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1330/2021

Barrierefreiheit an Schulen - zur Anfrage der FDP-Fraktion AN/0668/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1 - Liste Barrierefreiheit

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3414 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1330/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 
 
Barrierefreiheit an Schulen - zur Anfrage der FDP-Fraktion AN/0668/2021 
Text der Anfrage 
 
Um die Inklusion von behinderten Menschen und gerade von behinderten Kindern weiter  
voranzutreiben, ist es unerlässlich, dass gemeinsames Lehren und Lernen an Kölner Schulen ohne 
Barrieren möglich sind. In diesem Kontext bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Welche Standards werden bei Neubauten für Grund- und weiterführende Schulen der Stadt 
Köln bezüglich Barrierefreiheit eingehalten? 
2. Welche Grund- und weiterführenden Schulen im Bezirk Chorweiler entsprechen diesen  
Standards vollständig bzw. teilweise? Bitte um tabellarische Auflistung. 
3. Bei Schulen, die den Standards nur teilweise bzw. gar nicht entsprechen: ist die Sanierung der 
Gebäude im Sinne eines barrierefreien Zugangs geplant und in welchem Zeitraum wird dies  
geschehen? 
4. Wie werden behinderte Schüler*innen bei der Zurücklegung des Schulwegs von der Stadt 
Köln unterstützt? 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu 1) 
Schulen werden bauordnungsrechtlich als öffentlich zugängliche Gebäude eingestuft.  
Daher sind bei der Planung von Neubauten für Grund- und weiterführende Schulen die Vorgaben der  
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen  – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, 
einzuhalten. 
Im Baugenehmigungsverfahren ist dies durch das gemäß § 9a Bauprüfverordnung erforderliche  
Barrierefrei-Konzept zu dokumentieren. 
Bei Grundschulen werden darüber hinaus die speziellen Nutzungs- und Bedienhöhen von  
Grundschulkindern berücksichtigt (Montagehöhen Türklinken, Toiletten). 
Falls im Planungsauftrag enthalten wird bei Neubauten ein Pflegebad vorgesehen. 
Schulsporthallen werden mit barrierefreien Umkleideräumen ausgestattet. 
 
Zu 2) 
siehe Anlage 1 
 
Zu 3) 
Grundsätzlich ist die weitere Ertüchtigung der Schulgebäude im Hinblick auf die Barrierefreiheit  
wünschenswert. Bei Bestandsgebäuden ist dies allerdings nur bedingt, teilweise nicht oder mit erheb-
lichem Aufwand möglich. An Schulen, die den Standards nur teilweise oder gar nicht entsprechen, 
wird im Zuge anstehender Baumaßnahmen geprüft, inwieweit in den jeweils betroffenen Bereichen 
auch Verbesserungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit umgesetzt werden können. Ein genauer 
Zeitraum, bis alle Schulgebäude im Bezirk Chorweiler barrierefrei hergestellt sind kann momentan 
nicht benannt werden.

2 
 
 
Zu 4) 
Schüler*innen mit Inklusionsbedarf können einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten  
gemäß den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) stellen.  
Nach dieser Verordnung hat der Schulträger bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (zum  
Beispiel Feststellung einer körperlichen oder geistigen Behinderung nach Begutachtung durch den 
schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes) die notwendigen Kosten für die Beförderung von 
Schülern zur und von der Schule zu tragen. Dies umfasst zum Beispiel ein Schülerticket oder die  
Beförderung im Schülerspezialverkehr und wird im Einzelfall geprüft. 
Daneben gibt es noch weitere Unterstützungsangebote wie beispielsweise Schulwegbegleitungen. 
 
Anlage 1 – Barrierefreiheit der Schulen im Stadtbezirk Chorweiler

Anlage 1 - Liste Barrierefreiheit

736 Zeichen

Anlage 1: Barrierefreiheit der Schulen im Stadtbezirk Chorweiler 
Schule Schulform barrierefrei? 
Amandusstr. 22 Grundschule nein 
An den Kaulen 62-64 Grundschule nein 
Balsaminenweg 52 Grundschule nein 
Ernstbergstr. 2 Grundschule nein 
Fühlinger Weg 4 Gymnasium teilweise 
Gutnickstr. 37 Grundschule teilweise 
Karl-Marx-Allee 43 Realschule teilweise 
Karl-Marx-Allee 3 Gemeinschaftshauptschule nein 
Lebensbaumweg 52 Grundschule nein 
Martinusstr. 28 Grundschule nein 
Merianstr. 11-15 Gesamtschule teilweise 
Riphanstr. 40 a Grundschule teilweise 
Schulstr. 16 Grundschule nein 
Schulstr. 18 Gymnasium teilweise 
Soldinerstr. 68 Grundschule teilweise 
Spörkelhof 7 Grundschule nein 
Volkhovener Weg 140 Gemeinschaftshauptschule nein

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Amandusstraße 22
  • Ernstbergstraße 2
  • Gutnickstraße 37
  • Karl-Marx-Allee 43
  • Martinusstraße 28
  • Merianstraße 11
  • Schulstraße 16
  • Balsaminenweg 52
  • Fühlinger Weg 4
  • Lebensbaumweg 52
  • Volkhovener Weg 140
  • An den Kaulen 62

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1330/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.04.2021
Erstellt
09.04.2021 06:59