A-N/0007/2022
Abriss der Fußgängerbrücke Brüningheide
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
1059 Zeichen
A-N/0007/2022
Münster, 28.07.2022
Abriss der Fußgängerbrücke Brüningheide
Die BV-Nord möge beschließen:
Die Fußgängerbrücke über die Brüningheide wird abgerissen.
Begründung:
Im September 2021 hat die BV-Nord bereits einen Grundsatzbeschluss zum Abriss
der Fußgängerbrücke gefasst, vor einer endgültigen Entscheidung aber die Ver-
waltung um Prüfung gebeten, ob es rechtliche oder verkehrstechnische Gründe
gibt, die gegen einen Abriss sprechen und ob ein Abriss unter Betrachtung der
Lebensdauer und der regelmäßigen Unterhaltungskosten zu finanziell vertretbaren
Bedingungen möglich ist.
Mit Vermerk vom 27.04.2022 stellt die Verwaltung nunmehr fest, dass die derzei-
tige Verkehrssituation die Brücke entbehrlich macht, der baldige Abriss auch unter
ökonomischer Betrachtung wirtschaftlicher als eine längerfristige Unterhaltung ist
und auch sonst keine rechtlichen oder tatsächlichen Bedenken gegen einen Abriss
bestehen und der Abriss daher befürwortet wird.
Kiewit
Kolbert
Giesbert
Görlich
Stienemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Brüningheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0007/2022
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 02.08.2022
- Erstellt
- 02.08.2022 15:59