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Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz
Mitteilung BV 1190/2020 vom 28.04.2020
Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 1190/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Verbesserung der Parksituation am Caritas-Altenzentrum in Deutz hier:Beschluss aus der Sitzung Bezirksvertretung Innenstadt vom 05.03.2020, TOP 5.2.2 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, am Caritas-Altenzentrum in der Urbanstraße in Deutz 1. die Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums (siehe Foto 1) statt wie bisher durch feste, künftig durch herausnehmbare Poller abzusichern. Diese sind jeweils mit einem Vorhänge- schloss zu versehen, welches von der Hausleitung bei Bedarf geöffnet werden kann; 2. die Behindertenparkplätze südlich von Alt-St. Heribert zusätzlich für Inhaber*innen eines oran- gefarbenen Parkausweises für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 der StVO freizugeben (siehe Fotos 2 und 3) und 3. der Hausleitung des Altenzentrums zu ermöglichen, die vor dem Haupteingang des Gebäudes befindlichen Längsparkplätze, die dem Altenzentrum zur Verfügung stehen, durch abschließ- bare Klapp-Bügel gegen missbräuchliche Verwendung zu sichern (siehe Foto 4).“ Mitteilung der Verwaltung: Die Prüfung durch die Verwaltung hat Folgendes ergeben: 1. Bei der Platzfläche an der Westseite des Altenzentrums handelt es sich um städtische Boden- denkmäler, die nicht befahren werden dürfen. Daher ist der Ersatz der Pfosten hier nicht mög- lich. 2. Es dürfen auf öffentlichem Straßenland nur allgemeine und personenbezogene Behinderten- parkplätze reserviert werden. Alle anderen können nur frei zugängliche Parkplätze nutzen. 3. Öffentlicher Parkraum muss für alle Berechtigten immer frei zugänglich sein. Daher ist eine Absicherung mit Schließeinrichtungen, die nur von einer begrenzten Gruppe bedient werden kann, aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
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