1075/2017
Erhöhte Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4985 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 23.10.2017 1075/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 07.11.2017 Erhöhte Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich Die Fraktion Die Linke hat in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 14.03.2017 vor dem Hin- tergrund der Gesundheitsbeeinträchtigung durch Feinstaub eine Anfrage (0168/2017) zur erhöhten Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich gestellt. Auf Basis der hohen Luftverschmutzung in Köln wird vor allem im Hinblick auf den umweltmedizini- schen Schutz der Bevölkerung der Betrieb eines zusätzlich mit Kohle betriebenen Mischkraftwerks in Frage gestellt. Die Fraktion Die Linke bittet daher um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Geht von den aus der Kohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich resultierenden ultrafeinen Feinstäuben eine besonders große Gesundheitsgefährdung hervor? Wir bitten Sie um die Erläuterung Ihrer Antwort. 2. Was bedeutet die oben aufgeführte WHO-Angabe konkret für die besondere Belastungssituation der Kölner*innen in Bezug auf die Lebenszeitverkürzung und höheren Erkrankungsrisiken? 3. Welche Bevölkerungsgruppen benötigen nach Ansicht der Verwaltung medizinisch begründet besonderen Schutz vor den aus der Braunkohleverbrennung resultierenden Feinstäuben? 4. Welche umweltmedizinischen Schutzmaßnahmen werden für diese Personen bei der vorherrschenden, überdurchschnittlichen hohen Belastung für sinnvoll erachtet und können empfohlen werden und welche besondere Vorgehensweise ist bei einer Inversionswetterlage aus umweltmedizinischer Sicht notwendig? 5. Wird aus umweltmedizinischer Sicht eine Abschaltung des Braunkohleanteils beim Heizkraftwerk Köln Merkenich durch die Verwaltung befürwortet und wie begründet sie das? Antwort der Verwaltung: Zu den Emissionen des Heizkraftwerks Merkenich hat die RheinEnergie sich bei der Beantwortung der Anfragen 1726/2015, 1984/2016 und 0072/2017 geäußert. Darin wurde betont, dass bei der Ge- samtanlage wie auch bei dem mit Wirbelschicht-Braunkohle befeuerten Block 6 alle Grenzwerte und Ableitbedingungen der maßgeblichen 13. Bundesimmissionsschutz-Verordnung sicher eingehalten werden. Quantitativ wurde zu den Beantwortungen 0013/2017 und 0653/2017 mitgeteilt, dass beim Braunkoh- leblock 6 im Jahr 2016 der zulässige Emissionswert für Gesamtstaub um den Faktor 10 und für Schwefeldioxid um den Faktor 3 unterschritten wurde. Weitergehende Angaben zu den maximal zu- 2 lässigen Emissionen des Genehmigungsbescheides und zu den Stickoxid- und Feinstaubemissionen des Braunkohleblocks 6 wurden nicht gemacht. Nach Aussage der RheinEnergie findet derzeit eine Prüfung der Prozessoptimierung in Bezug auf den Standort Merkenich statt. In diesem Kontext werden auch Fragen zum Brennstoffmix und der alternativen Brennstoffe untersucht. In diese Untersuchung sollte aus umweltfachlicher Sicht eine Betrachtung der Emissionsanteile für Feinstaub aufgenommen werden. Mit dem in der Ratssitzung am 4.4.17 beschlossenen Änderungsantrag 0545/2017 wird die RheinEnergie aufgefordert, den Aus- schuss Umwelt und Grün kontinuierlich über die Zwischenergebnisse der Untersuchung zu informie- ren. Grundsätzlich wäre eine Reduzierung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubemissionen des HKW Mer- kenich zu begrüßen. Aufgrund der großräumigen Verteilung des Abgasstroms ist eine spürbare Aus- wirkung auf die Immissionsbelastung an den Messpunkten im Kölner Stadtgebiet jedoch eher nicht zu erwarten. Da Herr Prof. Dr. Gerhard A. Wiesmüller im Gesundheitsausschuss am 12.12.2017 einen ausführli- chen Vortrag zu Feinstaub halten wird, wird um Verständnis gebeten, dass die Fragen im Folgenden nur kurz beantwortet werden: Zu Frage 1: Die Feinstaubbelastung sollte so gering wie möglich sein. Jede Feinstaubquelle stellt eine Gesund- heitsgefährdung dar. Es macht wenig Sinn sich nur auf einzelne Quellen wie etwa die Kohleverbren- nung zu fokussieren. In Ballungsgebieten ist vor allem der Straßenverkehr eine bedeutende Fein- staubquelle. Die Gesamtbelastung aus allen Feinstaubquellen macht die gesundheitliche Gefahr aus. Zu Frage 2: Aus den WHO Angaben, die auf überregionalen Studien beruhen, kann nicht auf kleinräumige Struk- turen geschlossen werden. Zu Frage 3: Allgemein geht eine erhöhte Feinstaubkonzentration mit einer Erhöhung der gesundheitlichen Risiken einher. Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte sind besonders gefährdet. Zu Frage 4: Die gesellschaftlich und politisch gewollten Schutzmaßnahmen spiegeln sich im Bundesimmissions- schutzgesetz wieder. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen müssen eingehalten werden. Zu Frage 5: Die Genehmigung und damit auch eine Aufhebung einer Genehmigung liegen in der Zuständigkeit der Bezirksregierung. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1075/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.10.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27