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AN/0166/2020

Verzicht auf Jobcenter-Sanktionen bei ALG-II-Beziehern

Die Linke. Antrag nach § 3 06.02.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.03.2020, TOP 2.3

Anlage Vorabauszug Rat 06.02.2020

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Ansehen

Linke Antrag nach § 3

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Anlage Vorabauszug Rat 06.02.2020

689 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 56. Sitzung des Rates  vom 
06.02.2020 
öffentlich 
3.1.3 Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend "Verzicht auf Jobcenter-
Sanktionen bei ALG-II-Beziehern" 
AN/0166/2020 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/0224/2020 
Beschluss: 
Der Antrag und der Änderungsantrag werden in den Ausschuss für Soziales und Se-
nioren als zuständigen Fachausschuss verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und bei Stimmenthaltung der 
Gruppe GUT zugestimmt.

Linke Antrag nach § 3

5091 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2020 
AN/0166/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
Verzicht auf Jobcenter-Sanktionen bei ALG-II-Beziehern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. 
November 2019, das Sanktionen von über 30 % verbietet. Der besondere Dank gilt den 
zahlreichen Erwerbsloseninitiativen und -aktivist*innen. Sie haben durch ihren zähen 
Widerstand das Thema immer wieder auf die Agenda gesetzt und die Unmenschlichkeit der 
bestehenden Praxis ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.   
2. Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf in 
Vorbereitung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils so zu fassen, dass auf 
Sanktionen für ALG II-Leistungsberechtigte künftig verzichtet wird. 
3. Die Stadt Köln wirkt in der Zwischenzeit im Jobcenter darauf hin, den neuen Spielraum 
auszunutzen, den das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bietet. Das Gerichtsurteil 
macht eine weitergehende Prüfung vor jeder Sanktion zur Pflicht. Im Rahmen dieser 
Prüfung müssen alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, auf Sanktionen zu verzichten.  
 
Begründung: 
1. Sanktionen verstoßen grundsätzlich gegen die Menschenwürde. Sie sind mit dem sozialen 
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zu 
vereinbaren. Jede Kürzung dieses Existenzminimums widerspricht der in Art. 1 des 
Grundgesetzes garantierten Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem 
Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.  Deshalb haben die Bundestagsfraktionen DIE

LINKE und Bündnis90/Die Grünen am 13.11.2018 einen gemeinsamen Antrag 
(Bundestagsdrucksache 19/15 078) „Für soziale Garantien ohne Sanktionen“ in den 
Bundestag eingebracht. 
Dem zur Begründung von Sanktionen angeführten Ziel, Menschen besser in den 
Arbeitsmarkt zu integrieren, nutzen Sanktionen nicht. Im Gegenteil: Oftmals nehmen 
Menschen, die Sanktionen entgehen wollen, widerwillig an arbeitsmarktpolitischen 
Maßnahmen teil, die ihre persönlichen Fähigkeiten nicht berücksichtigen. Eine Befragung 
des Arbeitslosencenters Tacheles von über 21.000 Leistungsbezieher*innen, 
Sozialarbeiter*innen, Anwält*innen und Jobcentermitarbeiter*innen hat die 
Wirkungslosigkeit von Sanktionen für die (Wieder-)aufnahme einer Arbeit auf dem 1. 
Arbeitsmarkt bestätigt.  
86,9 % aller Befragten hielten Sanktionen „nicht für geeignet“, um eine dauerhafte 
Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Vielmehr führen die Sanktionen nach 
Meinung von 80 % der Umfrageteilnehmer*innen zu schlechter entlohnten und prekären 
Jobs. 
Dass Sanktionen auch ganze Haushalte, sogenannte Bedarfsgemeinschaften treffen, 
sehen 83,9 % der Befragten. Besonders betroffen sind demzufolge mit rund 77,9 % 
alleinerziehende Eltern von sanktionierten Jugendlichen/jungen Erwachsenen sowie deren 
Geschwister. 
Weit über die Hälfte (64,9 %) der Befragten bestätigten, dass Sanktionen zu 
Wohnungsverlust geführt haben und 69,6 % haben in diesem Zusammenhang Kenntnis 
von Stromsperren. Für rund drei Viertel der Teilnehmenden (70,3 %) waren/sind die 
Geldkürzungen der Beginn einer Verschuldungsspirale. 
2. Grundlage dieses Beschlusses sollen die aktuellen Weisungen der Zentrale der 
Bundesagentur für Arbeit sein. Sie beinhalten neue Durchführungsbestimmungen, um dem 
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen und einen rechtskonformen Umgang 
mit Sanktionen zu gewährleisten.  
Sie nennen u. a. Situationen, in denen auf eine Sanktion verzichtet werden muss, und 
beschreiben, wann die Dauer der Sanktion verkürzt werden muss. In beiden Fällen sind 
allerdings wichtige Voraussetzungen nicht ausreichend definiert. 
So werden Leistungsminderungen ausgeschlossen, wenn sie zu einer außergewöhnlichen 
Härte führen. Was genau ein Härtefall ist, wird allerdings an keiner Stelle definiert.  
Der Minderungszeitraum soll grundsätzlich enden, wenn die Mitwirkungspflicht erfüllt ist 
bzw. der Leistungsberechtigte sich zur Mitwirkung bereiterklärt hat. Hier ist unklar, ob der 
Leistungsberechtigte aktiv auf diese Möglichkeit hingewiesen werden kann oder muss.  
Diese Unsicherheit auf beiden Seiten führt mutmaßlich zu weiteren Widersprüchen und 
Klagen. Deshalb soll so weit wie rechtlich nur irgend möglich auf Sanktionen verzichtet 
werden. 2018 waren bereits rund 39 Prozent der Widersprüche und rund 36 Prozent der 
Klagen gegen Sanktionen im SGB II vollständig bzw. teilweise erfolgreich.   
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

06.02.2020 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0166/2020
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
06.02.2020
Erstellt
27.01.2020 10:03