AN/1320/2019
Überführung der „Kliniken Köln“ in den Stadtwerkekonzern
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Antrag SPD-LINKE AN-1320-2019
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Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia-Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Markus Klein Fraktionsvorsitzende r der SPD-Fraktion E-Mail: markus_klein@koeln.de HP Fischer Fraktionsvorsitzende r der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.09.2019 AN/1320/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019, TOP 7.4 Überführung der „Kliniken Köln“ in den Stadtwerkekonzern Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 24.09.2019 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antrag stellenden Fraktionen bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Kalk zu setzen: Einleitung: Die Bezirksvertretung kann zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen machen. Die drei Häuser der Kliniken der Stadt Köln gGmbH haben zusammen genommen 1.395 Betten (inkl. 60 in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie). Davon entfallen auf das Krankenhaus Merheim im Stadtbe- zirk Kalk mit 724 Betten gut 52 Prozent. Daraus ist abzuleiten, dass Angelegenheiten der „Kliniken Köln“ auch und gerade den Stadtbezirk Kalk betreffen und dieser zu- mindest ein Anhörungsrecht geltend machen kann. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln nach § 37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Im Rahmen der Neuaufstellung und Sanierung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH soll die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten und die wirtschaftlichen 2 Konsequenzen für eine Eingliederung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH in den Stadtwerkekonzern prüfen. 2. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung Kalk, dem Fachausschuss und dem Rat der Stadt Köln mitzuteilen. Begründung: „Die Verantw ortung für eine angemessene Versorgung mit Krankenhäusern und Krankenhausbetten liegt beim Land Nordrhein-Westfalen. Das Land entscheidet über das Angebot der Krankenhäuser und entw ickelt dafür Rahmenbedingungen“, schreibt Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau in der Beantwortung einer mündli- chen Anfrage im Gesundheitsausschuss (Vorlagen-Nr. 2871/2019) Die gesetzliche Vorgabe zu dieser Aussage geht allerdings ein Stück weiter: „Die Krankenversorgung in Krankenhäusern nach Absatz 1 sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes. Gemeinden und Gemeindeverbände w irken nach Maßgabe dieses Gesetzes dabei mit.“ (§ 1 Absatz 2 KHGG NRW) So sieht das Gesetz sogar eine Verpflichtung für Gemeinden und Gemeindeverbän- de zur Errichtung von Krankenhäusern vor, wenn sich kein anderer geeigneter Trä- ger findet. Hieraus kann zweifelsfrei abgeleitet werden, dass die Krankenversorgung in Kran- kenhäusern zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört. Ernst Forsthoff schrieb dazu 1958 in seinem Werk „Die Daseinsvorsorge und die Kommunen“: „Daseinsvorsorge kann sich in der Wirtschaftlichkeit ihrer Durchführung nicht erschöpfen. Die Daseinsvorsorge ist wesentlich auch eine soziale Funktion. Es kommt nicht nur darauf an, dass sie dem Menschen unserer Tage zu ihrem Teil ihre daseinswichtigen Dienste leistet, sondern auch, unter welchen Bedin- gungen das geschieht. Hier sind dem Gewinnstreben Schranken gesetzt, die der Wirtschaft fremd sind, und es müssen auch Risiken eingegangen, Wech- sel auf die Zukunft gezogen werden, zu denen sich die Wirtschaft nicht veran- lasst sehen würde.“ Neben der sozialen Funktion der Daseinsvorsorge gibt es einen weiteren wesentli- chen Grund dafür, die Leistungserbringung nicht zwingend an die Generierung von Erträgen zu knüpfen. Denn ihre Ertragsrelevanz ist keine Konstante, sondern eine Variable. Köln stellt rund sechs Prozent der gesamten NRW-Bevölkerung und ist die größte Kommune Deutschlands, die keine Landeshauptstadt ist. Köln hat mehr Einwohner als die Bundesländer Bremen und Saarland und ebenso einen höheren Haushalt als diese. Aber zum Beispiel im Saarland gibt es kommunale Krankenhäuser, die Klini- kum Saarbrücken gGmbH beispielsweise. „Das deutsche Krankenhauswesen beruht seit Jahrzehnten auf dem Nebenei- nander von Krankenhäusern, die drei Trägergruppen zuzuordnen sind. Diese sind - öffentliche, das heißt überwiegend kommunale oder von anderen öf- fentlichen Körperschaften getragene Krankenhäuser; - freigemeinnützige, das heißt von religiösen, kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägern geführte Krankenhäuser; 3 - Privatkliniken, die von ihren Eigentümern nach erwerbswirtschaftlichen Grundsätzen betrieben werden. Diese Trägervielfalt, verbunden mit dem Sicherstellungsauftrag der Länder und Kommunen für die Krankenhausversorgung, hat in Deutschland zu einem flächendeckenden, leistungsstarken Versorgungssystem geführt. Kommunale Krankenhäuser stellen bislang den größten Anteil in der Gruppe der öffentlichen Krankenhäuser.“ (Zitat von Dr. Stephan Articus aus dem Vorwort der Broschüre des Deutschen Städ- tetags „Kommunale Krankenhäuser sind zukunftsfähig“) Unter dem Motto „Da sein für Köln“ erbringt der Stadtwerke Köln Konzern im Rah- men der kommunalen Daseinsvorsorge vielfältige Leistungen, die ein funktionieren- des Gemeinwesen in der Stadt und in der Region sichern. Außer den Stadtentwässe- rungsbetrieben, der GAG und den Kliniken Köln sind alle städtischen Firmen der Da- seinsvorsorge bereits unter dem Dach des Stadtwerkekonzerns erfolgreich vereint. Daher erscheint es uns logisch und folgerichtig, dass wir die Kliniken der Stadt Köln gGmbH als ein Träger der kommunalen, gesundheitlichen Daseinsvorsorge ebenfalls dort eingliedern. Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein HP Fischer SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1320/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.09.2019
- Erstellt
- 26.09.2019 10:47