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AN/1380/2025

Konkretisierung des Förderprogramm zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2026 (Verwaltungsvorlage 2980/2025)

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 24.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.12.2025, TOP 8.1.11

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

4169 Zeichen

Grüne 
SPD 
Linke 
Volt 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.11.2025 
AN/1380/2025 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Konkretisierung des Förderprogramm zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk 
Köln-Nippes für das Jahr 2026 (Verwaltungsvorlage 2980/2025) 
- Gemeinamer Antrag von Grünen, SPD, Linken und Volt - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Gemäß dem von der der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen Förderprogramm zur Si-
cherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2026 (Verwaltungsvorlage 
2980/2025) werden die Nippeser Karnevalsumzüge mit insgesamt 10.000€ unterstützt.  
 
Zur Zuteilung der Mittel auf die sechs Organisationen verweisen wir auf die am 4. November 
2025 beschlossenen Kriterien: „Die Durchführung eines Veedelszuges wird grundsätzlich mit 
einem Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR gefördert. Darüber hinaus sind grundsätzlich alle 
Kosten förderfähig, die zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sanitä-
ter, etc.) anfallen.“ Die Unterstützung ist unabweisbar.  
 
Im Einzelnen geht es um folgenden den Karnevalsgesellschaften bzw. deren Umzüge, die 
wie folgt zu bezuschussen sind:

- 2 - 
 
1. 807,85 Euro – IG Niehler Karneval von 1964 e.V. (INK) 
2. 1.000,20 Euro – K.G. Blau-Weiß Alt Lunke 1936 e.V. 
3. 624,60 Euro – Karnevalsfreunde Mauenheimer Muschele von 1959 e. V.  
4. 845,59 Euro – Katholische Pfarrgemeinde St. Bernhard  
5. 5.784,31 Euro – Kölner Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. 
6. 937,45 Euro – Riehler Fastelovendsfründe e.V. 
 
Begründung:  
 
Die Förderung ist folgenden Gründen unabweisbar: 
 
1. Die organisierenden Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften wurden seit Oktober 
2025 (wie in den vergangenen Jahren) gefragt, ob sie erneut einen Karnevalsumzug 
durchführen werden. Dazu haben diese Angaben über ihre Sicherheitsvorkehrungen und 
anderen organisatorischen Fragen gemacht. Sie wissen, dass die Bezirksvertretung am 
4. November das genannte Förderprogramm beschlossen hat. Aus diesem Grund rech-
nen die Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften fest. Ein solches kleines Förder-
programm gab es auch in den vergangenen Jahren.  
2. Eine Förderung stellt sicher, dass diese Veedelszüge überhaupt stattfinden können. Die 
Auflagen zur Sicherung der Züge sind in den vergangenen Jahren zurecht erhöht wor-
den. Daher haben die veranstaltenden Vereine und Organisationen höhere Ausgaben für 
das Sicherheitspersonal, für die Absperrungen von Straßen wie auch für die Wagenen-
gel. Zudem sorgt die finanzielle Unterstützung der Karnevalsumzüge dafür, dass die ein-
zelnen Schulklassen, Gruppen und Vereine, die an dem jeweiligen Karnevalsumzug teil-
nehmen, nicht allzu hohe Teilnahmebeiträge bezahlen müssen.  
3. Die sechs Karnevalsumzüge im Stadtbezirk Nippes bewirken zudem, dass das Karne-
valsgeschehen sich nicht allzu sehr zentral an wenigen Punkten im Kölner Stadtgebiet 
konzentriert. Es ist nicht übertrieben darzulegen, dass die Karnevalsumzüge für ein We-
niger an Ausgaben in den neuralgischen Punkten in der Innenstadt sorgen, bei denen 
das Ordnungsamt und anderes Sicherheitspersonal ion hoher Zahl anwesend sein müs-
sen. Die Karnevalsumzüge in den einzelnen Veedeln stellen zudem einen Zusammenhalt 
in den betreffenden Stadtvierteln her – nicht nur in der fünften Jahreszeit und nicht an 
dem Tag, an dem die Karnevalsumzüge stattfinden, sondern weit darüber hinaus. 
4. Diese finanzielle Unterstützung der Nippeser Karnevalsumzüge ist nicht abweisbar, denn 
sie entspricht in idealtypischer Weise den der Bezirksvertretung von der Gemeindeord-
nung zugewiesenen Aufgaben (§37, Absatz 1d und 1e.), für die sie mit finanziellen Mit-
teln auszustatten sind. 
 
 
 
gez. Roth  gez. Müller  gez. Dr. Dommnich  gez. Glashagen

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1380/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
24.11.2025
Erstellt
24.11.2025 14:18