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3263/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Ermäßigungen im Kölner Zoo für auswärtige Bezieher von Sozialleistungen

Beschlussvorlage Ausschuss 23.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 30.10.2018, TOP 3.5

2018-09-14 Bürgereingabe SGB2 Pässe im Kölner Zoo

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Beschlussvorlage Ausschuss

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2018-09-14 Bürgereingabe SGB2 Pässe im Kölner Zoo

2668 Zeichen

ERNDO

Von: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Gesendet: Montag, 15. Oktober 2018 12:30

An:

Betreff: WG: Bezüglich: SGB2 Pässe im Kölner Zoo

Von: I [mailto:

Gesendet: Freitag, 14. September 2018 10:15
An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin
Betreff: Bezüglich: SGB2 Pässe im Kölner Zoo

Hallo Sehr geehrte Frau Reker,

mein Name ist EEEEEEEEEER Ich beziehe leider Leistungen aufgrund einer Erwerbsminderungsrente.

Meine Freundin mit der ich 2 Kinder habe lebt, mit den Kinder, in Hürth.

Als wir mit den Kindern den Kölner Zoo besuchen wollten sagte man uns das Sie den vollen Preis zahlen müsste
obwohl Sie einen Hürth pass besitzt und Leistungen vom Job-Center bezieht.

Sie soll also anstatt 8,50€ , 19,50€ bezahlen. Dies geht natürlich nicht da Ihr nicht genug Geld zur Verfügung steht,
was zur folge hat, das unseren Kindern, der Besuch beim Zoo, zusammen mit der Mutter, vorenthalten bleibt.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen da Hürth keinen Zoo besitzt und es doch irgendwie unfair ist die Kinder
jetzt darunter leiden lassen zu müssen.

Das der Hürth-Pass Offiziell nur in Hürth geltend ist sagte ja schon der Name , da aber solche Einrichtungen nur in
Köln vorhanden sind würde ich vorschlagen, im Interesse aller SGB2 Leitungen beziehenden Menschen, das dieser in
Einrichtungen wie dem Zoo akzeptiert werden sollten.

Irgendwie ist der Sinn ja auch allgemein verfehlt wenn dem nicht so ist, da es doch hier darum geht allen
Freizeitliche Aktivitäten zu ermöglichen.

Ich weiss nicht an wen ich mich sonst wenden soll damit dies gehör findet und vielleicht dann auch korrigiert wird.
Leider müssen wir mit den Kindern aus diesem Grunde zuhause bleiben und sind dadurch gehindert vielerlei
Unternehmungen mit den Kindern machen zu können. Da ich in Köln wohne und Sie wie gesagt in Hürth.

Wir suchen schon seid fast 2 Jahren vergeblich nach einer gemeinsamen Wohnung. Sie wissen ja wie schlecht der
Wohnungsmarkt ist , aber aufgrund dessen die Aktivitäten der Kinder einzuschränken finde ich nicht gerecht.
Hier muss doch etwas geändert werden seitens des Anerkennens des Hürth-Passes in Köln und genauso auch
umgekehrt.

Sollte es nicht allgemein einen Pass geben der überall gültig ist ? Die Leistungen haben doch auch einen gewissen
Festbetrag (siehe Hartz 4).
Es ist doch so wie es ist nicht gerade logisch.

Ich fände schön wenn dies gehör findet und vielleicht mal überdacht wird damit Kinder in solchen Situationen nicht

benachteiligt werden. Somit wäre eine Kluft zwischen Arm und Reich diesbezüglich endlich geschlossen und
niemand zeigt mit dem Finger auf mein Kind weil dieses draußen bleiben muss.

Hochachtungsvoll EEESB

Beschlussvorlage Ausschuss

5430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3263/2018 
Freigabedatum 
23.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Ermäßigungen im Kölner Zoo für auswärtige Bezieher 
von Sozialleistungen (Az. 02-1600-166/18) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, die jedoch a ufgrund der finanziellen Auswi r-
kungen sowie des erhöhten Aufwands für den Kölner Zoo nicht weiter verfolgt wird. 
 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 30.10.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit dem Köln -Pass können Kölner Einwohnerinnen und Einwohner die Leistunge n verschiedener 
städtischer oder stadtnaher Einrichtungen/ Gesellschaften zu ermäßigten Gebühren und Preisen in 
Anspruch nehmen. Den Köln -Pass erhalten die Kölner Einwohnerinnen und Einwohner, die bestim m-
te Sozialleistungen erhalten, z.B. gemäß SGB II und SGB XII, sowie Geringverdienende.  
 
Der Petent regt an, dass der Kölner Zoo neben dem Köln -Pass auch den Hürth -Pass (und vergleich-
bare Dokumente) als Grundlage für einen ermäßigten Eintritt anerkennen möge. 
 
Der Petent bezieht Leistungen aufgrund einer Erw erbsminderungsrente und hat damit das Recht, mit 
einem Köln-Pass Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen. Seine Partnerin, mit der er zwei Kinder hat, 
bezieht Leistungen vom Job -Center und hätte folglich das gleiche Recht. Da die Partnerin jedoch 
nicht in Köln,  sondern in Hürth lebt, besitzt sie keinen Köln -Pass, sondern einen Hürth -Pass. Trotz 
langer Suche konnten beide keine gemeinsame Wohnung in Köln finden. Der Petent führt aus, dass 
seine Partnerin im Kölner Zoo den vollen Eintrittspreis zu entrichten habe, da eine Ermäßigung nur für 
Menschen mit Köln-Pass, jedoch nicht mit Hürth-Pass gewährt werde. 
 
Der Petent bedauert, dass seinen Kindern nicht dieselben Möglichkeiten offenstehen, mit ihrer Mutter 
den Kölner Zoo zu ermäßigten Preisen zu besuchen wie Kölner  Kindern in einer ähnlichen Situation. 
In Hürth gebe es keinen Zoo, sodass seinen Kindern ein Zoobesuch nur in Köln möglich sei. Sein 
Anliegen, auch seinen Kindern und deren Mutter durch ermäßigten Eintritt einen Besuch im Kölner 
Zoo ermöglichen zu wollen, ist verständlich. Schwierig wird allerdings die Umsetzung.  
 
Die AG Zoologischer Garten Köln geht davon aus, dass durch eine Ausweitung des Personenkreises, 
dem für den Eintritt in den Zoo Ermäßigungen zustehen, für den Zoo geringere Erträge aus dem Ve r-
kauf von Eintrittskarten resultieren würden. Es wird angenommen, dass zusätzliche Erträge, die gene-
riert würden, weil nun Menschen den Zoo besuchen würden, die bislang von einem Zoobesuch abg e-
sehen hätten, durch Mindererträge, die dadurch entstünden, dass Be sucher, die bislang den vollen 
Preis gezahlt haben, zukünftig den ermäßigten Preis zahlen, überkompensiert würden. Aus Sicht der 
Verwaltung ist diese Einschätzung nachvollziehbar. 
 
Ein Rückgang der Erträge wäre auszugleichen, damit dem Zoo durch das Vorgeh en keine Nachteile 
entstehen. Ein entsprechender Ausgleich hätte sinnvollerweise durch die Stadt Hürth (bzw. etwaige 
weitere betroffene Städte) zu erfolgen. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hürth mögen sich 
daher bitte an die Stadt Hürth wenden, dami t diese mit dem Kölner Zoo eine entsprechende Verei n-
barung schließen kann. 
 
Kölner Einwohnerinnen und Einwohnern Ermäßigungen für Leistungen städtischer Einrichtungen oder 
eben auch für den Zoo, der jährlich einen städtischen Betriebskostenzuschuss erhält,  zu gewähren, 
nicht jedoch für bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner umliegender Städte kann damit begründet 
werden, dass die Stadt Köln Steuererträge, die zur Finanzierung dieser Einrichtungen genutzt we r-
den, auf der Grundlage der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger erhält. 
 
Die Umsetzung der Gewährung zusätzlicher Ermäßigungen wäre außerdem kompliziert. Der Aufwand 
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Kassen, die prüfen, ob eine Ermäßigung gewährt we r-
den kann, würde steigen. Würden neben dem  Köln-Pass andere Städtepässe anerkannt, so müssten 
diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkannt und akzeptiert werden.  
 
Die Umsetzung der Anregung des Petenten könnte nicht nur Begehrlichkeiten bei den Einwohneri n-
nen und Einwohnern weiterer umliegender Städte wecken. Ausgehend vom Zoo könnte eine Ausde h-
nung der Praxis auf weitere städtische oder stadtnahe Einrichtungen/ Gesellschaften gefordert we r-
den, die derzeit Ermäßigungen für Inhaberinnen und Inhaber des Köln-Passes gewähren.

3 
 
Der Petent äußert darüber hinaus den Wunsch nach einem Pass, der überall gültig ist. Mithilfe eines 
solchen Passes könnten auch Bezieher von Sozialleistungen aus Düsseldorf oder Berlin, die Köln 
besuchen, hier von Ermäßigungen profitieren. Ein solcher Pass kann jedoch  nur übergreifend von 
verschiedenen Städten und Kreisen bzw. auf Landes - oder Bundesebene eingeführt werden. Die Ei n-
führung eines solchen Passes könnte seitens der Stadt Köln maximal angestoßen werden. Insbeso n-
dere wäre auch in diesem Falle die Finanzierung der erweiterten Ermäßigungen zu klären. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Damit das Anliegen des Petenten schnellstmöglich abgeschlossen werden kann, soll die Vorlage u n-
mittelbar beraten werden.

Beratungsverlauf (1)

30.10.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3263/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.10.2018
Erstellt
08.10.2018 15:29