AN/0827/2024
Prüf-AT „Planfreie Querung-Radweg KP Entflechtungsstraße/Bödinger Str.“
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
2856 Zeichen
Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0827/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Prüf-AT „Planfreie Querung-Radweg KP Entflechtungsstraße/Bödinger Str.“ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, den folgenden Prüfantrag auf die TO der BV 2 Sitzung am 17.06.2024 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, die derzeitige Fachplanung der Entflech- tungsstraße (Rondorf -Nord-West), um eine planfreie Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr im Bereich des Knotenpunktes Bödinger Straße / Entflech- tungsstraße zu ergänzen. Dabei soll geprüft werden, ob sich fü r den Fuß- und Rad- verkehr alternativ ober- oder unterirische Querungsmöglichkeiten der Entflechtungs- straße realisieren lassen. Dieser Antrag ist den zuständigen Ausschüssen des Rates zur nächsten Sitzung zur Be- schlussfassung vorzulegen. Begründung: Durch die Entflechtungsstraße entsteht zwischen dem Ortsteil Rondorf und den beiden südl. Ortsteilen faktische eine bauliche Trennung. Im Bereich des Weges „Am Moosberg“ wird eine planfreie Querung zwischen Rondorf und Immendorf realisiert. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Im Hinblick auf die Querung des zukünftigen Fuß- und Radweges im Bereich der Bödinger Straße ist lediglich eine plangleiche Querung vorgesehen. Eine plangleiche Querung der Entflechtungsstraße ist nicht nur hochgradig unattraktiv, sie ist auch gefährlich im Hinblick auf die zukünftige auf der Entflechtungsstraße zu erwartende Verkehrsmenge, die Verkehrs- art (viel LKW -Verkehr) und die dort vorgesehene Geschwindigkeit. Insoweit stellt sie ein echtes Querungshindernis dar. Inwieweit eine planfreie Querungsmöglichkeit entlang der Stadtbahntrasse 5 erfolgen wird, ist derzeit nicht absehbar, da auch dieser 4. BA auf dem Prüfstand steht und mit ihm das für die Radvorrangroute / Radschnellweg erforderliche Planfeststellungsverfahren. Zumindest wird die Realisierung noch viele Jahre auf sich warten lassen. Nur attraktive und sichere Radwege werden einen Verlagerungseffekt haben. Die Verkehrs- zahlen in dem der Entflechtungsstraße zugrundeliegenden Verkehrsgutachten unterstellen fortschreitende Verlagerungseffekte vom MIV zum Umw eltverbund. Dann muss die Ver- kehrsplanung auch von Anfang an maßgebliche alternative Verbindungsachsen vorsehen. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. gez. Oliver Ismail gez. Inga Krautz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0827/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 31.05.2024
- Erstellt
- 31.05.2024 09:43