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3798/2021

Parkhäuser in der Innenstadt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.11.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.11.2021, TOP 6.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5039 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  15.11.2021 
 3798/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.11.2021 
 
Parkhäuser in der Innenstadt 
Herr Meurer bat um Auskunft über die folgenden Punkte: 
 
1. Anzahl der Stellplätze der Parkhäuser in der Innenstadt im städtischen Eigentum und an de-
nen die Stadt direkt oder über Gesellschaften beteiligt ist. Insbesondere die Anzahl der Stell-
plätze welche Kurzzeitparkenden zur Verfügung stehen. 
 
2. Auskunft über die Parktarife in den entsprechenden Häusern. Hier wird explizit nach der An-
gemessenheit des Tageshöchsatzes für die Tiefgarage Rheinauhafen gefragt. 
 
3. Inwiefern kann die Stadt Einfluss auf die Parktarife nehmen.  
 
4. Vorhandensein von Stellplätzen mit Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Vorbemerkung: 
 
Die Parkhäuser der unten stehenden Auflistung werden vom Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster verwaltet. Das operative Parkgeschäft wird als Dienstleistung im Auftrag und auf Rech-
nung der Stadt, durch die Firma Contipark Parkgaragengesellschaft mbH geleistet. 
 
Für die Häuser an denen die Stadt direkt oder über Gesellschaften beteiligt ist, liegen der Verwaltung 
lediglich Informationen zur Tiefgarage im Rheinauhafen vor. Die dortige Tiefgarage gehört der “Häfen 
und Güterverkehr Köln AG“ (HGK) und ist an die Apcoa-Gruppe verpachtet. 
 
Zu 1.  
 
Die Anzahl der Stellplätze für die im Eigentum der Stadt (Fiskalbesitz) befindlichen Parkhäuser bzw. 
Tiefgaragen können der untenstehenden Auflistung entnommen werden. Wie viele Stellplätze grund-
sätzlich für Kurzeitparkende zur Verfügung stehen, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Für den 
hypothetischen Extremfall, dass alle Dauerstellplatzmietenden gleichzeitig parken, steht noch die Dif-
ferenz aus den gesamten Stellplätzen abzüglich der Dauerparkenden für kurzzeitiges Parken zur Ver-
fügung. Ein solcher Zustand ist bisher aber noch nicht eingetreten. Über die Anzahl der freien Stell-
plätze wird für die angebundenen Häuser, über das städtische Verkehrsleitsystem informiert. 
 
Dem Pächter der Tiefgarage im Rheinauhafen wurden seitens der HGK 1.392 Stellplätze zur Verfü-
gung gestellt. Eine Auskunft zu Kurzeit- oder Dauerparkenden kann nicht erteilt werden.

2 
 
Zu 2. 
 
Die Parktarife der vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verwalteten Parkhäuser 
können der unten stehenden Auflistung entnommen werden. 
 
Die Parktarife der Tiefgarage im Rheinauhafen betragen 2,90 € je Stunde und der Tageshöchstsatz 
beträgt 45,00 €. 
 
Zu 3. 
 
Die Parktarife für die vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verwalteten Parkhäuser 
werden vom Rat der Stadt Köln festgelegt. 
 
Für die Tiefgarage im Rheinauhafen wurde die Tarifhoheit bei der Apcoa-Gruppe liegend vertraglich 
vereinbart. 
 
Zu 4. 
 
Am 24.06.2021 hat der Rat der Stadt Köln eine Anpassung des Klimaziels beschlossen. Die gesamt-
städtische Klimaneutralität soll danach bis 2035 erreicht werden (AN/1377/2021 geänderte Fassung). 
Zur Umsetzung dieses Zieles werden auch die städtischen Liegenschaften auf ihr Potential zur Unter-
stützung und Erreichung dieses Klimazieles geprüft und konkrete Maßnahmen umgesetzt.  
 
Die Verwaltung sieht im Bereich der Parkhäuser Handlungsnotwendigkeiten. Diese sind insbesondere 
bei den: 
 erneuerbaren Energien,  
 Elektromobilität,  
 City-Logistik und 
 (Lasten-) Fahrradparken.  
Hier wird die Verwaltung im Kontext der Verkehrs- und Energiewende als Hauptpfeiler des Klima-
schutzes ganzheitlich und interdisziplinär Konzepte erstellen, Maßnahmen definieren und durchfüh-
ren. Vordringlich wird die Ermittlung von kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen und deren Umsetzung 
betrieben. 
 
Stellplätze mit Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge gibt es bisher in noch keinem der sechs genannten 
Häuser. In einem ersten Schritt werden in der Tiefgarage am Dom zeitnah zunächst acht Ladepunkte 
geschaffen.  
 
Im Rahmen der anstehenden Sanierungs- und Umbauarbeiten der in die Jahre gekommenen Park-
häuser sollen darüber hinaus nicht nur vorhandene Baumängel behoben, sondern auch die Maßnah-
men umgesetzt, die einerseits der Sicherheit und dem Komfort dienen (z.B. Beleuchtung, Anzeige 
freier Plätze und Berücksichtigung größerer Fahrzeugbreiten) und andererseits dem  Klimaziel dienen 
(z.B. City-Logistik, (Lasten-) Fahrradparken, Photovoltaik sowie Elektromobilität).  
 
Insgesamt gilt es, die Parkhäuser und deren Nutzung zukunftsorientiert und klimagerecht zu optimie-
ren. 
 
Auflistung (zu 2):

3 
 
 
 
 
Tiefgarage am Dom (Am Dom), Kurt-Hackenberg-Platz 2, 50667 Köln 
Tiefgarage Breslauer Platz [Hbf] (Bresl. Platz), Am Alten Ufer, 50667 Köln 
Tiefgarage Groß St. Martin (Gr. St. Martin), Große Neugasse, 50667 Köln 
Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring (KWR), Kaiser-Wilhelm-Ring, 50672 Köln 
Tiefgarage Philharmonie (Philharmonie), Bischofsgartenstraße, 50667 Köln 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3798/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.11.2021
Erstellt
28.10.2021 14:36