AN/1886/2022
Antrag der CDU-Fraktion: Erneuerung des Ortseingangsschildes Köln Vogelsang
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Antrag nach § 3 (CDU BV4)
2879 Zeichen
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Str. 419 - 421 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus - Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1886/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 Antrag der CDU-Fraktion: Erneuerung des Ortseingangsschildes Köln Vogelsang Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Verwaltung der Stadt Köln wird gebeten unverzüglich die Ortstaf el „Vogelsang“ Stadt Köln auf der Wilhelm -Mauser Straße am Übergang in die Vogelsanger Straße im Bereich der Eisenbahnunterführung erneut anzubringen. Gründe: Die Ortstafel „Vogelsang“ Stadt Köln, die sich am Eingang des Ortsteils „Vogelsang“ auf der Wilhelm-Mauser Straße am Übergang in die Vogelsanger Straße im Bereich der Eisenbahnunterführung befand, wurde entfernt. Die gelben Richtzeichen, Verkehrszeichen 310, geben Auskunft darüber, wann eine geschlossene Ortschaft beginnt bzw. endet. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221 -221 94 305 Fax: 0221-221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de Vorder- und Rückseite. Die Vorderseite der Ortstafel ist unter dem Namen Ortseingangsschild ein Begriff. Die Ortstafel ist nicht bedeutungslos, denn der Gesetzgeber schreibt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle V erkehrsteilnehmer ein Tempolimit von 50 km/h vor. Bereits beim Ortsschild muss die gefahrene Geschwindigkeit dem Tempolimit entsprechen. Diese generelle Vorgabe gilt allerdings nur, solange kein Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung, z.B. eine Tempo-30-Zone definiert. Die erkennbare Festlegung des Ortseingangs ist notwendig, da die folgende Tempo-30- Zone, wie sie in „Vogelsang“ besteht, nur innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig ist. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt die Vorschriften zu einer 30er Zone. Gemäß § 45 Abs. 1c StVO darf eine Tempo-30-Zone nur innerhalb geschlossener Ortschaften eingerichtet werden. Eine kleine Tempo 30 -Zone ist ab dem 3. Dezember 2007 im Stadtteil Vogelsang eingerichtet. Im Bachstelzenweg einschließlich seiner Stichstraßen sowie in einem kleinen Abschnitt des Goldammerwegs darf nicht schneller als 30 Kilometer in der Stunde gefahren werden. Die Ortstafel ist also notwendig. Mit freundlichen Grüßen gez. Martin Berg gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Venloer Straße 419
- Vogelsanger Straße
- Wilhelm-Mauser-Straße
- Bachstelzenweg
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1886/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 25.10.2022
- Erstellt
- 25.10.2022 15:14