3449/2021
Verkehrliche Umgestaltung eines Teilbereiches am Ehrenfeldgürtel
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 03.11.2021 3449/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 Verkehrliche Umgestaltung eines Teilbereiches am Ehrenfeldgürtel Anfrage AN/2012/2021 der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.10.2021 Die Anfrage lautet: 1. Die Verwaltung möge erläutern, welche Abhängigkeiten oder Synergien bei Planung und Aus- führung zwischen beiden Baumaßnahmen bestehen, und wie eine weitere Verschiebung des barrierefreien Umbaus verhindert werden soll. 2. Die Verwaltung möge erläutern, warum trotz der bereits erkannten Rückstauproblematik einer Variante der Vorzug gegeben wird, die dieses Problem nicht löst. 3. Die Verwaltung möge erläutern, auf welchem Weg und nach welchen Kriterien speziell dieses Vorhaben seinen Weg auf das Bürger*innenbeteiligungsportal gefunden hat und nach wel- chen generellen Kriterien Vorhaben für eine Bürger*innenbeteiligung ausgewählt werden. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.: Aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Haltestellen werden diese bei der Planung und Umsetzung der Barrierefreiheit zusammen betrachtet. Eine Zusammenlegung der beiden Haltestellen sowie die Umsetzung von Mittelbahnsteigen bei beiden Haltestellen wurden in der Machbarkeitsstudie unter- sucht und ausgeschlossen. Die Verlegung einer Haltestelle wurde ebenfalls untersucht und von der Politik abgelehnt (Vorlagen-Nr.:3911/2015). Zudem muss bei einem Umbau der beiden Haltestellen der Straßenraum ganzheitlich betrachtet werden und sich zukünftig in das Gesamtbild des Gürtels einfügen. Die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) konnte abgeschlossen werden. Nun soll der erweiter- te Planungsbeschluss eingeholt werden, der Anfang 2022 den politischen Gremien vorgelegt werden soll. Anschließend soll der Planungsprozess mit der Entwurfsphase (Leistungsphase 3) fortgeführt werden. Zu 2.: Bei der Planung der Bahnsteiganhebungen müssen die zukünftige Verkehrsführung im Straßenraum sowie das Radverkehrskonzept Ehrenfeld umfassend berücksichtigt werden. 2 Das Radverkehrskonzept wurde am 31. Mai 2021 von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen (Vorlagen-Nr.: AN/0885/2021). Im Beschlusspunkt 5 zum Gürtel heißt es: „Entlang des gesamten Gürtels im Stadtbezirk Ehrenfeld wird durchgängig eine Autospur und ein Fahrradstreifen mit einer Mindestbreite von 2,50 m entsprechend des Beschlusses zum Kölner Fahrradgürtel (Vorlagen-Nr.: AN/1438/2018) umgewandelt (…). Entlang der gesamten Ehrenfelder Gürtelstrecke ist Tempo 30 anzuordnen (Vorlagen-Nr.: AN/0443/2021). (…)“. Vollständigkeitshalber ist zu erwähnen, dass das Radverkehrskonzept als Gesamtkonzept von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen wurde und somit als Handlungsrahmen für die zukünftigen Verkehrsplanungen im Stadtbezirk festgelegt worden ist. Bei den Beschlusspunkten zur Venloer Straße und zum Gürtel, die im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld ebenfalls aufgeführt werden, ist der Verkehrsausschuss das zuständige Beschlussorgan. Somit müssen diese Punkte final noch vom Verkehrsausschuss beschlossen werden (s. Vorlagen-Nr. 2716/2021). Für die Planung der Bahnsteiganhebungen und die Anpassung des Straßenraumes wurde für die Vorplanung eine Machbarkeitsstudie und ein Verkehrsgutachten beauftragt und angefertigt. Aus den Erkenntnissen aller Fachdisziplinen, die die Machbarkeitsstudie mitbegleitet haben, wurden drei Vari- anten abgeleitet, von denen zwei als weiter zu verfolgende Varianten für eine spätere Umsetzung gelten. Im Planungsbereich treten deutliche Zielkonflikte auf, so dass der jeweilige Fokus der Varian- ten diese Zielkonflikte widerspiegelt. • Variante A Einstreifigkeit mit Fokus auf den Baumschutz • Variante B Zweistreifigkeit mit Fokus auf die Leistungsfähigkeit der Straße • Variante C Mischvariante als Kompromiss aus Variante A und B Ein Ergebnis des Verkehrsgutachtens ist, dass auf Basis bestimmter Annahmen ein Rückstau von Fahrzeugen entstehen kann, der die Autobahn BAB 57 in stadteinwärtiger Fahrtrichtung in den Spit- zenstunden beeinträchtigt. Die Problematik des Rückstaus besteht bei allen untersuchten Varianten und ist auch bereits in der IST-Situation vorhanden. Durch weitere Untersuchungen sind Lösungen zu entwickeln, welche eine Vermeidung von Rückstaus auf der Autobahn zum Ziel haben. Für die einstreifige Variante sprechen die Möglichkeit der Umsetzung des Radverkehrskonzepts und ein möglichst großer Erhalt von Bäumen. Zu 3.: Für die Verwaltung gilt seit Januar 2021, dass die systematische Öffentlichkeitsbeteiligung bei allen Vorlagen für den Verkehrsausschuss angewandt wird. Zusätzlich ist diese Vorgabe in den Bezirksver- tretungen Kalk, Lindenthal und Nippes, sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün anzuwen- den. Ab 2022 wird die systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf alle mobilitätsbezogenen Vorlagen des Dezernates für Mobilität ausgeweitet. Die Verwaltung hat daher in diesem Projekt eine frühe Bürger*innenbeteiligung gestartet, um ein all- gemeines Meinungsbild der Bürger*innen zu erfassen. Mehr als 300 Kommentare und Anregungen wurden mitunter über das Bürger*innenbeteiligungsportal eingebracht. Diese Anregungen, Wünsche und Sorgen werden in den nächsten Leistungsphasen mitbetrachtet und die ganzheitliche Planung für den Bereich Subbelrather Straße bis Nußbaumerstraße fortgesetzt. Im Zuge des erweiterten Pla- nungsbeschlusses wird über die Auswertung der frühen Bürger*innenbeteiligung näher berichtet. Gez. i.V. Greitemann für Dez. III
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3449/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 03.11.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 08:24