3263/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Ermäßigungen im Kölner Zoo für auswärtige Bezieher von Sozialleistungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2018-09-14 Bürgereingabe SGB2 Pässe im Kölner Zoo
2668 Zeichen
ERNDO Von: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Gesendet: Montag, 15. Oktober 2018 12:30 An: Betreff: WG: Bezüglich: SGB2 Pässe im Kölner Zoo Von: I [mailto: Gesendet: Freitag, 14. September 2018 10:15 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin Betreff: Bezüglich: SGB2 Pässe im Kölner Zoo Hallo Sehr geehrte Frau Reker, mein Name ist EEEEEEEEEER Ich beziehe leider Leistungen aufgrund einer Erwerbsminderungsrente. Meine Freundin mit der ich 2 Kinder habe lebt, mit den Kinder, in Hürth. Als wir mit den Kindern den Kölner Zoo besuchen wollten sagte man uns das Sie den vollen Preis zahlen müsste obwohl Sie einen Hürth pass besitzt und Leistungen vom Job-Center bezieht. Sie soll also anstatt 8,50€ , 19,50€ bezahlen. Dies geht natürlich nicht da Ihr nicht genug Geld zur Verfügung steht, was zur folge hat, das unseren Kindern, der Besuch beim Zoo, zusammen mit der Mutter, vorenthalten bleibt. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen da Hürth keinen Zoo besitzt und es doch irgendwie unfair ist die Kinder jetzt darunter leiden lassen zu müssen. Das der Hürth-Pass Offiziell nur in Hürth geltend ist sagte ja schon der Name , da aber solche Einrichtungen nur in Köln vorhanden sind würde ich vorschlagen, im Interesse aller SGB2 Leitungen beziehenden Menschen, das dieser in Einrichtungen wie dem Zoo akzeptiert werden sollten. Irgendwie ist der Sinn ja auch allgemein verfehlt wenn dem nicht so ist, da es doch hier darum geht allen Freizeitliche Aktivitäten zu ermöglichen. Ich weiss nicht an wen ich mich sonst wenden soll damit dies gehör findet und vielleicht dann auch korrigiert wird. Leider müssen wir mit den Kindern aus diesem Grunde zuhause bleiben und sind dadurch gehindert vielerlei Unternehmungen mit den Kindern machen zu können. Da ich in Köln wohne und Sie wie gesagt in Hürth. Wir suchen schon seid fast 2 Jahren vergeblich nach einer gemeinsamen Wohnung. Sie wissen ja wie schlecht der Wohnungsmarkt ist , aber aufgrund dessen die Aktivitäten der Kinder einzuschränken finde ich nicht gerecht. Hier muss doch etwas geändert werden seitens des Anerkennens des Hürth-Passes in Köln und genauso auch umgekehrt. Sollte es nicht allgemein einen Pass geben der überall gültig ist ? Die Leistungen haben doch auch einen gewissen Festbetrag (siehe Hartz 4). Es ist doch so wie es ist nicht gerade logisch. Ich fände schön wenn dies gehör findet und vielleicht mal überdacht wird damit Kinder in solchen Situationen nicht benachteiligt werden. Somit wäre eine Kluft zwischen Arm und Reich diesbezüglich endlich geschlossen und niemand zeigt mit dem Finger auf mein Kind weil dieses draußen bleiben muss. Hochachtungsvoll EEESB
Beschlussvorlage Ausschuss
5430 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3263/2018 Freigabedatum 23.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Ermäßigungen im Kölner Zoo für auswärtige Bezieher von Sozialleistungen (Az. 02-1600-166/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, die jedoch a ufgrund der finanziellen Auswi r- kungen sowie des erhöhten Aufwands für den Kölner Zoo nicht weiter verfolgt wird. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 30.10.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit dem Köln -Pass können Kölner Einwohnerinnen und Einwohner die Leistunge n verschiedener städtischer oder stadtnaher Einrichtungen/ Gesellschaften zu ermäßigten Gebühren und Preisen in Anspruch nehmen. Den Köln -Pass erhalten die Kölner Einwohnerinnen und Einwohner, die bestim m- te Sozialleistungen erhalten, z.B. gemäß SGB II und SGB XII, sowie Geringverdienende. Der Petent regt an, dass der Kölner Zoo neben dem Köln -Pass auch den Hürth -Pass (und vergleich- bare Dokumente) als Grundlage für einen ermäßigten Eintritt anerkennen möge. Der Petent bezieht Leistungen aufgrund einer Erw erbsminderungsrente und hat damit das Recht, mit einem Köln-Pass Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen. Seine Partnerin, mit der er zwei Kinder hat, bezieht Leistungen vom Job -Center und hätte folglich das gleiche Recht. Da die Partnerin jedoch nicht in Köln, sondern in Hürth lebt, besitzt sie keinen Köln -Pass, sondern einen Hürth -Pass. Trotz langer Suche konnten beide keine gemeinsame Wohnung in Köln finden. Der Petent führt aus, dass seine Partnerin im Kölner Zoo den vollen Eintrittspreis zu entrichten habe, da eine Ermäßigung nur für Menschen mit Köln-Pass, jedoch nicht mit Hürth-Pass gewährt werde. Der Petent bedauert, dass seinen Kindern nicht dieselben Möglichkeiten offenstehen, mit ihrer Mutter den Kölner Zoo zu ermäßigten Preisen zu besuchen wie Kölner Kindern in einer ähnlichen Situation. In Hürth gebe es keinen Zoo, sodass seinen Kindern ein Zoobesuch nur in Köln möglich sei. Sein Anliegen, auch seinen Kindern und deren Mutter durch ermäßigten Eintritt einen Besuch im Kölner Zoo ermöglichen zu wollen, ist verständlich. Schwierig wird allerdings die Umsetzung. Die AG Zoologischer Garten Köln geht davon aus, dass durch eine Ausweitung des Personenkreises, dem für den Eintritt in den Zoo Ermäßigungen zustehen, für den Zoo geringere Erträge aus dem Ve r- kauf von Eintrittskarten resultieren würden. Es wird angenommen, dass zusätzliche Erträge, die gene- riert würden, weil nun Menschen den Zoo besuchen würden, die bislang von einem Zoobesuch abg e- sehen hätten, durch Mindererträge, die dadurch entstünden, dass Be sucher, die bislang den vollen Preis gezahlt haben, zukünftig den ermäßigten Preis zahlen, überkompensiert würden. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Einschätzung nachvollziehbar. Ein Rückgang der Erträge wäre auszugleichen, damit dem Zoo durch das Vorgeh en keine Nachteile entstehen. Ein entsprechender Ausgleich hätte sinnvollerweise durch die Stadt Hürth (bzw. etwaige weitere betroffene Städte) zu erfolgen. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hürth mögen sich daher bitte an die Stadt Hürth wenden, dami t diese mit dem Kölner Zoo eine entsprechende Verei n- barung schließen kann. Kölner Einwohnerinnen und Einwohnern Ermäßigungen für Leistungen städtischer Einrichtungen oder eben auch für den Zoo, der jährlich einen städtischen Betriebskostenzuschuss erhält, zu gewähren, nicht jedoch für bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner umliegender Städte kann damit begründet werden, dass die Stadt Köln Steuererträge, die zur Finanzierung dieser Einrichtungen genutzt we r- den, auf der Grundlage der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger erhält. Die Umsetzung der Gewährung zusätzlicher Ermäßigungen wäre außerdem kompliziert. Der Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Kassen, die prüfen, ob eine Ermäßigung gewährt we r- den kann, würde steigen. Würden neben dem Köln-Pass andere Städtepässe anerkannt, so müssten diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkannt und akzeptiert werden. Die Umsetzung der Anregung des Petenten könnte nicht nur Begehrlichkeiten bei den Einwohneri n- nen und Einwohnern weiterer umliegender Städte wecken. Ausgehend vom Zoo könnte eine Ausde h- nung der Praxis auf weitere städtische oder stadtnahe Einrichtungen/ Gesellschaften gefordert we r- den, die derzeit Ermäßigungen für Inhaberinnen und Inhaber des Köln-Passes gewähren. 3 Der Petent äußert darüber hinaus den Wunsch nach einem Pass, der überall gültig ist. Mithilfe eines solchen Passes könnten auch Bezieher von Sozialleistungen aus Düsseldorf oder Berlin, die Köln besuchen, hier von Ermäßigungen profitieren. Ein solcher Pass kann jedoch nur übergreifend von verschiedenen Städten und Kreisen bzw. auf Landes - oder Bundesebene eingeführt werden. Die Ei n- führung eines solchen Passes könnte seitens der Stadt Köln maximal angestoßen werden. Insbeso n- dere wäre auch in diesem Falle die Finanzierung der erweiterten Ermäßigungen zu klären. Begründung der Dringlichkeit: Damit das Anliegen des Petenten schnellstmöglich abgeschlossen werden kann, soll die Vorlage u n- mittelbar beraten werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3263/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.10.2018
- Erstellt
- 08.10.2018 15:29