V/0127/2016
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0075/2015 vom 07.12.2015 : Nachtflohmarkt an der Promenade dauerhaft erhalten (Anlage)
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Beschlussvorlage
4178 Zeichen
V/0127/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0075/2015 vom 07.12.2015: Nachtflohmarkt an der
Promenade dauerhaft erhalten (Anlage)
Beratungsfolge
15.03.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Wie in den Vorjahren wird durch die MCC Halle Münsterland GmbH im Sommer 2016 ein
Nachtflohmarkt durchgeführt; hierzu wird der MCC Halle Münsterland GmbH für die Organis a-
tion und die Durchführung – ebenfalls wie in den Vorja hren - ein Betrag in Höhe von
25.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2017
einen Vorschlag für die dauerhafte Etablierung eines Nachtflohmarktes und dessen hau s-
haltsmäßige Absicherung zur Entscheidung vorzulegen.
3. Der Antrag der SPD -Fraktion an den Rat Nr. A -R/0075/2015 vom 07.12.2015 ist damit erl e-
digt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
In den Jahren 2011 bis 2015 wurden zwecks Durchführung des Nachtflohmarktes städtische Hau s-
haltsmittel aus der Ausgabeposition „Werbung“ (542500, Teilergebnisplan 0111, Immobilienmanag e-
ment) in Höhe von zuletzt 25.000,00 Euro in Anspruch genommen. Für 2016 wurden en tsprechende
Haushaltsmittel für die vorgenannte Ausgabeposition vorgesehen.
Begründung:
Der o.g. Antrag wurde in der Ratssitzung am 16.12.2015 eingebracht und an den Ausschuss für Pe r-
sonal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen.
Die in den Sommermonaten im Bereich der Promenade einmal monatlich stattfindend en Flohmärkte
werden von der MCC Halle Münsterland GmbH organisiert und durchgeführt. Seit 2011 ist die MCC
Vorlagen-Nr.:
V/0127/2016
Auskunft erteilt:
Herr Schulze-Werner
Ruf:
492-3200
E-Mail:
SchuWe@stadt-muenster.de
Datum:
11.02.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0127/2016
Halle Münsterland GmbH auch Veranstalter des einmal jährlich im Sommer stattfindenden Nach t-
flohmarktes. Die Rahmenbedingungen des Nachtflohmarktes w urden in der Vorlage Nr. V/0150/2011
vom 08.03.2011 beschrieben. Eine gesonderte Beschlussfassung zur Durchführung des Nachtflo h-
marktes, insbesondere zu dessen Finanzierung, fand nicht statt. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden
hierfür städtische Haushaltsm ittel aus der Ausgabeposition „Werbung“ (542500, Teilergebnisplan
0111, Immobilienmanagement) in Höhe von zuletzt 25.000,00 Euro in Anspruch genommen. Für 2016
wurden verwaltungsseitig entsprechende Haushaltsmittel für die vorgenannte Ausgabeposition b e-
rücksichtigt und könnten daraus an die MCC Halle Münsterland GmbH gezahlt werden.
Die MCC Halle Münsterland GmbH wäre auch für 2016 und folgende Jahre in der Lage und gewillt,
einen Nachtflohmarkt zu organisieren und durchzuführen, wenn dafür - wie bisher - eine finanzielle
Kostenbeteiligung in Höhe von mindestens 25.000,00 Euro seitens der Stadt Münster gewährt würde.
Die Höhe der für die Durchführung des Nachtflohmarktes erforderlichen finanziellen Mittel resu ltiert
insbesondere aus dem Erfordernis einer au sreichenden Ausleuchtung sicherheitsrelevanter Bereiche
der Veranstaltungsfläche. Dies sind insbesondere die Auf - und Abgänge, die in der Regel auch als
Flucht- und Rettungswege fungieren. Des Weiteren fallen zusätzliche Personalkosten für die Da uer
der Be treuung der Nachtveranstaltung an. Beide Ausgabepositionen belaufen sich zusammen auf
mindestens 25.000,00 Euro und würden sich bei Beachtung der sicherheits - und versicherungstech-
nischen Belange der Veranstaltung auch nicht reduzieren lassen.
Erscheint die Durchführung eines Nachtflohmarktes im Jahr 2016 noch möglich, so bedarf es doch
nach der Probe- und Etablierungsphase für die Folgejahre nunmehr eines entsprechenden Beschlu s-
ses, insbesondere zur Finanzierung der Kosten. Da der Rat für die Übernahme di eser freiwilligen
Aufgabe zuständig ist, ist es zweckmäßig, diesen Beschluss im Rahmen der Haushaltsplanberatu n-
gen herbeizuführen.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage
Vorlage Nr. 127-2016, Anlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2015 Nachtflohmarkt an der Promenade SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster dauerhaft erhalten : . Bahnhofstraße 9 48143 Münster “ Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de 07.12.2015 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenspiel aller beteiligten Einrichtungen und Gesell- schaften der Stadt Münster, die Voraussetzungen für die dauerhafte Durchführung eines Nacht- fiohmarktes in Münster zu erarbeiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Auch im Jahr 2015 war der Nachtflohmarkt erneut Höhepunkt der Flohmarktsaison in Münster. Ca. 900 Stände verwandelten Münsters Sommernachtsflohmarkt an der Promenade in ein El Dorado für tausende Bürgerinnen und Bürger, sowie Besucherinnen und Besucher unserer Stadt. Mittlerweile fest etabliert, gilt der Promenädenflohmarkt allgemein, und der Nachtflohmarkt im Speziellen, als einer der schönsten Deutschlands. j Seit Jahren überzeugt von dem Gewinn des Nachtflohmarktes für die Stadt Münster und ihre Bürgerinnen und Bürger, ist es auch dieses Jahr Ziel der SPD-Ratsfraktion den Erhalt.des Nacht- flohmarktes sicherzustellen und die hierfür notwendigen städtischen Mittel bereit zu stellen. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Münster Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldmann Philipp Hagemann Marius Herwig j Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth ' Ludger Steinmann Julia Suuck Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bahnhofstraße 9
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0127/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37