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1190/2020

Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz

Mitteilung BV 28.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 9.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1932 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 1190/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
 
Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz 
hier:Beschluss aus der Sitzung Bezirksvertretung Innenstadt vom 05.03.2020, TOP 5.2.2 
Beschluss:  
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, am Caritas-Altenzentrum in der Urbanstraße in Deutz 
 
1. die Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums (siehe Foto 1) statt wie bisher durch feste, 
künftig durch herausnehmbare Poller abzusichern. Diese sind jeweils mit einem Vorhänge-
schloss zu versehen, welches von der Hausleitung bei Bedarf geöffnet werden kann; 
 
2. die Behindertenparkplätze südlich von Alt-St. Heribert zusätzlich für Inhaber*innen eines oran-
gefarbenen Parkausweises für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 
Absatz 1 Nummer 11 der StVO freizugeben (siehe Fotos 2 und 3) und 
 
3. der Hausleitung des Altenzentrums zu ermöglichen, die vor dem Haupteingang des Gebäudes 
befindlichen Längsparkplätze, die dem Altenzentrum zur Verfügung stehen, durch abschließ-
bare Klapp-Bügel gegen missbräuchliche Verwendung zu sichern (siehe Foto 4).“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Prüfung durch die Verwaltung hat Folgendes ergeben: 
 
1. Bei der Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums handelt es sich um städtische Boden-
denkmäler, die nicht befahren werden dürfen. Daher ist der Ersatz der Pfosten hier nicht mög-
lich. 
 
2. Es dürfen auf öffentlichem Straßenland nur allgemeine und personenbezogene Behinderten-
parkplätze reserviert werden. Alle anderen können nur frei zugängliche Parkplätze nutzen. 
 
3. Öffentlicher Parkraum muss für alle Berechtigten immer frei zugänglich sein. Daher ist eine 
Absicherung mit Schließeinrichtungen, die nur von einer begrenzten Gruppe bedient werden 
kann, aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Urbanstraße

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Details

Aktenzeichen
1190/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.04.2020
Erstellt
21.04.2020 11:37