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Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021; hier Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahr 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0707/2020 vom 02.03.2020

Stand: Am 04.05.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0707/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Mülheim beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 189.800 € pro Jahr. Die Aufteilung der Mittel erfolgt wie nachfolgend dargestelllt: Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz 2020/2021 Finanzposition 0416 Kulturförderung 19.100 € 0295.573.1800.2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 56.900 € 0295.573.1800.2 0604 Kinder- und Jugendarbeit 94.700 € 0295.573.1800.2 0801 Sportförderung 19.100 € 0295.573.1800.2 Gesamtsummen 189.800 € Der Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 16.09.2019, TOP 9.1.3 wird aufge- hoben. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 189.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushalts-jahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Mülheim pro Jahr ein Betrag in Höhe von 189.800 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. Die Bezirksvertretung Mülheim hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be- 3 achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.

Beratungsverlauf

  1. 04.05.2020

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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