des Flächennutzungsplanes: 227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:10.000M.:
Anlage 3
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M W M GE Schule W W W GE W MI GE GE WB GE W GE W GI WB M MK W M SO Hafen SO Messe/Verk.Üb.Pl. MI W SO Baumarkt SO Festplatz Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - Änderung des Flächennutzungsplanes: 227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz Legende Änderungsbereich Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Mischgebiet Kerngebiet Sondergebiet Industriegebiet Gewerbegebiet Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Bad Dauerkleingärten Elektrizitätswerk Fährstelle, Ersatzübergangsstelle Fernheizwerk Feuerwehr Friedhof Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Krankenhaus Wasserfläche Museum, Theater Ortsmittelpunkt Parkanlage Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sporthalle Sportplatz Umspannwerk Verwaltung Wasserversorgung Wohnen, immissionsbelastet Grünfläche 1:10.000M.: 0 100 200 30050 Meter WB W M MI MK SO GI GE
Anlage 2
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GI GE SO Hafen WB W W W GE W MI GE GE WB GE W GE W GI WB M MK W M SO Hafen SO Messe/Verk.Üb.Pl. MI W SO Baumarkt SO Festplatz Anlage 2 - bisherige Darstellung - Änderung des Flächennutzungsplanes: 227. Änderung Deutzer Hafen in Köln-Deutz Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Sondergebiet Industriegebiet Gewerbegebiet Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Bad Dauerkleingärten Fährstelle, Ersatzübergangsstelle Fernheizwerk Feuerwehr Friedhof Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Wasserfläche Krankenhaus Museum, Theater Parkanlage Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sporthalle Sportplatz Umspannwerk Verwaltung Wohnen, immissionsbelastet Grünfläche 1:10.000M.: 0 100 200 30050 Meter WB W M MI MK SO GI GE
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Renn Sa Vorlagen-Nummer 26.07.2022 1568/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 227. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Arbeitstitel: "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz nach §3 Abs. 2 BauGB Hier: Mitteilung über die Offenlage Inhalt: Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von ca. 40 ha (einschließlich der Wasserfläche) in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen 3.000 Wohnungen für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt damit als Wohn- und Wirtschafts- standort einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquar- tier am Rhein, das neue Akzente setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. Mit der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die städtebauliche Neuordnung des Bereiches am Deutzer Hafen geschaffen werden. Auf der Basis des Integrierten Planes soll die heutige Flächendarstellung von Gewerbegebiet im Bereich der Mühlen und dem Ostdreieck, der zwischen der Siegburger Straße und dem Poller Kirchweg liegt, Industriege- biet im übrigen Teil des Hafens sowie eines Streifens Sondergebiet Hafen für die Hafenbahn entlang der westlichen Hafenkante in gemischte Baufläche und Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Grünfläche geändert werden. Verfahrensstand: Der Einleitungsbeschluss für die 227. Änderung des Flächennutzungsplans Deutzer Hafen in Köln- Deutz wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 gefasst. Auf dieser Grundlage erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Abendveranstaltung am 09.04.2019. Es bestand die Möglichkeit vom 09.04.2019 bis zum 20.04.2019 Anregungen einzubringen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 20.06.2018 bis 08.08.2018 statt. Am 19.09.2019 erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretungen In- nenstadt und Porz der Vorgabenbeschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung (Vorlagen-Nr. 2549/2019). 2 Regelungen zur öffentlichen Auslegung: Die öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird voraussichtlich Ende August / September 2022 durchgeführt. Die entsprechende ortsübliche Bekanntmachung über Ort der Ausle- gung und den genauen Zeitraum wird im Amtsblatt der Stadt Köln vorab erfolgen. Darüber hinaus werden im Internet auf der Homepage der Stadt Köln gleichlautende Hinweise erfolgen und die öffent- lich auszulegenden Unterlagen digital verfügbar gemacht. Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse Zur vorliegenden 227. Änderung des Flächennutzungsplans 0255/2015 Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens 23.06.2015 Ratssitzung 18.06.2015 Stadtentwicklungsausschuss 18.06.2015 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.06.2015 Verkehrsausschuss 02.06.2015 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 02.06.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.05.2015 Wirtschaftsausschuss 07.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss 05.03.2015 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 2348/2016 Zukünftige Nutzung des Deutzer Hafens 22.09.2016 Ratssitzung 15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss 15.09.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 2039/2016 Sicherung der städtebaulichen Neuordnung des Deutzer Hafens 22.09.2016 Ratssitzung 15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss 15.09.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 3302/2016 Ergebnis Kooperatives Verfahren Deutzer Hafen 15.12.2016 Stadtentwicklungsausschuss 08.12.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz) 0507/2018 Förmliche Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ´Deutzer Hafen` 03.05.2018 Ratssitzung 26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 19.04.2018 Wirtschaftsausschuss 19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.04.2018 Liegenschaftsausschuss 15.03.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 1512/2018 Integrierter Plan 27.09.2018 Ratssitzung 20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 17.09.2018 Bezirksvertretung Innenstadt (1) 11.09.2018 Bezirksvertretung Porz (7) 28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 3 1504/2018 227. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk 1 in Köln-Deutz Einleitungsbeschluss 20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 17.09.2018 Bezirksvertretung Innenstadt (1) 11.09.2018 Bezirksvertretung Porz (7) 28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 2549/2019 Vorgabenbeschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 12.09.2019 Bezirksvertretung Innenstadt (1) 10.09.2019 Bezirksvertretung Porz (7) Anlagen Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches Anlage 2 Bisherige Darstellung des FNP Anlage 3 Beabsichtigte Darstellung des FNP Anlage 4 Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB Gez. Greitemann
zu Anlage 4 +++URKUNDE+++
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Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2a BauGB
Stand Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB
Zum Entwurf der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Köln-Innen-
stadt
Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung .................................................................................3
1.1 Geschichte des Deutzer Hafens ..............................................................................3
1.2 Entwicklungsvorhaben .............................................................................................3
2. Erläuterungen zum Planungsgebiet ..................................................................................4
3. Verfahrensablauf ...............................................................................................................5
4. Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) .....................................................................6
5. Berücksichtigung anderer Planungen ...............................................................................6
5.1 Ziele der Landesplanung und Raumordnung ..........................................................6
5.2 Landschaftsplan .......................................................................................................7
5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln...........................................................7
5.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010.......................................................8
5.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen .........................................................................8
5.6 Hochwasserschutzkonzept Köln ..............................................................................9
5.7 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme...............................................................10
5.8 Bebauungspläne ....................................................................................................10
5.9 Denkmalschutz .......................................................................................................11
6. Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) ..........................................................11
6.1 Bestehende Nutzungen..........................................................................................11
6.2 Aufgabe der bisherigen Darstellung im FNP .........................................................12
6.3 Städtebauliches Konzept .......................................................................................12
6.4 Hochwasserschutzkonzept ....................................................................................13
6.5 Die soziale Infrastruktur .........................................................................................14
6.6 Verkehr und technische Infrastruktur.....................................................................14
6.6.1 Verkehrserschließung ..............................................................................14
6.6.2 Wasser- und Energieversorgung .............................................................15
6.6.3 Abwasserentsorgung ...............................................................................15
6.7 Klimaschutz ............................................................................................................16
6.7.1 Anpassung an den Klimawandel .............................................................16
6.7.2 Klimaschutz ..............................................................................................16
6.8 Beabsichtigte Darstellung ......................................................................................16
7. Auswirkungen der Planänderung ....................................................................................19
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8. Umweltbericht ..................................................................................................................21
A Einleitung ......................................................................................................................21
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans ............................21
8.2 Bedarf an Grund und Boden ..................................................................................22
8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes ..............................................................22
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen........................26
8.4 Grundlagen.............................................................................................................26
8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) .....................26
8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung (Nullvariante).............................................................................27
8.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung
(Planszenario) ..........................................................................................27
8.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a BauGB .......28
8.5.1 Tiere..........................................................................................................28
8.5.2 Pflanzen....................................................................................................30
8.5.3 Fläche .......................................................................................................32
8.5.4 Boden .......................................................................................................32
8.5.5 Wasser .....................................................................................................33
8.5.6 Luft ............................................................................................................37
8.5.7 Klima.........................................................................................................40
8.5.8 Wirkungsgefüge .......................................................................................42
8.5.9 Landschaft ................................................................................................43
8.5.10 Biologische Vielfalt ...................................................................................46
8.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete
(Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische
Vogelschutzgebiete).................................................................................47
8.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung ..........................................................48
8.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter................................................................56
8.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche,
Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern................................................................................................58
8.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung
von Energie ..............................................................................................59
8.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes............60
8.5.17 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter
Plangebiete ..............................................................................................66
8.5.18 eingesetzte Stoffe und Techniken ...........................................................66
8.5.19 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
(Alternativen) ............................................................................................66
C Zusätzliche Angaben..............................................................................................67
8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise
auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ............................67
8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
(Monitoring) ............................................................................................................67
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8.8 Zusammenfassung.................................................................................................67
8.9 Referenzliste der Quellen ......................................................................................71
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
1.1 Geschichte des Deutzer Hafens
Der Bereich des Deutzer Hafens erlangte schon im Mittelalter Bedeutung als Anlegestelle. Bereits
im Jahr 1400 werden Uferverstärkungen in Poll urkundlich erwähnt. Mit der Eingemeindung von
Deutz und Poll nach Köln im Jahr 1888 entstanden die ortspolitischen Voraussetzungen zum Ha-
fenbau. Nach der Entfestigung von Deutz wurde 1907 der Deutzer Hafen unter Einbeziehung eines
"Schnellert" genannten toten Rheinarms zum Industriehafen ausgebaut. Der Deutzer Bassinhafen
besteht heute aus zwei Hafenbecken, die durch eine 1906–08 erbaute elektrisch betriebene Dreh-
brücke voneinander getrennt sind.
Die Hafenanlagen in Deutz wurden von Beginn an für Industriezwecke konzipiert. Wichtigste Anlie-
ger am neuen Hafen wurden zwei Mühlenbetriebe. Nach teilweisen Zerstörungen im II. Weltkrieg
wurden die Mühlengebäude nach 1945 wieder aufgebaut und 1950 in Betrieb genommen. Seitdem
erfolgten sukzessive diverse Neubauten und Modifizierungen an den bestehenden Gebäuden.
Der wirtschaftliche Strukturwandel am Ende des 20. Jahrhunderts wie auch damit einhergehende
neue Anforderungen an die Binnenschifffahrt haben den Deutzer Hafen und seine Bedeutung als
Logistikstandort stark verändert. Hafentypische Betriebe wurden durch nicht hafenaffine und lager-
intensive Betriebe ersetzt, während gleichzeitig städtebauliche Missstände durch Leerstände und
Mindernutzungen entstanden. Nur noch Teile der Flächen werden mit Bezug auf den Hafenbetrieb
genutzt. Infolgedessen hat der Deutzer Hafen nur noch eine geringe Bedeutung als Industriehafen.
Der Umschlag ist in den letzten Jahren stetig gesunken und umfasste 2018 lediglich noch rd. 2,2
% des Umschlags der Kölner Häfen. Für die Binnenschifffahrt spielt der Deutzer Hafen als Um-
schlagsplatz für Waren und Güter insgesamt keine bedeutsame Rolle mehr. Eine Ertüchtigung und
ein funktionaler Ausbau als Hafen sind bereits aufgrund der Lage in der Innenstadt und aufgrund
der herangerückten Büronutzungen, die eine noch höhere Lärmbelastung durch Industriebetriebe
nicht erlauben, sowie aufgrund der fehlenden flächenhaften Erweiterungsmöglichkeiten nicht mög-
lich.
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitgehend verlo-
ren hat, ist ein wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des starken Wachstums der Stadt
Köln mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. Vor diesem Hinter-
grund hat der Rat der Stadt Köln im April 2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, die bisherige Ha-
fennutzung aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten
zu entwickeln (Vorlagen-Nr. 0255/2015).
1.2 Entwicklungsvorhaben
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von ca. 40 ha (einschließ-
lich der Wasserfläche) in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte
Kölns zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen 3.000 Wohnungen für 6.900 Ein-
wohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt damit als Wohn-
und Wirtschaftsstandort einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung des rechtsrheinischen
Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, ge-
mischtes Stadtquartier am Rhein, das neue Akzente setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen
Deutz und Poll vernetzt wird.
Die Revitalisierung des Deutzer Hafens bietet die Chance, dem hohen Wohnraum- und Arbeits-
platzbedarf in der Stadt Köln gerecht zu werden. Im städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln
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wurde im Jahr 2009 die Umnutzung und Neuausrichtung des Deutzer Hafens für Wohnen und
Dienstleistungsnutzungen vorgeschlagen. Auf Grundlage dieser Empfehlung wurden im Rahmen
einer städtischen Standortuntersuchung erste Planungs- und Handlungsempfehlungen zur Umset-
zung formuliert. In diesem Zuge wurden verkehrliche Belange, Lärmentwicklung, Altlastenproble-
matik, landschaftsschutzrechtliche Belange sowie baurechtliche Vorgaben aus Landesentwick-
lungsplan, Regionalplan und Flächennutzungsplan geprüft. Besondere Bedeutung kommt dabei
den Belangen des vorbeugenden Hochwassermanagements zu. Für die weitere Entwicklung war
eine Umnutzung des Hafens für Wohnen und Dienstleistungen bei Verbleib der Großmühle als
Leitbild vorgesehen. Aufbauend darauf wurde im Jahr 2013/14 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet,
in der die Möglichkeiten einer baulichen Entwicklung unter Einbeziehung der Hochwasserschutz-
problematik detailliert überprüft wurden. Im Juni 2015 hat der Rat der Stadt Köln auf Grundlage
dieser Erkenntnisse eine Grundsatzentscheidung zur Umnutzung des Deutzer Hafens zu einem
neuen innerstädtischen Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle getroffen (vgl.
Ratsinformationssystem der Stadt Köln, Vorlagen-Nr. 0255/2015). Diese Entscheidung wurde flan-
kiert durch ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Planen und Bauen in gesetzli-
chen Überschwemmungsgebieten aus dem Jahr 2014. Demgemäß entstehen durch die geplante
Umnutzung der seit 1907 bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen des Deutzer Hafens keine
im Sinne des Wasserhaushaltsrechts unzulässigen 'neuen Baugebiete'. Im Jahre 2016 konnte die
moderne stadt als Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln
jedoch einen Vertrag über den Kauf und die Verlagerung des Mühlenbetriebes mit den Eigentü-
mern der Ellmühle abschließen. Damit wurde die Entwicklung des Deutzer Hafens ohne Ein-
schränkungen durch die Emissionen des Großbetriebs Ellmühle möglich.
Zusammen mit den Flächen der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die ihr Logistikgeschäft
auf anderen Hafenstandorten in Köln konzentrieren will, und ihre Flächen daher ebenfalls an mo-
derne stadt veräußert hat, befinden sich umfangreiche Teile der Hafenfläche im Eigentum der
städtischen Entwicklungsgesellschaft. Die angestrebte Entwicklung schließt darüber hinaus wei-
tere Flächen im Eigentum der Stadt bzw. des Stadtwerkekonzerns sowie privater Eigentümer mit
ein. Die Neugestaltung des Hafenareals erfordert – in enger Verzahnung mit den Anforderungen
des Hochwassermanagements – umfangreiche Erschließungs- und Ordnungsmaßnahmen, die
sich aus der geplanten Konversion des derzeitigen innerstädtischen Gewerbestandortes zu einem
urbanen Wohn- und Bürostandort ergeben.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung das
Areal des Deutzer Hafens als städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 ff. Baugesetz-
buch (BauGB) festgelegt (siehe Abschnitt 5.7).
2. Erläuterungen zum Planungsgebiet
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtfläche von 39,8 ha liegt im rechtsrheinischen Innenstadt-
bereich im Stadtteil Deutz zwischen Rhein und Siegburger Straße. Die Flächengröße des Gel-
tungsbereichs für die verbindliche Bauleitplanung für das gesamte Hafengebiet beträgt hingegen
41,3 ha. Die Differenzen resultieren daraus, dass der Bereich der Allee entlang der Alfred-Schütte-
Allee in die verbindliche Bauleitplanung einbezogen wird, jedoch nicht in die FNP-Änderung, da
sich die Darstellung nicht ändert.
Das 1.100 m lange und an seiner breitesten Stelle 475 m breite Gebiet umfasst das im Norden an
den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zurzeit überwiegend ge-
werblich genutzt werden oder brach liegen.
Die Grenze des Änderungsbereichs verläuft im Norden entlang der über die Drehbrücke verlaufen-
den Alfred-Schütte-Allee, im Osten entlang der Siegburger Straße bis zur querenden Güter-
bahntrasse, welche in Verlängerung der Südbrücke parallel zur Straße Am Schnellert verläuft und
die südliche Grenze bildet. Im Westen wird der Änderungsbereich durch die parallel zum Rheinufer
verlaufende Alfred-Schütte-Allee begrenzt.
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Im Norden grenzen an den Geltungsbereich jenseits der Alfred-Schütte-Allee (Drehbrücke) der
Vorhafen des Deutzer Hafens sowie die Wasserflächen des Rheins, eine Feuerlöschbootstation
sowie der Hafenpark an, der zur Deutzer Werft überleitet. Das Stadtteilzentrum von Deutz liegt in
ca. 1 km Entfernung nördlich der Severinsbrücke/Gotenring (Bundesstraße 55). Nordöstlich, au-
ßerhalb des Plangebiets befinden sich zwischen Siegburger Straße und der Straße Im Hasental
Wohnnutzungen. Das unmittelbare Umfeld östlich der Siegburger Straße und südlich der Straße
Im Hasental ist überwiegend durch Büronutzungen geprägt. Südöstlich und südlich der Bahnlinie in
Poll grenzen beiderseits der Siegburger Straße Wohnbereiche an. Weiter westlich Richtung Rhein
befinden sich gewerblich-industrielle Nutzungen sowie freizeitbezogene Einrichtungen. Nach Wes-
ten zum Rhein hin grenzt der Geltungsbereich an das Landschaftsschutzgebiet der Poller Wiesen
an. In Sichtweite auf der anderen Rheinseite befinden sich der Rheinauhafen, ein städtebaulich
und architektonisch markantes, innerstädtisches Quartier für Wohnen und Dienstleistungen, sowie
in ca. 2 km (Luftlinie) die Kölner Innenstadt.
3. Verfahrensablauf
Beschluss des Integrierten Plans Deutzer Hafen und Einleitungsbeschluss zur 227. Änderung des
Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 1 in Köln-Deutz
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 TOP 3.4 ungeändert empfohlen
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 TOP 7.5 ungeändert empfohlen
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 TOP 4.1.1 ungeändert empfohlen
Rat 27.09.2018 TOP 15.1 ungeändert beschlossen
Anhörung der Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 TOP 3.7 ungeändert empfohlen
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 TOP 7.2 mit Änderungen empfohlen
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 TOP 7.1 geändert beschlossen
Ergänzung des Vorgabenbeschlusses: Fortschreibung des Integrierten Plans im Bereich des „Ost-
dreiecks“
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 TOP 3.17 ungeändert beschlossen
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 TOP 7.9 geändert beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 TOP 5.3 zurückgestellt
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 TOP 5.1 geändert beschlossen
Der Einleitungsbeschluss für die 227. Änderung des Flächennutzungsplans Deutzer Hafen in Köln-
Deutz wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 gefasst.
Auf dieser Grundlage erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer Abendveranstaltung am 09.04.2019. Es bestand die Möglichkeit vom
09.04.2019 bis zum 20.04.2019 Anregungen einzubringen. Die frühzeitige Beteiligung der Behör-
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 20.06.2018 bis
08.08.2018 statt.
Am 19.09.2019 erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretungen
Innenstadt und Porz der Vorgabenbeschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung (Vorlagen-Nr. 2549/2019).
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4. Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt seit seiner Rechtsgültigkeit in 1984 innerhalb des Plange-
biets westlich und im südlichen Bereich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des
Hafenbeckens erstreckt sich die GI-Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwi-
schen Hafenbecken und Siegburger Straße, nördlich der Einmündung Poller Kirchweg, sind als
Gewerbegebiet (GE) dargestellt, ebenso die benachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, Pol-
ler Kirchweg und der Straße Am Schnellert (so genannter 'Bereich Ost'). Entlang des westlichen
Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise ist eine Fläche als Sondergebiet Hafen (SO
Hafen), das Hafenbecken selbst ist als Wasserfläche dargestellt.
5. Berücksichtigung anderer Planungen
5.1 Raumordnung
Die Ziele und Grundsätze des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwas-
serschutz sind im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten. Der Plan ist auf die Konkretisierung in
Raumordnungsplänen und kommunalen Bauleitplänen angelegt. Bis zur vorhandenen Hochwas-
serschutzlinie westlich der Siegburger Straße liegt der Änderungsbereich innerhalb des gesetzlich
festgesetzte Überschwemmungsgebiets des Rheins. Bereits im Rahmen der 25. Änderung des
Regionalplans (s.u.) konnte festgestellt werden, dass die Umnutzung des Hafenareals nicht die
Ausweisung eines neuen Baugebietes darstellt und somit nicht unter das bauliche Entwicklungs-
verbot nach § 78 Abs. 1 WHG fällt. Die rechtlichen Vorgaben des WHG zur Vermeidung nachteili-
ger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des beste-
henden Hochwasserschutzes und zur hochwasserangepassten Errichtung von Bauvorhaben ge-
mäß § 78 Abs. 3 S. 1 WHG werden bei der Umsetzung der Planung eingehalten und damit die
Ziele und Grundsätze des Raumordnungsplans im Rahmen der 227. Änderung des Flächennut-
zungsplans beachtet (siehe Abschnitt 6.4).
Der Deutzer Hafen wird mit dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) von 08/2019 nicht mehr
als landesbedeutsamer Hafen eingestuft. Der LEP fordert zudem eine stärkere Innenentwicklung
der Städte, um den Freiraum zu schützen und landwirtschaftliche Nutzflächen im Außenbereich zu
erhalten. Diesen Zielen trägt die Hafenkonversion Rechnung.
Der LEP formuliert unter 7.4-6 „Überschwemmungsbereiche“ das Ziel, das diese von hochwasser-
empfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere von zusätzlichen Sied-
lungsbereichen und Bauflächen, freizuhalten sind und noch nicht ausgenutzte FNP-Bauflächen-
Darstellungen grundsätzlich zurückzunehmen sind. Damit entsprechen die Regelungen des LEP
denen des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz. Da es sich bei
den Flächen des Deutzer Hafens um eine Konversion bereits genutzter Bauflächen handelt, wird
von der Ausnahmemöglichkeit des § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die der LEP in
Ziel 7.4-6 festlegt, Gebrauch gemacht.
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden Regional-
plans Köln, Teilabschnitt Region Köln beschlossen. Danach wurde der bestehende Gewerbe- und
Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewan-
delt. Die Regionalplanänderung ist der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 6 Landespla-
nungsgesetz (LPlG) angezeigt worden. Durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt
NRW am 13.04.2018 wurde die Regionalplanänderung wirksam. Die zeichnerische Darstellung
des überwiegenden Teiles des Planbereiches der 25. Änderung bis zur Siegburger Straße als
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Überschwemmungsbereich entsprechend dem Sachlichen Teilplan Vorbeugender Hochwasser-
schutz wurde beibehalten. Eine Umnutzung bereits vorhandener Siedlungsnutzungen wird als
möglich angesehen, sofern das Retentionsvolumen erhalten bleibt bzw. verbessert wird.
5.2 Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich des Landschaftsplanes, grenzt jedoch im Westen an
den Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Für diesen Bereich (sog. Poller Wie-
sen) sieht der Landschaftsplan das Entwicklungsziel EZ 2 "Erhaltung und Weiterentwicklung vor-
handener Grünanlagen" vor.
Abbildung 1: Landschaftsplan Köln
Digitale Version des Landschaftsplans Köln, Stadt Köln, 2018
Der Landschaftsplan setzt ferner für die Poller Wiesen entlang der Alfred-Schütte-Allee das Land-
schaftsschutzgebiet L 13 'Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen' fest.
Unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzend liegt hier eine „Gesetzlich geschützte Allee"
(Objektkennung AL-K-6003 Alfred-Schütte-Allee) als zweireihige Linden Allee mit 227 Alleebäu-
men auf einer Gesamtlänge von etwa einem Kilometer.
5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln (AS&P, 2008) sieht die Umnutzung und Neuaus-
richtung des Deutzer Hafens für Wohnen und Dienstleistungsnutzungen vor und bezeichnet den
Deutzer Hafen neben dem Mülheimer Hafen als eine der letzten großen Reserven am innerstädti-
schen Rheinufer.
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Er empfiehlt, Szenarien möglicher Entwicklungen zu prüfen. In diesem Kontext seien nicht nur
künftige rechtliche und tatsächliche Spielräume für Art und Maß der baulichen Nutzung systema-
tisch zu erkunden, sondern auch die Qualität der städtebaulichen und architektonischen Ausfüh-
rung künftiger Bebauungen zu qualifizieren. Erst nach Abschluss der planerischen Erkundung sei
die Vorbereitung weiterführender Verfahren, wie Wettbewerben empfehlenswert.1
5.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln wurde am 17.12.2013 vom Rat der
Stadt beschlossen. Seine Ziele sind unter anderem die Stärkung der Haupt- und Nebenzentren in
ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, die Sicherung und der
Ausbau der wohnortnahen Versorgung sowie die Steuerung der Ansiedlung von großflächigen Ein-
zelhandelsbetrieben zur Erreichung dieser Ziele. Der Stadtteil Deutz ist gemäß im Einzelhandels-
und Zentrenkonzept bislang über den zentralen Versorgungsbereich „Stadtteilzentrum Deutz,
Deutzer Freiheit“, mit Angeboten des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs versorgt. Die Ausstat-
tung des ZVB mit Angeboten des kurzfristigen Bedarfs ist in qualitativer Hinsicht mit einem Le-
bensmittel-Vollsortimenter, einem Lebensmittel-Discounter, Biomarkt, Drogeriemarkt und mehre-
ren Fachgeschäften als gut zu bezeichnen, in quantitativer Hinsicht, gemessen an der Verkaufsflä-
che/Einwohner jedoch deutlich unterdurchschnittlich. In räumlicher Hinsicht weist insbesondere der
südlich des Deutzer Rings/ der Severinsbrücke gelegene Teil des Stadtteils mit zur Zeit rd. 2.500
Einwohnern durch die große Distanz (700 bis 1.500 m) zum Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Frei-
heit, eine deutliche Unterversorgung auf, die qualitativ nicht durch einen einzigen vorhandenen Le-
bensmittel-Discounter sowie eine Bäckerei-Filiale ausgeglichen werden kann. Zusammen mit der
geplanten Wohnbebauung im Gebiet des Deutzer Hafens entsteht im Süden des Stadtteils Deutz
ein Versorgungserfordernis für ein Gebiet mit perspektivisch rd. 9.000 Einwohnern. Diesem Erfor-
dernis trägt die Fortschreibung des EHZK (Vorlagen-Nr. 1538/2020) Rechnung und weist einen zu-
sätzlichen zentralen Versorgungsbereich als „Stadtteilzentrum Deutz/Deutzer Hafen“ in Höhe des
Stadtbahnhaltepunktes Poller Kirchweg aus. Damit wird, im Einklang mit den Zielen der Landes-
planung und dem EHZK eine Ansiedlung von mehreren Einzelhandelsbetrieben in städtebaulich
integrierter Lage gemäß Kriterienkatalog des EHZK (Entwurf Fortschreibung, S. 85), ermöglicht.
Hierbei findet das Leitziel gemäß Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung (EHZK, Entwurf
Fortschreibung, S. 71) Beachtung: „Ansiedlungen/Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträch-
tigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsgebiete führen.
Die Dimensionierung des Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren“. Dies ist im
Rahmen der nachgeordneten Bauleitplanungsverfahren durch entsprechende Einzelfallprüfungen
und Festsetzungen sicher zu stellen. Der Beschluss über die Fortschreibung soll im Herbst 2022
gefasst werden.
5.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wurde am 11.02.2014 vom Rat der Stadt
Köln beschlossen. Grundsätzliches stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, mit diesem Instrument
ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohneigentum – bereit zu stel-
len. Hieraus und im Zusammenhang mit den aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Stadt Köln
ergibt sich aktuell bis zum Jahre 2029 nach fortlaufender Überprüfung ein zusätzlicher Bedarf von
insgesamt rund 66.000 Wohneinheiten (WE). Dieser Bedarf wird durch die aktuellen Prognosen
weiterhin bestätigt. Der Deutzer Hafen wird im StEK Wohnen ausdrücklich als langfristiges Flä-
chenpotenzial mit einem Realisierungshorizont von 2020–2029 aufgeführt.
1 ASP (2008), Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, S. 116/117
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5.6 Hochwasserschutzkonzept Köln
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganzheitli-
chen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende Hochwasser-
schutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet werden soll. Die er-
forderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanlagen wurden mit mehreren
Planfeststellungsverfahren geschaffen. Das gesamte engere Hafenareal des Deutzer Hafens liegt
bis zur Hochwasserschutzmauer entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirch-
weg vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins und damit nicht
in dem vor Hochwasser geschützten Bereich. Im Deutzer Süden sind die Flächen östlich der o.g.
Hochwasserschutzanlagen entsprechend dem hier 2006 umgesetzten städtischen Hochwasser-
schutzkonzept vor Hochwasserereignissen bis zu 11,90 m KP (200-jährliches Hochwasser) ge-
schützt.
Aus diesem Grunde kann jede weitere Nutzung des Deutzer Hafens nur unter Berücksichtigung
der gesetzlich vorgegebenen Belange der Hochwasservorsorge erfolgen. Der Entwicklung des
Deutzer Hafens kommt in diesem Zusammenhang nach den Vorgaben des Integrierten Plans ein
Modellcharakter zu, da die Planung mit diesen Belangen im Einklang steht. Alle Entwicklungs-
schritte werden hochwasserangepasst ausgeführt (siehe Abschnitt 6.4).
Abbildung 2 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet (HQ 100)
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Hochwassergefahrenkarte 2022
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Abbildung 3 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet (HQ 100) und HQextrem mit Wassertiefen
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Hochwassergefahrenkarte 2022
5.7 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Die flächendeckende Konversion des derzeitigen Industrie- und Gewerbestandortes zu einem ur-
banen Wohn- und Büroquartier erfordert umfangreiche Neuerschließungs- und flächendeckende
Ordnungsmaßnahmen. Insbesondere die Bewältigung der Errichtung einer hochwasserfreien Er-
schließung in Bezug auf ein 200-jährliches Hochwasserereignis, der Lärmbelastungen, der Altlas-
tenproblematik und der landschaftsschutzrechtlichen Belange sowie die Neuerschließung erfor-
dern eine geschlossene städtebauliche Gesamtmaßnahme zur Entwicklung des Gebietes. Deshalb
hat der Rat der Stadt Köln am 03.05.2018 einen Beschluss zur Festlegung des städtebaulichen
Entwicklungsbereichs 'Deutzer Hafen' nach § 165 Absatz 6 des BauGB (Vorlagen-Nr. 0507/2018)
gefasst. Mit Beschluss vom 23.03.2021 erfolgte eine Ergänzung der städtebaulichen Entwicklungs-
maßnahme, die sich im Wesentlichen auf die Begründung gem. § 214 BauGB erstreckte (Vorla-
gen-Nr. 0082/2021).
5.8 Bebauungspläne
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), eine Nutzung des Hafenbeckens
nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen, lediglich für den Bereich Ost zwischen
Siegburger Straße, Am Schnellert und Poller Kirchweg liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
69430/05 vom 18. Juni 2008 vor. Dieser setzt als Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet (GE)
gemäß § 8 BauNVO mit dem Ausschluss weiteren Einzelhandels fest.
Um die Zielsetzung des Integrierten Plans umsetzen zu können, wird das gesamte Plangebiet in
die Änderung des Flächennutzungsplans einbezogen und durch den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan – Deutzer Hafen – in Köln-Deutz überplant. Auf den zeitgleich zur 227. Änderung
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in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur wird im Rahmen
des Umweltberichtes im Detail eingegangen. Im Rahmen des Teilplans Infrastruktur werden in Vor-
bereitung der weiteren Entwicklung die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbe-
darf sowie Wasserflächen planungsrechtlich gesichert. Bestandteile des Teilplans Infrastruktur sind
außerdem eine Schule als Gemeinbedarfseinrichtung, ein erforderliches Umspannwerk inklusive
eines Parkhauses sowie das ehemalige Hafenamt. Jenseits der vorgenannten Nutzungen werden
keine Festsetzungen zu den einzelnen Baufeldern vorgenommen. Diese sind aus dem Geltungs-
bereich des Teilplans Infrastruktur ausgenommen. Die planungsrechtliche Umsetzung erfolgt
schrittweise in weiteren Teil-Bebauungsplänen.
5.9 Denkmalschutz
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens befinden sich innerhalb des
Änderungsbereichs kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmalgeschützte historische
Bauwerke und Strukturen.
Die Drehbrücke von 1907/1908 sowie die Gebäudekomplexe von Auermühle und Ellmühle sind
eingetragene Baudenkmäler gemäß § 2 DSchG NRW und in der Denkmalliste der Stadt Köln ge-
führt. Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen (Hafenbecken
mit: Wasserfläche und Kaimauern, Gleisanlagen der Hafenbahn, Kran- und Verladeanlagen), für
die eine Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen ist.
An der Alfred-Schütte-Allee sind die Alleen sowie Grünanlagen und Sportflächen in der Denkmal-
liste der Stadt Köln als Gartendenkmal geführt.
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals 'Fort XIII' (Fort Rauch),
das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war. Ende der 1950er Jahre erfolgte ein weitge-
hender oberirdischer Abbruch des Forts.
Aufgrund seiner Darstellungssystematik beschränkt sich die Stadt Köln auf die nachrichtliche Über-
nahme von Denkmalmehrheiten im Flächennutzungsplan. Im Änderungsbereich befinden sich je-
doch nur die aufgeführten Einzelanlagen. Insofern ist eine nachrichtliche Übernahme in das Plan-
werk nicht erforderlich.
6. Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP)
6.1 Bestehende Nutzungen
Die Belegung und Nutzung der rd. 20 ha Gewerbe- und Industrieflächen am Hafen (engerer Hafen-
bereich) stellt sich nach einer Bestandsaufnahme 2017 (vgl. Vorbereitende Untersuchungen zur
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen, Kapitel 3.5) wie folgt dar:
Hafenbezogene Nutzung (z.B. Mühlenbetrieb, Eisen- und Stahlhandel, Asphalt-Mischwerk) (rd. 60
% der Fläche)
Nicht hafenbezogene Nutzungen (z.B. Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Bauhof) (rd. 20 % der Flä-
che)
Leerstand bzw. erhebliche Mindernutzung (rd. 20 % der Fläche)
Die überwiegende Bebauung des Deutzer Hafens wird durch offene und gedeckte Lagerstätten für
Schrott, Stahl- und Walzwerkerzeugnisse, Hölzer und Straßenbaumaterialien geprägt. Eine Aus-
nahme bilden vor allem die massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Der Mühlenbe-
trieb, das Asphaltmischwerk und das Metallentsorgungsunternehmen betreiben im Deutzer Hafen
Anlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind. Die
Mühle hat im Januar 2021 den Betrieb eingestellt. Die für eine Verlagerung des Metallentsorgungs-
unternehmens erforderliche Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz wurde im Ja-
nuar 2022 erteilt. Eine untergeordnete Bürobebauung findet sich eingestreut an den Rändern.
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Der Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen Nut-
zungen auf. Nördlich der stadteigenen Fläche „Am Schnellert“, die derzeit als Parkplatz genutzt
wird, befinden sich eine Lagerhalle und ein vollvermietetes Bürogebäude aus den 1990er Jahren.
Des Weiteren schließen sich entlang der Siegburger Straße ein Grundstück mit einem Mehrfamili-
enhaus (zzt. als Flüchtlingsunterkunft genutzt), ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Umspann-
werk der RheinEnergie an. Eine Tankstelle schließt den Bereich im Norden ab.
6.2 Aufgabe der bisherigen Darstellung im FNP
Der Rat der Stadt Köln fasste in seiner Sitzung am 23.06.2015 den Grundsatzbeschluss zur zu-
künftigen Entwicklung des Deutzer Hafens.
Aufgrund seiner nur noch geringen Bedeutung als Industriehafen bzw. als Umschlagplatz für Wa-
ren und Güter können die bestehenden Darstellungen zur hafenaffinen Nutzung aufgegeben wer-
den.
In einem kooperativen Verfahren von Februar bis September 2016 wurde die städtebauliche Pla-
nung entwickelt. Fünf interdisziplinäre Planungsteams erarbeiteten innerhalb der Konzeptphase
jeweils ein städtebauliches Konzept unter Begleitung der Kölner Stadtgesellschaft, von Fachleuten
aus Ämtern und Behörden und externen Gutachtern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Len-
kungsgruppe Masterplan Innenstadt Köln.
Nach der Entscheidung für den Entwurf des Planungsteams COBE mit Ramboll Studio Dreiseitl
und Transsolar sowie knp.bauphysik wurde dieser im Jahr 2017 in einem umfangreichen Abstim-
mungsprozess mit moderne stadt, der Stadt Köln, den Fachämtern sowie Fachplanern als Inte-
grierter Plan Deutzer Hafen ausgearbeitet.
Der Integrierte Plan, der auf dem qualitätssichernden und kooperativen Verfahren basiert, liefert
die Grundlage für die Erarbeitung der notwendigen vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpla-
nung. Der Rat der Stadt Köln hat am 27.09.2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept
beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Integrierten Plans im Wege der notwendi-
gen Bauleitplanungs- und Qualifizierungsverfahren beauftragt (Vorlagen-Nr. 1512/2018).
6.3 Städtebauliches Konzept
Im Jahr 2016 wurden in einem kooperativen Planungsverfahren kommunikative Beteiligungs- und
fachlich-planerische Projektbausteine gezielt miteinander verschränkt. Aus dem Prozess ging das
Büro COBE, Kopenhagen als Sieger hervor und entwickelte aufbauend auf den Ergebnissen den
Integrierten Plan Deutzer Hafen, der Grundlage für das Städtebauliche Konzept ist.
Der Entwurf von COBE lässt sich anhand folgender Merkmale charakterisieren:
Ziel des Integrierten Plans zur städtebaulichen Entwicklung im Deutzer Hafen ist es, ein lebendi-
ges und gemischtes Stadtquartier zu schaffen. Dieses soll in das städtebauliche Umfeld integriert
und mit vorhandenen Strukturen vernetzt werden. Das Nutzungskonzept bietet einerseits vielfäl-
tige Wohnformen (öffentlich gefördert, preisgedämpft und frei finanziert, Eigentum und Miete; ver-
schiedene Träger wie z.B. Baugemeinschaften oder Baugruppen sowie genossenschaftliches
Wohnen; Sonderwohnformen), die eine heterogene, sozial gemischte Nachbarschaft erwarten las-
sen. Zum anderen soll das neue Viertel ein attraktiver Standort für Dienstleistungs- und Büronut-
zungen, für Handel, Nahversorgung und Gastronomie sowie Freizeit, Kultur und soziale Infrastruk-
tur sein. Die städtebauliche Struktur schafft mit vielfältigen Lagequalitäten die Voraussetzung für
eine differenzierte Nutzungsverteilung mit bewusst gesetzten Schwerpunkten und Magneten.
Zur Erschließung führt eine Anliegerstraße ausgehend von der Siegburger Straße von Osten in
das Areal und quert mit einer neuen Brücke das Hafenbecken, um den westlichen Teil des neuen
Quartiers bis zur Straße „Am Schnellert“ zu erschließen. Die Ufer des Hafenbeckens werden als
fußläufige Promenaden konzipiert. Eine weitere, ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr kon-
zipierte Brücke, dient der engen Vermaschung des Verkehrsnetzes und verbindet auf Höhe der
KVB-Haltestelle „Poller Kirchweg“ die östliche Seite des Hafens mit der Halbinsel.
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Die Freiraumstruktur stellt sich auf den beiden Seiten des Hafenbeckens differenziert dar. Östlich
des Hafenbeckens wird die Bebauungsstruktur durch eine Abfolge von Plätzen – verbunden durch
die Uferpromenade – aufgelockert. Auf der westlichen Halbinsel wird diese Funktion primär von
einer Abfolge dreier Parkanlagen in der Größenordnung von ca. 0,5 ha bis 1,5 ha übernommen.
Diese werden ebenfalls durch eine Uferpromenade verbunden, an der im zentralen Bereich der
Halbinsel ein Platz liegt. Dieser soll über die Fuß- und Radwegbrücke mit dem zentralen Platz auf
der Ostseite des Hafenbeckens verbunden werden. Der Hafenkopf wird durch einen weiteren Platz
betont, der neben den geplanten Brücken (und der vorhandenen Drehbrücke) das Bindeglied zwi-
schen den Uferpromenaden darstellt.
Die erhaltenswerten Anlagen und Gebäude, die z.T. unter Denkmalschutz stehen (Drehbrücke,
Ellmühle) oder deren Unterschutzstellung geplant ist (historische Kräne und Schienenanlagen)
werden in das Nutzungskonzept und in die öffentlichen Räume integriert.
6.4 Hochwasserschutzkonzept für den Deutzer Hafen
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens ist aufgrund seiner Nähe zum Rhein einerseits lokal von
Hochwasserereignissen betroffen. Andererseits ist im Verlauf des Rheinstroms der Belang der Si-
cherung und Entwicklung von Retentionsraum für Hochwasserereignisse des Rheins in der Abwä-
gung zu berücksichtigen. Zudem wird mit dem länderübergreifenden Raumordnungsplan für den
Hochwasserschutz ein Planungskonzept vorgegeben, das bundesweit die Minimierung des Hoch-
wasserrisikos und der damit verbundenen Schadenspotenziale bezweckt und explizit auf ein Kon-
kretisierungserfordernis durch die kommunale Bauleitplanung verweist. Insofern kommt den Belan-
gen des vorbeugenden Hochwassermanagements bei der Entwicklung des Deutzer Hafens eine
besondere Bedeutung zu.
Die 227. Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht die Umnutzung des bestehenden Hafen-
areals. Eine Neudarstellung von Baugebieten ist mit der Planung nicht verbunden, da bestehende
Darstellungen von Industrie-, Gewerbe- und Sondergebieten in Wohnbauflächen, Gemischte Bau-
flächen und Gewerbegebiete geändert werden sollen. Der FNP stellt nur die überörtlichen Haupt-
verkehrsachsen als Verkehrsflächen dar. Alle anderen Erschließungsflächen gehen in den Bauflä-
chendarstellungen auf. Dieser Systematik folgend sind auch im Deutzer Hafen die geplanten Ver-
kehrsflächen inklusive der beiden Brücken als Bauflächen dargestellt. Auf der Ebene des Infra-
struktur-Bebauungsplans sind diese als Verkehrsflächen festgesetzt. Der Änderungsbereich ist in
die vorhandene Siedlungsstruktur der Stadt Köln eingebunden. Eine Rücknahme der Bauflächen
oder eine Umplanung der Siedlungsstruktur ist vor dem Hintergrund der Bedeutung des Deutzer
Hafens für die Entwicklung der Stadt Köln (siehe Abschnitt 1.2) nicht sinnvoll oder realistisch um-
setzbar. Darüber hinaus wurde der Deutzer Hafen bereits auf der Ebene des Städtebaulichen Mas-
terplans Innenstadt (siehe Abschnitt 5.3) und im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (siehe Ab-
schnitt 5.5) als Flächenpotenzial mit Alleinstellungsmerkmal aufgrund der Größe und Lage identifi-
ziert.
Grundlage für die Planung der Umnutzung des Deutzer Hafens bildete eine umfassende Analyse
des Hochwasserrisikos im Änderungsbereich und der angrenzenden Flächen. Der Deutzer Hafen
ist entgegen der Fließrichtung des Rheins angeordnet. Die Überflutungen bei einem 100-jährlichen
Hochwasserereignis (HQ100 – 11,30 mKP) erfolgen primär durch Rückstau, die auf der westlichen
Halbinsel gelegene Alfred-Schütte-Allee wird in diesem Fall nur mit wenigen Zentimetern über-
strömt. Erst bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis (HQ200 – 11,90 mKP) wird die Alfred-
Schütte-Allee komplett überflutet und das Wasser fließt über die westliche Halbinsel in das Hafen-
becken.
Gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes muss Retentionsraum, der durch Baumaß-
nahmen im Überschwemmungsgebiet verloren geht, zeit- umfang- und funktionsgleich in relativer
Nähe ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck stehen neben den Freiräumen (Parkanlagen und
Plätze) im Hafengebiet flutbare Tiefgaragen in den Baufeldern zur Verfügung. Darüber hinaus wird
durch die Modellierung der Freiflächen sichergestellt, dass diese im Hochwasserfall oder bei
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Starkregenereignissen neben der Funktion als Retentionsraum als Notwasserwege in Richtung
Hafenbecken und/oder Rhein dienen können. Die Tiefgaragengeschosse werden spätestens ab
einem Wasserstand von 11,20 mKP durch das ansteigende Rheinhochwasser geflutet.
Der Retentionsraum innerhalb des Änderungsbereichs wird durch die Entwicklung des Deutzer Ha-
fens vergrößert. Die Retentionsraumbilanz für das Gesamtvorhaben ist sowohl für den Fall HQ100
als auch HQ200 positiv. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens während der Umsetzungsphase
wird im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (als Betreiber der Hochwasserschutzanlagen) ein
Retentionsraumkonto für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens geführt und fortlaufend aktuali-
siert.
Empfindliche und schützenswerte Nutzungen werden in hochwasserangepasster Bauweise umge-
setzt. Die hochwasserangepasste Nutzungsebene wird auf dem Höhenniveau des bestehenden
planfestgestellten Hochwasserschutzes entlang von Siegburger Straße/Poller Kirchweg und somit
oberhalb des Wasserstands eines 200-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ200) ausgeführt. Die Zu-
wegung zu den Baufeldern erfolgt ebenfalls auf dem Höhenniveau des HQ200 über die Straßen
Siegburger Straße/Poller Kirchweg und eine ringförmige Quartiersstraße durch das Gebiet mit ei-
ner Brücke über das Hafenbecken. In den Baufeldern sind die o.a. flutbaren Tiefgaragenge-
schosse vorgesehen. Entsprechend dem Ziel II.2.3 des länderübergreifenden Hochwasserschut-
zes werden kritische Infrastrukturen wie z.B. sog. Störfallbetriebe im Änderungsbereich nicht ange-
siedelt Die Vorgaben für die hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben werden im Rah-
men der Ausführungsplanung beachtet.
Die Lage der Hochwasserschutzlinie sowie die erforderliche Höhe der Schutzanlagen werden nicht
verändert. Die Schutzbestimmungen des Überschwemmungsgebiets des Rheins, die Deichschutz-
verordnung sowie die Sperr- und Gefahrenzonenverordnung bleiben innerhalb des Plangebiets
weiterhin gültig und werden im Planverfahren berücksichtigt.
Durch die aufgeführten Maßnahmen werden die Vorgaben des § 78 Abs. 3 WHG, im Einzelnen die
Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, die Vermeidung einer Beein-
trächtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und die hochwasserangepasste Errichtung von
Bauvorhaben berücksichtigt. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen vor dem Hintergrund des Hoch-
wasserschutzes sind nicht vorgesehen.
6.5 Die soziale Infrastruktur
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den einzelnen Er-
schließungsbereichen entsprechend des vom Fachamt errechneten Bedarfs durch die jeweiligen
Vorhabenträger, ggf. unter Beachtung der Vorgaben des kooperativen Baulandmodells, umge-
setzt. Dazu zählen auch Kindergärten sowie die erforderlichen Spielplätze. Die Lage einer künfti-
gen Grundschule ist im nördlichen Bereich zwischen Hafenbecken und Poller Wiesen vorgesehen.
Die Schule soll als Bewegungsschule ein besonderes Angebot schaffen, das schulisches Lernen
mit einem breiten Bewegungsangebot verknüpft.
6.6 Verkehr und technische Infrastruktur
6.6.1 Verkehrserschließung
Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Lö-
sungen aufzuzeigen, wie durch eine umweltbewusste Anpassung bzw. Modifizierung des Mobili-
tätsverhaltens, Probleme im zukünftigen Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und Ver-
kehrsangebote künftig gestaltet werden können.2 Aufgabe war es, mit dem Mobilitätskonzept eine
2 Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten Deutzer Hafen – Zwischenbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans
und Aufstellung des Infrastruktur -Bebauungsplans ; Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH; Dezember 2020
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Grundlage für die weiteren Planungsentscheidungen zu allen Verkehrsmitteln zu schaffen und ge-
zielt Chancen und Konflikte zu erfassen, die sich aus dem Bestand oder der Planung ergeben kön-
nen.
Mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen soll ein nachhaltiges Mobilitätsangebot zur Mini-
mierung der Wege im motorisierten Individualverkehr (MIV) durch die gezielte Förderung von
Nahmobilität mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV)
geschaffen werden. Insbesondere die Linie 7, die in der Siegburger Str. verkehrt und den Deutzer
Hafen mit zwei Haltestellen (Drehbrücke und Poller Kirchweg) erschließt, die geplante Buslinie
durch das Quartier und perspektivisch der Halt der S 16 an der Siegburger Str auf Höhe der Süd-
brücke sowie der Ausbau des Radwegenetzes bilden hierfür die Voraussetzungen. Es wurden un-
terschiedliche Modal-Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme verankert wird, dass ein
Teil des motorisierten Individualverkehrs auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß- und Rad-
verkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. Die Maßnahmen basieren auf den in der Be-
standsanalyse erkannten Mängeln und bilden die Grundlage der Verkehrsuntersuchung zum Deut-
zer Hafen. Eine detaillierte Beschreibung kann dem Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten
Deutzer Hafen entnommen werden.
Die Verkehrsuntersuchung umfasst eine Betrachtung der bestehenden Situation, eine Prognose
der Verkehrsverhältnisse bei Beibehaltung der bestehenden Nutzungen im Deutzer Hafen sowie
die Prognose bei Umsetzung des Integrierten Plans. Letztere besteht aus verschiedenen Prog-
nose-Planfällen sowie Planfallkombinationen, um unterschiedliche Varianten der äußeren Erschlie-
ßung untereinander vergleichen und bewerten zu können. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass
eine Umgestaltung der Siegburger Straße im Bereich zwischen den Straßen Am Schnellert und
Auf dem Sandberg in Kombination mit Maßnahmen im Bereich der Straße Im Hasental und des
Deutzer Rings (B 55) eine Abwicklung der durch die Entwicklung des Deutzer Hafens erzeugten
Verkehre ermöglichen kann. Die prognostizierten Verkehrsmengen können in dieser Erschlie-
ßungsvariante in den maßgebenden Spitzenstunden mindestens mit einer ausreichenden Ver-
kehrsqualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt werden.
Im Geltungsbereich liegen Gleisanlagen der ehemaligen Hafenbahn. Diese Gleisanlagen verlaufen
beidseitig über die gesamte Länge des Hafenbeckens und wurden durch im Hafen ansässige Ge-
werbebetriebe genutzt. Zwischenzeitlich haben diese Unternehmen ihren Betrieb im Hafenareal
eingestellt. Eine Nutzung der Gleise wurde aufgegeben, die Gleisanlagen sind vom Netz getrennt.
Das Stilllegungsverfahren gem. § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie das Entwid-
mungsverfahren gem. § 23 AEG sind abgeschlossen.
6.6.2 Wasser- und Energieversorgung
Die Wasser- und Energieversorgung im Änderungsbereich wird im Zuge der Erschließungsmaß-
nahmen erstellt. Im südlichen Teil des Änderungsbereichs werden zwischen Siegburger Straße
und Poller Kirchweg ein Umspannwerk sowie weitere Anlagen für die Energieversorgung errichtet.
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen, Teilplan Infrastruktur stellt im Rahmen der Festsetzungen der
Verkehrsflächen ausreichend Raum zur Verfügung, um die technische Infrastruktur zur Erschlie-
ßung des Änderungsbereichs sicherzustellen.
6.6.3 Abwasserentsorgung
Die Entwässerung des Hafenareals erfolgt aktuell im Mischsystem. Beidseitig des Hafenbeckens
verlaufen Kanäle, die in den Mischwasserkanal in der Straße Am Schnellert münden. Von dort wird
das anfallende Mischwasser zum Pumpwerk in der Alfred-Schütte-Allee geleitet. Über eine Druck-
leitung ist dieses an den Mischwasserhauptsammler am Poller Kirchweg angeschlossen. Die wei-
tere Ableitung erfolgt in der Siegburger Straße in nördliche Richtung. Ein vom Poller Kirchweg
kommender Entlastungskanal mündet direkt in den Rhein. Das anfallende Regenwasser der bei-
den Mühlen wird über Auslässe in das Hafenbecken geleitet.
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Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem vorgese-
hen.
Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder und Verkehrsflächen wird
über Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Das belastete
Niederschlagswasser der inneren Erschließung sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufel-
der werden in einer hochwasserangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt
und an den bestehende Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirch-
weg angeschlossen.
6.7 Klimaschutz
6.7.1 Anpassung an den Klimawandel
Das Gebiet des Deutzer Hafens ist aktuell bereits hoch versiegelt und soll auch künftig eine dichte
Bebauung aufweisen. Durch die Entwicklung der Parkanlagen werden die Vegetationsanteile ge-
genüber dem Bestand erhöht. Die Verdunstung innerhalb des Änderungsbereichs wird somit er-
höht und die Aufheizung des Siedlungsraums reduziert. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleit-
planung ist vorgesehen, Dach- und Fassadenbegrünungen festzusetzen, um diese Effekte zu un-
terstützen und die Menge des in die öffentliche Kanalisation abzuführenden Niederschlagswassers
zu mindern. Anfallendes Niederschlagswasser/Starkregen kann in das Hafenbecken eingeleitet
werden.
6.7.2 Klimaschutz
Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige
Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit einem
Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird die Zielvorgaben lokaler
Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers beinhalten. Unter anderem ist vor-
gesehen, das gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und
weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärme- und Stromversorgung, -speicherung und -
verteilung umzusetzen.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung erfor-
derlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden Bebauungs-
planverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert.
Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Energien,
Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität können die mit der Umset-
zung des Integrierten Plans verbundene hohe städtebauliche Dichte, die daraus resultierende
hohe Verkehrsleistung sowie die zu erwartende Emissionserzeugung kompensiert werden. Zu-
gleich trägt bereits der Mischungsansatz des Gesamtgebietes Deutzer Hafen – Wohnen und Arbei-
ten, Schule und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten – im Sinne der Stadt der kurzen Wege zu ei-
ner Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen bei.
Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne für die Baufelder gelten zudem die städtischen
Leitlinien zum Klimaschutz.
6.8 Beabsichtigte Darstellung
Ziel ist es, im Bereich des Deutzer Hafens innerhalb des Geltungsbereichs ein gemischtes urbanes
Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Neben der Entwicklung baulicher Nutzungen ist
die Realisierung von Freiflächen in Form von Parkanlagen, Plätzen und der Uferpromenade vorge-
sehen. Zu diesem Zweck bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den
Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.
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Für die geplanten städtebaulichen Nutzungen im Deutzer Hafen ist eine Änderung der bestehen-
den GE-, GI- und SO-Hafen-Darstellungen im FNP erforderlich. Die Darstellung einer Wasserflä-
che bleibt unter Berücksichtigung der diese erschließungsbedingt querenden Brückenbauwerke
erhalten.
Entsprechend der oben beschriebenen Zielsetzung der Stadt Köln, geben die Darstellungen der
Bauflächen im Änderungsbereich die unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkte innerhalb des
Deutzer Hafens wieder.
Auf der östlichen Seite des Hafenbeckens wird Gemischte Baufläche (M) dargestellt. Neben
Wohnnutzungen sind primär Dienstleitungs- und Handelsnutzungen vorgesehen, ergänzt um sozi-
ale kulturelle Einrichtungen (u.a. Quartierszentrum in der Essigfabrik, Kindertagesstätten) Beidseits
des nördlichen Poller Kirchwegs ist die Entwicklung des Stadtteilzentrums Deutz/Deutzer Hafen
Handel gemäß Entwurf des überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln
(Vorlagen-Nr. 1538/2020) geplant. Dieser Bereich ist für die Versorgung des neu entstehenden
Quartiers sowie der bislang unterversorgten Bereiche des Stadtteils Deutz südlich von Severins-
brücke/Deutzer Ring vorgesehen. Die Einzelhandelsnutzungen werden innerhalb der gesamten
Gemischten Baufläche nur einen untergeordneten Anteil einnehmen, eine solitäre Festsetzung ei-
nes fest umrissenen Standorts ist aufgrund des aktuellen Planungsstands noch nicht möglich und
auch nicht zielführend. Es ist denkbar, dass Einzelhandelsbetriebe in Kombination mit anderen
Nutzungen umgesetzt werden. Auf der Ebene nachgelagerter Bebauungspläne werden unter Be-
achtung der gesetzlichen und in der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen spezifische
Festsetzungen zur Art der Nutzung in Verbindung mit maximalen Verkaufsflächen und zulässigen
Sortimenten festgesetzt, um die Verträglichkeit der Einzelhandelsansiedlungen zu gewährleisten.
In der Summe ist von einer Verkaufsfläche für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente
von unter 4.000 m², verteilt auf mehrere Betriebe auszugehen. Damit bleibt die Orientierung der
Dimensionierung der Vorhaben an der Größe des Versorgungsgebietes gewährleistet.
Da durch die Festsetzungen späterer Bebauungspläne die durch den Flächennutzungsplan formu-
lierte Zielsetzung der Entwicklung eines zentralen und gemischt genutzten Standorts umgesetzt
wird, kann das Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB auch bei einem dieses Ziel konkretisieren-
den Sondergebiet aller Voraussicht nach eingehalten werden.
Südlich – entlang des Bahndamms – sind überwiegend gewerbliche Nutzungen angedacht. Die im
integrierten Plan vorgesehenen Gebäudekubaturen werden Raumansprüchen von Dienstleistungs-
nutzungen, ergänzt um beispielsweise kulturelle Einrichtungen und Hotels gerecht, die sich in an-
deren Bereichen des Hafens nur schwer erfüllen lassen. Gleichzeitig übernehmen das Gewerbe-
gebiet und die im Integrierten Plan vorgesehenen Gebäudekubaturen eine Pufferfunktion gegen-
über den Lärmemissionen durch die Gleisanlagen der Südbrücke und den südlich an diese gelege-
nen gewerblichen und industriellen Nutzungen.
Westlich des Hafenbeckens werden unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte dargestellt, die durch
Grünflächen mit der Zweckbestimmung überwiegend Parkanlage gegliedert werden. Dabei handelt
es sich – von Süden aus gesehen – um die Darstellung einer gemischten Baufläche (M) und einer
Wohnbaufläche (W).
Innerhalb der gemischten Baufläche ist ein Nebeneinander von Wohn- und Dienstleistungsnutzun-
gen vorgesehen, ergänzt durch soziale Einrichtungen in Form von Kindertagesstätten. Aufgrund
der hier zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze sind z.B. kleinere gastronomische Einrichtungen
denkbar. Die gemischte Baufläche wird von den angrenzenden Nutzungen durch Grünflächen mit
der Zweckbestimmung überwiegend Parkanlage getrennt. Nördlich an diese schließt sich die Dar-
stellung einer Wohnbaufläche an. Auch hier sind – in untergeordnetem Umfang – Gastronomie-
und Dienstleistungsnutzungen denkbar. Aufgrund des Freiraumangebots in Form der Parks, des
Platzes an der Brücke und des Hafenbeckens mit der Promenade bietet auch dieser Bereich ein
Potenzial, dass über den reinen Wohnstandort hinausgeht.
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Nördlich an die Wohnbaufläche grenzt der Standort der Grundschule – dargestellt als Fläche für
den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule – und die größte der drei Grünflächen (Park-
anlage) an.
Die Grundschulkapazitäten im Stadtteil Deutz sind aktuell bereits nahezu ausgeschöpft. Laut der
aktuellen Bedarfseinschätzung können bis zum Jahr 2023 alle Kinder in Deutz an den beiden be-
stehenden Grundschulstandorten aufgenommen werden. Insofern besteht bereits ein kurzfristiger,
rechnerischer Bedarf für die Erweiterung der Grundschulkapazitäten. Auf Grundlage des durch die
Entwicklung des Hafenareals bedingten künftigen Bevölkerungszuwachses ergibt sich ein weiterer
Bedarf von rechnerisch 108 Grundschulplätzen pro Jahr. Dies entspricht fünf Grundschulzügen.
Dieser Bedarf wurde auf der Ebene des Integrierten Plans durch einen Schulstandort auf der west-
lichen Halbinsel berücksichtigt. Die geplante Grundschule liegt unmittelbar an der Quartiersstraße
in der Nähe der Kfz-Brücke und ist insofern sehr gut erschlossen. Sie grenzt unmittelbar an die
Grünflächen des nördlichen Parks an der Spitze der Halbinsel sowie die Promenade am Hafenbe-
cken. Daraus ergeben sich Synergien zwischen der Grundschule, die im Sportentwicklungsplan als
Bewegungsschule konzipiert ist, sowie der im Park vorgesehenen Freizeit- und Sportanlagen inkl.
des Freibads im Hafenbecken.
Dem nördlichen Park kommt aufgrund seiner Größe eine über das Plangebiet hinaus reichende
Bedeutung zu. Der Schwerpunkt des Parks ist auf aktive Erholungs- und Sportnutzung ausgerich-
tet und integriert die zu erhaltende 'Halle Steil' für multifunktionalen Nutzungen z.B. Basketball mit
Bolzplatz oder Skaten, Tanzen und Veranstaltungen.
Im weiteren Verlauf der westlichen Halbinsel liegt innerhalb der Parkanlage das alte Hafenamt an
der Drehbrücke. Die Gebäudekubatur soll erhalten bleiben – hier ist künftig eine öffentliche Nut-
zung angedacht, die in den nächsten Planungsschritten konkretisiert wird. Auf der Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung wird ein Gewerbegebiet für Betriebe festgesetzt, die die künftigen Wohn-
nutzungen im Hafenareal nicht wesentlich stören. Aufgrund der geringen Größe der Fläche
(< 400 m²) und des im Bebauungsplan festgesetzten eingeschränkten Nutzungskatalogs (zusätz-
lich ein Ausschluss der allgemein zulässigen Nutzungen Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstel-
len) wird von einer Darstellung im Flächennutzungsplan abgesehen. Die Nutzung geht aufgrund
ihres öffentlichen Charakters in der Umgebung auf.
Die zwei vorgesehenen Brücken über das Hafenbecken werden dargestellt, gehen aber in den an-
grenzenden baulichen Nutzungen auf, da sie keine übergeordnete Erschließungsfunktion besitzen
und eine Darstellung als Verkehrsfläche im FNP entsprechend nicht vorgesehen ist.
Das südlich der Drehbrücke gelegene, rd. 8,1 ha große Hafenbecken ist über den rd. 400 m lan-
gen Vorhafenbereich unmittelbar mit der Bundeswasserstraße Rhein verbunden. Das ca. 1.000 m
lange und ca. 80 m breite private Hafenbecken ist keine gewidmete Fläche der Bundeswasser-
straße. Das Hafenbecken selbst bietet neben den konkreten geplanten Nutzungen an und auf dem
Wasser einen erlebbaren Freiraum in einem innerstädtischen, hochverdichteten Quartier. Die Dar-
stellung erfolgt entsprechend der aktuellen und angestrebten Nutzung als Wasserfläche. Mögliche
Nutzungen innerhalb des Hafenbeckens bzw. deren Beschränkung zur Vermeidung von Konflikten
werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geregelt.
Als Symbole werden ein Freibad sowie ein Umspannwerk dargestellt. Innerhalb des Hafenbeckens
soll ein öffentliches Freibad realisiert werden.
Das Umspannwerk im Bereich zwischen Poller Kirchweg und Siegburger Straße dient als Ersatz
für das im Zuge der Hafenentwicklung aufzugebende Umspannwerk zwischen Siegburger Straße
und Poller Kirchweg. Es dient der Versorgung des Hafenareals und der angrenzenden Bereiche
von Deutz und Poll.
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7. Auswirkungen der Planänderung
Mit der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes "Deutzer Hafen" wird der Anstoß gegeben, das
Hafengelände zu einem hochwertigen gemischt genutzten urbanen Quartier zum Wohnen und Ar-
beiten in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln.
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage im
zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Flä-
cheninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert.
Durch die vorgesehene Entwicklung rücken störungsempfindliche Nutzungen (Wohnbauflächen,
gemischte Bauflächen) an südlich der Bahntrasse gelegene Industriegebiete heran. Die Darstel-
lung von Industriegebieten innerhalb des Bereichs der 227. Änderung entfällt. Gemäß § 50 Bun-
des-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flä-
chen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder
überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Durch die
Darstellung gewerblicher Bauflächen nördlich der Bahntrasse wird ein ausreichender Schutzab-
stand zwischen Nutzungen, deren Nachbarschaft aus Gründen des Immissionsschutzes oder we-
gen sonstiger Gefahren nicht vertretbar ist, sichergestellt. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleit-
planung kann durch entsprechende Festsetzungen – z.B. dem Ausschluss von sog. Betriebsleiter-
wohnungen in Gewerbegebieten oder ausreichende Abstände zu empfindlichen Nutzungen – das
Trennungsgebot weiter präzisiert werden. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung
wurde nachgewiesen, dass durch die Umsetzung des Gesamtvorhabens Deutzer Hafen eine Ent-
wicklung der bislang nicht genutzten Gewerbe- und Industriegebiete südlich der Südbrücke weiter-
hin möglich ist bzw. die bestehenden Betriebe in diesem Bereich in ihren Entwicklungsmöglichkei-
ten nicht eingeschränkt werden.
Im Bereich des Deutzer Hafens sind aktuell noch diverse Gewerbe- und Industrienutzungen ange-
siedelt (siehe Abschnitt 6.1). Diese werden mit Abschluss des Verfahrens der 227. Änderung des
Flächennutzungsplans weitestgehend aufgegeben bzw. verlagert sein. Dies trifft jedoch nicht für
das auf der westlichen Halbinsel gelegene Asphalt-Mischwerk zu. Im Rahmen der derzeitigen Ver-
handlungen über die Verlagerung des Betriebes wird eine Stilllegung spätestens bis zum Jahr
2026 angestrebt. Das Asphalt-Mischwerk stellt aufgrund seines Emissionsverhaltens eine Ein-
schränkung für die weitere Entwicklung schützenswerter Nutzungen im Bereich des Deutzer Ha-
fens dar. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung kann durch entsprechende Festsetzun-
gen sichergestellt werden, dass für schützenswerte Nutzungen erst mit Aufgabe und Abriss des
Asphalt-Mischwerks eine Nutzungsaufnahme erfolgen kann.
Insofern sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Belange der allgemeinen Anfor-
derungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausreichend berücksichtigt.
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des FNP:
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung Änderung
ha % ha % ha
Wohnbaufläche 0 0 4,79 12 +4,79
Besonderes
Wohngebiet
0,9 2 0 0 -0,9
gemischte Baufläche 0 0 16,81 42 +16,81
Gewerbegebiet 11,8 30 5 13 -6,8
Industriegebiet 16,8 42 0 0 -16,8
Sondergebiet 'Hafen' 1,57 4 0 0 -1,57
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Fläche für den Ge-
meinbedarf 'Schule'
0 0 0,85 2 +0,85
Grünfläche 0,21 1 4,37 11 +4,16
Wasserfläche 8,5 21 7,95 20 -0,55
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Die Reduzierung der Fläche
resultiert aus der geplanten Überbauung des Hafenbeckens im Bereich der Brücken und des Ha-
fenkopfes. Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein neues Baugebiet im Sinne des § 78 Abs. 1
WHG sondern vielmehr um ein Brückenbauwerk, welches unterhalb und oberhalb von Wasser um-
flutet werden kann und im Infrastrukturbebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt ist. Diese ge-
hen im Flächennutzungsplan in den angrenzenden baulichen Nutzungen auf (siehe Abschnitt 6.8).
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird sichergestellt, dass maximal ein Zehntel der
Wasserfläche überdeckt werden kann, wesentliche Eingriffe in das Volumen des Hafenbeckens
erfolgen nicht. Durch die Aufgabe der Gewerbe- und Industriebetriebe wird sich die Nutzung des
Hafenbeckens von gewerblichem Schiffsverkehr zu Sport- und Freizeitnutzungen verlagern.
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8. Umweltbericht
Einleitung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung des Deutzer Hafens
ist die 227. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln erforderlich. Für das Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Bauge-
setzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die
Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a und Anlage 1 BauGB dargestellt.
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens in den kommenden Jahren als eines
der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen
und Arbeiten zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen 3.000 Wohnungen für 6.900
Einwohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt damit einen
wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die
Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein,
das neue Akzente setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird.
Die Flächengröße des Änderungsbereichs für die FNP-Änderung beträgt 39,8 ha einschließlich 8,1
ha Wasserfläche.
Die geplante FNP-Änderung stellt eine planungsrechtliche Grundlage für die städtebauliche Revi-
talisierung des zurzeit mindergenutzten Deutzer Industriehafens dar. Damit sollen die Vorausset-
zungen für die Entwicklung eines gemischten urbanen Quartiers für Wohnen und Arbeiten ge-
schaffen werden. Das Areal und sein derzeitiger Zustand werden in Kapitel 8.4.1 näher beschrie-
ben.
Für die geplanten Nutzungen ist eine Änderung der bestehenden FNP-Darstellungen erforderlich.
Vorgesehen ist die Darstellung einer Gemischten Baufläche auf der östlichen Seite des Hafenbe-
ckens. Westlich des Hafenbeckens enthalten die Darstellungen neben einer weiteren Gemischten
Baufläche eine Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) sowie Wohnbauflächen. Darüber hinaus sol-
len hier drei Grünflächen dargestellt werden, die die Wohnqualität erhöhen. Im Süden soll zwi-
schen Hafenbecken und Gleistrasse eine gewerbliche Darstellung integriert werden in deren östli-
chem Teil das Symbol „Umspannwerk“ dargestellt wird. Das Hafenbecken wird als Wasserfläche,
teilweise mit dem Symbol „Bad“, dargestellt. Im Süden verkleinert sich die Wasserfläche etwas in
der Darstellung, da hier ein Hafenplatz dem Stadtraum mehr Platz geben soll und damit der öffent-
liche Raum baulich in das Hafenbecken erweitert wird. Durch die Überbauung ist die Wasserfläche
nach wie vor unter dem Platz vorhanden.
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8.2 Bedarf an Grund und Boden
Insgesamt umfasst die 227. Änderung des Flächennutzungsplans etwa 39,8 ha, einschließlich der
Wasserflächen des Hafenbeckens. Die Flächendifferenz zum parallel aufgestellten Bebauungsplan
Infrastruktur resultiert daraus, dass der Bereich der Allee entlang der Alfred-Schütte-Allee in den
Bebauungsplan einbezogen wird, jedoch nicht Gegenstand der FNP-Änderung ist.
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung Änderung
ha % ha % ha
Wohnbaufläche 0 0 4,79 12 +4,79
Besonderes
Wohngebiet
0,9 2 0 0 -0,9
gemischte Baufläche 0 0 16,81 42 +16,81
Gewerbegebiet 11,8 30 5 13 -6,8
Industriegebiet 16,8 42 0 0 -16,8
Sondergebiet 'Hafen' 1,57 4 0 0 -1,57
Fläche für den Ge-
meinbedarf 'Schule'
0 0 0,85 2 +0,85
Grünfläche 0,21 1 4,37 11 +4,16
Wasserfläche 8,5 21 7,95 20 -0,55
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Die Reduzierung der Fläche
resultiert aus der geplanten Überbauung des Hafenbeckens im Bereich der Brücken und des Ha-
fenkopfes (siehe Abschnitt 7).
8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen
festgelegten
Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im We-
sentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhaltepla-
nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG –
Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden-
schutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung,
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben
greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (GIRL – Beurteilung von
Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwas-
serdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-
Verordnungen und der Luftreinhalteplan.
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben.
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Änderun-
gen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten.
Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2.
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Tabelle 1: Ziele des Umweltschutzes
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Gebiete von gemeinschaft-
licher Bedeutung / europäi-
sche Vogelschutzgebiete
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Ar-
ten, Beachtung der
Schutzziele
Landschaft
Landschaftsplan
BauGB, BNatSchG,
DSchG; LNatSchG NRW
Schutzziele der LP-
Schutzausweisung, Entwick-
lungsziele umsetzen;
Schutz, Pflege und Entwicklung
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit
und Erholungswert von Natur
und Landschaft
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG
NRW Baumschutzsatzung
Stadt Köln
Schutz, Erhalt und Weiterent-
wicklung geschützter Biotope
und Naturbestände, Vermeidung
von Eingriffen;
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW
Vermeidung Verschlechterung
Erhaltungszustand; Schutz wild-
lebender Tiere und Lebensge-
meinschaften, Vermeidung Tö-
tung (Tötungsverbot)
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW
Erhalt wildlebender Tier- und
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der Bio-
topvernetzung, Entwicklung und
Wiederherstellung der Tier- und
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffe;
Schutz der natürlichen Lebens-
grundlagen
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch,
LNatSchG
Ausgleich von Eingriffen in den
Naturhaushalt ; Ausgleich bzw.
Ersatzmaßnahmen nachhaltig
und standortgerecht
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch,
LNatSchG
Ausgleich von Eingriffen in das
Landschaftsbild; Wahrung und
Entwicklung der Vielfalt, Eigen-
art, Schönheit und dem Erho-
lungswert von Landschaft- und
Ortsbild; Wahrung des Charak-
ters der Kulturlandschaft
Boden BauGB; BBoSchG,
BBoSchV, LBoSchG NRW
sparsamer Umgang mit Grund
und Boden, Innenentwicklung;
Entsiegelung; Sicherung und
Entwicklung von Bodenfunktio-
nen, Abwendung schädlicher
Bodenveränderungen und Ein-
träge,
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL
naturnahe Gestaltung von Fließ-
gewässern; Reinhaltung, Schutz
und Pflege von Gewässern; De-
ckung Wasserbedarf; Vermei-
dung negativer Veränderungen;
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Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Sanierung; naturnaher Aus-
bzw. Rückbau
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote; Ver-
meidung von Einträgen; Grund-
wasserneubildung erhalten und
verbessern
Klima, Kaltluft/Ventilation Gesetz zur Neufassung
des Klimaschutzgesetzes
NRW, Klimaanpassungs-
gesetz NRW, Klimaschutz-
konzept Köln
BNatDchG, LNatSchG,
BWaldG, LFoG NRW
Vermeidung bioklimatisch belas-
teter Wohngebiete, Erhalt biokli-
matischer Entlastungsbereiche
und Bereiche mit Kaltluftentste-
hung; Erhalt und Planung von
Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikro-
klimas durch Baumpflanzungen
und Grünflächen; Maßnahmen
zur Klimawandelanpassung
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte
der LAI
Schaffung und Erhalt gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
Vermeiden von Emissionen und
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung
Grenzwerte der 39. BImSchV
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Gebie-
ten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Er-
füllung von bindenden Be-
schlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft fest-
gelegten Immissionsgrenz-
werte nicht überschritten
werden
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz
Einhaltung Grenzwerte der 39.
BImSchV
Vermeidung von Emissio-
nen (nicht Lärm/Luft, insbe-
sondere Licht, Gerüche),
sachgerechter Umgang mit
Abfällen und Abwässern
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW;
LAI Hinweise; GIRL; LWG
NRW;
Vermeidung von Emissionen;
Konfliktbewältigung; Sicherstel-
lung der sach- und fachgerech-
ten Entsorgung
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungsausschuss
zur solaren Optimierung;
EEG, DIN 5034; Energie-
einsparVO, Beschluss des
Rates der Stadt Köln zur
Klimaneutralität bis 2035
(06/2021), Leitlinien Klima-
schutz der Stadt Köln
Energieeffizient Planen, Verrin-
gerung / Vermeidung von Klima-
gas-Emissionen, energetisch
optimierte Baustandards
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN
4109; DIN 18005; DIN
45691; 6. BImSchV; Frei-
zeitlärmerlass; 18. BIm-
SchV, BauGB
Einhaltung der Orientierungs-,
Richt- und Grenzwerte; Konflikt-
vermeidung durch Planung;
Trennungsgrundsatz;
Einhalt und Sicherung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse
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Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Altlasten BauGB; BBoSchG,
BBoSchV, LBoSchG
NRW, LAWA-Richtlinie,
LAGA Anforderungen
Vermeidung von Gefährdung
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass;
DIN 4150 Teil 1 und 2
Einhaltung der Werte der DIN
4150 Teil 2; Konfliktvermeidung
Gefahrenschutz:
- Hochwasserschutz
- Störfallrecht
- Magnetfeldbelastung
- Starkregenvorsorge
WHG, LWG NRW,
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BIm-
SchV
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass
NW, städtischer Vorsorge-
wert
WHG
Hochwassersichere Baugebiete,
Hinweis auf Hochwasserrisiko-
gebiete;
Einhaltung von Achtungs- und
angemessenen Sicherheitsab-
ständen
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen
Hinweis auf Starkregenbetrof-
fenheit; Ableitung von Nieder-
schlagswasser
Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / Be-
sonnung“ im Stadtpla-
nungsamt Köln, 10/2021
Sicherung gesunder Wohnver-
hältnisse
Kultur- und sonstige Sach-
güter
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG
Vermeidung der Beeinträchti-
gung von Bau,- Klein und Bo-
dendenkmälern; Naturdenkma-
len, Resten historischer Kultur-
landschaften oder deren Be-
standteilen
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Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
8.4 Grundlagen
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung
in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der FNP -Änderung „Deutzer Hafen in Köl n-
Deutz“. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung
auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Gebietsaus-
weisungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden re-
gelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außerge-
wöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse.
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen.
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltaus-
wirkungen beschrieben.
Die 227. FNP-Änderung steht im Zusammenhang mit der integrierten Planung „Deutzer Hafen“ und
wird parallel zum Bebauungsplan-Verfahren „Deutzer Hafen“ durchgeführt. Die Geltungsbereiche
der beiden Bauleitplan-Verfahren sind (überwiegend) identisch. Der Bebauungsplan „Deutzer Ha-
fen“ wurde in Teilbebauungspläne unterteilt. Der erste Teilplan Infrastruktur umfasst die Verkehrs-
flächen, Grünflächen, Wasserfläche, eine Fläche für Gemeinbedarf (Schule) und zwei kleinere Ge-
werbegebiete (Umspannwerk/Parkhaus). Die Baufelder werden in weiteren Teilbebauungsplänen
nach zusätzlichen Qualifizierungsverfahren weiterentwickelt. Im Zuge der Abschichtung wird in die-
sem FNP-Änderungsverfahren auf Umweltuntersuchungen zurückgegriffen, die im Rahmen der Um-
weltprüfung zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur“ bzw. des integrierten Plans „Deutzer Hafen“ erstellt wurden. Ebenso wird, soweit erfor-
derlich, auf Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen, die im Rahmen
des Bebauungsplan-Verfahrens „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ oder der folgenden verbind-
lichen Bauleitpläne im Umsetzungsfeld des integrierten Plans „Deutzer Hafen“ gesichert werden.
8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario)
Der FNP-Änderungsbereich liegt im rechtsrheinischen Innenstadtbereich im Stadtteil Deutz zwi-
schen Rhein und Siegburger Straße. Das Gebiet umfasst das Hafenbecken und angrenzende Flä-
chen zwischen Siegburger Straße, dem Bahndamm und der Alfred-Schütte-Allee.
Das Gelände wird gewerblich und als Hafen genutzt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan
(FNP) stellt dementsprechend innerhalb des Plangebiets westlich und im südlichen Bereich des
Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des Hafenbeckens erstreckt sich die GI-Darstellung
bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße, nörd-
lich der Einmündung Poller Kirchweg, sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, ebenso die be-
nachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und der Straße Am Schnellert.
Entlang des westlichen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise ist eine Fläche als
Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dargestellt. Das Hafenbecken selbst ist als Wasserfläche darge-
stellt.
Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen intensiv bebaut und versiegelt. Die gewerbliche und Ha-
fennutzung bedingt einen großvolumigen Gebäudebestand, insbesondere in Form der Mühlenge-
bäude zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße. Daneben besteht eine Reihe geringge-
schossiger, aber in Teilen großflächiger Gebäude für Lagerung, Produktion und Verwaltung. Die
Außenflächen werden überwiegend als Lager- und Abstellfläche genutzt und sind in großen Teilen
versiegelt.
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Die gewerbliche Nutzung als Hafen hat mittlerweile stark an Bedeutung verloren. Große Teile der
Flächen sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Kleinere Brachflächen weisen
ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf.
Der Bereich Ost zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen
Nutzungen auf. Er ist jedoch mit Lagerhalle und Bürogebäude, Mehrfamilienhaus, Lebensmitteldis-
counter, Umspannwerk der Stadtwerke Köln sowie einer Tankstelle bereits großflächig bebaut.
Auch in diesem Bereich treten ruderale Strukturen auf.
Ökologisch hochwertige Strukturen sind im FNP-Änderungsbereich nicht vorhanden.
In Richtung Westen grenzen die Poller Wiesen und der Rhein an den FNP-Änderungsbereich
(rechtswirksame FNP-Darstellung Grünfläche), in Richtung Norden weitere Teile des Hafenbe-
ckens, der so genannte Vorhafen (rechtswirksame FNP-Darstellung Wasserfläche). Nach Osten
schließen die Siegburger Straße mit den dort bestehenden gemischten Baustrukturen an. Im nörd-
lichen Abschnitt stellt der rechtswirksame FNP Besondere Wohngebiete dar, im südlichen Ab-
schnitt Gewerbegebiete. Nach Süden wird das Gebiet durch die Südbrücke und deren zuführende
Gleistrassen begrenzt, die im rechtswirksamen FNP als Flächen für Bahnanlagen dargestellt sind.
Daran schließt im FNP eine Darstellung Grünfläche an, südlich davon Industrie- und Gewerbege-
biete, die in Teilen noch nicht baulich genutzt sind (potenzielle Erweiterungsflächen eines beste-
henden Betriebes).
8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
(Nullvariante)
Für die Nullvariante wird angenommen, dass die Planung nicht durchgeführt wird und es anstelle
dessen zu einer Umsetzung der aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans kommt.
Die Nullvariante entspricht also dem Basisszenario. Planungsrechtlich ist das Areal überwiegend
nach § 34 BauGB zu beurteilen, was eine Intensivierung und Ausweitung der baulichen Entwick-
lung und Nutzung ermöglicht. Die Nullvariante nimmt daher eine im Vergleich zum heutigen unter-
genutzten Zustand intensivere Nutzung des Planbereiches an.
8.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario)
Innerhalb des Geltungsbereichs soll ein gemischtes urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten
entstehen. Auf der östlichen Seite des Hafenbeckens sollen Gemischte Bauflächen dargestellt
werden. Auf der westlichen Seite des Hafenbeckens soll neben Wohnbauflächen und Gemischten
Bauflächen auch eine Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) dargestellt werden. Diese Bauflächen
werden durch Grünflächen mit der Zweckbestimmung überwiegend Parkanlage gegliedert.
Beide Seiten des Hafenbeckens sind über Brücken miteinander verbunden, die den Gemischten
Bauflächen im östlichen Teil zuzuordnen sind. Südlich des Hafenbeckens sind Gewerbliche Bau-
flächen beabsichtigt, ergänzt um das Symbol „Umspannwerk“. Die Darstellung einer Wasserfläche
bleibt erhalten, es wird nun zudem ein Symbol „Bad“ dargestellt.
Die Umsetzung dieser Darstellungen wird im Umweltbericht im Folgenden einer worst-case Be-
trachtung unterzogen. Beispielsweise wird von einer maximalen Ausnutzung der möglichen Grund-
flächenzahl (GRZ) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ausgegangen. In Bezug auf emittie-
rendes Gewerbe im südlichen Teil wird von den maximal zulässigen Belastungen ausgegangen,
die unter Einhaltung sonstiger Rahmenbedingungen (etwa Abstandserlass NRW, Bundesimmissi-
onsschutzgesetz und relevante Verordnungen o.ä.) dort zulässig sind.
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8.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a
BauGB
8.5.1 Tiere
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
durch Büro Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Rietmann & Tillmanns, Stand
Februar 2021) durchgeführt, der umfangreiche Bestandserhebungen der lokalen Fauna sowie dar-
über hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaffenheit weiterer, möglichweise betroffener Arten,
zugrunde liegen.
Die Untersuchung kam zu folgendem Ergebnis:
Amphibien: Geeignete Laichhabitate bzw. Landlebensräume für Amphibienarten nach AnhangIV
der FFH-Richtlinie stehen im Plangebiet und dessen Umgebung nicht zur Verfügung. Dies be-
trifft etwa den Kammmolch oder die Wechselkröte. Kartierungen wurden nicht durchgeführt.
Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer: Vorkommen wurden nicht nachgewiesen.
Auch ältere Untersuchungen aus dem Jahr 2014 lieferten keinen Nachweis.
Fledermäuse: Häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. Großer Abendsegler und Wasser-
fledermaus treten nur vereinzelt auf. Ein Quartier (Wochenstube) der Zwergfledermaus wurde
in einer Holzhandlung bzw. einem Holzlager im nordwestlichen Vorhabenbereich nachgewie-
sen. An einem Mühlengebäude liegt ein Zwischenquartier (3 Tiere ausfliegend beobachtet).
Hinweise auf weitere Quartiere liegen nicht vor, auch wenn potenzielle Baum- und Gebäude-
quartiere vorhanden sind.
Haselmaus: Im Bereich des Deutzer Hafens finden sich für die Art keine zur Nestanlage geeigne-
ten Strukturen. Entlang des Bahndammes südlich des Plangebiets befindet sich ein bekanntes
Vorkommen. Auf eine Kartierung wurde verzichtet.
Reptilien: Die Mauereidechse wurde vor allem im Bereich südlich außerhalb des Plangebiets fest-
gestellt, wo sie entlang des Bahndammes vorkommt. Zwei subadulte Tiere wurden jedoch
auch im Norden des Plangebiets festgestellt. Diese werden als Einzelbeobachtungen wandern-
der Tiere eingeschätzt. Vorkommen der Zauneidechse wurden nicht nachgewiesen.
Vögel: Von den 47 festgestellten Vogelarten (davon 21 mit Brutvorkommen) im Jahr 2020 können
18 als planungsrelevant angesehen werden, da sie entweder in NRW oder der Niederrheini-
schen Bucht als gefährdet anzusehen sind. Ein überwiegender Teil dieses Artenspektrums
wurde lediglich als Durchzügler oder im Überflug festgestellt (Raubseeschwalbe, Lachmöwe,
Baum- und Wiesenpieper) oder nutzt den Hafenbereich als nicht-essenzielles Nahrungshabitat
(etwa Austernfischer, Eisvogel, Mittelmeermöwe, regelmäßig Graureiher, Heringsmöwe, Silber-
möwe, Sturmmöwe oder Kormoran). Lediglich drei der planungsrelevanten Arten treten als
Brutvögel im Gebiet des integrierten Plans auf: Turmfalke (1 Brutplatz im Bereich eines Lauf-
krans), Haussperling (1 Brutvorkommen in einem Gebäude westlich des Poller Kirchwegs) und
Wacholderdrossel (2 Revierzentren in den Alleebäumen der Alfred-Schütte Allee). Vormals
vorkommende Brutstätten des Mauerseglers wurden nicht mehr nachgewiesen.
Neben den genannten planungsrelevanten Arten beherbergt das Plangebiet mehrere Brutvorkom-
men häufiger, sogenannten „Allerweltsvogelarten“.
Auch für nicht-planungsrelevante Säugetierarten oder Insekten bietet der Deutzer Hafen Habitat-
potenziale.
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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nicht-Durchführung der FNP-Änderung und damit möglicher Intensivierung der bislang zulässi-
gen Nutzungen würde sich das Habitatpotenzial des Vorhabengebiets voraussichtlich verschlech-
tern, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen tlw. abgerissen oder einer intensiveren
Nutzung zugänglich gemacht werden. Damit nähme auch das Störungsniveau innerhalb des Plan-
gebiets wieder zu, verbunden mit erhöhten Lärm- und Lichtimmissionen, verbunden mit entspre-
chenden Auswirkungen auf den Artenbestand im Plangebiet.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Umsetzung der FNP-Änderung ermöglicht eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Richtung
eines mischgenutzten Quartiers (gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflä-
chen, Gemeinbedarfsflächen) in Verbindung mit einer baulichen Erschließung und Neugestaltung.
Zudem wird durch die FNP-Änderung die Schaffung von Grünflächen vorbereitet, was der Fauna
des Änderungsbereichs in geringem Umfang zuträglich sein könnte, da die Strukturvielfalt im Än-
derungsbereich angehoben werden kann.
Durch die bauliche Umstrukturierung, die mit der verbindlichen Bauleitplanung verbunden ist, und
Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten für gebäudebrütende Vögel
(im konkreten Fall Turmfalke oder Haussperling) und Fledermäuse kommen. Ebenso können
Überplanungen bestehender Freiflächen zu Habitatverlusten führen. Dies birgt das Risiko eines
Verstoßes gegen das Beschädigungsverbot geschützter Lebensstätten.
Der weitestgehende Erhalt des zu schützenden Baumbestands inkl. seiner Lebensstätten, u.a. die
Bäume der denkmalgeschützten Alfred-Schütte-Allee, ist Inhalt der verbindlichen Bauleitplanung.
Nach bisherigem Stand der Kenntnis ergeben sich, auch vor dem Hintergrund bestehender Vorbe-
lastungen, keine absehbar unlösbaren Konflikte mit dem Artenschutzrecht nach § 44 BNatSchG.
Die zu erwartenden Störungen und Konflikte, etwa durch Abriss, Nutzung von Freiflächen sowie
Emissionen (Lärm, Licht oder stoffliche Einträge) sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla-
nung bzw. bei der Zulassung emittierender Betriebsarten angemessen zu untersuchen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Durch vorausschauende Planung lassen sich Störungen und Konflikte auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung vermeiden.
Als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme (z. B. Freianlagen, Parks, Plätze, Dachbegrünung
etc.) werden im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanverfahren Freiraumplanungen und
Grünordnungspläne erarbeitet. Nicht-vermeidbare Eingriffe lassen sich durch vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen kompensieren (CEF-Maßnahmen).
Die ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert eine Anzahl von Maßnahmen, die im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Bewertung:
Die FNP-Änderung ist aus artenschutzrechtlicher Sicht auf den nachfolgenden Planungsebenen
grundsätzlich umsetzbar, sofern die in der ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) getroffenen Vermei-
dungs- und Minderungsmaßnahmen auf den nachgelagerten Planungsebenen umgesetzt werden.
Die Auswirkungen der Umsetzung der FNP-Änderung werden als gering eingestuft.
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8.5.2 Pflanzen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurde ein Grünordnungsplan durch RMP Stephan
Lenzen Landschaftsarchitekten (Stand Juli 2021) erstellt, in dem auf Basis einer Biotoptypenkartie-
rung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020A) nach Methode von Froelich &
Sporbeck (1991) bzw. Köln-Code der aktuelle Zustand bewertet, mögliche Konflikte ermittelt und
geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen konzipiert wurden.
Darüber hinaus wurde eine Erfassung und Bewertung des Baumbestandes im Deutzer Hafen (Vi-
talitätseinstufung nach A. Roloff, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020B) durchge-
führt.
Etwa 46 % der Fläche werden als Siedlungs- und Industriefläche genutzt, rund 33 % als Verkehrs-
fläche. Die überwiegende Bebauung wird durch geringgeschossige Gebäude für Lagerung, Pro-
duktion und Verwaltung gebildet, die zumeist von versiegelten Lager- und Abstellflächen umgeben
sind. Eine Ausnahme bilden die hochgeschossigen Mühlenbauten. An den Rändern des FNP-
Änderungsbereichs findet sich eingestreut Bürobebauung.
Weitere rund 20 % sind ruderale oder halbruderale Bereiche. Die Brachflächen südlich der Mühlen
weisen ruderale Krautvegetation und erste Staudenfluren auf. Die Ruderalflächen sind durch den
für sie typischen, hohen Anteil an Neophyten (Berufkraut, Flieder, Goldrute) und ausbreitungsstar-
ken Pionierpflanzen (Sand-Birke, Brombeere, tlw. Weiden, Brennnesseln oder Kirschen) gekenn-
zeichnet.
Die Wasserfläche des Hafenbeckens ist rund 8,5 ha groß. Die Mauerfugenvegetation der Hafen-
mauer ist dabei durch Blühpflanzen, zum Teil nicht-heimischer Arten, gekennzeichnet (Mauerpfef-
fer, Resede, Nachtkerzen, Sommerflieder, etc.).
Bei der Baumerfassung und -bewertung wurden 77 Bäume (74 Laubbäume und 3 Nadelbäume)
auf privaten Flächen erfasst. 53 dieser Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln
(2011). Insgesamt wurde der Zustand der Bäume aufgrund von Pflegestau, Fehlentwicklung im
Kronenbereich oder Schattendruck eher negativ bewertet. Für 60 Bäume wurde als Empfehlung
die Fällung ausgesprochen, für 15 Bäume wird eine Integration in die Planung empfohlen. Ab-
schließend wurde kein Baum auf privaten Flächen als unbedingt schutzwürdig eingestuft. In den
öffentlichen Verkehrsflächen am Poller Kirchweg stehen weitere 11 Bäume (verschiedene Arten).
Außerhalb des Änderungsbereiches stehen entlang der Siegburger Straße Linden. Die Alfred-
Schütte-Allee wird von einem prägenden Baumbestand aus 214 überwiegend Winterlinden beglei-
tet (Gartendenkmal, Landschaftsschutzgebiet). Diese Allee ist nach § 41 LNatSchG gesetzlich ge-
schützt (AL-K-6003 – hier sind 227 Bäume genannt, die Abweichung resultiert vermutlich aus me-
thodischen Unterschieden und unterschiedlichen Datierungen der jeweiligen Datenerhebungen).
Durch die Planung werden keine im Sinne des Naturschutzrechtes schützenswerten Flächen (Bio-
topkatasterflächen, Biotopverbundflächen des LANUV) oder Schutzgebiete in Anspruch genom-
men.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nicht-Durchführung der FNP-Änderung und damit möglicher Intensivierung der bislang zulässi-
gen Nutzungen würde sich der Biotopbestand des Vorhabengebiets voraussichtlich tendenziell
verschlechtern, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen tlw. abgerissen oder einer in-
tensiveren Nutzung zugänglich gemacht werden.
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Planung sieht eine Umgestaltung der bislang gewerblich-industriell genutzten Flächen vor, die
ein gemischt- und gewerblich genutztes Quartier und Wohnbauflächen mit einem höheren Durch-
grünungsanteil zulässt.
Stellenweise wird eine Entsiegelung bislang versiegelter Flächen vorbereitet, in dem über die FNP-
Änderung Grünflächen ausgewiesen werden. Die geplanten Grünflächen (Parks) bilden dabei
Grünzäsuren für das Quartier und übernehmen wichtige Freiraumfunktionen. Sie dienen einerseits
der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier, andererseits jedoch auch der Schaffung von Re-
tentionsraum für die Hochwasser- und Niederschlagswasserbewältigung sowie der Förderung des
Stadtklimas.
Eine Durchgrünung wird durch weitere Grünstrukturen innerhalb der bebauten Bereiche weiter ge-
fördert, etwa durch die Umsetzung eines Pflanzkonzeptes für die Verkehrsflächen sowie die ge-
planten Baufelder. Entsprechende Festsetzungen trifft die verbindliche Bauleitplanung. Negativ fällt
gegenüber der Bestandssituation die Versiegelung bislang minder- oder ungenutzter Freiflächen
ins Gewicht.
Zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes sowie des erforderlichen Retentionsvolumens sind
umfangreiche Geländemodellierungen erforderlich. Durch diese Maßnahmen entfallende Bäume
werden gemäß den Maßgaben der Baumschutzsatzung ersetzt. Ein übergeordnetes Baumkonzept
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung integriert eine Vielzahl straßenbegleitender Bäume so-
wie Bäume in Parks und auf öffentlichen Plätzen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Gestaltung der Parks und Plätzen, Straßen-
bäume, Straßenbegleitgrün, Dachbegrünung und Freiraumgestaltung der Baufelder) sind Gegen-
stand der nachgelagerten Bebauungsplanverfahren, in welchen Grünordnungspläne erarbeitet
werden. Die angemessene Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen ist im Bebau-
ungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur auf Basis des Kooperativen Baulandmodells der
Stadt Köln zu berücksichtigen. Grundlage der Vorgaben ist die aus der geplanten Bebauung resul-
tierende Anzahl der Einwohner. So formuliert der Grünordnungsplan (RMP Stephan Lenzen Land-
schaftsarchitekten 2021) Maßgaben zur Begrünung für den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teil-
plan Infrastruktur, die als Festsetzungen in diesen Plan übernommen werden. Durch die geplanten
Freiflächen lassen sich rund 85 % des Bedarfes im Plangebiet darstellen. Die verbleibenden Defi-
zite werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch finanzielle Kompensation zur Auf-
wertung bestehender benachbarter Grünflächen ausgeglichen.
Bewertung:
Im Vergleich zu der nach dem bestehenden FNP möglichen gewerblichen Hafennutzung kann sich
durch die geplanten neuen Ausweisungen im FNP der Grünanteil erhöhen. Der Wegfall der rudera-
len Strukturen führt zwar kleinflächig zu einem Verlust derzeit unversiegelter Flächen. Demgegen-
über steht jedoch eine Aufwertung der Habitatqualität durch die Darstellung öffentlicher Grünflä-
chen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungs-
druck stehen und ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Durch Maßnahmen zur Vermeidung
und Minderung dieses Effekts soll dies bestmöglich eingegrenzt werden.
Der Entfall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln soll plangebietsin-
tern ausgeglichen werden. Durch die Planung mehrerer öffentlicher Grünflächen und die übrige
Durchgrünung der geplanten Baufelder, Plätze und entlang der Straßenräume, die über das nach-
gelagerten B-Planverfahren gesichert werden soll, wird sich der Grünanteil und die Anzahl der
Bäume im Plangebiet erhöhen.
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8.5.3 Fläche
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der rechtswirksame FNP weist Industrie-, Gewerbe-, Sonderbau- und Wasserflächen aus. Große
Teile des FNP-Änderungsbereichs (etwa 8,5 ha) werden zurzeit nicht genutzt (RMP 2021). Weitere
2,5 ha sind derzeit der Gleisanlage und 0,6 ha der Kaimauer zuzuordnen. Genutzt werden Flächen
für den aktiven und ruhenden Mühlenbetrieb, die Essigfabrik und für weitere Gewerbebetriebe.
Weitere Flächen werden derzeit als Parkplatz genutzt.
Die Fläche selbst befindet sich in einer attraktiven Lage am Rhein, mit Blick auf den Dom und die
Kranhäuser sowie die weitere Architektur des Rheinauhafens. Sie verfügt über eine verkehrsgüns-
tige Lage, u.a. durch den Anschluss an den SPNV.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung blieben die Flächen weiterhin in gewerblicher Nutzung,
die sich ggf. in Zukunft intensivieren könnte.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die FNP-Änderung bereitet eine Nutzungsänderung des Standorts im Sinne einer Flächenreakti-
vierung vor. Geplant ist ein dichtes gemischtes Viertel, das sowohl Wohnraum als auch Gewerbe-
fläche bietet und somit vor allem zentrumsnahen Wohn- und Arbeitsraum im Sinne einer „Stadt der
kurzen Wege“ schafft. Eine Umwandlung bislang ungenutzter Freiflächen am Stadtrand in Sied-
lungsfläche ist damit nicht erforderlich.
Der Versiegelungsgrad der Fläche wird sich künftig insgesamt vor allem durch die Darstellung zu-
sätzlicher Grünflächen verringern. Zudem stellt die geplante hohe bauliche Dichte in Verbindung
mit der attraktiven Lage einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der Innenentwicklung dar.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Die großflächige Ausweisung von Grünflächen dient einerseits der plangebietsinternen Versorgung
mit Freiraum. Andererseits dient dies auch der Entsiegelung bislang beanspruchter Flächen.
Bewertung:
Die FNP-Änderung bereitet die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich vorgeprägten Stand-
orts vor. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inanspruchnahme bislang unbebauter
Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenentwicklung. Über die geplante Bebauungs- und
Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt der kurzen
Wege geleistet. Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Schutzgut Fläche sind daher insge-
samt als positiv zu bewerten.
8.5.4 Boden
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchgeführt
(Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Abschnitt 8.5.12.2). Dieses Gutachten enthält auch
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allgemeine Aussagen zum Schutzgut Boden, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung des
Umweltberichtes waren.
Die digitale Bodenkarte (1: 50.000) des Geologischen Dienstes NRW beinhaltet keine Angaben
zum Bodentyp oder dessen Schutzwürdigkeit im Bereich des Vorhabens. Der Boden ist anthropo-
gen überprägt. Der Deutzer Hafen wurde zu Beginn des letzten Jahrhunderts ausgebaggert und
die umliegenden Flächen tlw. um mehrere Meter aufgefüllt. Gemäß umwelttechnischem Gutachten
der Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) wird der geologische Untergrund von einer bis zu 6,5 m
mächtigen Auffüllung aus umgelagerten, teils schwach bauschutthaltigem Bodenmaterial sowie
aus Bodenmaterial mit unterschiedlichen Anteilen an Bauschutt und Aschen/Schlacken überprägt.
Es liegen Hinweise auf Bodenbelastungen im Untersuchungsgebiet vor. Die daraufhin erfolgten
Untersuchungen ergeben im Großteil des Gebietes unauffällige Schadstoffwerte. Ausnahmen bil-
den vier Teilflächen, bei denen Bodenverunreinigungen bis teilweise in den Grundwasserschwan-
kungsbereich festgestellt wurden. Bei der derzeitigen Nutzung als Gewerbefläche ist keine Gefähr-
dung über den Wirkungspfad Boden-Mensch zu erkennen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Auch bei der derzeitigen bzw. unveränderten Nutzung als Gewerbefläche ist eine Gefährdung des
Schutzguts Grundwasser gegeben, die saniert werden muss. Bei Nichtdurchführung der Planung
könnte die Fläche zunehmend gewerblich genutzt werden. Mit Zunahme gewerblicher Nutzung be-
steht ein geringes Risiko einer Beeinträchtigung des Bodens durch Schadstoffeintrag – etwa bei
Unfällen oder nicht-sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die mit der FNP-Änderung vorbereiteten Entsiegelungen der Bodenoberfläche auf den Grünflä-
chen stellen eine positive Auswirkung auf das Schutzgut Boden dar. Aufgrund des Fehlens eines
naturnahen Bodenkörpers ist der Effekt zwar nicht sehr wirkungsvoll, dennoch wird auf diesen Flä-
chen zumindest teilweise die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt.
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist der weitere Umgang mit den belasteten Bodenkör-
pern zu regeln (siehe auch Abschnitt 8.5.12.2).
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Die folgenden verbindlichen Bauleitplanungen enthalten Maßgaben zur Vermeidung von Risiken
durch Bodenbelastungen bzw. diesen Anforderungen ist auf Ebene der Baugenehmigung Rech-
nung zu tragen.
Bewertung:
Insgesamt liegen im Geltungsbereich keine naturnahen und schutzwürdigen Böden vor. Zudem
bestehen aufgrund der Vornutzung Schadstoffbelastungen. Daher ist bei Umsetzung der Darstel-
lungen der FNP-Änderung keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes zu erwarten.
Die Auswirkungen der Schadstoffbelastungen auf die Schutzgüter Mensch und Wasser sind im
Weiteren schutzgutbezogen berücksichtigt.
8.5.5 Wasser
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)
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8.5.5.1 Oberflächenwasser
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Den folgenden Ausführungen liegen die Ausarbeitungen von Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank
(2018) zugrunde, in denen u.a. die wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen zum Bauen im ge-
setzlichen Überschwemmungsgebiet definiert werden. Der Bericht enthält darüber hinaus Maßga-
ben zur Retentionsraumbilanz.
Innerhalb des FNP-Änderungsbereichs befindet sich das Hafenbecken. 200 Meter westlich liegt
der Rhein. Der gesamte Deutzer Hafen liegt bis zur vorhandenen Hochwasserschutzlinie, welche
entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg verläuft und dort an den beste-
henden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet
des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwasserereignis (11,90 mKP) aus-
gelegt. Entlang der Hochwasserschutzeinrichtung gilt die Deichschutzverordnung (DSchVO) des
Regierungsbezirks Köln und die damit verbundenen Einschränkungen und Verbote innerhalb der
Schutzzonen I (4m) und II (20m). Ebenso sind Hinweise der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54
(2021) zur Höhe des Straßenausbauniveaus bis zum HQ200 in den nachfolgenden Verfahren zu
beachten.
Bei einem HQ100 wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer Hafen über-
flutet, bei einer Überflutungshöhe von wenigen Zentimetern bis ca. 2,00 m in einigen Bereichen der
Kaikanten des Hafenbeckens. Bei einem 200-jährlichem Hochwasser (HQ200) steht das gesamte
Hafenareal unter Wasser, es ergeben sich Überflutungstiefen von bis zu 4,00 m. Die Fließge-
schwindigkeiten liegen sowohl bei einem HQ100 als auch bei einem HQ200 bei unter 2,0 m/s. Zu
berücksichtigen ist, dass der Deutzer Hafen ein Rückstauhafen ist, der entgegen der Fließrichtung
zum Rhein angeordnet ist. Das Hochwasser fließt entlang der hochliegenden Alfred-Schütte-Allee
im westlichen Bereich zwischen Deutzer Hafen und Poller Wiesen, die Überflutungsflächen im
Deutzer Hafen entstehen nur durch Rückstau. Selbst bei 100-jährlichen Hochwasserabfluss wird
die Alfred-Schütte-Allee nur mit wenigen Zentimetern überströmt. Erst beim HQ200 wird die Alfred-
Schütte-Allee komplett überflutet und das Wasser fließt auf diesem Weg in den Deutzer Hafen.
Das berechnete Retentionsvolumen beträgt im Geltungsraum bei einem HQ100 ca. 169.000 m3
und bei einem HQ200 ca. 309.000 m3 (Stand Mai 2020).
Derzeit sind einige der bestehenden Gebäude im Hochwasserfall geschützt, wie u.a. die Mühlen.
Andere Gebäude, etwa die meisten Lagerhallen, werden im Hochwasserfall geflutet.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Zunahme der gewerblichen Nutzung des Geländes
möglich. Mit einer entsprechenden Zunahme der Bebauung kann es grundsätzlich zur Abnahme
von Retentionsraumvolumen kommen. Allerdings unterliegt auch in der Nullvariante die weitere
bauliche Entwicklung einem Genehmigungsvorbehalt. Da die Flächen im gesetzlichen Über-
schwemmungsgebiet liegen, müssten auch für diese Vorhaben Nachweise zur Retention, zur
hochwasserangepassten Bauweise, zum bestehenden Hochwasserschutz sowie zum Wasser-
stand und zum Abfluss erbracht werden.
Bei einer künftigen möglichen Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein geringes Ri-
siko einer Beeinträchtigung des Hafenbeckens und damit des Rheins – etwa bei Unfällen oder
nicht-sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Auswirkungen der Planung auf den Rhein selbst sind nicht zu erwarten. Im Hafenbecken sind Nut-
zungen vorgesehen, die teilweise mit Überbauungen der Wasserfläche verbunden sind. Damit ge-
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hen mögliche Beeinträchtigungen des Wasserkörpers einher. Aufgrund der Naturferne des Be-
ckens und der relativen Kleinflächigkeit der Nutzungen auf dem Wasser werden die Auswirkungen
jedoch nicht als erheblich eingestuft. Im Rahmen der 227.FNP-Änderung zum Plangebiet „Deutzer
Hafen“ konstatiert die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme eine Anpassung der Planung an die
Ziele der Raumordnung unter der Voraussetzung, dass eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 78
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden kann.
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz ist die städtebauliche Kon-
version des Hafenareals aus rechtlicher und hydrologischer Sicht grundsätzlich möglich. Das Pla-
nungsverbot des § 78 Abs. 1 WHG greift hier nicht. Wegen der vorhandenen Bebauung im Deutzer
Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 03.06.2014 (AZ 4 Cn 6.12) kein 'neues
Baugebiet' vor. Die geplanten Nutzungen des Deutzer Hafens können jedoch nur unter Beachtung
der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes im Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1
WHG erfolgen. Dies ist auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanungen zu berücksichtigen.
Bei der Umsetzung der Planung sind die Strategien der hochwasserangepassten Bauweise „Aus-
weichen“, „Widerstehen“ sowie „Anpassen“ zu berücksichtigen. Die vorhandene Hochwasser-
schutzanlage entlang des Poller Kirchweges bleibt in ihrer Lage und Funktion grundsätzlich erhal-
ten. In nachfolgenden Planungsschritten sind die Hinweise der Bezirksregierung Köln zum Hoch-
wasserschutz zu beachten. Daher sind auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine erheblichen
Konflikte hinsichtlich des Hochwasserschutzes erkennbar. Das Abflussvolumen im Rhein ändert
sich durch die Umsetzung des Vorhabens nicht.
Bei der Umsetzung der Planung muss der bestehende Retentionsraum zumindest erhalten wer-
den. Retentionsraum, welcher im Überschwemmungsgebiet verloren geht, muss umfang-, funkti-
ons- und zeitgleich in relativer Nähe ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich erfolgt innerhalb des
Plangebietes durch die Modellierung des Geländes und die Ausbildung flutbarer Tiefgaragen.
Nach Umsetzung der Gesamtplanung ergibt sich ein Retentionsvolumen von ca. 196.000 m3 bei
einem HQ100 und 327.000 m3 bei einem HQ200. Gegenüber dem Retentionsvolumen im Ist-Zu-
stand von ca. 169.000 m3 (HQ100) bzw. ca. 309.000 m3 (HQ200) entsteht ein Retentionsraumge-
winn von 16 % bzw. 6 %.
Durch die Umplanung eines Großteils der bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen verringert
sich das Risiko schädlicher Stoffeinträge in das umliegende Gewässer. Bei der Neuplanung beste-
hen vor allem in der Bauphase Restrisiken, die durch Einhaltung der Vorschriften zum Gewässer-
schutz minimierbar sind.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Auf den nachgelagerten Verfahrensebenen wird nachzuweisen sein, dass die Retentionsraumbi-
lanz über das gesamte Plangebiet hinweg kontinuierlich positiv ausfällt. Die entsprechenden Rege-
lungen sind dem Bebauungsplan Infrastruktur beziehungsweise den weiteren verbindlichen Bau-
leitplänen im Änderungsbereich zu entnehmen. Dort wird auch das Hochwasserschutzkonzept des
neuen Deutzer Hafens (Ausbauhöhe der Erschließung, ggf. Notwasserwege, baulich-konstruktiver
Hochwasserschutz, siehe Abschnitt 6.4) weiter konkretisiert.
Eingriffe in die bestehende Hochwasserschutzanlage bedürfen einer Einzelfallprüfung und Abstim-
mung mit der Bezirksregierung, ob eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses notwendig ist.
Konkrete Planungen für bauliche Maßnahmen liegen aktuell noch nicht vor. Diese werden erst im
Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, bereits im
Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung entsprechende Anträge zu stellen. Dies erfolgt in nachge-
lagerten Verfahren in Abstimmung mit der Bezirksregierung.
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Bewertung:
Auswirkungen auf den Rhein sind durch die Planung nicht zu erwarten. Mit einem Retentionsraum-
konto kann sichergestellt werden, dass zu jeder späteren Bauphase der bestehende Retentions-
raum zumindest erhalten bleibt. Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens steigt das Retentionsraum-
volumen im Plangebiet.
Beachtlich formulierter Vermeidungsmaßnahmen für nachfolgende Verfahrensschritte sind auf
Ebene der Flächennutzungsplanung keine erheblichen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz
zu erwarten.
In Betrachtung des gesamten Plangebiets sind die Auswirkungen der Planung als gering bzw. die
Retentionsraumbilanz als positiv zu bewerten.
8.5.5.2 Grundwasser
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchgeführt
(Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 8.5.12.2). Dieses Gutachten enthält auch
allgemeine Aussagen zum Grundwasser, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung des Um-
weltberichtes waren.
Das Untersuchungsgebiet zählt zum Grundwasserkörper ‚Niederung des Rheins‘ (27_25, MULNV
2021). Das obere Grundwasserstockwerk liegt hier in den quartären Deckschichten der Niederter-
rasse des Rheins, die maßgeblich aus Kiesen und Sanden gebildet sind. Diese Schichten sind von
hoher Durchlässigkeit geprägt und bilden dementsprechend einen äußerst ergiebigen Grundwas-
serleiter von hoher Bedeutung für die regionale Trinkwasserversorgung. Der Grundwasserkörper
ist mengenmäßig und chemisch in einem schlechten Zustand (MULNV 2021).
Aufgrund der Nähe zum Rhein bestehen im Plangebiet nahezu andauernd influente Grundwasser-
Strömungen nach Nordosten bzw. Nordnordosten, das heißt, Rheinwasser fließt in den Grundwas-
serleiter hinein. Nur bei Niedrigwasser des Rheins liegt ein effluentes Strömungsregime vor, bei
dem Grundwasser aus dem Grundwasserleiter in den Rhein abfließt. Im Bereich zwischen östli-
chem Rheinufer und der westlichen Hafenmole (Alfred-Schütte-Allee) herrschen auch bei Niedrig-
wasser weiterhin influente Grundwasserbedingungen in Richtung des Hafenbeckens. Aufgrund
der Rheinnähe sind starke Schwankung en des Grundwasserspiegels zu erwarten. Lokal kann
oberhalb des Grundwasserspiegels auch Schichtenwasser auftreten (Dr. Tillmanns & Partner
GmbH 2020).
Das Plangebiet leistet derzeit aufgrund des hohen Versiegelungsgrades keinen substanziellen Bei-
trag zur Grundwasserneubildung. Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt zurzeit über ein
Mischkanalsystem.
Hinsichtlich der Grundwassergefährdung liegen im Plangebiet vier umweltrelevante Bodenverun-
reinigungen bzw. Hinweise auf Bodenverunreinigungen vor, die bis in den Grundwasserschwan-
kungsbereich reichen bzw. bereits im Grundwasser nachgewiesen sind (Dr. Tillmanns & Partner
GmbH 2020).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein geringes Risiko einer
Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-sach-
gemäßer Lagerung von Schadstoffen.
- 37 -
/ 38
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Das Schutzgut Wasser gefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär in den südöstlichen
Teilflächen sowie auf der Westseite festgestellt. Belastete Flächen werden im Rahmen der Nut-
zungsänderung größtenteils versiegelt oder der Boden vermutlich ausgehoben und entsorgt. Im
Bereich von Entsiegelungen über belasteten Teilflächen oder bei bereits nachgewiesenen Belas-
tungen im Grundwasserschwankungsbereich sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
Maßnahmen zu ergreifen, um das Grundwasser vor Belastungen zu schützen.
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in Zukunft über ein Trennsystem. Das anfallende unbe-
lastete Niederschlagswasser wird ortsnah in das Hafenbecken eingeleitet und damit direkt wieder
dem Wasserkreislauf zugeführt. Das belastete Niederschlagswasser sowie das Schmutzwasser
wird in einer hochwasserangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an
den bestehende Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg an-
geschlossen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Für grundwassergefährdende Bodenbelastungen bzw. Schäden sind im weiteren Verfahren einzel-
fallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte zu erstellen, die u.a. die Befunde der noch
durchzuführenden Untersuchungen sowie zu erwartende Restbelastungen nach Fertigstellung der
Baumaßnahme beinhalten. Die Sanierungsmethode wird im Rahmen einer jeweiligen Sanierungs-
untersuchung für die betroffenen Flächen festgelegt. Diese Flächen werden in den folgenden Be-
bauungsplänen gekennzeichnet.
Bewertung:
Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des Grundwasser-
körpers ‚Niederung des Rheins‘ (27_25) sind durch die Planung nicht zu erwarten.
Im weiteren Planverfahren tragen Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung / Minimierung
einer Schadstoffverlagerung über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des grund-
wassergesättigten Bodenbereiches zur Vermeidung von Risiken durch grundwassergefährdende
Bodenbelastungen bei. Mit dieser Voraussetzung sind die Auswirkung des Vorhabens auf das
Schutzgut Grundwasser als gering zu bewerten.
8.5.6 Luft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)
8.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein lufthygienisches Gutachten durch das Ingeni-
eurbüro Matthias Rau (Stand März 2021) erstellt. Auf Basis meteorologischer Daten wurde die Im-
missionsgesamtbelastung durch Überlagerung der großräumigen Hintergrundbelastung mit der
vorhabenbedingten Zusatzbelastung bestimmt und anhand der maßgeblichen Grenzwerte der 39.
BImSchV bewertet.
Im Deutzer Hafen befinden sich zurzeit luftschadstoffemittierende Betriebe. Es handelt sich dabei
zu einem um ein Asphaltmischwerk als Betrieb gemäß Abstandsklasse V – 300 m des Abstandser-
lasses NRW mit erheblichen Lärm- und Luft-/ Staubemissionen, der gemäß BImSchG-Genehmi-
gung im 24-Stunden-Betrieb betrieben werden darf. Zum anderen besteht eine Abfallbehandlungs-
anlage / trimodale Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten und von
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/ 39
gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen. Aufgrund der Genehmigungslage, des Standes der
Technik und unter Berücksichtigung der Regelungen des Abstandserlasses ist davon auszugehen,
dass entsprechende Emissionen der Betriebe keine Auswirkungen im Bereich der schutzwürdigen
Nutzungen im Umfeld des Deutzer Hafens hervorrufen. Die gewerblichen Emissionen fließen zu-
dem in die städtische Hintergrundbelastung ein, die im lufthygienischen Gutachten berücksichtigt
wurde.
Außerdem existieren geringfügige Emissionen durch Hausbrand und Kfz-Bewegungen. Die durch-
schnittliche werktägliche Verkehrsbelastungen (DTVW) auf den Straßen im Plangebiet variieren
zwischen 1.500 Kfz/24h im Bereich des Poller Kirchwegs sowie 3.300 Kfz/24h in der Alfred-
Schütte-Allee / Drehbrücke.
Im Umfeld des Plangebietes ist der vorhandene Kfz-Verkehr insbesondere im Bereich der Siegbur-
ger Straße als maßgebliche Emissionsquelle für Luftschadstoffe vorhanden. Die DTVW-Belastung
liegt heute im Bereich des Plangebietes zwischen 12.700 und 19.200 Kfz/24h (Rudolf Keller Ver-
kehrsingenieure GmbH 2020). Weitere Emissionsquellen sind der Schienen- und Schiffsverkehr.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen könnten sich die Emissionen aus
luftschadstoffemittierenden Betrieben in Zukunft erhöhen – unter Einhaltung von Maßgaben bspw.
des Abstandserlasses bzw. des BImSchG. In Abhängigkeit von der Entfernung zur nächstgelege-
nen Wohnbebauung an der Siegburger Straße könnten sich im Deutzer Hafen Betriebe der Ab-
standsklassen V bis VII ansiedeln. Hinzu kämen neue Quell- und Zielverkehre im Plangebiet mit
den damit verbundenen Emissionen.
Das Umgebungsniveau der Luftschadstoffemissionen würde sich in Abhängigkeit von der Ver-
kehrsentwicklung auf der Siegburger Straße weiter verschlechtern. Zu erwarten ist eine Zunahme
des allgemeinen Verkehrs (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020) einschließlich resultie-
render Emissionen, unabhängig von der Entwicklung des Deutzer Hafens.
Im Schiffs- und Schienenverkehr sind voraussichtlich nur geringfügige Änderungen zu erwarten.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die vollständige Nutzung des Deutzer Hafens als Wohn- und Arbeitsquartier werden zukünf-
tig Kfz-Verkehr und sehr nachrangig Hausbrand als neue Emissionsquellen auftreten.
Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufeldern wird durch entsprechende
Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungspläne geregelt. Im Vergleich zur derzeitigen
möglichen gewerblichen Nutzung ist es aber geplant, durch die Bebauungspläne nur nicht wesent-
lich störende Gewerbebetriebe zuzulassen.
Emissionen aus Schienen- und Schifffahrtsverkehr sind durch die FNP-Änderung nicht beeinflusst
und bleiben unverändert. Der Schiffsverkehr im Hafenbecken selbst wird sich jedoch reduzieren,
da motorisierter Schiffsverkehr gemäß den Festsetzungen der verbindlichen Bauleitplanung nur bis
zur geplanten KfZ-Brücke möglich sein wird.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden sowohl ein Mobilitäts- als auch ein Energie-
konzept erarbeitet, um Verkehre und Emissionen bestmöglich zu reduzieren.
Darüber hinaus soll bei der künftigen Entwicklung auf die Festsetzung von Industriegebieten ver-
zichtet werden.
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Die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung (insbesondere der 39. BImSchV) können im Rah-
men der Gebäudeplanungen eingehalten werden.
Bewertung:
Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und eine Nutzung
als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hierdurch verlagern sich die Emissionsquellen von luft-
schadstoffemittierenden Betrieben hin zu erhöhten Emissionen vor allem durch Verkehr.
Insgesamt sind die Auswirkungen der FNP-Änderung als mittel zu werten. Maßnahmen im Rah-
men der geplanten Bebauungsplanverfahren sowie bei der baulichen Umsetzung der Planung
(z.B. Mobilitäts- und Energiekonzept) tragen zur Reduktion der Emissionen bei.
8.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)
Informationsgrundlage bildet wiederum das lufthygienische Gutachten des Ingenieurbüros Matthias
Rau (Stand März 2021, siehe auch Abschnitt 8.5.6).
Die Luftschadstoffsituation wird von der allgemeinen städtischen Hintergrundbelastung sowie von
Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs vor allem der Siegburger Straße, des Schienenverkehrs
und der Schifffahrt sowie nachranging von gewerblichen Emissionen aus den vorhandenen Indust-
riebetrieben im Plangebiet (Asphaltmischwerk und Abfallbehandlungsanlage) sowie im Umfeld
(Maschinenbauunternehmen südlich des Plangebietes) geprägt.
Aufgrund der Lage nahe des Rheins mit seiner Durchlüftungsfunktion und der aufgelockerten Be-
bauung kann davon ausgegangen werden, dass im überwiegenden Bereich des Plangebiets zur-
zeit keine Grenzwerte überschritten werden. Von einer stärkeren, vor allem straßenverkehrsbe-
dingten Belastung ist im Bereich der Siegburger Straße auszugehen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zur gewerblichen Nutzungsintensivierung kommen,
damit kann sich im Plangebiet auch die entsprechende Immissionssituation verändern. Einer mög-
lichen Erhöhung sind aber in Hinsicht auf die Maßgaben des Abstandserlasses und des BImSchG,
sowie des Luftreinhalteplans der Stadt Köln enge Grenzen gesetzt. Neue Anlagen müssen zudem
immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit Umsetzung des Gesamtvorhabens erfolgt eine neue bauliche Nutzung des Hafengebietes. Da-
mit verbunden ist eine Zunahme des Verkehrsaufkommens. Gemäß Ingenieurbüro Rau (2020)
führt dies – ausgehend von der hohen Belastung im Bestand – zu einer Überschreitung der NO2-
Grenzwerte an drei Gebäudefassaden im Bereich der Siegburger Straße. Es handelt sich dabei
um die Fassadenbereiche, die bereits im Prognosenullfall knapp unterhalb des Grenzwertes liegen
bzw. diesen geringfügig überschreiten werden. In diesen Bereichen werden bei Umsetzung des
gesamten Vorhabens Jahresmittelwerte von 41 bis 43 µg/m3 erreicht. Relevante Überschreitungen
der Kurzzeitwerte treten ebenso nicht auf wie Überschreitungen der Jahresmittel- und Kurzzeit-
werte Feinstaub (PM10 / PM2,5).
Das Lufthygiene-Gutachten rechnet mit dem Prognosehorizont für das Jahr 2025 als frühesten Be-
ginn der Umsetzung der ersten Baufelder im Deutzer Hafen. Eine emissionsseitige Prognose für
spätere Prognosehorizonte (bspw. für das Jahr 2035) ist aufgrund des aktuell sehr dynamischen
Umfelds hinsichtlich Antriebstechnologien und Entwicklung der Fahrzeugtechnik sowie Änderun-
gen im Modal Split noch mit zu großen Unsicherheiten behaftet (vgl. Ingenieurbüro Rau 2020, S.
- 40 -
/ 41
6). Die Bewertung der lufthygienischen Auswirkungen des Vorhabens wird daher in den nächsten
Jahren fortgeschrieben und an den jeweiligen Planungsstand angepasst.
Zusätzlich ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der im Luftreinhalteplan der Stadt Köln
formulierten Maßgaben die Hintergrundbelastung in den nächsten Jahren sinken wird.
Da die schifffahrtliche Nutzung des Hafens zurückgehen wird, ist mit einem allgemeinen Rückgang
der Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Dies berücksichtigt auch die Tatsache, dass im Bereich
nördlich der geplanten Kfz-Brücke in Ausnahmefällen (Schifffahrtsperrung des Rheins) ankernde
Schiffe ihre Stromversorgung über Aggregate abdecken.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Bei Umsetzung der Maßgaben eines zu erstellenden Energiekonzeptes werden Emissionen und
damit auch Immissionen aus dem Hausbrand voraussichtlich zu vernachlässigen sein.
Darüber hinaus beinhaltet das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingeni-
eure GmbH 2020) Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umgestaltung der Siegburger
Straße. Ziel ist es, damit die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. Je
nach Umsetzung der Maßnahmen ist mit einer entsprechenden Abnahme der Belastung der Sieg-
burger Straße zu rechnen. Diese Entwicklung findet Berücksichtigung bei der Fortschreibung des
lufthygienischen Gutachtens.
Bewertung:
Im Bereich der Siegburger Straße werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert)
erreicht bzw. in Teilbereichen leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im
Bestand bzw. im Prognosenullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verän-
dert werden. Relevante Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten.
Insgesamt sind die Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als mittel zu be-
werten.
8.5.7 Klima
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Köln liegt gemäß Troll & Paffen (1964) in den subozeanisch geprägten Klimaten der kühlgemäßig-
ten Klimazone. Dies äußert sich in milden bis mäßig kalten Wintern und mäßig warmen bis war-
men Sommern.
Lokalklimatisch ist das Plangebiet in größeren Teilen überwiegend den belasteten Siedlungsflä-
chen zuzuordnen (Klasse 3, LANUV 2013). Das Hafenbecken sowie die westlich des Plangebiets
gelegenen Flächen sind der Klasse 4 – klimaaktive Freiflächen zuzuordnen. Nach Dr. Dütemeyer
(2020A) ist das Plangebiet (mit Ausnahme des Hafenbeckens) dem Gewerbeklimatop zuzuordnen,
das durch lufthygienische und human-bioklimatische Belastungssituationen gekennzeichnet ist.
Die Überwärmung der Fläche ist vor allem im Sommer, aber auch im Winter hoch. Bioklimatisch ist
das Gebiet im Bestand als ungünstig zu bewerten.
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) herrschen im Plangebiet gute Windaustauschverhältnisse primär
über der Gewässerfläche, den offenen Wiesen- und Lagerflächen sowie über parallel zur Anströ-
mung ausgerichteten Straßen. Nur vereinzelt kommt es an Engstellen der Siegburger Straße zu
Düseneffekten. Die Durchlüftung sinkt im Umfeld von Alleen und Gehölzen und ist im Windschat-
ten von Bestandsgebäuden ungünstig.
- 41 -
/ 42
In Bezug auf die Lufttemperatur kommt es zu relativ kühlen Bedingungen über den Gewässerflä-
chen. Die Wiesenflächen der Rheinaue heizen sich etwas mehr auf. Die höchsten Lufttemperatu-
ren entstehen über den Industriebrachen und auf Straßen mit geschlossener Randbebauung.
Diese Temperaturen werden teilweise durch den Schattenwurf von Bebauung oder Bäumen ge-
mindert.
Im gesamten Plangebiet kann es zu Tropennächten kommen. Die Rheinuferbereiche fungieren als
größere Kaltluftproduktionsflächen. Das Plangebiet profitiert nicht davon, da das Relief nicht ent-
sprechend ausgeprägt ist, der Austausch durch den Bahndamm verhindert wird oder die Windver-
hältnisse die Kaltluft westlich des Plangebietes vorbeileiten. Zudem behindern warme Luftmassen
über den Gewässerflächen ein weiteres Vordringen der nächtlichen Kaltluft.
Der globale klimatische Wandel führt auch im Kölner Stadtgebiet zu deutlichen Veränderungen des
Stadtklimas, die als Rahmenbedingungen in der Stadtplanung zu beachten sind. So lagen bei-
spielsweise im Umfeld des Deutzer Hafens im langjährigen Mittel (1971-2000) ca. 33 Sommertage
pro Jahr vor (=Tage mit einer Höchsttemperatur von mindestens 25 C). Bis 2050 kommt es hier zu
einer Zunahme auf dann ca. 58 Sommertage jährlich3. Insoweit wird die sommerliche Wärmebe-
lastung deutlich zunehmen. Für Extremjahre kann zudem eine zusätzliche Erhöhung hinzukom-
men.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Wie bereits beschrieben kommt es durch den globalen Klimawandel auch ohne Umsetzung der
Flächennutzungsplanänderung zu negativen Veränderungen des Stadtklimas. Bei Re-Vitalisierung
der gewerblich-industriellen Nutzung würden sich die derzeitigen klimatischen Bedingungen mit
zukünftiger Zunahme der sommerlichen Klimabelastungen verschärfen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
In Bezug auf die Einflüsse und die langfristigen Veränderungen des Stadtklimas weist das Gebiet
aufgrund seiner Lage am Rhein, der zentralen Wasserfläche und einer in Teilbereichen höheren
Ventilation günstige Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Entwicklung auf.
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu erwarten,
da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in Anspruch genommen wer-
den, oder nicht im Wirkbereich des Plangebietes liegen und das Plangebiet selbst klimatologisch
aufgewertet wird. Die mit der FNP-Änderung vorbereitete Bebauung kann die Ventilation im Plan-
gebiet reduzieren und Überwärmungstendenzen verschärfen sowie Düseneffekte hervorbringen,
sofern keine Optimierungsmaßnahmen getroffen werden, um dies abzumildern. Demgegenüber
kommt es jedoch auch zu einer kleinräumigen Verbesserung der thermischen Situation durch die
Darstellung von Grünflächen, insbesondere dort, wo Flächen dauerhaft entsiegelt werden können.
Weitere Maßnahmen zur Optimierung der Durchlüftung und Kaltluftversorgung der mit der FNP-
Änderung vorbereiteten Bebauung sollen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanug auf Basis um-
weltmeteorologischer Gutachten getroffen werden.
Zusätzlich zur Änderung durch den globalen Klimawandel steigt die Zahl der Sommertage bis 2050
vorhabenbedingt auf 70 Tage pro Jahr (Dr. Dütemeyer 2020A). In Verbindung mit der durch den
globalen Klimawandel steigenden Wärmebelastung ergibt sich eine hohe Vulnerabilität des Gebie-
tes. Vulnerable Personengruppen sind Senior*innen, kleine Kinder, Menschen mit Vorerkrankun-
gen oder Behinderungen. Aufgrund der sehr hohen stadtklimatischen Belastung durch den Klima-
wandel werden auch Arbeitende in mittlerem Alter besonders belastet, vor allem im Vergleich mit
den weniger vulnerablen Gruppen (Jugendliche, junge Erwachsene). Die Stadt Köln versucht be-
3 Dr. Dütemeyer (2020A, und darin zitierte).
- 42 -
/ 43
reits den Folgen für vulnerable Gruppen durch einen stadtübergreifenden Hitzeaktionsplan entge-
genzuwirken. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans führt dennoch zu einem Zu-
wachs der Belastung dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppen und steigert somit die Verwundbar-
keit gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Zur Verbesserung der allgemeinen Durchlüftungssituation stellt die vorliegende Änderungsplanung
mehrere Grünflächen dar, deren Ausgestaltung im umweltmeteorologischen Gutachten zum Vor-
haben (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020A,B) berücksichtigt wurde. So wurden einerseits
die klimatische Ausgangssituation analysiert und bewertet. In einer weiterführenden Untersuchung
durch Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (Stand Juli 2020) wurden andererseits auch die mögli-
chen Auswirkungen des Klimawandels (Prognosehorizont 2050) auf das Vorhaben betrachtet. Dar-
über hinaus fand eine Untersuchung sogenannter Lupenräume statt, mit denen potenzielle Klimao-
ptimierungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung an heißen Tagen untersucht wurden. Das Gut-
achten von Dr. Dütemeyer enthält beispielsweise auch Minderungsmaßnahmen für die Freiräume
des Deutzer Hafens. Diese Maßgaben wurden bereits im Freiraumentwurf als auch im Grünord-
nungsplan berücksichtigt, der Bebauungsplan Infrastruktur setzt bspw. Baumpflanzungen fest.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Situation (Dr. Dütemeyer 2020B) richten
sich an die Gestaltung der künftigen Gebäudekomplexe in den einzelnen Baufeldern.
Bewertung:
Insgesamt können die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als geringfügig be-
wertet werden, da Entsiegelung und Begrünung sowohl die Durchlüftung als auch die thermische
Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung gegeben, eine Fernwirkung des ent-
stehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur eingeschränkt.
Durch die Darstellung von Bauflächen kann die allgemeine Ventilation im Plangebiet jedoch behin-
dert werden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassaden oder in windschwa-
chen Gebäudeinnenhöfen kann es zudem zu Hitzestau kommen. Auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung sind daher Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, die in der Gesamtschau des
Vorhabens dann das Potenzial zu einer tatsächlichen Verbesserung der stadtklimatischen Situa-
tion im Vergleich zum Bestand bergen.
8.5.8 Wirkungsgefüge
zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima,
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB bein-
haltet die biotischen und abiotischen Standortfaktoren des Untersuchungsgebietes bzw. diejenigen
Prozesse und Formen, welche diese miteinander verbinden.
Im vorliegenden Planverfahren betrifft dies insbesondere den Zusammenhang der hydrologischen
Situation (Versickern von Niederschlagswasser und Beeinflussung eines Grundwasserleiters durch
im Boden vorhandene Schadstoffbelastungen). Der hohe Versiegelungsgrad im Plangebiet beein-
trächtigt zudem deutlich die natürliche Bodenfunktion. Damit geht gleichzeitig ein Verlust der po-
tenziellen Vegetation und Biotopfunktion einher. Ebenfalls werden negative Auswirkungen auf den
Wasserhaushalt durch die Verringerung der Grundwasserneubildung sowie auf das Klima die feh-
lende Kaltluftproduktionsfunktion bedingt.
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/ 44
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass durch einen größeren Nutzungs-
druck entsprechende Veränderungen im Wirkungsgefüge zu erwarten sind und sich die Situation
im Plangebiet wahrscheinlich verschlechtern würde. Dies betrifft insbesondere die hydrologische
Situation, die Bodenfunktionen und die Biotopfunktion, die bei der Umsetzung von Gewerbe- und
Industriegebieten weiter beeinträchtigt werden würden.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Nach Durchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass sich mit der Anlage insbesondere
der Grünstrukturen das Wirkungsgefüge geringfügig verbessern wird, vor allem hinsichtlich der
Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Klima und Luft. Auch aufgrund der erforderlichen Sanierung
der Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind Verbesserungen des Wirkungsgefüges ge-
genüber dem heutigen Zustand zu erwarten. In den künftig bebauten Bereichen wird das Wir-
kungsgefüge weiterhin gestört sein.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen wirken den Veränderungen des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen
entgegen. Auf die entsprechenden Abschnitte wird verwiesen.
Bewertung:
Die Änderung des Flächennutzungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung des Wir-
kungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. Groß-
räumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, sind nicht zu erwarten.
8.5.9 Landschaft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der FNP-Änderungsbereich ist überwiegend eben (45,00 m bis 47,00 m ü. NHN) Der Bereich Ost
an der Siegburger Straße liegt im Vergleich zum Hafenareal leicht erhöht auf 46,5 m NHN bis
48,7 m NHN.
Nach RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021) ist das Landschafts- bzw. Ortsbild weit-
gehend durch die Industrie- und Gewerbenutzung bestimmt. Das lange Hafenbecken hat bei Mit-
telwasserstand einen Wasserspiegel knapp 6 m unterhalb der Kaimauern. Dadurch wirkt ein gro-
ßer Raum über der Wasserfläche auf das Ortsbild. Die Kran- und Verladevorrichtungen sind über
das Hafengelände hinaus wahrnehmbar. Geprägt wird das Orts- und Landschaftsbild vor allem
aber durch die rd. 60 m hohen denkmalgeschützten Hochsilo- und Mühlengebäude.
Das derzeit nicht zugängliche Hafengelände ist durch die Alfred-Schütte-Allee (Gartendenkmal) im
Westen einsehbar. Von der denkmalgeschützten Drehbrücke kann man das gesamte Hafenbe-
cken überblicken. Der Dom ist vom Hafenkopf aus und von beiden Hafenbeckenseiten sichtbar.
Ortsbildprägend im Westen verläuft die Alfred-Schütte-Allee in Dammlage oberhalb der Poller Wie-
sen mit lückenloser Lindenallee und markanten Einzelbäumen. Diese grenzt das industriell ge-
nutzte Hafenareal vom Landschaftsraum der Poller Wiesen hin ab.
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Die angrenzenden Poller Wiesen stellen eine große Offenfläche entlang des Rheins dar. Als
rheinstromnahe Freifläche sind sie durch den dynamischen Rhein-Wasserstand geprägt und bie-
ten einen freien Blick auf das Panorama der linken Rheinseite sowie auf die Baumallee und die da-
hinter noch in Teilen hervorragenden Silos und Kräne.
Die 4-spurige Siegburger-Straße mit mittiger Stadtbahntrasse, Geh- und Radweg und Straßenbäu-
men prägt im Osten das Erscheinungsbild und grenzt das Hafenareal zu den anschließenden
Stadträumen von Deutz ab.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe die Fläche weiterhin in gewerblicher Nutzung, die sich
ggf. in Zukunft intensivieren könnte. Hierdurch würde sich das Orts- und Landschaftsbild höchs-
tens geringfügig verändern.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Ziel der FNP-Änderung ist eine neue städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens. Leitstrate-
gien des Projektes sind dabei
die industrielle Geschichte des Deutzer Hafens durch Bewahrung, Umnutzung und Neuinterpreta-
tion prägender sowie denkmalgeschützter Elemente auch in dem neuen Wohn- und Arbeits-
quartier zu integrieren,
eine klima- und hochwasserangepasste Stadtlandschaft mit Stadt- und Freiräumen zu schaffen
und
vielfältige Nutzungen anzubieten
Während auf der westlichen Seite überwiegend Wohnbauflächen entwickelt werden sollen, soll auf
der östlichen Seite ein lebendiges Viertel mit vielen unterschiedlichen Nutzungen entstehen. Insge-
samt wird das Ortsbild mit einem Wechsel aus Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen sowie gliedern-
den Grünflächen ein abwechslungsreiches Ortsbild entwickeln. Die prägenden denkmalgeschütz-
ten Mühlengebäude werden erhalten. Das weiträumigere Landschaftsbild wird sich durch die FNP-
Änderung nicht ändern. Das entstehende Gebiet profitiert vom Panoramablick auf den Kölner Dom
sowie den angrenzenden Grünflächen der Alfred-Schütte-Allee und den Poller Wiesen.
Das Gebiet wird für die Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Die Integration der denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen ist ein elementarer Bestandteil des
gestalterischen Konzepts des Gesamtvorhabens Deutzer Hafen. Konkrete Maßnahmen zur Ver-
meidung und Minderung werden auf nachgelagerter Verfahrensebene konkretisiert; dies betrifft
etwa die Kennzeichnung denkmalgeschützter Elemente oder die Integration der denkmalgeschütz-
ten Gebäude und Anlagen in das Vorhaben. Der integrierte Plan zum Gesamtvorhaben Deutzer
Hafen berücksichtigt zum Einen die Sichtachsen auf den Dom und zum Anderen das Rheinpano-
rama, welches sich vom linksrheinischen Ufer aus unter besonderer Beachtung der Mühlenge-
bäude ergibt.
Bewertung:
Durch Integration ortsbildprägender Elemente in Verbindung mit einem durchgliederten, begrünten
und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild aufgewertet werden. Durch die Öffnung
des Gebietes können das Orts- sowie das weite Landschaftsbild mit Panorama auf die linksrheini-
sche Kulisse von der Öffentlichkeit erlebbar werden.
Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft ist daher als positiv zu bewerten.
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8.5.10 Biologische Vielfalt
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die einzelnen Biotope im Eingriffsbereich weisen alle eine geringe Artenvielfalt aus vorwiegend
weitverbreiteten Arten, bei einem hohen Anteil nicht-heimischer Arten, auf (~ alpha-Diversität). Ins-
besondere der Gebäudebestand hat dabei jedoch auch eine Habitatfunktion für gebäudebrütende
Arten. Der Eingriffsbereich bietet als Ganzes für ein innerstädtisches Gebiet eine erhöhte Anzahl
an Habitatstrukturen (~ beta-Diversität): Mit der unmittelbaren Verbindung zum Gewässer, großen,
leerstehenden Hallen und Gebäuden sowie Brachen mit Verbuschungstendenzen findet sich ein
vielfältiges Habitatangebot für städtische, gebäudebrütende Vogelarten, Fledermäuse und amphi-
bische Arten oder Reptilien. Es befinden sich jedoch keine seltenen Biotope im Hafenareal und
auch der vorhandene Baumbestand auf den privaten Flächen ist eher von nachrangiger Bedeu-
tung und weist große Pflegerückstände auf. Die Bäume der Lindenallee Alfred-Schütte-Allee sind
hingegen überwiegend der Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase zuzuordnen, nur teilweise sind
die Bäume bereits in der Stagnationsphase (Vitalitätsstufe 2).
Seltene oder bedrohte Arten sind vorrangig als Durchzügler und Gäste nachweisbar (vgl. Riet-
mann & Tillmanns 2021). Die Fläche trägt somit insgesamt nicht erheblich zur Erhöhung der Bio-
diversität des weiteren Naturraums (~ gamma-Diversität) bei.
Die Fläche ist entlang der Alfred-Schütte-Allee Bestandteil des landesweiten Biotopverbunds zur
Vernetzung wichtiger Lebensräume. Die Fläche wird als Verbundfläche „Rheinaue im Stadtbereich
Köln“ (VB-K-5007-101) mit besonderer Bedeutung, insbesondere für die Habitatvernetzung von
Wasser- und Wattvögeln ausgewiesen. Sie ist durch das Plangebiet jedoch nur marginal tangiert.
Die Schutz- und Entwicklungsziele, die mit der Flächenausweisung vorgesehen sind, betreffen vor
allem die Förderung des Auencharakters etwa durch extensive Grünlandbewirtschaftung oder na-
turnahe Gewässergestaltung.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei möglicher Intensivierung der gewerblichen Nutzung würden die Arten- und Strukturvielfalt des
Eingriffsbereichs mit zunehmender Versiegelung und Erhöhung der Störungsintensität abnehmen.
Folglich käme es zu einer geringen Ausprägung der biologischen Vielfalt. Der ohnehin nur geringe
Beitrag des Gebiets zur biologischen Vielfalt im übergeordneten Naturraum bliebe unverändert.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die FNP-Änderung wird der Anteil an öffentlichen Grünflächen erhöht, weitere Maßnahmen
zur Erhöhung der Artenvielfalt sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Grünord-
nungsplanung zu treffen. Der höhere Grünflächenanteil wird höhere Abundanzen weit verbreiteter
Tier- und Pflanzenarten beherbergen können, für störungsempfindliche Arten wird jedoch das Po-
tenzial verringert.
Da die Gesamtplanung Wohnraum für bis zu 6.900 Menschen vorsieht, ist eine stark frequentierte
Nutzung der Grünflächen zu Erholungs- und Freizeitzwecken zu erwarten. Das Störungsniveau
wird weiter zunehmen, was jedoch angesichts des bereits darauf angepassten Artinventars der
Flächen lediglich Effekte auf die lokale Abundanz einzelner Arten haben dürfte.
Insbesondere aber im Bereich der Poller Wiesen wird es zu einer erheblichen Erhöhung des Nut-
zungsdrucks kommen. Damit verbunden ist eine geringere Eignung dieser sensiblen Flächen als
Habitat störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund der ökologischen Bedeutung die-
ser Flächen kann dies auch Beeinträchtigungen auf Ebene der gesamtstädtischen Biodiversität
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und negative Effekte auf die Funktion im landesweiten Biotopverbund nach sich ziehen. Nach
Möglichkeit sind weitere Vermeidungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang im Zuge nachgela-
gerter Planungsebenen vorzusehen (etwa Besucherlenkung im Bereich der Alfred-Schütte-Allee)
sowie in den Bebauungsplanverfahren der einzelnen Baufenster.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Innerhalb des FNP-Änderungsbereiches ist die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen vorgese-
hen. Die drei geplanten Parks zwischen Poller Wiesen und dem Deutzer Hafenbecken tragen zur
kleinräumigen Vernetzung beider Strukturen bei.
Ein möglicher Erhalt des Baumbestands nach den Maßgaben der Baumschutzsatzung wird im
Zuge der nachgelagerten Genehmigungsverfahren bzw. der Ausführungsplanung geregelt. In den
nachgelagerten Bebauungsplanverfahren werden entsprechend der jeweiligen Grünordnungspläne
Begrünungsfestsetzungen vorgesehen, sodass die biologische Vielfalt im Plangebiet nur in dem
dafür notwendigen Maße beeinträchtigt wird. Die Alfred-Schütte-Allee und ihr Baumbestand, wel-
che Bestandteil eines Landschaftsschutzgebiets sowie des landesweiten Biotopverbundes ist, ist
von keinen bzw. ggf. nur geringfügigen Eingriffen betroffen, sodass die Schutzziele der Fläche
nicht berührt sind.
Weitere Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind auf der FNP-Ebene nicht
notwendig.
Bewertung:
Die biologische Vielfalt des FNP-Änderungsbereichs ist sowohl in der Nullvariante als auch in der
Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf die biologi-
sche Vielfalt sind insgesamt – mit Blick auf mögliche Auswirkungen im Bereich der Poller Wiesen –
als mittel zu bewerten.
8.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete )
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das dem Plangebiet nächstgelegene FFH-Gebiet liegt ca. drei Flusskilometer flussaufwärts. Das
FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ zielt
überwiegend auf den Schutz von Laichhabitaten für verschiedene Fischarten ab. Ein weiterer ge-
schützter Uferabschnitt dieses Gebietes befindet sich ca. 18 km weiter flussabwärts.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutz-
zweckes dieser Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Natura 2000-Gebiete kann
aufgrund des Abstandes des Planbereichs zu den geschützten Gebieten und den Inhalten der Pla-
nung ausgeschlossen werden.
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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Bewertung:
Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Natura 2000-Gebiete können ausgeschlossen werden.
8.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7c BauGB)
8.5.12.1 Lärm
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Straßenverkehrslärm:
Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plangebiet umgebenden Straßen so-
wie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, dem Deutzer Ring und weiteren
Verkehrsachsen bestimmt.
Im Bereich der Siegburger Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich erreichen die Beur-
teilungspegel tags an den straßenzugewandten Fassaden in 4 m Höhe in größeren Teilbereichen
bis zu 75 dB(A), in kleinen Abschnitten auch bis zu 80 dB(A). Die Nachtwerte erreichen in größe-
ren Abschnitten bis zu 65 dB(A), in kleineren Bereichen bis zu 70 dB(A). Eine gesundheitliche Be-
einträchtigung kann daher bereits im Bestand nicht ausgeschlossen werden.
Schienenverkehrslärm:
Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 (Abschnitt Köln Südbrücke –
Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Gremberg Nord) sowie die KVB-Linien 3, 4,
7, 15 und 16.
Schifffahrtsverkehrslärm:
Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche Rheinschifffahrt, der
Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbereich (incl. Nutzung als Not-
hafen) zu berücksichtigen.
Gewerbelärm:
Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Industriebetriebe an der Alf-
red-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen Plangebiet. Darüber hinaus
emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm.
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich des Plan-
gebietes.
Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die Schiffsliegeplätze am
Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke.
Fluglärm:
Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmissionsplan Flug-
lärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugverkehr von tags: ≤ 45 dB(A)
und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten.
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Sportlärm:
Sportlärmemittenten sind im Plangebiet zurzeit nicht vorhanden.
Freizeitlärm:
Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche ausschließlich für gewerbliche
Zwecke genutzt wird.
Eine Freizeitnutzung findet zurzeit auf den benachbarten Poller Wiesen in der Rheinaue statt. Auf-
grund der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet sind die zulässige Arten der Nutzung einge-
schränkt. Damit einher geht auch eine geminderte Intensität dieser Nutzungen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich weiterhin ausschließlich Gewerbe- und Industriebe-
bauung im Änderungsbereich befinden. Diese Nutzung könnte sich auf Grundlage des vorhande-
nen Planungsrechtes reintensivieren. Damit würde auch der Gewerbelärm zunehmen. Im Rahmen
der jeweiligen Genehmigungsverfahren wären negative Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzun-
gen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. Entsprechend des Trennungsgrundsatzes sind nur
solche Anlagen genehmigungsfähig, die die Lärmsituation entsprechend dem Schutzstatus der
schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld nicht wesentlich verschlechtern.
Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms sind im Bereich der Siegburger Straße Änderungen auf-
grund der allgemeinen Verkehrszunahme und damit verbundener erhöhter Lärmemissionen zu er-
warten. Hinsichtlich der Emissionen aus der Schifffahrt sind keine gravierenden Änderungen zu
erwarten. Eine Veränderung bei den Zugzahlen ist hingegen möglich.
Für den südlich des Plangebietes gelegenen Betrieb sind im Flächennutzungsplan potenzielle Er-
weiterungsflächen dargestellt. Auch für eine Entwicklung dieser Flächen wären im Rahmen der je-
weiligen Genehmigungsverfahren negative Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzungen im Umfeld
zu prüfen und zu vermeiden.
Sport- und Freizeitlärm wären bei Nichtdurchführung der Planung auch in Zukunft nicht auf der Flä-
che zu erwarten. Die Nutzung der Poller Wiesen bliebe unverändert.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Zum Gesamtvorhaben Deutzer Hafen wurde eine Schalltechnische Untersuchung durch das Büro
ADU cologne, Februar 2021, durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den öffentlichen Stra-
ßen- und Schienenlärm, Lärm aus Flugverkehr und der Schifffahrt sowie Gewerbelärm und Frei-
zeitlärm. Die Ergebnisse sind im Detail in der Begründung zum Bebauungsplan Infrastruktur zu
entnehmen und werden an dieser Stelle zusammenfassend wiedergegeben:
Im Planzustand kommt es auch zukünftig zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN
18005 in Teilen des Plangebiets. Dies erfordert einerseits die Umsetzung passiver Schall-
schutzmaßnahmen und andererseits Maßnahmen, welche in den Außenwohnbereichen einen
maximalen Beurteilungspegel von 63 db(A) sicherstellen. Entsprechende Regelungen erfolgen
in der verbindlichen Bauleitplanung.
Mit der weiteren Entwicklung der Baufelder ist auch die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen
vorgesehen. Vorgesehen ist eine gewerbliche Bebauung als Riegel im Süden. Für einzelne
Baufelder ist eine Nutzungsmischung vorgesehen. Durch entsprechende Regelungen zum akti-
ven Schallschutz in den jeweiligen Bebauungsplänen wird sichergestellt, dass keine Immissi-
onsschutzkonflikte entstehen. Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm durch die südli-
che gelegene Fa. Schütte sind auch unter Ansetzung eines worst-case Szenarios nicht gege-
ben. Mögliche künftige gewerbliche Lärmemissionen der „Essigfabrik“ hängen vom künftigen
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/ 51
Nutzungskonzept ab und werden in Fortschreibungen des Schallschutzgutachtens und bei der
Entwicklung der Bebauungspläne der einzelnen Baufelder berücksichtigt.
Hinsichtlich des Freizeitlärms sind mögliche Konflikte auf den nachgelagerten Verfahrenseb-
nen lösbar: Das Schwimmbad im Hafenbecken und andere geplante Sport- und Freizeitnutzun-
gen sind unter Berücksichtigung der avisierten angrenzenden Nutzungen grundsätzlich geneh-
migungsfähig.
Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen, sowie deren Rückkopplungen zu den geplanten
Nutzungsformen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer Hafens somit nicht grund-
sätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen nach ihrer Lärmempfind-
lichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur sowie durch andere Maßnahmen
des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im künftigen Quartier erheblich verbessert wer-
den. Aus schallschutztechnischer Sicht ist das Vorhaben grundsätzlich umsetzbar, wenngleich in
Teilen des Umfelds dazu umfangreiche Maßnahmen in den nachfolgenden Verfahrensschritten
umgesetzt werden müssen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Durch die geplante Zonierung des Plangebietes (Gewerbliche Flächen im Süden, daran anschlie-
ßend gemischte Bauflächen, nach Norden Wohnbauflächen) ergibt sich durch die künftige Bebau-
ung ein aktiver Schallschutz.
In den jeweiligen Teilbebauungsplänen erfolgen unter Berücksichtigung der ermittelten maßgebli-
chen Außenlärmpegel bzw. daraus abgeleiteter Lärmpegelbereiche Festsetzungen, die gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen. Insbesondere in den Bereichen mit Beurteilungspe-
geln Verkehrslärm von über 70 dB(A) tags und über 60 dB(A) nachts sind besondere Vorkehrun-
gen zu treffen. Die Bebauungspläne werden entsprechende Festsetzungen enthalten.
Bewertung:
Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer Hafens nicht
grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen nach ihrer Lärmemp-
findlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur sowie durch andere Maßnahmen
des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im künftigen Quartier erheblich verbessert wer-
den.
Die Aussagen zum Thema Lärm werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkreti-
siert (Lärmeinwirkungen und -auswirkungen). Die Bebauungsplanverfahren werden weiterhin fach-
gutachterlich begleitet.
8.5.12.2 Altlasten
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Hinsichtlich des Themenbereichs Altlasten wurden umwelttechnische Untersuchungen und Bewer-
tungen des Deutzer Hafens durchgeführt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020). Diese Untersu-
chungen klärten im Vorfeld der weiteren Planungen, ob und in welchem Umfang Belastungen des
Bodens bzw. des Grundwassers vorliegen. Geländeuntersuchungen wurden von Boden, Bodenluft
und Grundwasser durchgeführt. Als technische Verfahren kamen Rammsondierungen, Bodenluft-
messungen, Absaugversuche, Grundwassermessungen und chemische Bodenanalysen zum Ein-
satz.
Aufgrund des ursprünglichen Hafenausbaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit großflächi-
gen Auffüllungen sowie mit Bodenkontaminationen zu rechnen. Im Plangebiet befinden sich meh-
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rere Flächen, die als Altlasten oder altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 BBodSchG im Alt-
lastenverdachtsflächenkataster / Fachinformationssystem „Altlasten und schädliche Bodenverän-
derungen“ (FIS AlBo) des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln eingetragen sind.
Es sind 20 Altstandorte verzeichnet. Davon sind 14 Altstandorte nachrichtlich genannt, d.h. dass
bei derzeitiger Nutzung bzw. bei derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung für die Schutzgüter
vorliegt. 5 Altstandorte sind als Altlasten verzeichnet, d.h. bei diesen Flächen wurde eine Gefähr-
dung nachgewiesen. Eine Sanierung ist durchzuführen. Ein Altstandort ist als Verdachtsfläche ver-
zeichnet, d.h. eine Gefahrenermittlung ist notwendig.
Im Plangebiet befinden sich außerdem 3 Altablagerungen. Eine davon ist als Verdachtsfläche ver-
zeichnet. Für zwei Altablagerungen liegt bislang keine Verdachtsbewertung vor, sie sind lediglich
nachrichtlich im FIS AIBo verzeichnet. Im Plangebiet befindet sich weiterhin eine stoffliche Boden-
veränderung, die durch Bodenauskofferung saniert wurde.
Im Bereich des Deutzer Hafens sind zudem 2 Grundwasserschäden (Benzol und PAK) eingetra-
gen.
Die aktuellen Untersuchungen zeigen im Großteil des Plangebietes unauffällige Schadstoffgehalte.
Von 13 untersuchten Teilflächen wurden 9 als unkritisch bewertet. Für 4 Flächen wurde ein weite-
rer Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf festgestellt. Eine Gefährdung des Schutzgutes
Mensch ist bei den derzeitigen Nutzungsverhältnissen mit vollflächiger Versieglung und teilweise
offenen Gewerbeflächen in Großteilen des Plangebietes nicht erkennbar. Teilweise liegen Gefähr-
dungen für das Schutzgut Grundwasser vor, die kritischen Befunde reichen in diesen Bereichen
bis in den Grundwasserschwankungsbereiche. In zwei Teilflächen sind entsprechende Belastun-
gen bereits im Grundwasser nachgewiesen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung ist mit einer nahezu vollflächigen Versiegelung des
Plangebiets zu rechnen. Es kann durch schwere Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit Ge-
fahrstoffen zu einer weiteren Verschärfung des Altlastenaufkommens kommen. Eine Gefährdung
des Schutzgutes Mensch ist bei der möglichen gewerblichen Nutzung nicht zu erwarten. Der fest-
gestellte Sanierungsbedarf hat auch in der Nullvariante Gültigkeit.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser wird im Bereich der künftigen Baufelder insgesamt
unter Berücksichtigung einer fachgutachterlichen Erfassung und Bewertung, einer Gefahrenermitt-
lung sowie der Durchführung ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen als gering erachtet. Hin-
sichtlich der zukünftigen Nutzung ist für viele Teilflächen eine vollständige Versiegelung wahr-
scheinlich, so dass hier ein Direktkontakt zwischen Boden und Mensch bei der geplanten Nutzung
ausgeschlossen werden kann (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). Kritisch zu sehen sind hier
besonders die belasteten Bereiche mit Sanierungs- und Sicherungsbedarf, in welchen keine Voll-
versiegelung vorgesehen ist. So ist in belasteten Flächen mit nachfolgender Nutzung als Grünflä-
che der direkte Kontakt Boden → Mensch durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. Ferner ist
in diesen unversiegelten Bereichen beim Verbleib von Restbelastungen im tieferen Untergrund
eine kontrollierte Fassung des Niederschlagswassers einzurichten. In den nachfolgenden Bebau-
ungsplanverfahren sind Flächen mit weiterem Untersuchungsbedarf zu kennzeichnen, ebenso sol-
che mit einem Sanierungs- oder Sicherungskonzept. Die ermittelten Konflikte erscheinen in den
nachfolgenden Verfahrensschritten lösbar, sofern die notwendigen Vermeidungs- und Minderungs-
maßnahmen berücksichtigt werden.
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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Im Hinblick auf die geplante städtebauliche Konversion werden sämtliche Verdachtsflächen des
Altlastenkatasters in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt geprüft. Nach Ab-
schluss der noch ausstehenden Gefährdungsabschätzungen werden gutachterliche Empfehlungen
zur weiteren Vorgehensweise ausgearbeitet. Im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung nach § 13
BBodSchG werden Sanierungskonzepte für belastete Teilflächen erarbeitet. Die folgenden Teilbe-
bauungspläne enthalten entsprechende Kennzeichnungen. Auf der Ebene des Flächennutzungs-
plans wird auf diese im Sinne der Darstellungssystematik, die in der wirksamen Fassung keine
Kennzeichnungen enthält verzichtet, die Verdachtsflächen werde jedoch an dieser Stelle aufge-
führt, Maßnahmen die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt werden, im Fol-
genden beschrieben.
In weiten Bereichen kann aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse derzeit keine Gefährdung von
den angetroffenen Auffüllungsmaterialien für die Kompartimente Mensch und Grundwasser abge-
leitet werden. Bei einer Entsorgung von Bodenaushub müssen die Zuordnungswerte der LAGA be-
rücksichtigt werden. Entsprechende Hinweise erfolgen in den geplanten Bebauungsplänen.
In den Bebauungsplänen sind Hinweise zum Umgang mit möglicherweise kontaminierten Materia-
lien in der Bauphase nach Maßgabe des Fachgutachtens (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020)
aufzunehmen.
Für den Bereich der Grünflächen ist im Hinblick auf ggf. verbleibende Restbelastungen und den
Kontakt Boden → Mensch stellenweise ein Bodenaustausch bzw. die Aufbringung unbelasteten
Bodenmaterials erforderlich.
Bewertung:
Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, die sowohl hin-
sichtlich der derzeitigen als auch der geplanten Nutzung unbedenklich sind.
Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in Teilflächen werden einzelfallbezogene Sanie-
rungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt, die auf den nachgelagerten Verfahrensebenen zu be-
rücksichtigen sind. Stellenweise ist unter anderem ein Bodenaustausch bzw. das Aufbringen unbe-
lasteten Bodenmaterials erforderlich. Bei Umsetzung der beschriebenen Vorgehensweise kann für
die Umnutzung eine Gefährdung des Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenom-
men werden. Absehbare Konflikte sind insofern in weiteren Verfahrensschritten grundsätzlich lös-
bar, daher bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans somit keine grundsätzlichen
Bedenken aus gutachterlicher Sicht.
8.5.12.3 Erschütterungen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Basis der Beschreibungen ist das Gutachten von ADU cologne (Stand September 2020). In beste-
henden, nicht mehr genutzten eingeschossigen Gebäuden an der Südwestgrenze des Plangebiets
wurden Messeinrichtungen installiert, um mit einer Dauermessung die Erschütterungsimmissionen
der Bahnstrecke zu dokumentieren. Auf Grundlage der Messungen fanden Bewertungen hinsicht-
lich möglicher Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß DIN 4150 Teil 2
sowie Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude gemäß DIN 4150 Teil 3 statt.
Quelle für Erschütterungen im Umfeld des Plangebietes sind die Schienenstrecken der Deutschen
Bahn, die im Süden in Dammlage verlaufen und deren potenzielle Auswirkungen auch in das Plan-
gebiet hineinreichen können.
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Auswirkungen der Straßenbahn auf das Plangebiet sind nicht zu erwarten, da der Abstand der
Trasse zwar in Teilbereichen unterhalb der 25 m gemäß VDI-Richtlinie 3837 liegt, die Trasse je-
doch in diesem Bereich in eigenem Gleisbett und kurvenfrei verläuft (ADU Cologne 2020).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Das verkehrliche Erschütterungspotential der Schienenstrecken entspricht dem Bestand.
Bei Nichtdurchführung der Änderung ergibt sich im Plangebiet durch die Intensivierung der ge-
werblichen und industriellen Nutzungen in Verbindung mit einer möglichen Reaktivierung der Gü-
terbahntrassen im Änderungsbereich ein mäßig erhöhtes Erschütterungspotenzial.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass die von der Bahntrasse ausgehen-
den Erschütterungen die zulässigen Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Menschen
in Gebäuden für Gewerbegebiete nicht überschritten werden. Somit liegen derzeit keine erhebli-
chen Belästigungen durch Erschütterungen vor.
Weiter ist gemäß DIN 4150 Teil 3 derzeit nicht mit Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude zu
rechnen, da auch hier die zulässigen Anhaltswerte unterschritten werden.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Eine Umsetzung von Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ist zum derzeitigen
Kenntnisstand nicht erforderlich.
Bewertung:
Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf geplante
Gebäude selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissio-
nen aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Angrenzende Bahntrassen rufen keine erheblichen Be-
lastungen hervor. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen Risiken.
8.5.12.4 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandel-
folgen)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet befindet sich zu weiten Teilen im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Bereits
bei einem HQ50 tritt das Wasser aus dem Hafenbecken, bei einem HQ100 wird bei derzeitigem
Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer Hafen überflutet (siehe Kapitel 8.5.5.1).
Innerhalb des Plangebietes bestehen auf Teilflächen Gefahren durch Starkregenereignisse. Die
Starkregengefährdung wird jedoch selbst bei einem 200-jährlichen Regenereignis überwiegend als
mäßig eingestuft, nur stellenweise liegt eine hohe Gefährdung vor. Als Folge des globalen Klima-
wandels nimmt die Anzahl der Starkregentage in den nächsten Jahren (2021 – 2050) um 1 bis 5
Tage im Jahr zu (LANUV 2021b), was als Rahmenbedingung zu beachten ist.
Das Plangebiet liegt im Bereich der Bombenabwürfe des Zweiten Weltkrieges. Vor allem im südli-
chen Plangebiet ist daher mit Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln zu rechnen. In Teilberei-
chen hat bereits eine entsprechende Räumung stattgefunden.
Die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am südöstlichen Rand des Planungsgebietes
erzeugten magnetischen Felder wurden in einem Gutachten (EM-Institut GmbH 2020A) durch
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Feldstärkemessungen ermittelt und anhand der geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV bewertet.
Nach vorliegenden Untersuchungen werden die Grenzwerte nach 26. BImSchV sehr deutlich un-
terschritten. Es gehen daher keine Gefahren für die Allgemeinbevölkerung aus.
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen noch zwei Betriebe gemäß Abstandserlass Nordrhein-
Westfalen.
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände von relevan-
ten Störfallbetrieben (siehe auch Kapitel 8.5.19). Der Bereich zwischen den Rhein-Kilometern
685,90 bis 687,20 ist auf dem rechten Ufer als Liegestelle für fünf Schiffe ausgewiesen, inclusive
einer Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel im Sinne der ADN (ZKR 2017).
Zurzeit ist das Hafenbecken durchgehend mit Schiffen befahrbar.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt das derzeitige Risiko durch Überflutung im Hoch-
wasserfall bestehen. Bei Intensivierung der gewerblichen Nutzung der Fläche können zusätzliche
Bebauungen weitere Auswirkungen auf das Retentionsraumvolumen und das Hochwasserrisiko
haben. Diese Neuansiedlungen stehen jedoch unter einen entsprechenden Genehmigungsvorbe-
halt aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet.
Auch eine Gefährdung durch Starkregenereignisse besteht bei Nichtdurchführung der Planung.
Das potenzielle Vorkommen von Kampfmitteln wäre auch in der Nullvariante zu berücksichtigen.
Von der Bahntrasse würde auch in Zukunft keine Gefahr durch magnetische Felder für die Allge-
meinbevölkerung ausgehen.
Bei Umsetzung des bestehenden Planungsrechtes könnten sich neue Betriebe ansiedeln, die nach
den Regelungen des Abstandserlasses zur beurteilen sind.
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbetriebsbereichen
möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungsabstände und angemessener
Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzungen. In Bezug auf störfallrechtliche Be-
lange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurchführung der Planung zu erwarten.
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte das Hafenbecken durchgehend von Schiffen angefah-
ren werden.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Bei Erschließung des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet werden der Erhalt des Re-
tentionsraumvolumens (siehe Kapitel 8.5.5.1) sowie eine Evakuierung des Gebietes im Hochwas-
serfall durch entsprechenden Straßenausbau gesichert.
In den nachgelagerten Verfahren ist eine Anpassung an die Aspekte der Starkregenvorsorge si-
cherzustellen, etwa durch Anpassung der Straßengradienten, Geländemodellierungen und Pla-
nung von Notwasserwegen zur Lenkung des Abflusses.
Bei der Umsetzung der Bauleitplanung kann es zu massiven Erdarbeiten kommen. Im anstehen-
den Bodenmaterial des Gebietes ist das Vorhandensein von Bombenblindgängern und anderen
Kampfmitteln nicht auszuschließen. Dementsprechend sind Vorkehrungsmaßnahmen zum Schutz
des Menschen bei den Bautätigkeiten zu treffen.
Auch in Zukunft würden die Grenzwerte nach 26. BImSchV für magnetische Felder deutlich unter-
schritten. Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemeinbevölkerung ohne Ein-
schränkungen möglich und somit sowohl gewerbliche als auch Misch- und Wohnbebauung zuläs-
sig.
Der nach 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung geltende Grenzwert für magnetische Felder
kann im Plangebiet auch in Zukunft eingehalten werden.
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Der Liegeplatz für Schiffe mit einem Kegel liegt gemäß ADN (ZKR 2017) in einer Entfernung von
überwiegend mindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nordwesten tangiert der 100 m-Puf-
fer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-Allee. In den nachfolgenden Bebauungs-
plänen werden hier keine Wohngebiete, Ingenieurbauwerke oder Tanklager vorgesehen, so dass
die Liegestelle nach wie vor nutzbar ist und davon keine Gefährdungen des Plangebietes ausge-
hen.
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, wird
temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich
der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung dieses Bereichs durch Kegel-
schiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier keine Kegelliegestelle ausgezeichnet ist.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Bei einer weiteren Nutzung bzw. Nutzungsänderung des Deutzer Hafens sind die gesetzlich vorge-
gebenen Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.
Im Vorfeld der Baumaßnahmen ist der Kampfmittelräumdienst zu beteiligen, um Gefahren durch
Kampfmittel zu vermeiden.
Bewertung:
Die Festsetzungen und weiteren Inhalte der nachfolgenden Bebauungspläne berücksichtigen die
Lage des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet. Nachteilige Auswirkungen auf das Re-
tentionsvolumen werden vermieden.
Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische Felder entstehen nicht.
Ein Störfallrisiko besteht nicht.
In nachfolgenden Planungsverfahren werden Vorkehrungen zum schadlosen Abführen von
Starkregenereignissen getroffen.
Vor diesem Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken
bei Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar.
8.5.12.5 Besonnung / Belichtung
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die Faktoren Besonnung und Belichtung wurde in einem Gutachten der Transsolar Energietechnik
GmbH untersucht (Stand Januar 2020), das die Basis für die folgenden Ausarbeitungen bildet. Zu-
nächst wurden auf Basis des integrierten Plans die Parameter solare Einstrahlung, Besonnungs-
stunden sowie Tageslichtqualität nach DIN 5034 untersucht und Optimierungsvorschläge ausgear-
beitet. Diese sind in eine Überarbeitung des Integrierten Plans eingeflossen, der wiederum Basis
für den Bebauungsplan ist.
Derzeit ist das Plangebiet durch großflächige, in Teilen unbebaute Ruderal-, Brach- oder Industrie-
flächen geprägt. Vor allem in den unbebauten Bereichen ist von einer starken Besonnung der Frei-
flächen auszugehen. Verschattete Bereiche entstehen auf den Freiflächen nur in den der Sonne
abgewandten Bereichen der Bestandsgebäude.
Insbesondere die Nordfassaden der Bestandsgebäude erfüllen die Besonnungs- und Tageslicht-
quotienten vermutlich nicht. Da die Fläche derzeit keine Wohnbebauung aufweist und nicht als
Aufenthalts- und Erholungsraum dient, sind die Faktoren solare Einstrahlung, Besonnung und Ta-
geslichtqualität / Belichtung bei der derzeitigen gewerblichen Nutzung nur von untergeordneter Be-
deutung (TRANSSOLAR 2020).
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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die aktuelle Besonnungs- und Tageslichtsituation beste-
hen bleiben bzw. sich womöglich durch neue Gewerbebauten verschärfen. Über das Bauord-
nungsrecht wären die gesunden Wohn- bzw. primär Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Bei Umsetzung des Vorhabens ist eine gute Verteilung der solaren Einstrahlung in den geplanten
Freiräumen zu erwarten. Die öffentlichen Grünflächen weisen in Teilbereichen eine hohe jährliche
solare Einstrahlungssumme auf. In Teilbereichen ist die solare Einstrahlungssumme durch die ge-
planten Gebäudekörper reduziert (TRANSSOLAR 2020).
Die FNP-Änderung ermöglicht eine Bebauung, durch die es zu Auswirkungen auf die Besonnungs-
Situation kommen kann. Genaue Belichtungssituationen sind abhängig von Gebäudeanordnung
und -höhen und daher auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu untersuchen. Entsprechend
dem Bauordnungsrecht sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.
In weiteren Planverfahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der Baufelder ist sowohl auf eine
ausreichende Tageslichtqualität in den geplanten Neubauten zu achten als auch darauf, dass es
für bestehende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden nicht zur Verschlechterung
der Belichtung und der Tageslichtqualität kommt.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Die künftige Nutzungsverteilung in den Freiräumen sollte sich an den Aspekten Einstrahlung und
Besonnung orientieren. In Bereichen mit zu hoher Einstrahlung / Besonnung sind durch Baum-
pflanzungen oder andere Verschattungselemente angenehme Aufenthaltsbedingungen gerade in
den Sommermonaten herzustellen. Diese Aspekte werden bei der künftigen Freiraumplanung be-
rücksichtigt.
Im Bereich der Baufelder sind entsprechend des Bauordnungsrechtes gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse zu gewährleisten.
Bewertung:
Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich in den überwiegenden Berei-
chen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsverteilung gute bis sehr Aufenthaltsbedin-
gungen im öffentlichen Raum.
In weiteren Planverfahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der Baufelder ist darauf zu ach-
ten, dass es für bestehende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden nicht zur Ver-
schlechterung der Belichtung und der Tageslichtqualität kommt. Nutzungen und Architektur sind so
anzupassen, dass die Kriterien der Tageslichtqualität bei den geplanten Gebäuden sowie bei der
Nachbarbebauung erfüllt werden.
8.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die 1888 erfolgte Eingemeindung von Deutz nach Köln bildete die Grundlage für den Hafenausbau
an der heutigen Stelle. Der hier gelegene Rheinarm „Schnellert“ wurde zwischen 1904 und 1907
zu einem Industriehafen ausgebaut. 1909 nahm die erste Mühle ihren Betrieb auf (Buschmann et
al. 2021).
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/ 58
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens liegen innerhalb des Plange-
bietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil denkmalgeschützte historische Bauwerke und
Strukturen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs der Landesplanung
„Köln“ (KLB 19.08, LVR 2021a). Zugleich ist das Plangebiet dem Kulturlandschaftsbereich der Re-
gionalplanung „Deutz, Mülheim“ (353) zugeordnet. Ein wertgebendes Merkmal ist der Deutzer Ha-
fen. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung
wird eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung beschrieben, insbesondere „das Bewahren und
Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von historischen Stadt- und
Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes“ (LVR 2021b).
Die Drehbrücke ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW. Die Gebäudekom-
plexe von Auermühle und Ellmühle sind ebenfalls als Baudenkmal in der Denkmalliste eingetra-
gen. Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen (Hafenbecken mit:
Wasserfläche und Kaimauern, Gleisanlagen der Hafenbahn, Kran- und Verladeanlagen), für die
eine Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen ist. Zudem gibt es im Geltungsbereich weitere Ge-
bäude, die nicht denkmalgeschützt oder denkmalwert sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um
Gebäude, die für die gewerblich-industriellen Nutzungen errichtet wurden (Produktions-, Lager-
und Verwaltungsgebäude). Auch das Gebäude der Essigfabrik ist nicht denkmalwert. Diese Ge-
bäude sind als sonstige Sachgüter einzustufen.
Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wirkungsraum das
Plangebiet.
An der Alfred-Schütte-Allee werden die Allee sowie die Grünanlagen und Sportflächen in der
Denkmalliste als Gartendenkmal geführt.
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals 'Fort XIII' (Fort Rauch).
Direkt westlich angrenzend an das Plangebiet liegen die eingetragenen Bodendenkmäler Nr. 461,
462 und 473 – Poller Wiesen („Poller Köpfe“). Das Denkmal Nr. 461 liegt nördlich der Südbrücke,
die Nummern 462 und 473 südlich der Brücke. Unter Denkmalschutz steht die historische Ufer-
landschaft der rechten Rheinseite zwischen Köln-Poll und Köln-Deutz, die durch umfangreiche his-
torische Uferbefestigungen des 15. Jahrhunderts n. Chr. (und älter) bis 17. Jahrhunderts n. Chr.
(und jünger) tiefgründig gestaltet ist.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei einer Nichtdurchführung der Planung käme es im Zuge einer möglichen Re-Intensivierung der
bestehenden gewerblichen Bauflächen möglicherweise zu einer Beeinträchtigung der denkmalge-
schützten oder erhaltenswerten Strukturen im Untersuchungsgebiet. Dies wäre im Einzelfall im
Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zu untersuchen, so dass erhebliche Beeinträchti-
gungen ausgeschlossen werden können. Die Erlebbarkeit der vorhandenen Denkmäler würde wei-
terhin nur sehr reduziert ermöglicht.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die geplante Änderung wird sich die Nutzungsstruktur des Deutzer Hafens grundlegend än-
dern, wodurch auch bauliche Umstrukturierungen und damit verbunden auch eine Entnahme eines
weiten Teils der bisherigen Bebauung einhergeht. Dabei fließen die Belange des Denkmalschutzes
bei der weiteren städtebaulichen Gesamtplanung des Hafenareals in angemessenem Umfang ein.
Die denkmalgeschützten und denkmalwerten Gebäude und Strukturen sollen nach der Konzeption
des integrierten Plans weitgehend in künftige Nutzungen integriert werden, so dass eine Erhaltung
durch Nutzung im Sinne des Denkmalschutzes ermöglicht wird. Dies weiter zu konkretisieren ist
den nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren vorbehalten. Durch die Integration in die
geplanten Nutzungen wird nicht zuletzt auch die Erlebbarkeit der Denkmale erheblich gefördert.
- 58 -
/ 59
Die kulturlandschaftlichen und denkmalpflegerischen Ziele der Kulturlandschaftsentwicklung sind
ebenso auf den nachgelagerten Verfahrensebenen angemessen zu berücksichtigen, indem prä-
gende Strukturen des Hafengebiets erhalten und nach Möglichkeit in die geplanten Nutzungen zu
integrieren sind. Teilweise finden durch die Planungen Überprägungen der Hafenstrukturen statt.
Dies umfasst die Schaffung von Zugängen zu den Wasserflächen (Schwimmpontons), die Über-
bauung von Teilflächen des Wasserbeckens sowie die Anlage eines Schwimmbades und von
Bootsanlegern. Diese Überprägungen werden jedoch nicht als erheblich eingestuft, da der Ge-
samtcharakter des Deutzer Hafens weiterhin deutlich ablesbar bleibt.
Weitere Beeinträchtigungen des Bodendenkmals 'Fort XIII' (Fort Rauch) sind nicht sehr wahr-
scheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Dies ist auf Ebene der verbindlichen Bauleit-
planung weiter kritisch zu prüfen und durch geeignete Maßnahmen bestmöglich zu verhindern.
Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen des Gartendenkmals Allee an der Alfred-Schütte-Allee so-
wie des Bodendenkmals Poller Wiesen sind nicht zu erwarten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Die denkmalgeschützten Bausteine des Deutzer Hafens sind in den nachfolgenden Verfahrens-
ebenen nachrichtlich zu übernehmen und der Erhalt planungsrechtlich zu sichern; die vorliegende
Änderung kann aufgrund der Darstellungssystematik nur Denkmalmehrheiten nachrichtlich über-
nehmen (siehe dazu Abschnitt 5.9).
Bauliche Maßnahmen im Bereich der Denkmäler sind mit dem Stadtkonservator, dem Römisch-
Germanischen Museum sowie ggf. dem Landschaftsverband Rheinland abzustimmen. Eine archä-
ologische Baubegleitung wird empfohlen.
Bewertung:
Bei Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und einer Integration erhaltenswerter Ge-
bäude und Anlagen sind die Auswirkungen als gering einzuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der
erhaltenswerten Strukturen vor allem im Bereich der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssitua-
tion und der Nullvariante positiv hervorzuheben.
8.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung,
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Bereich des Deutzer Hafens bestehen zurzeit noch Betriebsbereiche mit Genehmigungen nach
BImSchG, die auch Gerüche, Licht und Wärme emittieren können und dem Abstandserlass unter-
liegen. Ein Betrieb der Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik wird vorausgesetzt, so dass
davon ausgegangen wird, dass im Plangebiet und in seinem Umfeld gesunden Wohn- und Arbeits-
verhältnisse bestehen. Ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist im derzeitigen
Zustand vorauszusetzen. Hinweise auf Emissionen von elektromagnetischen Feldern enthält Kapi-
tel 8.5.12.4.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ist bei Beachtung der maßgeblichen Vorschriften davon auszu-
gehen, dass keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, die gesunden Wohn- und Ar-
beitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegenstehen.
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die emittierenden Betriebe werden aufgegeben oder auf Flächen außerhalb des Plangebiets verla-
gert. Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufeldern wird durch entspre-
chende Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungspläne geregelt. Grundsätzlich sind
nicht-störende Betriebe im Planbereich vorgesehen. Für die vorgesehenen Gewerbebetriebe ist
sicherzustellen, dass entsprechende Emissionen gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im ge-
samten Quartier nicht entgegenstehen. Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strah-
lungsemissionen wird daher mit der Umsetzung der Planung nicht einhergehen.
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern ist auf Ebene nachfolgender Planungen
sicherzustellen. Die regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle kann durch die Abfallwirtschaftsbe-
triebe Köln GmbH übernommen werden.
Die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers ist nach den Vorgaben des § 55 Wasserhaushalts-
gesetz i.V.m. § 44 Landeswassergesetz NRW sicherzustellen. Die Konkretisierung dieser Maß-
nahme obliegt den nachfolgenden Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Auf Ebene der FNP-Änderung sind keine Maßnahmen erforderlich.
Bewertung:
Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und / oder Immissionen (Licht, Gerüche,
Strahlung, Wärme) erzeugt, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und des-
sen Umgebung entgegenstehen.
8.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von
Energie
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien oder sparsamer und effizienter Nutzung
von Energie liegen für den Bestand nicht vor.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Änderungen der Belange zu erwarten. Neue Ge-
bäude sind entsprechend der aktuellen energetischen Gesetze zu errichten.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Dieser Belang wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert. Bei Errichtung neuer
Gebäude sind die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu berücksichti-
gen, das Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerba-
rer Energien in Gebäuden stellt. Durch die innerstädtische Lage des Plangebietes sowie die ge-
plante Erneuerung des Gebäudebestandes gibt es erhebliche Potentiale zur energetischen Opti-
mierung und Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Anschluss des Plangebietes an das Fernwärme-
netz ist möglich.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
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/ 61
Eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Energieversorgung ist in Bearbeitung, um eine mög-
lichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu
optimieren. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Maßnahmen erforderlich. Maßnah-
men erfolgen im Rahmen der Bauleitplanverfahren bzw. der Vorhabenrealisierung gem. der Stan-
dards des Gebäudeenergiegesetzes.
Bewertung:
Hinsichtlich der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Ent-
wicklung die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt.
8.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen,
insbesondere des
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der FNP-Änderungsbereich liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der
Stadt Köln (1991). Es grenzt unmittelbar an das westlich gelegene Landschaftsschutzgebiet LSG-
5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. Innerhalb
des Landschaftsschutzgebiets grenzt die Alfred-Schütte-Allee unmittelbar an das Plangebiet.
Diese Allee mit der Objektkennung AL-K-6003 ist gemäß § 41 LNatSchG gesetztlich geschützt
(siehe Kapitel 8.5.2).
Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zudem als Biotopverbundfläche des
LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbereich Köln“ (VB-K-5007-101) geführt. Die
Schutzziele dieser Ausweisung beziehen sich auf die Förderung einer naturnahen Auenlandschaft
des Rheins, u.a. durch die Entwicklung von extensiven Grünlandlebensräumen oder den Erhalt
und die Optimierung von Weichholzauenbestandteilen sowie den Erhalt und die Entwicklung natur-
naher Rheinufer-Abschnitte. Hierfür sollen auch die Freizeitaktivitäten auf den Grünlandflächen
eingeschränkt werden.
Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone.
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 8.5.17 verwiesen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die im Hafenbereich zulässigen, gewerblich-industriellen Nutzungen würden vermutlich keine Er-
höhung des Nutzungsdrucks durch Erholungssuchende auf die Poller Wiesen auslösen.
Bei Nichtdurchführung der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine Verän-
derungen zu erwarten. Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 8.5.6 verwiesen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes oder des landesweiten Biotopverbundes werden
durch die Flächennutzungsplanänderung nicht beansprucht. Eine mögliche Beeinträchtigung der
Ziele von Landschaftsschutz, Alleenkataster und Biotopverbund durch Umsetzung des Gesamtvor-
habens (etwa durch eine Nutzungsintensivierung) wird in den nachfolgenden Bebauungsplanver-
fahren geprüft.
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 8.5.6 verwiesen. Bei Durchführung der Pla-
nung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine Veränderungen zu erwarten.
- 61 -
/ 62
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Für die Umsetzung der FNP-Änderung sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich.
Bewertung:
Mit Umsetzung der FNP-Änderung kommt es voraussichtlich zu keiner erheblichen Beeinträchti-
gung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes, geschützter Alleen oder des
landesweiten Biotopverbundes. Eine detaillierte Prüfung erfolgt in der verbindlichen Bauleitpla-
nung.
8.5.16.1 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-
verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Für das Untersuchungsgebiet gilt der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln (Bezirksregierung
Köln 2019). Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jahresmit-
telwert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten. Die Messstation an der
Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Überschreitungen kam, lag dabei in der Nähe des
Untersuchungsgebietes in ca. 1.000 m Entfernung. Die Ergebnisse sind aufgrund der Entfernung
und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nur bedingt übertragbar.
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, die auf Grundlage des
Luftreinhalteplans Köln eingerichtet wurde.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung sind gegenüber dem heutigen Zustand dahingehend Verände-
rungen zu erwarten, dass bei einer Umsetzung der im Luftreinhalteplan beschriebenen Maßnah-
men eine Verbesserung der Luftqualität zu erwarten ist.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die FNP-Änderung bereitet die verkehrliche Erschließung des Plangebiets mit damit verbundenen
Quell- und Zielverkehren vor. Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen konsequente Anwendung
einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des ÖPNV und nicht-motorisierten Angebo-
ten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende Quell- und Zielverkehre zumindest reduzieren.
Zudem ist langfristig eine Verbesserung der Luftqualität durch die Umsetzung der Maßnahmen im
Luftreinhalteplan zu erwarten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Es ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzu-
schließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärmeversorgung umzusetzen. Diese
und andere Maßgaben werden Inhalte eines zu erstellenden Energiekonzeptes, das als Zielvorga-
ben eine lokale Emissionsfreiheit und eine langfristige Klimaneutralität beinhalten wird. Damit las-
sen sich zukünftig Emissionen aus dem Hausbrand reduzieren.
- 62 -
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Bewertung:
Die Umsetzung des Vorhabens steht der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in
denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen
Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, nicht entgegen.
8.5.16.2 Wechselwirkungen
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevöl-
kerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer eindeutig voneinander tren-
nen lassen.
Es ist von vielseitigen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
auszugehen.
Das Plangebiet ist insgesamt stark anthropogen überprägt. Die bisherigen Bebauungen und Flä-
chenversiegelungen haben zu einer starken Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen ge-
führt, es liegen zudem Bodenbelastungen vor. Darüber hinaus ist der Wasserhaushalt der Flächen
gestört, bspw. ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nur sehr einge-
schränkt möglich. Aufgrund des hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades sind auch die Bio-
topfunktion und die biologische Vielfalt im Plangebiet bereits stark eingeschränkt.
Der hohe Versiegelungsgrad bedingt zudem eine Überprägung der lokalklimatischen Verhältnisse.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Beibehaltung der heutigen Nutzungen bzw. bei der planungsrechtlich zulässigen Nutzungsin-
tensivierung (gewerblich-industrielle Nutzungen) bleiben aufgrund des hohen Nutzungs- und Ver-
siegelungsgrades die negativen Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Biotopfunk-
tion und Klima erhalten bzw. werden weiter verstärkt.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Umsetzung der FNP-Änderung ist mit Veränderungen des Wirkungsgefüges von Tieren, Pflan-
zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima und entsprechenden Wechselwirkungen verbunden,
wie der Tabelle 2 zu entnehmen ist. Relevante Wechselwirkungen betreffen in diesem Sinne vor
allem die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusam-
menspiel mit den Belangen von Freizeitnutzung und dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plange-
biet. Zu berücksichtigen ist auch die neue bauliche Entwicklung, die mit der FNP-Änderung vorbe-
reitet wird.
Tabelle 2: Übersicht über die verfahrensrelevanten Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern
- 63 -
/ 64
Wirkung
von →
Mensch Pflanzen/ Tiere/
Landschaft
Boden/
Fläche Wasser Klima /
Luft Wirkung
auf ↓ Mensch
Erholungsraum
(+)
Arten- und
Strukturvielfalt
(+)
Standort für
Siedlung und
Verkehr (x)
Wasser-
nutzung
(x)
Frisch-
und Kalt-
luft (+)
Aus-
gleichs-
funktion
(+)
Pflanzen/ Tiere/
Landschaft
Lebensraum-
u. Land-
schafts-
verlust (-)
Störungen von
Tieren (-)
Artverschie-
bungen (-)
Lebensraum
für Pflanzen
und Tiere (+)
Wasser-
nutzung
(+)
Lebens-
raum (+)
Boden/ Fläche Verlust von
Bodenfunktio-
nen (-)
Schadstoffein-
träge (-)
Verdichtung (-)
Erhalt bzw. Wie-
derherstellung
von Bodenfunk-
tionen (+)
Stoffverla-
gerung (-)
Wasser
Verringerung
Grundwasser-
neubildung (-)
Erhöhung
Oberflächen-
abfluss (-)
Schadstoffein-
träge (-)
Ungestörte
Grundwasser-
neubildung (+)
Filterung von
Schadstoffen
durch Pflanzen
(+)
Speicher, Fil-
ter- und Puf-
fer-funktion
(+)
Klima/ Luft
Emissionen (-)
Behinderung
des Luftaus-
tausches (-)
Aufheizung
durch Versie-
gelung (-)
Frischluft (+)
Kaltluftproduk-
tion (+)
klimatischer
Ausgleichs-
raum (+)
Kaltluftpro-
duktion (+)
Kühlfunktion
Böden (+)
Legende: (+) positive Wirkung, (-) negative Wirkung
Quelle: in Anlehnung an Storm/ Bunge: Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, 2. Band, Ka-
pitel Wechselwirkungen, September 2019
- 64 -
/ 65
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen tragen dazu bei, gestörte Wechselwirkungen zu vermindern. Auf die entspre-
chenden Kapitel wird verwiesen.
Bewertung:
Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der starken anthropogenen Über-
prägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört.
Die Umsetzung der FNP-Änderung verändert das Wirkungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen
betreffen die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zu-
sammenspiel mit den Belangen von Freizeitnutzung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im
Plangebiet. Zu berücksichtigen ist auch die neue bauliche Entwicklung, die mit der FNP-Änderung
vorbereitet wird.
8.5.16.3 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die
Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische
Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter,
Wechselwirkungen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände von relevan-
ten Störfallbetrieben.
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Dort werden
vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte Erd-
beben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden.
Der Geologische Dienst NRW weist auf den Verlauf einer tektonischen Störung (Kölner Sprung) hin.
Dieser ist nach Kenntnis des Geologischen Dienstes nicht mehr aktiv. Dennoch ist der Baugrund in
einer Pufferzone von 100 m zu beiden Seiten der vermuteten Störungslinie eingehend auf diese
Problematik zu prüfen. Die Hinweise auf die tektonische Störung konnten bei den gutachterlichen
Untersuchungen (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020) im Untersuchungsgebiet nicht bestätigt wer-
den.
Sonstige schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahrschein-
lich anzunehmen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbetriebsbereichen
möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungsabstände und angemessener
Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzungen. In Bezug auf störfallrechtliche Be-
lange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurchführung der Planung zu erwarten.
Auch bei Nichtdurchführung der Planung wären die Maßgaben zu berücksichtigen, die sich aus der
Nähe zur Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel ergeben.
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/ 66
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die nachfolgenden Bebauungspläne schließen die künftige Ansiedlung von Störfallbetriebsberei-
chen aus. In Bezug auf störfallrechtliche Belange sind daher keine Planungskonflikte zu erwarten.
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, wird
temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich
der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung dieses Bereichs durch Kegel-
schiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier keine Kegelliegestelle ausgezeichnet ist.
Der Anteil an Wohnnutzung wird im Plangebiet erhöht, ebenso kommt es zur Ansiedlung einer Flä-
che für Gemeinbedarf (Schule). Es sind aufgrund der Lage in einem Erdbebengebiet entsprechende
Hinweise bei den Neubauten zu berücksichtigen. In die nachfolgenden Bebauungspläne werden
dazu entsprechende Hinweise aufgenommen. Insofern erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plan-
gebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere,
Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000 -Ge-
biete, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen.
Beachtlich zu berücksichtigender Vermeidungsmaßnahmen in nachfolgenden Verfahrensschritten
sind hinsichtlich der tektonischen Störung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine wei-
teren Handlungsbedarfe erkennbar.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-auswirkun-
gen:
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Nachfolgende Bebauungspläne sollten einen Hinweis auf die besondere objektbezogene Prüfung
des Baugrunds bei einzelnen Bauvorhaben in der Schutzzone um die tektonische Störungslinie ent-
halten.
Bewertung:
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plange-
biet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe
Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht.
8.5.16.4 Eingriffsregelung
(§ 1a Abs. 3 BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Aktuell ist die Fläche im FNP als gewerbliche Fläche dargestellt. Eingriffe sind bereits nach dem
geltenden Baurecht erfolgt.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Nullvariante entspricht dem Bestand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren werden die Beeinträchtigungen anhand der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB aufgeführten Bestandteile des Naturhaushaltes beschrieben und
bewertet.
- 66 -
/ 67
Die Eingriffsregelung wird in einem Grünordnungsplan auf der Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung abgehandelt. Basis bilden die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie eine Einschätzung
der jetzigen Bebaubarkeit nach § 34 BauGB.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:
Eingriffe gemäß der Eingriffsregelung werden durch Vermeidungsmaßnahmen und Minderungs-
und Ausgleichsmaßnahmen in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vermieden oder aus-
geglichen.
Bewertung:
In den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden Grünordnungspläne erstellt und Maßnah-
men zur Kompensation von Eingriffen vorgesehen. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Natur-
haushaltes sind nicht zu erwarten.
8.5.17 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter
Plangebiete
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff)
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen weiterer Planungen im Umfeld des Deutzer Hafens ist
zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Weitere FNP-Änderungen im Umfeld des Plan-
gebietes erfolgen nicht.
8.5.18 eingesetzte Stoffe und Techniken
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh)
Der Belang ist für die Ebene der Flächennutzungsplanung nicht relevant, da durch sie kein unmit-
telbares Baurecht begründet wird.
8.5.19 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d)
Mit der FNP-Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der
Deutzer Hafen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung aus den künftigen Darstellungen des
Flächennutzungsplans entwickelt werden kann. Durch die Inanspruchnahme dieser Fläche kann
Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen gedeckt werden und eine zentrale, mindergenutzte Flä-
chen im Stadtgebiet aufgewertet werden. Eine Standortanalyse in der Stadt Köln (ISF 2018) hat
ergeben, dass weder im innerstädtischen Bereich noch im darüber hinaus im übrigen Stadtgebiet
ausreichend geeignete Flächen in der benötigten Größenordnung vorhanden sind. Die Parkstadt
Süd und die anderen Entwicklungsgebiete seien demnach alleine nicht in der Lage, den Bedarf an
den benötigten Nutzungen zu decken.
Hervorzuheben ist, dass die Reaktivierung der vorgenutzten Flächen des Deutzer Hafens einen
wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung leistet und damit einen Verzicht auf eine Bauflächen-
entwicklung im Außenbereich ermöglicht.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen nicht.
- 67 -
/ 68
C Zusätzliche Angaben
8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise
Hinweise auf
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, …
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben bestanden nicht.
Eine Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung erfolgt auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung.
8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen
(Monitoring)
(falls erforderlich)
Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen sind nach aktuellem Kenntnisstand auf
der Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich.
8.8 Zusammenfassung
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 40 ha in den kommen-
den Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen
Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln.
Für die geplanten Nutzungen ist eine Änderung der bestehenden FNP-Darstellungen erforderlich.
Vorgesehen ist die Darstellung einer Gemischten Baufläche auf der östlichen Seite des Hafenbe-
ckens. Westlich des Hafenbeckens enthalten die Darstellungen neben einer weiteren Gemischten
Baufläche eine Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) sowie Wohnbauflächen. Darüber hinaus sol-
len hier drei Grünflächen dargestellt werden, die die Wohnqualität erhöhen. Im Süden soll zwi-
schen Hafenbecken und Gleistrasse eine gewerbliche Darstellung integriert werden. Das Hafenbe-
cken wird als Wasserfläche dargestellt.
Tiere : Für den Großteil der auftretenden planungs- und nicht-planungsrelevanten Vogelarten so-
wie für Mauereidechse und Haselmaus kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausgeschlos-
sen werden, wenn die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung gesichert werden. Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte sind ebenfalls auf den
nachgelagerten Planungsebenen lösbar. Die FNP-Änderung ist damit aus artenschutzrechtlicher
Sicht auf den nachfolgenden Planungsebenen grundsätzlich umsetzbar. Die Auswirkungen der
Umsetzung der FNP-Änderung werden als gering eingestuft.
Pflanzen: Der Wegfall von ruderalen Strukturen führt zwar kleinflächig zu einem Verlust derzeit un-
versiegelter Flächen. Demgegenüber steht jedoch eine Aufwertung der Habitatqualität durch die
Darstellung öffentlicher Grünflächen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich
unter einem hohen Nutzungsdruck stehen und ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Durch
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung dieses Effekts soll dies bestmöglich eingegrenzt wer-
den. Der Entfall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln soll plange-
bietsintern ausgeglichen werden.
Fläche: Die FNP-Änderung bereitet die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich vorgeprägten
Standorts vor. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inanspruchnahme bislang unbe-
- 68 -
/ 69
bauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenentwicklung. Über die geplante Bebau-
ungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt
der kurzen Wege geleistet. Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Schutzgut Fläche sind
daher insgesamt als positiv zu bewerten.
Boden: Insgesamt liegen im Geltungsbereich keine naturnahen und schutzwürdigen Böden vor.
Zudem bestehen aufgrund der gewerblich-industriellen Vornutzung Schadstoffbelastungen. Daher
ist bei Umsetzung der Darstellungen der FNP-Änderung keine erhebliche Beeinträchtigung des
Schutzgutes zu erwarten.
Wasser:
Oberflächenwasser: Auswirkungen auf den Rhein sind durch die Planung nicht zu erwar-
ten. Der Änderungsbereich liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins und ist bei
Hochwasser von Überflutungen betroffen. Neben einer angestrebten hochwasserange-
passten Bauweise und Erschließung des Plangebiets, kommt dabei auch dem Erhalt von
Retentionsvolumina eine gehobene Bedeutung zu. Mit dem Retentionsraumkonto kann
sichergestellt werden, dass zu jeder späteren Bauphase der bestehende Retentionsraum
zumindest erhalten bleibt. Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens steigt das Retentions-
raumvolumen im Plangebiet. In Betrachtung des gesamten Plangebiets sind die Auswir-
kungen der Planung als gering zu bewerten. Verbleibende Konflikte sind auf den nachge-
lagerten Verfahrensebenen durch die Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzepts lös-
bar.
Grundwasser: Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zu-
standes des Grundwasserkörpers ‚Niederung des Rheins‘ (27_25) sind durch die Planung
nicht zu erwarten. Im weiteren Planverfahren tragen Maßnahmen und Festsetzungen zur
Verhinderung / Minimierung einer Schadstoffverlagerung über den Sickerwasserpfad oder
Mobilisierung innerhalb des grundwassergesättigten Bodenbereiches zur Vermeidung von
Risiken durch grundwassergefährdende Bodenbelastungen bei. Mit dieser Voraussetzung
sind die Auswirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser als gering zu bewer-
ten.
Luft:
Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Mit Umsetzung der Planung wird
die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und eine Nutzung als Wohn- und Arbeits-
quartier angestrebt. Hierdurch verlagern sich die Emissionsquellen von luftschadstof-
femittierenden Betrieben hin zu erhöhten Emissionen vor allem durch Verkehr. Insgesamt
sind die Auswirkungen der FNP-Änderung als mittel zu werten. Maßnahmen im Rahmen
der geplanten Bebauungsplanverfahren sowie bei der baulichen Umsetzung der Planung
(z.B. Mobilitäts- und Energiekonzept) tragen zur Reduktion der Emissionen bei.
Luftschadstoffe – Immissionen: Im Bereich der Siegburger Straße werden die Grenz-
werte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilbereichen leicht über-
schritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Bestand bzw. im Prognosenullfall
vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verändert werden. Relevante
Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten. Insgesamt
sind die Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als mittel zu bewer-
ten.
- 69 -
/ 70
Klima: Insgesamt können die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als geringfügig
bewertet werden, da Entsiegelung und Begrünung sowohl die Durchlüftung als auch die thermi-
sche Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung gegeben, eine Fernwirkung des
entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur eingeschränkt.
Durch die Darstellung von Bauflächen kann die allgemeine Ventilation im Plangebiet jedoch behin-
dert werden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassaden oder in windschwa-
chen Gebäudeinnenhöfen kann es zudem zu Hitzestau kommen. Auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung sind daher Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, die in der Gesamtschau des
Vorhabens dann das Potenzial zu einer tatsächlichen Verbesserung der stadtklimatischen Situa-
tion im Vergleich zum Bestand bergen.
Wirkungsgefüge
zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima:
Landschaft: Durch Integration ortsbildprägender Elemente in Verbindung mit einem durchglieder-
ten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild aufgewertet werden. Durch
die Öffnung des Gebietes können das Orts- sowie das weite Landschaftsbild mit Panorama auf die
linksrheinische Kulisse von der Öffentlichkeit erlebbar werden. Die Wirkung des Vorhabens auf das
Schutzgut Landschaft ist daher als positiv zu bewerten.
Biologische Vielfalt: Die biologische Vielfalt des FNP-Änderungsbereichs ist sowohl in der Nullva-
riante als auch in der Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Auswirkungen der FNP-
Änderung auf die biologische Vielfalt sind insgesamt – mit Blick auf mögliche Auswirkungen im Be-
reich der Poller Wiesen – als mittel zu bewerten.
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete): Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Natura
2000-Gebiete können ausgeschlossen werden.
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
Lärm: Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer
Hafens nicht grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen
nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur so-
wie durch andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im künf-
tigen Quartier erheblich verbessert werden.
Die Aussagen zum Thema Lärm werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
konkretisiert (Lärmeinwirkungen und -auswirkungen). Die Bebauungsplanverfahren werden
weiterhin fachgutachterlich begleitet.
Altlasten: Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Befunde erge-
ben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten Nutzung unbedenklich
sind. Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in Teilflächen werden einzelfallbezo-
gene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt, die auf den nachgelagerten Verfah-
rensebenen zu berücksichtigen sind. Stellenweise ist unter anderem ein Bodenaustausch
bzw. das Aufbringen unbelasteten Bodenmaterials erforderlich. Bei Umsetzung der be-
schriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung des Menschen im
Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. Absehbare Konflikte sind inso-
- 70 -
/ 71
fern in weiteren Verfahrensschritten grundsätzlich lösbar, daher bestehen gegen die Ände-
rung des Flächennutzungsplans somit keine grundsätzlichen Bedenken aus gutachterlicher
Sicht.
Erschütterungen: Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädlichen Um-
welteinwirkungen auf geplante Gebäude selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäu-
den infolge von Erschütterungsimmissionen aus dem Schienenverkehr zu rechnen. An-
grenzende Bahntrassen rufen keine erheblichen Belastungen hervor. Durch die Planung
ergeben sich keine zusätzlichen Risiken.
sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Die Festsetzungen und weiteren Inhalte der
nachfolgenden Bebauungspläne berücksichtigen die Lage des Plangebietes in einem Über-
schwemmungsgebiet. Nachteilige Auswirkungen auf das Retentionsvolumen werden ver-
mieden. Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische Felder ent-
stehen nicht. Ein Störfallrisiko besteht nicht. In nachfolgenden Planungsverfahren werden
Vorkehrungen zum schadlosen Abführen von Starkregenereignissen getroffen. Vor diesem
Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken bei
Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar.
Besonnung/Belichtung: Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben
sich in den überwiegenden Bereichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungs-
verteilung gute bis sehr Aufenthaltsbedingungen im öffentlichen Raum. In weiteren Planver-
fahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der Baufelder ist darauf zu achten, dass es für
bestehende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden nicht zur Verschlech-
terung der Belichtung und der Tageslichtqualität kommt. Nutzungen und Architektur sind so
anzupassen, dass die Kriterien der Tageslichtqualität bei den geplanten Gebäuden sowie
bei der Nachbarbebauung erfüllt werden.
Kultur- und sonstige Sachgüter: Bei Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und
einer Integration erhaltenswerter Gebäude und Anlagen sind die Auswirkungen als gering einzu-
schätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der erhaltenswerten Strukturen vor allem im Bereich der Grün-
flächen ist gegenüber der Bestandssituation und der Nullvariante positiv hervorzuheben.
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachge-
rechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine
Emissionen und / oder Immissionen (Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme) erzeugt, die gesunden
Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegenstehen.
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Hinsichtlich
der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Entwicklung die ein-
schlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt.
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-,
Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Mit Umsetzung der FNP-Änderung kommt es voraussichtlich
zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebie-
tes , geschützter Alleen oder des landesweiten Biotopverbundes. Eine detaillierte Prüfung erfolgt in
der verbindlichen Bauleitplanung.
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissi-
onsgrenzwerte nicht überschritten werden:
- 71 -
/ 72
Wechselwirkungen: Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der starken
anthropogenen Überprägung des Plangebiets bereits im Bestand stark gestört. Die Umsetzung der
FNP-Änderung verändert das Wirkungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen betreffen die Pla-
nung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammenspiel mit
den Belangen von Freizeitnutzung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet. Zu be-
rücksichtigen ist auch die neue bauliche Entwicklung, die mit der FNP-Änderung vorbereitet wird.
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Mit Ausnahme leichter
Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plangebiet als sehr unwahr-
scheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des
Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht.
Eingriffsregelung: In den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden Grünordnungspläne
erstellt und Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen vorgesehen. Nachhaltige Beeinträchti-
gungen des Naturhaushaltes sind nicht zu erwarten.
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte
Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich): Eine Kumulierung mit
den Auswirkungen weiterer Planungen im Umfeld des Deutzer Hafens ist zum derzeitigen
Kenntnisstand nicht zu erwarten. Weitere FNP-Änderungen im Umfeld des Plangebietes erfol-
gen nicht. In der Umsetzung der Planänderung sind weder durch den Bau noch durch den Be-
trieb des Vorhabens erhebliche Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu
erwarten. Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen nicht. Maßnahmen zur Überwachung
erheblicher Auswirkungen sind nach aktuellem Kenntnisstand auf der Ebene der FNP-
Änderung nicht erforderlich.
8.9 Referenzliste der Quellen
- ADU cologne (2020): Orientierende Messung der Erschütterungsimmissionen im Rahmen
des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln, Stand: September 2020
- ADU cologne (2021): Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immis-
sionen aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Frei-zeit-
lärm im Rahmen des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln. Stand Februar 2021
- Bezirksregierung Köln (2019): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet von Köln. Dritte Fort-
schreibung 1/2021
- Bezirksregierung Köln (2021): Stellungnahme des Dezernats 54 zur Beteiligung nach
§4 Abs. 2 BauGB vom 07. September 2021
- Buschmann, Walter, Hennies, Matthias und Alexander Kierdorf (2021): „Deutzer Hafen”. In:
KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-
290314 (Abgerufen: 16. April 2021)
- Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020A): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer Ha-
fen. Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 25.03.2020
- Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020B): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer Ha-
fen – Klima 2050 & Lupenräume – Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 08.07.2020
- Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020): Umwelttechnische Untersuchung und Bewertung
des Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ – Beschreibung des Gesamtareals,
Stand: 23. September 2020
- 72 -
/ 73
- EM-Institut (2020A): Magnetische Felder in der Nähe von elektrifizierten Bahnstrecken und
einer Bahnstrom-Hochspannungsfreileitung – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstär-
kenmessungen. Stand: 17.08.2020
- EM-Institut (2020B): Magnetische Felder in der Nähe von im innerstädtischen Bereich be-
triebenen Umspannwerken – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstärkemessungen.
Stand: 19.08.2020
- Geologischer Dienst NRW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.
- Geologischer Dienst NRW (2021): Stellungnahme des Fachbereichs 31 – Geologie, Roh-
stoffe, Untergrundnutzung zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 15. September
2021
- Ingenieurbüro Matthias Rau (2021): Bewertung der lufthygienischen Auswirkungen einer
Neuentwicklung des Deutzer Hafens in Köln/Deutz – Kurzzusammenfassung Ergebnis Im-
missionsprognose NO2. Heilbronn. Stand: 15. März 2021
- ISF – Institut für Städtebau und Flächenmanagement Bonn (2018): Vorbereitende Untersu-
chungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen.
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2013): Klimawandel-
gerechte Metropole Köln. Abschlussbericht. LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen,
2013
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2019): Fachinforma-
tionssystem geschützte Arten. Messtischblatt 5007Quadrant 4 (Köln). Recklinghausen,
2019
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021a): Vorläufige
Messergebnisse der Messstation Köln-Justinianstraße. Abrufbar unter: https://www.la-
nuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-diskontinuierlicher-
messungen/ [zuletzt abgerufen am 01. Februar 2021]
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021b): Klimaatlas
NRW. Abgerufen unter https://www.klimaatlas.nrw.de/karte-klimaatlas am 07.04.2021
- LVR (2021a): „Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Köln (KLB 19.08)”. In: KuLaDig, Kul-
tur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/A-EK-20080730-
0162 (Abgerufen: 17. April 2021)
- LVR (2021b): „Deutz, Mülheim (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 353)”. In: Ku-
LaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-
252301 (Abgerufen: 16. April 2021)
- LVR (2021c): „Fort XIII (Fort Rauch) der preußischen Befestigung von Deutz”. In: KuLaDig,
Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-
290294 (Abgerufen: 16. April 2021)
- moderne stadt / Stadt Köln (2018): Integrierter Plan Deutzer Hafen. Quartiersbuch. Stand:
August 2018
- MULNV – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
(2021): ELWAS-WEB. Abrufbar unter: https://www.elwasweb.nrw.de [zuletzt abgerufen im
Januar 2021)
- Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB und naturgutachten oliver tillmanns (2021): Be-
bauungsplan „Deutzer Hafen in Köln-Deutz“ der Stadt Köln – Artenschutzrechtliche Prü-
fung, 1. Überarbeitung, Stand: 24. Februar 2021
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020A): Biotopkartierung. Stand:
08.06.2020
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020B): Baumbestand Integrierter Plan
Deutzer Hafen Köln. Baumerfassung und -bewertung. Stand: 10.06.2020
- 73 -
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Deutzer Hafen, Bebauungsplan Inf-
rastruktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. Stand: 02.07.2021
- Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH (2020): Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten
Deutzer Hafen. Zwischenbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung
des Infrastruktur-Bebauungsplans. Stand: Dezember 2020
- Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018): Deutzer Hafen Köln. Textbausteine zum Erläute-
rungsbericht/ Leitlinien zum Rahmenplan. Stand: 01. Februar 2018
- Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2020): Retentionsraumkonto Deutzer Hafen Köln. Karte
der Baufelder und Retentionsraumkonto. Stand: Mai 2020
- „Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2022): Deutzer Hafen. Stellungnahme zu den wasser-
wirtschaftlichen Anforderungen gemäß der „Verordnung über die Raumordnung im
Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)“ vom 19.08.2021 des
BMI. Vorabzug“
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Erschließung Deutzer Hafen Köln. Erläu-
terungsbericht Abstimmung StEB. Entwässerungsplanung Vorentwurf. Stand April 2020
- Stadt Köln (1991): Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28. April 1991 mit Stand vom Ja-
nuar 2021
- Stadt Köln (1997): Synthetische Klimafunktionskarte, Köln
- StEB Köln (2021): Grundhochwassergefahrenkarte. Abgerufen unter https://www.hw-kar-
ten.de/index.html?Module=Hochwasser am 25.06.2021
- Transsolar Energietechnik GmbH (2020): Deutzer Hafen, Köln – Besonnung, Tageslicht
und Wind im Außenbereich. Zusammenfassung der Untersuchungen im Zeitraum 2017 bis
2018. Stand 20.01.2020
- Storm, Peter-Christoph und Thomas Bunge (Hrsg.) (2019): Handbuch der Umweltverträg-
lichkeitsprüfung.
- Troll & Paffen (1964): Karte der Jahreszeitenklimate der Erde. In: Erdkunde 18: Seite 5 –
28
- ZKR – Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (2017): Europäisches Übereinkommen
vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnen-
wasserstraßen (ADN)
Die 227. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Absatz 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt.
Köln, den
Beigeordneter
Anlage 4 Begründung
231422 Zeichen
1
A N L A G E 4
227. Änd. FNP
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2a BauGB
Stand Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB
Zum Entwurf der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Köln-In-
nenstadt
Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung ................................................................................ 4
1.1 Geschichte des Deutzer Hafens.............................................................................. 4
1.2 Entwicklungsvorhaben............................................................................................. 4
2. Erläuterungen zum Planungsgebiet.................................................................................. 5
3. Verfahrensablauf ............................................................................................................... 6
4. Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)..................................................................... 7
5. Berücksichtigung anderer Planungen............................................................................... 7
5.1 Ziele der Landesplanung und Raumordnung.......................................................... 7
5.2 Landschaftsplan....................................................................................................... 8
5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln .......................................................... 9
5.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 .................................................... 10
5.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen ...................................................................... 10
5.6 Hochwasserschutzkonzept Köln ........................................................................... 11
5.7 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme .............................................................. 12
5.8 Bebauungspläne .................................................................................................... 12
5.9 Denkmalschutz ...................................................................................................... 13
2
6. Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP).......................................................... 13
6.1 Bestehende Nutzungen ......................................................................................... 13
6.2 Aufgabe der bisherigen Darstellung im FNP......................................................... 14
6.3 Städtebauliches Konzept ....................................................................................... 14
6.4 Hochwasserschutzkonzept.................................................................................... 15
6.5 Die soziale Infrastruktur ......................................................................................... 17
6.6 Verkehr und technische Infrastruktur .................................................................... 17
6.6.1 Verkehrserschließung.............................................................................. 17
6.6.2 Wasser- und Energieversorgung............................................................. 18
6.6.3 Abwasserentsorgung ............................................................................... 18
6.7 Klimaschutz............................................................................................................ 19
6.7.1 Anpassung an den Klimawandel ............................................................. 19
6.7.2 Klimaschutz.............................................................................................. 19
6.8 Beabsichtigte Darstellung ...................................................................................... 19
7. Auswirkungen der Planänderung.................................................................................... 22
8. Umweltbericht.................................................................................................................. 24
A Einleitung ..................................................................................................................... 24
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans............................ 24
8.2 Bedarf an Grund und Boden ................................................................................. 25
8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes.............................................................. 25
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ....................... 29
8.4 Grundlagen ............................................................................................................ 29
8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) .................... 29
8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung (Nullvariante) ............................................................................ 30
8.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung
(Planszenario).......................................................................................... 30
3
8.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a
BauGB.................................................................................................................... 31
8.5.1 Tiere ......................................................................................................... 31
8.5.2 Pflanzen ................................................................................................... 33
8.5.3 Fläche ...................................................................................................... 35
8.5.4 Boden ....................................................................................................... 36
8.5.5 Wasser ..................................................................................................... 37
8.5.6 Luft ........................................................................................................... 41
8.5.7 Klima ........................................................................................................ 45
8.5.8 Wirkungsgefüge ....................................................................................... 47
8.5.9 Landschaft ............................................................................................... 48
8.5.10 Biologische Vielfalt................................................................................... 49
8.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete
(Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische
Vogelschutzgebiete) ................................................................................ 51
8.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung ......................................................... 52
8.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 61
8.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche,
Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern ............................................................................................... 63
8.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente
Nutzung von Energie ............................................................................... 64
8.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes ........... 65
8.5.17 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben
benachbarter Plangebiete ....................................................................... 72
8.5.18 eingesetzte Stoffe und Techniken ........................................................... 72
8.5.19 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
(Alternativen)............................................................................................ 72
C Zusätzliche Angaben ............................................................................................. 73
8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........... 73
8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
(Monitoring) ............................................................................................................ 73
8.8 Zusammenfassung ................................................................................................ 73
8.9 Referenzliste der Quellen ...................................................................................... 78
4
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
1.1 Geschichte des Deutzer Hafens
Der Bereich des Deutzer Hafens erlangte schon im Mittelalter Bedeutung als Anlegestelle. Be-
reits im Jahr 1400 werden Uferverstärkungen in Poll urkundlich erwähnt. Mit der Eingemeindung
von Deutz und Poll nach Köln im Jahr 1888 entstanden die ortspolitischen Voraussetzungen
zum Hafenbau. Nach der Entfestigung von Deutz wurde 1907 der Deutzer Hafen unter Einbe-
ziehung eines "Schnellert" genannten toten Rheinarms zum Industriehafen ausgebaut. Der
Deutzer Bassinhafen besteht heute aus zwei Hafenbecken, die durch eine 1906–08 erbaute
elektrisch betriebene Drehbrücke voneinander getrennt sind.
Die Hafenanlagen in Deutz wurden von Beginn an für Industriezwecke konzipiert. Wichtigste
Anlieger am neuen Hafen wurden zwei Mühlenbetriebe. Nach teilweisen Zerstörungen im II.
Weltkrieg wurden die Mühlengebäude nach 1945 wieder aufgebaut und 1950 in Betrieb genom-
men. Seitdem erfolgten sukzessive diverse Neubauten und Modifizierungen an den bestehen-
den Gebäuden.
Der wirtschaftliche Strukturwandel am Ende des 20. Jahrhunderts wie auch damit einherge-
hende neue Anforderungen an die Binnenschifffahrt haben den Deutzer Hafen und seine Be-
deutung als Logistikstandort stark verändert. Hafentypische Betriebe wurden durch nicht hafen-
affine und lagerintensive Betriebe ersetzt, während gleichzeitig städtebauliche Missstände
durch Leerstände und Mindernutzungen entstanden. Nur noch Teile der Flächen werden mit
Bezug auf den Hafenbetrieb genutzt. Infolgedessen hat der Deutzer Hafen nur noch eine ge-
ringe Bedeutung als Industriehafen. Der Umschlag ist in den letzten Jahren stetig gesunken und
umfasste 2018 lediglich noch rd. 2,2 % des Umschlags der Kölner Häfen. Für die Binnenschiff-
fahrt spielt der Deutzer Hafen als Umschlagsplatz für Waren und Güter insgesamt keine bedeut-
same Rolle mehr. Eine Ertüchtigung und ein funktionaler Ausbau als Hafen sind bereits auf-
grund der Lage in der Innenstadt und aufgrund der herangerückten Büronutzungen, die eine
noch höhere Lärmbelastung durch Industriebetriebe nicht erlauben, sowie aufgrund der fehlen-
den flächenhaften Erweiterungsmöglichkeiten nicht möglich.
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitgehend
verloren hat, ist ein wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des starken Wachstums der
Stadt Köln mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. Vor die-
sem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln im April 2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, die
bisherige Hafennutzung aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen
und Arbeiten zu entwickeln (Vorlagen-Nr. 0255/2015).
1.2 Entwicklungsvorhaben
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von ca. 40 ha (ein-
schließlich der Wasserfläche) in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebauli-
chen Projekte Kölns zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen 3.000 Wohnungen
für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt
damit als Wohn- und Wirtschaftsstandort einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung
des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Ge-
plant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue Akzente setzt und mit den
angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird.
5
Die Revitalisierung des Deutzer Hafens bietet die Chance, dem hohen Wohnraum- und Arbeits-
platzbedarf in der Stadt Köln gerecht zu werden. Im städtebaulichen Masterplan Innenstadt
Köln wurde im Jahr 2009 die Umnutzung und Neuausrichtung des Deutzer Hafens für Wohnen
und Dienstleistungsnutzungen vorgeschlagen. Auf Grundlage dieser Empfehlung wurden im
Rahmen einer städtischen Standortuntersuchung erste Planungs- und Handlungsempfehlungen
zur Umsetzung formuliert. In diesem Zuge wurden verkehrliche Belange, Lärmentwicklung, Alt-
lastenproblematik, landschaftsschutzrechtliche Belange sowie baurechtliche Vorgaben aus Lan-
desentwicklungsplan, Regionalplan und Flächennutzungsplan geprüft. Besondere Bedeutung
kommt dabei den Belangen des vorbeugenden Hochwassermanagements zu. Für die weitere
Entwicklung war eine Umnutzung des Hafens für Wohnen und Dienstleistungen bei Verbleib der
Großmühle als Leitbild vorgesehen. Aufbauend darauf wurde im Jahr 2013/14 eine Machbar-
keitsstudie erarbeitet, in der die Möglichkeiten einer baulichen Entwicklung unter Einbeziehung
der Hochwasserschutzproblematik detailliert überprüft wurden. Im Juni 2015 hat der Rat der
Stadt Köln auf Grundlage dieser Erkenntnisse eine Grundsatzentscheidung zur Umnutzung des
Deutzer Hafens zu einem neuen innerstädtischen Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt
der Großmühle getroffen (vgl. Ratsinformationssystem der Stadt Köln, Vorlagen-Nr. 0255/2015).
Diese Entscheidung wurde flankiert durch ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts
zum Planen und Bauen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten aus dem Jahr 2014. Dem-
gemäß entstehen durch die geplante Umnutzung der seit 1907 bestehenden Industrie- und Ge-
werbeflächen des Deutzer Hafens keine im Sinne des Wasserhaushaltsrechts unzulässigen
'neuen Baugebiete'. Im Jahre 2016 konnte die moderne stadt als Stadtentwicklungsgesellschaft
der Stadtwerke Köln GmbH und der Stadt Köln jedoch einen Vertrag über den Kauf und die
Verlagerung des Mühlenbetriebes mit den Eigentümern der Ellmühle abschließen. Damit wurde
die Entwicklung des Deutzer Hafens ohne Einschränkungen durch die Emissionen des Großbe-
triebs Ellmühle möglich.
Zusammen mit den Flächen der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die ihr Logistikge-
schäft auf anderen Hafenstandorten in Köln konzentrieren will, und ihre Flächen daher ebenfalls
an moderne stadt veräußert hat, befinden sich umfangreiche Teile der Hafenfläche im Eigentum
der städtischen Entwicklungsgesellschaft. Die angestrebte Entwicklung schließt darüber hinaus
weitere Flächen im Eigentum der Stadt bzw. des Stadtwerkekonzerns sowie privater Eigentü-
mer mit ein. Die Neugestaltung des Hafenareals erfordert – in enger Verzahnung mit den Anfor-
derungen des Hochwassermanagements – umfangreiche Erschließungs- und Ordnungsmaß-
nahmen, die sich aus der geplanten Konversion des derzeitigen innerstädtischen Gewerbestan-
dortes zu einem urbanen Wohn- und Bürostandort ergeben.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung das
Areal des Deutzer Hafens als städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 ff. Baugesetz-
buch (BauGB) festgelegt (siehe Abschnitt 5.7).
2. Erläuterungen zum Planungsgebiet
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtfläche von 39,8 ha liegt im rechtsrheinischen Innen-
stadtbereich im Stadtteil Deutz zwischen Rhein und Siegburger Straße. Die Flächengröße des
Geltungsbereichs für die verbindliche Bauleitplanung für das gesamte Hafengebiet beträgt hin-
gegen 41,3 ha. Die Differenzen resultieren daraus, dass der Bereich der Allee entlang der Alf-
red-Schütte-Allee in die verbindliche Bauleitplanung einbezogen wird, jedoch nicht in die FNP-
Änderung, da sich die Darstellung nicht ändert.
6
Das 1.100 m lange und an seiner breitesten Stelle 475 m breite Gebiet umfasst das im Norden
an den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zurzeit überwiegend
gewerblich genutzt werden oder brach liegen.
Die Grenze des Änderungsbereichs verläuft im Norden entlang der über die Drehbrücke verlau-
fenden Alfred-Schütte-Allee, im Osten entlang der Siegburger Straße bis zur querenden Güter-
bahntrasse, welche in Verlängerung der Südbrücke parallel zur Straße Am Schnellert verläuft
und die südliche Grenze bildet. Im Westen wird der Änderungsbereich durch die parallel zum
Rheinufer verlaufende Alfred-Schütte-Allee begrenzt.
Im Norden grenzen an den Geltungsbereich jenseits der Alfred-Schütte-Allee (Drehbrücke) der
Vorhafen des Deutzer Hafens sowie die Wasserflächen des Rheins, eine Feuerlöschbootstation
sowie der Hafenpark an, der zur Deutzer Werft überleitet. Das Stadtteilzentrum von Deutz liegt
in ca. 1 km Entfernung nördlich der Severinsbrücke/Gotenring (Bundesstraße 55). Nordöstlich,
außerhalb des Plangebiets befinden sich zwischen Siegburger Straße und der Straße Im Ha-
sental Wohnnutzungen. Das unmittelbare Umfeld östlich der Siegburger Straße und südlich der
Straße Im Hasental ist überwiegend durch Büronutzungen geprägt. Südöstlich und südlich der
Bahnlinie in Poll grenzen beiderseits der Siegburger Straße Wohnbereiche an. Weiter westlich
Richtung Rhein befinden sich gewerblich-industrielle Nutzungen sowie freizeitbezogene Einrich-
tungen. Nach Westen zum Rhein hin grenzt der Geltungsbereich an das Landschaftsschutzge-
biet der Poller Wiesen an. In Sichtweite auf der anderen Rheinseite befinden sich der Rheinau-
hafen, ein städtebaulich und architektonisch markantes, innerstädtisches Quartier für Wohnen
und Dienstleistungen, sowie in ca. 2 km (Luftlinie) die Kölner Innenstadt.
3. Verfahrensablauf
Beschluss des Integrierten Plans Deutzer Hafen und Einleitungsbeschluss zur 227. Änderung
des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 1 in Köln-Deutz
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 TOP 3.4 ungeändert empfohlen
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 TOP 7.5 ungeändert empfohlen
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 TOP 4.1.1 ungeändert empfohlen
Rat 27.09.2018 TOP 15.1 ungeändert beschlossen
Anhörung der Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungs-
plan-Entwurfes
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 TOP 3.7 ungeändert empfohlen
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 TOP 7.2 mit Änderungen empfohlen
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 TOP 7.1 geändert beschlossen
Ergänzung des Vorgabenbeschlusses: Fortschreibung des Integrierten Plans im Bereich des
„Ostdreiecks“
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 TOP 3.17 ungeändert beschlossen
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 TOP 7.9 geändert beschlossen
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 TOP 5.3 zurückgestellt
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 TOP 5.1 geändert beschlossen
7
Der Einleitungsbeschluss für die 227. Änderung des Flächennutzungsplans Deutzer Hafen in
Köln-Deutz wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 gefasst.
Auf dieser Grundlage erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer Abendveranstaltung am 09.04.2019. Es bestand die Möglichkeit vom
09.04.2019 bis zum 20.04.2019 Anregungen einzubringen. Die frühzeitige Beteiligung der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom
20.06.2018 bis 08.08.2018 statt.
Am 19.09.2019 erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretun-
gen Innenstadt und Porz der Vorgabenbeschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung (Vorlagen-Nr. 2549/2019).
4. Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt seit seiner Rechtsgültigkeit in 1984 innerhalb des Plange-
biets westlich und im südlichen Bereich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des
Hafenbeckens erstreckt sich die GI-Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwi-
schen Hafenbecken und Siegburger Straße, nördlich der Einmündung Poller Kirchweg, sind als
Gewerbegebiet (GE) dargestellt, ebenso die benachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße,
Poller Kirchweg und der Straße Am Schnellert (so genannter 'Bereich Ost'). Entlang des westli-
chen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise ist eine Fläche als Sondergebiet
Hafen (SO Hafen), das Hafenbecken selbst ist als Wasserfläche dargestellt.
5. Berücksichtigung anderer Planungen
5.1 Raumordnung
Die Ziele und Grundsätze des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hoch-
wasserschutz sind im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten. Der Plan ist auf die Konkreti-
sierung in Raumordnungsplänen und kommunalen Bauleitplänen angelegt. Bis zur vorhande-
nen Hochwasserschutzlinie westlich der Siegburger Straße liegt der Änderungsbereich inner-
halb des gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiets des Rheins. Bereits im Rahmen
der 25. Änderung des Regionalplans (s.u.) konnte festgestellt werden, dass die Umnutzung des
Hafenareals nicht die Ausweisung eines neuen Baugebietes darstellt und somit nicht unter das
bauliche Entwicklungsverbot nach § 78 Abs. 1 WHG fällt. Die rechtlichen Vorgaben des WHG
zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, zur Vermeidung einer
Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und zur hochwasserangepassten Er-
richtung von Bauvorhaben gemäß § 78 Abs. 3 S. 1 WHG werden bei der Umsetzung der Pla-
nung eingehalten und damit die Ziele und Grundsätze des Raumordnungsplans im Rahmen der
227. Änderung des Flächennutzungsplans beachtet (siehe Abschnitt 6.4).
Der Deutzer Hafen wird mit dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) von 08/2019 nicht
mehr als landesbedeutsamer Hafen eingestuft. Der LEP fordert zudem eine stärkere Innenent-
wicklung der Städte, um den Freiraum zu schützen und landwirtschaftliche Nutzflächen im Au-
ßenbereich zu erhalten. Diesen Zielen trägt die Hafenkonversion Rechnung.
8
Der LEP formuliert unter 7.4-6 „Überschwemmungsbereiche“ das Ziel, das diese von hochwas-
serempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere von zusätzlichen
Siedlungsbereichen und Bauflächen, freizuhalten sind und noch nicht ausgenutzte FNP-Bauflä-
chen-Darstellungen grundsätzlich zurückzunehmen sind. Damit entsprechen die Regelungen
des LEP denen des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz. Da
es sich bei den Flächen des Deutzer Hafens um eine Konversion bereits genutzter Bauflächen
handelt, wird von der Ausnahmemöglichkeit des § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
die der LEP in Ziel 7.4-6 festlegt, Gebrauch gemacht.
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden Regio-
nalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln beschlossen. Danach wurde der bestehende Ge-
werbe- und Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen Allgemeinen Siedlungsbereich
(ASB) umgewandelt. Die Regionalplanänderung ist der Landesplanungsbehörde gemäß § 19
Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) angezeigt worden. Durch Bekanntmachung im Gesetz-
und Verordnungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde die Regionalplanänderung wirksam. Die
zeichnerische Darstellung des überwiegenden Teiles des Planbereiches der 25. Änderung bis
zur Siegburger Straße als Überschwemmungsbereich entsprechend dem Sachlichen Teilplan
Vorbeugender Hochwasserschutz wurde beibehalten. Eine Umnutzung bereits vorhandener
Siedlungsnutzungen wird als möglich angesehen, sofern das Retentionsvolumen erhalten bleibt
bzw. verbessert wird.
5.2 Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich des Landschaftsplanes, grenzt jedoch im Westen
an den Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Für diesen Bereich (sog. Poller
Wiesen) sieht der Landschaftsplan das Entwicklungsziel EZ 2 "Erhaltung und Weiterentwicklung
vorhandener Grünanlagen" vor.
9
Abbildung 1: Landschaftsplan Köln
Digitale Version des Landschaftsplans Köln, Stadt Köln, 2018
Der Landschaftsplan setzt ferner für die Poller Wiesen entlang der Alfred-Schütte-Allee das
Landschaftsschutzgebiet L 13 'Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkir-
chen' fest. Unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzend liegt hier eine „Gesetzlich ge-
schützte Allee" (Objektkennung AL-K-6003 Alfred-Schütte-Allee) als zweireihige Linden Allee
mit 227 Alleebäumen auf einer Gesamtlänge von etwa einem Kilometer.
5.3 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln (AS&P, 2008) sieht die Umnutzung und Neu-
ausrichtung des Deutzer Hafens für Wohnen und Dienstleistungsnutzungen vor und bezeichnet
den Deutzer Hafen neben dem Mülheimer Hafen als eine der letzten großen Reserven am in-
nerstädtischen Rheinufer.
Er empfiehlt, Szenarien möglicher Entwicklungen zu prüfen. In diesem Kontext seien nicht nur
künftige rechtliche und tatsächliche Spielräume für Art und Maß der baulichen Nutzung syste-
matisch zu erkunden, sondern auch die Qualität der städtebaulichen und architektonischen
Ausführung künftiger Bebauungen zu qualifizieren. Erst nach Abschluss der planerischen Er-
kundung sei die Vorbereitung weiterführender Verfahren, wie Wettbewerben empfehlenswert.1
1 ASP (2008), Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, S. 116/117
10
5.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln wurde am 17.12.2013 vom Rat der
Stadt beschlossen. Seine Ziele sind unter anderem die Stärkung der Haupt- und Nebenzentren
in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, die Sicherung und
der Ausbau der wohnortnahen Versorgung sowie die Steuerung der Ansiedlung von großflächi-
gen Einzelhandelsbetrieben zur Erreichung dieser Ziele. Der Stadtteil Deutz ist gemäß im Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzept bislang über den zentralen Versorgungsbereich „Stadtteilzent-
rum Deutz, Deutzer Freiheit“, mit Angeboten des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs ver-
sorgt. Die Ausstattung des ZVB mit Angeboten des kurzfristigen Bedarfs ist in qualitativer Hin-
sicht mit einem Lebensmittel-Vollsortimenter, einem Lebensmittel-Discounter, Biomarkt, Droge-
riemarkt und mehreren Fachgeschäften als gut zu bezeichnen, in quantitativer Hinsicht, gemes-
sen an der Verkaufsfläche/Einwohner jedoch deutlich unterdurchschnittlich. In räumlicher Hin-
sicht weist insbesondere der südlich des Deutzer Rings/ der Severinsbrücke gelegene Teil des
Stadtteils mit zur Zeit rd. 2.500 Einwohnern durch die große Distanz (700 bis 1.500 m) zum
Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit, eine deutliche Unterversorgung auf, die qualitativ nicht
durch einen einzigen vorhandenen Lebensmittel-Discounter sowie eine Bäckerei-Filiale ausge-
glichen werden kann. Zusammen mit der geplanten Wohnbebauung im Gebiet des Deutzer Ha-
fens entsteht im Süden des Stadtteils Deutz ein Versorgungserfordernis für ein Gebiet mit per-
spektivisch rd. 9.000 Einwohnern. Diesem Erfordernis trägt die Fortschreibung des EHZK (Vor-
lagen-Nr. 1538/2020) Rechnung und weist einen zusätzlichen zentralen Versorgungsbereich als
„Stadtteilzentrum Deutz/Deutzer Hafen“ in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes Poller Kirchweg
aus. Damit wird, im Einklang mit den Zielen der Landesplanung und dem EHZK eine Ansied-
lung von mehreren Einzelhandelsbetrieben in städtebaulich integrierter Lage gemäß Kriterien-
katalog des EHZK (Entwurf Fortschreibung, S. 85), ermöglicht. Hierbei findet das Leitziel gemäß
Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung (EHZK, Entwurf Fortschreibung, S. 71) Beach-
tung: „Ansiedlungen/Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungs-
funktion und der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsgebiete führen. Die Dimensionierung
des Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren“. Dies ist im Rahmen der nachge-
ordneten Bauleitplanungsverfahren durch entsprechende Einzelfallprüfungen und Festsetzun-
gen sicher zu stellen. Der Beschluss über die Fortschreibung soll im Herbst 2022 gefasst wer-
den.
5.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wurde am 11.02.2014 vom Rat der
Stadt Köln beschlossen. Grundsätzliches stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, mit diesem
Instrument ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohneigentum –
bereit zu stellen. Hieraus und im Zusammenhang mit den aktuellen Bevölkerungsprognosen für
die Stadt Köln ergibt sich aktuell bis zum Jahre 2029 nach fortlaufender Überprüfung ein zu-
sätzlicher Bedarf von insgesamt rund 66.000 Wohneinheiten (WE). Dieser Bedarf wird durch die
aktuellen Prognosen weiterhin bestätigt. Der Deutzer Hafen wird im StEK Wohnen ausdrücklich
als langfristiges Flächenpotenzial mit einem Realisierungshorizont von 2020–2029 aufgeführt.
11
5.6 Hochwasserschutzkonzept Köln
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganzheitli-
chen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende Hochwas-
serschutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet werden soll.
Die erforderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanlagen wurden mit
mehreren Planfeststellungsverfahren geschaffen. Das gesamte engere Hafenareal des Deutzer
Hafens liegt bis zur Hochwasserschutzmauer entlang der Westseite von Siegburger Straße
bzw. Poller Kirchweg vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des
Rheins und damit nicht in dem vor Hochwasser geschützten Bereich. Im Deutzer Süden sind
die Flächen östlich der o.g. Hochwasserschutzanlagen entsprechend dem hier 2006 umgesetz-
ten städtischen Hochwasserschutzkonzept vor Hochwasserereignissen bis zu 11,90 m KP (200-
jährliches Hochwasser) geschützt.
Aus diesem Grunde kann jede weitere Nutzung des Deutzer Hafens nur unter Berücksichtigung
der gesetzlich vorgegebenen Belange der Hochwasservorsorge erfolgen. Der Entwicklung des
Deutzer Hafens kommt in diesem Zusammenhang nach den Vorgaben des Integrierten Plans
ein Modellcharakter zu, da die Planung mit diesen Belangen im Einklang steht. Alle Entwick-
lungsschritte werden hochwasserangepasst ausgeführt (siehe Abschnitt 6.4).
Abbildung 2 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet (HQ 100)
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Hochwassergefahrenkarte 2022
12
Abbildung 3 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet (HQ 100) und HQextrem mit
Wassertiefen
Stadtentwässerungsbetriebe K öln, Hochwassergefahrenkarte 2022
5.7 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Die flächendeckende Konversion des derzeitigen Industrie- und Gewerbestandortes zu einem
urbanen Wohn- und Büroquartier erfordert umfangreiche Neuerschließungs- und flächende-
ckende Ordnungsmaßnahmen. Insbesondere die Bewältigung der Errichtung einer hochwasser-
freien Erschließung in Bezug auf ein 200-jährliches Hochwasserereignis, der Lärmbelastungen,
der Altlastenproblematik und der landschaftsschutzrechtlichen Belange sowie die Neuerschlie-
ßung erfordern eine geschlossene städtebauliche Gesamtmaßnahme zur Entwicklung des Ge-
bietes. Deshalb hat der Rat der Stadt Köln am 03.05.2018 einen Beschluss zur Festlegung des
städtebaulichen Entwicklungsbereichs 'Deutzer Hafen' nach § 165 Absatz 6 des BauGB (Vorla-
gen-Nr. 0507/2018) gefasst. Mit Beschluss vom 23.03.2021 erfolgte eine Ergänzung der städte-
baulichen Entwicklungsmaßnahme, die sich im Wesentlichen auf die Begründung gem. § 214
BauGB erstreckte (Vorlagen-Nr. 0082/2021).
5.8 Bebauungspläne
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), eine Nutzung des Hafenbe-
ckens nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen, lediglich für den Bereich Ost
13
zwischen Siegburger Straße, Am Schnellert und Poller Kirchweg liegt der rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 69430/05 vom 18. Juni 2008 vor. Dieser setzt als Art der baulichen Nutzung Ge-
werbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO mit dem Ausschluss weiteren Einzelhandels fest.
Um die Zielsetzung des Integrierten Plans umsetzen zu können, wird das gesamte Plangebiet
in die Änderung des Flächennutzungsplans einbezogen und durch den in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplan – Deutzer Hafen – in Köln-Deutz überplant. Auf den zeitgleich zur 227.
Änderung in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur wird
im Rahmen des Umweltberichtes im Detail eingegangen. Im Rahmen des Teilplans Infrastruktur
werden in Vorbereitung der weiteren Entwicklung die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für
den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen planungsrechtlich gesichert. Bestandteile des Teil-
plans Infrastruktur sind außerdem eine Schule als Gemeinbedarfseinrichtung, ein erforderliches
Umspannwerk inklusive eines Parkhauses sowie das ehemalige Hafenamt. Jenseits der vorge-
nannten Nutzungen werden keine Festsetzungen zu den einzelnen Baufeldern vorgenommen.
Diese sind aus dem Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur ausgenommen. Die planungs-
rechtliche Umsetzung erfolgt schrittweise in weiteren Teil-Bebauungsplänen.
5.9 Denkmalschutz
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens befinden sich innerhalb des
Änderungsbereichs kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmalgeschützte histori-
sche Bauwerke und Strukturen.
Die Drehbrücke von 1907/1908 sowie die Gebäudekomplexe von Auermühle und Ellmühle sind
eingetragene Baudenkmäler gemäß § 2 DSchG NRW und in der Denkmalliste der Stadt Köln
geführt. Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen (Hafenbe-
cken mit: Wasserfläche und Kaimauern, Gleisanlagen der Hafenbahn, Kran- und Verladeanla-
gen), für die eine Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen ist.
An der Alfred-Schütte-Allee sind die Alleen sowie Grünanlagen und Sportflächen in der Denk-
malliste der Stadt Köln als Gartendenkmal geführt.
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals 'Fort XIII' (Fort
Rauch), das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war. Ende der 1950er Jahre erfolgte
ein weitgehender oberirdischer Abbruch des Forts.
Aufgrund seiner Darstellungssystematik beschränkt sich die Stadt Köln auf die nachrichtliche
Übernahme von Denkmalmehrheiten im Flächennutzungsplan. Im Änderungsbereich befinden
sich jedoch nur die aufgeführten Einzelanlagen. Insofern ist eine nachrichtliche Übernahme in
das Planwerk nicht erforderlich.
6. Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP)
6.1 Bestehende Nutzungen
Die Belegung und Nutzung der rd. 20 ha Gewerbe- und Industrieflächen am Hafen (engerer Ha-
fenbereich) stellt sich nach einer Bestandsaufnahme 2017 (vgl. Vorbereitende Untersuchungen
zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen, Kapitel 3.5) wie folgt dar:
Hafenbezogene Nutzung (z.B. Mühlenbetrieb, Eisen- und Stahlhandel, Asphalt-Mischwerk) (rd.
60 % der Fläche)
Nicht hafenbezogene Nutzungen (z.B. Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Bauhof) (rd. 20 % der
Fläche)
14
Leerstand bzw. erhebliche Mindernutzung (rd. 20 % der Fläche)
Die überwiegende Bebauung des Deutzer Hafens wird durch offene und gedeckte Lagerstätten
für Schrott, Stahl- und Walzwerkerzeugnisse, Hölzer und Straßenbaumaterialien geprägt. Eine
Ausnahme bilden vor allem die massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Der Müh-
lenbetrieb, das Asphaltmischwerk und das Metallentsorgungsunternehmen betreiben im Deut-
zer Hafen Anlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig
sind. Die Mühle hat im Januar 2021 den Betrieb eingestellt. Die für eine Verlagerung des Me-
tallentsorgungsunternehmens erforderliche Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzge-
setz wurde im Januar 2022 erteilt. Eine untergeordnete Bürobebauung findet sich eingestreut
an den Rändern.
Der Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen Nut-
zungen auf. Nördlich der stadteigenen Fläche „Am Schnellert“, die derzeit als Parkplatz genutzt
wird, befinden sich eine Lagerhalle und ein vollvermietetes Bürogebäude aus den 1990er Jah-
ren. Des Weiteren schließen sich entlang der Siegburger Straße ein Grundstück mit einem
Mehrfamilienhaus (zzt. als Flüchtlingsunterkunft genutzt), ein Lebensmitteldiscounter sowie ein
Umspannwerk der RheinEnergie an. Eine Tankstelle schließt den Bereich im Norden ab.
6.2 Aufgabe der bisherigen Darstellung im FNP
Der Rat der Stadt Köln fasste in seiner Sitzung am 23.06.2015 den Grundsatzbeschluss zur zu-
künftigen Entwicklung des Deutzer Hafens.
Aufgrund seiner nur noch geringen Bedeutung als Industriehafen bzw. als Umschlagplatz für
Waren und Güter können die bestehenden Darstellungen zur hafenaffinen Nutzung aufgegeben
werden.
In einem kooperativen Verfahren von Februar bis September 2016 wurde die städtebauliche
Planung entwickelt. Fünf interdisziplinäre Planungsteams erarbeiteten innerhalb der Konzept-
phase jeweils ein städtebauliches Konzept unter Begleitung der Kölner Stadtgesellschaft, von
Fachleuten aus Ämtern und Behörden und externen Gutachtern sowie Vertreterinnen und Ver-
tretern der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt Köln.
Nach der Entscheidung für den Entwurf des Planungsteams COBE mit Ramboll Studio Dreiseitl
und Transsolar sowie knp.bauphysik wurde dieser im Jahr 2017 in einem umfangreichen Ab-
stimmungsprozess mit moderne stadt, der Stadt Köln, den Fachämtern sowie Fachplanern als
Integrierter Plan Deutzer Hafen ausgearbeitet.
Der Integrierte Plan, der auf dem qualitätssichernden und kooperativen Verfahren basiert, liefert
die Grundlage für die Erarbeitung der notwendigen vorbereitenden und verbindlichen Bauleit-
planung. Der Rat der Stadt Köln hat am 27.09.2018 den Integrierten Plan als städtebauliches
Konzept beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Integrierten Plans im Wege
der notwendigen Bauleitplanungs- und Qualifizierungsverfahren beauftragt (Vorlagen-Nr.
1512/2018).
6.3 Städtebauliches Konzept
Im Jahr 2016 wurden in einem kooperativen Planungsverfahren kommunikative Beteiligungs-
und fachlich-planerische Projektbausteine gezielt miteinander verschränkt. Aus dem Prozess
ging das Büro COBE, Kopenhagen als Sieger hervor und entwickelte aufbauend auf den Ergeb-
nissen den Integrierten Plan Deutzer Hafen, der Grundlage für das Städtebauliche Konzept ist.
Der Entwurf von COBE lässt sich anhand folgender Merkmale charakterisieren:
15
Ziel des Integrierten Plans zur städtebaulichen Entwicklung im Deutzer Hafen ist es, ein leben-
diges und gemischtes Stadtquartier zu schaffen. Dieses soll in das städtebauliche Umfeld inte-
griert und mit vorhandenen Strukturen vernetzt werden. Das Nutzungskonzept bietet einerseits
vielfältige Wohnformen (öffentlich gefördert, preisgedämpft und frei finanziert, Eigentum und
Miete; verschiedene Träger wie z.B. Baugemeinschaften oder Baugruppen sowie genossen-
schaftliches Wohnen; Sonderwohnformen), die eine heterogene, sozial gemischte Nachbar-
schaft erwarten lassen. Zum anderen soll das neue Viertel ein attraktiver Standort für Dienstleis-
tungs- und Büronutzungen, für Handel, Nahversorgung und Gastronomie sowie Freizeit, Kultur
und soziale Infrastruktur sein. Die städtebauliche Struktur schafft mit vielfältigen Lagequalitäten
die Voraussetzung für eine differenzierte Nutzungsverteilung mit bewusst gesetzten Schwer-
punkten und Magneten.
Zur Erschließung führt eine Anliegerstraße ausgehend von der Siegburger Straße von Osten in
das Areal und quert mit einer neuen Brücke das Hafenbecken, um den westlichen Teil des
neuen Quartiers bis zur Straße „Am Schnellert“ zu erschließen. Die Ufer des Hafenbeckens
werden als fußläufige Promenaden konzipiert. Eine weitere, ausschließlich für den Fuß- und
Radverkehr konzipierte Brücke, dient der engen Vermaschung des Verkehrsnetzes und verbin-
det auf Höhe der KVB-Haltestelle „Poller Kirchweg“ die östliche Seite des Hafens mit der Halb-
insel.
Die Freiraumstruktur stellt sich auf den beiden Seiten des Hafenbeckens differenziert dar. Öst-
lich des Hafenbeckens wird die Bebauungsstruktur durch eine Abfolge von Plätzen – verbunden
durch die Uferpromenade – aufgelockert. Auf der westlichen Halbinsel wird diese Funktion pri-
mär von einer Abfolge dreier Parkanlagen in der Größenordnung von ca. 0,5 ha bis 1,5 ha über-
nommen. Diese werden ebenfalls durch eine Uferpromenade verbunden, an der im zentralen
Bereich der Halbinsel ein Platz liegt. Dieser soll über die Fuß- und Radwegbrücke mit dem zent-
ralen Platz auf der Ostseite des Hafenbeckens verbunden werden. Der Hafenkopf wird durch
einen weiteren Platz betont, der neben den geplanten Brücken (und der vorhandenen Drehbrü-
cke) das Bindeglied zwischen den Uferpromenaden darstellt.
Die erhaltenswerten Anlagen und Gebäude, die z.T. unter Denkmalschutz stehen (Drehbrü-
cke, Ellmühle) oder deren Unterschutzstellung geplant ist (historische Kräne und Schienenanla-
gen) werden in das Nutzungskonzept und in die öffentlichen Räume integriert.
6.4 Hochwasserschutzkonzept für den Deutzer Hafen
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens ist aufgrund seiner Nähe zum Rhein einerseits lokal von
Hochwasserereignissen betroffen. Andererseits ist im Verlauf des Rheinstroms der Belang der
Sicherung und Entwicklung von Retentionsraum für Hochwasserereignisse des Rheins in der
Abwägung zu berücksichtigen. Zudem wird mit dem länderübergreifenden Raumordnungsplan
für den Hochwasserschutz ein Planungskonzept vorgegeben, das bundesweit die Minimierung
des Hochwasserrisikos und der damit verbundenen Schadenspotenziale bezweckt und explizit
auf ein Konkretisierungserfordernis durch die kommunale Bauleitplanung verweist. Insofern
kommt den Belangen des vorbeugenden Hochwassermanagements bei der Entwicklung des
Deutzer Hafens eine besondere Bedeutung zu.
Die 227. Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht die Umnutzung des bestehenden Ha-
fenareals. Eine Neudarstellung von Baugebieten ist mit der Planung nicht verbunden, da beste-
hende Darstellungen von Industrie-, Gewerbe- und Sondergebieten in Wohnbauflächen, Ge-
mischte Bauflächen und Gewerbegebiete geändert werden sollen. Der FNP stellt nur die
16
überörtlichen Hauptverkehrsachsen als Verkehrsflächen dar. Alle anderen Erschließungsflä-
chen gehen in den Bauflächendarstellungen auf. Dieser Systematik folgend sind auch im Deut-
zer Hafen die geplanten Verkehrsflächen inklusive der beiden Brücken als Bauflächen darge-
stellt. Auf der Ebene des Infrastruktur-Bebauungsplans sind diese als Verkehrsflächen festge-
setzt. Der Änderungsbereich ist in die vorhandene Siedlungsstruktur der Stadt Köln eingebun-
den. Eine Rücknahme der Bauflächen oder eine Umplanung der Siedlungsstruktur ist vor dem
Hintergrund der Bedeutung des Deutzer Hafens für die Entwicklung der Stadt Köln (siehe Ab-
schnitt 1.2) nicht sinnvoll oder realistisch umsetzbar. Darüber hinaus wurde der Deutzer Hafen
bereits auf der Ebene des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Abschnitt 5.3) und im
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (siehe Abschnitt 5.5) als Flächenpotenzial mit Alleinstel-
lungsmerkmal aufgrund der Größe und Lage identifiziert.
Grundlage für die Planung der Umnutzung des Deutzer Hafens bildete eine umfassende Ana-
lyse des Hochwasserrisikos im Änderungsbereich und der angrenzenden Flächen. Der Deutzer
Hafen ist entgegen der Fließrichtung des Rheins angeordnet. Die Überflutungen bei einem 100-
jährlichen Hochwasserereignis (HQ100 – 11,30 mKP) erfolgen primär durch Rückstau, die auf
der westlichen Halbinsel gelegene Alfred-Schütte-Allee wird in diesem Fall nur mit wenigen
Zentimetern überströmt. Erst bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis (HQ200 –
11,90 mKP) wird die Alfred-Schütte-Allee komplett überflutet und das Wasser fließt über die
westliche Halbinsel in das Hafenbecken.
Gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes muss Retentionsraum, der durch Bau-
maßnahmen im Überschwemmungsgebiet verloren geht, zeit- umfang- und funktionsgleich in
relativer Nähe ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck stehen neben den Freiräumen (Parkan-
lagen und Plätze) im Hafengebiet flutbare Tiefgaragen in den Baufeldern zur Verfügung. Dar-
über hinaus wird durch die Modellierung der Freiflächen sichergestellt, dass diese im Hochwas-
serfall oder bei Starkregenereignissen neben der Funktion als Retentionsraum als Notwasser-
wege in Richtung Hafenbecken und/oder Rhein dienen können. Die Tiefgaragengeschosse wer-
den spätestens ab einem Wasserstand von 11,20 mKP durch das ansteigende Rheinhochwas-
ser geflutet.
Der Retentionsraum innerhalb des Änderungsbereichs wird durch die Entwicklung des Deutzer
Hafens vergrößert. Die Retentionsraumbilanz für das Gesamtvorhaben ist sowohl für den Fall
HQ100 als auch HQ200 positiv. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens während der Umset-
zungsphase wird im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (als Betreiber der Hochwasser-
schutzanlagen) ein Retentionsraumkonto für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens geführt und
fortlaufend aktualisiert.
Empfindliche und schützenswerte Nutzungen werden in hochwasserangepasster Bauweise um-
gesetzt. Die hochwasserangepasste Nutzungsebene wird auf dem Höhenniveau des bestehen-
den planfestgestellten Hochwasserschutzes entlang von Siegburger Straße/Poller Kirchweg
und somit oberhalb des Wasserstands eines 200-jährlichen Hochwasserabfluss (HQ200) aus-
geführt. Die Zuwegung zu den Baufeldern erfolgt ebenfalls auf dem Höhenniveau des HQ200
über die Straßen Siegburger Straße/Poller Kirchweg und eine ringförmige Quartiersstraße durch
das Gebiet mit einer Brücke über das Hafenbecken. In den Baufeldern sind die o.a. flutbaren
Tiefgaragengeschosse vorgesehen. Entsprechend dem Ziel II.2.3 des länderübergreifenden
Hochwasserschutzes werden kritische Infrastrukturen wie z.B. sog. Störfallbetriebe im Ände-
rungsbereich nicht angesiedelt Die Vorgaben für die hochwasserangepasste Errichtung von
Bauvorhaben werden im Rahmen der Ausführungsplanung beachtet.
17
Die Lage der Hochwasserschutzlinie sowie die erforderliche Höhe der Schutzanlagen werden
nicht verändert. Die Schutzbestimmungen des Überschwemmungsgebiets des Rheins, die
Deichschutzverordnung sowie die Sperr- und Gefahrenzonenverordnung bleiben innerhalb des
Plangebiets weiterhin gültig und werden im Planverfahren berücksichtigt.
Durch die aufgeführten Maßnahmen werden die Vorgaben des § 78 Abs. 3 WHG, im Einzelnen
die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, die Vermeidung einer Be-
einträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und die hochwasserangepasste Errich-
tung von Bauvorhaben berücksichtigt. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen vor dem Hintergrund
des Hochwasserschutzes sind nicht vorgesehen.
6.5 Die soziale Infrastruktur
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den einzelnen
Erschließungsbereichen entsprechend des vom Fachamt errechneten Bedarfs durch die jeweili-
gen Vorhabenträger, ggf. unter Beachtung der Vorgaben des kooperativen Baulandmodells,
umgesetzt. Dazu zählen auch Kindergärten sowie die erforderlichen Spielplätze. Die Lage einer
künftigen Grundschule ist im nördlichen Bereich zwischen Hafenbecken und Poller Wiesen vor-
gesehen. Die Schule soll als Bewegungsschule ein besonderes Angebot schaffen, das schuli-
sches Lernen mit einem breiten Bewegungsangebot verknüpft.
6.6 Verkehr und technische Infrastruktur
6.6.1 Verkehrserschließung
Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Lö-
sungen aufzuzeigen, wie durch eine umweltbewusste Anpassung bzw. Modifizierung des Mobi-
litätsverhaltens, Probleme im zukünftigen Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und
Verkehrsangebote künftig gestaltet werden können.2 Aufgabe war es, mit dem Mobilitätskon-
zept eine Grundlage für die weiteren Planungsentscheidungen zu allen Verkehrsmitteln zu
schaffen und gezielt Chancen und Konflikte zu erfassen, die sich aus dem Bestand oder der
Planung ergeben können.
Mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen soll ein nachhaltiges Mobilitätsangebot zur Mi-
nimierung der Wege im motorisierten Individualverkehr (MIV) durch die gezielte Förderung von
Nahmobilität mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr sowie
ÖPNV) geschaffen werden. Insbesondere die Linie 7, die in der Siegburger Str. verkehrt und
den Deutzer Hafen mit zwei Haltestellen (Drehbrücke und Poller Kirchweg) erschließt, die ge-
plante Buslinie durch das Quartier und perspektivisch der Halt der S 16 an der Siegburger Str
auf Höhe der Südbrücke sowie der Ausbau des Radwegenetzes bilden hierfür die Vorausset-
zungen. Es wurden unterschiedliche Modal-Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme
verankert wird, dass ein Teil des motorisierten Individualverkehrs auf Verkehrsmittel des Um-
weltverbundes (Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. Die Maßnahmen
basieren auf den in der Bestandsanalyse erkannten Mängeln und bilden die Grundlage der Ver-
kehrsuntersuchung zum Deutzer Hafen. Eine detaillierte Beschreibung kann dem Mobilitätskon-
zept und Verkehrsgutachten Deutzer Hafen entnommen werden.
2 Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten Deutzer Hafen – Zwischenbericht zur Änderung des Flächennutzungs-
plans und Aufstellung des Infrastruktur -Bebauungsplans; Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH; Dezember
2020
18
Die Verkehrsuntersuchung umfasst eine Betrachtung der bestehenden Situation, eine Prognose
der Verkehrsverhältnisse bei Beibehaltung der bestehenden Nutzungen im Deutzer Hafen so-
wie die Prognose bei Umsetzung des Integrierten Plans. Letztere besteht aus verschiedenen
Prognose-Planfällen sowie Planfallkombinationen, um unterschiedliche Varianten der äußeren
Erschließung untereinander vergleichen und bewerten zu können. Im Ergebnis wurde festge-
stellt, dass eine Umgestaltung der Siegburger Straße im Bereich zwischen den Straßen Am
Schnellert und Auf dem Sandberg in Kombination mit Maßnahmen im Bereich der Straße Im
Hasental und des Deutzer Rings (B 55) eine Abwicklung der durch die Entwicklung des Deutzer
Hafens erzeugten Verkehre ermöglichen kann. Die prognostizierten Verkehrsmengen können in
dieser Erschließungsvariante in den maßgebenden Spitzenstunden mindestens mit einer aus-
reichenden Verkehrsqualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt werden.
Im Geltungsbereich liegen Gleisanlagen der ehemaligen Hafenbahn. Diese Gleisanlagen ver-
laufen beidseitig über die gesamte Länge des Hafenbeckens und wurden durch im Hafen an-
sässige Gewerbebetriebe genutzt. Zwischenzeitlich haben diese Unternehmen ihren Betrieb im
Hafenareal eingestellt. Eine Nutzung der Gleise wurde aufgegeben, die Gleisanlagen sind vom
Netz getrennt. Das Stilllegungsverfahren gem. § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie
das Entwidmungsverfahren gem. § 23 AEG sind abgeschlossen.
6.6.2 Wasser- und Energieversorgung
Die Wasser- und Energieversorgung im Änderungsbereich wird im Zuge der Erschließungs-
maßnahmen erstellt. Im südlichen Teil des Änderungsbereichs werden zwischen Siegburger
Straße und Poller Kirchweg ein Umspannwerk sowie weitere Anlagen für die Energieversorgung
errichtet. Der Bebauungsplan Deutzer Hafen, Teilplan Infrastruktur stellt im Rahmen der Fest-
setzungen der Verkehrsflächen ausreichend Raum zur Verfügung, um die technische Infrastruk-
tur zur Erschließung des Änderungsbereichs sicherzustellen.
6.6.3 Abwasserentsorgung
Die Entwässerung des Hafenareals erfolgt aktuell im Mischsystem. Beidseitig des Hafenbe-
ckens verlaufen Kanäle, die in den Mischwasserkanal in der Straße Am Schnellert münden. Von
dort wird das anfallende Mischwasser zum Pumpwerk in der Alfred-Schütte-Allee geleitet. Über
eine Druckleitung ist dieses an den Mischwasserhauptsammler am Poller Kirchweg angeschlos-
sen. Die weitere Ableitung erfolgt in der Siegburger Straße in nördliche Richtung. Ein vom Poller
Kirchweg kommender Entlastungskanal mündet direkt in den Rhein. Das anfallende Regenwas-
ser der beiden Mühlen wird über Auslässe in das Hafenbecken geleitet.
Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem vorge-
sehen.
Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder und Verkehrsflächen
wird über Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Das be-
lastete Niederschlagswasser der inneren Erschließung sowie das Schmutzwasser der einzelnen
Baufelder werden in einer hochwasserangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation
gesammelt und an den bestehende Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und
am Poller Kirchweg angeschlossen.
19
6.7 Klimaschutz
6.7.1 Anpassung an den Klimawandel
Das Gebiet des Deutzer Hafens ist aktuell bereits hoch versiegelt und soll auch künftig eine
dichte Bebauung aufweisen. Durch die Entwicklung der Parkanlagen werden die Vegetations-
anteile gegenüber dem Bestand erhöht. Die Verdunstung innerhalb des Änderungsbereichs
wird somit erhöht und die Aufheizung des Siedlungsraums reduziert. Auf der Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung ist vorgesehen, Dach- und Fassadenbegrünungen festzusetzen, um
diese Effekte zu unterstützen und die Menge des in die öffentliche Kanalisation abzuführenden
Niederschlagswassers zu mindern. Anfallendes Niederschlagswasser/Starkregen kann in das
Hafenbecken eingeleitet werden.
6.7.2 Klimaschutz
Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige
Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit ei-
nem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird die Zielvorgaben
lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers beinhalten. Unter ande-
rem ist vorgesehen, das gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzu-
schließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärme- und Stromversorgung, -
speicherung und -verteilung umzusetzen.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung
erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden Be-
bauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert.
Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Ener-
gien, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität können die mit
der Umsetzung des Integrierten Plans verbundene hohe städtebauliche Dichte, die daraus re-
sultierende hohe Verkehrsleistung sowie die zu erwartende Emissionserzeugung kompensiert
werden. Zugleich trägt bereits der Mischungsansatz des Gesamtgebietes Deutzer Hafen –
Wohnen und Arbeiten, Schule und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten – im Sinne der Stadt
der kurzen Wege zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen bei.
Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne für die Baufelder gelten zudem die städtischen
Leitlinien zum Klimaschutz.
6.8 Beabsichtigte Darstellung
Ziel ist es, im Bereich des Deutzer Hafens innerhalb des Geltungsbereichs ein gemischtes urba-
nes Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Neben der Entwicklung baulicher Nutzun-
gen ist die Realisierung von Freiflächen in Form von Parkanlagen, Plätzen und der Uferprome-
nade vorgesehen. Zu diesem Zweck bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Vorausset-
zungen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.
Für die geplanten städtebaulichen Nutzungen im Deutzer Hafen ist eine Änderung der beste-
henden GE-, GI- und SO-Hafen-Darstellungen im FNP erforderlich. Die Darstellung einer Was-
serfläche bleibt unter Berücksichtigung der diese erschließungsbedingt querenden Brückenbau-
werke erhalten.
Entsprechend der oben beschriebenen Zielsetzung der Stadt Köln, geben die Darstellungen der
Bauflächen im Änderungsbereich die unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkte innerhalb des
Deutzer Hafens wieder.
20
Auf der östlichen Seite des Hafenbeckens wird Gemischte Baufläche (M) dargestellt. Neben
Wohnnutzungen sind primär Dienstleitungs- und Handelsnutzungen vorgesehen, ergänzt um
soziale kulturelle Einrichtungen (u.a. Quartierszentrum in der Essigfabrik, Kindertagesstätten)
Beidseits des nördlichen Poller Kirchwegs ist die Entwicklung des Stadtteilzentrums
Deutz/Deutzer Hafen Handel gemäß Entwurf des überarbeiteten Einzelhandels- und Zentren-
konzeptes der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 1538/2020) geplant. Dieser Bereich ist für die Versor-
gung des neu entstehenden Quartiers sowie der bislang unterversorgten Bereiche des Stadt-
teils Deutz südlich von Severinsbrücke/Deutzer Ring vorgesehen. Die Einzelhandelsnutzungen
werden innerhalb der gesamten Gemischten Baufläche nur einen untergeordneten Anteil ein-
nehmen, eine solitäre Festsetzung eines fest umrissenen Standorts ist aufgrund des aktuellen
Planungsstands noch nicht möglich und auch nicht zielführend. Es ist denkbar, dass Einzelhan-
delsbetriebe in Kombination mit anderen Nutzungen umgesetzt werden. Auf der Ebene nachge-
lagerter Bebauungspläne werden unter Beachtung der gesetzlichen und in der Rechtsprechung
entwickelten Anforderungen spezifische Festsetzungen zur Art der Nutzung in Verbindung mit
maximalen Verkaufsflächen und zulässigen Sortimenten festgesetzt, um die Verträglichkeit der
Einzelhandelsansiedlungen zu gewährleisten. In der Summe ist von einer Verkaufsfläche für
zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente von unter 4.000 m², verteilt auf mehrere Be-
triebe auszugehen. Damit bleibt die Orientierung der Dimensionierung der Vorhaben an der
Größe des Versorgungsgebietes gewährleistet.
Da durch die Festsetzungen späterer Bebauungspläne die durch den Flächennutzungsplan for-
mulierte Zielsetzung der Entwicklung eines zentralen und gemischt genutzten Standorts umge-
setzt wird, kann das Entwicklungsgebot gemäß § 8 BauGB auch bei einem dieses Ziel konkreti-
sierenden Sondergebiet aller Voraussicht nach eingehalten werden.
Südlich – entlang des Bahndamms – sind überwiegend gewerbliche Nutzungen angedacht. Die
im integrierten Plan vorgesehenen Gebäudekubaturen werden Raumansprüchen von Dienst-
leistungsnutzungen, ergänzt um beispielsweise kulturelle Einrichtungen und Hotels gerecht, die
sich in anderen Bereichen des Hafens nur schwer erfüllen lassen. Gleichzeitig übernehmen das
Gewerbegebiet und die im Integrierten Plan vorgesehenen Gebäudekubaturen eine Pufferfunk-
tion gegenüber den Lärmemissionen durch die Gleisanlagen der Südbrücke und den südlich an
diese gelegenen gewerblichen und industriellen Nutzungen.
Westlich des Hafenbeckens werden unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte dargestellt, die
durch Grünflächen mit der Zweckbestimmung überwiegend Parkanlage gegliedert werden. Da-
bei handelt es sich – von Süden aus gesehen – um die Darstellung einer gemischten Baufläche
(M) und einer Wohnbaufläche (W).
Innerhalb der gemischten Baufläche ist ein Nebeneinander von Wohn- und Dienstleistungsnut-
zungen vorgesehen, ergänzt durch soziale Einrichtungen in Form von Kindertagesstätten. Auf-
grund der hier zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze sind z.B. kleinere gastronomische Ein-
richtungen denkbar. Die gemischte Baufläche wird von den angrenzenden Nutzungen durch
Grünflächen mit der Zweckbestimmung überwiegend Parkanlage getrennt. Nördlich an diese
schließt sich die Darstellung einer Wohnbaufläche an. Auch hier sind – in untergeordnetem Um-
fang – Gastronomie- und Dienstleistungsnutzungen denkbar. Aufgrund des Freiraumangebots
in Form der Parks, des Platzes an der Brücke und des Hafenbeckens mit der Promenade bietet
auch dieser Bereich ein Potenzial, dass über den reinen Wohnstandort hinausgeht.
Nördlich an die Wohnbaufläche grenzt der Standort der Grundschule – dargestellt als Fläche für
den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule – und die größte der drei Grünflächen
(Parkanlage) an.
21
Die Grundschulkapazitäten im Stadtteil Deutz sind aktuell bereits nahezu ausgeschöpft. Laut
der aktuellen Bedarfseinschätzung können bis zum Jahr 2023 alle Kinder in Deutz an den bei-
den bestehenden Grundschulstandorten aufgenommen werden. Insofern besteht bereits ein
kurzfristiger, rechnerischer Bedarf für die Erweiterung der Grundschulkapazitäten. Auf Grund-
lage des durch die Entwicklung des Hafenareals bedingten künftigen Bevölkerungszuwachses
ergibt sich ein weiterer Bedarf von rechnerisch 108 Grundschulplätzen pro Jahr. Dies entspricht
fünf Grundschulzügen. Dieser Bedarf wurde auf der Ebene des Integrierten Plans durch einen
Schulstandort auf der westlichen Halbinsel berücksichtigt. Die geplante Grundschule liegt unmit-
telbar an der Quartiersstraße in der Nähe der Kfz-Brücke und ist insofern sehr gut erschlossen.
Sie grenzt unmittelbar an die Grünflächen des nördlichen Parks an der Spitze der Halbinsel so-
wie die Promenade am Hafenbecken. Daraus ergeben sich Synergien zwischen der Grund-
schule, die im Sportentwicklungsplan als Bewegungsschule konzipiert ist, sowie der im Park
vorgesehenen Freizeit- und Sportanlagen inkl. des Freibads im Hafenbecken.
Dem nördlichen Park kommt aufgrund seiner Größe eine über das Plangebiet hinaus reichende
Bedeutung zu. Der Schwerpunkt des Parks ist auf aktive Erholungs- und Sportnutzung ausge-
richtet und integriert die zu erhaltende 'Halle Steil' für multifunktionalen Nutzungen z.B. Basket-
ball mit Bolzplatz oder Skaten, Tanzen und Veranstaltungen.
Im weiteren Verlauf der westlichen Halbinsel liegt innerhalb der Parkanlage das alte Hafenamt
an der Drehbrücke. Die Gebäudekubatur soll erhalten bleiben – hier ist künftig eine öffentliche
Nutzung angedacht, die in den nächsten Planungsschritten konkretisiert wird. Auf der Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung wird ein Gewerbegebiet für Betriebe festgesetzt, die die künfti-
gen Wohnnutzungen im Hafenareal nicht wesentlich stören. Aufgrund der geringen Größe der
Fläche (< 400 m²) und des im Bebauungsplan festgesetzten eingeschränkten Nutzungskatalogs
(zusätzlich ein Ausschluss der allgemein zulässigen Nutzungen Lagerhäuser, Lagerplätze und
Tankstellen) wird von einer Darstellung im Flächennutzungsplan abgesehen. Die Nutzung geht
aufgrund ihres öffentlichen Charakters in der Umgebung auf.
Die zwei vorgesehenen Brücken über das Hafenbecken werden dargestellt, gehen aber in den
angrenzenden baulichen Nutzungen auf, da sie keine übergeordnete Erschließungsfunktion be-
sitzen und eine Darstellung als Verkehrsfläche im FNP entsprechend nicht vorgesehen ist.
Das südlich der Drehbrücke gelegene, rd. 8,1 ha große Hafenbecken ist über den rd. 400 m
langen Vorhafenbereich unmittelbar mit der Bundeswasserstraße Rhein verbunden. Das ca.
1.000 m lange und ca. 80 m breite private Hafenbecken ist keine gewidmete Fläche der Bun-
deswasserstraße. Das Hafenbecken selbst bietet neben den konkreten geplanten Nutzungen
an und auf dem Wasser einen erlebbaren Freiraum in einem innerstädtischen, hochverdichteten
Quartier. Die Darstellung erfolgt entsprechend der aktuellen und angestrebten Nutzung als
Wasserfläche. Mögliche Nutzungen innerhalb des Hafenbeckens bzw. deren Beschränkung zur
Vermeidung von Konflikten werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geregelt.
Als Symbole werden ein Freibad sowie ein Umspannwerk dargestellt. Innerhalb des Hafenbe-
ckens soll ein öffentliches Freibad realisiert werden.
Das Umspannwerk im Bereich zwischen Poller Kirchweg und Siegburger Straße dient als Er-
satz für das im Zuge der Hafenentwicklung aufzugebende Umspannwerk zwischen Siegburger
Straße und Poller Kirchweg. Es dient der Versorgung des Hafenareals und der angrenzenden
Bereiche von Deutz und Poll.
22
7. Auswirkungen der Planänderung
Mit der 227. Änderung des Flächennutzungsplanes "Deutzer Hafen" wird der Anstoß gegeben,
das Hafengelände zu einem hochwertigen gemischt genutzten urbanen Quartier zum Wohnen
und Arbeiten in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln.
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage
im zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die
Flächeninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert.
Durch die vorgesehene Entwicklung rücken störungsempfindliche Nutzungen (Wohnbauflächen,
gemischte Bauflächen) an südlich der Bahntrasse gelegene Industriegebiete heran. Die Darstel-
lung von Industriegebieten innerhalb des Bereichs der 227. Änderung entfällt. Gemäß § 50 Bun-
des-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen
Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich
oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich vermieden werden.
Durch die Darstellung gewerblicher Bauflächen nördlich der Bahntrasse wird ein ausreichender
Schutzabstand zwischen Nutzungen, deren Nachbarschaft aus Gründen des Immissionsschut-
zes oder wegen sonstiger Gefahren nicht vertretbar ist, sichergestellt. Auf der Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung kann durch entsprechende Festsetzungen – z.B. dem Ausschluss
von sog. Betriebsleiterwohnungen in Gewerbegebieten oder ausreichende Abstände zu emp-
findlichen Nutzungen – das Trennungsgebot weiter präzisiert werden. Im Rahmen einer schall-
technischen Untersuchung wurde nachgewiesen, dass durch die Umsetzung des Gesamtvorha-
bens Deutzer Hafen eine Entwicklung der bislang nicht genutzten Gewerbe- und Industriege-
biete südlich der Südbrücke weiterhin möglich ist bzw. die bestehenden Betriebe in diesem Be-
reich in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden.
Im Bereich des Deutzer Hafens sind aktuell noch diverse Gewerbe- und Industrienutzungen an-
gesiedelt (siehe Abschnitt 6.1). Diese werden mit Abschluss des Verfahrens der 227. Änderung
des Flächennutzungsplans weitestgehend aufgegeben bzw. verlagert sein. Dies trifft jedoch
nicht für das auf der westlichen Halbinsel gelegene Asphalt-Mischwerk zu. Im Rahmen der der-
zeitigen Verhandlungen über die Verlagerung des Betriebes wird eine Stilllegung spätestens bis
zum Jahr 2026 angestrebt. Das Asphalt-Mischwerk stellt aufgrund seines Emissionsverhaltens
eine Einschränkung für die weitere Entwicklung schützenswerter Nutzungen im Bereich des
Deutzer Hafens dar. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung kann durch entspre-
chende Festsetzungen sichergestellt werden, dass für schützenswerte Nutzungen erst mit Auf-
gabe und Abriss des Asphalt-Mischwerks eine Nutzungsaufnahme erfolgen kann.
Insofern sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Belange der allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausreichend berücksichtigt.
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des FNP:
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung Änderung
ha % ha % ha
Wohnbaufläche 0 0 4,79 12 +4,79
Besonderes
Wohngebiet
0,9 2 0 0 -0,9
gemischte Baufläche 0 0 16,81 42 +16,81
23
Gewerbegebiet 11,8 30 5 13 -6,8
Industriegebiet 16,8 42 0 0 -16,8
Sondergebiet 'Hafen' 1,57 4 0 0 -1,57
Fläche für den Ge-
meinbedarf 'Schule'
0 0 0,85 2 +0,85
Grünfläche 0,21 1 4,37 11 +4,16
Wasserfläche 8,5 21 7,95 20 -0,55
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Die Reduzierung der Flä-
che resultiert aus der geplanten Überbauung des Hafenbeckens im Bereich der Brücken und
des Hafenkopfes. Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein neues Baugebiet im Sinne des §
78 Abs. 1 WHG sondern vielmehr um ein Brückenbauwerk, welches unterhalb und oberhalb
von Wasser umflutet werden kann und im Infrastrukturbebauungsplan als Verkehrsfläche fest-
gesetzt ist. Diese gehen im Flächennutzungsplan in den angrenzenden baulichen Nutzungen
auf (siehe Abschnitt 6.8). Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird sichergestellt,
dass maximal ein Zehntel der Wasserfläche überdeckt werden kann, wesentliche Eingriffe in
das Volumen des Hafenbeckens erfolgen nicht. Durch die Aufgabe der Gewerbe- und Industrie-
betriebe wird sich die Nutzung des Hafenbeckens von gewerblichem Schiffsverkehr zu Sport-
und Freizeitnutzungen verlagern.
24
8. Umweltbericht
Einleitung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung des Deutzer Ha-
fens ist die 227. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln erforderlich. Für das Ver-
fahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Ab-
satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB
durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a und Anlage 1 BauGB
dargestellt.
8.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens in den kommenden Jahren als eines
der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Woh-
nen und Arbeiten zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen 3.000 Wohnungen
für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt
damit einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes,
sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes
Stadtquartier am Rhein, das neue Akzente setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz
und Poll vernetzt wird.
Die Flächengröße des Änderungsbereichs für die FNP-Änderung beträgt 39,8 ha einschließlich
8,1 ha Wasserfläche.
Die geplante FNP-Änderung stellt eine planungsrechtliche Grundlage für die städtebauliche Re-
vitalisierung des zurzeit mindergenutzten Deutzer Industriehafens dar. Damit sollen die Voraus-
setzungen für die Entwicklung eines gemischten urbanen Quartiers für Wohnen und Arbeiten
geschaffen werden. Das Areal und sein derzeitiger Zustand werden in Kapitel 8.4.1 näher be-
schrieben.
Für die geplanten Nutzungen ist eine Änderung der bestehenden FNP-Darstellungen erforder-
lich. Vorgesehen ist die Darstellung einer Gemischten Baufläche auf der östlichen Seite des Ha-
fenbeckens. Westlich des Hafenbeckens enthalten die Darstellungen neben einer weiteren Ge-
mischten Baufläche eine Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) sowie Wohnbauflächen. Dar-
über hinaus sollen hier drei Grünflächen dargestellt werden, die die Wohnqualität erhöhen. Im
Süden soll zwischen Hafenbecken und Gleistrasse eine gewerbliche Darstellung integriert wer-
den in deren östlichem Teil das Symbol „Umspannwerk“ dargestellt wird. Das Hafenbecken wird
als Wasserfläche, teilweise mit dem Symbol „Bad“, dargestellt. Im Süden verkleinert sich die
Wasserfläche etwas in der Darstellung, da hier ein Hafenplatz dem Stadtraum mehr Platz ge-
ben soll und damit der öffentliche Raum baulich in das Hafenbecken erweitert wird. Durch die
Überbauung ist die Wasserfläche nach wie vor unter dem Platz vorhanden.
25
8.2 Bedarf an Grund und Boden
Insgesamt umfasst die 227. Änderung des Flächennutzungsplans etwa 39,8 ha, einschließlich
der Wasserflächen des Hafenbeckens. Die Flächendifferenz zum parallel aufgestellten Bebau-
ungsplan Infrastruktur resultiert daraus, dass der Bereich der Allee entlang der Alfred-Schütte-
Allee in den Bebauungsplan einbezogen wird, jedoch nicht Gegenstand der FNP-Änderung ist.
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung Änderung
ha % ha % ha
Wohnbaufläche 0 0 4,79 12 +4,79
Besonderes
Wohngebiet
0,9 2 0 0 -0,9
gemischte Baufläche 0 0 16,81 42 +16,81
Gewerbegebiet 11,8 30 5 13 -6,8
Industriegebiet 16,8 42 0 0 -16,8
Sondergebiet 'Hafen' 1,57 4 0 0 -1,57
Fläche für den Ge-
meinbedarf 'Schule'
0 0 0,85 2 +0,85
Grünfläche 0,21 1 4,37 11 +4,16
Wasserfläche 8,5 21 7,95 20 -0,55
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Die Reduzierung der Flä-
che resultiert aus der geplanten Überbauung des Hafenbeckens im Bereich der Brücken und
des Hafenkopfes (siehe Abschnitt 7).
8.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die je-
weiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luft-
reinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz
(BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen)
und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz
(DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein-
Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
(LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Be-
zirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben.
26
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Ände-
rungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten.
Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2.
Tabelle 1: Ziele des Umweltschutzes
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Gebiete von gemeinschaft-
licher Bedeutung / europäi-
sche Vogelschutzgebiete
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Ar-
ten, Beachtung der
Schutzziele
Landschaft
Landschaftsplan
BauGB, BNatSchG,
DSchG; LNatSchG NRW
Schutzziele der LP-Schutzaus-
weisung, Entwicklungsziele um-
setzen;
Schutz, Pflege und Entwicklung
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit
und Erholungswert von Natur
und Landschaft
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG
NRW Baumschutzsatzung
Stadt Köln
Schutz, Erhalt und Weiterent-
wicklung geschützter Biotope
und Naturbestände, Vermeidung
von Eingriffen;
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW
Vermeidung Verschlechterung
Erhaltungszustand; Schutz wild-
lebender Tiere und Lebensge-
meinschaften, Vermeidung Tö-
tung (Tötungsverbot)
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW
Erhalt wildlebender Tier- und
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der Bio-
topvernetzung, Entwicklung und
Wiederherstellung der Tier- und
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffe;
Schutz der natürlichen Lebens-
grundlagen
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch,
LNatSchG
Ausgleich von Eingriffen in den
Naturhaushalt ; Ausgleich bzw.
Ersatzmaßnahmen nachhaltig
und standortgerecht
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch,
LNatSchG
Ausgleich von Eingriffen in das
Landschaftsbild; Wahrung und
Entwicklung der Vielfalt, Eigen-
art, Schönheit und dem Erho-
lungswert von Landschaft- und
Ortsbild; Wahrung des Charak-
ters der Kulturlandschaft
Boden BauGB; BBoSchG,
BBoSchV, LBoSchG NRW
sparsamer Umgang mit Grund
und Boden, Innenentwicklung;
27
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Entsiegelung; Sicherung und
Entwicklung von Bodenfunktio-
nen, Abwendung schädlicher
Bodenveränderungen und Ein-
träge,
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL
naturnahe Gestaltung von Fließ-
gewässern; Reinhaltung, Schutz
und Pflege von Gewässern; De-
ckung Wasserbedarf; Vermei-
dung negativer Veränderungen;
Sanierung; naturnaher Aus-
bzw. Rückbau
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote; Ver-
meidung von Einträgen; Grund-
wasserneubildung erhalten und
verbessern
Klima, Kaltluft/Ventilation Gesetz zur Neufassung
des Klimaschutzgesetzes
NRW, Klimaanpassungs-
gesetz NRW, Klimaschutz-
konzept Köln
BNatDchG, LNatSchG,
BWaldG, LFoG NRW
Vermeidung bioklimatisch belas-
teter Wohngebiete, Erhalt biokli-
matischer Entlastungsbereiche
und Bereiche mit Kaltluftentste-
hung; Erhalt und Planung von
Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikro-
klimas durch Baumpflanzungen
und Grünflächen; Maßnahmen
zur Klimawandelanpassung
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte
der LAI
Schaffung und Erhalt gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
Vermeiden von Emissionen und
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung
Grenzwerte der 39. BImSchV
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Gebie-
ten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Er-
füllung von bindenden Be-
schlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft fest-
gelegten Immissionsgrenz-
werte nicht überschritten
werden
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz
Einhaltung Grenzwerte der 39.
BImSchV
Vermeidung von Emissio-
nen (nicht Lärm/Luft, insbe-
sondere Licht, Gerüche),
sachgerechter Umgang mit
Abfällen und Abwässern
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW;
LAI Hinweise; GIRL; LWG
NRW;
Vermeidung von Emissionen;
Konfliktbewältigung; Sicherstel-
lung der sach- und fachgerech-
ten Entsorgung
28
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungsausschuss
zur solaren Optimierung;
EEG, DIN 5034; Energie-
einsparVO, Beschluss des
Rates der Stadt Köln zur
Klimaneutralität bis 2035
(06/2021), Leitlinien Klima-
schutz der Stadt Köln
Energieeffizient Planen, Verrin-
gerung / Vermeidung von Klima-
gas-Emissionen, energetisch
optimierte Baustandards
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN
4109; DIN 18005; DIN
45691; 6. BImSchV; Frei-
zeitlärmerlass; 18. BIm-
SchV, BauGB
Einhaltung der Orientierungs-,
Richt- und Grenzwerte; Konflikt-
vermeidung durch Planung;
Trennungsgrundsatz;
Einhalt und Sicherung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Altlasten BauGB; BBoSchG,
BBoSchV, LBoSchG
NRW, LAWA-Richtlinie,
LAGA Anforderungen
Vermeidung von Gefährdung
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass;
DIN 4150 Teil 1 und 2
Einhaltung der Werte der DIN
4150 Teil 2; Konfliktvermeidung
Gefahrenschutz:
- Hochwasserschutz
- Störfallrecht
- Magnetfeldbelastung
- Starkregenvorsorge
WHG, LWG NRW,
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BIm-
SchV
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass
NW, städtischer Vorsorge-
wert
WHG
Hochwassersichere Baugebiete,
Hinweis auf Hochwasserrisiko-
gebiete;
Einhaltung von Achtungs- und
angemessenen Sicherheitsab-
ständen
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen
Hinweis auf Starkregenbetrof-
fenheit; Ableitung von Nieder-
schlagswasser
Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / Be-
sonnung“ im Stadtpla-
nungsamt Köln, 10/2021
Sicherung gesunder Wohnver-
hältnisse
Kultur- und sonstige Sach-
güter
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG
Vermeidung der Beeinträchti-
gung von Bau,- Klein und Bo-
dendenkmälern; Naturdenkma-
len, Resten historischer Kultur-
landschaften oder deren Be-
standteilen
29
Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
8.4 Grundlagen
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der FNP -Änderung „Deutzer Hafen in
Köln-Deutz“. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Än-
derung auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten
Gebietsausweisungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können.
Hierzu werden regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht
jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse.
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und ver-
wendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen.
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umwelt-
auswirkungen beschrieben.
Die 227. FNP-Änderung steht im Zusammenhang mit der integrierten Planung „Deutzer Hafen“
und wird parallel zum Bebauungsplan-Verfahren „Deutzer Hafen“ durchgeführt. Die Geltungsbe-
reiche der beiden Bauleitplan-Verfahren sind (überwiegend) identisch. Der Bebauungsplan „Deut-
zer Hafen“ wurde in Teilbebauungspläne unterteilt. Der erste Teilplan Infrastruktur umfasst die
Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserfläche, eine Fläche für Gemeinbedarf (Schule) und zwei
kleinere Gewerbegebiete (Umspannwerk/Parkhaus). Die Baufelder werden in weiteren Teilbe-
bauungsplänen nach zusätzlichen Qualifizierungsverfahren weiterentwickelt. Im Zuge der Ab-
schichtung wird in diesem FNP-Änderungsverfahren auf Umweltuntersuchungen zurückgegriffen,
die im Rahmen der Umweltprüfung zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
„Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ bzw. des integrierten Plans „Deutzer Hafen“ erstellt wur-
den. Ebenso wird, soweit erforderlich, auf Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnah-
men hingewiesen, die im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens „Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur“ oder der folgenden verbindlichen Bauleitpläne im Umsetzungsfeld des integrierten
Plans „Deutzer Hafen“ gesichert werden.
8.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario)
Der FNP-Änderungsbereich liegt im rechtsrheinischen Innenstadtbereich im Stadtteil Deutz zwi-
schen Rhein und Siegburger Straße. Das Gebiet umfasst das Hafenbecken und angrenzende
Flächen zwischen Siegburger Straße, dem Bahndamm und der Alfred-Schütte-Allee.
Das Gelände wird gewerblich und als Hafen genutzt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan
(FNP) stellt dementsprechend innerhalb des Plangebiets westlich und im südlichen Bereich des
Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des Hafenbeckens erstreckt sich die GI-Darstel-
lung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße,
nördlich der Einmündung Poller Kirchweg, sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, ebenso die
benachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und der Straße Am Schnel-
lert. Entlang des westlichen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise ist eine Flä-
che als Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dargestellt. Das Hafenbecken selbst ist als Wasserflä-
che dargestellt.
Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen intensiv bebaut und versiegelt. Die gewerbliche und
Hafennutzung bedingt einen großvolumigen Gebäudebestand, insbesondere in Form der Müh-
30
lengebäude zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße. Daneben besteht eine Reihe ge-
ringgeschossiger, aber in Teilen großflächiger Gebäude für Lagerung, Produktion und Verwal-
tung. Die Außenflächen werden überwiegend als Lager- und Abstellfläche genutzt und sind in
großen Teilen versiegelt.
Die gewerbliche Nutzung als Hafen hat mittlerweile stark an Bedeutung verloren. Große Teile
der Flächen sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Kleinere Brachflächen
weisen ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf.
Der Bereich Ost zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen
Nutzungen auf. Er ist jedoch mit Lagerhalle und Bürogebäude, Mehrfamilienhaus, Lebensmittel-
discounter, Umspannwerk der Stadtwerke Köln sowie einer Tankstelle bereits großflächig be-
baut. Auch in diesem Bereich treten ruderale Strukturen auf.
Ökologisch hochwertige Strukturen sind im FNP-Änderungsbereich nicht vorhanden.
In Richtung Westen grenzen die Poller Wiesen und der Rhein an den FNP-Änderungsbereich
(rechtswirksame FNP-Darstellung Grünfläche), in Richtung Norden weitere Teile des Hafenbe-
ckens, der so genannte Vorhafen (rechtswirksame FNP-Darstellung Wasserfläche). Nach Osten
schließen die Siegburger Straße mit den dort bestehenden gemischten Baustrukturen an. Im
nördlichen Abschnitt stellt der rechtswirksame FNP Besondere Wohngebiete dar, im südlichen
Abschnitt Gewerbegebiete. Nach Süden wird das Gebiet durch die Südbrücke und deren zufüh-
rende Gleistrassen begrenzt, die im rechtswirksamen FNP als Flächen für Bahnanlagen darge-
stellt sind. Daran schließt im FNP eine Darstellung Grünfläche an, südlich davon Industrie- und
Gewerbegebiete, die in Teilen noch nicht baulich genutzt sind (potenzielle Erweiterungsflächen
eines bestehenden Betriebes).
8.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
(Nullvariante)
Für die Nullvariante wird angenommen, dass die Planung nicht durchgeführt wird und es an-
stelle dessen zu einer Umsetzung der aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans
kommt.
Die Nullvariante entspricht also dem Basisszenario. Planungsrechtlich ist das Areal überwie-
gend nach § 34 BauGB zu beurteilen, was eine Intensivierung und Ausweitung der baulichen
Entwicklung und Nutzung ermöglicht. Die Nullvariante nimmt daher eine im Vergleich zum heuti-
gen untergenutzten Zustand intensivere Nutzung des Planbereiches an.
8.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario)
Innerhalb des Geltungsbereichs soll ein gemischtes urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten
entstehen. Auf der östlichen Seite des Hafenbeckens sollen Gemischte Bauflächen dargestellt
werden. Auf der westlichen Seite des Hafenbeckens soll neben Wohnbauflächen und Gemisch-
ten Bauflächen auch eine Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) dargestellt werden. Diese
Bauflächen werden durch Grünflächen mit der Zweckbestimmung überwiegend Parkanlage ge-
gliedert.
Beide Seiten des Hafenbeckens sind über Brücken miteinander verbunden, die den Gemisch-
ten Bauflächen im östlichen Teil zuzuordnen sind. Südlich des Hafenbeckens sind Gewerbliche
Bauflächen beabsichtigt, ergänzt um das Symbol „Umspannwerk“. Die Darstellung einer Was-
serfläche bleibt erhalten, es wird nun zudem ein Symbol „Bad“ dargestellt.
Die Umsetzung dieser Darstellungen wird im Umweltbericht im Folgenden einer worst-case Be-
trachtung unterzogen. Beispielsweise wird von einer maximalen Ausnutzung der möglichen
31
Grundflächenzahl (GRZ) auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ausgegangen. In Bezug
auf emittierendes Gewerbe im südlichen Teil wird von den maximal zulässigen Belastungen
ausgegangen, die unter Einhaltung sonstiger Rahmenbedingungen (etwa Abstandserlass NRW,
Bundesimmissionsschutzgesetz und relevante Verordnungen o.ä.) dort zulässig sind.
8.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a BauGB
8.5.1 Tiere
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung
(ASP) durch Büro Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Rietmann & Till-
manns, Stand Februar 2021) durchgeführt, der umfangreiche Bestandserhebungen der lokalen
Fauna sowie darüber hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaffenheit weiterer, möglichweise
betroffener Arten, zugrunde liegen.
Die Untersuchung kam zu folgendem Ergebnis:
Amphibien: Geeignete Laichhabitate bzw. Landlebensräume für Amphibienarten nach Anhan-
gIV der FFH-Richtlinie stehen im Plangebiet und dessen Umgebung nicht zur Verfügung.
Dies betrifft etwa den Kammmolch oder die Wechselkröte. Kartierungen wurden nicht durch-
geführt.
Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer: Vorkommen wurden nicht nachgewiesen.
Auch ältere Untersuchungen aus dem Jahr 2014 lieferten keinen Nachweis.
Fledermäuse: Häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. Großer Abendsegler und Was-
serfledermaus treten nur vereinzelt auf. Ein Quartier (Wochenstube) der Zwergfledermaus
wurde in einer Holzhandlung bzw. einem Holzlager im nordwestlichen Vorhabenbereich
nachgewiesen. An einem Mühlengebäude liegt ein Zwischenquartier (3 Tiere ausfliegend
beobachtet). Hinweise auf weitere Quartiere liegen nicht vor, auch wenn potenzielle Baum-
und Gebäudequartiere vorhanden sind.
Haselmaus: Im Bereich des Deutzer Hafens finden sich für die Art keine zur Nestanlage geeig-
neten Strukturen. Entlang des Bahndammes südlich des Plangebiets befindet sich ein be-
kanntes Vorkommen. Auf eine Kartierung wurde verzichtet.
Reptilien: Die Mauereidechse wurde vor allem im Bereich südlich außerhalb des Plangebiets
festgestellt, wo sie entlang des Bahndammes vorkommt. Zwei subadulte Tiere wurden je-
doch auch im Norden des Plangebiets festgestellt. Diese werden als Einzelbeobachtungen
wandernder Tiere eingeschätzt. Vorkommen der Zauneidechse wurden nicht nachgewiesen.
Vögel: Von den 47 festgestellten Vogelarten (davon 21 mit Brutvorkommen) im Jahr 2020 kön-
nen 18 als planungsrelevant angesehen werden, da sie entweder in NRW oder der Nieder-
rheinischen Bucht als gefährdet anzusehen sind. Ein überwiegender Teil dieses Artenspekt-
rums wurde lediglich als Durchzügler oder im Überflug festgestellt (Raubseeschwalbe,
Lachmöwe, Baum- und Wiesenpieper) oder nutzt den Hafenbereich als nicht-essenzielles
Nahrungshabitat (etwa Austernfischer, Eisvogel, Mittelmeermöwe, regelmäßig Graureiher,
Heringsmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe oder Kormoran). Lediglich drei der planungsrele-
vanten Arten treten als Brutvögel im Gebiet des integrierten Plans auf: Turmfalke (1 Brut-
32
platz im Bereich eines Laufkrans), Haussperling (1 Brutvorkommen in einem Gebäude west-
lich des Poller Kirchwegs) und Wacholderdrossel (2 Revierzentren in den Alleebäumen der
Alfred-Schütte Allee). Vormals vorkommende Brutstätten des Mauerseglers wurden nicht
mehr nachgewiesen.
Neben den genannten planungsrelevanten Arten beherbergt das Plangebiet mehrere Brutvor-
kommen häufiger, sogenannten „Allerweltsvogelarten“.
Auch für nicht-planungsrelevante Säugetierarten oder Insekten bietet der Deutzer Hafen Habi-
tatpotenziale.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nicht-Durchführung der FNP-Änderung und damit möglicher Intensivierung der bislang zu-
lässigen Nutzungen würde sich das Habitatpotenzial des Vorhabengebiets voraussichtlich ver-
schlechtern, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen tlw. abgerissen oder einer in-
tensiveren Nutzung zugänglich gemacht werden. Damit nähme auch das Störungsniveau inner-
halb des Plangebiets wieder zu, verbunden mit erhöhten Lärm- und Lichtimmissionen, verbun-
den mit entsprechenden Auswirkungen auf den Artenbestand im Plangebiet.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Umsetzung der FNP-Änderung ermöglicht eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Rich-
tung eines mischgenutzten Quartiers (gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, gewerbliche
Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen) in Verbindung mit einer baulichen Erschließung und Neu-
gestaltung. Zudem wird durch die FNP-Änderung die Schaffung von Grünflächen vorbereitet,
was der Fauna des Änderungsbereichs in geringem Umfang zuträglich sein könnte, da die
Strukturvielfalt im Änderungsbereich angehoben werden kann.
Durch die bauliche Umstrukturierung, die mit der verbindlichen Bauleitplanung verbunden ist,
und Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten für gebäudebrütende
Vögel (im konkreten Fall Turmfalke oder Haussperling) und Fledermäuse kommen. Ebenso
können Überplanungen bestehender Freiflächen zu Habitatverlusten führen. Dies birgt das Ri-
siko eines Verstoßes gegen das Beschädigungsverbot geschützter Lebensstätten.
Der weitestgehende Erhalt des zu schützenden Baumbestands inkl. seiner Lebensstätten, u.a.
die Bäume der denkmalgeschützten Alfred-Schütte-Allee, ist Inhalt der verbindlichen Bauleitpla-
nung.
Nach bisherigem Stand der Kenntnis ergeben sich, auch vor dem Hintergrund bestehender Vor-
belastungen, keine absehbar unlösbaren Konflikte mit dem Artenschutzrecht nach § 44
BNatSchG. Die zu erwartenden Störungen und Konflikte, etwa durch Abriss, Nutzung von Frei-
flächen sowie Emissionen (Lärm, Licht oder stoffliche Einträge) sind im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung bzw. bei der Zulassung emittierender Betriebsarten angemessen zu unter-
suchen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Durch vorausschauende Planung lassen sich Störungen und Konflikte auf Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung vermeiden.
33
Als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme (z. B. Freianlagen, Parks, Plätze, Dachbegrü-
nung etc.) werden im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanverfahren Freiraumplanungen
und Grünordnungspläne erarbeitet. Nicht-vermeidbare Eingriffe lassen sich durch vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen kompensieren (CEF-Maßnahmen).
Die ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert eine Anzahl von Maßnahmen, die im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Bewertung:
Die FNP-Änderung ist aus artenschutzrechtlicher Sicht auf den nachfolgenden Planungsebenen
grundsätzlich umsetzbar, sofern die in der ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) getroffenen Ver-
meidungs- und Minderungsmaßnahmen auf den nachgelagerten Planungsebenen umgesetzt
werden. Die Auswirkungen der Umsetzung der FNP-Änderung werden als gering eingestuft.
8.5.2 Pflanzen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurde ein Grünordnungsplan durch RMP Ste-
phan Lenzen Landschaftsarchitekten (Stand Juli 2021) erstellt, in dem auf Basis einer Biotopty-
penkartierung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020A) nach Methode von Froe-
lich & Sporbeck (1991) bzw. Köln-Code der aktuelle Zustand bewertet, mögliche Konflikte ermit-
telt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen konzipiert wurden.
Darüber hinaus wurde eine Erfassung und Bewertung des Baumbestandes im Deutzer Hafen
(Vitalitätseinstufung nach A. Roloff, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020B)
durchgeführt.
Etwa 46 % der Fläche werden als Siedlungs- und Industriefläche genutzt, rund 33 % als Ver-
kehrsfläche. Die überwiegende Bebauung wird durch geringgeschossige Gebäude für Lage-
rung, Produktion und Verwaltung gebildet, die zumeist von versiegelten Lager- und Abstellflä-
chen umgeben sind. Eine Ausnahme bilden die hochgeschossigen Mühlenbauten. An den Rän-
dern des FNP-Änderungsbereichs findet sich eingestreut Bürobebauung.
Weitere rund 20 % sind ruderale oder halbruderale Bereiche. Die Brachflächen südlich der
Mühlen weisen ruderale Krautvegetation und erste Staudenfluren auf. Die Ruderalflächen sind
durch den für sie typischen, hohen Anteil an Neophyten (Berufkraut, Flieder, Goldrute) und aus-
breitungsstarken Pionierpflanzen (Sand-Birke, Brombeere, tlw. Weiden, Brennnesseln oder Kir-
schen) gekennzeichnet.
Die Wasserfläche des Hafenbeckens ist rund 8,5 ha groß. Die Mauerfugenvegetation der Ha-
fenmauer ist dabei durch Blühpflanzen, zum Teil nicht-heimischer Arten, gekennzeichnet (Mau-
erpfeffer, Resede, Nachtkerzen, Sommerflieder, etc.).
Bei der Baumerfassung und -bewertung wurden 77 Bäume (74 Laubbäume und 3 Nadelbäume)
auf privaten Flächen erfasst. 53 dieser Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt
Köln (2011). Insgesamt wurde der Zustand der Bäume aufgrund von Pflegestau, Fehlentwick-
lung im Kronenbereich oder Schattendruck eher negativ bewertet. Für 60 Bäume wurde als
Empfehlung die Fällung ausgesprochen, für 15 Bäume wird eine Integration in die Planung
empfohlen. Abschließend wurde kein Baum auf privaten Flächen als unbedingt schutzwürdig
34
eingestuft. In den öffentlichen Verkehrsflächen am Poller Kirchweg stehen weitere 11 Bäume
(verschiedene Arten).
Außerhalb des Änderungsbereiches stehen entlang der Siegburger Straße Linden. Die Alfred-
Schütte-Allee wird von einem prägenden Baumbestand aus 214 überwiegend Winterlinden be-
gleitet (Gartendenkmal, Landschaftsschutzgebiet). Diese Allee ist nach § 41 LNatSchG gesetz-
lich geschützt (AL-K-6003 – hier sind 227 Bäume genannt, die Abweichung resultiert vermutlich
aus methodischen Unterschieden und unterschiedlichen Datierungen der jeweiligen Datenerhe-
bungen).
Durch die Planung werden keine im Sinne des Naturschutzrechtes schützenswerten Flächen
(Biotopkatasterflächen, Biotopverbundflächen des LANUV) oder Schutzgebiete in Anspruch ge-
nommen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nicht-Durchführung der FNP-Änderung und damit möglicher Intensivierung der bislang zu-
lässigen Nutzungen würde sich der Biotopbestand des Vorhabengebiets voraussichtlich tenden-
ziell verschlechtern, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen tlw. abgerissen oder
einer intensiveren Nutzung zugänglich gemacht werden.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Planung sieht eine Umgestaltung der bislang gewerblich-industriell genutzten Flächen vor,
die ein gemischt- und gewerblich genutztes Quartier und Wohnbauflächen mit einem höheren
Durchgrünungsanteil zulässt.
Stellenweise wird eine Entsiegelung bislang versiegelter Flächen vorbereitet, in dem über die
FNP-Änderung Grünflächen ausgewiesen werden. Die geplanten Grünflächen (Parks) bilden
dabei Grünzäsuren für das Quartier und übernehmen wichtige Freiraumfunktionen. Sie dienen
einerseits der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier, andererseits jedoch auch der
Schaffung von Retentionsraum für die Hochwasser- und Niederschlagswasserbewältigung so-
wie der Förderung des Stadtklimas.
Eine Durchgrünung wird durch weitere Grünstrukturen innerhalb der bebauten Bereiche weiter
gefördert, etwa durch die Umsetzung eines Pflanzkonzeptes für die Verkehrsflächen sowie die
geplanten Baufelder. Entsprechende Festsetzungen trifft die verbindliche Bauleitplanung. Nega-
tiv fällt gegenüber der Bestandssituation die Versiegelung bislang minder- oder ungenutzter
Freiflächen ins Gewicht.
Zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes sowie des erforderlichen Retentionsvolumens sind
umfangreiche Geländemodellierungen erforderlich. Durch diese Maßnahmen entfallende
Bäume werden gemäß den Maßgaben der Baumschutzsatzung ersetzt. Ein übergeordnetes
Baumkonzept auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung integriert eine Vielzahl straßenbe-
gleitender Bäume sowie Bäume in Parks und auf öffentlichen Plätzen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Gestaltung der Parks und Plätzen, Stra-
ßenbäume, Straßenbegleitgrün, Dachbegrünung und Freiraumgestaltung der Baufelder) sind
35
Gegenstand der nachgelagerten Bebauungsplanverfahren, in welchen Grünordnungspläne er-
arbeitet werden. Die angemessene Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen
ist im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur auf Basis des Kooperativen Bau-
landmodells der Stadt Köln zu berücksichtigen. Grundlage der Vorgaben ist die aus der geplan-
ten Bebauung resultierende Anzahl der Einwohner. So formuliert der Grünordnungsplan (RMP
Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2021) Maßgaben zur Begrünung für den Bebauungs-
plan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur, die als Festsetzungen in diesen Plan übernommen
werden. Durch die geplanten Freiflächen lassen sich rund 85 % des Bedarfes im Plangebiet
darstellen. Die verbleibenden Defizite werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
durch finanzielle Kompensation zur Aufwertung bestehender benachbarter Grünflächen ausge-
glichen.
Bewertung:
Im Vergleich zu der nach dem bestehenden FNP möglichen gewerblichen Hafennutzung kann
sich durch die geplanten neuen Ausweisungen im FNP der Grünanteil erhöhen. Der Wegfall der
ruderalen Strukturen führt zwar kleinflächig zu einem Verlust derzeit unversiegelter Flächen.
Demgegenüber steht jedoch eine Aufwertung der Habitatqualität durch die Darstellung öffentli-
cher Grünflächen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich unter einem ho-
hen Nutzungsdruck stehen und ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Durch Maßnah-
men zur Vermeidung und Minderung dieses Effekts soll dies bestmöglich eingegrenzt werden.
Der Entfall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln soll plange-
bietsintern ausgeglichen werden. Durch die Planung mehrerer öffentlicher Grünflächen und die
übrige Durchgrünung der geplanten Baufelder, Plätze und entlang der Straßenräume, die über
das nachgelagerten B-Planverfahren gesichert werden soll, wird sich der Grünanteil und die An-
zahl der Bäume im Plangebiet erhöhen.
8.5.3 Fläche
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der rechtswirksame FNP weist Industrie-, Gewerbe-, Sonderbau- und Wasserflächen aus.
Große Teile des FNP-Änderungsbereichs (etwa 8,5 ha) werden zurzeit nicht genutzt (RMP
2021). Weitere 2,5 ha sind derzeit der Gleisanlage und 0,6 ha der Kaimauer zuzuordnen. Ge-
nutzt werden Flächen für den aktiven und ruhenden Mühlenbetrieb, die Essigfabrik und für wei-
tere Gewerbebetriebe. Weitere Flächen werden derzeit als Parkplatz genutzt.
Die Fläche selbst befindet sich in einer attraktiven Lage am Rhein, mit Blick auf den Dom und
die Kranhäuser sowie die weitere Architektur des Rheinauhafens. Sie verfügt über eine ver-
kehrsgünstige Lage, u.a. durch den Anschluss an den SPNV.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung blieben die Flächen weiterhin in gewerblicher Nut-
zung, die sich ggf. in Zukunft intensivieren könnte.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
36
Die FNP-Änderung bereitet eine Nutzungsänderung des Standorts im Sinne einer Flächenreak-
tivierung vor. Geplant ist ein dichtes gemischtes Viertel, das sowohl Wohnraum als auch Ge-
werbefläche bietet und somit vor allem zentrumsnahen Wohn- und Arbeitsraum im Sinne einer
„Stadt der kurzen Wege“ schafft. Eine Umwandlung bislang ungenutzter Freiflächen am Stadt-
rand in Siedlungsfläche ist damit nicht erforderlich.
Der Versiegelungsgrad der Fläche wird sich künftig insgesamt vor allem durch die Darstellung
zusätzlicher Grünflächen verringern. Zudem stellt die geplante hohe bauliche Dichte in Verbin-
dung mit der attraktiven Lage einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der Innenentwicklung
dar.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Die großflächige Ausweisung von Grünflächen dient einerseits der plangebietsinternen Versor-
gung mit Freiraum. Andererseits dient dies auch der Entsiegelung bislang beanspruchter Flä-
chen.
Bewertung:
Die FNP-Änderung bereitet die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich vorgeprägten
Standorts vor. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inanspruchnahme bislang un-
bebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenentwicklung. Über die geplante Be-
bauungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten
Stadt der kurzen Wege geleistet. Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Schutzgut Flä-
che sind daher insgesamt als positiv zu bewerten.
8.5.4 Boden
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchge-
führt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Abschnitt 8.5.12.2). Dieses Gutachten ent-
hält auch allgemeine Aussagen zum Schutzgut Boden, die maßgebliche Quelle für die Ausar-
beitung des Umweltberichtes waren.
Die digitale Bodenkarte (1: 50.000) des Geologischen Dienstes NRW beinhaltet keine Angaben
zum Bodentyp oder dessen Schutzwürdigkeit im Bereich des Vorhabens. Der Boden ist anthro-
pogen überprägt. Der Deutzer Hafen wurde zu Beginn des letzten Jahrhunderts ausgebaggert
und die umliegenden Flächen tlw. um mehrere Meter aufgefüllt. Gemäß umwelttechnischem
Gutachten der Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) wird der geologische Untergrund von einer
bis zu 6,5 m mächtigen Auffüllung aus umgelagerten, teils schwach bauschutthaltigem Boden-
material sowie aus Bodenmaterial mit unterschiedlichen Anteilen an Bauschutt und
Aschen/Schlacken überprägt.
Es liegen Hinweise auf Bodenbelastungen im Untersuchungsgebiet vor. Die daraufhin erfolgten
Untersuchungen ergeben im Großteil des Gebietes unauffällige Schadstoffwerte. Ausnahmen
bilden vier Teilflächen, bei denen Bodenverunreinigungen bis teilweise in den Grundwasser-
schwankungsbereich festgestellt wurden. Bei der derzeitigen Nutzung als Gewerbefläche ist
keine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Mensch zu erkennen.
37
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Auch bei der derzeitigen bzw. unveränderten Nutzung als Gewerbefläche ist eine Gefährdung
des Schutzguts Grundwasser gegeben, die saniert werden muss. Bei Nichtdurchführung der
Planung könnte die Fläche zunehmend gewerblich genutzt werden. Mit Zunahme gewerblicher
Nutzung besteht ein geringes Risiko einer Beeinträchtigung des Bodens durch Schadstoffein-
trag – etwa bei Unfällen oder nicht-sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die mit der FNP-Änderung vorbereiteten Entsiegelungen der Bodenoberfläche auf den Grünflä-
chen stellen eine positive Auswirkung auf das Schutzgut Boden dar. Aufgrund des Fehlens ei-
nes naturnahen Bodenkörpers ist der Effekt zwar nicht sehr wirkungsvoll, dennoch wird auf die-
sen Flächen zumindest teilweise die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt.
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist der weitere Umgang mit den belasteten Boden-
körpern zu regeln (siehe auch Abschnitt 8.5.12.2).
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Die folgenden verbindlichen Bauleitplanungen enthalten Maßgaben zur Vermeidung von Risi-
ken durch Bodenbelastungen bzw. diesen Anforderungen ist auf Ebene der Baugenehmigung
Rechnung zu tragen.
Bewertung:
Insgesamt liegen im Geltungsbereich keine naturnahen und schutzwürdigen Böden vor. Zudem
bestehen aufgrund der Vornutzung Schadstoffbelastungen. Daher ist bei Umsetzung der Dar-
stellungen der FNP-Änderung keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes zu erwarten.
Die Auswirkungen der Schadstoffbelastungen auf die Schutzgüter Mensch und Wasser sind im
Weiteren schutzgutbezogen berücksichtigt.
8.5.5 Wasser
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)
8.5.5.1 Oberflächenwasser
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Den folgenden Ausführungen liegen die Ausarbeitungen von Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank
(2018) zugrunde, in denen u.a. die wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen zum Bauen im
gesetzlichen Überschwemmungsgebiet definiert werden. Der Bericht enthält darüber hinaus
Maßgaben zur Retentionsraumbilanz.
Innerhalb des FNP-Änderungsbereichs befindet sich das Hafenbecken. 200 Meter westlich liegt
der Rhein. Der gesamte Deutzer Hafen liegt bis zur vorhandenen Hochwasserschutzlinie, wel-
che entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg verläuft und dort an den
38
bestehenden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwem-
mungsgebiet des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwasserereignis
(11,90 mKP) ausgelegt. Entlang der Hochwasserschutzeinrichtung gilt die Deichschutzverord-
nung (DSchVO) des Regierungsbezirks Köln und die damit verbundenen Einschränkungen und
Verbote innerhalb der Schutzzonen I (4m) und II (20m). Ebenso sind Hinweise der Bezirksregie-
rung Köln, Dezernat 54 (2021) zur Höhe des Straßenausbauniveaus bis zum HQ200 in den
nachfolgenden Verfahren zu beachten.
Bei einem HQ100 wird bei derzeitigem Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer Hafen
überflutet, bei einer Überflutungshöhe von wenigen Zentimetern bis ca. 2,00 m in einigen Berei-
chen der Kaikanten des Hafenbeckens. Bei einem 200-jährlichem Hochwasser (HQ200) steht
das gesamte Hafenareal unter Wasser, es ergeben sich Überflutungstiefen von bis zu 4,00 m.
Die Fließgeschwindigkeiten liegen sowohl bei einem HQ100 als auch bei einem HQ200 bei un-
ter 2,0 m/s. Zu berücksichtigen ist, dass der Deutzer Hafen ein Rückstauhafen ist, der entgegen
der Fließrichtung zum Rhein angeordnet ist. Das Hochwasser fließt entlang der hochliegenden
Alfred-Schütte-Allee im westlichen Bereich zwischen Deutzer Hafen und Poller Wiesen, die
Überflutungsflächen im Deutzer Hafen entstehen nur durch Rückstau. Selbst bei 100-jährlichen
Hochwasserabfluss wird die Alfred-Schütte-Allee nur mit wenigen Zentimetern überströmt. Erst
beim HQ200 wird die Alfred-Schütte-Allee komplett überflutet und das Wasser fließt auf diesem
Weg in den Deutzer Hafen.
Das berechnete Retentionsvolumen beträgt im Geltungsraum bei einem HQ100 ca. 169.000 m3
und bei einem HQ200 ca. 309.000 m3 (Stand Mai 2020).
Derzeit sind einige der bestehenden Gebäude im Hochwasserfall geschützt, wie u.a. die Müh-
len. Andere Gebäude, etwa die meisten Lagerhallen, werden im Hochwasserfall geflutet.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Zunahme der gewerblichen Nutzung des Geländes
möglich. Mit einer entsprechenden Zunahme der Bebauung kann es grundsätzlich zur Ab-
nahme von Retentionsraumvolumen kommen. Allerdings unterliegt auch in der Nullvariante die
weitere bauliche Entwicklung einem Genehmigungsvorbehalt. Da die Flächen im gesetzlichen
Überschwemmungsgebiet liegen, müssten auch für diese Vorhaben Nachweise zur Retention,
zur hochwasserangepassten Bauweise, zum bestehenden Hochwasserschutz sowie zum Was-
serstand und zum Abfluss erbracht werden.
Bei einer künftigen möglichen Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein geringes
Risiko einer Beeinträchtigung des Hafenbeckens und damit des Rheins – etwa bei Unfällen o-
der nicht-sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Auswirkungen der Planung auf den Rhein selbst sind nicht zu erwarten. Im Hafenbecken sind
Nutzungen vorgesehen, die teilweise mit Überbauungen der Wasserfläche verbunden sind. Da-
mit gehen mögliche Beeinträchtigungen des Wasserkörpers einher. Aufgrund der Naturferne
des Beckens und der relativen Kleinflächigkeit der Nutzungen auf dem Wasser werden die Aus-
wirkungen jedoch nicht als erheblich eingestuft. Im Rahmen der 227.FNP-Änderung zum Plan-
gebiet „Deutzer Hafen“ konstatiert die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme eine Anpassung
der Planung an die Ziele der Raumordnung unter der Voraussetzung, dass eine Ausnahmege-
nehmigung gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden kann.
39
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz ist die städtebauliche
Konversion des Hafenareals aus rechtlicher und hydrologischer Sicht grundsätzlich möglich.
Das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 WHG greift hier nicht. Wegen der vorhandenen Bebauung
im Deutzer Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 03.06.2014 (AZ 4 Cn 6.12)
kein 'neues Baugebiet' vor. Die geplanten Nutzungen des Deutzer Hafens können jedoch nur
unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes im Sinne des
§ 78 Abs. 3 Satz 1 WHG erfolgen. Dies ist auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanungen zu be-
rücksichtigen.
Bei der Umsetzung der Planung sind die Strategien der hochwasserangepassten Bauweise
„Ausweichen“, „Widerstehen“ sowie „Anpassen“ zu berücksichtigen. Die vorhandene Hochwas-
serschutzanlage entlang des Poller Kirchweges bleibt in ihrer Lage und Funktion grundsätzlich
erhalten. In nachfolgenden Planungsschritten sind die Hinweise der Bezirksregierung Köln zum
Hochwasserschutz zu beachten. Daher sind auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine er-
heblichen Konflikte hinsichtlich des Hochwasserschutzes erkennbar. Das Abflussvolumen im
Rhein ändert sich durch die Umsetzung des Vorhabens nicht.
Bei der Umsetzung der Planung muss der bestehende Retentionsraum zumindest erhalten wer-
den. Retentionsraum, welcher im Überschwemmungsgebiet verloren geht, muss umfang-, funk-
tions- und zeitgleich in relativer Nähe ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich erfolgt innerhalb
des Plangebietes durch die Modellierung des Geländes und die Ausbildung flutbarer Tiefgara-
gen. Nach Umsetzung der Gesamtplanung ergibt sich ein Retentionsvolumen von ca. 196.000
m3 bei einem HQ100 und 327.000 m3 bei einem HQ200. Gegenüber dem Retentionsvolumen
im Ist-Zustand von ca. 169.000 m3 (HQ100) bzw. ca. 309.000 m3 (HQ200) entsteht ein Retenti-
onsraumgewinn von 16 % bzw. 6 %.
Durch die Umplanung eines Großteils der bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen verrin-
gert sich das Risiko schädlicher Stoffeinträge in das umliegende Gewässer. Bei der Neupla-
nung bestehen vor allem in der Bauphase Restrisiken, die durch Einhaltung der Vorschriften
zum Gewässerschutz minimierbar sind.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Auf den nachgelagerten Verfahrensebenen wird nachzuweisen sein, dass die Retentionsraum-
bilanz über das gesamte Plangebiet hinweg kontinuierlich positiv ausfällt. Die entsprechenden
Regelungen sind dem Bebauungsplan Infrastruktur beziehungsweise den weiteren verbindli-
chen Bauleitplänen im Änderungsbereich zu entnehmen. Dort wird auch das Hochwasser-
schutzkonzept des neuen Deutzer Hafens (Ausbauhöhe der Erschließung, ggf. Notwasser-
wege, baulich-konstruktiver Hochwasserschutz, siehe Abschnitt 6.4) weiter konkretisiert.
Eingriffe in die bestehende Hochwasserschutzanlage bedürfen einer Einzelfallprüfung und Ab-
stimmung mit der Bezirksregierung, ob eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses not-
wendig ist. Konkrete Planungen für bauliche Maßnahmen liegen aktuell noch nicht vor. Diese
werden erst im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht
möglich, bereits im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung entsprechende Anträge zu stellen.
Dies erfolgt in nachgelagerten Verfahren in Abstimmung mit der Bezirksregierung.
Bewertung:
40
Auswirkungen auf den Rhein sind durch die Planung nicht zu erwarten. Mit einem Retentions-
raumkonto kann sichergestellt werden, dass zu jeder späteren Bauphase der bestehende Re-
tentionsraum zumindest erhalten bleibt. Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens steigt das Re-
tentionsraumvolumen im Plangebiet.
Beachtlich formulierter Vermeidungsmaßnahmen für nachfolgende Verfahrensschritte sind auf
Ebene der Flächennutzungsplanung keine erheblichen Auswirkungen auf den Hochwasser-
schutz zu erwarten.
In Betrachtung des gesamten Plangebiets sind die Auswirkungen der Planung als gering bzw.
die Retentionsraumbilanz als positiv zu bewerten.
8.5.5.2 Grundwasser
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchge-
führt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 8.5.12.2). Dieses Gutachten enthält
auch allgemeine Aussagen zum Grundwasser, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung
des Umweltberichtes waren.
Das Untersuchungsgebiet zählt zum Grundwasserkörper ‚Niederung des Rheins‘ (27_25,
MULNV 2021). Das obere Grundwasserstockwerk liegt hier in den quartären Deckschichten der
Niederterrasse des Rheins, die maßgeblich aus Kiesen und Sanden gebildet sind. Diese
Schichten sind von hoher Durchlässigkeit geprägt und bilden dementsprechend einen äußerst
ergiebigen Grundwasserleiter von hoher Bedeutung für die regionale Trinkwasserversorgung.
Der Grundwasserkörper ist mengenmäßig und chemisch in einem schlechten Zustand (MULNV
2021).
Aufgrund der Nähe zum Rhein bestehen im Plangebiet nahezu andauernd influente Grundwas-
ser-Strömungen nach Nordosten bzw. Nordnordosten, das heißt, Rheinwasser fließt in den
Grundwasserleiter hinein. Nur bei Niedrigwasser des Rheins liegt ein effluentes Strömungsre-
gime vor, bei dem Grundwasser aus dem Grundwasserleiter in den Rhein abfließt. Im Bereich
zwischen östlichem Rheinufer und der westlichen Hafenmole (Alfred-Schütte-Allee) herrschen
auch bei Niedrigwasser weiterhin influente Grundwasserbedingungen in Richtung des Hafenbe-
ckens. Aufgrund der Rheinnähe sind starke Schwankungen des Grundwasserspiegels zu
erwarten. Lokal kann oberhalb des Grundwasserspiegels auch Schichtenwasser auftreten
(Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020).
Das Plangebiet leistet derzeit aufgrund des hohen Versiegelungsgrades keinen substanziellen
Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt zurzeit über
ein Mischkanalsystem.
Hinsichtlich der Grundwassergefährdung liegen im Plangebiet vier umweltrelevante Bodenver-
unreinigungen bzw. Hinweise auf Bodenverunreinigungen vor, die bis in den Grundwasser-
schwankungsbereich reichen bzw. bereits im Grundwasser nachgewiesen sind (Dr. Tillmanns &
Partner GmbH 2020).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
41
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein geringes Risiko einer
Beeinträchtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-
sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Das Schutzgut Wasser gefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär in den südöstlichen
Teilflächen sowie auf der Westseite festgestellt. Belastete Flächen werden im Rahmen der Nut-
zungsänderung größtenteils versiegelt oder der Boden vermutlich ausgehoben und entsorgt. Im
Bereich von Entsiegelungen über belasteten Teilflächen oder bei bereits nachgewiesenen Be-
lastungen im Grundwasserschwankungsbereich sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung Maßnahmen zu ergreifen, um das Grundwasser vor Belastungen zu schützen.
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in Zukunft über ein Trennsystem. Das anfallende
unbelastete Niederschlagswasser wird ortsnah in das Hafenbecken eingeleitet und damit direkt
wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Das belastete Niederschlagswasser sowie das
Schmutzwasser wird in einer hochwasserangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation
gesammelt und an den bestehende Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und
am Poller Kirchweg angeschlossen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Für grundwassergefährdende Bodenbelastungen bzw. Schäden sind im weiteren Verfahren ein-
zelfallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte zu erstellen, die u.a. die Befunde der
noch durchzuführenden Untersuchungen sowie zu erwartende Restbelastungen nach Fertig-
stellung der Baumaßnahme beinhalten. Die Sanierungsmethode wird im Rahmen einer jeweili-
gen Sanierungsuntersuchung für die betroffenen Flächen festgelegt. Diese Flächen werden in
den folgenden Bebauungsplänen gekennzeichnet.
Bewertung:
Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des Grundwas-
serkörpers ‚Niederung des Rheins‘ (27_25) sind durch die Planung nicht zu erwarten.
Im weiteren Planverfahren tragen Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung / Minimie-
rung einer Schadstoffverlagerung über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des
grundwassergesättigten Bodenbereiches zur Vermeidung von Risiken durch grundwasserge-
fährdende Bodenbelastungen bei. Mit dieser Voraussetzung sind die Auswirkung des Vorha-
bens auf das Schutzgut Grundwasser als gering zu bewerten.
8.5.6 Luft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB)
8.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein lufthygienisches Gutachten durch das Ingeni-
eurbüro Matthias Rau (Stand März 2021) erstellt. Auf Basis meteorologischer Daten wurde die
42
Immissionsgesamtbelastung durch Überlagerung der großräumigen Hintergrundbelastung mit
der vorhabenbedingten Zusatzbelastung bestimmt und anhand der maßgeblichen Grenzwerte
der 39. BImSchV bewertet.
Im Deutzer Hafen befinden sich zurzeit luftschadstoffemittierende Betriebe. Es handelt sich da-
bei zu einem um ein Asphaltmischwerk als Betrieb gemäß Abstandsklasse V – 300 m des Ab-
standserlasses NRW mit erheblichen Lärm- und Luft-/ Staubemissionen, der gemäß BImSchG-
Genehmigung im 24-Stunden-Betrieb betrieben werden darf. Zum anderen besteht eine Abfall-
behandlungsanlage / trimodale Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisen-
schrotten und von gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen und nicht
gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen. Aufgrund der Genehmigungs-
lage, des Standes der Technik und unter Berücksichtigung der Regelungen des Abstandserlas-
ses ist davon auszugehen, dass entsprechende Emissionen der Betriebe keine Auswirkungen
im Bereich der schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld des Deutzer Hafens hervorrufen. Die ge-
werblichen Emissionen fließen zudem in die städtische Hintergrundbelastung ein, die im lufthy-
gienischen Gutachten berücksichtigt wurde.
Außerdem existieren geringfügige Emissionen durch Hausbrand und Kfz-Bewegungen. Die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastungen (DTVW) auf den Straßen im Plangebiet va-
riieren zwischen 1.500 Kfz/24h im Bereich des Poller Kirchwegs sowie 3.300 Kfz/24h in der Alf-
red-Schütte-Allee / Drehbrücke.
Im Umfeld des Plangebietes ist der vorhandene Kfz-Verkehr insbesondere im Bereich der Sieg-
burger Straße als maßgebliche Emissionsquelle für Luftschadstoffe vorhanden. Die DTVW-Be-
lastung liegt heute im Bereich des Plangebietes zwischen 12.700 und 19.200 Kfz/24h (Rudolf
Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020). Weitere Emissionsquellen sind der Schienen- und
Schiffsverkehr.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen könnten sich die Emissionen
aus luftschadstoffemittierenden Betrieben in Zukunft erhöhen – unter Einhaltung von Maßgaben
bspw. des Abstandserlasses bzw. des BImSchG. In Abhängigkeit von der Entfernung zur
nächstgelegenen Wohnbebauung an der Siegburger Straße könnten sich im Deutzer Hafen Be-
triebe der Abstandsklassen V bis VII ansiedeln. Hinzu kämen neue Quell- und Zielverkehre im
Plangebiet mit den damit verbundenen Emissionen.
Das Umgebungsniveau der Luftschadstoffemissionen würde sich in Abhängigkeit von der Ver-
kehrsentwicklung auf der Siegburger Straße weiter verschlechtern. Zu erwarten ist eine Zu-
nahme des allgemeinen Verkehrs (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020) einschließlich
resultierender Emissionen, unabhängig von der Entwicklung des Deutzer Hafens.
Im Schiffs- und Schienenverkehr sind voraussichtlich nur geringfügige Änderungen zu erwarten.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die vollständige Nutzung des Deutzer Hafens als Wohn- und Arbeitsquartier werden zu-
künftig Kfz-Verkehr und sehr nachrangig Hausbrand als neue Emissionsquellen auftreten.
Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufeldern wird durch entspre-
chende Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungspläne geregelt. Im Vergleich zur
derzeitigen möglichen gewerblichen Nutzung ist es aber geplant, durch die Bebauungspläne
nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zuzulassen.
43
Emissionen aus Schienen- und Schifffahrtsverkehr sind durch die FNP-Änderung nicht beein-
flusst und bleiben unverändert. Der Schiffsverkehr im Hafenbecken selbst wird sich jedoch re-
duzieren, da motorisierter Schiffsverkehr gemäß den Festsetzungen der verbindlichen Bauleit-
planung nur bis zur geplanten KfZ-Brücke möglich sein wird.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden sowohl ein Mobilitäts- als auch ein Ener-
giekonzept erarbeitet, um Verkehre und Emissionen bestmöglich zu reduzieren.
Darüber hinaus soll bei der künftigen Entwicklung auf die Festsetzung von Industriegebieten
verzichtet werden.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung (insbesondere der 39. BImSchV) können im
Rahmen der Gebäudeplanungen eingehalten werden.
Bewertung:
Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und eine Nut-
zung als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hierdurch verlagern sich die Emissionsquellen
von luftschadstoffemittierenden Betrieben hin zu erhöhten Emissionen vor allem durch Verkehr.
Insgesamt sind die Auswirkungen der FNP-Änderung als mittel zu werten. Maßnahmen im Rah-
men der geplanten Bebauungsplanverfahren sowie bei der baulichen Umsetzung der Planung
(z.B. Mobilitäts- und Energiekonzept) tragen zur Reduktion der Emissionen bei.
8.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)
Informationsgrundlage bildet wiederum das lufthygienische Gutachten des Ingenieurbüros
Matthias Rau (Stand März 2021, siehe auch Abschnitt 8.5.6).
Die Luftschadstoffsituation wird von der allgemeinen städtischen Hintergrundbelastung sowie
von Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs vor allem der Siegburger Straße, des Schienenver-
kehrs und der Schifffahrt sowie nachranging von gewerblichen Emissionen aus den vorhande-
nen Industriebetrieben im Plangebiet (Asphaltmischwerk und Abfallbehandlungsanlage) sowie
im Umfeld (Maschinenbauunternehmen südlich des Plangebietes) geprägt.
Aufgrund der Lage nahe des Rheins mit seiner Durchlüftungsfunktion und der aufgelockerten
Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass im überwiegenden Bereich des Plangebiets
zurzeit keine Grenzwerte überschritten werden. Von einer stärkeren, vor allem straßenverkehrs-
bedingten Belastung ist im Bereich der Siegburger Straße auszugehen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zur gewerblichen Nutzungsintensivierung kommen,
damit kann sich im Plangebiet auch die entsprechende Immissionssituation verändern. Einer
möglichen Erhöhung sind aber in Hinsicht auf die Maßgaben des Abstandserlasses und des
BImSchG, sowie des Luftreinhalteplans der Stadt Köln enge Grenzen gesetzt. Neue Anlagen
müssen zudem immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
44
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Mit Umsetzung des Gesamtvorhabens erfolgt eine neue bauliche Nutzung des Hafengebietes.
Damit verbunden ist eine Zunahme des Verkehrsaufkommens. Gemäß Ingenieurbüro Rau
(2020) führt dies – ausgehend von der hohen Belastung im Bestand – zu einer Überschreitung
der NO2-Grenzwerte an drei Gebäudefassaden im Bereich der Siegburger Straße. Es handelt
sich dabei um die Fassadenbereiche, die bereits im Prognosenullfall knapp unterhalb des
Grenzwertes liegen bzw. diesen geringfügig überschreiten werden. In diesen Bereichen werden
bei Umsetzung des gesamten Vorhabens Jahresmittelwerte von 41 bis 43 µg/m3 erreicht. Rele-
vante Überschreitungen der Kurzzeitwerte treten ebenso nicht auf wie Überschreitungen der
Jahresmittel- und Kurzzeitwerte Feinstaub (PM10 / PM2,5).
Das Lufthygiene-Gutachten rechnet mit dem Prognosehorizont für das Jahr 2025 als frühesten
Beginn der Umsetzung der ersten Baufelder im Deutzer Hafen. Eine emissionsseitige Prognose
für spätere Prognosehorizonte (bspw. für das Jahr 2035) ist aufgrund des aktuell sehr dynami-
schen Umfelds hinsichtlich Antriebstechnologien und Entwicklung der Fahrzeugtechnik sowie
Änderungen im Modal Split noch mit zu großen Unsicherheiten behaftet (vgl. Ingenieurbüro Rau
2020, S. 6). Die Bewertung der lufthygienischen Auswirkungen des Vorhabens wird daher in
den nächsten Jahren fortgeschrieben und an den jeweiligen Planungsstand angepasst.
Zusätzlich ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der im Luftreinhalteplan der Stadt
Köln formulierten Maßgaben die Hintergrundbelastung in den nächsten Jahren sinken wird.
Da die schifffahrtliche Nutzung des Hafens zurückgehen wird, ist mit einem allgemeinen Rück-
gang der Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Dies berücksichtigt auch die Tatsache, dass im
Bereich nördlich der geplanten Kfz-Brücke in Ausnahmefällen (Schifffahrtsperrung des Rheins)
ankernde Schiffe ihre Stromversorgung über Aggregate abdecken.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Bei Umsetzung der Maßgaben eines zu erstellenden Energiekonzeptes werden Emissionen
und damit auch Immissionen aus dem Hausbrand voraussichtlich zu vernachlässigen sein.
Darüber hinaus beinhaltet das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingeni-
eure GmbH 2020) Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umgestaltung der Siegburger
Straße. Ziel ist es, damit die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten.
Je nach Umsetzung der Maßnahmen ist mit einer entsprechenden Abnahme der Belastung der
Siegburger Straße zu rechnen. Diese Entwicklung findet Berücksichtigung bei der Fortschrei-
bung des lufthygienischen Gutachtens.
Bewertung:
Im Bereich der Siegburger Straße werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert)
erreicht bzw. in Teilbereichen leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im
Bestand bzw. im Prognosenullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig ver-
ändert werden. Relevante Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu er-
warten. Insgesamt sind die Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als mit-
tel zu bewerten.
45
8.5.7 Klima
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Köln liegt gemäß Troll & Paffen (1964) in den subozeanisch geprägten Klimaten der kühlgemä-
ßigten Klimazone. Dies äußert sich in milden bis mäßig kalten Wintern und mäßig warmen bis
warmen Sommern.
Lokalklimatisch ist das Plangebiet in größeren Teilen überwiegend den belasteten Siedlungsflä-
chen zuzuordnen (Klasse 3, LANUV 2013). Das Hafenbecken sowie die westlich des Plange-
biets gelegenen Flächen sind der Klasse 4 – klimaaktive Freiflächen zuzuordnen. Nach Dr. Dü-
temeyer (2020A) ist das Plangebiet (mit Ausnahme des Hafenbeckens) dem Gewerbeklimatop
zuzuordnen, das durch lufthygienische und human-bioklimatische Belastungssituationen ge-
kennzeichnet ist. Die Überwärmung der Fläche ist vor allem im Sommer, aber auch im Winter
hoch. Bioklimatisch ist das Gebiet im Bestand als ungünstig zu bewerten.
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) herrschen im Plangebiet gute Windaustauschverhältnisse primär
über der Gewässerfläche, den offenen Wiesen- und Lagerflächen sowie über parallel zur An-
strömung ausgerichteten Straßen. Nur vereinzelt kommt es an Engstellen der Siegburger
Straße zu Düseneffekten. Die Durchlüftung sinkt im Umfeld von Alleen und Gehölzen und ist im
Windschatten von Bestandsgebäuden ungünstig.
In Bezug auf die Lufttemperatur kommt es zu relativ kühlen Bedingungen über den Gewässer-
flächen. Die Wiesenflächen der Rheinaue heizen sich etwas mehr auf. Die höchsten Lufttempe-
raturen entstehen über den Industriebrachen und auf Straßen mit geschlossener Randbebau-
ung. Diese Temperaturen werden teilweise durch den Schattenwurf von Bebauung oder Bäu-
men gemindert.
Im gesamten Plangebiet kann es zu Tropennächten kommen. Die Rheinuferbereiche fungieren
als größere Kaltluftproduktionsflächen. Das Plangebiet profitiert nicht davon, da das Relief nicht
entsprechend ausgeprägt ist, der Austausch durch den Bahndamm verhindert wird oder die
Windverhältnisse die Kaltluft westlich des Plangebietes vorbeileiten. Zudem behindern warme
Luftmassen über den Gewässerflächen ein weiteres Vordringen der nächtlichen Kaltluft.
Der globale klimatische Wandel führt auch im Kölner Stadtgebiet zu deutlichen Veränderungen
des Stadtklimas, die als Rahmenbedingungen in der Stadtplanung zu beachten sind. So lagen
beispielsweise im Umfeld des Deutzer Hafens im langjährigen Mittel (1971-2000) ca. 33 Som-
mertage pro Jahr vor (=Tage mit einer Höchsttemperatur von mindestens 25 C). Bis 2050
kommt es hier zu einer Zunahme auf dann ca. 58 Sommertage jährlich3. Insoweit wird die som-
merliche Wärmebelastung deutlich zunehmen. Für Extremjahre kann zudem eine zusätzliche
Erhöhung hinzukommen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Wie bereits beschrieben kommt es durch den globalen Klimawandel auch ohne Umsetzung der
Flächennutzungsplanänderung zu negativen Veränderungen des Stadtklimas. Bei Re-Vitalisie-
rung der gewerblich-industriellen Nutzung würden sich die derzeitigen klimatischen Bedingun-
gen mit zukünftiger Zunahme der sommerlichen Klimabelastungen verschärfen.
3 Dr. Dütemeyer (2020A, und darin zitierte).
46
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
In Bezug auf die Einflüsse und die langfristigen Veränderungen des Stadtklimas weist das Ge-
biet aufgrund seiner Lage am Rhein, der zentralen Wasserfläche und einer in Teilbereichen hö-
heren Ventilation günstige Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Entwicklung auf.
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu erwar-
ten, da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in Anspruch genom-
men werden, oder nicht im Wirkbereich des Plangebietes liegen und das Plangebiet selbst kli-
matologisch aufgewertet wird. Die mit der FNP-Änderung vorbereitete Bebauung kann die Ven-
tilation im Plangebiet reduzieren und Überwärmungstendenzen verschärfen sowie Düseneffekte
hervorbringen, sofern keine Optimierungsmaßnahmen getroffen werden, um dies abzumildern.
Demgegenüber kommt es jedoch auch zu einer kleinräumigen Verbesserung der thermischen
Situation durch die Darstellung von Grünflächen, insbesondere dort, wo Flächen dauerhaft ent-
siegelt werden können. Weitere Maßnahmen zur Optimierung der Durchlüftung und Kaltluftver-
sorgung der mit der FNP-Änderung vorbereiteten Bebauung sollen im Zuge der verbindlichen
Bauleitplanug auf Basis umweltmeteorologischer Gutachten getroffen werden.
Zusätzlich zur Änderung durch den globalen Klimawandel steigt die Zahl der Sommertage bis
2050 vorhabenbedingt auf 70 Tage pro Jahr (Dr. Dütemeyer 2020A). In Verbindung mit der
durch den globalen Klimawandel steigenden Wärmebelastung ergibt sich eine hohe Vulnerabili-
tät des Gebietes. Vulnerable Personengruppen sind Senior*innen, kleine Kinder, Menschen mit
Vorerkrankungen oder Behinderungen. Aufgrund der sehr hohen stadtklimatischen Belastung
durch den Klimawandel werden auch Arbeitende in mittlerem Alter besonders belastet, vor al-
lem im Vergleich mit den weniger vulnerablen Gruppen (Jugendliche, junge Erwachsene). Die
Stadt Köln versucht bereits den Folgen für vulnerable Gruppen durch einen stadtübergreifenden
Hitzeaktionsplan entgegenzuwirken. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans führt
dennoch zu einem Zuwachs der Belastung dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppen und stei-
gert somit die Verwundbarkeit gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Zur Verbesserung der allgemeinen Durchlüftungssituation stellt die vorliegende Änderungspla-
nung mehrere Grünflächen dar, deren Ausgestaltung im umweltmeteorologischen Gutachten
zum Vorhaben (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020A,B) berücksichtigt wurde. So wurden
einerseits die klimatische Ausgangssituation analysiert und bewertet. In einer weiterführenden
Untersuchung durch Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (Stand Juli 2020) wurden andererseits
auch die möglichen Auswirkungen des Klimawandels (Prognosehorizont 2050) auf das Vorha-
ben betrachtet. Darüber hinaus fand eine Untersuchung sogenannter Lupenräume statt, mit de-
nen potenzielle Klimaoptimierungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung an heißen Tagen un-
tersucht wurden. Das Gutachten von Dr. Dütemeyer enthält beispielsweise auch Minderungs-
maßnahmen für die Freiräume des Deutzer Hafens. Diese Maßgaben wurden bereits im Frei-
raumentwurf als auch im Grünordnungsplan berücksichtigt, der Bebauungsplan Infrastruktur
setzt bspw. Baumpflanzungen fest. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Si-
tuation (Dr. Dütemeyer 2020B) richten sich an die Gestaltung der künftigen Gebäudekomplexe
in den einzelnen Baufeldern.
47
Bewertung:
Insgesamt können die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als geringfügig be-
wertet werden, da Entsiegelung und Begrünung sowohl die Durchlüftung als auch die thermi-
sche Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung gegeben, eine Fernwirkung
des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur eingeschränkt.
Durch die Darstellung von Bauflächen kann die allgemeine Ventilation im Plangebiet jedoch be-
hindert werden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassaden oder in wind-
schwachen Gebäudeinnenhöfen kann es zudem zu Hitzestau kommen. Auf Ebene der verbind-
lichen Bauleitplanung sind daher Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, die in der Gesamt-
schau des Vorhabens dann das Potenzial zu einer tatsächlichen Verbesserung der stadtklimati-
schen Situation im Vergleich zum Bestand bergen.
8.5.8 Wirkungsgefüge
zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima,
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB be-
inhaltet die biotischen und abiotischen Standortfaktoren des Untersuchungsgebietes bzw. dieje-
nigen Prozesse und Formen, welche diese miteinander verbinden.
Im vorliegenden Planverfahren betrifft dies insbesondere den Zusammenhang der hydrologi-
schen Situation (Versickern von Niederschlagswasser und Beeinflussung eines Grundwasser-
leiters durch im Boden vorhandene Schadstoffbelastungen). Der hohe Versiegelungsgrad im
Plangebiet beeinträchtigt zudem deutlich die natürliche Bodenfunktion. Damit geht gleichzeitig
ein Verlust der potenziellen Vegetation und Biotopfunktion einher. Ebenfalls werden negative
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Verringerung der Grundwasserneubildung so-
wie auf das Klima die fehlende Kaltluftproduktionsfunktion bedingt.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass durch einen größeren Nut-
zungsdruck entsprechende Veränderungen im Wirkungsgefüge zu erwarten sind und sich die
Situation im Plangebiet wahrscheinlich verschlechtern würde. Dies betrifft insbesondere die
hydrologische Situation, die Bodenfunktionen und die Biotopfunktion, die bei der Umsetzung
von Gewerbe- und Industriegebieten weiter beeinträchtigt werden würden.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Nach Durchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass sich mit der Anlage insbeson-
dere der Grünstrukturen das Wirkungsgefüge geringfügig verbessern wird, vor allem hinsichtlich
der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Klima und Luft. Auch aufgrund der erforderlichen Sa-
nierung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind Verbesserungen des Wirkungsge-
füges gegenüber dem heutigen Zustand zu erwarten. In den künftig bebauten Bereichen wird
das Wirkungsgefüge weiterhin gestört sein.
48
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen wirken den Veränderungen des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkun-
gen entgegen. Auf die entsprechenden Abschnitte wird verwiesen.
Bewertung:
Die Änderung des Flächennutzungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung des
Wirkungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft.
Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf die einzel-
nen Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, sind nicht zu erwarten.
8.5.9 Landschaft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der FNP-Änderungsbereich ist überwiegend eben (45,00 m bis 47,00 m ü. NHN) Der Bereich
Ost an der Siegburger Straße liegt im Vergleich zum Hafenareal leicht erhöht auf 46,5 m NHN
bis 48,7 m NHN.
Nach RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021) ist das Landschafts- bzw. Ortsbild
weitgehend durch die Industrie- und Gewerbenutzung bestimmt. Das lange Hafenbecken hat
bei Mittelwasserstand einen Wasserspiegel knapp 6 m unterhalb der Kaimauern. Dadurch wirkt
ein großer Raum über der Wasserfläche auf das Ortsbild. Die Kran- und Verladevorrichtungen
sind über das Hafengelände hinaus wahrnehmbar. Geprägt wird das Orts- und Landschaftsbild
vor allem aber durch die rd. 60 m hohen denkmalgeschützten Hochsilo- und Mühlengebäude.
Das derzeit nicht zugängliche Hafengelände ist durch die Alfred-Schütte-Allee (Gartendenkmal)
im Westen einsehbar. Von der denkmalgeschützten Drehbrücke kann man das gesamte Hafen-
becken überblicken. Der Dom ist vom Hafenkopf aus und von beiden Hafenbeckenseiten sicht-
bar.
Ortsbildprägend im Westen verläuft die Alfred-Schütte-Allee in Dammlage oberhalb der Poller
Wiesen mit lückenloser Lindenallee und markanten Einzelbäumen. Diese grenzt das industriell
genutzte Hafenareal vom Landschaftsraum der Poller Wiesen hin ab.
Die angrenzenden Poller Wiesen stellen eine große Offenfläche entlang des Rheins dar. Als
rheinstromnahe Freifläche sind sie durch den dynamischen Rhein-Wasserstand geprägt und
bieten einen freien Blick auf das Panorama der linken Rheinseite sowie auf die Baumallee und
die dahinter noch in Teilen hervorragenden Silos und Kräne.
Die 4-spurige Siegburger-Straße mit mittiger Stadtbahntrasse, Geh- und Radweg und Straßen-
bäumen prägt im Osten das Erscheinungsbild und grenzt das Hafenareal zu den anschließen-
den Stadträumen von Deutz ab.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe die Fläche weiterhin in gewerblicher Nutzung, die
sich ggf. in Zukunft intensivieren könnte. Hierdurch würde sich das Orts- und Landschaftsbild
höchstens geringfügig verändern.
49
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Ziel der FNP-Änderung ist eine neue städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens. Leitstra-
tegien des Projektes sind dabei
die industrielle Geschichte des Deutzer Hafens durch Bewahrung, Umnutzung und Neuinterpre-
tation prägender sowie denkmalgeschützter Elemente auch in dem neuen Wohn- und Ar-
beitsquartier zu integrieren,
eine klima- und hochwasserangepasste Stadtlandschaft mit Stadt- und Freiräumen zu schaffen
und
vielfältige Nutzungen anzubieten
Während auf der westlichen Seite überwiegend Wohnbauflächen entwickelt werden sollen, soll
auf der östlichen Seite ein lebendiges Viertel mit vielen unterschiedlichen Nutzungen entstehen.
Insgesamt wird das Ortsbild mit einem Wechsel aus Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen sowie
gliedernden Grünflächen ein abwechslungsreiches Ortsbild entwickeln. Die prägenden denk-
malgeschützten Mühlengebäude werden erhalten. Das weiträumigere Landschaftsbild wird sich
durch die FNP-Änderung nicht ändern. Das entstehende Gebiet profitiert vom Panoramablick
auf den Kölner Dom sowie den angrenzenden Grünflächen der Alfred-Schütte-Allee und den
Poller Wiesen.
Das Gebiet wird für die Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Die Integration der denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen ist ein elementarer Bestandteil
des gestalterischen Konzepts des Gesamtvorhabens Deutzer Hafen. Konkrete Maßnahmen zur
Vermeidung und Minderung werden auf nachgelagerter Verfahrensebene konkretisiert; dies be-
trifft etwa die Kennzeichnung denkmalgeschützter Elemente oder die Integration der denkmal-
geschützten Gebäude und Anlagen in das Vorhaben. Der integrierte Plan zum Gesamtvorha-
ben Deutzer Hafen berücksichtigt zum Einen die Sichtachsen auf den Dom und zum Anderen
das Rheinpanorama, welches sich vom linksrheinischen Ufer aus unter besonderer Beachtung
der Mühlengebäude ergibt.
Bewertung:
Durch Integration ortsbildprägender Elemente in Verbindung mit einem durchgliederten, begrün-
ten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild aufgewertet werden. Durch die Öff-
nung des Gebietes können das Orts- sowie das weite Landschaftsbild mit Panorama auf die
linksrheinische Kulisse von der Öffentlichkeit erlebbar werden.
Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft ist daher als positiv zu bewerten.
8.5.10 Biologische Vielfalt
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die einzelnen Biotope im Eingriffsbereich weisen alle eine geringe Artenvielfalt aus vorwiegend
weitverbreiteten Arten, bei einem hohen Anteil nicht-heimischer Arten, auf (~ alpha-Diversität).
50
Insbesondere der Gebäudebestand hat dabei jedoch auch eine Habitatfunktion für gebäudebrü-
tende Arten. Der Eingriffsbereich bietet als Ganzes für ein innerstädtisches Gebiet eine erhöhte
Anzahl an Habitatstrukturen (~ beta-Diversität): Mit der unmittelbaren Verbindung zum Gewäs-
ser, großen, leerstehenden Hallen und Gebäuden sowie Brachen mit Verbuschungstendenzen
findet sich ein vielfältiges Habitatangebot für städtische, gebäudebrütende Vogelarten, Fleder-
mäuse und amphibische Arten oder Reptilien. Es befinden sich jedoch keine seltenen Biotope
im Hafenareal und auch der vorhandene Baumbestand auf den privaten Flächen ist eher von
nachrangiger Bedeutung und weist große Pflegerückstände auf. Die Bäume der Lindenallee Alf-
red-Schütte-Allee sind hingegen überwiegend der Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase zuzu-
ordnen, nur teilweise sind die Bäume bereits in der Stagnationsphase (Vitalitätsstufe 2).
Seltene oder bedrohte Arten sind vorrangig als Durchzügler und Gäste nachweisbar (vgl. Riet-
mann & Tillmanns 2021). Die Fläche trägt somit insgesamt nicht erheblich zur Erhöhung der
Biodiversität des weiteren Naturraums (~ gamma-Diversität) bei.
Die Fläche ist entlang der Alfred-Schütte-Allee Bestandteil des landesweiten Biotopverbunds
zur Vernetzung wichtiger Lebensräume. Die Fläche wird als Verbundfläche „Rheinaue im Stadt-
bereich Köln“ (VB-K-5007-101) mit besonderer Bedeutung, insbesondere für die Habitatvernet-
zung von Wasser- und Wattvögeln ausgewiesen. Sie ist durch das Plangebiet jedoch nur margi-
nal tangiert. Die Schutz- und Entwicklungsziele, die mit der Flächenausweisung vorgesehen
sind, betreffen vor allem die Förderung des Auencharakters etwa durch extensive Grünlandbe-
wirtschaftung oder naturnahe Gewässergestaltung.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei möglicher Intensivierung der gewerblichen Nutzung würden die Arten- und Strukturvielfalt
des Eingriffsbereichs mit zunehmender Versiegelung und Erhöhung der Störungsintensität ab-
nehmen. Folglich käme es zu einer geringen Ausprägung der biologischen Vielfalt. Der ohnehin
nur geringe Beitrag des Gebiets zur biologischen Vielfalt im übergeordneten Naturraum bliebe
unverändert.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die FNP-Änderung wird der Anteil an öffentlichen Grünflächen erhöht, weitere Maßnah-
men zur Erhöhung der Artenvielfalt sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der
Grünordnungsplanung zu treffen. Der höhere Grünflächenanteil wird höhere Abundanzen weit
verbreiteter Tier- und Pflanzenarten beherbergen können, für störungsempfindliche Arten wird
jedoch das Potenzial verringert.
Da die Gesamtplanung Wohnraum für bis zu 6.900 Menschen vorsieht, ist eine stark frequen-
tierte Nutzung der Grünflächen zu Erholungs- und Freizeitzwecken zu erwarten. Das Störungs-
niveau wird weiter zunehmen, was jedoch angesichts des bereits darauf angepassten Artinven-
tars der Flächen lediglich Effekte auf die lokale Abundanz einzelner Arten haben dürfte.
Insbesondere aber im Bereich der Poller Wiesen wird es zu einer erheblichen Erhöhung des
Nutzungsdrucks kommen. Damit verbunden ist eine geringere Eignung dieser sensiblen Flä-
chen als Habitat störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund der ökologischen Be-
deutung dieser Flächen kann dies auch Beeinträchtigungen auf Ebene der gesamtstädtischen
Biodiversität und negative Effekte auf die Funktion im landesweiten Biotopverbund nach sich
ziehen. Nach Möglichkeit sind weitere Vermeidungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang im
51
Zuge nachgelagerter Planungsebenen vorzusehen (etwa Besucherlenkung im Bereich der Alf-
red-Schütte-Allee) sowie in den Bebauungsplanverfahren der einzelnen Baufenster.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Innerhalb des FNP-Änderungsbereiches ist die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen vor-
gesehen. Die drei geplanten Parks zwischen Poller Wiesen und dem Deutzer Hafenbecken tra-
gen zur kleinräumigen Vernetzung beider Strukturen bei.
Ein möglicher Erhalt des Baumbestands nach den Maßgaben der Baumschutzsatzung wird im
Zuge der nachgelagerten Genehmigungsverfahren bzw. der Ausführungsplanung geregelt. In
den nachgelagerten Bebauungsplanverfahren werden entsprechend der jeweiligen Grünord-
nungspläne Begrünungsfestsetzungen vorgesehen, sodass die biologische Vielfalt im Plange-
biet nur in dem dafür notwendigen Maße beeinträchtigt wird. Die Alfred-Schütte-Allee und ihr
Baumbestand, welche Bestandteil eines Landschaftsschutzgebiets sowie des landesweiten Bio-
topverbundes ist, ist von keinen bzw. ggf. nur geringfügigen Eingriffen betroffen, sodass die
Schutzziele der Fläche nicht berührt sind.
Weitere Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind auf der FNP-Ebene nicht
notwendig.
Bewertung:
Die biologische Vielfalt des FNP-Änderungsbereichs ist sowohl in der Nullvariante als auch in
der Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf die bio-
logische Vielfalt sind insgesamt – mit Blick auf mögliche Auswirkungen im Bereich der Poller
Wiesen – als mittel zu bewerten.
8.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete)
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das dem Plangebiet nächstgelegene FFH-Gebiet liegt ca. drei Flusskilometer flussaufwärts.
Das FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“
zielt überwiegend auf den Schutz von Laichhabitaten für verschiedene Fischarten ab. Ein weite-
rer geschützter Uferabschnitt dieses Gebietes befindet sich ca. 18 km weiter flussabwärts.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des
Schutzzweckes dieser Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Natura 2000-Gebiete
kann aufgrund des Abstandes des Planbereichs zu den geschützten Gebieten und den Inhalten
der Planung ausgeschlossen werden.
52
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Bewertung:
Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Natura 2000-Gebiete können ausgeschlossen wer-
den.
8.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7c BauGB)
8.5.12.1 Lärm
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Straßenverkehrslärm:
Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plangebiet umgebenden Straßen
sowie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, dem Deutzer Ring und weite-
ren Verkehrsachsen bestimmt.
Im Bereich der Siegburger Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich erreichen die
Beurteilungspegel tags an den straßenzugewandten Fassaden in 4 m Höhe in größeren Teilbe-
reichen bis zu 75 dB(A), in kleinen Abschnitten auch bis zu 80 dB(A). Die Nachtwerte erreichen
in größeren Abschnitten bis zu 65 dB(A), in kleineren Bereichen bis zu 70 dB(A). Eine gesund-
heitliche Beeinträchtigung kann daher bereits im Bestand nicht ausgeschlossen werden.
Schienenverkehrslärm:
Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 (Abschnitt Köln Südbrücke –
Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Gremberg Nord) sowie die KVB-Linien
3, 4, 7, 15 und 16.
Schifffahrtsverkehrslärm:
Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche Rheinschifffahrt, der
Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbereich (incl. Nutzung als
Nothafen) zu berücksichtigen.
Gewerbelärm:
Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Industriebetriebe an der
Alfred-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen Plangebiet. Darüber
hinaus emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm.
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich des
Plangebietes.
Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die Schiffsliegeplätze am
Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke.
53
Fluglärm:
Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmissionsplan
Fluglärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugverkehr von tags: ≤ 45
dB(A) und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten.
Sportlärm:
Sportlärmemittenten sind im Plangebiet zurzeit nicht vorhanden.
Freizeitlärm:
Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche ausschließlich für gewerbli-
che Zwecke genutzt wird.
Eine Freizeitnutzung findet zurzeit auf den benachbarten Poller Wiesen in der Rheinaue statt.
Aufgrund der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet sind die zulässige Arten der Nutzung ein-
geschränkt. Damit einher geht auch eine geminderte Intensität dieser Nutzungen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich weiterhin ausschließlich Gewerbe- und Industrie-
bebauung im Änderungsbereich befinden. Diese Nutzung könnte sich auf Grundlage des vor-
handenen Planungsrechtes reintensivieren. Damit würde auch der Gewerbelärm zunehmen. Im
Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren wären negative Auswirkungen auf schutzwür-
dige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. Entsprechend des Trennungsgrundsat-
zes sind nur solche Anlagen genehmigungsfähig, die die Lärmsituation entsprechend dem
Schutzstatus der schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld nicht wesentlich verschlechtern.
Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms sind im Bereich der Siegburger Straße Änderungen auf-
grund der allgemeinen Verkehrszunahme und damit verbundener erhöhter Lärmemissionen zu
erwarten. Hinsichtlich der Emissionen aus der Schifffahrt sind keine gravierenden Änderungen
zu erwarten. Eine Veränderung bei den Zugzahlen ist hingegen möglich.
Für den südlich des Plangebietes gelegenen Betrieb sind im Flächennutzungsplan potenzielle
Erweiterungsflächen dargestellt. Auch für eine Entwicklung dieser Flächen wären im Rahmen
der jeweiligen Genehmigungsverfahren negative Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzungen
im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden.
Sport- und Freizeitlärm wären bei Nichtdurchführung der Planung auch in Zukunft nicht auf der
Fläche zu erwarten. Die Nutzung der Poller Wiesen bliebe unverändert.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Zum Gesamtvorhaben Deutzer Hafen wurde eine Schalltechnische Untersuchung durch das
Büro ADU cologne, Februar 2021, durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den öffentli-
chen Straßen- und Schienenlärm, Lärm aus Flugverkehr und der Schifffahrt sowie Gewerbelärm
und Freizeitlärm. Die Ergebnisse sind im Detail in der Begründung zum Bebauungsplan Infra-
struktur zu entnehmen und werden an dieser Stelle zusammenfassend wiedergegeben:
Im Planzustand kommt es auch zukünftig zu Überschreitungen der Orientierungswerte der
DIN 18005 in Teilen des Plangebiets. Dies erfordert einerseits die Umsetzung passiver
54
Schallschutzmaßnahmen und andererseits Maßnahmen, welche in den Außenwohnberei-
chen einen maximalen Beurteilungspegel von 63 db(A) sicherstellen. Entsprechende Rege-
lungen erfolgen in der verbindlichen Bauleitplanung.
Mit der weiteren Entwicklung der Baufelder ist auch die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen
vorgesehen. Vorgesehen ist eine gewerbliche Bebauung als Riegel im Süden. Für einzelne
Baufelder ist eine Nutzungsmischung vorgesehen. Durch entsprechende Regelungen zum
aktiven Schallschutz in den jeweiligen Bebauungsplänen wird sichergestellt, dass keine Im-
missionsschutzkonflikte entstehen. Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm durch die
südliche gelegene Fa. Schütte sind auch unter Ansetzung eines worst-case Szenarios nicht
gegeben. Mögliche künftige gewerbliche Lärmemissionen der „Essigfabrik“ hängen vom
künftigen Nutzungskonzept ab und werden in Fortschreibungen des Schallschutzgutachtens
und bei der Entwicklung der Bebauungspläne der einzelnen Baufelder berücksichtigt.
Hinsichtlich des Freizeitlärms sind mögliche Konflikte auf den nachgelagerten Verfahrenseb-
nen lösbar: Das Schwimmbad im Hafenbecken und andere geplante Sport- und Freizeitnut-
zungen sind unter Berücksichtigung der avisierten angrenzenden Nutzungen grundsätzlich
genehmigungsfähig.
Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen, sowie deren Rückkopplungen zu den geplan-
ten Nutzungsformen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer Hafens somit nicht
grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen nach ihrer Lärm-
empfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur sowie durch andere Maß-
nahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im künftigen Quartier erheblich ver-
bessert werden. Aus schallschutztechnischer Sicht ist das Vorhaben grundsätzlich umsetzbar,
wenngleich in Teilen des Umfelds dazu umfangreiche Maßnahmen in den nachfolgenden Ver-
fahrensschritten umgesetzt werden müssen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Durch die geplante Zonierung des Plangebietes (Gewerbliche Flächen im Süden, daran an-
schließend gemischte Bauflächen, nach Norden Wohnbauflächen) ergibt sich durch die künftige
Bebauung ein aktiver Schallschutz.
In den jeweiligen Teilbebauungsplänen erfolgen unter Berücksichtigung der ermittelten maß-
geblichen Außenlärmpegel bzw. daraus abgeleiteter Lärmpegelbereiche Festsetzungen, die ge-
sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen. Insbesondere in den Bereichen mit Beurtei-
lungspegeln Verkehrslärm von über 70 dB(A) tags und über 60 dB(A) nachts sind besondere
Vorkehrungen zu treffen. Die Bebauungspläne werden entsprechende Festsetzungen enthal-
ten.
Bewertung:
Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des Deutzer Hafens nicht
grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen nach ihrer Lärm-
empfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur sowie durch andere Maß-
nahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im künftigen Quartier erheblich ver-
bessert werden.
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Die Aussagen zum Thema Lärm werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung kon-
kretisiert (Lärmeinwirkungen und -auswirkungen). Die Bebauungsplanverfahren werden weiter-
hin fachgutachterlich begleitet.
8.5.12.2 Altlasten
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Hinsichtlich des Themenbereichs Altlasten wurden umwelttechnische Untersuchungen und Be-
wertungen des Deutzer Hafens durchgeführt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020). Diese
Untersuchungen klärten im Vorfeld der weiteren Planungen, ob und in welchem Umfang Belas-
tungen des Bodens bzw. des Grundwassers vorliegen. Geländeuntersuchungen wurden von
Boden, Bodenluft und Grundwasser durchgeführt. Als technische Verfahren kamen Rammson-
dierungen, Bodenluftmessungen, Absaugversuche, Grundwassermessungen und chemische
Bodenanalysen zum Einsatz.
Aufgrund des ursprünglichen Hafenausbaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit großflä-
chigen Auffüllungen sowie mit Bodenkontaminationen zu rechnen. Im Plangebiet befinden sich
mehrere Flächen, die als Altlasten oder altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 BBodSchG
im Altlastenverdachtsflächenkataster / Fachinformationssystem „Altlasten und schädliche Bo-
denveränderungen“ (FIS AlBo) des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln einge-
tragen sind. Es sind 20 Altstandorte verzeichnet. Davon sind 14 Altstandorte nachrichtlich ge-
nannt, d.h. dass bei derzeitiger Nutzung bzw. bei derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung
für die Schutzgüter vorliegt. 5 Altstandorte sind als Altlasten verzeichnet, d.h. bei diesen Flä-
chen wurde eine Gefährdung nachgewiesen. Eine Sanierung ist durchzuführen. Ein Altstandort
ist als Verdachtsfläche verzeichnet, d.h. eine Gefahrenermittlung ist notwendig.
Im Plangebiet befinden sich außerdem 3 Altablagerungen. Eine davon ist als Verdachtsfläche
verzeichnet. Für zwei Altablagerungen liegt bislang keine Verdachtsbewertung vor, sie sind le-
diglich nachrichtlich im FIS AIBo verzeichnet. Im Plangebiet befindet sich weiterhin eine stoffli-
che Bodenveränderung, die durch Bodenauskofferung saniert wurde.
Im Bereich des Deutzer Hafens sind zudem 2 Grundwasserschäden (Benzol und PAK) einge-
tragen.
Die aktuellen Untersuchungen zeigen im Großteil des Plangebietes unauffällige Schadstoffge-
halte. Von 13 untersuchten Teilflächen wurden 9 als unkritisch bewertet. Für 4 Flächen wurde
ein weiterer Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf festgestellt. Eine Gefährdung des
Schutzgutes Mensch ist bei den derzeitigen Nutzungsverhältnissen mit vollflächiger Versieglung
und teilweise offenen Gewerbeflächen in Großteilen des Plangebietes nicht erkennbar. Teil-
weise liegen Gefährdungen für das Schutzgut Grundwasser vor, die kritischen Befunde reichen
in diesen Bereichen bis in den Grundwasserschwankungsbereiche. In zwei Teilflächen sind ent-
sprechende Belastungen bereits im Grundwasser nachgewiesen.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der FNP-Änderung ist mit einer nahezu vollflächigen Versiegelung des
Plangebiets zu rechnen. Es kann durch schwere Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit Ge-
fahrstoffen zu einer weiteren Verschärfung des Altlastenaufkommens kommen. Eine Gefähr-
dung des Schutzgutes Mensch ist bei der möglichen gewerblichen Nutzung nicht zu erwarten.
Der festgestellte Sanierungsbedarf hat auch in der Nullvariante Gültigkeit.
56
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser wird im Bereich der künftigen Baufelder insge-
samt unter Berücksichtigung einer fachgutachterlichen Erfassung und Bewertung, einer Gefah-
renermittlung sowie der Durchführung ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen als gering er-
achtet. Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung ist für viele Teilflächen eine vollständige Versiege-
lung wahrscheinlich, so dass hier ein Direktkontakt zwischen Boden und Mensch bei der ge-
planten Nutzung ausgeschlossen werden kann (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). Kritisch
zu sehen sind hier besonders die belasteten Bereiche mit Sanierungs- und Sicherungsbedarf, in
welchen keine Vollversiegelung vorgesehen ist. So ist in belasteten Flächen mit nachfolgender
Nutzung als Grünfläche der direkte Kontakt Boden → Mensch durch einen Bodenaustausch zu
unterbinden. Ferner ist in diesen unversiegelten Bereichen beim Verbleib von Restbelastungen
im tieferen Untergrund eine kontrollierte Fassung des Niederschlagswassers einzurichten. In
den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren sind Flächen mit weiterem Untersuchungsbedarf
zu kennzeichnen, ebenso solche mit einem Sanierungs- oder Sicherungskonzept. Die ermittel-
ten Konflikte erscheinen in den nachfolgenden Verfahrensschritten lösbar, sofern die notwendi-
gen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Im Hinblick auf die geplante städtebauliche Konversion werden sämtliche Verdachtsflächen des
Altlastenkatasters in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt geprüft. Nach
Abschluss der noch ausstehenden Gefährdungsabschätzungen werden gutachterliche Empfeh-
lungen zur weiteren Vorgehensweise ausgearbeitet. Im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung
nach § 13 BBodSchG werden Sanierungskonzepte für belastete Teilflächen erarbeitet. Die fol-
genden Teilbebauungspläne enthalten entsprechende Kennzeichnungen. Auf der Ebene des
Flächennutzungsplans wird auf diese im Sinne der Darstellungssystematik, die in der wirksa-
men Fassung keine Kennzeichnungen enthält verzichtet, die Verdachtsflächen werde jedoch an
dieser Stelle aufgeführt, Maßnahmen die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festge-
setzt werden, im Folgenden beschrieben.
In weiten Bereichen kann aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse derzeit keine Gefährdung
von den angetroffenen Auffüllungsmaterialien für die Kompartimente Mensch und Grundwasser
abgeleitet werden. Bei einer Entsorgung von Bodenaushub müssen die Zuordnungswerte der
LAGA berücksichtigt werden. Entsprechende Hinweise erfolgen in den geplanten Bebauungs-
plänen.
In den Bebauungsplänen sind Hinweise zum Umgang mit möglicherweise kontaminierten Mate-
rialien in der Bauphase nach Maßgabe des Fachgutachtens (Dr. Tillmanns & Partner GmbH
2020) aufzunehmen.
Für den Bereich der Grünflächen ist im Hinblick auf ggf. verbleibende Restbelastungen und den
Kontakt Boden → Mensch stellenweise ein Bodenaustausch bzw. die Aufbringung unbelasteten
Bodenmaterials erforderlich.
Bewertung:
Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, die sowohl
hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten Nutzung unbedenklich sind.
57
Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in Teilflächen werden einzelfallbezogene Sanie-
rungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt, die auf den nachgelagerten Verfahrensebenen zu be-
rücksichtigen sind. Stellenweise ist unter anderem ein Bodenaustausch bzw. das Aufbringen
unbelasteten Bodenmaterials erforderlich. Bei Umsetzung der beschriebenen Vorgehensweise
kann für die Umnutzung eine Gefährdung des Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich
angenommen werden. Absehbare Konflikte sind insofern in weiteren Verfahrensschritten grund-
sätzlich lösbar, daher bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans somit keine
grundsätzlichen Bedenken aus gutachterlicher Sicht.
8.5.12.3 Erschütterungen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Basis der Beschreibungen ist das Gutachten von ADU cologne (Stand September 2020). In be-
stehenden, nicht mehr genutzten eingeschossigen Gebäuden an der Südwestgrenze des Plan-
gebiets wurden Messeinrichtungen installiert, um mit einer Dauermessung die Erschütterungs-
immissionen der Bahnstrecke zu dokumentieren. Auf Grundlage der Messungen fanden Bewer-
tungen hinsichtlich möglicher Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß
DIN 4150 Teil 2 sowie Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude gemäß DIN 4150 Teil 3 statt.
Quelle für Erschütterungen im Umfeld des Plangebietes sind die Schienenstrecken der Deut-
schen Bahn, die im Süden in Dammlage verlaufen und deren potenzielle Auswirkungen auch in
das Plangebiet hineinreichen können.
Auswirkungen der Straßenbahn auf das Plangebiet sind nicht zu erwarten, da der Abstand der
Trasse zwar in Teilbereichen unterhalb der 25 m gemäß VDI-Richtlinie 3837 liegt, die Trasse
jedoch in diesem Bereich in eigenem Gleisbett und kurvenfrei verläuft (ADU Cologne 2020).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Das verkehrliche Erschütterungspotential der Schienenstrecken entspricht dem Bestand.
Bei Nichtdurchführung der Änderung ergibt sich im Plangebiet durch die Intensivierung der ge-
werblichen und industriellen Nutzungen in Verbindung mit einer möglichen Reaktivierung der
Güterbahntrassen im Änderungsbereich ein mäßig erhöhtes Erschütterungspotenzial.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass die von der Bahntrasse ausge-
henden Erschütterungen die zulässigen Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Men-
schen in Gebäuden für Gewerbegebiete nicht überschritten werden. Somit liegen derzeit keine
erheblichen Belästigungen durch Erschütterungen vor.
Weiter ist gemäß DIN 4150 Teil 3 derzeit nicht mit Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude zu
rechnen, da auch hier die zulässigen Anhaltswerte unterschritten werden.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Eine Umsetzung von Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ist zum derzeiti-
gen Kenntnisstand nicht erforderlich.
58
Bewertung:
Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf ge-
plante Gebäude selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungs-
immissionen aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Angrenzende Bahntrassen rufen keine er-
heblichen Belastungen hervor. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen Risiken.
8.5.12.4 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawan-
delfolgen)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet befindet sich zu weiten Teilen im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Bereits
bei einem HQ50 tritt das Wasser aus dem Hafenbecken, bei einem HQ100 wird bei derzeitigem
Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer Hafen überflutet (siehe Kapitel 8.5.5.1).
Innerhalb des Plangebietes bestehen auf Teilflächen Gefahren durch Starkregenereignisse. Die
Starkregengefährdung wird jedoch selbst bei einem 200-jährlichen Regenereignis überwiegend
als mäßig eingestuft, nur stellenweise liegt eine hohe Gefährdung vor. Als Folge des globalen
Klimawandels nimmt die Anzahl der Starkregentage in den nächsten Jahren (2021 – 2050) um
1 bis 5 Tage im Jahr zu (LANUV 2021b), was als Rahmenbedingung zu beachten ist.
Das Plangebiet liegt im Bereich der Bombenabwürfe des Zweiten Weltkrieges. Vor allem im
südlichen Plangebiet ist daher mit Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln zu rechnen. In Teil-
bereichen hat bereits eine entsprechende Räumung stattgefunden.
Die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am südöstlichen Rand des Planungsgebie-
tes erzeugten magnetischen Felder wurden in einem Gutachten (EM-Institut GmbH 2020A)
durch Feldstärkemessungen ermittelt und anhand der geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV
bewertet. Nach vorliegenden Untersuchungen werden die Grenzwerte nach 26. BImSchV sehr
deutlich unterschritten. Es gehen daher keine Gefahren für die Allgemeinbevölkerung aus.
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen noch zwei Betriebe gemäß Abstandserlass Nordrhein-
Westfalen.
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände von rele-
vanten Störfallbetrieben (siehe auch Kapitel 8.5.19). Der Bereich zwischen den Rhein-Kilome-
tern 685,90 bis 687,20 ist auf dem rechten Ufer als Liegestelle für fünf Schiffe ausgewiesen, in-
clusive einer Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel im Sinne der ADN (ZKR 2017).
Zurzeit ist das Hafenbecken durchgehend mit Schiffen befahrbar.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt das derzeitige Risiko durch Überflutung im
Hochwasserfall bestehen. Bei Intensivierung der gewerblichen Nutzung der Fläche können zu-
sätzliche Bebauungen weitere Auswirkungen auf das Retentionsraumvolumen und das Hoch-
wasserrisiko haben. Diese Neuansiedlungen stehen jedoch unter einen entsprechenden Ge-
nehmigungsvorbehalt aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet.
Auch eine Gefährdung durch Starkregenereignisse besteht bei Nichtdurchführung der Planung.
59
Das potenzielle Vorkommen von Kampfmitteln wäre auch in der Nullvariante zu berücksichti-
gen.
Von der Bahntrasse würde auch in Zukunft keine Gefahr durch magnetische Felder für die All-
gemeinbevölkerung ausgehen.
Bei Umsetzung des bestehenden Planungsrechtes könnten sich neue Betriebe ansiedeln, die
nach den Regelungen des Abstandserlasses zur beurteilen sind.
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbetriebsberei-
chen möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungsabstände und ange-
messener Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzungen. In Bezug auf störfall-
rechtliche Belange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurchführung der Planung zu erwarten.
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte das Hafenbecken durchgehend von Schiffen ange-
fahren werden.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Bei Erschließung des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet werden der Erhalt des
Retentionsraumvolumens (siehe Kapitel 8.5.5.1) sowie eine Evakuierung des Gebietes im
Hochwasserfall durch entsprechenden Straßenausbau gesichert.
In den nachgelagerten Verfahren ist eine Anpassung an die Aspekte der Starkregenvorsorge
sicherzustellen, etwa durch Anpassung der Straßengradienten, Geländemodellierungen und
Planung von Notwasserwegen zur Lenkung des Abflusses.
Bei der Umsetzung der Bauleitplanung kann es zu massiven Erdarbeiten kommen. Im anste-
henden Bodenmaterial des Gebietes ist das Vorhandensein von Bombenblindgängern und an-
deren Kampfmitteln nicht auszuschließen. Dementsprechend sind Vorkehrungsmaßnahmen
zum Schutz des Menschen bei den Bautätigkeiten zu treffen.
Auch in Zukunft würden die Grenzwerte nach 26. BImSchV für magnetische Felder deutlich un-
terschritten. Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemeinbevölkerung ohne
Einschränkungen möglich und somit sowohl gewerbliche als auch Misch- und Wohnbebauung
zulässig.
Der nach 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung geltende Grenzwert für magnetische Fel-
der kann im Plangebiet auch in Zukunft eingehalten werden.
Der Liegeplatz für Schiffe mit einem Kegel liegt gemäß ADN (ZKR 2017) in einer Entfernung
von überwiegend mindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nordwesten tangiert der 100
m-Puffer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-Allee. In den nachfolgenden Be-
bauungsplänen werden hier keine Wohngebiete, Ingenieurbauwerke oder Tanklager vorgese-
hen, so dass die Liegestelle nach wie vor nutzbar ist und davon keine Gefährdungen des Plan-
gebietes ausgehen.
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen,
wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken
nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung dieses Bereichs durch
Kegelschiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier keine Kegelliegestelle ausge-
zeichnet ist.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
60
Bei einer weiteren Nutzung bzw. Nutzungsänderung des Deutzer Hafens sind die gesetzlich
vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.
Im Vorfeld der Baumaßnahmen ist der Kampfmittelräumdienst zu beteiligen, um Gefahren durch
Kampfmittel zu vermeiden.
Bewertung:
Die Festsetzungen und weiteren Inhalte der nachfolgenden Bebauungspläne berücksichtigen
die Lage des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet. Nachteilige Auswirkungen auf
das Retentionsvolumen werden vermieden.
Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische Felder entstehen nicht.
Ein Störfallrisiko besteht nicht.
In nachfolgenden Planungsverfahren werden Vorkehrungen zum schadlosen Abführen von
Starkregenereignissen getroffen.
Vor diesem Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken
bei Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar.
8.5.12.5 Besonnung / Belichtung
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die Faktoren Besonnung und Belichtung wurde in einem Gutachten der Transsolar Energie-
technik GmbH untersucht (Stand Januar 2020), das die Basis für die folgenden Ausarbeitungen
bildet. Zunächst wurden auf Basis des integrierten Plans die Parameter solare Einstrahlung, Be-
sonnungsstunden sowie Tageslichtqualität nach DIN 5034 untersucht und Optimierungsvor-
schläge ausgearbeitet. Diese sind in eine Überarbeitung des Integrierten Plans eingeflossen,
der wiederum Basis für den Bebauungsplan ist.
Derzeit ist das Plangebiet durch großflächige, in Teilen unbebaute Ruderal-, Brach- oder Indust-
rieflächen geprägt. Vor allem in den unbebauten Bereichen ist von einer starken Besonnung der
Freiflächen auszugehen. Verschattete Bereiche entstehen auf den Freiflächen nur in den der
Sonne abgewandten Bereichen der Bestandsgebäude.
Insbesondere die Nordfassaden der Bestandsgebäude erfüllen die Besonnungs- und Tages-
lichtquotienten vermutlich nicht. Da die Fläche derzeit keine Wohnbebauung aufweist und nicht
als Aufenthalts- und Erholungsraum dient, sind die Faktoren solare Einstrahlung, Besonnung
und Tageslichtqualität / Belichtung bei der derzeitigen gewerblichen Nutzung nur von unterge-
ordneter Bedeutung (TRANSSOLAR 2020).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die aktuelle Besonnungs- und Tageslichtsituation be-
stehen bleiben bzw. sich womöglich durch neue Gewerbebauten verschärfen. Über das Bau-
ordnungsrecht wären die gesunden Wohn- bzw. primär Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Bei Umsetzung des Vorhabens ist eine gute Verteilung der solaren Einstrahlung in den geplan-
ten Freiräumen zu erwarten. Die öffentlichen Grünflächen weisen in Teilbereichen eine hohe
61
jährliche solare Einstrahlungssumme auf. In Teilbereichen ist die solare Einstrahlungssumme
durch die geplanten Gebäudekörper reduziert (TRANSSOLAR 2020).
Die FNP-Änderung ermöglicht eine Bebauung, durch die es zu Auswirkungen auf die Beson-
nungs-Situation kommen kann. Genaue Belichtungssituationen sind abhängig von Gebäudean-
ordnung und -höhen und daher auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu untersuchen.
Entsprechend dem Bauordnungsrecht sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzu-
stellen.
In weiteren Planverfahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der Baufelder ist sowohl auf
eine ausreichende Tageslichtqualität in den geplanten Neubauten zu achten als auch darauf,
dass es für bestehende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden nicht zur Ver-
schlechterung der Belichtung und der Tageslichtqualität kommt.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Die künftige Nutzungsverteilung in den Freiräumen sollte sich an den Aspekten Einstrahlung
und Besonnung orientieren. In Bereichen mit zu hoher Einstrahlung / Besonnung sind durch
Baumpflanzungen oder andere Verschattungselemente angenehme Aufenthaltsbedingungen
gerade in den Sommermonaten herzustellen. Diese Aspekte werden bei der künftigen Frei-
raumplanung berücksichtigt.
Im Bereich der Baufelder sind entsprechend des Bauordnungsrechtes gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse zu gewährleisten.
Bewertung:
Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich in den überwiegenden Be-
reichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsverteilung gute bis sehr Aufenthalts-
bedingungen im öffentlichen Raum.
In weiteren Planverfahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der Baufelder ist darauf zu
achten, dass es für bestehende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden nicht
zur Verschlechterung der Belichtung und der Tageslichtqualität kommt. Nutzungen und Archi-
tektur sind so anzupassen, dass die Kriterien der Tageslichtqualität bei den geplanten Gebäu-
den sowie bei der Nachbarbebauung erfüllt werden.
8.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die 1888 erfolgte Eingemeindung von Deutz nach Köln bildete die Grundlage für den Hafenaus-
bau an der heutigen Stelle. Der hier gelegene Rheinarm „Schnellert“ wurde zwischen 1904 und
1907 zu einem Industriehafen ausgebaut. 1909 nahm die erste Mühle ihren Betrieb auf (Busch-
mann et al. 2021).
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens liegen innerhalb des Plan-
gebietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil denkmalgeschützte historische Bauwerke
und Strukturen.
62
Das Plangebiet liegt innerhalb des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs der Landesplanung
„Köln“ (KLB 19.08, LVR 2021a). Zugleich ist das Plangebiet dem Kulturlandschaftsbereich der
Regionalplanung „Deutz, Mülheim“ (353) zugeordnet. Ein wertgebendes Merkmal ist der Deut-
zer Hafen. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regional-
planung wird eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung beschrieben, insbesondere „das Be-
wahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von histori-
schen Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes“ (LVR 2021b).
Die Drehbrücke ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW. Die Gebäudekom-
plexe von Auermühle und Ellmühle sind ebenfalls als Baudenkmal in der Denkmalliste eingetra-
gen. Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen (Hafenbecken
mit: Wasserfläche und Kaimauern, Gleisanlagen der Hafenbahn, Kran- und Verladeanlagen),
für die eine Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen ist. Zudem gibt es im Geltungsbereich
weitere Gebäude, die nicht denkmalgeschützt oder denkmalwert sind. Es handelt sich dabei in
erster Linie um Gebäude, die für die gewerblich-industriellen Nutzungen errichtet wurden (Pro-
duktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude). Auch das Gebäude der Essigfabrik ist nicht denk-
malwert. Diese Gebäude sind als sonstige Sachgüter einzustufen.
Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wirkungsraum
das Plangebiet.
An der Alfred-Schütte-Allee werden die Allee sowie die Grünanlagen und Sportflächen in der
Denkmalliste als Gartendenkmal geführt.
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals 'Fort XIII' (Fort
Rauch).
Direkt westlich angrenzend an das Plangebiet liegen die eingetragenen Bodendenkmäler Nr.
461, 462 und 473 – Poller Wiesen („Poller Köpfe“). Das Denkmal Nr. 461 liegt nördlich der Süd-
brücke, die Nummern 462 und 473 südlich der Brücke. Unter Denkmalschutz steht die histori-
sche Uferlandschaft der rechten Rheinseite zwischen Köln-Poll und Köln-Deutz, die durch um-
fangreiche historische Uferbefestigungen des 15. Jahrhunderts n. Chr. (und älter) bis 17. Jahr-
hunderts n. Chr. (und jünger) tiefgründig gestaltet ist.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei einer Nichtdurchführung der Planung käme es im Zuge einer möglichen Re-Intensivierung
der bestehenden gewerblichen Bauflächen möglicherweise zu einer Beeinträchtigung der denk-
malgeschützten oder erhaltenswerten Strukturen im Untersuchungsgebiet. Dies wäre im Einzel-
fall im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zu untersuchen, so dass erhebliche Be-
einträchtigungen ausgeschlossen werden können. Die Erlebbarkeit der vorhandenen Denkmä-
ler würde weiterhin nur sehr reduziert ermöglicht.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die geplante Änderung wird sich die Nutzungsstruktur des Deutzer Hafens grundlegend
ändern, wodurch auch bauliche Umstrukturierungen und damit verbunden auch eine Entnahme
eines weiten Teils der bisherigen Bebauung einhergeht. Dabei fließen die Belange des Denk-
malschutzes bei der weiteren städtebaulichen Gesamtplanung des Hafenareals in angemesse-
nem Umfang ein. Die denkmalgeschützten und denkmalwerten Gebäude und Strukturen sollen
nach der Konzeption des integrierten Plans weitgehend in künftige Nutzungen integriert werden,
so dass eine Erhaltung durch Nutzung im Sinne des Denkmalschutzes ermöglicht wird. Dies
63
weiter zu konkretisieren ist den nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanverfahren vorbehalten.
Durch die Integration in die geplanten Nutzungen wird nicht zuletzt auch die Erlebbarkeit der
Denkmale erheblich gefördert.
Die kulturlandschaftlichen und denkmalpflegerischen Ziele der Kulturlandschaftsentwicklung
sind ebenso auf den nachgelagerten Verfahrensebenen angemessen zu berücksichtigen, in-
dem prägende Strukturen des Hafengebiets erhalten und nach Möglichkeit in die geplanten Nut-
zungen zu integrieren sind. Teilweise finden durch die Planungen Überprägungen der Hafen-
strukturen statt. Dies umfasst die Schaffung von Zugängen zu den Wasserflächen (Schwimm-
pontons), die Überbauung von Teilflächen des Wasserbeckens sowie die Anlage eines
Schwimmbades und von Bootsanlegern. Diese Überprägungen werden jedoch nicht als erheb-
lich eingestuft, da der Gesamtcharakter des Deutzer Hafens weiterhin deutlich ablesbar bleibt.
Weitere Beeinträchtigungen des Bodendenkmals 'Fort XIII' (Fort Rauch) sind nicht sehr wahr-
scheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Dies ist auf Ebene der verbindlichen Bau-
leitplanung weiter kritisch zu prüfen und durch geeignete Maßnahmen bestmöglich zu verhin-
dern.
Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen des Gartendenkmals Allee an der Alfred-Schütte-Allee
sowie des Bodendenkmals Poller Wiesen sind nicht zu erwarten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Die denkmalgeschützten Bausteine des Deutzer Hafens sind in den nachfolgenden Verfahrens-
ebenen nachrichtlich zu übernehmen und der Erhalt planungsrechtlich zu sichern; die vorlie-
gende Änderung kann aufgrund der Darstellungssystematik nur Denkmalmehrheiten nachricht-
lich übernehmen (siehe dazu Abschnitt 5.9).
Bauliche Maßnahmen im Bereich der Denkmäler sind mit dem Stadtkonservator, dem Römisch-
Germanischen Museum sowie ggf. dem Landschaftsverband Rheinland abzustimmen. Eine ar-
chäologische Baubegleitung wird empfohlen.
Bewertung:
Bei Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und einer Integration erhaltenswerter
Gebäude und Anlagen sind die Auswirkungen als gering einzuschätzen. Die erhöhte Erlebbar-
keit der erhaltenswerten Strukturen vor allem im Bereich der Grünflächen ist gegenüber der Be-
standssituation und der Nullvariante positiv hervorzuheben.
8.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme),
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Bereich des Deutzer Hafens bestehen zurzeit noch Betriebsbereiche mit Genehmigungen
nach BImSchG, die auch Gerüche, Licht und Wärme emittieren können und dem Abstandser-
lass unterliegen. Ein Betrieb der Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik wird vorausge-
setzt, so dass davon ausgegangen wird, dass im Plangebiet und in seinem Umfeld gesunden
64
Wohn- und Arbeitsverhältnisse bestehen. Ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwäs-
sern ist im derzeitigen Zustand vorauszusetzen. Hinweise auf Emissionen von elektromagneti-
schen Feldern enthält Kapitel 8.5.12.4.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ist bei Beachtung der maßgeblichen Vorschriften davon
auszugehen, dass keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, die gesunden Wohn-
und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegenstehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die emittierenden Betriebe werden aufgegeben oder auf Flächen außerhalb des Plangebiets
verlagert. Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufeldern wird durch
entsprechende Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungspläne geregelt. Grundsätz-
lich sind nicht-störende Betriebe im Planbereich vorgesehen. Für die vorgesehenen Gewerbe-
betriebe ist sicherzustellen, dass entsprechende Emissionen gesunden Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse im gesamten Quartier nicht entgegenstehen. Eine Abstrahlung von erheblichen
Wärme- oder Strahlungsemissionen wird daher mit der Umsetzung der Planung nicht einherge-
hen.
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern ist auf Ebene nachfolgender Planungen
sicherzustellen. Die regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle kann durch die Abfallwirtschafts-
betriebe Köln GmbH übernommen werden.
Die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers ist nach den Vorgaben des § 55 Wasserhaus-
haltsgesetz i.V.m. § 44 Landeswassergesetz NRW sicherzustellen. Die Konkretisierung dieser
Maßnahme obliegt den nachfolgenden Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Auf Ebene der FNP-Änderung sind keine Maßnahmen erforderlich.
Bewertung:
Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und / oder Immissionen (Licht, Gerü-
che, Strahlung, Wärme) erzeugt, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet
und dessen Umgebung entgegenstehen.
8.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien oder sparsamer und effizienter Nutzung
von Energie liegen für den Bestand nicht vor.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
65
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Änderungen der Belange zu erwarten. Neue Ge-
bäude sind entsprechend der aktuellen energetischen Gesetze zu errichten.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Dieser Belang wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert. Bei Errichtung
neuer Gebäude sind die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu be-
rücksichtigen, das Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie den Ein-
satz erneuerbarer Energien in Gebäuden stellt. Durch die innerstädtische Lage des Plangebie-
tes sowie die geplante Erneuerung des Gebäudebestandes gibt es erhebliche Potentiale zur
energetischen Optimierung und Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Anschluss des Plangebie-
tes an das Fernwärmenetz ist möglich.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Energieversorgung ist in Bearbeitung, um eine
möglichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträ-
gern zu optimieren. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine Maßnahmen erforderlich.
Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Bauleitplanverfahren bzw. der Vorhabenrealisierung gem.
der Standards des Gebäudeenergiegesetzes.
Bewertung:
Hinsichtlich der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Ent-
wicklung die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt.
8.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der FNP-Änderungsbereich liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans
der Stadt Köln (1991). Es grenzt unmittelbar an das westlich gelegene Landschaftsschutzgebiet
LSG-5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. In-
nerhalb des Landschaftsschutzgebiets grenzt die Alfred-Schütte-Allee unmittelbar an das Plan-
gebiet. Diese Allee mit der Objektkennung AL-K-6003 ist gemäß § 41 LNatSchG gesetztlich ge-
schützt (siehe Kapitel 8.5.2).
Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zudem als Biotopverbundfläche des
LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbereich Köln“ (VB-K-5007-101) geführt.
Die Schutzziele dieser Ausweisung beziehen sich auf die Förderung einer naturnahen Auen-
landschaft des Rheins, u.a. durch die Entwicklung von extensiven Grünlandlebensräumen oder
den Erhalt und die Optimierung von Weichholzauenbestandteilen sowie den Erhalt und die Ent-
wicklung naturnaher Rheinufer-Abschnitte. Hierfür sollen auch die Freizeitaktivitäten auf den
Grünlandflächen eingeschränkt werden.
Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone.
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 8.5.17 verwiesen.
66
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die im Hafenbereich zulässigen, gewerblich-industriellen Nutzungen würden vermutlich keine
Erhöhung des Nutzungsdrucks durch Erholungssuchende auf die Poller Wiesen auslösen.
Bei Nichtdurchführung der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine
Veränderungen zu erwarten. Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 8.5.6 ver-
wiesen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes oder des landesweiten Biotopverbundes werden
durch die Flächennutzungsplanänderung nicht beansprucht. Eine mögliche Beeinträchtigung
der Ziele von Landschaftsschutz, Alleenkataster und Biotopverbund durch Umsetzung des Ge-
samtvorhabens (etwa durch eine Nutzungsintensivierung) wird in den nachfolgenden Bebau-
ungsplanverfahren geprüft.
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 8.5.6 verwiesen. Bei Durchführung der
Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine Veränderungen zu erwarten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Für die Umsetzung der FNP-Änderung sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich.
Bewertung:
Mit Umsetzung der FNP-Änderung kommt es voraussichtlich zu keiner erheblichen Beeinträchti-
gung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes, geschützter Alleen oder des
landesweiten Biotopverbundes. Eine detaillierte Prüfung erfolgt in der verbindlichen Bauleitpla-
nung.
8.5.16.1 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechts-verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen
Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Für das Untersuchungsgebiet gilt der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln (Bezirksregie-
rung Köln 2019). Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jah-
resmittelwert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten. Die Messstation
an der Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Überschreitungen kam, lag dabei in der
Nähe des Untersuchungsgebietes in ca. 1.000 m Entfernung. Die Ergebnisse sind aufgrund der
Entfernung und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nur bedingt übertragbar.
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, die auf Grundlage des
Luftreinhalteplans Köln eingerichtet wurde.
67
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung sind gegenüber dem heutigen Zustand dahingehend Verän-
derungen zu erwarten, dass bei einer Umsetzung der im Luftreinhalteplan beschriebenen Maß-
nahmen eine Verbesserung der Luftqualität zu erwarten ist.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die FNP-Änderung bereitet die verkehrliche Erschließung des Plangebiets mit damit verbunde-
nen Quell- und Zielverkehren vor. Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen konsequente An-
wendung einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des ÖPNV und nicht-motori-
sierten Angeboten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende Quell- und Zielverkehre zu-
mindest reduzieren.
Zudem ist langfristig eine Verbesserung der Luftqualität durch die Umsetzung der Maßnahmen
im Luftreinhalteplan zu erwarten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Es ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzu-
schließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärmeversorgung umzusetzen.
Diese und andere Maßgaben werden Inhalte eines zu erstellenden Energiekonzeptes, das als
Zielvorgaben eine lokale Emissionsfreiheit und eine langfristige Klimaneutralität beinhalten wird.
Damit lassen sich zukünftig Emissionen aus dem Hausbrand reduzieren.
Bewertung:
Die Umsetzung des Vorhabens steht der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten,
in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, nicht ent-
gegen.
8.5.16.2 Wechselwirkungen
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be-
völkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer eindeutig voneinander
trennen lassen.
Es ist von vielseitigen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschut-
zes auszugehen.
Das Plangebiet ist insgesamt stark anthropogen überprägt. Die bisherigen Bebauungen und
Flächenversiegelungen haben zu einer starken Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktio-
nen geführt, es liegen zudem Bodenbelastungen vor. Darüber hinaus ist der Wasserhaushalt
68
der Flächen gestört, bspw. ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nur
sehr eingeschränkt möglich. Aufgrund des hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades sind
auch die Biotopfunktion und die biologische Vielfalt im Plangebiet bereits stark eingeschränkt.
Der hohe Versiegelungsgrad bedingt zudem eine Überprägung der lokalklimatischen Verhält-
nisse.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Beibehaltung der heutigen Nutzungen bzw. bei der planungsrechtlich zulässigen Nutzungs-
intensivierung (gewerblich-industrielle Nutzungen) bleiben aufgrund des hohen Nutzungs- und
Versiegelungsgrades die negativen Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Bio-
topfunktion und Klima erhalten bzw. werden weiter verstärkt.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Umsetzung der FNP-Änderung ist mit Veränderungen des Wirkungsgefüges von Tieren,
Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima und entsprechenden Wechselwirkungen ver-
bunden, wie der Tabelle 2 zu entnehmen ist. Relevante Wechselwirkungen betreffen in diesem
Sinne vor allem die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und
das Zusammenspiel mit den Belangen von Freizeitnutzung und dem Erhalt kultureller Denkmä-
ler im Plangebiet. Zu berücksichtigen ist auch die neue bauliche Entwicklung, die mit der FNP-
Änderung vorbereitet wird.
Tabelle 2: Übersicht über die verfahrensrelevanten Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern
69
Wirkung
von →
Mensch Pflanzen/ Tiere/
Landschaft
Boden/
Fläche Wasser Klima /
Luft Wirkung
auf ↓ Mensch
Erholungsraum
(+)
Arten- und
Strukturvielfalt
(+)
Standort für
Siedlung und
Verkehr (x)
Wasser-
nutzung
(x)
Frisch-
und Kalt-
luft (+)
Aus-
gleichs-
funktion
(+)
Pflanzen/ Tiere/
Landschaft
Lebensraum-
u. Land-
schafts-
verlust (-)
Störungen von
Tieren (-)
Artverschie-
bungen (-)
Lebensraum
für Pflanzen
und Tiere (+)
Wasser-
nutzung
(+)
Lebens-
raum (+)
Boden/ Fläche Verlust von
Bodenfunktio-
nen (-)
Schadstoffein-
träge (-)
Verdichtung (-)
Erhalt bzw. Wie-
derherstellung
von Bodenfunk-
tionen (+)
Stoffverla-
gerung (-)
Wasser
Verringerung
Grundwasser-
neubildung (-)
Erhöhung
Oberflächen-
abfluss (-)
Schadstoffein-
träge (-)
Ungestörte
Grundwasser-
neubildung (+)
Filterung von
Schadstoffen
durch Pflanzen
(+)
Speicher, Fil-
ter- und Puf-
fer-funktion
(+)
Klima/ Luft
Emissionen (-)
Behinderung
des Luftaus-
tausches (-)
Aufheizung
durch Versie-
gelung (-)
Frischluft (+)
Kaltluftproduk-
tion (+)
klimatischer
Ausgleichs-
raum (+)
Kaltluftpro-
duktion (+)
Kühlfunktion
Böden (+)
70
Legende: (+) positive Wirkung, (-) negative Wirkung
Quelle: in Anlehnung an Storm/ Bunge: Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, 2. Band,
Kapitel Wechselwirkungen, September 2019
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen tragen dazu bei, gestörte Wechselwirkungen zu vermindern. Auf die ent-
sprechenden Kapitel wird verwiesen.
Bewertung:
Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der starken anthropogenen
Überprägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört.
Die Umsetzung der FNP-Änderung verändert das Wirkungsgefüge. Relevante Wechselwirkun-
gen betreffen die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das
Zusammenspiel mit den Belangen von Freizeitnutzung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler
im Plangebiet. Zu berücksichtigen ist auch die neue bauliche Entwicklung, die mit der FNP-Än-
derung vorbereitet wird.
8.5.16.3 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die
Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische
Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und
Sachgüter, Wechselwirkungen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände von rele-
vanten Störfallbetrieben.
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Dort werden
vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte
Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden.
Der Geologische Dienst NRW weist auf den Verlauf einer tektonischen Störung (Kölner Sprung)
hin. Dieser ist nach Kenntnis des Geologischen Dienstes nicht mehr aktiv. Dennoch ist der Bau-
grund in einer Pufferzone von 100 m zu beiden Seiten der vermuteten Störungslinie eingehend
auf diese Problematik zu prüfen. Die Hinweise auf die tektonische Störung konnten bei den gut-
achterlichen Untersuchungen (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020) im Untersuchungsgebiet
nicht bestätigt werden.
Sonstige schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahr-
scheinlich anzunehmen.
71
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbetriebsberei-
chen möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungsabstände und ange-
messener Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzungen. In Bezug auf störfall-
rechtliche Belange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurchführung der Planung zu erwarten.
Auch bei Nichtdurchführung der Planung wären die Maßgaben zu berücksichtigen, die sich aus
der Nähe zur Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel ergeben.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die nachfolgenden Bebauungspläne schließen die künftige Ansiedlung von Störfallbetriebsbe-
reichen aus. In Bezug auf störfallrechtliche Belange sind daher keine Planungskonflikte zu er-
warten.
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen,
wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken
nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung dieses Bereichs durch
Kegelschiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier keine Kegelliegestelle ausge-
zeichnet ist.
Der Anteil an Wohnnutzung wird im Plangebiet erhöht, ebenso kommt es zur Ansiedlung einer
Fläche für Gemeinbedarf (Schule). Es sind aufgrund der Lage in einem Erdbebengebiet entspre-
chende Hinweise bei den Neubauten zu berücksichtigen. In die nachfolgenden Bebauungspläne
werden dazu entsprechende Hinweise aufgenommen. Insofern erhöht sich die geringe Anfällig-
keit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umwelt-
belange Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt,
Natura 2000-Gebiete, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen.
Beachtlich zu berücksichtigender Vermeidungsmaßnahmen in nachfolgenden Verfahrensschrit-
ten sind hinsichtlich der tektonischen Störung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine
weiteren Handlungsbedarfe erkennbar.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-auswir-
kungen:
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Nachfolgende Bebauungspläne sollten einen Hinweis auf die besondere objektbezogene Prüfung
des Baugrunds bei einzelnen Bauvorhaben in der Schutzzone um die tektonische Störungslinie
enthalten.
Bewertung:
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plan-
gebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die
geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht.
8.5.16.4 Eingriffsregelung
(§ 1a Abs. 3 BauGB)
72
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Aktuell ist die Fläche im FNP als gewerbliche Fläche dargestellt. Eingriffe sind bereits nach dem
geltenden Baurecht erfolgt.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Nullvariante entspricht dem Bestand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren werden die Beeinträchtigungen anhand der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB aufgeführten Bestandteile des Naturhaushaltes beschrieben
und bewertet.
Die Eingriffsregelung wird in einem Grünordnungsplan auf der Ebene der verbindlichen Bauleit-
planung abgehandelt. Basis bilden die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie eine Ein-
schätzung der jetzigen Bebaubarkeit nach § 34 BauGB.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:
Eingriffe gemäß der Eingriffsregelung werden durch Vermeidungsmaßnahmen und Minderungs-
und Ausgleichsmaßnahmen in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vermieden oder
ausgeglichen.
Bewertung:
In den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden Grünordnungspläne erstellt und Maß-
nahmen zur Kompensation von Eingriffen vorgesehen. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Na-
turhaushaltes sind nicht zu erwarten.
8.5.17 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff)
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen weiterer Planungen im Umfeld des Deutzer Hafens ist
zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Weitere FNP-Änderungen im Umfeld des
Plangebietes erfolgen nicht.
8.5.18 eingesetzte Stoffe und Techniken
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh)
Der Belang ist für die Ebene der Flächennutzungsplanung nicht relevant, da durch sie kein un-
mittelbares Baurecht begründet wird.
8.5.19 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d)
Mit der FNP-Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der
Deutzer Hafen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung aus den künftigen Darstellungen
73
des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann. Durch die Inanspruchnahme dieser Fläche
kann Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen gedeckt werden und eine zentrale, minderge-
nutzte Flächen im Stadtgebiet aufgewertet werden. Eine Standortanalyse in der Stadt Köln (ISF
2018) hat ergeben, dass weder im innerstädtischen Bereich noch im darüber hinaus im übrigen
Stadtgebiet ausreichend geeignete Flächen in der benötigten Größenordnung vorhanden sind.
Die Parkstadt Süd und die anderen Entwicklungsgebiete seien demnach alleine nicht in der
Lage, den Bedarf an den benötigten Nutzungen zu decken.
Hervorzuheben ist, dass die Reaktivierung der vorgenutzten Flächen des Deutzer Hafens einen
wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung leistet und damit einen Verzicht auf eine Bauflä-
chenentwicklung im Außenbereich ermöglicht.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen nicht.
C Zusätzliche Angaben
8.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, …
Konkrete Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Angaben bestanden
nicht. Eine Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung erfolgt auf der
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
8.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
(Monitoring)
(falls erforderlich)
Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen sind nach aktuellem Kenntnisstand
auf der Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich.
8.8 Zusammenfassung
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 40 ha in den kom-
menden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten
urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln.
Für die geplanten Nutzungen ist eine Änderung der bestehenden FNP-Darstellungen erforder-
lich. Vorgesehen ist die Darstellung einer Gemischten Baufläche auf der östlichen Seite des Ha-
fenbeckens. Westlich des Hafenbeckens enthalten die Darstellungen neben einer weiteren Ge-
mischten Baufläche eine Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) sowie Wohnbauflächen. Dar-
über hinaus sollen hier drei Grünflächen dargestellt werden, die die Wohnqualität erhöhen. Im
Süden soll zwischen Hafenbecken und Gleistrasse eine gewerbliche Darstellung integriert wer-
den. Das Hafenbecken wird als Wasserfläche dargestellt.
Tiere : Für den Großteil der auftretenden planungs- und nicht-planungsrelevanten Vogelarten
sowie für Mauereidechse und Haselmaus kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausge-
schlossen werden, wenn die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung gesichert werden. Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte sind
ebenfalls auf den nachgelagerten Planungsebenen lösbar. Die FNP-Änderung ist damit aus ar-
tenschutzrechtlicher Sicht auf den nachfolgenden Planungsebenen grundsätzlich umsetzbar.
Die Auswirkungen der Umsetzung der FNP-Änderung werden als gering eingestuft.
74
Pflanzen: Der Wegfall von ruderalen Strukturen führt zwar kleinflächig zu einem Verlust derzeit
unversiegelter Flächen. Demgegenüber steht jedoch eine Aufwertung der Habitatqualität durch
die Darstellung öffentlicher Grünflächen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraus-
sichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck stehen und ein sehr hohes Störungspotential auf-
weisen. Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung dieses Effekts soll dies bestmöglich
eingegrenzt werden. Der Entfall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der
Stadt Köln soll plangebietsintern ausgeglichen werden.
Fläche: Die FNP-Änderung bereitet die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich vorgepräg-
ten Standorts vor. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inanspruchnahme bislang
unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenentwicklung. Über die geplante
Bebauungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemisch-
ten Stadt der kurzen Wege geleistet. Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Schutzgut
Fläche sind daher insgesamt als positiv zu bewerten.
Boden: Insgesamt liegen im Geltungsbereich keine naturnahen und schutzwürdigen Böden vor.
Zudem bestehen aufgrund der gewerblich-industriellen Vornutzung Schadstoffbelastungen. Da-
her ist bei Umsetzung der Darstellungen der FNP-Änderung keine erhebliche Beeinträchtigung
des Schutzgutes zu erwarten.
Wasser:
Oberflächenwasser: Auswirkungen auf den Rhein sind durch die Planung nicht zu er-
warten. Der Änderungsbereich liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins und ist
bei Hochwasser von Überflutungen betroffen. Neben einer angestrebten hochwasser-
angepassten Bauweise und Erschließung des Plangebiets, kommt dabei auch dem Er-
halt von Retentionsvolumina eine gehobene Bedeutung zu. Mit dem Retentionsraum-
konto kann sichergestellt werden, dass zu jeder späteren Bauphase der bestehende
Retentionsraum zumindest erhalten bleibt. Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens
steigt das Retentionsraumvolumen im Plangebiet. In Betrachtung des gesamten Plan-
gebiets sind die Auswirkungen der Planung als gering zu bewerten. Verbleibende Kon-
flikte sind auf den nachgelagerten Verfahrensebenen durch die Umsetzung eines
Hochwasserschutzkonzepts lösbar.
Grundwasser: Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zu-
standes des Grundwasserkörpers ‚Niederung des Rheins‘ (27_25) sind durch die Pla-
nung nicht zu erwarten. Im weiteren Planverfahren tragen Maßnahmen und Festset-
zungen zur Verhinderung / Minimierung einer Schadstoffverlagerung über den Sicker-
wasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des grundwassergesättigten Bodenbereiches
zur Vermeidung von Risiken durch grundwassergefährdende Bodenbelastungen bei.
Mit dieser Voraussetzung sind die Auswirkung des Vorhabens auf das Schutzgut
Grundwasser als gering zu bewerten.
Luft:
Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Mit Umsetzung der Planung
wird die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und eine Nutzung als Wohn- und
75
Arbeitsquartier angestrebt. Hierdurch verlagern sich die Emissionsquellen von luft-
schadstoffemittierenden Betrieben hin zu erhöhten Emissionen vor allem durch Ver-
kehr. Insgesamt sind die Auswirkungen der FNP-Änderung als mittel zu werten. Maß-
nahmen im Rahmen der geplanten Bebauungsplanverfahren sowie bei der baulichen
Umsetzung der Planung (z.B. Mobilitäts- und Energiekonzept) tragen zur Reduktion
der Emissionen bei.
Luftschadstoffe – Immissionen: Im Bereich der Siegburger Straße werden die
Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilbereichen leicht
überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Bestand bzw. im Progno-
senullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verändert werden.
Relevante Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten.
Insgesamt sind die Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als
mittel zu bewerten.
Klima: Insgesamt können die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als gering-
fügig bewertet werden, da Entsiegelung und Begrünung sowohl die Durchlüftung als auch die
thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung gegeben, eine Fernwir-
kung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur eingeschränkt.
Durch die Darstellung von Bauflächen kann die allgemeine Ventilation im Plangebiet jedoch be-
hindert werden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassaden oder in wind-
schwachen Gebäudeinnenhöfen kann es zudem zu Hitzestau kommen. Auf Ebene der verbind-
lichen Bauleitplanung sind daher Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, die in der Gesamt-
schau des Vorhabens dann das Potenzial zu einer tatsächlichen Verbesserung der stadtklimati-
schen Situation im Vergleich zum Bestand bergen.
Wirkungsgefüge
zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima:
Landschaft: Durch Integration ortsbildprägender Elemente in Verbindung mit einem durchglie-
derten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild aufgewertet werden.
Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- sowie das weite Landschaftsbild mit Pano-
rama auf die linksrheinische Kulisse von der Öffentlichkeit erlebbar werden. Die Wirkung des
Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft ist daher als positiv zu bewerten.
Biologische Vielfalt: Die biologische Vielfalt des FNP-Änderungsbereichs ist sowohl in der
Nullvariante als auch in der Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Auswirkungen der
FNP-Änderung auf die biologische Vielfalt sind insgesamt – mit Blick auf mögliche Auswirkun-
gen im Bereich der Poller Wiesen – als mittel zu bewerten.
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete): Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Natura
2000-Gebiete können ausgeschlossen werden.
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
76
Lärm: Die Verkehrslärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des Deut-
zer Hafens nicht grundsätzlich entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der Nut-
zungen nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungs-
struktur sowie durch andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsi-
tuation im künftigen Quartier erheblich verbessert werden.
Die Aussagen zum Thema Lärm werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
konkretisiert (Lärmeinwirkungen und -auswirkungen). Die Bebauungsplanverfahren wer-
den weiterhin fachgutachterlich begleitet.
Altlasten: Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Befunde er-
geben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten Nutzung unbe-
denklich sind. Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in Teilflächen werden ein-
zelfallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt, die auf den nachgelager-
ten Verfahrensebenen zu berücksichtigen sind. Stellenweise ist unter anderem ein Bo-
denaustausch bzw. das Aufbringen unbelasteten Bodenmaterials erforderlich. Bei Um-
setzung der beschriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung
des Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. Absehbare
Konflikte sind insofern in weiteren Verfahrensschritten grundsätzlich lösbar, daher beste-
hen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans somit keine grundsätzlichen Beden-
ken aus gutachterlicher Sicht.
Erschütterungen: Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädlichen Um-
welteinwirkungen auf geplante Gebäude selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäu-
den infolge von Erschütterungsimmissionen aus dem Schienenverkehr zu rechnen. An-
grenzende Bahntrassen rufen keine erheblichen Belastungen hervor. Durch die Planung
ergeben sich keine zusätzlichen Risiken.
sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Die Festsetzungen und weiteren Inhalte der
nachfolgenden Bebauungspläne berücksichtigen die Lage des Plangebietes in einem
Überschwemmungsgebiet. Nachteilige Auswirkungen auf das Retentionsvolumen wer-
den vermieden. Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische
Felder entstehen nicht. Ein Störfallrisiko besteht nicht. In nachfolgenden Planungsver-
fahren werden Vorkehrungen zum schadlosen Abführen von Starkregenereignissen ge-
troffen. Vor diesem Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, be-
sondere Risiken bei Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar.
Besonnung/Belichtung: Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben
sich in den überwiegenden Bereichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nut-
zungsverteilung gute bis sehr Aufenthaltsbedingungen im öffentlichen Raum. In weiteren
Planverfahren für die einzelnen Teilbebauungspläne der Baufelder ist darauf zu achten,
dass es für bestehende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden nicht
zur Verschlechterung der Belichtung und der Tageslichtqualität kommt. Nutzungen und
Architektur sind so anzupassen, dass die Kriterien der Tageslichtqualität bei den geplan-
ten Gebäuden sowie bei der Nachbarbebauung erfüllt werden.
Kultur- und sonstige Sachgüter: Bei Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
und einer Integration erhaltenswerter Gebäude und Anlagen sind die Auswirkungen als gering
77
einzuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der erhaltenswerten Strukturen vor allem im Bereich
der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssituation und der Nullvariante positiv hervorzuhe-
ben.
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachge-
rechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine
Emissionen und / oder Immissionen (Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme) erzeugt, die gesunden
Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegenstehen.
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Hinsicht-
lich der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Entwicklung
die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt.
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-,
Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Mit Umsetzung der FNP-Änderung kommt es voraussicht-
lich zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschafts-
schutzgebietes , geschützter Alleen oder des landesweiten Biotopverbundes. Eine detaillierte
Prüfung erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung.
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immis-
sionsgrenzwerte nicht überschritten werden:
Wechselwirkungen: Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der starken
anthropogenen Überprägung des Plangebiets bereits im Bestand stark gestört. Die Umsetzung
der FNP-Änderung verändert das Wirkungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen betreffen die
Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammenspiel
mit den Belangen von Freizeitnutzung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet. Zu
berücksichtigen ist auch die neue bauliche Entwicklung, die mit der FNP-Änderung vorbereitet
wird.
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Mit Ausnahme
leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plangebiet als sehr
unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfällig-
keit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht.
Eingriffsregelung: In den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren werden Grünordnungs-
pläne erstellt und Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen vorgesehen. Nachhaltige Be-
einträchtigungen des Naturhaushaltes sind nicht zu erwarten.
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, einge-
setzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich): Eine Kumulie-
rung mit den Auswirkungen weiterer Planungen im Umfeld des Deutzer Hafens ist zum der-
78
zeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Weitere FNP-Änderungen im Umfeld des Plange-
bietes erfolgen nicht. In der Umsetzung der Planänderung sind weder durch den Bau noch
durch den Betrieb des Vorhabens erhebliche Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techni-
ken und Stoffe zu erwarten. Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen nicht. Maßnah-
men zur Überwachung erheblicher Auswirkungen sind nach aktuellem Kenntnisstand auf
der Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich.
8.9 Referenzliste der Quellen
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men des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln, Stand: September 2020
- ADU cologne (2021): Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –im-
missionen aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Frei-
zeitlärm im Rahmen des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln. Stand Februar 2021
- Bezirksregierung Köln (2019): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet von Köln. Dritte Fort-
schreibung 1/2021
- Bezirksregierung Köln (2021): Stellungnahme des Dezernats 54 zur Beteiligung nach
§4 Abs. 2 BauGB vom 07. September 2021
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290314 (Abgerufen: 16. April 2021)
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Ha-fen. Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 25.03.2020
- Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020B): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer
Hafen – Klima 2050 & Lupenräume – Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 08.07.2020
- Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020): Umwelttechnische Untersuchung und Bewertung
des Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ – Beschreibung des Gesamtareals,
Stand: 23. September 2020
- EM-Institut (2020A): Magnetische Felder in der Nähe von elektrifizierten Bahnstrecken
und einer Bahnstrom-Hochspannungsfreileitung – Dokumentation der Ergebnisse von
Feldstärkenmessungen. Stand: 17.08.2020
- EM-Institut (2020B): Magnetische Felder in der Nähe von im innerstädtischen Bereich
betriebenen Umspannwerken – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstärkemessun-
gen. Stand: 19.08.2020
- Geologischer Dienst NRW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.
- Geologischer Dienst NRW (2021): Stellungnahme des Fachbereichs 31 – Geologie,
Rohstoffe, Untergrundnutzung zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 15. Septem-
ber 2021
- Ingenieurbüro Matthias Rau (2021): Bewertung der lufthygienischen Auswirkungen einer
Neuentwicklung des Deutzer Hafens in Köln/Deutz – Kurzzusammenfassung Ergebnis
Immissionsprognose NO2. Heilbronn. Stand: 15. März 2021
- ISF – Institut für Städtebau und Flächenmanagement Bonn (2018): Vorbereitende Unter-
suchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen.
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delgerechte Metropole Köln. Abschlussbericht. LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghau-
sen, 2013
79
- LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2019): Fachinfor-
mationssystem geschützte Arten. Messtischblatt 5007Quadrant 4 (Köln). Recklinghau-
sen, 2019
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kontinuierlicher-messungen/ [zuletzt abgerufen am 01. Februar 2021]
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KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-
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290294 (Abgerufen: 16. April 2021)
- moderne stadt / Stadt Köln (2018): Integrierter Plan Deutzer Hafen. Quartiersbuch.
Stand: August 2018
- MULNV – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
(2021): ELWAS-WEB. Abrufbar unter: https://www.elwasweb.nrw.de [zuletzt abgerufen
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- Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB und naturgutachten oliver tillmanns (2021):
Be-bauungsplan „Deutzer Hafen in Köln-Deutz“ der Stadt Köln – Artenschutzrechtliche
Prüfung, 1. Überarbeitung, Stand: 24. Februar 2021
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020A): Biotopkartierung. Stand:
08.06.2020
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020B): Baumbestand Integrierter Plan
Deutzer Hafen Köln. Baumerfassung und -bewertung. Stand: 10.06.2020
- RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Deutzer Hafen, Bebauungsplan
Infrastruktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. Stand: 02.07.2021
- Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH (2020): Mobilitätskonzept und Verkehrsgutach-
ten Deutzer Hafen. Zwischenbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans und Auf-
stellung des Infrastruktur-Bebauungsplans. Stand: Dezember 2020
- Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018): Deutzer Hafen Köln. Textbausteine zum Erläu-
terungsbericht/ Leitlinien zum Rahmenplan. Stand: 01. Februar 2018
- Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2020): Retentionsraumkonto Deutzer Hafen Köln.
Karte der Baufelder und Retentionsraumkonto. Stand: Mai 2020
- „Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2022): Deutzer Hafen. Stellungnahme zu den was-
serwirtschaftlichen Anforderungen gemäß der „Verordnung über die Raumordnung im
Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)“ vom 19.08.2021
des BMI. Vorabzug“
80
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Erschließung Deutzer Hafen Köln. Er-
läuterungsbericht Abstimmung StEB. Entwässerungsplanung Vorentwurf. Stand April
2020
- Stadt Köln (1991): Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28. April 1991 mit Stand vom Ja-
nuar 2021
- Stadt Köln (1997): Synthetische Klimafunktionskarte, Köln
- StEB Köln (2021): Grundhochwassergefahrenkarte. Abgerufen unter https://www.hw-
karten.de/index.html?Module=Hochwasser am 25.06.2021
- Transsolar Energietechnik GmbH (2020): Deutzer Hafen, Köln – Besonnung, Tageslicht
und Wind im Außenbereich. Zusammenfassung der Untersuchungen im Zeitraum 2017
bis 2018. Stand 20.01.2020
- Storm, Peter-Christoph und Thomas Bunge (Hrsg.) (2019): Handbuch der Umweltver-
träglichkeitsprüfung.
- Troll & Paffen (1964): Karte der Jahreszeitenklimate der Erde. In: Erdkunde 18: Seite 5 –
28
- ZKR – Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (2017): Europäisches Übereinkommen
vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Bin-
nenwasserstraßen (ADN)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (19)
- Alfred-Schütte-Allee
- Siegburger Straße
- Lindenallee
- Justinianstraße
- Severinsbrücke
- Poller Kirchweg
- Kirchweg
- Deutzer Ring
- Am Schnellert
- Auf dem Sandberg
- Deutzer Freiheit
- Mülheimer Hafen
- Deutzer Werft
- Im Hasental
- Am Rheinufer
- Gotenring
- Fort Rauch
- Südbrücke
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 1568/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.07.2022
- Erstellt
- 09.05.2022 11:43