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Denkmalschutz für Zentralbibliothek

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1843/2018 vom 04.06.2018

Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48/1 Vorlagen-Nummer 04.06.2018 1843/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Denkmalschutz für Zentralbibliothek Text der Anfrage Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.04.2018: „Herr Graf erinnert an seine mündliche Anfrage zur Denkmalwürdigkeit der Zentralbibliothek und bittet die Verwaltung um Stellungnahme.“ Bezugnahme auf AN/0268/2012, BV1 vom 15.03.2012, Prüfauftrag zur Denkmalwürdigkeit der Zent- ralbibliothek, Josef-Haubrich-Hof 1: „Das Amt des Stadtkonservators wird beauftragt, die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes der Zentral- bibliothek am Neumarkt (Josef-Haubrich-Hof) wissenschaftlich zu prüfen und in Abhängigkeit von dem Prüfergebnis einen eventuellen Unterschutzstellungsprozess in Gang zu setzen.“ Antwort der Verwaltung: Der Prozess der Prüfung von Objekten mit einer Bauzeit in den 1960er/70er Jahren auf potentielle Denkmalwürdigkeit wurde seitens des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege 2012 allgemein in Gang gesetzt. Zum damaligen Zeitpunkt konnte für die Zentralbibliothek kein eindeutiger Denkmal- wert festgestellt werden. Die wissenschaftliche Grundlagenarbeit und Erforschung der Bauepoche durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland setzte zeitlich parallel ein und ist noch nicht ab- geschlossen. Für die Zentralbibliothek wurde noch keine „Bewertung“ erarbeitet. Da das Objekt zwischenzeitlich Teilsanierungen erfahren hat und durch die weit fortgeschrittenen Planungen der Generalsanierung abzusehen ist, dass maßgebliche substanzielle und gestaltprägen- de Veränderungen erfolgen werden, die einer Einstufung als Denkmal nach dem Denkmalschutzge- setz entgegen stehen, ist eine Unterschutzstellung zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr beabsichtigt. gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf

  1. 21.06.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 11.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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