AN/0939/2024
Was kostet der Rest vom Schütz*innenfest?
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KLIMA FREUNDE-GUT Antrag nach § 3
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.06.2024 AN/0939/2024 Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 25.06.2024 Was kostet der Rest vom Schütz*innenfest? Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rechnungsprüfungsauschus- ses am 25.06.2023. Beschluss Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt die rechtlichen Gegebenheiten und die Schießsportanlage, Hubertusweg in Poll zu prüfen. Dabei sind vorrangig aber nicht ausschließlich aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen: die, im Mietvertrag festgelegten, Auflagen die sich aus der Kündigung für den ehemaligen Mieter ergeben, insbesondere ob die Pflicht der Altlastenentsorgung vertraglich besteht. welche früheren Mietverträge für die Liegenschaft bestanden und inwieweit Altlastenentsorgung und Vermietungen dort geregelt waren. Es ist außerdem darzulegen wie lange das Gelände als Schießanlage durch wie viele Mietende in der Vergangenheit genutzt wurde. für den Fall das der gekündigte Mietvertrag eine Altlastenentsorgung enthält: ist diese Regelung in Bezug auf die kurze Mietdauer und vorhergehenden Vermietungen rechtlich als verhältnismäßig zu bewerten. die Rechtslage und die Konsequenzen für den Fall, dass die Pflicht der Altlastenentsorgung für den gekündigten Mieter besteht, dieser aber finanziell nicht in der Lage ist die Beseitigung zu leis- ten Die Eigentums-, Miet- bzw. Pachtverhältnisse der angrenzenden Grundstücke, die ebenfalls im Bereich der potentiellen Grüngürtelerweiterung liegen An den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsauschusses Herrn Jörg Detjen An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - Die Möglichkeit sowohl einer Neuvermietung als auch einer Erbpachtbestellung, die auch Unter- vermietung für Wohnzwecke erlauben. Außerdem ist darzulegen: ob eine Altlastenentsorgung ohne Gebäudeabriß möglich und zumutbar ist ob es aktuell in der Verwaltung eine detaillierte Planung der Grüngürtelerweiterung für den Bereich des Schützenheimes und der angrenzenden Grundstücke gibt. Wenn ja, müssen zur Umsetzung dieser Planungen Bäume gefällt werden, sowohl des Altbestan- des als auch von Bäumen, die nach dem „Poller Tornado“ neu durch das Grünflächenamt gesetzt wurden. Finanziell ist zu betrachten: Was ist der Kostenrahmen, mit dem für die Altlastensanierung zu rechnen ist? Was sind die geschätzten Kosten für die Grüngürtelerweiterung, aufgeteilt nach o Abriß des Gebäudebestandes o (weiteren) Planungskosten o Grüngürtelvorbereitung o Grüngürtelerweiterung o laufende zusätzliche Kosten für Pflege mögliche Erträge aus Neuvermietung bzw. (langjähriger) Erbpachtbestellung, wenn für diese ent- sprechende Zeit die praktische Grüngürtelerweiterung in diesem Bereich ausgesetzt werden würde Begründung Laut Aussage der Mitteilung 1313/2024 wurde der seit 2016 bestehende Mietvertrag für Schießsportan- lage, Hubertusweg in Poll mit der Schützenbruderschaft St. Sebastianus & Afra 2012 e.V. durch das Sport- amt gekündigt. Durch die langjährige Nutzung der Liegenschaft als Schießsportanlage ist von daraus resultierenden Alt- lasten auszugehen. Für die geplante Erweiterung des Grüngürtels sind sowohl diese Altlasten zu beseiti- gen, der Gebäudebestand abzureißen als auch die Kosten für Planungen und Ausführungen der Grün- gürtelerweiterung zu tragen. Die Größe der möglichen Grüngürtelerweiterung ist zu klären, da an die Lie- genschaft des Schützenheimes weitere Liegenschaften angrenzen. Von der Größe der Erweiterung hängt auch ihr Nutzen ab. Demgegenüber steht die Möglichkeit die Liegenschaft weiter zu nutzen und eventuell Miet- oder Pacht- einnahmen zu generieren. Ziel dieses Prüfauftrages ist es, insbesondere in Anbetracht der angespannten Haushaltslage, die recht- lichen und finanziellen Aspekte zu prüfen, die notwendig sind für eine Abwägung: Hohe Kosten und Bestandsvernichtung oder Bestandserhalt und Einnahmen. gez. Steffen Böning, Sachkundiger Einwohner Rechnungsprüfungsauschuss gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0939/2024
- Typ
- KLIMA-GUT Antrag nach § 3
- Datum
- 12.06.2024
- Erstellt
- 12.06.2024 10:34