AN/1380/2025
Konkretisierung des Förderprogramm zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2026 (Verwaltungsvorlage 2980/2025)
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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Grüne SPD Linke Volt Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.11.2025 AN/1380/2025 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Konkretisierung des Förderprogramm zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2026 (Verwaltungsvorlage 2980/2025) - Gemeinamer Antrag von Grünen, SPD, Linken und Volt - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Gemäß dem von der der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen Förderprogramm zur Si- cherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2026 (Verwaltungsvorlage 2980/2025) werden die Nippeser Karnevalsumzüge mit insgesamt 10.000€ unterstützt. Zur Zuteilung der Mittel auf die sechs Organisationen verweisen wir auf die am 4. November 2025 beschlossenen Kriterien: „Die Durchführung eines Veedelszuges wird grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR gefördert. Darüber hinaus sind grundsätzlich alle Kosten förderfähig, die zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sanitä- ter, etc.) anfallen.“ Die Unterstützung ist unabweisbar. Im Einzelnen geht es um folgenden den Karnevalsgesellschaften bzw. deren Umzüge, die wie folgt zu bezuschussen sind: - 2 - 1. 807,85 Euro – IG Niehler Karneval von 1964 e.V. (INK) 2. 1.000,20 Euro – K.G. Blau-Weiß Alt Lunke 1936 e.V. 3. 624,60 Euro – Karnevalsfreunde Mauenheimer Muschele von 1959 e. V. 4. 845,59 Euro – Katholische Pfarrgemeinde St. Bernhard 5. 5.784,31 Euro – Kölner Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. 6. 937,45 Euro – Riehler Fastelovendsfründe e.V. Begründung: Die Förderung ist folgenden Gründen unabweisbar: 1. Die organisierenden Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften wurden seit Oktober 2025 (wie in den vergangenen Jahren) gefragt, ob sie erneut einen Karnevalsumzug durchführen werden. Dazu haben diese Angaben über ihre Sicherheitsvorkehrungen und anderen organisatorischen Fragen gemacht. Sie wissen, dass die Bezirksvertretung am 4. November das genannte Förderprogramm beschlossen hat. Aus diesem Grund rech- nen die Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften fest. Ein solches kleines Förder- programm gab es auch in den vergangenen Jahren. 2. Eine Förderung stellt sicher, dass diese Veedelszüge überhaupt stattfinden können. Die Auflagen zur Sicherung der Züge sind in den vergangenen Jahren zurecht erhöht wor- den. Daher haben die veranstaltenden Vereine und Organisationen höhere Ausgaben für das Sicherheitspersonal, für die Absperrungen von Straßen wie auch für die Wagenen- gel. Zudem sorgt die finanzielle Unterstützung der Karnevalsumzüge dafür, dass die ein- zelnen Schulklassen, Gruppen und Vereine, die an dem jeweiligen Karnevalsumzug teil- nehmen, nicht allzu hohe Teilnahmebeiträge bezahlen müssen. 3. Die sechs Karnevalsumzüge im Stadtbezirk Nippes bewirken zudem, dass das Karne- valsgeschehen sich nicht allzu sehr zentral an wenigen Punkten im Kölner Stadtgebiet konzentriert. Es ist nicht übertrieben darzulegen, dass die Karnevalsumzüge für ein We- niger an Ausgaben in den neuralgischen Punkten in der Innenstadt sorgen, bei denen das Ordnungsamt und anderes Sicherheitspersonal ion hoher Zahl anwesend sein müs- sen. Die Karnevalsumzüge in den einzelnen Veedeln stellen zudem einen Zusammenhalt in den betreffenden Stadtvierteln her – nicht nur in der fünften Jahreszeit und nicht an dem Tag, an dem die Karnevalsumzüge stattfinden, sondern weit darüber hinaus. 4. Diese finanzielle Unterstützung der Nippeser Karnevalsumzüge ist nicht abweisbar, denn sie entspricht in idealtypischer Weise den der Bezirksvertretung von der Gemeindeord- nung zugewiesenen Aufgaben (§37, Absatz 1d und 1e.), für die sie mit finanziellen Mit- teln auszustatten sind. gez. Roth gez. Müller gez. Dr. Dommnich gez. Glashagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1380/2025
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 24.11.2025 14:18