Mandari Insight

V/0945/2016

Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen und Empfehlungen der Planungswerkstatt 2030 sowie geplante Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorlagen 15.12.2016

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Anlage 1 - Zwischenbericht Planungswerkstatt

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Anlage 3 - Antrag A-R/0049/2015

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Anlage 2 - Ablaufplan Planungswerkstatt 2030

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Anlage 4 - Antrag A-R/0060/2015

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Berichtsvorlage

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Anlage 1 - Zwischenbericht Planungswerkstatt

29476 Zeichen

ZWISCHENBERICHT 
ZUSAMMENFASSUNG 
DER ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN 
DER ERSTEN BEIDEN SITZUNGEN 
DER PLANUNGSWERKSTATT 2030 
Inhalt 
I. Abschätzung des Wohnungsneubaubedarfs 
II. Notwendigkeit der Baureifmachung im 
Außenbereich 
III. Siedlungsdichten 
IV. Abschätzung des Flächenbedarfs im 
Außenbereich 
V. Entwicklungsszenarien -
Diskussionsergebnisse 
VI. Kriterienkatalog für die Flächenauswahl

I. Abschätzung des Wohnungsneubaubedarfs 
 01 Bevölkerungsentwicklung 
Bisherige Bevölkerungsprognosen für Münster 
 Neue städtische Bevölkerungsvorausberechnung 
 Annahme: Für den Wohnungsneubaubedarf zugrunde gelegt wird das Szenario 2 
(worst-case im Sinne des Wohnungsneubaubedarfs)

02 Entwicklung der Haushaltegrößen 
Einflussfaktoren 
 Allgemeine demographische Entwicklung (älter werdende Bevölkerung) 
 Nachholbedarf der letzten Jahre aufgrund Wohnungsknappheit 
 Wachstumsmotor Wissenschaftsstadt 
 Trend zur Multilokalität 
Annahmen 
 Auflockerung von 4 % bis 2030 
 Flüchtlingshaushalte: 
2,5 Personen / Haushalt 
(analog Land NRW) 
Entwicklung der Haushaltegrößen 
A n n a h m e : Weitere Auflockerung (sinkende Haushaltegrößen) bis 2030  
Auflockerung der letzten Jahre im Durchschnitt ca. 0,27 % / Jahr 
03 Entwicklung der Wohnungsabbrüche 
Entwicklung der Wohnungsabbrüche 
A n n a h m e :  Leicht erhöhte Zahl an Wohnungsabbrüchen 
 Annahme 2016 - 2030: ∼ 167 WE / Jahr 
Ausnahmen (Studentenwohnheime) 
Ausnahme 
(Statistikumstellung) 
∼ 92 WE / Jahr ∼ 147 WE / Jahr

04 Jährliche Wohnungsneubauleistung 
Jährliche Wohnungsneubauleistung 
Reale Entwicklung der Wohnungsbaufertigstellungen der letzten Jahrzehnte 
Neubedarf 
 Bevölkerungszuwachs 2016 – 2030: ∼ 21.000 Einwohner = ∼ 12.000 WE 
Auflockerungsbedarf 
 Durchschnittliche Haushaltegröße 2030: ∼ 1,73 Personen / HH = ∼ 7.000 WE 
Ersatzbedarf 
 Anzahl der Wohnungsabbrüche bis 2030: ∼ 2.500 WE 
Summe der vorgenannten Bedarfe 
Neu-, Auflockerungs-, Ersatzbedarf:  
∼ 21.500 WE in 15 J. = ∼ 1.450 WE / Jahr 
Zusatzbedarf Flüchtlinge 
 Erhöhter Bevölkerungszuwachs: ∼ 21.300 Einwohner = ∼ 8.500 WE 
Gesamtbedarf 
Summe alle Bedarfe (worst case): 
∼ 30.000 WE in 15 J. = ∼ 2.000 WE / Jahr 
Jährliche Wohnungsneubauleistung 
Pauschale Abschätzung auf Basis der Annahmen 
Zw ischenfazit: 
Jährlich sollen 2.000 Wohneinheiten in Münster neu errichtet 
werden, um die Bedarfe der wachsenden Bevölkerung unter 
Berücksichtigung der dauerhaften Wohnintegration von 
anerkannten geflüchteten Menschen decken zu können.
Eine ausgewogene Bevölkerungsmischung ist anzustreben.
Ein intensiver Dialog mit der Öffentlichkeit ist erforderlich.

II. Notwendigkeit der Baureifmachung im 
Außenbereich 
01 Entwicklung außerhalb Baulandprogramm 
Lage der Wohnungsneubauten 
Außerhalb des 
Baulandprogramms 
Im Baulandprogramm - 
Innenbereich 
Im Baulandprogramm - 
Außenbereich 
Baulandprogramm 
außerhalb Baulandprogramm 
Entwicklung außerhalb Baulandprogramm 
Annahme: Baupotenziale außerhalb des Baulandprogramms weiterhin hoch 
 Bauüberhang Ende 2015 (2.500 WE) zu über 50 % außerhalb von Baugebieten 
 Annahme 2016 - 2030: ∼ 750 WE / Jahr außerhalb von Baugebieten 
∼ 375 WE/a 
Ausnahmen (Studentenwohnheime) 
∼ 522 WE/a ∼ 711 WE/a   außerhalb von Baugebieten

Zw ischenfazit: 
Das Baulandprogramm soll jährlich eine Baureife für 1.250 
Wohneinheiten in neuen Baugebieten ermöglichen, um den 
jährlichen Gesamtzielwert von 2.000 neuen Wohneinheiten 
erreichen zu können.
02 Entwicklung im 
Baulandprogramm-Innenbereich 
Lage der Wohnungsneubauten 
Außerhalb des 
Baulandprogramms 
Im Baulandprogramm - 
Innenbereich 
Im Baulandprogramm - 
Außenbereich 
Innenbereichsflächen

 Durchschnittlicher  Anteil der Baureifmachung im Innenbereich 
2005 – 2015: ∼ 50 – 60 %, zuletzt zunehmend 
Entwicklung im Baulandprogramm-Innenbereich 
Annahme: Potenziale der Innenentwicklung im Baulandprogramm weiterhin hoch 
∼ 41 % im Innenbereich ∼ 75 % im Innenbereich 
 Annahme 2016 – 2030: ∼ 50 % 
Lage der kommenden Baugebiete 
vielfach im Innenbereich 
Baulandprogramm 2016 – 2020: 
Anteil Innenbereich ∼ 67 % 
 Annahme 2016 - 2030: ∼ 50 % der WE des Baulandprogramm im Innenbereich 
Entwicklung im Baulandprogramm-Innenbereich 
Annahme: Potenziale der Innenentwicklung im Baulandprogramm weiterhin hoch 
Lage der Wohnungsneubauten 
Außerhalb des 
Baulandprogramms 
Im Baulandprogramm - 
Innenbereich 
Im Baulandprogramm - 
Außenbereich 
Baulandprogramm 
Außenbereichsflächen 
500 - 750 WE / Jahr 
außerhalb Baulandprogramm 
750 WE / Jahr 
Baulandprogramm 
Innenbereichsflächen 
500 – 750 WE / Jahr 
Zw ischenfazit: 
Durch das Baulandprogramm mit dem Zielwert 1.250 WE / Jahr 
in neuen Baugebieten sollen Wohneinheiten in etwa je zur Hälfte 
(500 – 750 Wohneinheiten / Jahr) im Innenbereich und auf 
Außenbereichsflächen zur Baureife entwickelt werden.

III. Siedlungsdichten 
01 Beispiel-Quartiere 
Siedlungsdichten 
Faktische Wohnungsdichten in Baugebieten 
Im Vergleich dazu: 
Mitte – Schulstraße 145 WE / ha 
Mitte – ehem. Winkhaus 205 WE / ha

Baugebiet Angelmodde – östlich Twenhövenweg 
Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google 
N
Wohnbauflächen 
∼ 25 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 4 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
Baugebiet Angelmodde – östlich Twenhövenweg 
N
Baugebiet Angelmodde – östlich Twenhövenweg 
∼ 25 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 4 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Angelmodde – östlich Twenhövenweg 
∼ 25 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 4 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche

Baugebiet Gievenbeck Südwest, nördlicher Teil 
Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google 
Baugebiet Hiltrup - westlich Meesenstiege 
N
Baugebiet Hiltrup – westlich Meesenstiege 
Wohnbauflächen 
∼ 35 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 11 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Hiltrup – westlich Meesenstiege 
∼ 35 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 11 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Hiltrup – westlich Meesenstiege 
∼ 35 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 11 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche

Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google 
N
Baugebiet Mitte - südlich Stolbergstraße 
 Baugebiet Mitte – südlich Stolbergstraße 
Wohnbauflächen 
∼ 45 - 50 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 0 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
∼ 45 - 50 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 0 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
Baugebiet Mitte – südlich Stolbergstraße 
N
∼ 45 - 50 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 0 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
Baugebiet Mitte – südlich Stolbergstraße

Baugebiet Gievenbeck Südwest, nördlicher Teil 
Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google 
N
Baugebiet Kinderhaus – Südlich Westhoffstraße 
 Baugebiet Kinderhaus – Südlich Westhoffstraße 
Wohnbauflächen 
∼ 50 - 55 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 27 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Kinderhaus – Südlich Westhoffstraße 
∼ 50 - 55 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 27 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Kinderhaus – Südlich Westhoffstraße 
∼ 50 - 55 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 27 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche

Baugebiet Gievenbeck Südwest, nördlicher Teil 
Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google 
N
Baugebiet Mauritz-Ost – Wolbecker Straße / Niederbeckmann 
Wohnbauflächen 
Baugebiet Mauritz-Ost – Wolbecker Straße / Niederbeckmann 
∼ 55 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 22 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Mauritz-Ost – Wolbecker Straße / Niederbeckmann 
∼ 55 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 22 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Mauritz-Ost – Wolbecker Straße / Niederbeckmann 
∼ 55 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 22 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche

Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google 
Baugebiet Gievenbeck Südwest - Nördlicher Teil 
N
Wohnbauflächen 
Baugebiet Gievenbeck-Südwest – Nördlicher Teil 
∼ 65 - 70 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 33 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Gievenbeck-Südwest – Nördlicher Teil 
∼ 65 - 70 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 33 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche 
N
Baugebiet Gievenbeck-Südwest – Nördlicher Teil 
∼ 65 - 70 WE /ha 
Fläche der bebauten Grundstücke 
∼ 33 % Mefa 
Flächenanteil an Gesamtfläche

02 Erkenntnisse aus den Beispiel-Quartieren 
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 
Einzelhäuser Doppelhäuser Reihenhäuser Einfamilienhäus er 
insgesamt 
Mehrfamilienhäuser 
WE / ha Fläche der bebauten Grundstücke 
 Die Dichtewerte der einzelnen Bauformen sind in allen Baugebieten relativ gleich 
 Dichteunterschiede einzelner Baugebiete entstehen durch unterschiedliche 
Mischung der Bauformen 
Erkenntnisse aus den Beispielquartieren 
Durchschnittlich realisierte Wohnungsdichte in den betrachteten Baugebieten 
0% 
20% 
40% 
60% 
80% 
100% 
Gesamt WE Netto - Wohnbaufläche 
Mehrfamilienhäuser 
Reihenhäuser 
Doppelhäuser 
Einzelhäuser 
Erkenntnisse aus den Beispielquartieren 
Durchschnittlich realisierte Wohnungsdichte in den betrachteten Baugebieten 
 Die Wohnungsdichte wird maßgeblich durch den Flächenanteil der Mefa-
Bebauung bestimmt 
 Ein Flächenanteil der Mefa-Bebauung von ca. 1/3 führt 
zu einem Anteil an den Wohneinheiten von ca. 2/3 
 Dies führt zu einer Dichte von ca. 60 WE / ha Nettobauland 
Zw ischenfazit: 
In Abhängigkeit von der Art und Lage eines neuen Baugebiets 
soll die Siedlungsdichte künftig in der Regel bei mindestens 55 
bis 65 Wohneinheiten je Hektar Nettowohnbauland liegen. Ein -
und Mehrfamilienhausbebauung soll dabei grundsätzlich 
gemischt werden.
Entscheidend sind dann insbesondere städtebauliche und 
freiraumplanerische Qualitäten, die auch mit höheren Dichte n 
erzielt werden können.

IV. Abschätzung des Flächenbedarfs 
im Außenbereich 
01 Relation Brutto- zu Nettowohnbauland 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Angelmodde - Östlich Twenhövenweg 
Handorf - Dorbaum 
Amelsbüren Süd 
Roxel Nord, Teil 1 
Hiltrup - Westl. Meesenstiege 
Albachten - Südlich Dülmener Str. 
Mitte - Stolbergstr. 
Kinderhaus - Südlich der Westhoffstr. 
Mauritz-Ost - Wolbecker Str. / Niederbeckmann 
Mitte - westl. Prins-Claus-Kaserne 
Gievenbeck Südwest, nördlicher Teil 
Mitte - Südl. Markweg 
Mecklenbeck - Meckmannweg Schwarzer Kamp 
Median 
Wohnnutzung 
übrige Nutzung 
 Faustwert: 2/3 des Bruttowohnbaulandes verbleiben für den Wohnungsbau 
Relation Brutto- zu Nettowohnbauland 
Flächenaufteilung in Baugebieten

02 Flächeninanspruchnahme in Abhängigkeit von 
der Anzahl der Wohneinheiten und der Dichte 
Wohneinheiten im Außenbereich 
WE / ha 
500 625 750 
55 13,5 17 20,5 
60 12,5 15,5 19 
65 11,5 14,5 17,5 
 Je nach Anzahl der im Außenbereich zu realisierenden Wohneinheiten sowie der 
angestrebten Siedlungsdichte ergeben sich folgende Zielwerte für die Größe der 
jährlichen Baureifmachung von Außenbereichsflächen: 
Flächeninanspruchnahme in Abhängigkeit von der Anzahl der 
Wohneinheiten und der Dichte 
Pauschale Abschätzung auf Basis der Annahmen zu Bauleistung und Siedlungsdichte 
ha / Jahr 
Zw ischenfazit: 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses von 2012 zum 30-ha-Ziel 
sollen jährlich maximal 20 ha Bruttowohnbauland im 
Außenbereich entwickelt werden.

03 Berücksichtigung der derzeitigen Reserven 
2016 – 2020: 
Abdeckung durch 
Baulandprogramm Stufe 1 
∼ 7.500 Wohneinheiten 
2021 – 2025: 
Abdeckung durch 
Baulandprogramm Stufe 2: 
∼ 250 ha 
→ Annahme: max. 50 % der 
Flächen werden entwickelt 
2026 – 2030: 
Weitere Flächen erforderlich 
Berücksichtigung der derzeitigen Reserven 
Pauschale Abschätzung unter Berücksichtigung der Reserven des Baulandprogramms 



Zw ischenfazit: 
Für die Jahre 2026 - 2030 wird eine weitere jährliche 
Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen zu 
Wohnsiedlungsflächen in einer Größenordnung von insgesamt 
75 - 100 ha bzw. 15 – 20 ha / Jahr erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Reserven des aktuellen 
Baulandprogramms und möglicher, insbesondere 
liegenschaftlicher Entwicklungs-hindernisse werden daher für
eine Entwicklung 2026 bis zum Jahr 2030 insgesamt weitere 
geeignete Potenzialflächen in einer Größenordnung von 100 -
150 ha gesucht .
Veranschaulichung der Größenordnung 
Beispiel Amelsbüren

V. Entwicklungsszenarien -
Diskussionsergebnisse 
Szenario A „Wohnen in der Stadtregion“ 
 Die Stadt Münster kann / will 
die gesamte Nachfrage nach 
Wohnraum im Stadtgebiet 
nicht befriedigen 
 Nur ein Teil des erforderlichen 
Wohnraums wird in Münster 
geschaffen 
 Der nicht befriedigte Teil der 
Nachfrage wird in der Stadt-
region gedeckt 
Szenario A „Wohnen in der Stadtregion“ 
Stärken/ Chancen (Auswahl) 
 weniger Kosten durch eingesparten Infrastrukturausbau 
 Erhalt der Grünordnung 
 engere Kooperation der Kommunen, 
Abbau Kirchturmdenken, gemeinsame Identität der Stadtregion 
Schwächen/ Risiken (Auswahl) 
 Zunahme Pendler, mehr Verkehr 
 Anstieg der Bodenpreise, Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte 
 Steuereinnahmen fließen ins Umland 
 höherer Flächenverbrauch in der gesamten Stadtregion durch niedrige Dichten 
(Schwerpunkt EFH) 
Fazit Szenario A
 Eine regionale Kooperation sollte Bestandteil jeder Wohnun gsbaustrategie für 
die Stadt Münster sein 
 Der Schwerpunkt des Wachstums, welches auf Münster gerichtet ist, wi rd in 
Münster selber gesehen

Szenario B „Fortsetzung des Zwiebelschalenmodells“ 
 Die Stadt nimmt die Heraus-
forderungen des Wachstums 
an 
 Die Nachfrage nach Wohn-
raum wird – wie zuletzt –
neben der Innenentwicklung in 
einer Vielzahl kleinerer 
Außenbereichs-Wohngebiete 
gedeckt 
 Diese gliedern sich wie 
Zwiebelschalen an bestehen-
de Stadtteile an 
 Orientierungsgröße für solche 
Stadtteilarrondierungen: 
50 – 500 WE 
Szenario B „Fortsetzung des Zwiebelschalenmodells“ 
Stärken/ Chancen (Auswahl) 
 ausgewogene Lastenverteilung in der Gesamtstadt 
 sukzessive, flexible Entwicklung entsprechend Bedarf 
 Anbindung und Nutzung bzw. Stärkung bestehender Infrastruktur 
 Bildung intakter neuer Ortsränder 
 liegenschaftliche Vorbereitung ist durch eine Vielzahl von Alternativen flexibler 
Schwächen/ Risiken (Auswahl) 
 Längerfristige Kalkulation des Infrastrukturbedarfs ist schwieriger 
 kann zur Überforderung vorhandener technischer und sozialer Infrastruktur führen 
 Zusammenwachsen der Stadtteile/ Verlust der Grünräume 
 betroffene Anwohner an vielen Stellen, Verzögerung/ Aufwand 
Fazit Szenario B
 Das Zwiebelschalenmodell wird seit langem erfolgreich angewandt 
 Es ermöglicht ein behutsames, kontinuierliches, aber auch vergleichsweise 
langsames Wachstum 
 Als alleiniges Modell ist es daher nicht zielführend 
 Maßnahmen zur Kommunikation der Neubauvorhaben mit den Anwohnern spielen 
hier aufgrund der Vielzahl der notwendigen Flächen eine besondere Rolle 
Szenario C „Großflächige Stadtteilerweiterung(en)“ 
 Die Stadt nimmt die Heraus-
forderungen des Wachstums 
an 
 Die Nachfrage nach Wohnraum 
wird neben der Innenent-
wicklung insbesondere in 
einigen wenigen größeren 
Außenbereichs-Wohngebieten 
gedeckt 
 Diese stellen eine großflächige 
Erweiterung eines bestehenden 
Stadtteils dar 
 Orientierungsgröße für solche 
Stadtteilerweiterungen: 
> 1.000 WE 
Szenario C „Großflächige Stadtteilerweiterung(en)“ 
Stärken/ Chancen (Auswahl) 
 Mengenziele voraussichtlich besser erreichbar 
 Möglichkeiten, eigene gemischte Strukturen mit höheren Anteil Mefa zu schaffen 
 Mehr Potenziale für besseren ÖPNV/ SPNV, 
 Vorhandene Infrastruktur kann gesichert und ausgebaut werden 
 Erhalt Freiraum/ Grünzüge je nach Standortwahl möglich
 Bessere Steuerungsmöglichkeit / Flexibilität bei Entwicklung möglich 
Schwächen/ Risiken (Auswahl) 
 soziale Einbindung in Stadtteil und Quartiersbildung ggf. schwieriger 
 vsl. hohe Investionen (Infrastruktur) erforderlich 
 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ggf. schwierig 
Fazit Szenario C
 Bei Szenario C entscheidet der Standort grundlegend über Vor- und Nachteile 
 Aufgrund der Großflächigkeit ist die Lage vsl. im dritten Grünring 
 Bei entsprechender Standortwahl können vorhandene Stadtteile gestärkt, 
Freiraumqualitäten gesichert und bestenfalls relativ schnell, kostengünstig und 
effektiv die Wachstumsziele erreicht werden

Szenario D „Bau eines neuen Stadtteils“ 
 Die Stadt nimmt die Heraus-
forderungen des Wachstums 
an 
 Die Nachfrage nach Wohnraum 
wird neben der Innen-
entwicklung insbesondere in 
einem neuen Stadtteil gedeckt 
 Dieser stellt einen völlig neuen 
Siedlungsansatz im Außen-
bereich dar bzw. gliedert sich 
an untergeordnete Wohnsied-
lungsstrukturen an 
 Orientierungsgröße für einen 
neuen Stadtteil: > 2.000 WE 
Szenario D „Bau eines neuen Stadtteils“ 
Stärken/ Chancen (Auswahl) 
 „Weiße Fläche“, konsequent nachhaltige Stadtentwicklung nach ne uesten 
Erkenntnissen möglich 
 folgt dem bisherigen Konzept der dezentrale Konzentration 
 bodenpreisdämpfende Wirkung 
Schwächen/ Risiken (Auswahl) 
 Gefahr einer zu schnellen / nicht harmonischen Entwicklung („Retortenstadt“) 
 Zielgröße des Stadtteils wird ggf. nicht erreicht, es verbleibt ein Fragment 
 Unausgewogene soziale Mischung / Altersstruktur 
 Sprunginvestition für öffentliche Infrastruktur, dabei Ausrichtung auf Zielgröße 
 private Infrastruktur wird erst bei entsprechender Mantelbevölkerung erstellt 
 lange Vorlauf-/ Realisierungszeit, liegenschaftliche Verfügbarkeit evtl. schwierig 
Fazit Szenario D
 Trotz der Chancen zur Entwicklung eines konsequent nachhaltigen St adtteils 
nach neuesten Erkenntnissen bietet dieses Szenario am wenigsten F lexibilität, 
um auf geänderte quantitative oder qualitative Nachfrage reagieren zu können.
 Insgesamt weist es im Vergleich mit den anderen Szenarien deutlich höhere 
Risiken auf, denen nur teilweise planerisch begegnet werden kann.
Zw ischenfazit: 
Die Stadt Münster nimmt die Herausforderungen der 
wachsenden Stadt an.
Dabei wird der Stadtregion eine zunehmend wichtige Rolle im 
Rahmen regionaler Kooperationen und zur Profilierung 
zukommen.
Das Zwiebelschalenmodell kann das Stadtwachstum voraus-
sichtlich in Zukunft nicht mehr alleine bewältigen, es wird jedoch 
weiterhin als ein sehr wichtiges ergänzendes Element verstanden.
Zw ischenfazit: 
Als das insgesamt am besten geeignete Entwicklungsszenario 
für Münster werden großflächige Stadtteilerweiterungen bew er-
tet, da diese im Vergleich zum Bau eines neuen Stadtteils 
ähnliche Vorteile aufweisen, aber gleichzeitig die damit 
verbundenen Risiken minimieren.
Der Bau eines neuen Stadtteils sollte nur dann vertieft weiter
verfolgt werden, wenn andere Potenzialflächen im Rahmen des 
Zwiebelschalenmodells und von großflächigen Stadtteil-
erweiterungen nicht in ausreichendem Maße identifiziert wer den 
können .

VI. Kriterienkatalog für die Flächenauswahl 
 01 Raumfunktionales Konzept und Grünordnung 
„Siedlungs- und Grünstruktur“ 
Sieben Grünkeile 
„Stadt der kurzen Wege“

02 Ableitung Kriterienkatalog 
Kriteriendefinition 
Kriterium Erläuterungen 
Einschlägige Tabukriterien 
Dies schließt eine neue 
Wohnbauflächenentwicklung 
aus 
Tabukriterien führen dazu, dass eine neue Wohnbauflächene ntwicklung 
rechtlich bzw. faktisch an dieser Stelle nicht möglich ist.
Diese Kategorie wird vor die Klammer gezogen, da eine weiter e 
Betrachtung und Abwägung nicht erforderlich ist.
Erhebliche Widerstände 
Dies erschwert eine neue 
Wohnbauflächenentwicklung 
erheblich 
Erhebliche Widerstände führen dazu, dass eine neue Wohnbau flächen-
entwicklung rechtlich an dieser Stelle zwar möglich wäre, eine Entwicklung 
aber bestehende Konzepte, Ratsbeschlüsse, Normen, gewich tige Fach-
belange und Wirtschaftlichkeitsaspekte ganz erheblich be einträchtigen 
würde und daher nur im besonderen Einzelfall erfolgen sollte.
Zu beachtende Hemmnisse 
Dies spricht i.d.R. eher 
gegen eine neue 
Wohnbauflächenentwicklung 
Zu beachtende Hemmnisse führen dazu, dass eine neue 
Wohnbauflächenentwicklung gegenüber anderen Flächenent wicklungen, 
die diese Hemmnisse nicht aufweisen, i.d.R. zurückgestellt werden sollte.
Zu berücksichtigende 
Förderfaktoren 
Dies spricht für eine neue 
Wohnbauflächenentwicklung 
Zu berücksichtigende Förderfaktoren führen dazu, dass ein e neue 
Wohnbauflächenentwicklung gegenüber anderen Flächenent wicklungen, 
die diese Förderfaktoren nicht aufweisen, bevorzugt werden sollte.
Tabukriterien 
Kriterienbereich Kriterium 
Natur und Landschaft Lage im ersten Grünring (Historischer Promenadenring) 
Vorhandene funktionalisierte Grünanlagen (Parks, Friedhöfe) 
Lage im Naturschutzgebiet, FFH- oder Vogelschutzgebiet, g esetzlich 
geschützten Biotop, geschützten Landschaftsbestandteil inkl. realisierter 
Ausgleichsfläche 
Umweltschutz Lage im Wasserschutzgebiet I oder II 
Lage im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet 
Infrastruktur keine 
Umsetzung keine

Abwägungskriterien Natur und Landschaft I 
Kriterien Widerstände 
Dies erschwert eine neue 
Wohnbauflächen-
entwicklung erheblich 
Hemmnisse 
Dies spricht i.d.R. eher 
gegen eine neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Förderfaktoren 
Dies spricht für eine 
neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Hauptgrünzüge Lage gänzlich innerhalb eines 
Hauptgrünzuges 
Hauptgrünzug wird in seiner 
Funktion grundsätzlich in Frage 
gestellt 
Hauptgrünzug wird räumlich 
tangiert (Hineinragen) 
Hauptgrünzug wird beeinträchtigt, 
aber in seiner Funktion nicht 
grundsätzlich in Frage gestellt 
Lage außerhalb eines 
Hauptgrünzuges 
Grünringe Lage gänzlich innerhalb des 2.
Grünrings 
Der 2. Grünring wird in seiner 
Funktion grundsätzlich in Frage 
gestellt 
Der 2. Grünring wird räumlich 
tangiert (Hineinragen) 
Der 2. Grünring wird 
beeinträchtigt, aber in seiner 
Funktion nicht grundsätzlich in 
Frage gestellt 
Lage außerhalb des 2.
Grünrings 
Vorrangflächen zur 
Freiraumsicherung 
Vorhandene funktionalisierte 
Grünanlagen (Sport- und 
Spielplätze, Kleingärten) 
Vorrangfläche zur Freiraum-
sicherung wird tangiert 
Lage innerhalb einer Freifläche, die 
zur Sicherung der Freiraumfunk-
tionen keine bauliche Entwicklung 
zulassen sollte 
Lage gänzlich innerhalb einer 
Freifläche, in der stadtökologische 
und/oder grünstrukturelle Anforde-
rungen Vorrang haben sollten 
Lage weitestgehend 
außerhalb einer Vorrang-
fläche zur Freiraum-
sicherung 
Abwägungskriterien Natur und Landschaft II 
Kriterien Widerstände 
Dies erschwert eine neue 
Wohnbauflächen-
entwicklung erheblich 
Hemmnisse 
Dies spricht i.d.R. eher 
gegen eine neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Förderfaktoren 
Dies spricht für eine 
neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Schutzgebiete Lage gänzlich innerhalb eines 
Landschaftsschutzgebietes 
Ziele des Landschaftsplanes 
werden grundsätzlich in Frage 
gestellt 
Lage im 300-m-Abstands-
bereich zu FFH- oder 
Vogelschutzgebieten 
Landschaftsschutzgebiet wird 
räumlich tangiert (Hineinragen) 
Landschaftsschutzgebiet wird 
beeinträchtigt, aber in seiner 
Funktion nicht grundsätzlich in 
Frage gestellt 
Festgesetzte, aber noch nicht 
realisierte Ausgleichsflächen 
Lage außerhalb eines 
naturräumlichen Schutz-
gebietes 
Abwägungskriterien Umweltschutz 
Kriterien Widerstände 
Dies erschwert eine neue 
Wohnbauflächen-
entwicklung erheblich 
Hemmnisse 
Dies spricht i.d.R. eher 
gegen eine neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Förderfaktoren 
Dies spricht für eine 
neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Vorrangflächen zur 
Klimaanpassung 
Vorrangfläche zur Klima-
anpassung wird in ihrer 
Funktion gänzlich in Frage 
gestellt 
Vorrangfläche zur Klima-
anpassung wird beeinträchtigt, 
aber in ihrer Funktion nicht 
grundsätzlich in Frage gestellt 
Vorrangfläche zur Klima-
anpassung wird räumlich tangiert 
(Hineinragen) 
Lage außerhalb einer 
Vorrangfläche zur 
Klimaanpassung 
Immissionen Sehr hohe Lärmbelastung 
durch unmittelbare Nähe zur 
Autobahn, zu stark befahrenen 
Hauptverkehrsstraßen oder 
Hauptschienenstrecken 
Geruchsimmissionen durch 
landwirtschaftliche Betriebe vsl.
oberhalb der Richtwerte –
daher Ankauf oder technische 
Kompensation erforderlich 
Hohe Lärmbelastung aufgrund 
benachbarter Verkehrswege, 
gewerblicher, sportlicher oder 
freizeitorientierter Nutzung 
Keine besondere Immis-
sionssituation zu erwarten 
Hochwasser 
Urbane Sturzfluten 
Wasserschutz 
Lage im faktischen 
Überschwemmungsbereich 
Lage in einem hochwasser-
gefährdeten Bereich 
Lage im Wasserschutzgebiet III 
Lage außerhalb Hoch-
wassergefährdungs- und 
Wasserschutzgebieten

Abwägungskriterien Infrastruktur I 
Kriterien Widerstände 
Dies erschwert eine neue 
Wohnbauflächen-
entwicklung erheblich 
Hemmnisse 
Dies spricht i.d.R. eher 
gegen eine neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Förderfaktoren 
Dies spricht für eine 
neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Zentrale 
Versorgungsbereiche 
Nahversorgung 
Erhebliche Entfernung zum 
nächsten zentralen Versor-
gungsbereich sowie zu einer 
Nahversorgungslage – beide 
sind in Fahrrad-Kurzstrecken-
Distanz (i.d.R. < 2.000 m) nicht 
zu erreichen und 
aufgrund des Einwohner-
potenzials und der Raum-
struktur ist zudem die 
Entwicklung einer neuen 
separaten Nahversorgungslage 
nicht zu erwarten 
Erhebliche Entfernung zum 
nächsten zentralen Versorgungs-
bereich – ausschließlich eine 
Nahversorgungslage ist in 
Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz 
(i.d.R. < 2.000 m) erreichbar 
Ein zentraler Versorgungs-
bereich oder eine Nah-
versorgungslage ist fuß-
läufig (i.d.R. < 700 m) 
zumindest von Teilen des 
neuen Baugebiets zu 
erreichen 
Ein zentraler Versorgungs-
bereich ist für große Teile 
des neuen Baugebiets in 
Fahrrad-Kurzstrecken-
Distanz (i.d.R. < 2.000 m) 
zu erreichen 
Grundschul-
versorgung 
Es ist ein neuer Grundschul-
standort erforderlich 
Bestehende Grundschulstandorte 
müssen ausgebaut werden 
Bestehende Grundschulstandorte 
können die Versorgung des neuen 
Baugebiets zwar gewährleisten, 
liegen aber außerhalb einer 
Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz 
(i.d.R. < 2.000 m) 
Bestehende Grundschul-
standorte in Fahrrad-
Kurzstrecken-Distanz 
(i.d.R. < 2.000 m) können 
die Versorgung des neuen 
Baugebiets gewährleisten 
Abwägungskriterien Infrastruktur II 
Kriterien Widerstände 
Dies erschwert eine neue 
Wohnbauflächen-
entwicklung erheblich 
Hemmnisse 
Dies spricht i.d.R. eher 
gegen eine neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Förderfaktoren 
Dies spricht für eine 
neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Straßenanbindung Erheblicher, kostenintensiver 
Straßenneu- und –ausbau 
erforderlich, der nicht im 
wirtschaftlichen Verhältnis zur 
Größe des neuen Baugebiets 
steht 
Umfangreicher Straßenausbau 
(bspw. Neubau von Straßen, 
erhebliche Erweiterung) zur 
äußeren Erschließung erforderlich 
Ausreichend leistungs-
fähige Straßenanbindung 
vorhanden, nur gering-
fügiger Ausbau erforderlich 
Lage in der Nähe der 
geplanten Velorouten oder 
anderweitig guter Fahrrad-
anbindung an die Innen-
stadt 
SPNV- / ÖPNV-
Anbindung 
Weder SPNV- noch andere 
ÖPNV-Anbindung vorhanden 
und – auf Grundlage der Lage 
und Größe des neuen 
Baugebiets – auch nicht 
entwickelbar 
Schienenhaltepunkt nicht mehr in 
Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz 
(i.d.R. < 2.000 m) erreichbar 
ÖPNV-Erschließung aufwendig 
Fahrrad-Kurzstrecken-
Distanz (i.d.R. < 2.000 m) 
zu einem Schienen-
haltepunkt ist gegeben 
Bestehende ÖPNV-Linie in 
der Nähe vorhanden 
Entwässerung Erheblicher, kostenintensiver 
Neu- und Ausbau der 
Entwässerungsanlagen erfor-
derlich, der nicht im wirtschaft-
lichen Verhältnis zur Größe des 
neuen Baugebiets steht 
Umfangreicher Ausbau der 
Entwässerungsanlagen zur 
äußeren Erschließung erforderlich 
Hohe Anforderungen an 
Niederschlagswasserbewirtschaf-
tung bei Böden mit schlechten 
Versickerungsmöglichkeiten 
Ausreichend leistungs-
fähige Entwässerungs-
anlagen vorhanden, nur 
geringfügiger Ausbau 
erforderlich 
Abwägungskriterien Umsetzung 
Kriterien Widerstände 
Dies erschwert eine neue 
Wohnbauflächen-
entwicklung erheblich 
Hemmnisse 
Dies spricht i.d.R. eher 
gegen eine neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Förderfaktoren 
Dies spricht für eine 
neue Wohnbau-
flächenentwicklung 
Städtisches 
Eigentum /  
Nutzungsbedarfe 
Fläche ist für andere 
(städtische) Nutzungen 
erforderlich 
Kein / wenig städtisches Eigentum 
vorhanden 
Hoher Anteil städtischen 
Eigentums 
Private Eigentümer Vielzahl verschiedener Eigentü-
mer inkl. Erbengemeinschaften 
Eigentümer ist / sind derzeit 
nicht zum Verkauf / zur 
Entwicklung bereit 
Mehrere Eigentümer 
Eigentümer ist / sind derzeit 
voraussichtlich nicht zum Verkauf 
bereit 
Nur einzelne Eigentümer 
Verkaufsbereitschaft der 
Eigentümer bekannt 
Zeitliche 
Realisierung 
Realisierung derzeit zeitlich 
nicht absehbar 
Baugebiet nur sehr langfristig 
realisierbar 
Baugebiet nur in Gänze 
realisierbar (notwendige 
Infrastruktur) 
Schnelle Realisierbarkeit zu 
erwarten 
In Abschnitten realisierbar 
Zw ischenfazit: 
Begründete, objektive Bewertungskriterien für potenzielle 
Wohnbauflächen versachlichen die Diskussion und unterstützen 
Politik und Verwaltung bei der konkreten Flächenauswahl.
Sie gewährleisten die Umsetzung der Leitziele einer flächen-
schonenden, sozial ausgewogenen und qualitätvollen Stadtent-
wicklung, wie sie von der Stadt Münster bereits seit Jahrzehnten 
verfolgt und umgesetzt werden.
Die Kriterien werden als Eckpunkte für die Flächenauswahl und 
deren Priorisierung verstanden - im Sinne von Förderfaktoren, 
Hemmnissen, Widerständen oder Tabukriterien.

Anlage 3 - Antrag A-R/0049/2015

5098 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
  
 Münster, 25.08.2015 
Antrag: 
 
Wohnen + Leben in Münster 2030 -  
Wachstum braucht Planung 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Es wird noch im laufenden Jahr, spätestens in de r ersten Ratssitzung Anfang 2016, 
eine Planungswerkstatt „Wohnen + Leben in Münster 2 030 - Wachstum braucht 
Planung“ eingerichtet. Mitglieder dieser Planungswe rkstatt sollen Vertreter der 
Fachverwaltung, der Politik und auch externe Fachle ute sein. Ergänzt wird die 
Planungswerkstatt durch Akteure aus dem Wohnungsmar kt (Bauträger etc.). Auch eine 
Zusammenarbeit mit der münster school oft architecture (msa)  kann angestrebt werden 
(Münster 2030 – Ideenwettbewerb für die Qualifizierung von Raumreserven). 
 
2. Münster ist derzeit nach einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung (BBSR), Bonn, die Großstadt mit dem g rößten Zuwachs an 
Neubürgern (+8,9 Prozent). Damit steht die Stadt vo r der großen Herausforderung, als 
überdurchschnittlich stark wachsende Kommune nicht nur ihre jetzt schon hier lebenden 
Bürgerinnen und Bürger mit ausreichend attraktivem Wohnraum zu versorgen, sondern 
nach der jüngsten Prognose von IT-NRW bis zum Jahr 2030 voraussichtlich den Zuzug 
von zusätzlich ca. 40.000 Menschen zu bewältigen. 
 
Auch wenn von der Annahme ausgegangen wird, dass di e im Baulandprogramm 
aufgelisteten Zahlen den angenommenen Zielwert für 2020 überschreiten sollen, reicht 
die Planung allein bis 2020 nicht aus. Auch vor dem  Hintergrund unterschiedlicher 
Einflussfaktoren muss die zukünftige Planung flexib el sein und eine größeren 
Zeithorizont erfassen. Nach den aktuellen Zahlen de s Institutes der Deutschen 
Wirtschaft (Köln) wird in Münster derzeit 30 Prozen t weniger Wohnraum errichtet als 
Bedarf besteht. Vor diesem Hintergrund ist es dring end geboten, sich stärker mit den 
Fragen der Stadtentwicklung zur liegenschaftlichen Sicherung neuer Bauflächen zu 
befassen um daraus abgeleitet rechtzeitig Weichenst ellungen für alle Bereiche einer 
zukunftsfähigen Stadtentwicklung vornehmen zu können: 
• In welchem Maß kann auf zur Verfügung stehenden Fl ächen und der vorhandenen 
Infrastruktur in den bestehenden Stadtteilen noch e ine Nachverdichtung erfolgen? 
Welches Konfliktpotenzial kann sich möglicherweise aus diesen Nachverdichtungen 
ergeben? 
• Ist die Planung eines komplett neuen Stadtteils mi t allen zusätzlichen Investitionen 
für eine neue Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Bahnhaltepu nkte) notwendig? Wo soll / kann 
dieser entstehen? Wie soll er später aussehen?

- 2 - 
• Können neue Wohngebiete an die Außenstadtteile „an gedockt“ werden? Wie müsste 
dafür die vorhandene Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Bahn haltepunkte) ausgebaut 
werden? Welches Konfliktpotenzial kann sich möglich erweise aus Stadtteil-
erweiterungen ergeben? 
• Können Außenstadtteile durch neue Wohngebiete im W ege des Lückenschlusses an 
das Kern-Stadtgebiet angebunden werden, ohne dass d as ‚grüne Münster‘ allzu sehr 
darunter leidet oder Frischluftzonen zerstört werde n? Welches Konfliktpotenzial kann 
sich möglicherweise aus diesen Lückenschlüssen ergeben? 
• Wie wirkt sich der zu erwartende Zuzug auf die bes tehende städtische Infrastruktur 
aus? Wie ist diese weiterzuentwickeln? 
 
Diese und weitere, ähnlich gelagerte Fragen sollen nicht nur anhand von 
Planungsvarianten und der Verfügbarkeit von Flächen, sondern auch in ihrer politischen 
Beurteilung diskutiert werden. Am Ende dieses Proze sses soll ein Konzept stehen, das 
die Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung b is 2030 und darüber hinaus 
aufzeigt.   
 
3. Dieser Vorentwurf von externen Fachleuten, der V erwaltung und der Politik soll im 
weiteren Verfahren zunächst in einem breit angelegt en Bürgerbeteiligungsverfahren 
diskutiert werden. In einem nächsten Schritt sollen die Vorschläge und Ideen der Bürger 
in diesen Vorentwurf eingearbeitet werden. Der dara us entstandene Entwurf soll in 
einer weiteren Beteiligungsrunde nochmals den Bürge rinnen und Bürgern vorgelegt 
werden, ehe er dann in den Gremien des Rates behandelt wird.  
 
Die Herausforderungen an die wachsende Stadt Münste r müssen von allen 
Bürgerinnen und Bürgern angenommen, aufgegriffen un d mitgetragen werden können. 
Denn alle werden  in den unterschiedlichsten Formen davon betroffen sein. Nur ein breit 
angelegter Diskussionsprozess kann gewährleisten, d ass denkbare stadtweite 
Lösungen auch von einer breiten Mehrheit der Bürger innen und Bürger akzeptiert 
werden. 
 
4. Ende 2016, spätestens Anfang 2017, soll dem Rat und seinen Gremien ein erster 
Zwischenbericht vorgelegt werden. Darin werden unte r anderem die weiteren 
Arbeitsschwerpunkte und -verfahren beschrieben und eine möglichst präzise 
Zeitschiene für das weitere Vorgehen festgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
erfolgt mündlich 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff 
Hans Varnhagen 
Jörg Berens 
Jürgen Reuter 
FDP-Fraktion im Rat

Anlage 2 - Ablaufplan Planungswerkstatt 2030

1564 Zeichen

• Vorstellung und Wertung 
bestehender Prognosen (KBP, 
it.nrw, Bertelsmann) 
• Wohnungsbedarfe bis 2030 
• Ableitung quantitativer Ziele 
(jährliche Neubauleistung, 
Volumen BLP, Siedlungsdichte, 
Größe neuer Potenzialflächen) 
Planungswerkstatt 2030 – inhaltlicher Ablauf 
1. Planungs-
werkstatt 
ZIELZAHLEN 
Freigabe 
Politik 
Öffentliches 
Forum 
Beschluss 
Politik 
(fach-) öffentlich nicht öffentlich 
• Vorstellung WSFK 2025, des 
RFK und der Grünordnung 
• Diskussion struktureller 
Wachstumsszenarien 
- Wohnen in der Stadtregion 
- Zwiebelschalenmodell 
- Großfl. Stadtteilerweiterung(en) 
- Bau eines neuen Stadtteils 
• Erarbeitung qualitativer Ziele 
und Kriteriengerüst für die 
Flächenauswahl 
- Tabukriterien 
- Abwägungskriterien 
- Gunstkriterien 
• Abschließende fachliche 
Flächenbewertung 
(23, 40, 51, 61, 66, 67) 
• Abschließende Diskussion 
Einzelflächen und Vorabwägung 
• Entwurf 
Fortschreibung WSFK 
(RFK-Wohnen) 
• Überarbeitung Kriteriengerüst 
auf Grundlage der Ergebnisse 
Öffentliches Forum 
• Umsetzung Kriterienkatalog in 
Flächengerüst 
• Erstbewertung der 
Einzelflächen 
(aus siedlungsstruktureller, 
naturräumlicher, sowie 
sozialer und technischer 
Infrastruktur-Sicht) 
• Diskussion und Ermittlung 
der Flächen für vertiefende 
Prüfung 
Stand 12.10.2016 
2. Planungs-
werkstatt 
KRITERIEN-
KATALOG 
3. Planungs-
werkstatt 
FLÄCHEN-
GERÜST 
4. Planungs-
werkstatt 
WSFK 2030 
Regionalkonferenz 
Bezirksregierung Münster 
EINSPEISEN INHALTE ZUR 
ABSTIMMUNG MIT REGION 
II/2016 III/2016 IV/2016 I/2017 II/2017 III/2017 IV/2017

Anlage 4 - Antrag A-R/0060/2015

6665 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0060/2015 
 
 
 
 
 
   7.9.2015       
 
Ratsantrag  
 
 
Wohnungen für alle in einer lebenswerten Stadt   
Münster -  Wohnungskonzept  2015 - 2050 
 
 
  Der Rat der Stadt möge beschließen: 
 
1.  Das kommunale Handlungskonzept Wohnen der Stadt Mü nster (HKW) wird unter breiter 
Beteiligung neu konzipiert. 
2.  Die Baulandbereitstellung ist zu steigern. Dabei m uss die Konzeption eines neuen 
Stadtbereichs miteinbezogen werden. Eine Größenordnung von rund 20-30.000 WE ist 
dabei eine Zielstellung. Der Zielwert für die jährliche Bauleistung soll sich kurzfristig an 
2000 WE orientieren, muss aber weiter gesteigert werden, um den Nachfragebedarf 
mittelfristig zu decken. 
3.  Die Angebote zur sozialen Wohnraumversorgung im Neubau und im Bestand, 
insbesondere auch im Innenstadtbereich, müssen ausgeweitet werden. Nachverdichtung 
und höhere Bauweisen sind auch in diesem Kontext miteinzubeziehen. Zudem sollen 
Milieuschutzsatzungen und die bereits eingeführte Zweckentfremdungssatzung - wo 
möglich - genutzt werden, um Wohnraum zu schützen. 
4.  Der Neubau von mindestens 500 Mietwohnungen pro Ja hr ist mit öffentlichen Mitteln zu 
fördern. Dafür sind auch bei der Wohn- und Stadtbau die notwendigen finanziellen und 
personellen Voraussetzungen zu schaffen, u.a. durch eine Änderung des 
Managementkontraktes, der eine Abführung an den städtischen Haushalt zukünftig 
ausschließt. Insbesondere sollen auch genossenschaftliche Modelle zum Wohnungsbau 
vorangetrieben werden.Mit dem Land NRW ist das dafür notwendige Fördermittelbudget 
nachhaltig abzusichern.  
5.  Um dieser hier konzipierten Perspektive durch zu a ktivierende Bautätigkeit einen 
verbindlichen Rahmen zu geben, sollen in dafür maßgeblichen Handlungsfeldern der 
Baulandplanung und –bereitstellung geeignete Instrumente und Maßnahmen zum 
Einsatz gelangen, die von der Verwaltung noch weiter zu konkretisieren sind.                     
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster  
Achtermannstraße 19  
48143 Münster 
 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
 
 
 
  
 
An den Oberbürgermeister

2/4 
 
 
Begründung:  
 
Münster braucht neue Lösungen und Perspektiven für eine wachsende Stadt.  
Die Bevölkerungsprognose des Landes NRW weist aus, dass Münsters Bevölkerung bis 
2040 um 50  000 Menschen wachsen soll. In einer weiteren Prognose wird sogar ein 
rasches Wachstum auf über 325.000 bis zu 340.000 Einwohner in den nächsten 15 
Jahren für möglich gehalten. Ein so rasches Wachstum, von prognostitzierten 8,9 
Prozent, gibt es zur Zeit in keiner anderen Stadt Deutschlands . Dies macht neue 
Lösungen für die Stadt notwendig.  
Die Nachverdichtung, (kleinteilige) Ergänzungen in bestehenden Baugebieten und die  
Nutzung der (militärischen) Konversionsflächen sind wichtig und müssen weiter 
konzeptionell vorangetrieben werden, werden aber nicht ausreichen. 
Notwendig ist es zudem, insbesondere in Münsters Zentrumsbereich, deutlich höhere 
Bauweisen mit in die Planung einzubeziehen. Dies auch vor dem Hintergrund eines 
möglichst sparsamen Flächenverbrauchs und bereits vorhandener knapper Flächen. 
Die Zukunftsaufgabe "Wohnungen für alle" wird jedoch insgesamt nur mit einem 
weitergehenden neuen Denk- und Konzeptansatz zu lösen sein.  
Sinnvoll und notwendig ist es daher, den enormen Nachfragebedarf in der City und 
Umfeld auch durch einen neuen Stadtbereich zu schließen. 
Perspektivisch ist es sinnvoll diesen Stadtbereich deshalb nicht an Außenstadtteile 
anzuschließen sondern im südlichen Umfeld der City. Ein möglicher Expansionsraum im 
Lückenschluß zwischen den beiden Bebauungskernen Münster-Altstadt-Südviertel-
Mauritz und Münster-Hiltrup-Wolbeck ist zu untersuchen. 
Eine harmonische Einbeziehung und Integration für die Erschließung könnte durch 
bestehende Straßen und Kernachsen, wie die Hammerstraße und /oder Albersloher Weg 
ggf. erreicht werden. Perspektivisch kann auch das Güterbahnhofsgelände der Deutschen 
Bahn AG mit in die Planung miteinbezogen werden. 
Bei dieser Prüfung müssen Umweltaspekte, wie z.B. Wasserschutzgebiete  und 
Frischluftschneisen, aber auch andere vorhandene Nutzungsinteressen berücksichtigt 
werden. Konflikte sind zwangsläufig, müssen aber aufgrund der Bedeutung, Größe und 
Notwendigkeit der Herausforderung angegangen werden und müssen durch sinnvolle 
Interessensausgleiche soweit als möglich gelöst werden. Daher sollten von Beginn der 
Debatte an entsprechende Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten möglichst 
frühzeitig gegeben sein. 
Dies ist umso notwendiger sein, da bereits jetzt, insbesondere im Segment des öffentlich

3/4 
geförderten und preiswerten Wohnraums, enorme Defizite von mehrere tausend 
Wohnungen bestehen und hier in den nächsten Jahren dringend Abhilfe geschaffen 
werden muss. Dies allein schon, um ein weiteres Absinken der Anzahl von mittlerweile 
nur noch rund 7000 Sozialwohnungen zu verhindern und diese perspektivisch nach oben 
durch Zubau zu erhöhen. 
Weil der Nachfragedruck nicht nachlässt, ist bereits jetzt schon ein 
Verdrängungswettbewerb real vorhanden. Dies führt dazu, dass bestimmte 
Bevölkerungsteile aus dem Innenstadtbereich an die Stadtränder und nach aussen 
verdrängt werden (Gentrifizierung) und es so dann zu unerwünschten 
Segregationseffekten kommt. 
Ziel muss es daher sein, für alle Bevölkerungsgruppen und alle hier lebenden oder 
zuziehenden Menschen ein Wohnungsangebot in ausreichender Menge und jeweils 
gewünschter Qualität auch im Innenstadtbereich anbieten zu können. 
Zudem gilt es, neue strukturelle Herausforderungen, die sich durch wachsende 
Zuwanderung ergeben, zu lösen. Wohnungen für Flüchtlinge, mehr und erweiterte Kitas, 
Schulen, soziale Einrichtungen und weitere Versorgungsangebote. Auch die verkehrliche 
Anbindung und die Sicherung der Lebensqualität in einem urbanen Umfeld muss 
gesichert werden. 
 
Auch der allgemeine Trend, dass die Haushalte kleiner werden und die Bevölkerung dem 
demographischen Wandel unterliegt, sind besonders zu berücksichtigen. Die 
Belegungsdichte der Wohnungen, d.h. die durchschnittliche Anzahl an Menschen, die in 
einer Wohnung leben, sinkt weiter und die Anzahl der Ein ‐Personen ‐Haushalte nimmt 
zu.  
Um die enorme Wohnungsnachfrage zu bedienen, bedarf es eines vielfältigen Angebots 
in ausreichender Menge. Ziel ist es, den Münsteraner Wohnungsmarkt für 
unterschiedliche Nachfragegruppen attraktiv zu halten. Die städtische Wohn- und 
Stadtbau GmbH hat dabei eine wichtige Aufgabe.  
Um all diese Aufgaben zu lösen, muss das Handlungskonzept Wohnen weiter entwickelt 
werden.  
 
gez. 
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ali Atalan, Ortrud Philipp  
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster

4/4

Berichtsvorlage

22987 Zeichen

V/0945/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen und Empfehlungen der Planungswerkstatt 2030 
sowie geplante Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
25.01.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
                                                                                                                            Bericht 
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Sinn und Zweck dieses Zwischenberichtes ist es, über die bisherigen Erkenntnisse und Empfe h-
lungen aus den zwei Sitzungen der Planungswerkstatt 2030 zu informieren und auf dieser Grund-
lage den Weg für einen Dialog mit der Bürgerschaft frei zu machen. Dieser Dialog ist für das er s-
te Quartal 2017 im Rahmen einer Abendveranstaltung geplant. Darauf aufbauend soll die Pl a-
nungswerkstatt 2030 fortgesetzt werden, um in diesem Rahmen die Empfehlungen für die weit e-
re Wohnsiedlungsflächenentwicklung bis zum Jahr 2030 räumlich zu konkretisieren. 
 
 
Hintergrund:  
 
Die Planungswerkstatt 2030 geht zurück auf einen politischen Antrag der Ratsfraktionen von 
CDU, SPD und FDP, der in der Sitzung des Rates am 16.09.2015 eingebracht und an den Pla-
nungsausschuss verwiesen worden ist 1 (vgl. Anlage 3). In der Sitzung des Ausschusses für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen am 03.03.2016 hat die Verwaltung das 
Bearbeitungskonzept für die Durchführung der Planungswerkstatt vorgestellt. 
 
Ein weiterer Ratsantrag der Ratsfraktion Die Linke thematisiert (u.a.) die Größenordnung und 
räumliche Konzeption einer verstärkten Baulandbereitstellung 2 (vgl. Anlage 4). Diese (Teil -) Fra-
gestellungen des Antrages sind ebenfalls Inhalt der Planungswerkstatt 2030. 
 
Im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 sollen die weitere  Wohnsiedlungsflächenentwicklung in 
Münster bis zum Jahr 2030  vorbereitet und die dafür notwendigen Flächen aus gewählt werden. 
                                                
1 vgl. Antrag A-R/0049/2015: „Wohnen und Leben in Münster 2030 – Wachstum braucht Planung“ 
2 vgl. Antrag A-R/0060/2015: „Wohnungen für alle in einer lebenswerten Stadt Münster – Wohnungskon-
zept 2015 – 2050“ – hier Punkt 2. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0945/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.01.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0945/2016 
 
Im Ergebnis soll im Rahmen dieser Planungswerkstatt das Wohnsie dlungsflächenkonzept 20253 
mit dem neuen Zieljahr 2030 fortgeschrieben werden. Inhaltlich fokussiert ist die Planungswer k-
statt daher auf die langfristige Wohnbauflächenausweisung und die quantitativen (Volumen des 
Baulandprogramms, Dichtewerte etc.) und qu alitativen Kriterien (Kriterien zur Flächenauswahl), 
die ihr zugrunde liegen.  
 
Teilnehmende der Planungswerkstatt 2030 waren und sind Vertreter der Ratsfraktionen, die B e-
zirksbürgermeister(in), Vertreter des Arbeitskreises Wohnen in Münster und der Bezirksregierung 
Münster sowie der beteiligten Fachverwaltung. 
 
 
Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen der bisherigen zwei Sitzungen der Planungs-
werkstatt 2030:  
 
Die erste Sitzung der Planungswerkstatt 2030 hat am 02.06.2016 stattgefunden. Dort wurden 
bestehende Einwohnerprognosen für Münster vorgestellt und bewertet. Daraus wurden quantita-
tive Ziele  für eine jährliche Neubauleistung, das zukünftige Volumen des Baulandprogramms 
sowie anzustrebende Siedlungsdichten abgeleitet.  
 
In der zweiten Sitzung der Planungswerkstatt 2030 am 21.09.2016 wurden die bisherigen Grund-
lagen für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung in Münster (Raumfunktionales Konzept, Grü n-
ordnung) erörtert und grundsätzliche strukturelle Entwicklungsszenarien (Wohnen in der Stadtre-
gion, Fortsetzung des Zwiebelschalenmodells, Gro ßflächige Stadtteilerweiterung(en), Bau eines 
neuen Stadtteils) diskutiert. Anschließend wurden Kriterien für die Prüfung und Auswahl potenz i-
eller neuer Wohnsiedlungsflächen im Außenbereich erarbeitet.  
 
Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen dieser beiden Sitzungen sind: 
 
1. Jährlich sollen 2.000 Wohneinheiten in Münster neu errichtet werden, um die Bedarfe 
der wachsenden Bevölkerung unter Berücksichtigung der dauerhaften Wohnintegrat i-
on von anerkannten geflüchteten Menschen decken zu können. 
Dabei ist eine ausgewogene Bevölkerungsmischung anzustreben. Ein intensiver Di a-
log mit der Öffentlichkeit ist erforderlich. 
Erläuterungen: 
Grundlage dieses Bedarfs bildet das Szenario 2 „Flüchtlingszuwanderung, erweitert e Varian-
te“ der städ tischen Bevölkerungsprognose (vgl. Anlage 1, Seite 2) , welches von einer jährl i-
chen Zuwanderung Zufluchtssuchender von ca. 2.000 (3.000 im Jahr 2017) Menschen au s-
geht.4  
 
Des Weiteren  werden kontinuierlich weiter sinkende Hausha ltsgrößen und eine tendenzie ll 
leicht zunehmende Abbruchtätigkeit im Wohnungsbestand angenommen.  
 
Die Größenordnung von jährlich 2.000 neuen Wohneinheiten (WE) stimmt mit der aktuellen 
Beschlusslage des Rates zum Baulandprogramm 2015 – 2020 vom 16.09.2015 überein und 
ist Grundlage d es Baulandprogramms 2016 – 2025 geworden.5 Im Rahmen der Empfehlu n-
gen der Planungswerkstatt 2030 wird dieser Wert von 2.000 Wohneinheiten / Jahr auch für 
die Jahre 2026 – 2030 bestätigt.  
 
                                                
3 vgl. nicht-öffentliche Vorlage V/0230/2013: „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“ 
4 vgl. dazu Vorlage V/0462/2016: Gesamtstädtische Bevölkerungsvorausberechnungen für den Zeitraum 
2015 – 2030 als Grundlage für die Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2015 – 2025: Szenarien und An-
nahmen im Kontext der Zuwanderung Zufluchtssuchender 
5 vgl. dazu Vorlage V/0153/2016 „Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 und Fortschreibung des Bau-
landprogramms 2016 - 2025

3 
V/0945/2016 
 
2. Das Baulandprogramm soll jährlich eine Baureife für 1.250 Wohneinhe iten in neuen 
Baugebieten ermöglichen, um den jährlichen Gesamtzielwert von 2.000 neuen 
Wohneinheiten erreichen zu können. 
Erläuterungen: 
Vor dem Hintergrund hoher Wohnungsfertigstellungszahlen außerhalb von Baugebieten 
(knapp 1.000 Wohneinheiten in den Jahren 2014 und 2015) wird angenommen, dass auch in 
den kommenden Jahren eine relativ hohe Zahl von 750 Wohneinheiten / Jahr außerhalb von 
Baugebieten des Baulandprogramms realisiert werden wird.  Darüber hinaus soll jährlich eine 
Baureife von 1.250 Wohneinheiten über die Planungsvorhaben laut beschlossenem Bauland-
programm ermöglicht werden, so dass jährlich insgesamt von einem Potenzial von 2.000 
neuen Wohneinheiten (750 WE + 1.250 WE = 2.000 WE) ausgegangen werden kann. 
 
Das angenommene Volumen des Baulandpr ogramms in Höhe von 1.250 Wohneinheiten / 
Jahr in neuen Baugebieten korrespondiert dabei mit dem o.a. Beschluss des Rates zum Bau-
landprogramm 2015 – 2020 vom 16.09.2015 bzw. mit den Grundlagen des Baulandpr o-
gramms 2016 – 2025. Im Rahmen der Empfehlungen der Planungswerkstatt 2030 wird dieser 
Wert bestätigt und auch für die Jahre 2026 – 2030 angenommen. 
 
3. Durch das Baulandprogramm mit dem Zielwert 1.250 Wohneinheiten / Jahr in neuen 
Baugebieten sollen Wohneinheiten  in etwa  je zur Hälfte (500 – 750 Wohneinheit en / 
Jahr) im Innenbereich und auf Außenbereichsflächen zur Baureife entwickelt werden. 
Erläuterungen: 
Der durchschnittliche Anteil der Baureifmachung im Innenbereich betrug in den Jahren 20 05 
– 2015 ca. 50 – 60 %, dabei war der Anteil zuletzt deutlich zunehmend. Auch im Baulandpro-
gramm (Stufe 1 / 2016 – 2020) beträgt der Anteil der Wohneinheiten, die im Innenbereich 
baureif werden sollen etwa zwei Drittel. Daher wird für den Gesamtzeitraum (d.h. auch für die 
Entwicklung von 2026 bis zum Jahr 2030) angenommen, dass neue Wohneinheiten in etwa je 
zur Hälfte im Innenbereich und auf Außenbereichsflächen zur Baureife entwickelt werden 
können. Der angegebene Korridor trägt der notwendigen Flexi bilität und Annahme unsicher-
heit Rechnung. 
 
4. In Abhängigkeit von der Art und Lage eines neuen Baugebiets soll die Siedlungsdichte 
künftig im Regelfall bei mindestens 55 bis 65 Wohneinheiten je Hektar Nettowohnba u-
land liegen. Ein - und Mehrfamilienhausbebauung soll dabei grundsätzlich gemischt 
werden. 
Entscheidend sind dann insbesondere städtebauliche und freiraumplanerische Qual i-
täten, die in den neu zu planenden Wohngebieten auch mit höheren Dichten erzielt 
werden können. 
Erläuterungen: 
Von der Stadt Münster in den letzten Jahr(zehnt)en geplante Baugebiete weisen sehr unte r-
schiedliche Dichten auf. Diese reichen beispielhaft von 25 Wohneinheiten / ha Nettobaufläche 
in reinen Einfamilienhausgebieten über 50 – 70 Wohneinheiten / ha Nettobaufläche in g e-
mischten Strukturen (Ein- und Mehrfamilienhausbebauung) bis zu weit über 100 Wohneinhei-
ten / ha Nettobaufläche in innerstädtischen Lagen mit ausschließlich Mehrfamilienhausb e-
bauung.6 
 
 
                                                
6 vgl. zu in Münster realisierten beispielhaften Siedlungsdichten Anlage 1: „Zusammenfassung der Ergeb-
nisse und Empfehlungen der ersten beiden Sitzungen der Planungswerkstatt 2030“, Charts 29 ff.

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5. Für die Jahre 2026 - 2030 wird eine weitere jährliche Inanspruchnahme von Außenb e-
reichsflächen zu Wohnsiedlungsflächen in einer Größenordnung von insgesamt 75 - 
100 ha bzw. 15 – 20 ha / Jahr erforderlich. 20 ha / Jahr bilden dabei auch vor dem Hi n-
tergrund des Ratsbeschlusses von 2012 zum 30 -ha-Ziel7 das Maximum der Ina n-
spruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohnsiedlungszwecken. 
Unter Berücksichtigung der Reserven des aktuellen Baulandprogramms und möglicher 
Entwicklungshindernisse werden daher für eine Entwicklung 2026 bis zum Jahr 2030 
insgesamt weitere geeignete Potenzialflächen in einer Größenordnung von 100 - 150 ha 
gesucht. 
Erläuterungen: 
Das Baulandprogramm 2016 – 2025 beinhaltet für die Jahre 2016 – 2020 (Stufe 1) die Ba u-
reife von ca. 7.500 Wohneinheiten. Die o.a. Zielzahl von 1.250 Wohneinheiten, die durch das 
Baulandprogramm entwickelt werden sollen, können nach derzeitigem Stand spätestens ab 
dem Jahr 2018 auch erreicht werden.  
 
Für die Jahre bis 2025  umfasst das Baulandprogramm in der Stufe 2 weitere potenzielle 
Wohnbauflächen in einer Größenordnung von bis zu 250 ha. Auch unter der Annahme, dass 
nur ein Teil dieser Flächen tatsächlich entwickel t werden kann (z.B. aufgrund liegenschaftl i-
cher, immissionsschutzrechtlicher und anderer planerischer Restriktionen) ist diese planer i-
sche Flächenreserve für die Jahre 2021 – 2025 als ausreichend anzusehen.  
 
Insbesondere für die fünf Jahre von 2026 – 2030 gilt es daher, weitere geeignete Außenb e-
reichsflächen zu identifizieren, die zu Wohnsiedlungsflächen entwickelt werden können. Auf 
Basis der o.a. Dichtewerte wird dafür eine Fläche von ca. 75 – 100 ha bzw. 15 – 20 ha / Jahr 
benötigt. Da auch bei diesen po tenziellen Wohnsiedlungsflächen mit Entwicklungshemmni s-
sen gerechnet werden muss, die im Vorfeld noch nicht absehbar sind, sollte es Ziel der weite-
ren Planungswerkstatt 2030 sein, Potenzialflächen in einer Größenordnung von 100 – 150 ha 
zu identifizieren. 
 
Der Rat hat am 12.12.2012 beschlossen, dass für eine Inanspruchnahme von Freiraumfl ä-
chen für Siedlungs- und Verkehrsflächen jährlich durchschnittlich ein Zielwert von 30 ha nicht 
überschritten werden soll.8 Eine Überschreitung ist nur begründet vertretbar, um der Entwick-
lung des Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus Ei n-
wohnerentwicklung und aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden zu können. 
 
Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt die Planungswerkstatt, im Zei traum 2026 – 2030 im 
Durchschnitt jährlich maximal 20 ha Bruttowohnbauland im Außenbereich zu entwickeln. 
 
6. Die Stadt Münster nimmt die Herausforderungen der wachsenden Stadt an. 
 Dabei wird der Stadtregion eine zunehmend wichtige Rolle im Rahmen region a-
ler Kooperationen und zur Profilierung zukommen. 
 Das Zwiebelschalenmodell kann das Stadtwachstum in Zukunft voraussichtlich 
nicht mehr allei ne bewältigen, es wird jedoch weiterhin als ein sehr wichtiges 
ergänzendes Element verstanden. 
 Als das insgesamt am besten geeignete Entwicklungsszenario für Münster wer-
den groß flächige Stadtteilerwe iterungen be wertet, da diese i m Vergleich zum 
Bau eines neuen Stadtteils ähnliche Vorteile aufweisen, aber gleichzeitig die 
damit verbundenen Risiken minimieren.  
                                                
7 vgl. dazu Vorlage V/0288/2012: Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das 
Jahr 2020 für die Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW 
"Einführung einer Flächenverbrauchsbremse"  
8 vgl. ebd.

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V/0945/2016 
 
 Der Bau eines neuen Stadtteils sollte nur dann vertieft weiter verfolgt werden, 
wenn andere Potenzialflächen im Rahmen des Zwiebelschalenmodells und von 
großflächigen Stadtteilerweiterungen nicht in ausreichendem Maße identifiziert 
werden können. 
Erläuterungen: 
Vor dem Hintergrund verschiedener Entwicklungsszenarien („Regionale Kooperation“, „For t-
setzung des Zwiebelschalenmodells“, „Großflächige Stadtteilerweiterung(en)“, „Bau eines 
neuen Stadtteils) wurden in der zweiten Sitzung der Planungswerkstatt 2030 Vor - und Nach-
teile / Chancen und Risiken der unterschiedlichen Wachstumsstrategien erarbeitet. 
 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine erfolgreiche Wachs tumsstrategie 
sich nicht auf ein Modell allein konzentrieren wird, sondern einzelne Elemente d er Szenarien 
(ohne Rangfolge) interkommunale Kooperation, Zwiebelschalenmodell und großflächige 
Stadtteilerweiterungen zielgerichtet kombinieren muss. 
 
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Mengenziele ist eine ausschließliche Fortsetzung des 
Zwiebelschalenmodells voraussichtlich nicht ausreichend, bietet aber als ergänzendes I n-
strument viele Vorteile. 
 
Als das insgesamt am besten geeignete Entwicklungsszenario für Münster werden in der Dis-
kussion daher groß flächige Stadtteilerweiterungen an verschiede nen Standorten der Stadt 
bewertet. Bei diesem Szenario sind ähnliche Größenordnungen wie bei dem Bau eines neuen 
Stadtteils denkbar, städtebaulich und funktional sind sie jedoch eng verbunden mit bestehe n-
den Strukturen. Sie bieten damit ver gleichbare, insbesondere quantitative Potenziale, sind 
aber deutlich flexibler als ein neuer Stadtteil und unterstützen zudem bestehende Stadt teile 
und In frastrukturen. Großflächige Stadtteilerweiteru ngen wurden z.B. mit Gievenbeck -
Südwest mit rund 1.800 WE bereits erfolgreich in Münster umgesetzt.  
 
Mit dem Bau eines neuen Stadtteils könnten die erforderlichen Neubauzahlen quantitativ zwar 
abgesichert werden, bei gleichzeitiger Entlastung für die Szenarien interkommunale Koopera-
tion, Zwiebelschalenmodell und großflächige Stadtteilerweiterungen. Auch ließe sich ein kon-
sequent nachhaltiger Stadtteil nach neuesten Erkenntnissen entwi ckeln. Gleich zeitig birgt 
dieses Modell jedoch erhebliche Gründungs-, Entwicklungs- und Wachstumsrisiken, die sich 
aus seiner Konzentra tion auf einen Standort, aus dem notwendigerweise schnellen Wachs-
tum und aus der autarken Funktion und Lage mit enormen eigenen öffentlichen technischen, 
sozialen und privaten Infrastrukturaufwendungen ergeben. 
 
Von erheblicher entscheidungsrelevanter Bede utung ist zudem, dass ein neuer Stadtteil in 
der Endstufe auf mindestens 6.000 bis 7.000 Einwohner mit allen erforderlichen öffentlichen 
und privaten Infrastrukturen konzipiert sein muss. Diese Größenordnung ist erforderlich, um 
die Infrastrukturen dauerha ft auszulasten und wirtschaftlich betreiben zu können. Bleibt die 
Entwicklung eines neuen Stadtteils aufgrund wegbrechender Wohnungsversorgungsbedarfe 
oder bei Au sbleiben entsprechender (Standort -)Nachfrage der Wohnungssuchenden auf der 
Strecke, ist das Ri siko einer lediglich fragmentarischen Entwicklung mit entsprechenden Fo l-
gen für nicht ausgelastete Versorgungsinfrastrukturen enorm groß. 
 
Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung derzeit nicht empfehlen, die Entwicklung eines 
neuen Stadtteils konkret in Erwägung zu ziehen. 
 
Zum Thema der interkommunalen Kooperation seien in diesem Zusammenhang zwei aktuelle 
Projekte / Initiativen erwähnt. Zum einen fand am 12.01.2017 eine durch das Land NRW g e-
meinsam mit der Bezirksregierung Münster und unter Beteiligung  der Stadt Münster und der 
Stadtregion durchgeführte „Regionalkonferenz Wohnen und Raumentwicklung“ statt, in der es 
– vor dem Hintergrund der Wohnbedarfsentwicklung insbesondere in der Stadtregion Münster 
– auch um Fragen der interkommunalen Kooperation g ing. Zum anderen hat die Stadtregion

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V/0945/2016 
 
Münster erfolgreich an der ersten Phase des vom Land ausgelobten Wettbewerbes StadtUm-
land.NRW teilgenommen und wird in der nun folgenden Phase 2 zusammen mit der Stadtr e-
gion gemeinsame Handlungsansätze zum Thema der Wohnraumversorgung ausarbeiten.  
 
7. Begründete, objektive Bewertungskriterien für potenzielle Wohnbauflächen versachl i-
chen die Diskussion und unter stützen Politik und Verwaltung bei der konkreten Fl ä-
chenauswahl.  
Sie gewährleisten die Umsetzung der Leitziele einer flächenschonenden, sozial ausge-
wogenen und qualität vollen Stadtentwicklung, wie sie von der Stadt Münster  bereits 
seit Jahrzehnten verfolgt und umgesetzt werden. 
Die Kriterien werden als Eckpunkte für die Flä chenauswahl und deren Priori sierung 
verstanden - im Sinne von Förderfaktoren, Hemmnissen, Widerständen oder Tabukrite-
rien.  
Wichtige Kriterien sind:  
(vgl. dazu im Detail die Tabelle auf den letzten drei Seiten in Anhang 1) 
a) begünstigende Kriterien 
 Die Nähe zu zentralen Versorgungsbere ichen gem. Einzelhandels - und Zen-
trenkonzept der Stadt Münster 
 Die Nähe zu Schienenhaltepunkten, bestehender öffentlicher Nahverkehr 
und eine gute Fahrradanbindung an die Innenstadt 
 Das Vorhandensein verkehrs - und entwässerungstechnischer Erschli e-
ßungsanlagen 
 Ein hoher Anteil städtischen Eigentums, eine geringe Anzahl Grundstück s-
eigentümer und eine ggf. bekannte Verkaufsbereitschaft 
 Die Möglichkeit einer schnellen und abschnittsweisen Realisierung 
b) restriktive Kriterien 
 Die Berücksichtigung der Hauptgrünzüge , des 2. Grünrings, der Vorrangfl ä-
chen zur Freiraumsicherung gem. Grünordnung der Stadt Münster  sowie 
weitere Schutzgebiete 
 Die örtlich bestehende Emissionsbelastung (Lärm und Gerüche) 
 Die Lage innerhalb hochwassergefährdeter Bereiche und Wasserschutzg e-
biete 
 Die Notwendigkeit eines neuen Grundschulstandortes 
Erläuterungen: 
Bei der Prüfung und Auswahl potenzieller neuer Wohnsiedlungsbereiche im Außenbereich 
spielt eine Reihe von Kriterien eine Rolle. Diese Kriterien können im Einzelfall dazu führen, 
dass eine potenzielle Fläche rechtlich und faktisch nicht entwickelt werden kann (einschlägige 
Tabu-Kriterien) oder aufgrund der Beeinträchtigung bestehender Fachkonzepte, Ratsb e-
schlüsse oder Wirtschaftlichkeitsaspekte nur im besonderen Einzelfall entwickelt werde n soll-
te (erhebliche Widerstände). Andere Kriterien führen dazu, dass eine entsprechende Fläche – 
im Verhältnis zu anderen möglichen neuen Siedlungsflächen – in der Regel zurückgestellt (im 
Sinne von zu beachtenden Hemmnissen), bzw. bevorzugt werden sollte (im Sinne von zu be-
rücksichtigenden Förderfaktoren). 
 
Nach Bewertung aller potenziellen neuen Siedlungsflächen anhand eines solchen Kriterie n-
katalogs ergeben sich im Gesamtbild Flächen, die mehr oder weniger gut für eine weitere 
Wohnsiedlungsflächenentwicklung geeignet sind und daher für eine Entwicklung im Zeitraum 
2026 – 2030 empfohlen bzw. nicht empfohlen werden können (vgl. dazu unter 2.).

7 
V/0945/2016 
 
 
Weiteres Vorgehen / Öffentlichkeitsbeteiligung: 
 
Die Erkenntnisse und Empfehlungen zur weiteren Siedlungsflächen entwicklung in Münster im 
Zeitraum 2026 - 2030 sind gesamtstädtisch relevant und für die Fachöffentlichkeit wie auch die 
Bürgerschaft von breitem Interesse. Bevor im weiteren Verfahren aufbauend auf dem Kriterienge-
rüst konkrete Flächenentwicklungen nicht -öffentlich diskutiert werden, sollen die bisherigen E r-
kenntnisse der Planungswerkstatt der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden.  
 
Daher soll im ersten Quartal des Jahres 2017 ein öffentliches Forum zu den o.a. Themenbere i-
chen veranstalt et werden. Die Moderation übernimmt – wie auch in den Sitzungen der Pl a-
nungswerkstatt 2030 – die langjährige Moderatorin des Arbeitskreises Wohnen in Münster, Frau 
Prof. Pahl-Weber. Vor dem Hintergrund der abstrakten und komplexen Materie wird für das ö f-
fentliche Forum ein geeignetes Veranstaltungsformat erarbeitet. 
 
In den weiteren (nicht -öffentlichen) Planungswerkstätten soll es anschließend darum gehen, das 
Kriteriengerüst vor dem Hintergrund der Diskussion mit der Öffentlichkeit ggf. zu überarbeiten 
und es anschließend in konkrete Flächen zu übersetzen. Dabei werden alle Flächenvorschläge, 
die von Seiten der Gremien und der Politik, aber auch von Eigentümerseite an die Verwaltung 
herangetragen worden sind sowie weitere Vorschläge anhand des Kriterienkata logs auf ihre 
grundsätzliche Eignung und auf die Auswirkungen hinsichtlich der bestehenden und künftigen 
Siedlungsstruktur, des bestehenden bzw. künftigen Grün(flächen)systems sowie sozialer und 
technischer Infrastruktur geprüft und bewertet. Abschließend soll ein Vorentwurf zur Fortschre i-
bung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2026 - 2030 erarbeitet werden, der schließlich von den 
politischen Gremien (nicht-öffentlich) beschlossen werden soll. Ein Abschluss des Prozesses ist 
für Ende 2017 geplant.  
 
Die zur Finanzierung der Durchführung, Moderation und Dokumentation der Öffentlichkeitsve r-
anstaltung erforderliche Ermächtigung in Höhe von bis zu 10.000 € ist im Haushaltsplan 2017 
unter der Produktgruppe 09.01 Stadt - und Regionalentwicklung, Stadtplanung zum Pro dukt 2 
„Planungswerkstatt 2030“ veranschlagt. 
 
Zum geplanten weiteren Ablauf vergleiche auch Anlage 2 (Ablaufplan Planungswerkstatt 2030). 
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
 Anlage 1 – Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen der ersten beiden Sit-
zungen der Planungswerkstatt 2030 
 Anlage 2 – Ablaufplan Planungswerkstatt 2030 
 Anlage 3 – Antrag FDP-Ratsfraktion vom 25.08.2016 sowie CDU-Ratsfraktion und SPD-
Ratsfraktion (Antrag ist als gemeinsamer Antrag eingebracht worden), 
A-R/0049/2015: „Wohnen und Leben in Münster 2030 – Wachstum braucht Planung“ 
 Anlage 4 – Antrag Die Linke Ratsfraktion A-R/0060/2015: „Wohnungen für alle in einer le-
benswerten Stadt Münster – Wohnungskonzept 2015 – 2050“

Beratungsverlauf (3)

24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Achtermannstraße 19
  • Schulstraße 145W
  • Stolbergstraße
  • Wolbecker Straße
  • Geringhoffstraße 48
  • Albersloher Weg
  • Twenhövenweg
  • Markweg
  • Westhoffstraße
  • Dülmener Straße
  • Schwarzer Kamp
  • Meesenstiege
  • Meckmannweg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0945/2016
Typ
Vorlagen
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37