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0347/2021

Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof der Realschule Karl-Marx-Allee 43 in Köln-Chorweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6027 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
GS2020-SH0221 
Vorlagen-Nummer 
 0347/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der 
Situation auf dem Schulhof der Realschule Karl-Marx-Allee 43 in Köln-Chorweiler 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die P lanung und Umsetzung von Maßnahmen zur Ver-
besserung der Situation auf dem Schulhof der Realschule Karl -Marx-Allee 43 mit einer Investition in 
Höhe von 70.000 Euro. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   70.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen                    4.666,67 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   4.666,67 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Land Nordrhein -Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 
2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlos-
sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. 
 
Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das jährliche Fördervolumen für die Stadt 
Köln in den Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in 
vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalog be-
schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. 
 
Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass mit den Fördergeldern unter anderem Ver-
schönerungen/Verbesserungen/Aufwertungen auf den Kölner Schulhöfen geplant, umgesetzt und 
finanziert werden. So sollen neben Umgestaltungen, wie das Anlegen von grünen Klassenzimmern, 
Entsiegelungen von Flächen für Schulgärten, Erneuerung und Austausch von Fallschutzflächen, auch

3 
neue Spiel- und Sportgeräte beschafft werden. Des Weiteren sollen Fahrrad- und Rollerständer, Sitz-
gelegenheiten, Materialcontainer etc. beschafft und montiert werden. 
 
Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt, wie im Ratsbeschluss vom 04.04.2017 beschlossen, durch 
die Rahmenvertragsfirmen der Stadt Köln und die Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschöne-
rungsprogramms. Die Planung, Baubegleitung und –leitung übernimmt die Abteilung Arbeitsmarktför-
derung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, die die Maßnahmen der Kölner 
Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms koordinieren. Die durch d ie Kölner Be-
schäftigungsträger durchgeführten Arbeiten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne den 
Einsatz von Teilnehmern „Arbeitsgelegenheiten“ durchgeführt. Die Maßnahmen werden durch kom-
munal geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ausgeführt. 
Bei der Planung der Maßnahmen wird insbesondere auf den Einsatz von nachhaltigen Materialien 
geachtet, um die Folgekosten für den Erhaltungsaufwand der Stadt Köln zu minimieren. Vor Umset-
zung einer jeweiligen Maßnahme werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entspre-
chend beteiligt. 
 
Auf dem Schulhof der Realschule Karl-Marx-Allee befinden sich nur wenige Spiel- und Sportmöglich-
keiten für die Sc hülerinnen und Schüler. Darüber hinaus fehlt es an Ruhebereichen mit Sitzgelegen-
heiten und einer Möglichkeit zur Unterbringung von Außenspielgeräten. 
 
Es sind daher folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof geplant: 
 
Es soll ein Ni edrigseilparcour und ein Kletterfelsen mit Fallschutz montiert werden. Darüber hinaus 
sollen auf einer Asphaltfläche zwei Tischtennisplatten, ein Outdoorkicker und vier Fußballtore aufge-
stellt werden. 
Darüber hinaus soll auf einer Fläche ein Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten entstehen und ein 
feuerverzinkter Materialcontainer beschafft und auf dem Schulhof montiert werden. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 70.000 Euro erfolgt haushalts-
neutral im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Aus-
zahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4050 -0301-0-6013 im Rah-
men des Investitionsförderungsprogramms „Gute Schule 2020“.  
 
Jährliche Folgeaufwendungen und –erträge: 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Kosten in Höhe von 4.666,67 Euro pro Jahr 
voraussichtlich ab 2022 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Den bilanziellen Abschreibungen steht ebenfalls voraussichtlich ab 2022 die ertragswirksame Auflö-
sung von Sonderposten aufgrund der hundertprozentigen Förderung durch das Programm „Gute 
Schule 2020“ gegenüber. Diese sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 
7, sonstige ordentliche Erträge, veranschlagt. 
 
 
Alternative:

4 
Die Maßnahmen werden nicht umgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler der Schule würden weiterhin 
nur eingeschränkte Bewegungs-, Spiel- und Sportmöglichkeiten haben. 
 
Es würden weiterhin nicht genügend Aufenthaltsbereiche mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung ste-
hen.

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Karl-Marx-Allee 43

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Details

Aktenzeichen
0347/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.02.2021
Erstellt
29.01.2021 14:45