Mandari Insight

AN/1312/2023

Änderungsantrag zur Schwerpunktsetzung der Arbeit im Integrationsrat in der 2. Hälfte der aktuellen Wahlperiode

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 29.08.2023

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Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung der Arbeit im IR

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Tayfun Keltek, Elizaveta Khan - Gemeinsamer Änderungsantrag zur Schwerpunktsetzung IR

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Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung der Arbeit im IR

10818 Zeichen

1 
 
Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung der Arbeit im IR 
Im Folgenden werden drei unterschiedliche Bereiche der Migrationsarbeit definiert:   
1. Bereich: 
Anerkennung und 
Nutzung der Res-
sourcen und Potentiale 
von Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte und 
Überwindung der 
defizitorientierten 
Perspektive auf 
Migration 
 
… zur weiteren gemeinsamen 
Gestaltung der Zuwanderungsstadt 
Köln. Ziel ist, dass Menschen mit 
internationaler Familien-geschichte 
mit ihrem Wissen, ihren Potentialen 
und Ressourcen als gleichwertiger 
Teil der Gesellschaft gesehen und 
gehört werden. Sie müssen mit ihrer 
Herkunftsidentität grundsätzliche 
anerkannt und ihre Potentiale als 
gesellschaftlichen Mehrgewinn in 
einer global vernetzten Welt und 
durch Zuwanderung geprägten Stadt 
wertgeschätzt werden. 
Durch die Identifizierung, 
Sichtbarmachung, Stärkung ihrer 
Potentiale kann ein  
wichtiger Beitrag zur Überwindung 
diskriminierenden und rassistischen 
Denkens geleistet werden.  
 
Dies kann z.B. erreicht werden durch 
1. die Identifizierung individueller Ressourcen und  Stärkung 
persönlicher Potentiale von Menschen mit internationaler 
Geschichte. Kinder und junge Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte sind bereits in Kita und Schule in 
unterschiedlicher Intensität aufgrund ihrer Herkunft, 
Hautfarbe, Religion etc. oftmals von Ausgrenzung und 
Rassismus betroffen. Diese Negativerlebnisse und der 
gesellschaftlich defizitäre Blick auf sie, kann ihre 
Entwicklung zu einer gesunden und vollständigen 
Persönlichkeit behindern und die Entfaltung ihrer 
individuellen Potentiale massiv beeinträchtigen. Dies gilt 
insbesondere für Menschen mit Behinderungen, wie bspw. 
Gehörlose. Erforderlich sind hier z.B. Maßnahmen einer 
wertschätzenden Ermittlung der persönlichen Ressourcen 
und Potentiale, Herstellung von Barrierefreiheit aus 
intersektionaler Perspektive (Mehrsprachigkeit, Zugänge für 
Menschen, die be_hindert werden etc., das Angebot von 
Seminaren zur Stärkung von Empowerment 
1 und 
Awareness 2 
2. die Nutzung der vorhandenen migrationsgesellscha ftlichen 
Kompetenz aufgrund des Aufwachsens in zwei oder 
mehreren Lebenswirklichkeiten (hinsichtlich Traditionen, 
Sprachen, Religion, Erinnerungskulturen, Habitus etc.) für 
die Gestaltung und Weiterentwicklung der 
                                                           
1  Empowerment zielt darauf ab, dass Menschen die Fähigkeit entwickeln und verbessern, ihre soziale Lebenswelt und ihr Leben selbst zu gestalten und sich nicht von außen 
gestalten zu lassen.  
2 Awareness bezeichnet das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für Situationen und Strukturen, in denen Grenzen anderer wie z.B. durch Diskriminierung und Ausgrenzung 
überschritten werden und wie man sich im Voraus für solche Situationen sensibilisieren kann.

2 
 
Einwanderungsstadt Köln. Kölner*innen mit internationaler 
Familiengeschichte wissen besser was neu zugewanderte 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte brauchen, 
was sie blockiert, was ihnen nützt etc.: „Vielfältige Menschen 
ermuntern zu Vielfalt.“  
3. die Nutzung der mitgebrachten und der zugelernte n 
Sprachkompetenzen (siehe Ratsbeschluss ‚Identität stärken 
- natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘) vom 20.6.22) für die 
Einwanderungsstadt Köln z.B. durch gezielte Einstellung von 
Menschen mit mehrsprachigen Kompetenzen bei der 
öffentlichen Verwaltung, Beratungsträgern, Polizei etc. und 
Aufforderung das mitgebrachte Sprachpotential einzusetzen 
etc. Hierdurch können z.B. Verfahren bei der 
Stadtverwaltung für neu zugewanderte Menschen 
wertschätzender und auch effektiver gestaltet werden. Die 
deutsche Sprache ist selbstverständlich die Verkehrs- und 
Amtssprache. 
 
4. die Sichtbarmachung der Potentiale (und Verlasse n der 
Defizitperspektive) von Menschen mit internationaler 
Geschichte in Kindergärten, Schulen, Verwaltungen und auf 
dem Arbeitsmarkt, z.B. durch  
- Werbung zur Ausweitung von bilingualen Angeboten in 
Kitas und Schulen,  
- Infoveranstaltungen für nichtmigrantisch geprägte 
Organisationen. Denkbar sind z. B. in inhaltlicher Anlehnung 
an Integrationskurse für Migrant*innen entsprechende 
Kampagnen oder Infoveranstaltungen mit dem Thema: „Wie 
funktioniert eine Migrationsgesellschaft?“ etc., 
für 
aufnehmende Communities 
 - Kampagnen zum Erkennen und Nutzen der Potentiale von 
Migration für ankommende und aufnehmende Communities 
- Beratung von Verwaltungen und Firmen zur Nutzung dieser

3 
 
Potentiale  
- Sichtbarmachung der bereits vorhandenen Potentiale in 
den Strukturen der Stadtteile, z.B. durch Hinweis auf das 
bürgerschaftliche Engagement in den Interkulturellen 
Zentren, bürgerschaftliches Engagement im Stadtteil und in 
Vereinen etc. - wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung von 
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potentialen der 
Migration etc. 
 
Zur Einleitung eines Perspektivwechsels im Sinne einer 
Anerkennung und Nutzung der Ressourcen und Potentiale von 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte besteht ein 
großer Bedarf an einer grundsätzlichen strukturellen Förderung 
entsprechender Maßnahmen.  Hierbei sollten u.a. die 
Interkulturellen Zentren und die Migrant*innenorganisationen 
eine wichtige Rolle spielen.  
 
Wichtig bleibt es dennoch bei einer Potenzial- und 
Ressourcenorientierung, keinen „Nützlichkeitsdiskurs“ in Bezug 
auf Menschen mit internationaler Geschichte zu führen. 
 
Migration und Diversität sind die Norm der globalen und 
vernetzen Welt, und jeder Mensch ist wertvoll für die ganze 
Gesellschaft.

4 
 
 
2. Bereich: Schaffung 
von 
Chancengerechtigkeit 
und gleichberechtigter 
Teilhabe für alle 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte 
 
… durch Vermittlung und 
Sicherstellung eines 
gleichberechtigten und  
diskriminierungsfreien Zugangs zu 
allen Bereichen des Regelsystems 
der Stadt und seiner 
gesellschaftlichen Angebote. 
durch 
- Abbau von diskriminierenden Zugangsbarrieren ( 
bspw.: 
mangelnde räumliche und kommunikative Barrierefreiheit, 
Barrieren auf der Kommunikations- und Interaktionsebene 
wie Rassismus und Diskriminierung in Wort und Handlung, 
mangelndes Fachwissen und unzureichende 
Sensibilisierung für die spezifischen Bedürfnisse, 
Institutionelle Diskriminierung durch strukturell bedingte 
standardisierte Abläufe und Routinen und dem damit 
verbundenen Zeit- und Effizienzdruck, mangelnde 
diversitätsorientierte Ausrichtung der Angebote etc.) 
 
- Sicherstellung, dass alle städtischen Angebote au ch für 
Menschen mit internationaler Geschichte zur Verfügung 
stehen und bei persönlichem Bedarf und Interesse von 
diesen auch genutzt werden können, 
- Sicherstellung der Barrierefreiheit durch einen i ntersektionalen 
Blick auf Migration, Geschlecht und Behinderung, 
beispielsweise durch das Mitdenken von Gebärdensprachen . 
- Sensibilisierung der Gesellschaft und ihrer Insti tutionen für 
ausgrenzendes, diskriminierendes und rassistisches 
Verhalten und evtl. bestehender Zugangsbarrieren für 
Menschen mit internationaler Geschichte, 
- Förderung von Antirassismusprojekten und Beratung sstellen 
bei Diskriminierung und Rassismus 
- Förderung der politischen Partizipation u.a. durc h Stärkung 
des Integrationsrates 
Hierbei spielen u.a. die Interkulturellen Zentren eine wichtige 
Rolle und sollten künftig Aufgaben des Regelsystems wie das 
Angebot von Seniorenberatungen, Seniorennetzwerken, der 
Kinder- und Jugendarbeit, der Offenen Ganztagsschule etc. 
übernehmen.

5 
 
Dieser Themenbereich wird bearbeitet, es bestehen 
verschiedene Forderungen (z.B. im Senior*innenbereich, 
Gesundheitsbereich etc. pp)

6 
 
 
3. Bereich: Integration 
von neu zugewanderten 
Menschen mit 
internationaler 
Familiengeschichte und 
der postmigrantischen 
Gesellschaft 
3- 
Integration verstanden 
als das Engagement der 
aufnehmenden und der 
ankommenden 
Communities  
… zur gesellschaftlichen und 
kulturellen Orientierung sowie der 
sprachlichen Qualifikation durch 
Maßnahmen.  
 
wie z.B.: 
• Angebot von Sprachkursen 
• Angebot von Integrationskursen 
• Beratungsangebote für Geflüchtete 
• Hilfen bei der Wohnungssuche (z.B. Auszugsmanageme nt), 
Hilfen bei Kitasuche, Hilfen bei der Vermittlung in Schulen 
etc. 
• Hilfen bei der Antragstellung bei Behörden etc. pp . 
• Übersetzungshilfen 
Erforderlich sind des Weiteren 
• Schutzräume in städtischen Unterkünften für queere  
geflüchtete Menschen 
• Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende in städti schen 
Unterkünften 
• Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende der 
Sicherheitsdienste in den städtischen Unterkünften 
• Barrierefreiheit für Menschen, die be_hindert werd en und 
eine internationale Familiengeschichte haben, fördern 
• Audioversion auf der Seite der Ausländer*innenbehö rde 
Köln überarbeiten (das Vorlesen lassen in der jeweils 
übersetzten Sprache funktioniert nicht gut, die Aussprache 
ist so, dass sie nicht verständlich ist) 
Dieser Themenbereich wird von Trägern, Interkulturellen 
Zentren, Beratungsstellen etc. abgedeckt. Der Bedarf nach 
einer strukturellen Förderung und dem kontinuierlichen 
Finanzierungsbedarf der Angebote ist in einer 
Einwanderungsgesellschaft / Einwanderungsstadt weiterhin 
                                                           
3 Unter einer postmigrantischen Gesellschaft (von lateinisch post ‚hinter', ‚nach') wird hier die aktuelle deutsche Gesellschaft verstanden, welche durch eine gemeinsam gemachte 
Erfahrung der Migration geprägt ist.

7 
 
hoch, da sich sowohl das Aufgabenspektrum als auch die 
Anzahl der Ratsuchenden und Projektteilnehmenden stetig 
erhöht. Es ist notwendig eine Strategie zur Sicherstellung der 
Ressourcen für dieses Engagement zu erarbeiten.  
 
 
Hinweis: Grundsätzlich sind in allen drei genannten Bereichen immer auch Intersektionale Perspektiven  zu berücksichtigen, denn 
Menschen sind immer unterschiedlich und sind immer unterschiedlichen "Gruppen" zugehörig. Die Vielfalt drückt sich aus in Bezug 
auf Geschlecht, Geschlechtsidentitäten, Wohnort, Herkunft, sozialer Status, gesundheitliches Befinden, Alter etc. (siehe hierzu auch 
die Kampagne des Integrationsrates MEHRALLES). Diese Unterschiede sind eine Realität. Zur dieser Realität gehört aber auch, dass 
je nachdem, zu welcher „Gruppe“ wir gehören, wie alt wir sind, wie viel Geld wir haben, welche Hautfarbe wir haben, welchen Pass wir 
haben, und, und, und... wir unterschiedlich behandelt werden, wir unterschiedliche Chancen oder Probleme haben, und unser Leben 
entsprechend anders verlaufen kann. Mit dem Begriff Intersektionalität können wir kritisch auf die "Kreuzungen" in unserer 
Gesellschaft schauen. Und wir können nach der Betrachtung überlegen, wie wir unsere Gesellschaft gerechter, mit weniger 
Rassismus und weniger Diskriminierung gestalten können.

Tayfun Keltek, Elizaveta Khan - Gemeinsamer Änderungsantrag zur Schwerpunktsetzung IR

3413 Zeichen

Tayfun Keltek, Elizaveta Khan       03.08.2023 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Gremium  Datum der Sitzung  
Integrationsrat 15.08.2023 
 
Antrag zur Schwerpunktsetzung der Arbeit im Integrationsrat in der 2. Hälfte der aktu- 
ellen Wahlperiode 
Die Mitglieder des Integrationsrates trafen sich am 15.4.23 zu einer Klausurtagung. Ein 
Schwerpunktthema der Klausurtagung war ein Austausch über die Ausrichtung der künftigen 
Arbeit im Integrationsrat in der 2. Hälfte der aktuellen Wahlperiode.  
Das in der Anlage beigefügte Papier ist das Ergebnis der Diskussion der Teilnehmenden: 
Tayfun Keltek, Malik Karaman, Christophe Twagiramungu Mugabowindekwe, Gönül Topuz, 
Turan Özkücük, Vivian Berhane, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Ali Esen, Fardad Hoo- 
ghoughi, Luziano Gonzalez Tejon, Claudia Brock-Storms, Martin Erkelenz, Dr. John Akude 
sowie weiteren Ergänzungen von GOL/Elizaveta Khan und Engagierten aus den Interkultu- 
rellen Zentren. 
Der Integrationsrat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen: 
Beschluss: 
Der Integrationsrat  
1. nimmt das in der Anlage beigefügte Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung 
der Arbeit des Integrationsrates mit seiner Differenzierung der Themenbereiche  
a) Anerkennung und Nutzung der Ressourcen und Potentiale von Menschen mit interna- 
tionaler Familiengeschichte und Überwindung der defizitorientierten Perspektive auf 
Migration  
b) Schaffung von Chancengerechtigkeit und gleichberechtigter Teilhabe für alle Men- 
schen mit internationaler Familiengeschichte 
c) Integration von neu zugewanderten Menschen  mit internationaler Familiengeschichte  
und der postmigrantischen Gesellschaft 1- Integration verstanden als das Engage- 
ment der aufnehmenden und der ankommenden Communities 
zur Kenntnis und verabschiedet es als Positionspapier ‚Schwerpunktsetzung der Arbeit 
des Integrationsrates / 2. Hälfte der Wahlperiode 2020-2025‘,  
2. wird künftig den Bereich ‚Anerkennung und Nutzung von Potentialen‘ in besonderer 
Weise mit politischen Initiativen und den Bereich ‚Schaffung von Chancengerechtigkeit‘ 
weiterhin eng über die Facharbeitskreise begleiten, 
                                                
1 Unter einer postmigrantischen Gesellschaft (von lateinisch post ‚hinter', ‚nach') wird hier die aktuelle deutsche 
Gesellschaft verstanden, welche durch eine gemeinsam gemachte Erfahrung der Migration geprägt ist.

3. bittet die Fachverwaltung ‚Amt für Integration und Vielfalt‘ künftig den Bereich ‚Anerken- 
nung und Nutzung der Ressourcen und Potentiale‘ in besonderer Weise zu beachten und 
entsprechende Initiativen und Maßnahmen (auch finanziell) zu unterstützen, sowie die 
Umsetzung in den Bereichen ‚Schaffung von Chancengerechtigkeit‘ und ‚Integration‘ wei- 
ter in allen Bereichen der Stadtverwaltung zu begleiten und zu unterstützen, 
4. bittet diesen Beschluss des Integrationsrates den Ausschüssen Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen, Ausschuss für Kunst und Kultur, Ausschuss Schule und Weiterbil- 
dung, Ausschuss Soziales und Senioren, Gesundheitsausschuss sowie dem Jugendhil- 
feausschuss als Mitteilung zur Kenntnis zu geben. 
Anlage:  ‚Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung der Arbeit im IR‘ 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Elizaveta Khan

Beratungsverlauf (1)

15.08.2023 Integrationsrat
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1312/2023
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
29.08.2023
Erstellt
03.08.2023 11:42