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0751/2023

Öffentliche E-Bike Ladepunkte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.04.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 25.04.2023, TOP 6.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3506 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
 
Vorlagen-Nummer  24.04.2023 
 0751/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 25.04.2023 
 
Öffentliche E-Bike Ladepunkte  
hier: Anfrage von "Die Fraktion" zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023, 
TOP 5.2.1 
„Die Fraktion“ bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wie ist es um die Ladesituation für E-Bikes in der Stadt bestellt? Wieviel öffentliche La-
depunkte gibt es derzeit und wie ist deren Verhältnis von kostenfrei und kostenpflichtig? 
2. Welche Strategien oder Absichten verfolgt die Verwaltung in diesem Thema? 
3. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Erhöhung der Anzahl der Ladepunkte 
sind verwaltungsseitig vorstellbar? 
4. Ist es denkbar die Ladepunkte für E-KFZ auch mit Lademöglichkeiten für E-Bikes auszu-
statten? Und falls ja, wie wäre das umsetzbar? 
5. Wo können Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung derzeit ihre E-Bikes bei ihrer Arbeitge-
ber:in laden? Und sind diese Punkte auch der Öffentlichkeit zugänglich, oder könnten 
zugänglich gemacht werden?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1-4: Die Stadt Köln stellt aktuell aufgrund der infrastrukturellen Eingriffe (bspw. Leitungs-
verlegung) und der zu erwartenden geringen Nutzung im öffentlichen Raum keine Ladesäulen 
für E-Bikes auf. Das private Laden erfolgt in der Regel einfach zu Hause. Der Fall, dass un-
terwegs im öffentlichen Raum geladen werden muss, ist aktuell höchst unwahrscheinlich und 
der Eingriff daher nicht vertretbar, zumal das Laden der herausnehmbaren Akkus nur möglich 
ist, wenn ein entsprechender Diebstahlschutz gewährleistet ist. Zum Laden der Akkus existiert 
keine standardisierte Ladetechnologie. Das betrifft zum einen Ladestecker und die spezifi-
schen Ladegeräte, die in der Regel nicht mitgeführt werden. Anders als bei Ladestationen für 
Elektrofahrzeuge, ist es bei Ladestationen für Elektrofahrräder derzeit nicht möglich, diese in 
bestehende Zugangs- und Abrechnungssysteme zu integrieren. Ein wirtschaftlicher Betrieb 
erscheint hier mittelfristig ausgeschlossen. 
 
Das Aufladen in der Regel nur dort relevant ist, wo regelmäßig Wegstrecken zurückgelegt 
werden, die die Reichweite einer Akkuladung übersteigen. Dies trifft eigentlich nur auf Frei-
zeitwege (Stichwort Radtourismus/Radwandern) zu. Ein solches Angebot wird entsprechend 
an Orten benötigt, wo ein längerer Aufenthaltsgrund besteht. Dies sind mit Blick auf die Ziel-
gruppe vor allem gastronomische Ziele (z. B. Biergärten). Dem entsprechend ist davon aus-
zugehen, dass solche Angebote bei entsprechender Nachfrage durch die Kundschaft privat-
wirtschaftlich geschaffen werden.  
 
Ebenfalls können privatwirtschaftliche Lademöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus von siche-

2 
 
ren Abstellmöglichkeiten (z.B. in Gebäuden) integriert werden. 
 
Viele Pilotprojekte mit öffentlich bereitgestellten Lademöglichkeiten für Pedelecs oder E-Bikes 
blieben in der Vergangenheit hinter den Erwartungen zurück und waren wenig erfolgreich. 
Auch die Auseinandersetzung mit der Thematik E-Bike Ladepunkte im Rahmen der Erstellung 
des Raumbuchs Mobilstationen durch ein externes Gutachterbüro (vgl. Mitteilung zur Sitzung 
am 25.04.2023, Vorlagen-Nr. 0660/2023) erbrachte keine andere Bewertung. 
 
Zu 5: Aktuell gibt es keine ausgewiesenen Ladepunkte, privat genutzte E-Bikes im dienstli-
chen Umfeld zu laden. Hierzu wurde bisher kein Bedarf übermittelt/erkannt. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

25.04.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0751/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.04.2023
Erstellt
28.02.2023 10:47