V/0945/2016
Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen und Empfehlungen der Planungswerkstatt 2030 sowie geplante Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 - Zwischenbericht Planungswerkstatt
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ZWISCHENBERICHT ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN DER ERSTEN BEIDEN SITZUNGEN DER PLANUNGSWERKSTATT 2030 Inhalt I. Abschätzung des Wohnungsneubaubedarfs II. Notwendigkeit der Baureifmachung im Außenbereich III. Siedlungsdichten IV. Abschätzung des Flächenbedarfs im Außenbereich V. Entwicklungsszenarien - Diskussionsergebnisse VI. Kriterienkatalog für die Flächenauswahl I. Abschätzung des Wohnungsneubaubedarfs 01 Bevölkerungsentwicklung Bisherige Bevölkerungsprognosen für Münster Neue städtische Bevölkerungsvorausberechnung Annahme: Für den Wohnungsneubaubedarf zugrunde gelegt wird das Szenario 2 (worst-case im Sinne des Wohnungsneubaubedarfs) 02 Entwicklung der Haushaltegrößen Einflussfaktoren Allgemeine demographische Entwicklung (älter werdende Bevölkerung) Nachholbedarf der letzten Jahre aufgrund Wohnungsknappheit Wachstumsmotor Wissenschaftsstadt Trend zur Multilokalität Annahmen Auflockerung von 4 % bis 2030 Flüchtlingshaushalte: 2,5 Personen / Haushalt (analog Land NRW) Entwicklung der Haushaltegrößen A n n a h m e : Weitere Auflockerung (sinkende Haushaltegrößen) bis 2030 Auflockerung der letzten Jahre im Durchschnitt ca. 0,27 % / Jahr 03 Entwicklung der Wohnungsabbrüche Entwicklung der Wohnungsabbrüche A n n a h m e : Leicht erhöhte Zahl an Wohnungsabbrüchen Annahme 2016 - 2030: ∼ 167 WE / Jahr Ausnahmen (Studentenwohnheime) Ausnahme (Statistikumstellung) ∼ 92 WE / Jahr ∼ 147 WE / Jahr 04 Jährliche Wohnungsneubauleistung Jährliche Wohnungsneubauleistung Reale Entwicklung der Wohnungsbaufertigstellungen der letzten Jahrzehnte Neubedarf Bevölkerungszuwachs 2016 – 2030: ∼ 21.000 Einwohner = ∼ 12.000 WE Auflockerungsbedarf Durchschnittliche Haushaltegröße 2030: ∼ 1,73 Personen / HH = ∼ 7.000 WE Ersatzbedarf Anzahl der Wohnungsabbrüche bis 2030: ∼ 2.500 WE Summe der vorgenannten Bedarfe Neu-, Auflockerungs-, Ersatzbedarf: ∼ 21.500 WE in 15 J. = ∼ 1.450 WE / Jahr Zusatzbedarf Flüchtlinge Erhöhter Bevölkerungszuwachs: ∼ 21.300 Einwohner = ∼ 8.500 WE Gesamtbedarf Summe alle Bedarfe (worst case): ∼ 30.000 WE in 15 J. = ∼ 2.000 WE / Jahr Jährliche Wohnungsneubauleistung Pauschale Abschätzung auf Basis der Annahmen Zw ischenfazit: Jährlich sollen 2.000 Wohneinheiten in Münster neu errichtet werden, um die Bedarfe der wachsenden Bevölkerung unter Berücksichtigung der dauerhaften Wohnintegration von anerkannten geflüchteten Menschen decken zu können. Eine ausgewogene Bevölkerungsmischung ist anzustreben. Ein intensiver Dialog mit der Öffentlichkeit ist erforderlich. II. Notwendigkeit der Baureifmachung im Außenbereich 01 Entwicklung außerhalb Baulandprogramm Lage der Wohnungsneubauten Außerhalb des Baulandprogramms Im Baulandprogramm - Innenbereich Im Baulandprogramm - Außenbereich Baulandprogramm außerhalb Baulandprogramm Entwicklung außerhalb Baulandprogramm Annahme: Baupotenziale außerhalb des Baulandprogramms weiterhin hoch Bauüberhang Ende 2015 (2.500 WE) zu über 50 % außerhalb von Baugebieten Annahme 2016 - 2030: ∼ 750 WE / Jahr außerhalb von Baugebieten ∼ 375 WE/a Ausnahmen (Studentenwohnheime) ∼ 522 WE/a ∼ 711 WE/a außerhalb von Baugebieten Zw ischenfazit: Das Baulandprogramm soll jährlich eine Baureife für 1.250 Wohneinheiten in neuen Baugebieten ermöglichen, um den jährlichen Gesamtzielwert von 2.000 neuen Wohneinheiten erreichen zu können. 02 Entwicklung im Baulandprogramm-Innenbereich Lage der Wohnungsneubauten Außerhalb des Baulandprogramms Im Baulandprogramm - Innenbereich Im Baulandprogramm - Außenbereich Innenbereichsflächen Durchschnittlicher Anteil der Baureifmachung im Innenbereich 2005 – 2015: ∼ 50 – 60 %, zuletzt zunehmend Entwicklung im Baulandprogramm-Innenbereich Annahme: Potenziale der Innenentwicklung im Baulandprogramm weiterhin hoch ∼ 41 % im Innenbereich ∼ 75 % im Innenbereich Annahme 2016 – 2030: ∼ 50 % Lage der kommenden Baugebiete vielfach im Innenbereich Baulandprogramm 2016 – 2020: Anteil Innenbereich ∼ 67 % Annahme 2016 - 2030: ∼ 50 % der WE des Baulandprogramm im Innenbereich Entwicklung im Baulandprogramm-Innenbereich Annahme: Potenziale der Innenentwicklung im Baulandprogramm weiterhin hoch Lage der Wohnungsneubauten Außerhalb des Baulandprogramms Im Baulandprogramm - Innenbereich Im Baulandprogramm - Außenbereich Baulandprogramm Außenbereichsflächen 500 - 750 WE / Jahr außerhalb Baulandprogramm 750 WE / Jahr Baulandprogramm Innenbereichsflächen 500 – 750 WE / Jahr Zw ischenfazit: Durch das Baulandprogramm mit dem Zielwert 1.250 WE / Jahr in neuen Baugebieten sollen Wohneinheiten in etwa je zur Hälfte (500 – 750 Wohneinheiten / Jahr) im Innenbereich und auf Außenbereichsflächen zur Baureife entwickelt werden. III. Siedlungsdichten 01 Beispiel-Quartiere Siedlungsdichten Faktische Wohnungsdichten in Baugebieten Im Vergleich dazu: Mitte – Schulstraße 145 WE / ha Mitte – ehem. Winkhaus 205 WE / ha Baugebiet Angelmodde – östlich Twenhövenweg Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google N Wohnbauflächen ∼ 25 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 4 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche Baugebiet Angelmodde – östlich Twenhövenweg N Baugebiet Angelmodde – östlich Twenhövenweg ∼ 25 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 4 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Angelmodde – östlich Twenhövenweg ∼ 25 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 4 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche Baugebiet Gievenbeck Südwest, nördlicher Teil Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google Baugebiet Hiltrup - westlich Meesenstiege N Baugebiet Hiltrup – westlich Meesenstiege Wohnbauflächen ∼ 35 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 11 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Hiltrup – westlich Meesenstiege ∼ 35 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 11 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Hiltrup – westlich Meesenstiege ∼ 35 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 11 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google N Baugebiet Mitte - südlich Stolbergstraße Baugebiet Mitte – südlich Stolbergstraße Wohnbauflächen ∼ 45 - 50 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 0 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N ∼ 45 - 50 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 0 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche Baugebiet Mitte – südlich Stolbergstraße N ∼ 45 - 50 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 0 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche Baugebiet Mitte – südlich Stolbergstraße Baugebiet Gievenbeck Südwest, nördlicher Teil Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google N Baugebiet Kinderhaus – Südlich Westhoffstraße Baugebiet Kinderhaus – Südlich Westhoffstraße Wohnbauflächen ∼ 50 - 55 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 27 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Kinderhaus – Südlich Westhoffstraße ∼ 50 - 55 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 27 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Kinderhaus – Südlich Westhoffstraße ∼ 50 - 55 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 27 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche Baugebiet Gievenbeck Südwest, nördlicher Teil Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google N Baugebiet Mauritz-Ost – Wolbecker Straße / Niederbeckmann Wohnbauflächen Baugebiet Mauritz-Ost – Wolbecker Straße / Niederbeckmann ∼ 55 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 22 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Mauritz-Ost – Wolbecker Straße / Niederbeckmann ∼ 55 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 22 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Mauritz-Ost – Wolbecker Straße / Niederbeckmann ∼ 55 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 22 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche Bilder © 2016 Google, Kartendaten © 2016 GeoBasis-DE/BKG (© 2009), Google Baugebiet Gievenbeck Südwest - Nördlicher Teil N Wohnbauflächen Baugebiet Gievenbeck-Südwest – Nördlicher Teil ∼ 65 - 70 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 33 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Gievenbeck-Südwest – Nördlicher Teil ∼ 65 - 70 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 33 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche N Baugebiet Gievenbeck-Südwest – Nördlicher Teil ∼ 65 - 70 WE /ha Fläche der bebauten Grundstücke ∼ 33 % Mefa Flächenanteil an Gesamtfläche 02 Erkenntnisse aus den Beispiel-Quartieren 0 20 40 60 80 100 120 140 Einzelhäuser Doppelhäuser Reihenhäuser Einfamilienhäus er insgesamt Mehrfamilienhäuser WE / ha Fläche der bebauten Grundstücke Die Dichtewerte der einzelnen Bauformen sind in allen Baugebieten relativ gleich Dichteunterschiede einzelner Baugebiete entstehen durch unterschiedliche Mischung der Bauformen Erkenntnisse aus den Beispielquartieren Durchschnittlich realisierte Wohnungsdichte in den betrachteten Baugebieten 0% 20% 40% 60% 80% 100% Gesamt WE Netto - Wohnbaufläche Mehrfamilienhäuser Reihenhäuser Doppelhäuser Einzelhäuser Erkenntnisse aus den Beispielquartieren Durchschnittlich realisierte Wohnungsdichte in den betrachteten Baugebieten Die Wohnungsdichte wird maßgeblich durch den Flächenanteil der Mefa- Bebauung bestimmt Ein Flächenanteil der Mefa-Bebauung von ca. 1/3 führt zu einem Anteil an den Wohneinheiten von ca. 2/3 Dies führt zu einer Dichte von ca. 60 WE / ha Nettobauland Zw ischenfazit: In Abhängigkeit von der Art und Lage eines neuen Baugebiets soll die Siedlungsdichte künftig in der Regel bei mindestens 55 bis 65 Wohneinheiten je Hektar Nettowohnbauland liegen. Ein - und Mehrfamilienhausbebauung soll dabei grundsätzlich gemischt werden. Entscheidend sind dann insbesondere städtebauliche und freiraumplanerische Qualitäten, die auch mit höheren Dichte n erzielt werden können. IV. Abschätzung des Flächenbedarfs im Außenbereich 01 Relation Brutto- zu Nettowohnbauland 0% 20% 40% 60% 80% 100% Angelmodde - Östlich Twenhövenweg Handorf - Dorbaum Amelsbüren Süd Roxel Nord, Teil 1 Hiltrup - Westl. Meesenstiege Albachten - Südlich Dülmener Str. Mitte - Stolbergstr. Kinderhaus - Südlich der Westhoffstr. Mauritz-Ost - Wolbecker Str. / Niederbeckmann Mitte - westl. Prins-Claus-Kaserne Gievenbeck Südwest, nördlicher Teil Mitte - Südl. Markweg Mecklenbeck - Meckmannweg Schwarzer Kamp Median Wohnnutzung übrige Nutzung Faustwert: 2/3 des Bruttowohnbaulandes verbleiben für den Wohnungsbau Relation Brutto- zu Nettowohnbauland Flächenaufteilung in Baugebieten 02 Flächeninanspruchnahme in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten und der Dichte Wohneinheiten im Außenbereich WE / ha 500 625 750 55 13,5 17 20,5 60 12,5 15,5 19 65 11,5 14,5 17,5 Je nach Anzahl der im Außenbereich zu realisierenden Wohneinheiten sowie der angestrebten Siedlungsdichte ergeben sich folgende Zielwerte für die Größe der jährlichen Baureifmachung von Außenbereichsflächen: Flächeninanspruchnahme in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten und der Dichte Pauschale Abschätzung auf Basis der Annahmen zu Bauleistung und Siedlungsdichte ha / Jahr Zw ischenfazit: Auf Grundlage des Ratsbeschlusses von 2012 zum 30-ha-Ziel sollen jährlich maximal 20 ha Bruttowohnbauland im Außenbereich entwickelt werden. 03 Berücksichtigung der derzeitigen Reserven 2016 – 2020: Abdeckung durch Baulandprogramm Stufe 1 ∼ 7.500 Wohneinheiten 2021 – 2025: Abdeckung durch Baulandprogramm Stufe 2: ∼ 250 ha → Annahme: max. 50 % der Flächen werden entwickelt 2026 – 2030: Weitere Flächen erforderlich Berücksichtigung der derzeitigen Reserven Pauschale Abschätzung unter Berücksichtigung der Reserven des Baulandprogramms Zw ischenfazit: Für die Jahre 2026 - 2030 wird eine weitere jährliche Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohnsiedlungsflächen in einer Größenordnung von insgesamt 75 - 100 ha bzw. 15 – 20 ha / Jahr erforderlich. Unter Berücksichtigung der Reserven des aktuellen Baulandprogramms und möglicher, insbesondere liegenschaftlicher Entwicklungs-hindernisse werden daher für eine Entwicklung 2026 bis zum Jahr 2030 insgesamt weitere geeignete Potenzialflächen in einer Größenordnung von 100 - 150 ha gesucht . Veranschaulichung der Größenordnung Beispiel Amelsbüren V. Entwicklungsszenarien - Diskussionsergebnisse Szenario A „Wohnen in der Stadtregion“ Die Stadt Münster kann / will die gesamte Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet nicht befriedigen Nur ein Teil des erforderlichen Wohnraums wird in Münster geschaffen Der nicht befriedigte Teil der Nachfrage wird in der Stadt- region gedeckt Szenario A „Wohnen in der Stadtregion“ Stärken/ Chancen (Auswahl) weniger Kosten durch eingesparten Infrastrukturausbau Erhalt der Grünordnung engere Kooperation der Kommunen, Abbau Kirchturmdenken, gemeinsame Identität der Stadtregion Schwächen/ Risiken (Auswahl) Zunahme Pendler, mehr Verkehr Anstieg der Bodenpreise, Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte Steuereinnahmen fließen ins Umland höherer Flächenverbrauch in der gesamten Stadtregion durch niedrige Dichten (Schwerpunkt EFH) Fazit Szenario A Eine regionale Kooperation sollte Bestandteil jeder Wohnun gsbaustrategie für die Stadt Münster sein Der Schwerpunkt des Wachstums, welches auf Münster gerichtet ist, wi rd in Münster selber gesehen Szenario B „Fortsetzung des Zwiebelschalenmodells“ Die Stadt nimmt die Heraus- forderungen des Wachstums an Die Nachfrage nach Wohn- raum wird – wie zuletzt – neben der Innenentwicklung in einer Vielzahl kleinerer Außenbereichs-Wohngebiete gedeckt Diese gliedern sich wie Zwiebelschalen an bestehen- de Stadtteile an Orientierungsgröße für solche Stadtteilarrondierungen: 50 – 500 WE Szenario B „Fortsetzung des Zwiebelschalenmodells“ Stärken/ Chancen (Auswahl) ausgewogene Lastenverteilung in der Gesamtstadt sukzessive, flexible Entwicklung entsprechend Bedarf Anbindung und Nutzung bzw. Stärkung bestehender Infrastruktur Bildung intakter neuer Ortsränder liegenschaftliche Vorbereitung ist durch eine Vielzahl von Alternativen flexibler Schwächen/ Risiken (Auswahl) Längerfristige Kalkulation des Infrastrukturbedarfs ist schwieriger kann zur Überforderung vorhandener technischer und sozialer Infrastruktur führen Zusammenwachsen der Stadtteile/ Verlust der Grünräume betroffene Anwohner an vielen Stellen, Verzögerung/ Aufwand Fazit Szenario B Das Zwiebelschalenmodell wird seit langem erfolgreich angewandt Es ermöglicht ein behutsames, kontinuierliches, aber auch vergleichsweise langsames Wachstum Als alleiniges Modell ist es daher nicht zielführend Maßnahmen zur Kommunikation der Neubauvorhaben mit den Anwohnern spielen hier aufgrund der Vielzahl der notwendigen Flächen eine besondere Rolle Szenario C „Großflächige Stadtteilerweiterung(en)“ Die Stadt nimmt die Heraus- forderungen des Wachstums an Die Nachfrage nach Wohnraum wird neben der Innenent- wicklung insbesondere in einigen wenigen größeren Außenbereichs-Wohngebieten gedeckt Diese stellen eine großflächige Erweiterung eines bestehenden Stadtteils dar Orientierungsgröße für solche Stadtteilerweiterungen: > 1.000 WE Szenario C „Großflächige Stadtteilerweiterung(en)“ Stärken/ Chancen (Auswahl) Mengenziele voraussichtlich besser erreichbar Möglichkeiten, eigene gemischte Strukturen mit höheren Anteil Mefa zu schaffen Mehr Potenziale für besseren ÖPNV/ SPNV, Vorhandene Infrastruktur kann gesichert und ausgebaut werden Erhalt Freiraum/ Grünzüge je nach Standortwahl möglich Bessere Steuerungsmöglichkeit / Flexibilität bei Entwicklung möglich Schwächen/ Risiken (Auswahl) soziale Einbindung in Stadtteil und Quartiersbildung ggf. schwieriger vsl. hohe Investionen (Infrastruktur) erforderlich Liegenschaftliche Verfügbarkeit ggf. schwierig Fazit Szenario C Bei Szenario C entscheidet der Standort grundlegend über Vor- und Nachteile Aufgrund der Großflächigkeit ist die Lage vsl. im dritten Grünring Bei entsprechender Standortwahl können vorhandene Stadtteile gestärkt, Freiraumqualitäten gesichert und bestenfalls relativ schnell, kostengünstig und effektiv die Wachstumsziele erreicht werden Szenario D „Bau eines neuen Stadtteils“ Die Stadt nimmt die Heraus- forderungen des Wachstums an Die Nachfrage nach Wohnraum wird neben der Innen- entwicklung insbesondere in einem neuen Stadtteil gedeckt Dieser stellt einen völlig neuen Siedlungsansatz im Außen- bereich dar bzw. gliedert sich an untergeordnete Wohnsied- lungsstrukturen an Orientierungsgröße für einen neuen Stadtteil: > 2.000 WE Szenario D „Bau eines neuen Stadtteils“ Stärken/ Chancen (Auswahl) „Weiße Fläche“, konsequent nachhaltige Stadtentwicklung nach ne uesten Erkenntnissen möglich folgt dem bisherigen Konzept der dezentrale Konzentration bodenpreisdämpfende Wirkung Schwächen/ Risiken (Auswahl) Gefahr einer zu schnellen / nicht harmonischen Entwicklung („Retortenstadt“) Zielgröße des Stadtteils wird ggf. nicht erreicht, es verbleibt ein Fragment Unausgewogene soziale Mischung / Altersstruktur Sprunginvestition für öffentliche Infrastruktur, dabei Ausrichtung auf Zielgröße private Infrastruktur wird erst bei entsprechender Mantelbevölkerung erstellt lange Vorlauf-/ Realisierungszeit, liegenschaftliche Verfügbarkeit evtl. schwierig Fazit Szenario D Trotz der Chancen zur Entwicklung eines konsequent nachhaltigen St adtteils nach neuesten Erkenntnissen bietet dieses Szenario am wenigsten F lexibilität, um auf geänderte quantitative oder qualitative Nachfrage reagieren zu können. Insgesamt weist es im Vergleich mit den anderen Szenarien deutlich höhere Risiken auf, denen nur teilweise planerisch begegnet werden kann. Zw ischenfazit: Die Stadt Münster nimmt die Herausforderungen der wachsenden Stadt an. Dabei wird der Stadtregion eine zunehmend wichtige Rolle im Rahmen regionaler Kooperationen und zur Profilierung zukommen. Das Zwiebelschalenmodell kann das Stadtwachstum voraus- sichtlich in Zukunft nicht mehr alleine bewältigen, es wird jedoch weiterhin als ein sehr wichtiges ergänzendes Element verstanden. Zw ischenfazit: Als das insgesamt am besten geeignete Entwicklungsszenario für Münster werden großflächige Stadtteilerweiterungen bew er- tet, da diese im Vergleich zum Bau eines neuen Stadtteils ähnliche Vorteile aufweisen, aber gleichzeitig die damit verbundenen Risiken minimieren. Der Bau eines neuen Stadtteils sollte nur dann vertieft weiter verfolgt werden, wenn andere Potenzialflächen im Rahmen des Zwiebelschalenmodells und von großflächigen Stadtteil- erweiterungen nicht in ausreichendem Maße identifiziert wer den können . VI. Kriterienkatalog für die Flächenauswahl 01 Raumfunktionales Konzept und Grünordnung „Siedlungs- und Grünstruktur“ Sieben Grünkeile „Stadt der kurzen Wege“ 02 Ableitung Kriterienkatalog Kriteriendefinition Kriterium Erläuterungen Einschlägige Tabukriterien Dies schließt eine neue Wohnbauflächenentwicklung aus Tabukriterien führen dazu, dass eine neue Wohnbauflächene ntwicklung rechtlich bzw. faktisch an dieser Stelle nicht möglich ist. Diese Kategorie wird vor die Klammer gezogen, da eine weiter e Betrachtung und Abwägung nicht erforderlich ist. Erhebliche Widerstände Dies erschwert eine neue Wohnbauflächenentwicklung erheblich Erhebliche Widerstände führen dazu, dass eine neue Wohnbau flächen- entwicklung rechtlich an dieser Stelle zwar möglich wäre, eine Entwicklung aber bestehende Konzepte, Ratsbeschlüsse, Normen, gewich tige Fach- belange und Wirtschaftlichkeitsaspekte ganz erheblich be einträchtigen würde und daher nur im besonderen Einzelfall erfolgen sollte. Zu beachtende Hemmnisse Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue Wohnbauflächenentwicklung Zu beachtende Hemmnisse führen dazu, dass eine neue Wohnbauflächenentwicklung gegenüber anderen Flächenent wicklungen, die diese Hemmnisse nicht aufweisen, i.d.R. zurückgestellt werden sollte. Zu berücksichtigende Förderfaktoren Dies spricht für eine neue Wohnbauflächenentwicklung Zu berücksichtigende Förderfaktoren führen dazu, dass ein e neue Wohnbauflächenentwicklung gegenüber anderen Flächenent wicklungen, die diese Förderfaktoren nicht aufweisen, bevorzugt werden sollte. Tabukriterien Kriterienbereich Kriterium Natur und Landschaft Lage im ersten Grünring (Historischer Promenadenring) Vorhandene funktionalisierte Grünanlagen (Parks, Friedhöfe) Lage im Naturschutzgebiet, FFH- oder Vogelschutzgebiet, g esetzlich geschützten Biotop, geschützten Landschaftsbestandteil inkl. realisierter Ausgleichsfläche Umweltschutz Lage im Wasserschutzgebiet I oder II Lage im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet Infrastruktur keine Umsetzung keine Abwägungskriterien Natur und Landschaft I Kriterien Widerstände Dies erschwert eine neue Wohnbauflächen- entwicklung erheblich Hemmnisse Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Förderfaktoren Dies spricht für eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Hauptgrünzüge Lage gänzlich innerhalb eines Hauptgrünzuges Hauptgrünzug wird in seiner Funktion grundsätzlich in Frage gestellt Hauptgrünzug wird räumlich tangiert (Hineinragen) Hauptgrünzug wird beeinträchtigt, aber in seiner Funktion nicht grundsätzlich in Frage gestellt Lage außerhalb eines Hauptgrünzuges Grünringe Lage gänzlich innerhalb des 2. Grünrings Der 2. Grünring wird in seiner Funktion grundsätzlich in Frage gestellt Der 2. Grünring wird räumlich tangiert (Hineinragen) Der 2. Grünring wird beeinträchtigt, aber in seiner Funktion nicht grundsätzlich in Frage gestellt Lage außerhalb des 2. Grünrings Vorrangflächen zur Freiraumsicherung Vorhandene funktionalisierte Grünanlagen (Sport- und Spielplätze, Kleingärten) Vorrangfläche zur Freiraum- sicherung wird tangiert Lage innerhalb einer Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunk- tionen keine bauliche Entwicklung zulassen sollte Lage gänzlich innerhalb einer Freifläche, in der stadtökologische und/oder grünstrukturelle Anforde- rungen Vorrang haben sollten Lage weitestgehend außerhalb einer Vorrang- fläche zur Freiraum- sicherung Abwägungskriterien Natur und Landschaft II Kriterien Widerstände Dies erschwert eine neue Wohnbauflächen- entwicklung erheblich Hemmnisse Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Förderfaktoren Dies spricht für eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Schutzgebiete Lage gänzlich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes Ziele des Landschaftsplanes werden grundsätzlich in Frage gestellt Lage im 300-m-Abstands- bereich zu FFH- oder Vogelschutzgebieten Landschaftsschutzgebiet wird räumlich tangiert (Hineinragen) Landschaftsschutzgebiet wird beeinträchtigt, aber in seiner Funktion nicht grundsätzlich in Frage gestellt Festgesetzte, aber noch nicht realisierte Ausgleichsflächen Lage außerhalb eines naturräumlichen Schutz- gebietes Abwägungskriterien Umweltschutz Kriterien Widerstände Dies erschwert eine neue Wohnbauflächen- entwicklung erheblich Hemmnisse Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Förderfaktoren Dies spricht für eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Vorrangflächen zur Klimaanpassung Vorrangfläche zur Klima- anpassung wird in ihrer Funktion gänzlich in Frage gestellt Vorrangfläche zur Klima- anpassung wird beeinträchtigt, aber in ihrer Funktion nicht grundsätzlich in Frage gestellt Vorrangfläche zur Klima- anpassung wird räumlich tangiert (Hineinragen) Lage außerhalb einer Vorrangfläche zur Klimaanpassung Immissionen Sehr hohe Lärmbelastung durch unmittelbare Nähe zur Autobahn, zu stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen oder Hauptschienenstrecken Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe vsl. oberhalb der Richtwerte – daher Ankauf oder technische Kompensation erforderlich Hohe Lärmbelastung aufgrund benachbarter Verkehrswege, gewerblicher, sportlicher oder freizeitorientierter Nutzung Keine besondere Immis- sionssituation zu erwarten Hochwasser Urbane Sturzfluten Wasserschutz Lage im faktischen Überschwemmungsbereich Lage in einem hochwasser- gefährdeten Bereich Lage im Wasserschutzgebiet III Lage außerhalb Hoch- wassergefährdungs- und Wasserschutzgebieten Abwägungskriterien Infrastruktur I Kriterien Widerstände Dies erschwert eine neue Wohnbauflächen- entwicklung erheblich Hemmnisse Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Förderfaktoren Dies spricht für eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Zentrale Versorgungsbereiche Nahversorgung Erhebliche Entfernung zum nächsten zentralen Versor- gungsbereich sowie zu einer Nahversorgungslage – beide sind in Fahrrad-Kurzstrecken- Distanz (i.d.R. < 2.000 m) nicht zu erreichen und aufgrund des Einwohner- potenzials und der Raum- struktur ist zudem die Entwicklung einer neuen separaten Nahversorgungslage nicht zu erwarten Erhebliche Entfernung zum nächsten zentralen Versorgungs- bereich – ausschließlich eine Nahversorgungslage ist in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 m) erreichbar Ein zentraler Versorgungs- bereich oder eine Nah- versorgungslage ist fuß- läufig (i.d.R. < 700 m) zumindest von Teilen des neuen Baugebiets zu erreichen Ein zentraler Versorgungs- bereich ist für große Teile des neuen Baugebiets in Fahrrad-Kurzstrecken- Distanz (i.d.R. < 2.000 m) zu erreichen Grundschul- versorgung Es ist ein neuer Grundschul- standort erforderlich Bestehende Grundschulstandorte müssen ausgebaut werden Bestehende Grundschulstandorte können die Versorgung des neuen Baugebiets zwar gewährleisten, liegen aber außerhalb einer Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 m) Bestehende Grundschul- standorte in Fahrrad- Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 m) können die Versorgung des neuen Baugebiets gewährleisten Abwägungskriterien Infrastruktur II Kriterien Widerstände Dies erschwert eine neue Wohnbauflächen- entwicklung erheblich Hemmnisse Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Förderfaktoren Dies spricht für eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Straßenanbindung Erheblicher, kostenintensiver Straßenneu- und –ausbau erforderlich, der nicht im wirtschaftlichen Verhältnis zur Größe des neuen Baugebiets steht Umfangreicher Straßenausbau (bspw. Neubau von Straßen, erhebliche Erweiterung) zur äußeren Erschließung erforderlich Ausreichend leistungs- fähige Straßenanbindung vorhanden, nur gering- fügiger Ausbau erforderlich Lage in der Nähe der geplanten Velorouten oder anderweitig guter Fahrrad- anbindung an die Innen- stadt SPNV- / ÖPNV- Anbindung Weder SPNV- noch andere ÖPNV-Anbindung vorhanden und – auf Grundlage der Lage und Größe des neuen Baugebiets – auch nicht entwickelbar Schienenhaltepunkt nicht mehr in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (i.d.R. < 2.000 m) erreichbar ÖPNV-Erschließung aufwendig Fahrrad-Kurzstrecken- Distanz (i.d.R. < 2.000 m) zu einem Schienen- haltepunkt ist gegeben Bestehende ÖPNV-Linie in der Nähe vorhanden Entwässerung Erheblicher, kostenintensiver Neu- und Ausbau der Entwässerungsanlagen erfor- derlich, der nicht im wirtschaft- lichen Verhältnis zur Größe des neuen Baugebiets steht Umfangreicher Ausbau der Entwässerungsanlagen zur äußeren Erschließung erforderlich Hohe Anforderungen an Niederschlagswasserbewirtschaf- tung bei Böden mit schlechten Versickerungsmöglichkeiten Ausreichend leistungs- fähige Entwässerungs- anlagen vorhanden, nur geringfügiger Ausbau erforderlich Abwägungskriterien Umsetzung Kriterien Widerstände Dies erschwert eine neue Wohnbauflächen- entwicklung erheblich Hemmnisse Dies spricht i.d.R. eher gegen eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Förderfaktoren Dies spricht für eine neue Wohnbau- flächenentwicklung Städtisches Eigentum / Nutzungsbedarfe Fläche ist für andere (städtische) Nutzungen erforderlich Kein / wenig städtisches Eigentum vorhanden Hoher Anteil städtischen Eigentums Private Eigentümer Vielzahl verschiedener Eigentü- mer inkl. Erbengemeinschaften Eigentümer ist / sind derzeit nicht zum Verkauf / zur Entwicklung bereit Mehrere Eigentümer Eigentümer ist / sind derzeit voraussichtlich nicht zum Verkauf bereit Nur einzelne Eigentümer Verkaufsbereitschaft der Eigentümer bekannt Zeitliche Realisierung Realisierung derzeit zeitlich nicht absehbar Baugebiet nur sehr langfristig realisierbar Baugebiet nur in Gänze realisierbar (notwendige Infrastruktur) Schnelle Realisierbarkeit zu erwarten In Abschnitten realisierbar Zw ischenfazit: Begründete, objektive Bewertungskriterien für potenzielle Wohnbauflächen versachlichen die Diskussion und unterstützen Politik und Verwaltung bei der konkreten Flächenauswahl. Sie gewährleisten die Umsetzung der Leitziele einer flächen- schonenden, sozial ausgewogenen und qualitätvollen Stadtent- wicklung, wie sie von der Stadt Münster bereits seit Jahrzehnten verfolgt und umgesetzt werden. Die Kriterien werden als Eckpunkte für die Flächenauswahl und deren Priorisierung verstanden - im Sinne von Förderfaktoren, Hemmnissen, Widerständen oder Tabukriterien.
Anlage 3 - Antrag A-R/0049/2015
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2015 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 25.08.2015 Antrag: Wohnen + Leben in Münster 2030 - Wachstum braucht Planung Der Rat möge beschließen: 1. Es wird noch im laufenden Jahr, spätestens in de r ersten Ratssitzung Anfang 2016, eine Planungswerkstatt „Wohnen + Leben in Münster 2 030 - Wachstum braucht Planung“ eingerichtet. Mitglieder dieser Planungswe rkstatt sollen Vertreter der Fachverwaltung, der Politik und auch externe Fachle ute sein. Ergänzt wird die Planungswerkstatt durch Akteure aus dem Wohnungsmar kt (Bauträger etc.). Auch eine Zusammenarbeit mit der münster school oft architecture (msa) kann angestrebt werden (Münster 2030 – Ideenwettbewerb für die Qualifizierung von Raumreserven). 2. Münster ist derzeit nach einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn, die Großstadt mit dem g rößten Zuwachs an Neubürgern (+8,9 Prozent). Damit steht die Stadt vo r der großen Herausforderung, als überdurchschnittlich stark wachsende Kommune nicht nur ihre jetzt schon hier lebenden Bürgerinnen und Bürger mit ausreichend attraktivem Wohnraum zu versorgen, sondern nach der jüngsten Prognose von IT-NRW bis zum Jahr 2030 voraussichtlich den Zuzug von zusätzlich ca. 40.000 Menschen zu bewältigen. Auch wenn von der Annahme ausgegangen wird, dass di e im Baulandprogramm aufgelisteten Zahlen den angenommenen Zielwert für 2020 überschreiten sollen, reicht die Planung allein bis 2020 nicht aus. Auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Einflussfaktoren muss die zukünftige Planung flexib el sein und eine größeren Zeithorizont erfassen. Nach den aktuellen Zahlen de s Institutes der Deutschen Wirtschaft (Köln) wird in Münster derzeit 30 Prozen t weniger Wohnraum errichtet als Bedarf besteht. Vor diesem Hintergrund ist es dring end geboten, sich stärker mit den Fragen der Stadtentwicklung zur liegenschaftlichen Sicherung neuer Bauflächen zu befassen um daraus abgeleitet rechtzeitig Weichenst ellungen für alle Bereiche einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung vornehmen zu können: • In welchem Maß kann auf zur Verfügung stehenden Fl ächen und der vorhandenen Infrastruktur in den bestehenden Stadtteilen noch e ine Nachverdichtung erfolgen? Welches Konfliktpotenzial kann sich möglicherweise aus diesen Nachverdichtungen ergeben? • Ist die Planung eines komplett neuen Stadtteils mi t allen zusätzlichen Investitionen für eine neue Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Bahnhaltepu nkte) notwendig? Wo soll / kann dieser entstehen? Wie soll er später aussehen? - 2 - • Können neue Wohngebiete an die Außenstadtteile „an gedockt“ werden? Wie müsste dafür die vorhandene Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Bahn haltepunkte) ausgebaut werden? Welches Konfliktpotenzial kann sich möglich erweise aus Stadtteil- erweiterungen ergeben? • Können Außenstadtteile durch neue Wohngebiete im W ege des Lückenschlusses an das Kern-Stadtgebiet angebunden werden, ohne dass d as ‚grüne Münster‘ allzu sehr darunter leidet oder Frischluftzonen zerstört werde n? Welches Konfliktpotenzial kann sich möglicherweise aus diesen Lückenschlüssen ergeben? • Wie wirkt sich der zu erwartende Zuzug auf die bes tehende städtische Infrastruktur aus? Wie ist diese weiterzuentwickeln? Diese und weitere, ähnlich gelagerte Fragen sollen nicht nur anhand von Planungsvarianten und der Verfügbarkeit von Flächen, sondern auch in ihrer politischen Beurteilung diskutiert werden. Am Ende dieses Proze sses soll ein Konzept stehen, das die Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung b is 2030 und darüber hinaus aufzeigt. 3. Dieser Vorentwurf von externen Fachleuten, der V erwaltung und der Politik soll im weiteren Verfahren zunächst in einem breit angelegt en Bürgerbeteiligungsverfahren diskutiert werden. In einem nächsten Schritt sollen die Vorschläge und Ideen der Bürger in diesen Vorentwurf eingearbeitet werden. Der dara us entstandene Entwurf soll in einer weiteren Beteiligungsrunde nochmals den Bürge rinnen und Bürgern vorgelegt werden, ehe er dann in den Gremien des Rates behandelt wird. Die Herausforderungen an die wachsende Stadt Münste r müssen von allen Bürgerinnen und Bürgern angenommen, aufgegriffen un d mitgetragen werden können. Denn alle werden in den unterschiedlichsten Formen davon betroffen sein. Nur ein breit angelegter Diskussionsprozess kann gewährleisten, d ass denkbare stadtweite Lösungen auch von einer breiten Mehrheit der Bürger innen und Bürger akzeptiert werden. 4. Ende 2016, spätestens Anfang 2017, soll dem Rat und seinen Gremien ein erster Zwischenbericht vorgelegt werden. Darin werden unte r anderem die weiteren Arbeitsschwerpunkte und -verfahren beschrieben und eine möglichst präzise Zeitschiene für das weitere Vorgehen festgelegt. Begründung: erfolgt mündlich gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jörg Berens Jürgen Reuter FDP-Fraktion im Rat
Anlage 2 - Ablaufplan Planungswerkstatt 2030
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• Vorstellung und Wertung bestehender Prognosen (KBP, it.nrw, Bertelsmann) • Wohnungsbedarfe bis 2030 • Ableitung quantitativer Ziele (jährliche Neubauleistung, Volumen BLP, Siedlungsdichte, Größe neuer Potenzialflächen) Planungswerkstatt 2030 – inhaltlicher Ablauf 1. Planungs- werkstatt ZIELZAHLEN Freigabe Politik Öffentliches Forum Beschluss Politik (fach-) öffentlich nicht öffentlich • Vorstellung WSFK 2025, des RFK und der Grünordnung • Diskussion struktureller Wachstumsszenarien - Wohnen in der Stadtregion - Zwiebelschalenmodell - Großfl. Stadtteilerweiterung(en) - Bau eines neuen Stadtteils • Erarbeitung qualitativer Ziele und Kriteriengerüst für die Flächenauswahl - Tabukriterien - Abwägungskriterien - Gunstkriterien • Abschließende fachliche Flächenbewertung (23, 40, 51, 61, 66, 67) • Abschließende Diskussion Einzelflächen und Vorabwägung • Entwurf Fortschreibung WSFK (RFK-Wohnen) • Überarbeitung Kriteriengerüst auf Grundlage der Ergebnisse Öffentliches Forum • Umsetzung Kriterienkatalog in Flächengerüst • Erstbewertung der Einzelflächen (aus siedlungsstruktureller, naturräumlicher, sowie sozialer und technischer Infrastruktur-Sicht) • Diskussion und Ermittlung der Flächen für vertiefende Prüfung Stand 12.10.2016 2. Planungs- werkstatt KRITERIEN- KATALOG 3. Planungs- werkstatt FLÄCHEN- GERÜST 4. Planungs- werkstatt WSFK 2030 Regionalkonferenz Bezirksregierung Münster EINSPEISEN INHALTE ZUR ABSTIMMUNG MIT REGION II/2016 III/2016 IV/2016 I/2017 II/2017 III/2017 IV/2017
Anlage 4 - Antrag A-R/0060/2015
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0060/2015 7.9.2015 Ratsantrag Wohnungen für alle in einer lebenswerten Stadt Münster - Wohnungskonzept 2015 - 2050 Der Rat der Stadt möge beschließen: 1. Das kommunale Handlungskonzept Wohnen der Stadt Mü nster (HKW) wird unter breiter Beteiligung neu konzipiert. 2. Die Baulandbereitstellung ist zu steigern. Dabei m uss die Konzeption eines neuen Stadtbereichs miteinbezogen werden. Eine Größenordnung von rund 20-30.000 WE ist dabei eine Zielstellung. Der Zielwert für die jährliche Bauleistung soll sich kurzfristig an 2000 WE orientieren, muss aber weiter gesteigert werden, um den Nachfragebedarf mittelfristig zu decken. 3. Die Angebote zur sozialen Wohnraumversorgung im Neubau und im Bestand, insbesondere auch im Innenstadtbereich, müssen ausgeweitet werden. Nachverdichtung und höhere Bauweisen sind auch in diesem Kontext miteinzubeziehen. Zudem sollen Milieuschutzsatzungen und die bereits eingeführte Zweckentfremdungssatzung - wo möglich - genutzt werden, um Wohnraum zu schützen. 4. Der Neubau von mindestens 500 Mietwohnungen pro Ja hr ist mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Dafür sind auch bei der Wohn- und Stadtbau die notwendigen finanziellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, u.a. durch eine Änderung des Managementkontraktes, der eine Abführung an den städtischen Haushalt zukünftig ausschließt. Insbesondere sollen auch genossenschaftliche Modelle zum Wohnungsbau vorangetrieben werden.Mit dem Land NRW ist das dafür notwendige Fördermittelbudget nachhaltig abzusichern. 5. Um dieser hier konzipierten Perspektive durch zu a ktivierende Bautätigkeit einen verbindlichen Rahmen zu geben, sollen in dafür maßgeblichen Handlungsfeldern der Baulandplanung und –bereitstellung geeignete Instrumente und Maßnahmen zum Einsatz gelangen, die von der Verwaltung noch weiter zu konkretisieren sind. DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 02 51 / 9 81 60 51 An den Oberbürgermeister 2/4 Begründung: Münster braucht neue Lösungen und Perspektiven für eine wachsende Stadt. Die Bevölkerungsprognose des Landes NRW weist aus, dass Münsters Bevölkerung bis 2040 um 50 000 Menschen wachsen soll. In einer weiteren Prognose wird sogar ein rasches Wachstum auf über 325.000 bis zu 340.000 Einwohner in den nächsten 15 Jahren für möglich gehalten. Ein so rasches Wachstum, von prognostitzierten 8,9 Prozent, gibt es zur Zeit in keiner anderen Stadt Deutschlands . Dies macht neue Lösungen für die Stadt notwendig. Die Nachverdichtung, (kleinteilige) Ergänzungen in bestehenden Baugebieten und die Nutzung der (militärischen) Konversionsflächen sind wichtig und müssen weiter konzeptionell vorangetrieben werden, werden aber nicht ausreichen. Notwendig ist es zudem, insbesondere in Münsters Zentrumsbereich, deutlich höhere Bauweisen mit in die Planung einzubeziehen. Dies auch vor dem Hintergrund eines möglichst sparsamen Flächenverbrauchs und bereits vorhandener knapper Flächen. Die Zukunftsaufgabe "Wohnungen für alle" wird jedoch insgesamt nur mit einem weitergehenden neuen Denk- und Konzeptansatz zu lösen sein. Sinnvoll und notwendig ist es daher, den enormen Nachfragebedarf in der City und Umfeld auch durch einen neuen Stadtbereich zu schließen. Perspektivisch ist es sinnvoll diesen Stadtbereich deshalb nicht an Außenstadtteile anzuschließen sondern im südlichen Umfeld der City. Ein möglicher Expansionsraum im Lückenschluß zwischen den beiden Bebauungskernen Münster-Altstadt-Südviertel- Mauritz und Münster-Hiltrup-Wolbeck ist zu untersuchen. Eine harmonische Einbeziehung und Integration für die Erschließung könnte durch bestehende Straßen und Kernachsen, wie die Hammerstraße und /oder Albersloher Weg ggf. erreicht werden. Perspektivisch kann auch das Güterbahnhofsgelände der Deutschen Bahn AG mit in die Planung miteinbezogen werden. Bei dieser Prüfung müssen Umweltaspekte, wie z.B. Wasserschutzgebiete und Frischluftschneisen, aber auch andere vorhandene Nutzungsinteressen berücksichtigt werden. Konflikte sind zwangsläufig, müssen aber aufgrund der Bedeutung, Größe und Notwendigkeit der Herausforderung angegangen werden und müssen durch sinnvolle Interessensausgleiche soweit als möglich gelöst werden. Daher sollten von Beginn der Debatte an entsprechende Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten möglichst frühzeitig gegeben sein. Dies ist umso notwendiger sein, da bereits jetzt, insbesondere im Segment des öffentlich 3/4 geförderten und preiswerten Wohnraums, enorme Defizite von mehrere tausend Wohnungen bestehen und hier in den nächsten Jahren dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Dies allein schon, um ein weiteres Absinken der Anzahl von mittlerweile nur noch rund 7000 Sozialwohnungen zu verhindern und diese perspektivisch nach oben durch Zubau zu erhöhen. Weil der Nachfragedruck nicht nachlässt, ist bereits jetzt schon ein Verdrängungswettbewerb real vorhanden. Dies führt dazu, dass bestimmte Bevölkerungsteile aus dem Innenstadtbereich an die Stadtränder und nach aussen verdrängt werden (Gentrifizierung) und es so dann zu unerwünschten Segregationseffekten kommt. Ziel muss es daher sein, für alle Bevölkerungsgruppen und alle hier lebenden oder zuziehenden Menschen ein Wohnungsangebot in ausreichender Menge und jeweils gewünschter Qualität auch im Innenstadtbereich anbieten zu können. Zudem gilt es, neue strukturelle Herausforderungen, die sich durch wachsende Zuwanderung ergeben, zu lösen. Wohnungen für Flüchtlinge, mehr und erweiterte Kitas, Schulen, soziale Einrichtungen und weitere Versorgungsangebote. Auch die verkehrliche Anbindung und die Sicherung der Lebensqualität in einem urbanen Umfeld muss gesichert werden. Auch der allgemeine Trend, dass die Haushalte kleiner werden und die Bevölkerung dem demographischen Wandel unterliegt, sind besonders zu berücksichtigen. Die Belegungsdichte der Wohnungen, d.h. die durchschnittliche Anzahl an Menschen, die in einer Wohnung leben, sinkt weiter und die Anzahl der Ein ‐Personen ‐Haushalte nimmt zu. Um die enorme Wohnungsnachfrage zu bedienen, bedarf es eines vielfältigen Angebots in ausreichender Menge. Ziel ist es, den Münsteraner Wohnungsmarkt für unterschiedliche Nachfragegruppen attraktiv zu halten. Die städtische Wohn- und Stadtbau GmbH hat dabei eine wichtige Aufgabe. Um all diese Aufgaben zu lösen, muss das Handlungskonzept Wohnen weiter entwickelt werden. gez. Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ali Atalan, Ortrud Philipp DIE LINKE. Ratsfraktion Münster 4/4
Berichtsvorlage
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V/0945/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen und Empfehlungen der Planungswerkstatt 2030
sowie geplante Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsfolge
24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
25.01.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
Bericht
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht
Bericht:
Sinn und Zweck dieses Zwischenberichtes ist es, über die bisherigen Erkenntnisse und Empfe h-
lungen aus den zwei Sitzungen der Planungswerkstatt 2030 zu informieren und auf dieser Grund-
lage den Weg für einen Dialog mit der Bürgerschaft frei zu machen. Dieser Dialog ist für das er s-
te Quartal 2017 im Rahmen einer Abendveranstaltung geplant. Darauf aufbauend soll die Pl a-
nungswerkstatt 2030 fortgesetzt werden, um in diesem Rahmen die Empfehlungen für die weit e-
re Wohnsiedlungsflächenentwicklung bis zum Jahr 2030 räumlich zu konkretisieren.
Hintergrund:
Die Planungswerkstatt 2030 geht zurück auf einen politischen Antrag der Ratsfraktionen von
CDU, SPD und FDP, der in der Sitzung des Rates am 16.09.2015 eingebracht und an den Pla-
nungsausschuss verwiesen worden ist 1 (vgl. Anlage 3). In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wohnen am 03.03.2016 hat die Verwaltung das
Bearbeitungskonzept für die Durchführung der Planungswerkstatt vorgestellt.
Ein weiterer Ratsantrag der Ratsfraktion Die Linke thematisiert (u.a.) die Größenordnung und
räumliche Konzeption einer verstärkten Baulandbereitstellung 2 (vgl. Anlage 4). Diese (Teil -) Fra-
gestellungen des Antrages sind ebenfalls Inhalt der Planungswerkstatt 2030.
Im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 sollen die weitere Wohnsiedlungsflächenentwicklung in
Münster bis zum Jahr 2030 vorbereitet und die dafür notwendigen Flächen aus gewählt werden.
1 vgl. Antrag A-R/0049/2015: „Wohnen und Leben in Münster 2030 – Wachstum braucht Planung“
2 vgl. Antrag A-R/0060/2015: „Wohnungen für alle in einer lebenswerten Stadt Münster – Wohnungskon-
zept 2015 – 2050“ – hier Punkt 2.
Vorlagen-Nr.:
V/0945/2016
Auskunft erteilt:
Herr Bartmann
Ruf:
492-6115
E-Mail:
Bartmann@stadt-muenster.de
Datum:
09.01.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0945/2016
Im Ergebnis soll im Rahmen dieser Planungswerkstatt das Wohnsie dlungsflächenkonzept 20253
mit dem neuen Zieljahr 2030 fortgeschrieben werden. Inhaltlich fokussiert ist die Planungswer k-
statt daher auf die langfristige Wohnbauflächenausweisung und die quantitativen (Volumen des
Baulandprogramms, Dichtewerte etc.) und qu alitativen Kriterien (Kriterien zur Flächenauswahl),
die ihr zugrunde liegen.
Teilnehmende der Planungswerkstatt 2030 waren und sind Vertreter der Ratsfraktionen, die B e-
zirksbürgermeister(in), Vertreter des Arbeitskreises Wohnen in Münster und der Bezirksregierung
Münster sowie der beteiligten Fachverwaltung.
Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen der bisherigen zwei Sitzungen der Planungs-
werkstatt 2030:
Die erste Sitzung der Planungswerkstatt 2030 hat am 02.06.2016 stattgefunden. Dort wurden
bestehende Einwohnerprognosen für Münster vorgestellt und bewertet. Daraus wurden quantita-
tive Ziele für eine jährliche Neubauleistung, das zukünftige Volumen des Baulandprogramms
sowie anzustrebende Siedlungsdichten abgeleitet.
In der zweiten Sitzung der Planungswerkstatt 2030 am 21.09.2016 wurden die bisherigen Grund-
lagen für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung in Münster (Raumfunktionales Konzept, Grü n-
ordnung) erörtert und grundsätzliche strukturelle Entwicklungsszenarien (Wohnen in der Stadtre-
gion, Fortsetzung des Zwiebelschalenmodells, Gro ßflächige Stadtteilerweiterung(en), Bau eines
neuen Stadtteils) diskutiert. Anschließend wurden Kriterien für die Prüfung und Auswahl potenz i-
eller neuer Wohnsiedlungsflächen im Außenbereich erarbeitet.
Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen dieser beiden Sitzungen sind:
1. Jährlich sollen 2.000 Wohneinheiten in Münster neu errichtet werden, um die Bedarfe
der wachsenden Bevölkerung unter Berücksichtigung der dauerhaften Wohnintegrat i-
on von anerkannten geflüchteten Menschen decken zu können.
Dabei ist eine ausgewogene Bevölkerungsmischung anzustreben. Ein intensiver Di a-
log mit der Öffentlichkeit ist erforderlich.
Erläuterungen:
Grundlage dieses Bedarfs bildet das Szenario 2 „Flüchtlingszuwanderung, erweitert e Varian-
te“ der städ tischen Bevölkerungsprognose (vgl. Anlage 1, Seite 2) , welches von einer jährl i-
chen Zuwanderung Zufluchtssuchender von ca. 2.000 (3.000 im Jahr 2017) Menschen au s-
geht.4
Des Weiteren werden kontinuierlich weiter sinkende Hausha ltsgrößen und eine tendenzie ll
leicht zunehmende Abbruchtätigkeit im Wohnungsbestand angenommen.
Die Größenordnung von jährlich 2.000 neuen Wohneinheiten (WE) stimmt mit der aktuellen
Beschlusslage des Rates zum Baulandprogramm 2015 – 2020 vom 16.09.2015 überein und
ist Grundlage d es Baulandprogramms 2016 – 2025 geworden.5 Im Rahmen der Empfehlu n-
gen der Planungswerkstatt 2030 wird dieser Wert von 2.000 Wohneinheiten / Jahr auch für
die Jahre 2026 – 2030 bestätigt.
3 vgl. nicht-öffentliche Vorlage V/0230/2013: „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“
4 vgl. dazu Vorlage V/0462/2016: Gesamtstädtische Bevölkerungsvorausberechnungen für den Zeitraum
2015 – 2030 als Grundlage für die Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2015 – 2025: Szenarien und An-
nahmen im Kontext der Zuwanderung Zufluchtssuchender
5 vgl. dazu Vorlage V/0153/2016 „Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 und Fortschreibung des Bau-
landprogramms 2016 - 2025
3
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2. Das Baulandprogramm soll jährlich eine Baureife für 1.250 Wohneinhe iten in neuen
Baugebieten ermöglichen, um den jährlichen Gesamtzielwert von 2.000 neuen
Wohneinheiten erreichen zu können.
Erläuterungen:
Vor dem Hintergrund hoher Wohnungsfertigstellungszahlen außerhalb von Baugebieten
(knapp 1.000 Wohneinheiten in den Jahren 2014 und 2015) wird angenommen, dass auch in
den kommenden Jahren eine relativ hohe Zahl von 750 Wohneinheiten / Jahr außerhalb von
Baugebieten des Baulandprogramms realisiert werden wird. Darüber hinaus soll jährlich eine
Baureife von 1.250 Wohneinheiten über die Planungsvorhaben laut beschlossenem Bauland-
programm ermöglicht werden, so dass jährlich insgesamt von einem Potenzial von 2.000
neuen Wohneinheiten (750 WE + 1.250 WE = 2.000 WE) ausgegangen werden kann.
Das angenommene Volumen des Baulandpr ogramms in Höhe von 1.250 Wohneinheiten /
Jahr in neuen Baugebieten korrespondiert dabei mit dem o.a. Beschluss des Rates zum Bau-
landprogramm 2015 – 2020 vom 16.09.2015 bzw. mit den Grundlagen des Baulandpr o-
gramms 2016 – 2025. Im Rahmen der Empfehlungen der Planungswerkstatt 2030 wird dieser
Wert bestätigt und auch für die Jahre 2026 – 2030 angenommen.
3. Durch das Baulandprogramm mit dem Zielwert 1.250 Wohneinheiten / Jahr in neuen
Baugebieten sollen Wohneinheiten in etwa je zur Hälfte (500 – 750 Wohneinheit en /
Jahr) im Innenbereich und auf Außenbereichsflächen zur Baureife entwickelt werden.
Erläuterungen:
Der durchschnittliche Anteil der Baureifmachung im Innenbereich betrug in den Jahren 20 05
– 2015 ca. 50 – 60 %, dabei war der Anteil zuletzt deutlich zunehmend. Auch im Baulandpro-
gramm (Stufe 1 / 2016 – 2020) beträgt der Anteil der Wohneinheiten, die im Innenbereich
baureif werden sollen etwa zwei Drittel. Daher wird für den Gesamtzeitraum (d.h. auch für die
Entwicklung von 2026 bis zum Jahr 2030) angenommen, dass neue Wohneinheiten in etwa je
zur Hälfte im Innenbereich und auf Außenbereichsflächen zur Baureife entwickelt werden
können. Der angegebene Korridor trägt der notwendigen Flexi bilität und Annahme unsicher-
heit Rechnung.
4. In Abhängigkeit von der Art und Lage eines neuen Baugebiets soll die Siedlungsdichte
künftig im Regelfall bei mindestens 55 bis 65 Wohneinheiten je Hektar Nettowohnba u-
land liegen. Ein - und Mehrfamilienhausbebauung soll dabei grundsätzlich gemischt
werden.
Entscheidend sind dann insbesondere städtebauliche und freiraumplanerische Qual i-
täten, die in den neu zu planenden Wohngebieten auch mit höheren Dichten erzielt
werden können.
Erläuterungen:
Von der Stadt Münster in den letzten Jahr(zehnt)en geplante Baugebiete weisen sehr unte r-
schiedliche Dichten auf. Diese reichen beispielhaft von 25 Wohneinheiten / ha Nettobaufläche
in reinen Einfamilienhausgebieten über 50 – 70 Wohneinheiten / ha Nettobaufläche in g e-
mischten Strukturen (Ein- und Mehrfamilienhausbebauung) bis zu weit über 100 Wohneinhei-
ten / ha Nettobaufläche in innerstädtischen Lagen mit ausschließlich Mehrfamilienhausb e-
bauung.6
6 vgl. zu in Münster realisierten beispielhaften Siedlungsdichten Anlage 1: „Zusammenfassung der Ergeb-
nisse und Empfehlungen der ersten beiden Sitzungen der Planungswerkstatt 2030“, Charts 29 ff.
4
V/0945/2016
5. Für die Jahre 2026 - 2030 wird eine weitere jährliche Inanspruchnahme von Außenb e-
reichsflächen zu Wohnsiedlungsflächen in einer Größenordnung von insgesamt 75 -
100 ha bzw. 15 – 20 ha / Jahr erforderlich. 20 ha / Jahr bilden dabei auch vor dem Hi n-
tergrund des Ratsbeschlusses von 2012 zum 30 -ha-Ziel7 das Maximum der Ina n-
spruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohnsiedlungszwecken.
Unter Berücksichtigung der Reserven des aktuellen Baulandprogramms und möglicher
Entwicklungshindernisse werden daher für eine Entwicklung 2026 bis zum Jahr 2030
insgesamt weitere geeignete Potenzialflächen in einer Größenordnung von 100 - 150 ha
gesucht.
Erläuterungen:
Das Baulandprogramm 2016 – 2025 beinhaltet für die Jahre 2016 – 2020 (Stufe 1) die Ba u-
reife von ca. 7.500 Wohneinheiten. Die o.a. Zielzahl von 1.250 Wohneinheiten, die durch das
Baulandprogramm entwickelt werden sollen, können nach derzeitigem Stand spätestens ab
dem Jahr 2018 auch erreicht werden.
Für die Jahre bis 2025 umfasst das Baulandprogramm in der Stufe 2 weitere potenzielle
Wohnbauflächen in einer Größenordnung von bis zu 250 ha. Auch unter der Annahme, dass
nur ein Teil dieser Flächen tatsächlich entwickel t werden kann (z.B. aufgrund liegenschaftl i-
cher, immissionsschutzrechtlicher und anderer planerischer Restriktionen) ist diese planer i-
sche Flächenreserve für die Jahre 2021 – 2025 als ausreichend anzusehen.
Insbesondere für die fünf Jahre von 2026 – 2030 gilt es daher, weitere geeignete Außenb e-
reichsflächen zu identifizieren, die zu Wohnsiedlungsflächen entwickelt werden können. Auf
Basis der o.a. Dichtewerte wird dafür eine Fläche von ca. 75 – 100 ha bzw. 15 – 20 ha / Jahr
benötigt. Da auch bei diesen po tenziellen Wohnsiedlungsflächen mit Entwicklungshemmni s-
sen gerechnet werden muss, die im Vorfeld noch nicht absehbar sind, sollte es Ziel der weite-
ren Planungswerkstatt 2030 sein, Potenzialflächen in einer Größenordnung von 100 – 150 ha
zu identifizieren.
Der Rat hat am 12.12.2012 beschlossen, dass für eine Inanspruchnahme von Freiraumfl ä-
chen für Siedlungs- und Verkehrsflächen jährlich durchschnittlich ein Zielwert von 30 ha nicht
überschritten werden soll.8 Eine Überschreitung ist nur begründet vertretbar, um der Entwick-
lung des Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus Ei n-
wohnerentwicklung und aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden zu können.
Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt die Planungswerkstatt, im Zei traum 2026 – 2030 im
Durchschnitt jährlich maximal 20 ha Bruttowohnbauland im Außenbereich zu entwickeln.
6. Die Stadt Münster nimmt die Herausforderungen der wachsenden Stadt an.
Dabei wird der Stadtregion eine zunehmend wichtige Rolle im Rahmen region a-
ler Kooperationen und zur Profilierung zukommen.
Das Zwiebelschalenmodell kann das Stadtwachstum in Zukunft voraussichtlich
nicht mehr allei ne bewältigen, es wird jedoch weiterhin als ein sehr wichtiges
ergänzendes Element verstanden.
Als das insgesamt am besten geeignete Entwicklungsszenario für Münster wer-
den groß flächige Stadtteilerwe iterungen be wertet, da diese i m Vergleich zum
Bau eines neuen Stadtteils ähnliche Vorteile aufweisen, aber gleichzeitig die
damit verbundenen Risiken minimieren.
7 vgl. dazu Vorlage V/0288/2012: Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das
Jahr 2020 für die Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW
"Einführung einer Flächenverbrauchsbremse"
8 vgl. ebd.
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Der Bau eines neuen Stadtteils sollte nur dann vertieft weiter verfolgt werden,
wenn andere Potenzialflächen im Rahmen des Zwiebelschalenmodells und von
großflächigen Stadtteilerweiterungen nicht in ausreichendem Maße identifiziert
werden können.
Erläuterungen:
Vor dem Hintergrund verschiedener Entwicklungsszenarien („Regionale Kooperation“, „For t-
setzung des Zwiebelschalenmodells“, „Großflächige Stadtteilerweiterung(en)“, „Bau eines
neuen Stadtteils) wurden in der zweiten Sitzung der Planungswerkstatt 2030 Vor - und Nach-
teile / Chancen und Risiken der unterschiedlichen Wachstumsstrategien erarbeitet.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine erfolgreiche Wachs tumsstrategie
sich nicht auf ein Modell allein konzentrieren wird, sondern einzelne Elemente d er Szenarien
(ohne Rangfolge) interkommunale Kooperation, Zwiebelschalenmodell und großflächige
Stadtteilerweiterungen zielgerichtet kombinieren muss.
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Mengenziele ist eine ausschließliche Fortsetzung des
Zwiebelschalenmodells voraussichtlich nicht ausreichend, bietet aber als ergänzendes I n-
strument viele Vorteile.
Als das insgesamt am besten geeignete Entwicklungsszenario für Münster werden in der Dis-
kussion daher groß flächige Stadtteilerweiterungen an verschiede nen Standorten der Stadt
bewertet. Bei diesem Szenario sind ähnliche Größenordnungen wie bei dem Bau eines neuen
Stadtteils denkbar, städtebaulich und funktional sind sie jedoch eng verbunden mit bestehe n-
den Strukturen. Sie bieten damit ver gleichbare, insbesondere quantitative Potenziale, sind
aber deutlich flexibler als ein neuer Stadtteil und unterstützen zudem bestehende Stadt teile
und In frastrukturen. Großflächige Stadtteilerweiteru ngen wurden z.B. mit Gievenbeck -
Südwest mit rund 1.800 WE bereits erfolgreich in Münster umgesetzt.
Mit dem Bau eines neuen Stadtteils könnten die erforderlichen Neubauzahlen quantitativ zwar
abgesichert werden, bei gleichzeitiger Entlastung für die Szenarien interkommunale Koopera-
tion, Zwiebelschalenmodell und großflächige Stadtteilerweiterungen. Auch ließe sich ein kon-
sequent nachhaltiger Stadtteil nach neuesten Erkenntnissen entwi ckeln. Gleich zeitig birgt
dieses Modell jedoch erhebliche Gründungs-, Entwicklungs- und Wachstumsrisiken, die sich
aus seiner Konzentra tion auf einen Standort, aus dem notwendigerweise schnellen Wachs-
tum und aus der autarken Funktion und Lage mit enormen eigenen öffentlichen technischen,
sozialen und privaten Infrastrukturaufwendungen ergeben.
Von erheblicher entscheidungsrelevanter Bede utung ist zudem, dass ein neuer Stadtteil in
der Endstufe auf mindestens 6.000 bis 7.000 Einwohner mit allen erforderlichen öffentlichen
und privaten Infrastrukturen konzipiert sein muss. Diese Größenordnung ist erforderlich, um
die Infrastrukturen dauerha ft auszulasten und wirtschaftlich betreiben zu können. Bleibt die
Entwicklung eines neuen Stadtteils aufgrund wegbrechender Wohnungsversorgungsbedarfe
oder bei Au sbleiben entsprechender (Standort -)Nachfrage der Wohnungssuchenden auf der
Strecke, ist das Ri siko einer lediglich fragmentarischen Entwicklung mit entsprechenden Fo l-
gen für nicht ausgelastete Versorgungsinfrastrukturen enorm groß.
Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung derzeit nicht empfehlen, die Entwicklung eines
neuen Stadtteils konkret in Erwägung zu ziehen.
Zum Thema der interkommunalen Kooperation seien in diesem Zusammenhang zwei aktuelle
Projekte / Initiativen erwähnt. Zum einen fand am 12.01.2017 eine durch das Land NRW g e-
meinsam mit der Bezirksregierung Münster und unter Beteiligung der Stadt Münster und der
Stadtregion durchgeführte „Regionalkonferenz Wohnen und Raumentwicklung“ statt, in der es
– vor dem Hintergrund der Wohnbedarfsentwicklung insbesondere in der Stadtregion Münster
– auch um Fragen der interkommunalen Kooperation g ing. Zum anderen hat die Stadtregion
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Münster erfolgreich an der ersten Phase des vom Land ausgelobten Wettbewerbes StadtUm-
land.NRW teilgenommen und wird in der nun folgenden Phase 2 zusammen mit der Stadtr e-
gion gemeinsame Handlungsansätze zum Thema der Wohnraumversorgung ausarbeiten.
7. Begründete, objektive Bewertungskriterien für potenzielle Wohnbauflächen versachl i-
chen die Diskussion und unter stützen Politik und Verwaltung bei der konkreten Fl ä-
chenauswahl.
Sie gewährleisten die Umsetzung der Leitziele einer flächenschonenden, sozial ausge-
wogenen und qualität vollen Stadtentwicklung, wie sie von der Stadt Münster bereits
seit Jahrzehnten verfolgt und umgesetzt werden.
Die Kriterien werden als Eckpunkte für die Flä chenauswahl und deren Priori sierung
verstanden - im Sinne von Förderfaktoren, Hemmnissen, Widerständen oder Tabukrite-
rien.
Wichtige Kriterien sind:
(vgl. dazu im Detail die Tabelle auf den letzten drei Seiten in Anhang 1)
a) begünstigende Kriterien
Die Nähe zu zentralen Versorgungsbere ichen gem. Einzelhandels - und Zen-
trenkonzept der Stadt Münster
Die Nähe zu Schienenhaltepunkten, bestehender öffentlicher Nahverkehr
und eine gute Fahrradanbindung an die Innenstadt
Das Vorhandensein verkehrs - und entwässerungstechnischer Erschli e-
ßungsanlagen
Ein hoher Anteil städtischen Eigentums, eine geringe Anzahl Grundstück s-
eigentümer und eine ggf. bekannte Verkaufsbereitschaft
Die Möglichkeit einer schnellen und abschnittsweisen Realisierung
b) restriktive Kriterien
Die Berücksichtigung der Hauptgrünzüge , des 2. Grünrings, der Vorrangfl ä-
chen zur Freiraumsicherung gem. Grünordnung der Stadt Münster sowie
weitere Schutzgebiete
Die örtlich bestehende Emissionsbelastung (Lärm und Gerüche)
Die Lage innerhalb hochwassergefährdeter Bereiche und Wasserschutzg e-
biete
Die Notwendigkeit eines neuen Grundschulstandortes
Erläuterungen:
Bei der Prüfung und Auswahl potenzieller neuer Wohnsiedlungsbereiche im Außenbereich
spielt eine Reihe von Kriterien eine Rolle. Diese Kriterien können im Einzelfall dazu führen,
dass eine potenzielle Fläche rechtlich und faktisch nicht entwickelt werden kann (einschlägige
Tabu-Kriterien) oder aufgrund der Beeinträchtigung bestehender Fachkonzepte, Ratsb e-
schlüsse oder Wirtschaftlichkeitsaspekte nur im besonderen Einzelfall entwickelt werde n soll-
te (erhebliche Widerstände). Andere Kriterien führen dazu, dass eine entsprechende Fläche –
im Verhältnis zu anderen möglichen neuen Siedlungsflächen – in der Regel zurückgestellt (im
Sinne von zu beachtenden Hemmnissen), bzw. bevorzugt werden sollte (im Sinne von zu be-
rücksichtigenden Förderfaktoren).
Nach Bewertung aller potenziellen neuen Siedlungsflächen anhand eines solchen Kriterie n-
katalogs ergeben sich im Gesamtbild Flächen, die mehr oder weniger gut für eine weitere
Wohnsiedlungsflächenentwicklung geeignet sind und daher für eine Entwicklung im Zeitraum
2026 – 2030 empfohlen bzw. nicht empfohlen werden können (vgl. dazu unter 2.).
7
V/0945/2016
Weiteres Vorgehen / Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Erkenntnisse und Empfehlungen zur weiteren Siedlungsflächen entwicklung in Münster im
Zeitraum 2026 - 2030 sind gesamtstädtisch relevant und für die Fachöffentlichkeit wie auch die
Bürgerschaft von breitem Interesse. Bevor im weiteren Verfahren aufbauend auf dem Kriterienge-
rüst konkrete Flächenentwicklungen nicht -öffentlich diskutiert werden, sollen die bisherigen E r-
kenntnisse der Planungswerkstatt der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden.
Daher soll im ersten Quartal des Jahres 2017 ein öffentliches Forum zu den o.a. Themenbere i-
chen veranstalt et werden. Die Moderation übernimmt – wie auch in den Sitzungen der Pl a-
nungswerkstatt 2030 – die langjährige Moderatorin des Arbeitskreises Wohnen in Münster, Frau
Prof. Pahl-Weber. Vor dem Hintergrund der abstrakten und komplexen Materie wird für das ö f-
fentliche Forum ein geeignetes Veranstaltungsformat erarbeitet.
In den weiteren (nicht -öffentlichen) Planungswerkstätten soll es anschließend darum gehen, das
Kriteriengerüst vor dem Hintergrund der Diskussion mit der Öffentlichkeit ggf. zu überarbeiten
und es anschließend in konkrete Flächen zu übersetzen. Dabei werden alle Flächenvorschläge,
die von Seiten der Gremien und der Politik, aber auch von Eigentümerseite an die Verwaltung
herangetragen worden sind sowie weitere Vorschläge anhand des Kriterienkata logs auf ihre
grundsätzliche Eignung und auf die Auswirkungen hinsichtlich der bestehenden und künftigen
Siedlungsstruktur, des bestehenden bzw. künftigen Grün(flächen)systems sowie sozialer und
technischer Infrastruktur geprüft und bewertet. Abschließend soll ein Vorentwurf zur Fortschre i-
bung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2026 - 2030 erarbeitet werden, der schließlich von den
politischen Gremien (nicht-öffentlich) beschlossen werden soll. Ein Abschluss des Prozesses ist
für Ende 2017 geplant.
Die zur Finanzierung der Durchführung, Moderation und Dokumentation der Öffentlichkeitsve r-
anstaltung erforderliche Ermächtigung in Höhe von bis zu 10.000 € ist im Haushaltsplan 2017
unter der Produktgruppe 09.01 Stadt - und Regionalentwicklung, Stadtplanung zum Pro dukt 2
„Planungswerkstatt 2030“ veranschlagt.
Zum geplanten weiteren Ablauf vergleiche auch Anlage 2 (Ablaufplan Planungswerkstatt 2030).
I.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 – Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen der ersten beiden Sit-
zungen der Planungswerkstatt 2030
Anlage 2 – Ablaufplan Planungswerkstatt 2030
Anlage 3 – Antrag FDP-Ratsfraktion vom 25.08.2016 sowie CDU-Ratsfraktion und SPD-
Ratsfraktion (Antrag ist als gemeinsamer Antrag eingebracht worden),
A-R/0049/2015: „Wohnen und Leben in Münster 2030 – Wachstum braucht Planung“
Anlage 4 – Antrag Die Linke Ratsfraktion A-R/0060/2015: „Wohnungen für alle in einer le-
benswerten Stadt Münster – Wohnungskonzept 2015 – 2050“
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (14)
- Achtermannstraße 19
- Schulstraße 145W
- Stolbergstraße
- Wolbecker Straße
- Geringhoffstraße 48
- Albersloher Weg
- Twenhövenweg
- Markweg
- Westhoffstraße
- Dülmener Straße
- Schwarzer Kamp
- Meesenstiege
- Meckmannweg
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0945/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.12.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37