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1843/2018

Denkmalschutz für Zentralbibliothek

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 04.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 11.9

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1911 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/48/1 
 
Vorlagen-Nummer  04.06.2018 
 1843/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
 
Denkmalschutz für Zentralbibliothek 
Text der Anfrage Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.04.2018: 
 
„Herr Graf erinnert an seine mündliche Anfrage zur Denkmalwürdigkeit der Zentralbibliothek und bittet 
die Verwaltung um Stellungnahme.“ 
 
Bezugnahme auf AN/0268/2012, BV1 vom 15.03.2012, Prüfauftrag zur Denkmalwürdigkeit der Zent-
ralbibliothek, Josef-Haubrich-Hof 1: 
„Das Amt des Stadtkonservators wird beauftragt, die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes der Zentral-
bibliothek am Neumarkt (Josef-Haubrich-Hof) wissenschaftlich zu prüfen und in Abhängigkeit von 
dem Prüfergebnis einen eventuellen Unterschutzstellungsprozess in Gang zu setzen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Prozess der Prüfung von Objekten mit einer Bauzeit in den 1960er/70er Jahren auf potentielle 
Denkmalwürdigkeit wurde seitens des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege 2012 allgemein 
in Gang gesetzt. Zum damaligen Zeitpunkt konnte für die Zentralbibliothek kein eindeutiger Denkmal-
wert festgestellt werden. Die wissenschaftliche Grundlagenarbeit und Erforschung der Bauepoche 
durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland setzte zeitlich parallel ein und ist noch nicht ab-
geschlossen. Für die Zentralbibliothek wurde noch keine „Bewertung“ erarbeitet. 
Da das Objekt zwischenzeitlich Teilsanierungen erfahren hat und durch die weit fortgeschrittenen 
Planungen der Generalsanierung abzusehen ist, dass maßgebliche substanzielle und gestaltprägen-
de Veränderungen erfolgen werden, die einer Einstufung als Denkmal nach dem Denkmalschutzge-
setz entgegen stehen, ist eine Unterschutzstellung zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr beabsichtigt. 
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 11.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Josef-Haubrich-Hof 1
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
1843/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
04.06.2018
Erstellt
30.05.2018 14:18