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3679/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußweg am Rhein von Westhoven bis Porz (Az.: 02-1600-143/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 22.01.2019, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2539 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3679/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rad- und Fußweg am Rhein von Westhoven bis Porz (Az.: 
02-1600-143/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwal-
tung, in einen gemeinsamen Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Bundeswasser-
straßenverwaltung die Umsetzung von möglichen, punktuellen Verbreiterungen des Leinpfads zu prü-
fen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt den Bau eines „ausgeschilderten Fahrradweges“ oder eine Verbreiterung des 
Leinpfads von Westhoven bis Porz (siehe Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der rechtsrheinische Leinpfad hat eine wichtige Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr. Dies trifft 
sowohl auf Freizeitverkehre, als auch auf Pendelverkehre zu, die den Weg gleichermaßen nutzen. 
 
Der Vorschlag, den Leinpfad zu verbreitern kann aktuell nicht umgesetzt werden. Das Platzangebot 
ist – insbesondere im Abschnitt Westhoven – sehr eingeschränkt. Der komplette Uferbereich des 
Rheins ist ein Landschaftsschutzgebiet, wodurch geplante Bebauungen vorab strenger Prüfungen 
unterzogen werden müssen. Gleiches gilt auch für den Hochwasserschutz, durch den einer Verbreite-
rung des bestehenden Wegs sehr enge Grenzen gesetzt sind. 
 
Die Verwaltung wird prüfen, ob der Leinpfad im Bereich Ensen/Westhoven punktuell verbreitert wer-
den kann. Dazu wird ein gemeinsamer Termin vor Ort mit der Unteren Naturschutzbehörde und der 
Bundeswasserstraßenverwaltung stattfinden. Hierbei sollen die Möglichkeiten von punktuellen Ver-
breiterungen vor dem Hintergrund der rechtlichen Bedingungen zu Naturschutz und Hochwasser-
schutz überprüft werden. 
 
Der Vorschlag, den Radverkehr durch Beschilderung über eine andere Route zu führen, ist nicht um-
setzbar. Es ist zurzeit keine vertretbare Alternativroute vorhanden, über die Radfahrende parallel zum 
Leinpfad sicher und komfortabel geleitet werden können. Solange eine Alternativroute nicht attraktiv 
ist, wird sie vermutlich auch nicht genutzt. Das heißt, die Radfahrenden würden durch eine Beschilde-
rung nicht von der Nutzung des Leinpfads abgehalten werden. 
 
Eine Verbesserung der Situation vor Ort kann aktuell nicht kurzfristig herbeigeführt werden.  
 
Anlage: 
1. Eingabe

Anlage 1 - Bürgereingabe

594 Zeichen

Hallo Zusammen, 
 
mir ist heute bei einem Spaziergang am Rhein mit meiner Familie aufgefallen das es 
ziemlich gefährlich ist mit den Radfahrern und Fußgängern auf einem Weg. Speziell geht es 
um den Abschnitt ab Köln-Westhoven bis mindestens Köln-Porz. Der Weg ist zu eng, 
besonders wenn von beiden Seiten Radfahrer kommen und mit Fußgänger dabei. 
Besonders finde ich das da Rennradfahrer oder E-Biker mit über 30 km/h rücksichtslos 
fahren eine Gefahr für Fußgänger besonders Kinder sind. Mein Vorschlag wäre entweder ein 
ausgeschilderten Fahrradweg oder ein breiterer Weg. 
 
Viele Grüße

Beratungsverlauf (1)

22.01.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3679/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.01.2019
Erstellt
08.11.2018 09:31