Mandari Insight

0649/2021

Sachstand Lastenradförderung 2020

Mitteilung Ausschuss 25.02.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 15.04.2021, TOP 15.4

Anlage 1_Förderkonzept_2021_Lastenräder_final_VA_21-02-18

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Förderkonzept_2021_Lastenräder_final_VA_21-02-18

15521 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
/ 2 
Richtlinie 
der 
Stadt Köln  
zur 
Förderung 
von Lastenrädern 
Fortführung 2021 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat für Mobilität 
und Liegenschaften 
Stand: März 2021 
Anlage

- 2 - 
 
/ 3 
Fortschreibung Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ 
Förderaufruf 2021 
 
1. Förderziele 
Die Stadt beabsichtigt mit einer Kaufprämie für Lastenfahrräder Anreize für einen emissi- 
onsfreien Warentransport zu bieten. 
Mit Ratsbeschluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ 
vom 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017) und mit Beschluss des Green City Mas- 
terplans am 11.09.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 2637/2018) wurden Maßnahmen beschlos- 
sen, die auf eine Ausweitung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs 
abzielen. Die Förderung von Lastenrädern zum Warentransport ist hierbei ein tragendes 
Element. Neben den etablierten Transportdienstleistern sind Lastenräder auch für Privat- 
personen, Vereine und andere Gewerbetreibende ein geeignetes Transportmittel. 
Im Haushaltsplan 2018 wurde erstmalig eine Haushaltsermächtigung in Höhe von 
100.000 Euro zur Förderung von Lastenrädern in Köln zur Verfügung gestellt. Die Mittel 
wurden aufgrund der hohen Nachfrage im Jahr 2019 auf 1,9 Mio. Euro aufgestockt. Im 
Rahmen der Evaluation wurden die Förderbedingungen überprüft und angepasst. 
Durch die Fortentwicklung des Förderkonzeptes sollen insbesondere in Köln operierende 
kleine Unternehmen, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen etc. angespro- 
chen werden, die entweder nach der Förderrichtlinie des Bundes nicht förderfähig sind 
oder die Antragstellung zu aufwändig ist. Dafür werden Mittel in Höhe von jeweils 
500.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt. 
 
2. Antragsberechtigung 
Im Rahmen des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ sind antragsberechtigt: 
• Nutzergruppe 1: 
Private Kleinstunternehmen bis zu einer Betriebsgröße von bis zu neun Mitarbei- 
tenden sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Nie- 
derlassung in Köln; unabhängig ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaf- 
ten), Zur Definition zu Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unter- 
nehmen wird die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission Artikel 
2 Absatz 3 angewendet. Hinsichtlich der Berechnung der Mitarbeitenden ist Arti- 
kel 4 maßgeblich (weitere Informationen unter: 
https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003H0361 ) 
• Nutzergruppe 2: 
o Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbän de (Eintrag im Kölner 
Vereinsregister oder mit Niederlassung in Köln),  
o In freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstät ten und Einrichtungen der 
Kindertagespflege, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen 
der Erwachsenhilfe, Schulen und Krankenhäuser,  
• Nutzergruppe 3: 
Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Köln, welche in Gemeinschaften von mindes- 
tens drei Haushalten organisiert sind (z. B. Mieter- oder Eigentümergemeinschaf- 
ten).

- 3 - 
 
/ 4 
Ziel der Förderung ist eine ausgewogene Verteilung zwischen den oben genannten Nut- 
zergruppen. Aus diesem Grunde werden für die Nutzergruppen jeweils 160.000 Euro be- 
reitgestellt. Für Preisanpassungen und Antragstellende mit Köln-Pass werden 
20.000 Euro als Reserve berücksichtigt. Wird durch eine Nutzergruppe der bereitgestellte 
Förderbetrag nicht vollständig abgerufen, werden die verbleibenden Finanzmittel auf die 
weiteren Anträge der anderen Nutzergruppen gleichmäßig verteilt. Hierbei ist die Reihen- 
folge des Antragseingangs innerhalb der entsprechenden Nutzergruppe ausschlagge- 
bend. Hierbei werden vollständig eingegangene Anträge bevorzugt berücksichtigt. 
 
Nicht förderberechtigt sind  
• Zuwendungsempfänger, welche im Rahmen der Förderau frufe 2019 und 2020 
eine Zuwendung erhalten haben. Dies gilt sowohl für alle Haushalte privater An- 
tragsgemeinschaften als auch für Vereine und Unternehmen, freiberuflich tätige 
Personen und Selbständige. 
• Zuwendungsempfänger aus Förderaufrufen des Bundes oder des Landes. 
• Alle nicht in oben aufgeführten Nutzergruppen zuge hörigen Personen und Unter- 
nehmen. 
 
3. Fördergegenstand 
a. Förderfähige Fahrzeugtypen 
Im Rahmen des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ sind Investitionen in serien- 
mäßig hergestellte Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förder- 
fähig; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell. Diese Lasten- 
fahrräder können über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen. 
Diese müssen: 
• über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfüge n oder 
• eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren  können oder 
• eine Zuladung von mindestens 50 kg haben. 
Erläuterung Nutzlast: Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des 
Fahrzeugs = Ladung + Fahrer*in 
• Standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbau ten, die einen konkreten 
Transportzweck erfüllen. 
Ebenso förderfähig sind Gespanne, bestehend aus einem Lastenrad und einem stan- 
dardisierten und serienmäßig hergestellten Anhänger zum Transport von Gütern. Der 
Anhänger muss: 
• über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfüge n oder 
• eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren  können oder 
• eine Zuladung von mindestens 50 kg haben. 
Nicht förderfähig sind: 
• Fahrräder, die vorrangig für den Personentransport  konzipiert wurden (z. B. Rik- 
schas). 
• Fahrräder, deren Transportfläche ausschließlich al s Werbe- oder Verkaufsfläche 
bzw. für Verkaufsaufbauten genutzt wird (z. B. Getränkeverkauf). 
• Die Nachrüstung von Lastenfahrrädern mit Elektromo toren durch Dritte.

- 4 - 
 
/ 5 
• Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Lastenrä der sowie neuer Lastenrä- 
der mit überwiegend gebrauchten Bauteilen. 
• Ausgaben für Prototypen sowie nicht serienmäßige S onderanfertigungen; die se- 
rienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell. 
• Eigenleistungen der/des Antragstellenden (mit der Beschaffung und dem Betrieb 
verbundene Nebenkosten wie Finanzierungskosten, Zinsen etc.). 
• Ausschließlicher Erwerb eines Anhängers. 
 
b. Förderfähiges Zubehör zusätzlich zum Lastenfahrrad/Gespann 
• Ein Verdeck oder eine Plane,  
• Gepäckträger,  
• Kiste/Korb für den Transport,  
• Motorisierung,  
• Ein zusätzlicher Akku, 
• Bremsen 
  Weiteres Zubehör sowie die Übernahme von Transpor tkosten ist nicht förderfähig. 
 
c. Förderfähige Nutzung 
Die geförderten Lastenfahrräder können für die gewerbliche und die private Nutzung 
verwendet werden. 
 
d. Förderfähige Anschaffungsart 
Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb von Lastenfahrrädern. 
Die gewährte Kaufprämie darf bei Ratenkäufen als einmalige Anzahlung verwendet 
werden. 
Das Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf 3 Jahre limitiert wird und da- 
nach eine Übernahme des Lastenfahrrades durch den Antragstellenden vertraglich 
vereinbart wird (Eigentumsübertrag). 
Von der Kaufprämie ausgeschlossen sind Mietkäufe. 
Hinweis zum Ratenkauf: Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag 
eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(en) beziehen. Dies ist durch die 
Angabe der Rahmen-Nr. (vgl. Punkt 5) sichergestellt. 
 
4. Art und Höhe der Förderung 
a. Förderhöhe 
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird 
als Zuschuss gewährt. 
Die Grundlage für die Bemessung der maximalen Förderhöhe sind grundsätzlich die 
innerhalb des Bewilligungszeitraums angefallenen, projektbezogenen Ausgaben. Da- 
bei sind grundsätzlich Nettobeträge anzusetzen.

- 5 - 
 
/ 6 
Die Bagatellgrenze je Antragstellendem pro Lastenrad bzw. Gespann liegt bei netto 
1.200 Euro Kaufpreis. 
Fördersätze: 
• 45 % der Anschaffungskosten. Berechnungsgrundlage sind die Nettoanschaf- 
fungskosten. Private Antragsgemeinschaften, welche im Rahmen des Antragsver- 
fahrens einen aktuellen Köln-Pass für mindestens zwei Personen bzw. 50 % der 
Mitglieder einer Antragsgemeinschaft vorab einreichen, erhalten eine Förderung 
von 55 % der Nettoanschaffungskosten.  
• Maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad bzw. m aximal 3.000 Euro für Ge- 
spanne. 
 
b. Maximale Förderanzahl und maximale Förderhöhe 
Pro privater Antragsgemeinschaft kann maximal ein Lastenfahrrad gefördert werden. 
Für beruflich-/gewerbliche Antragstellende, Vereine und Gemeinnützige Einrichtun- 
gen können jeweils bis zu zwei Fahrzeuge bzw. Gespanne gefördert werden. Hierbei 
muss die Zahl der Mitarbeitenden bei beruflich-gewerblichen Antragstellenden min- 
destens zwei Personen betragen. 
 
c. Verbot der Doppelförderung 
Die Förderung nach dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ schließt die Inan- 
spruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. 
 
5. Antragstellung 
Der Antrag wird online oder postalisch bei der Stadt Köln beim Amt für Straßen und Ver- 
kehrsentwicklung gestellt. Die Verwaltung empfiehlt die Antragstellung mithilfe des On- 
line-Formulars. Für postalisch eingereichte Anträge gilt der Posteingangsstempel der 
Stadt Köln. Anträge im Onlineverfahren erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. 
Anträge, die ausschließlich per E-Mail oder Fax eingehen werden nicht berücksichtigt. 
Vollständige Anträge werden vorrangig bearbeitet. Unvollständige Unterlagen sind nach 
Erhalt der Aufforderung der Nachreichung von Unterlagen oder Angaben innerhalb von 
vier Wochen nachzubessern. 
Werden die Unterlagen durch Dritte nicht fristgerecht eingereicht, so ist dies der/dem An- 
tragstellenden zuzurechnen. 
Dem Antragsvordruck ist ein durch den Fachhandel ausgestellter Kostenvoranschlag bei- 
zufügen. In diesem ist das Zubehör gesondert aufzunehmen.  
Unternehmen, sonstige Selbstständige und Freiberufler legen zusätzlich einen Gewerbe- 
schein, Handelsregisterauszug oder sonstigen Berufsnachweis bei. 
Weiterhin ist beizufügen: 
• Kopie des Personalausweis/Reisepass mitsamt Meldea dresse 
• Beschreibung des Vorhabens 
• Kosten- und Finanzierungsplan 
• Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zus chüsse von Dritten und von 
der Stadt Köln

- 6 - 
 
/ 7 
• Erklärung, dass mit der geförderten Maßnahme (Kauf  des Lastenrades) noch 
nicht begonnen wurde 
• Eine Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuer abzug gemäß § 15 Umsatz- 
steuergesetz 
Bei dem Kosten- und Finanzierungsplan ist grundsätzlich von den Bruttokosten auszuge- 
hen. Soweit beim/bei der Zuwendungsempfänger*in ein Anspruch auf Vorsteuerabzug 
besteht, sind die Kostenanteile aus der Umsatzsteuer, ggfls. auch anteilig, zu kürzen. 
 
6. Bewilligungsverfahren  
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs („Windhundprin- 
zip“). Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Angebote. 
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung durch einen Vorläu- 
figen Bewilligungsbescheid. Nach Vorlage der Rechnung und des Zahlungsnachweises 
(Quittungsbeleg, Kontoauszug oder Kaufbeleg) bzw. Leasingvertrages wird der auf 
Grundlage des Kostenvoranschlags sowie der eingereichten Rechnung endgültige Bewil- 
ligungsbescheid erteilt und der ermittelte Förderbetrag ausgezahlt. Die Rechnung bzw. 
der Leasingvertrag müssen die Angabe der Rahmen-Nr. enthalten. 
Die Förderhöhe richtet sich nach dem im Kostenvoranschlag genannten Fahrzeug sowie 
der eingereichten Rechnung. 
Die Rechnung muss: 
• auf die/den Hauptantragstellende*n ausgestellt sei n. 
• die Rahmen-Nr. des Lastenfahrrades bzw. zusätzlich  des Anhängers enthalten. 
• dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden.  
Antragstellende dürfen mit der Maßnahme nicht beginnen, bevor eine Bewilligung vor- 
liegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderungsausschluss. Antragstel- 
lende haben hierüber eine Eigenerklärung abzugeben. 
 
7. Antragszeitraum 
Der Antragszeitraum wird gesondert mindestens vier Wochen vor Beginn des Antrags- 
zeitraumes bekannt gegeben. 
 
8. Förderzeitraum 
Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Lieferdatum des Lastenfahr- 
rades. 
 
9. Beschaffungsvorgang 
Die bewilligten Fördermittel müssen spätestens drei Monaten, ab dem Datum der Bewilli- 
gung verausgabt werden. Sofern dies nicht geschieht und eine entsprechende Rechnung 
mit Zahlungsnachweis vorgelegt wird, wird die Förderung widerrufen. 
 
10. Einreichung weiterer Nachweise 
Die weiteren zu erbringenden Nachweise werden in den Antragsformularen aufgelistet. 
Die Frist zur Aufbewahrung aller Nachweise und Antragsunterlagen beträgt zehn Jahre.

- 7 - 
 
/ 8 
 
11. Weitere Pflichten 
a. Zweckbindungsfrist / Verwendungsnachweisverfahren 
Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Stadt Köln, den 
Fördergegenstand über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren überwiegend im 
innerstädtischen Geschäfts-/Lieferverkehr als Ersatz für die Nutzung eines PKW/LKW 
mit der Zielrichtung der Luftschadstoffreduktion zu nutzen. Der Nachweis erfolgt un- 
aufgefordert für eine Dauer von drei Jahren durch jährliche Vorlage des Gesamt-Kilo- 
meterstandes des Fahrradcomputers oder eines Fahrtenbuches sowie eines Sachbe- 
richtes. Anhand der Fahrleistung erfolgt durch die Stadtverwaltung eine Abschätzung 
der durch das städtische Förderprogramm erzielten Verlagerungseffekte durch eine 
anonymisierte Auswertung. 
b. Mitteilungspflichten 
Antragstellende sind unter Angabe des Aktenzeichens verpflichtet elektronisch oder 
schriftlich mitzuteilen, wenn  
• eine Änderung der Kontaktdaten erfolgt, 
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem gef örderten Zeitrahmen verwirk- 
licht wird, 
• der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entge gen des Antrages geän- 
dert wird, 
• der/die Fördermittelempfänger*in seine/ihre Tätigk eit einstellt/seine/ihre Rechts- 
form ändert,  
• sich Beteiligungsverhältnisse ändern, 
• die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert, 
• ein verzögerter Förderbeginn aufgrund Lieferverzög erungen oder sonstiger 
Gründe eintritt, 
• sich Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des geförderten Fahrzeuges erge- 
ben. 
 
12. Rückforderung 
Die Stadt Köln behält sich innerhalb dieses Zeitraums vor, den Zuschuss zurückzufor- 
dern, wenn 
• die oben gennannte Pflichten aus dem Förderprogram m nicht erfüllt wurden oder 
Bestimmungen des Förderprogrammes nicht eingehalten wurden. 
• wenn sich später herausstellt, dass falsche oder u nvollständige Angaben ge- 
macht wurden, so dass keine Förderung gemäß dem Programm hätte erteilt wer- 
den können. 
• das Lastenfahrrad bzw. das Gespann oder der Anhäng er verkauft wurde. 
• bei Leasingverträgen der Eigentumsübergang nach dr ei Jahren nicht nachgewie- 
sen wurde. 
• bei gewerblichen Unternehmen der Mindestlohn nicht  eingehalten wird. 
Die/der Zuwendungsempfänger/in ist zu verpflichten, die Belege über die verschiedenen 
Posten zehn Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen.

- 8 - 
 
 
 
13. Öffentlichkeitsarbeit 
Mit Veröffentlichung des Förderkonzeptes im Ratssystem wird die Presse über die Mög- 
lichkeit der Förderung von Lastenrädern informiert. Nach erfolgtem Beschluss im Rat 
werden relevante Akteure auf die Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbrei- 
tung gebeten. 
Über die eigens eingerichtete E-Mailadresse lastenfahrrad@stadt-koeln.de können die 
interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Fragen zum Antragsverfah- 
ren stellen. 
Es ist vorgesehen, den Verkehrsausschuss unaufgefordert über den Stand der Anträge 
und Verausgabung der Mittel zu unterrichten.

Mitteilung Ausschuss

8958 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer  25.02.2021 
 0649/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.03.2021 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Wirtschaftsausschuss 15.04.2021 
 
Sachstand Lastenradförderung 2020 
 
In der Sitzung des Rates am 18.06.2020 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung der Förderung 
„Lastenräder für Köln“ für die Jahre 2020 und 2021 beauftragt (vgl. Vorlagen-Nr.: 1214/2020). Im Fol-
genden werden ein Sachstandsbericht für die vergangene Förderperiode 2020 sowie ein Ausblick auf 
die Förderperiode in 2021 gegeben. 
 
Nachfrage 
 
Am 25.08.2020 begann der Antragszeitraum zur Lastenradförderung 2020. Innerhalb der ersten bei-
den Werktage wurden insgesamt 369 Anträge eingereicht. Nach Ende des Antragszeitraumes am 
02.10.2020 lagen insgesamt 505 Anträge vor: 
 
 Davon wurden ca. 16 % über das Online-Portal eingereicht.  
 Ca. 10 % der Anträge wurden unvollständig eingereicht, konnten aber nachgebessert werden. 
 8 Anträge wurden abgelehnt, da die Förderbedingungen nicht erfüllt sind bzw. eine Förderung 
bereits im vorangegangenen Jahr erfolgte. 
 15 Anträge wurden durch die Antragsstellenden zurückgezogen. 
Die durchschnittliche Förderhöhe beläuft sich auf rund 2.000 Euro je Fahrzeug, insgesamt wurden 
270 positive Bewilligungsbescheide verschickt. 
 
Der Andrang überstieg auch in 2020 die Nachfrage deutlich, sodass bereits am 25.08.2020 die Unter-
seite der städtischen Homepage angepasst und am 27.08.2020 eine Pressemitteilung über die Nach-
frage sowie die begrenzten Mittel veröffentlicht wurde:  
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/starke-nachfrage-nach-lastenradfoerderung-
auch-2020 
 
Die zur Verfügung stehenden Mittel der Nutzendengruppe 3 (private Haushaltsgemeinschaften) i. H. 
v. 160.000 Euro wurden bereits im Tagesverlauf des 25.08.2020 vollständig ausgeschöpft.  
 
Das Budget i. H. v. 160.000 Euro für die Nutzendengruppe 1 (Unternehmen etc.) wurde im Laufe des 
26.08.2020 vollständig ausgeschöpft. 
 
Die bis zum Ende der Förderperiode am 02.10.2020 eingegangenen Anträge verteilen sich wie folgt: 
 
 40 % Nutzendengruppe 1 (Unternehmen, Freiberuflich Tätige und Selbstständige).

2 
 
 8 % Nutzendengruppe 2 (Vereine, Verbände, Soziale Träger, Kindertagespflegeeinrichtun-
gen). Dies entspricht 42 Anträgen mit einer Gesamtförderhöhe von 70.000 Euro. 
 52 % Nutzendengruppe 3 (Private Haushaltsgemeinschaften). 
Es ist zu erwarten, dass durch die frühe Pressemitteilung „Budgetausreizung“ zahlreiche Antragstel-
lende von einer Antragstellung abgehalten wurden. Darüber hinaus haben einige (Kleinst-) Unter-
nehmen auf Empfehlung der Stadtverwaltung Mittel beim Land NRW beantragt. 
 
Durch eine Sollverlagerung innerhalb der investiven Mittel des Haushaltes im Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung konnten 26 weitere Anträge bewilligt werden, sodass alle am 25.08.2020 mit 
Poststempel erfassten Anträge der Nutzendengruppe 3 (Private Haushaltsgemeinschaften) sowie alle 
am 25. und 26.08.2020 erfassten Anträge der Nutzendengruppe 1 (Unternehmen, Freiberuflich Tätige 
und Selbstständige) bewilligt werden konnten. Das bewilligte Volumen beläuft sich auf 540.000 € für 
insgesamt 270 Antragstellende. 
 
 
Antragsbearbeitung 
 
Da der Zugang zum Onlineportal erst zum Beginn des Antragszeitraums veröffentlicht wurde, erreich-
ten nur ca. 16 % der Anträge die Stadtverwaltung über das Online-Portal. Dieses Verfahren wurde im 
Rahmen eines Pilotverfahrens getestet und im laufenden Prozess weiterentwickelt. Die Rückmeldun-
gen der Mitarbeitenden und Antragstellenden waren positiv, sodass die Verwaltung bestrebt ist, den 
Förderaufruf 2021 überwiegend über das Online-Portal abzuwickeln. 
 
Aufgrund des hohen Beratungsbedarfes hinsichtlich der Lastenradförderung im Zusammenhang mit 
allen Prozessen (Lastenradanschaffung, Lieferzeiten von bis zu sechs Monaten und daraus resultie-
renden Fristverlängerungen, Verwendungsnachweisverfahren) kam es teilweise zu Verzögerungen 
bei der Antragsbearbeitung. Mit der Bearbeitung waren eine Teilzeitkraft sowie zeitweise bis zu zwei 
Vollzeitkräfte beschäftigt. Aufgrund des hohen Andrangs, offensichtlicher und vereinzelt mutwilliger 
Versuche, die Bestimmungen der Förderrichtlinie zu umgehen, sowie des Beratungsbedarfes wird 
auch weiterhin mit einem erhöhten Arbeitsumfang gerechnet. 
 
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Hersteller werden zahlreiche Lastenräder erst im Frühjahr 
2021 ausgeliefert. Die Stadtverwaltung hat entsprechende Fristverlängerungen gewährt. Aktuell sind 
bereits 100 Lastenräder in Benutzung. 
 
 
Stellplätze für Lastenräder 
 
Die Stadtverwaltung hat 2020 erste Lastenradabstellplätze mit der neuen StVO-Beschilderung ge-
schaffen. Mit den zu Beginn 2021 noch umzusetzenden Planungen stehen dann insgesamt gut 50 
Abstellplätze mit der neuen StVO-Beschilderung in der Innenstadt zur Verfügung. Zukünftige Planun-
gen sehen eine weitere Steigerung des Angebotes im gesamten Stadtgebiet vor. Schwerpunkt bilden 
hierbei selbstverständlich die Gebiete/Straßen mit Einzelhandel/Gewerbe. Bei planerischen Umge-
staltungen (z. B. Neueinrichtung von Fahrradstraßen, Ausweitung autofreier Bereiche) wird die Ein-
richtung von Lastenradabstellplätzen inzwischen regelmäßig mitgedacht. 
 
Möglichkeiten für das Abstellen von Lastenrädern werden auch in der allgemeinen Verkehrsplanung 
im Rahmen der Schaffung von Fahrradabstellplätzen geprüft (also nicht nur als eigenes Konzept zu 
verstehen, sondern einfach als Bestandteil der allgemeinen Planung und Prüfung Fahrradparken). 
 
Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung im Rahmen von Bauantragsverfahren Investoren darauf 
hin, neben den vorgeschriebenen Fahrradstellplätzen außerdem Stellplätze für Fahrräder mit Son-
dergrößen (Lastenräder, Fahrradanhänger) zu schaffen. Bei größeren Vorhaben ist dies bereits fester 
Bestandteil von Mobilitätskonzepten. 
 
Die bisher eingerichteten Zonen in der Altstadt und im Kolumba-Viertel (vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 
0344/2021) sind aufgrund des übergeordneten Verkehrskonzeptes Altstadt eingerichtet und folgen

3 
 
dem dort hohen Abstellbedarf. Dort handelt es sich um durch Umwandlung bisheriger Pkw-Stellplätze 
geschaffener kombinierter Zonen für Fahrradparken, E-Scooter, Leihräder und Lastenräder. 
 
 
Ausblick  
 
Die Stadtverwaltung beabsichtigt den Förderaufruf 2021 im Frühjahr zu veröffentlichen. Wer in den 
vorherigen Förderaufrufen 2019 und 2020 nicht berücksichtigt werden konnte, kann erneut einen An-
trag stellen. Entsprechende Informationen zum Förderaufruf 2021 erhalten Interessierte mindestens 
vier Wochen vor Beginn des Antragszeitraums auf der Unterseite der städtischen Homepage. Erst 
dann werden die Antragsunterlagen veröffentlicht. Die Förderbedingungen bleiben unverändert; auf-
grund von vermehrten Nachfragen wurde die bereits beschlossenen Förderrichtlinie 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=769142&type=do&) minimal redaktionell ange-
passt. Die Förderkriterien sowie das Antragsverfahren bleiben unverändert; durch das Online-
Antragsverfahren haben die Antragstellenden außerdem die Möglichkeit weitgehend kontaktlos eine 
Förderung zu beantragen. Die Förderrichtlinie findet sich als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen in 
der Förderrichtlinie sind wie folgt: 
 
 Das förderfähige Zubehör (Punkt 3b) zusätzlich zum Lastenfahrrad/Gespann wurde für den 
Bereich Verdeck oder Plane auf maximal ein Verdeck, eine Plane präzisiert. 
 Hinsichtlich der Antragstellung (Punkt 5) wurde das Online-Antragsverfahren gleichberechtigt 
aufgenommen. 
Aufgrund zahlreicher Nachfragen der Interessierten und geförderten Personen wurden außerdem 
folgende Punkte ausführlicher erläutert: 
 das Bewilligungsverfahren (Punkt 6), 
 die Begriffe Antragszeitraum (Punkt 7) und Förderzeitraum (Punkt 8) wurden präzisiert. 
 
Ziel für den kommenden Förderaufruf ist es, den überwiegenden Teil der Anträge über das erprobte 
Online-Portal der Stadtverwaltung abzuwickeln. Dieses verfügt über einen digitalen Eingangsstempel, 
sodass der Prozess der Antragsbearbeitung noch transparenter für die Antragstellenden darstellbar 
ist.  
 
Die Stadtverwaltung plant für 2021 eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung der Lastenradför-
derung durch das Lehr- und Forschungsgebiet Güterverkehrsplanung und Transportlogistik der Ber-
gischen Universität Wuppertal. Im Rahmen einer Förderzusage durch das Bundesministerium für 
Verkehr und digitale Infrastruktur für die Universität sollen u. a. anonymisierte Daten der Lastenrad-
nutzenden ausgewertet werden. Die Stadtverwaltung plant die Antragsstellenden außerdem auf be-
gleitende Befragungen der Universität hinzuweisen und wird um entsprechende Beteiligung bitten. 
Aufgrund der Bundesförderung für die Universität fallen keine Kosten für die Stadtverwaltung an. 
 
Anlage 
Anlage 1 Richtlinie der Stadt Köln  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0649/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.02.2021
Erstellt
19.02.2021 13:18