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0192/2025

Einrichtung eines Wahlbüros (Direktwahl) zur Bundestagswahl im Stadtbezirk Porz

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2025

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4372 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/345 
 
Vorlagen-Nummer 
 0192/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
 
Einrichtung eines Wahlbüros (Direktwahl) zur Bundestagswahl im Stadtbezirk Porz 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
AN/0047/2025 
Antrag: 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, 
 
 die direkte Wahl so wie bei allen vorherigen Wahlen im Bezirksrathaus Porz oder an einer 
anderen zentralen Stelle innerhalb des Stadtbezirks Porz zu ermöglichen und 
 am Tag der Bundestagswahl Wahllokale in allen Porzer Stadtteilen einzurichten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Grundsätzlich richtet die Verwaltung bei jeder regulären Wahl in jedem Bezirksrathaus und zu-
sätzlich im KalkKarree einen Direktwahlstandort ein, um den Wähler*innen im Interesse einer 
hohen Wahlbeteiligung die Wahlmöglichkeit möglichst nahe zu bringen und zu erleichtern. Da-
mit ist Köln im interkommunalen Vergleich im Übrigen führend. Die Stadt München bietet ne-
ben dem Wahlamt selbst nur fünf Direktwahlstandorte an, Frankfurt, Düsseldorf und Dortmund 
beispielsweise jeweils sogar nur einen. 
 
Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gelten allerdings andere, beson-
dere Rahmenbedingungen: 
 
Seit der Auflösung der Regierungskoalition stehen gerade einmal drei Monate zur Verfügung, 
um diese Wahl vorzubereiten, ohne zusätzliche qualifizierte Personalressourcen.  
 
Dazu gehört – als ein Teil der Wahlorganisation – auch für die Direktwahlschalter auskömm-
lich geeignetes Personal von extern zu gewinnen, dieses zu qualifizieren und die Dienst- und 
Fachaufsicht im laufenden Betrieb zu gewährleiten. An jedem einzelnen Standort sind zudem 
erst die räumlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und 
ggf. Mobiliar bereitzustellen. Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten müssen an je-
dem Standort zu jeder Zeit ausreichend Materialien (Stimmzettel, Briefwahlunterlagen) verfüg-
bar sein, was eine laufende und engmaschige Überwachung, Logistik und Belieferung erfor-
dert. 
 
Innerhalb des jetzt zur Verfügung stehenden, extrem kurzen Zeitraums war es nicht zu ge-
währleisten, genügend qualifiziertes Personal einzustellen, um die Direktwahlschalter beset-
zen zu können. Des Weiteren stehen für die Wahlorganisation bei dieser Bundestagswahl we-
der die zeitlichen noch personellen Ressourcen zur Verfügung, um die beschriebenen Auf-
wände weiterhin für zehn Direktwahlschalter betreiben zu können. Von daher war eine Ein-

2 
 
schränkung unumgänglich, um insgesamt eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Wahlor-
ganisation gewährleisten zu können.  
 
Im Ergebnis wird nun in jedem der vier Kölner Wahlkreise jeweils eine Direktwahl ermöglicht 
und zwar an den Standorten in Rodenkirchen, Nippes, Kalk und Mülheim. Dort werden soweit 
wie möglich die Anzahl der Schalter erhöht und Öffnungszeiten angepasst. 
 
Die Verwaltung hält dies unter den gegebenen Umständen für einen zielführenden Kompro-
miss, der ohne Frage für einige Bürgerinnen und Bürger auch mit weiteren Wegen für die Di-
rektwahl verbunden ist.  
 
Die Verwaltung bietet den Wähler*innen, die am Wahltag die Urnenwahl nicht in Anspruch 
nehmen können, mit der Briefwahl eine bequeme Alternative zur Direktwahl, so dass niemand 
auf die Stimmabgabe verzichten muss oder in der Ausübung des Wahlrechts gehindert wird. 
 
Zu den Wahlgebäuden im Stadtbezirk Porz hat die Verwaltung bereits mit der Vorlage 
3441/2024 ausführlich Stellung bezogen. Die Bezirksvertretung Porz hatte die Stellungnahme 
in der Sitzung am 07.11.2024 zur Kenntnis genommen. 
 
Dazu ist lediglich zu ergänzen, dass die gesetzlichen Anforderungen aus § 46 Bundeswahl-
ordnung durch die Wahlgebäude im Stadtbezirk Porz erfüllt werden. Danach sollen die Wahl-
räume soweit möglich in Gemeindegebäuden sein und nach den örtlichen Verhältnissen, so 
ausgewählt werden, dass allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und 
anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst er-
leichtert wird. 100% der Wahlgebäude sind rollstuhlgerecht. 
 
Mit dem Angebot der Urnenwahl in den Wahlgebäuden, der Direktwahl in den Wahlkreisen so-
wie der Briefwahl wird allen Wahlberechtigten eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit geboten.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0192/2025
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.01.2025
Erstellt
16.01.2025 16:15