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Barrierefreiheit an Schulen - zur Anfrage der FDP-Fraktion AN/0668/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1330/2021 vom 14.04.2021

Stand: Am 15.04.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1330/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 Barrierefreiheit an Schulen - zur Anfrage der FDP-Fraktion AN/0668/2021 Text der Anfrage Um die Inklusion von behinderten Menschen und gerade von behinderten Kindern weiter voranzutreiben, ist es unerlässlich, dass gemeinsames Lehren und Lernen an Kölner Schulen ohne Barrieren möglich sind. In diesem Kontext bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Standards werden bei Neubauten für Grund- und weiterführende Schulen der Stadt Köln bezüglich Barrierefreiheit eingehalten? 2. Welche Grund- und weiterführenden Schulen im Bezirk Chorweiler entsprechen diesen Standards vollständig bzw. teilweise? Bitte um tabellarische Auflistung. 3. Bei Schulen, die den Standards nur teilweise bzw. gar nicht entsprechen: ist die Sanierung der Gebäude im Sinne eines barrierefreien Zugangs geplant und in welchem Zeitraum wird dies geschehen? 4. Wie werden behinderte Schüler*innen bei der Zurücklegung des Schulwegs von der Stadt Köln unterstützt? Antwort der Verwaltung Zu 1) Schulen werden bauordnungsrechtlich als öffentlich zugängliche Gebäude eingestuft. Daher sind bei der Planung von Neubauten für Grund- und weiterführende Schulen die Vorgaben der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, einzuhalten. Im Baugenehmigungsverfahren ist dies durch das gemäß § 9a Bauprüfverordnung erforderliche Barrierefrei-Konzept zu dokumentieren. Bei Grundschulen werden darüber hinaus die speziellen Nutzungs- und Bedienhöhen von Grundschulkindern berücksichtigt (Montagehöhen Türklinken, Toiletten). Falls im Planungsauftrag enthalten wird bei Neubauten ein Pflegebad vorgesehen. Schulsporthallen werden mit barrierefreien Umkleideräumen ausgestattet. Zu 2) siehe Anlage 1 Zu 3) Grundsätzlich ist die weitere Ertüchtigung der Schulgebäude im Hinblick auf die Barrierefreiheit wünschenswert. Bei Bestandsgebäuden ist dies allerdings nur bedingt, teilweise nicht oder mit erheb- lichem Aufwand möglich. An Schulen, die den Standards nur teilweise oder gar nicht entsprechen, wird im Zuge anstehender Baumaßnahmen geprüft, inwieweit in den jeweils betroffenen Bereichen auch Verbesserungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit umgesetzt werden können. Ein genauer Zeitraum, bis alle Schulgebäude im Bezirk Chorweiler barrierefrei hergestellt sind kann momentan nicht benannt werden. 2 Zu 4) Schüler*innen mit Inklusionsbedarf können einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) stellen. Nach dieser Verordnung hat der Schulträger bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (zum Beispiel Feststellung einer körperlichen oder geistigen Behinderung nach Begutachtung durch den schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes) die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülern zur und von der Schule zu tragen. Dies umfasst zum Beispiel ein Schülerticket oder die Beförderung im Schülerspezialverkehr und wird im Einzelfall geprüft. Daneben gibt es noch weitere Unterstützungsangebote wie beispielsweise Schulwegbegleitungen. Anlage 1 – Barrierefreiheit der Schulen im Stadtbezirk Chorweiler
  • Anlage 1 - Liste Barrierefreiheit

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    Anlage 1: Barrierefreiheit der Schulen im Stadtbezirk Chorweiler Schule Schulform barrierefrei? Amandusstr. 22 Grundschule nein An den Kaulen 62-64 Grundschule nein Balsaminenweg 52 Grundschule nein Ernstbergstr. 2 Grundschule nein Fühlinger Weg 4 Gymnasium teilweise Gutnickstr. 37 Grundschule teilweise Karl-Marx-Allee 43 Realschule teilweise Karl-Marx-Allee 3 Gemeinschaftshauptschule nein Lebensbaumweg 52 Grundschule nein Martinusstr. 28 Grundschule nein Merianstr. 11-15 Gesamtschule teilweise Riphanstr. 40 a Grundschule teilweise Schulstr. 16 Grundschule nein Schulstr. 18 Gymnasium teilweise Soldinerstr. 68 Grundschule teilweise Spörkelhof 7 Grundschule nein Volkhovener Weg 140 Gemeinschaftshauptschule nein

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2021

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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