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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußweg am Rhein von Westhoven bis Porz (Az.: 02-1600-143/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3679/2018 vom 07.01.2019

Stand: Am 22.01.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Bürgereingabe

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    Hallo Zusammen, mir ist heute bei einem Spaziergang am Rhein mit meiner Familie aufgefallen das es ziemlich gefährlich ist mit den Radfahrern und Fußgängern auf einem Weg. Speziell geht es um den Abschnitt ab Köln-Westhoven bis mindestens Köln-Porz. Der Weg ist zu eng, besonders wenn von beiden Seiten Radfahrer kommen und mit Fußgänger dabei. Besonders finde ich das da Rennradfahrer oder E-Biker mit über 30 km/h rücksichtslos fahren eine Gefahr für Fußgänger besonders Kinder sind. Mein Vorschlag wäre entweder ein ausgeschilderten Fahrradweg oder ein breiterer Weg. Viele Grüße
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 3679/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußweg am Rhein von Westhoven bis Porz (Az.: 02-1600-143/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwal- tung, in einen gemeinsamen Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Bundeswasser- straßenverwaltung die Umsetzung von möglichen, punktuellen Verbreiterungen des Leinpfads zu prü- fen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt den Bau eines „ausgeschilderten Fahrradweges“ oder eine Verbreiterung des Leinpfads von Westhoven bis Porz (siehe Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Der rechtsrheinische Leinpfad hat eine wichtige Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr. Dies trifft sowohl auf Freizeitverkehre, als auch auf Pendelverkehre zu, die den Weg gleichermaßen nutzen. Der Vorschlag, den Leinpfad zu verbreitern kann aktuell nicht umgesetzt werden. Das Platzangebot ist – insbesondere im Abschnitt Westhoven – sehr eingeschränkt. Der komplette Uferbereich des Rheins ist ein Landschaftsschutzgebiet, wodurch geplante Bebauungen vorab strenger Prüfungen unterzogen werden müssen. Gleiches gilt auch für den Hochwasserschutz, durch den einer Verbreite- rung des bestehenden Wegs sehr enge Grenzen gesetzt sind. Die Verwaltung wird prüfen, ob der Leinpfad im Bereich Ensen/Westhoven punktuell verbreitert wer- den kann. Dazu wird ein gemeinsamer Termin vor Ort mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Bundeswasserstraßenverwaltung stattfinden. Hierbei sollen die Möglichkeiten von punktuellen Ver- breiterungen vor dem Hintergrund der rechtlichen Bedingungen zu Naturschutz und Hochwasser- schutz überprüft werden. Der Vorschlag, den Radverkehr durch Beschilderung über eine andere Route zu führen, ist nicht um- setzbar. Es ist zurzeit keine vertretbare Alternativroute vorhanden, über die Radfahrende parallel zum Leinpfad sicher und komfortabel geleitet werden können. Solange eine Alternativroute nicht attraktiv ist, wird sie vermutlich auch nicht genutzt. Das heißt, die Radfahrenden würden durch eine Beschilde- rung nicht von der Nutzung des Leinpfads abgehalten werden. Eine Verbesserung der Situation vor Ort kann aktuell nicht kurzfristig herbeigeführt werden. Anlage: 1. Eingabe

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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