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1602/2021

Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandamiebedingte Einschränkungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 10.26

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4217 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/510/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1602/2021 
Freigabedatum 
06.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier: pandamiebedingte Einschränkungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Das Land hat am 22.04.2021 informiert, dass für zwei weitere Monate keine Elternbeiträge zu bezah-
len sind. Die Eltern erwarten Planungssicherheit hinsichtlich der Elternbeiträge bei den weiteren Ein-
schränkungen.  
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass wegen des weiter eingeschränkten Pandemiebetriebs in der Kindertages-
pflege und in den Kindertageseinrichtungen bzw. wegen des Betreuungsverbotes mit bedarfsorientier-
ter Notbetreuung im Mai und Juni auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kinderta-
gespflege und in den Kindertageseinrichtungen sowie bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen 
angemeldeten Kindern zusätzlich auf das Essensgeld verzichtet wird.  
Für die Monate Mai und Juni 2021 wird jeweils der volle Monatsbeitrag erlassen. 
 
Das Land hat geäußert, dass von dort die Hälfte der Kosten übernommen wird. Soweit das Land dar-
über hinaus Einschränkungen erlässt und den Kommunen anteilig Elternbeiträge erstattet, muss ein 
neuer Beschluss herbeigeführt werden.  
 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  9,8 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 4,9 Mio €  50 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Jahr 2020 waren für die Zeit vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 die Erstattung des halben Beitrags 
für März, der vollen Beiträge für April und Mai sowie der halben Beiträge Juni/Juli in den 
Kitas/Tagespflegen beschlossen worden. 
 
Seit 14.12.2020 gilt in den Kindertageseinrichtungen ein „eingeschränkter Pandemiebetrieb“. An die 
Eltern wurde appelliert, ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung möglichst selber zu betreuen. 
Seit 11.01.2021 können die Einrichtungen darüber hinaus die von den Eltern gebuchten Betreuungs-
zeiten um 10 Wochenstunden reduzieren. In den Kindertagespflegestellen sollen grundsätzlich die 
gebuchten zeitlichen Umfänge angeboten werden. 
Im Jahr 2021 wurde für die Zeit seit 14.12.2020 der Elternbeitrag für Januar 2021 in voller Höhe er-
lassen. 
 
Im Zuge der „Bundesnotbremse“ besteht ab 26.04.2021 ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in 
den Kitas und bei den Tagespflegestellen ein Betreuungsverbot mit „bedarfsorientierter Notbetreu-
ung“. Dies ist derzeit in Köln der Fall. Unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 findet der bisherige 
eingeschränkte Regelbetrieb mit reduzierten Wochenstunden statt.  
 
Im eingeschränkten Pandemiebetrieb kam es immer wieder zu verschieden Einschränkungen in Be-

3 
zug auf Umfang als auch Möglichkeit des Besuchs der Einrichtungen.Iim Schnitt nahmen 60% der 
Kinder die Angebote wahr.  
 
Die Erstattung erfolgt an alle Eltern. Das Herausrechnen einzelner Kinder bzw. deren Betreuungstage 
wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, für den in allen Bereichen keine Kapazitä-
ten vorhanden sind.  
 
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird analog für Mai und Juni kein Essensgeld berech-
net. 
 
Die Festsetzungen der Elternentgelte für die Monate Februar bis April 2021 bleiben bestehen.  
 
Die Anpassung der Software ist beauftragt. Sobald diese vorliegt, werden die Eltern entsprechende 
Bescheide erhalten und die Stadtkasse kann mit den Rückzahlungen beginnen.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1602/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.05.2021
Erstellt
27.04.2021 16:32