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3667/2022

Seilbahn (Rheinpendel) - Beantwortung der Anfrage AN/1884/2022 der Fraktion GUT und Klima Freunde in der Sitzung der BV NIppes vom 03.11.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.12.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4187 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
 
Vorlagen-Nummer 
 3667/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 
 
Seilbahn (Rheinpendel) - Beantwortung der Anfrage AN/1884/2022 der Fraktion GUT und Klima 
Freunde in der BV Nippes in der Sitzung vom 03.11.2022 
Die Fraktion GUT/Klima Freunde bittet um Beantwortung folgender Fragen zur Planung (technische 
Machbarkeitsstudie) eines Rheinpendels/Seilbahnsystems: 
 
Fragen: 
 
1) Warum war die Bezirksvertretung Nippes bislang nicht in der Beratungsfolge zu Mitteilungen und 
Prüfergebnissen betreffend neuer Seilbahnverbindungen vorgesehen? 
2) Hat die Verwaltung in Zukunft vor, die Bezirksvertretung Nippes, so wie alle weiteren betroffenen 
Bezirksvertretungen, in die Beratungsfolge hierzu aufzunehmen? 
3) Haben seit Prüfbeginn (März 2019) Ortsbegehungen durch die Verwaltung und die KVB AG im 
Stadtbezirk Nippes stattgefunden, und wenn ja, wieso waren hierzu Vertreter*innen der BV nicht 
eingeladen? 
4) Für die Bürger*innen des Stadtbezirks Nippes sind öffentlich zugängliche Informationen zu dem 
seit über drei Jahren andauernden Seilbahnprüfvorgang nur sehr schwer über das unhandliche 
Ratsinformationssystem zu finden. Plant die Verwaltung hierzu eine Aufbereitung von Bür-
ger*inneninformationen auf der Homepage der Stadt Köln? 
5) Der aktuellen Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass bislang öffentliche Fördermittel für 
den Prüfvorgang verwendet wurden. Um welche Fördermittel und in welcher Höhe handelt es 
sich? 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
zu 1) Die Beauftragung der Verwaltung zur Untersuchung eines Seilbahnsystems (Rheinpendel) 
erfolgte auf Beschluss des Verkehrsausschusses. 
Nach einer ersten technischen Einschätzung eines fachkundigen Büros sowie dem Ergebnis 
einer Potentialanalyse hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Eingrenzung des Un-
tersuchungsraumes für die Erstellung der technischen Machbarkeitsstudie vorgeschlagen. 
Seither erfolgten die Beauftragung eines Planungsbüros und, aktuell, die Erstellung der tech-
nischen Machbarkeitsstudie. 
 
zu 2) Das Ergebnis der technischen Machbarkeitsstudie soll allen betroffenen Bezirksvertretungen 
zur Beratung vorgelegt werden. 
 
zu 3) Vor Eintritt in die Planung wurde den Mitarbeitenden des Ingenieurbüros der Untersuchungs-
raum in einem Ortstermin erläutert. Hierbei handelte es sich um einen verwaltungsinternen 
Termin. 
 
zu 4) Der Prüf- oder auch Planungs-Vorgang wurde nicht im Ratsinformationssystem abgebildet, 
hier erfolgt, im Zusammenhang mit der entsprechenden Vorlage, die Einstellung des Pla-

2 
 
nungs-Ergebnisses. 
Sofern der Verkehrsausschuss eine Weiterverfolgung der Planung beschließt, wird die Ver-
waltung das bisherige Ergebnis sowie den weiteren Verfahrenslauf auf einer Projektseite ver-
öffentlichen. 
 
zu 5) Mit Datum 18. Dezember 2020 wurde seitens des Landesverkehrsministeriums eine Förder-
möglichkeit mit dem Titel „Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvor-
rates“ veröffentlicht. U.a. sollen Planungsleistungen, die die Leistungsphasen 1, 2, 3 und/oder 
4 nach HOAI abdecken, gefördert werden. Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchun-
gen sollen in diesem Zusammenhang ebenfalls gefördert werden. Diese Förderrichtlinie wurde 
zum 22. Dezember 2021 neu gefasst. Dabei wurden die finanziellen Mittel aufgestockt und die 
Laufzeit bis zum Jahresende 2025 verlängert. 
Die KVB hat mit Datum 31. Januar 2022 im Rahmen dieser Fördermöglichkeit zu den Pla-
nungsleistungen einen Finanzierungsantrag für 4 Maßnahmen, u.a. dem Rheinpendel bei der 
Bewilligungsbehörde Zweckverband Nahverkehr Rheinland eingereicht. Hiermit sollten die 
Ausgaben der Machbarkeitsstudie des Rheinpendels weitestgehend aus den o.g. Landesmit-
teln refinanziert werden. 
Der Beginn einer Maßnahme, hier die Vergabe der Machbarkeitsstudie, darf aber nie vor der 
zuschusstechnischen Genehmigung liegen. Da die Machbarkeitsstudie bereits vergeben war, 
hat die KVB den Antrag für das Rheinpendel zurückgezogen.   
Es sind also weder Fördermittel beantragt, noch abgerufen worden.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3667/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.11.2022
Erstellt
02.11.2022 09:55