2847/2018
Bau der Jugendeinrichtung im Sürther Feld Köln Rodenkirchen Investor "Offene Schule Köln"
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 2847/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Bau der Jugendeinrichtung im Sürther Feld Köln Rodenkirchen Investor "Offene Schule Köln" Nachfolgender Beschluss wurde durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2018 einstimmig gefasst: Der Jugendhilfeausschuss -Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt entsprechend der „Richtlinie zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ die Betriebskostenbezuschussung einer inklusiven Jugendeinrichtung im „Sürther Feld“ zum Haushaltsjahr 2021 im Umfang von voraus- sichtlich 210.000,00 € p.a. Die Förderung wird unter dem ausdrücklichen Verweis auf einen Haushaltsvorbehalt in Aussicht ge- stellt. Die Fertigstellung der Jugendeinrichtung ist für 2021 geplant. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, entsprechende Mittel in den Haushaltsplan 2021 ff., Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) einzustellen. Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Auszahlung im beschlossenen Umfang erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 erfolgen kann. Begründung: Der Planungsauftrag für eine Jugendeinrichtung im Bezirk Rodenkirchen im Baugebiet „Sürther Feld“ wurde am 10.09.2009 (Vorlagen-Nr. 2032/2009) vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Die „Offene Schule Köln gGmbH“ wird im „Sürther Feld“ als Investor eine inklusive weiterführende Schule bauen. Neben der geplanten angrenzenden Sporthalle entstehen auch Räumlichkeiten mit eigenem Zugang für eine inklusive Jugendeinrichtung in einer Größe von 300 m². Der Schulhof kann als Außengelände für die Jugendeinrichtung genutzt werden. Die Offene Schule Köln (OSK) wird am Standort „Sürther Feld“ voraussichtlich im Jahr 2021 ihren Schulbetrieb aufnehmen. Für die dort geplante Jugendeinrichtung entstehen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Betriebs- kosten in Höhe von ca. 210.000,00 € jährlich. Veranschlagt sind Kosten für die Kaltmiete in Höhe von 14,50 Euro pro m² = jährlich 52.200,00 €. Für zwei Vollzeitpersonalstellen werden entsprechend der aktuellen Richtlinie zur Förderung der Of- fenen Kinder- und Jugendarbeit (Ratsbeschluss vom 23.06.2015, Vorlagen-Nr. 1814/2015) 112.000,00 € zuzüglich künftiger Tarifkostensteigerungen benötigt. An die zwei Planstellen gekoppelt sind in Abhängigkeit vom zukünftigen Träger 11.000,00 € jährlich (2x 5.500.00 €) oder 15.000,00 € jährlich (2x 7.500,00 €) für Overheadkosten sowie 10.000,00 € jähr- lich (2x 5.000.00 €) oder 15.000,00 € jährlich (2x 7.500,00 €) Kosten für Ergänzungskräfte und päda- gogisches Material. 2 Objektbezogene Nebenkosten für Energie, Reinigung, Reparaturen, etc., die sich aus Betrieb und Unterhaltung der Einrichtung ergeben, weiterhin künftige Tarifkostensteigerungen im Personalbe- reich, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht näher beziffert werden. Für diese Positionen wird ein Betrag -trägerabhängig- zwischen rund 16.000,00 € und rund 25.000,00 € jährlich in Ansatz gebracht. In der Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs 2017-2021 befindet sich der Stadtteil Rodenkirchen auf Rangplatz 31. Da es sich um eine bezirksübergreifende, inklusive Ausrichtung der Einrichtung handelt, geht der Ein- zugsbereich über den Stadtbezirk Rodenkirchen hinaus.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2847/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.09.2018
- Erstellt
- 28.08.2018 10:46