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2010/0116

Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt

Magistratsvorlage 04.03.2010

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245 Zeichen

Personalamt
Eing.: 28.Dez.2009
IEntwicklung der durchschnittlichen Anzahl freier Stell en 2003 • 2009 Stand: Dezember 2009
(Datengrundlage siehe Detailblatt Dezember 2009)
100
90
80
70
60
.:C'll
N
C 50CD
Gi
-(I)
40
30
20
10
0
2003 2004 2006
Jahr

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Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Wissenschaftsstadt '!!Darmstadt a
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5
0-64283 Darmstadt
Zimmer-Nummer: 410/412
Ansprechpartner/-in: Herr GUnther
Telefon: (06151) 13-2330
Telefax: (06151) 13-2382
E-mail: Hans-Peter.Guenther@darmstadt_de
Datum
4. Marz 2010
Vollzug des Stellenplans
1. Januar bis 31. Dezember 2009
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
1.1. Stellen- und Personalbewirtschaftung (sog. Stellenpool)
Stand 31. Dezember 2009
1.1.1 Freie Stellen, die aufgrund eines Magistratsbeschlusses
zur VerfUgung stehen: ovb otb
1.1.2 "Freie Stellen", zu denen noch kein Magistratsbeschluss bzw.
keine aufsichtsbehordl. Genehmigung vorliegt: 84 vb 39 tb
1.1.3 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Vorschlag bleibt
derzeit offen": ovb otb
1.1.4 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Vorlaufig nicht
wiederbesetzen": ovb otb
1.1.5 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Wiederbesetzen
nach Ablauf einer Sperrfrist": 14 vb otb
Gesamtsumme: 98 vb 39 tb
---- ----
Anzahl der Stellen, die keiner Sperre unterliegen und sofort
wiederbesetzt wurden: ovb otb
Postbank Frankfurt
Konto-Nummer 2612-601
BLZ 500 10060
Sparkasse Darmstadt
Konto-Nummer 544 000
BLZ 508 501 50
Internet:
http://www.darmstadt.de

Die monatliche Entwicklung yon Januar bis Dezember 2009 sowie die Entwicklung der durchschnittlichen
Anzahl freier Stellen yon 2003 bis 2009 entnehmen Sie bitte den beigefOgten Anlagen 1 und 2. Der
hochgerechnete Monatsdurchschnitt fOr das Jahr 2009 betragt 94,9 standig freie Stellen.
Orientiert am Rechnungsergebnis 2008 in Hohe yon 90.552.317,78 Euro sollte unter Berocksichtigung
der Einsparvorgabe zumindest die yon Herrn BOrgermeister und Stadtkammerer Wolfgang Glenz vorge-
gebene Obergrenze der Personalausgaben in Hohe yon 90 Mio. Euro erreicht werden.
Nach der Hochrechnung zum 30. September 2009 werden die Personalausgaben 2009 voraussichtlich
93.348.210 Euro betragen. Dieser Betrag wurde inzwischen korrigiert und im Nachtragshaushalt mit
93.350.080 Euro geplant. Hierbei ist zu berOcksichtigen, dass bei der voraussichtlichen Mehrausgabe in
Hohe yon 3.350.080 Euro die Besoldungserhohung bei den Beamten und Versorgungsempfangern in
Hohe yon ca. 930.000 Euro und die Mehrkosten durch den Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungs-
dienst in Hohe yon ca. 169.000 Euro bereits mit eingerechnet wurden.
Ohne Besoldungserhohung und Tarifabschluss ware eine voraussichtliche Mehrausgabe yon
2.251.080 Euro zu erwarten gewesen.
Bei der ursprOnglichen Planung fOr 2009 wurde fOr die Kernverwaltung und den Eigenbetrieb IDA insge-
samt ein Betrag in Hohe yon 104.803.940 Euro ermittelt. Die Kernverwaltung allein betrug hierbei
96.122.570 Euro. Nach dem vorlaufigen Rechnungsergebnis betrugen die Personalausgaben 2009
93.207.996,50 Euro. 1m Hinblick auf die ursprOngliche Planung ware eigentlich eine Einsparung in Hohe
yon 2.914.573,50 Euro gegeben.
Deshalb muss es weiterhin Ziel sein, durch konsequente Einhaltung der KonsolidierungsbeschlOsse Ein-
sparungen zu erreichen. Eine Reduzierung der Personalausgaben ist vClrdringlich und Bestandteil der
Auflagen des Regierungsprasidiums zur Genehmigung des Haushaltes.
Die yom Magistrat am 30. Juli 2005 zur Konsolidierung des Personalhaushaltes und zur Reduzierung der
Personalausgaben beschlossenen Vorgaben mOssen dringend eingehalten werden:
Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre fOr freiwerdende Stellen bleibt erhalten und ist in jedem
Fall einzuhalten (Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrOcklichen vorherigen Genehmigung
des Regierungsprasidiums fOr den Einzelfall moglich).
Bei Stellenbesetzungen erfolgen grundsat~lich keine externen Einstellungen im Verwaltungs-, sozi-
alpadagogischen und technischen Bereich. Die Eingliederung der derzeit Oberplanmal3igen Be-
schattigten (einschliel3lich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung
bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung moglich (die Be-
teiligungsrechte der Personalvertretung sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberOhrt).
Hier zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, dass ein genereller Einstellungstopp insbesondere im
Hinblick auf den Abbau der Oberplanmal3igen Krafte sinnvoll ist. Allerdings sollten folgende Ausnah-
men zulassig sein: Auszubildende, anerkannter Bedarf im Kindertagesstattenbereich, stadtischer Sozi-
aldienst, die Lehrkrafte an der MusiksChule der Akademie fOr Tonkunst des EB "Kulturinstitute" sowie
im techno Bereich (Anforderungen Hochschul- bzw. Universitatsabschluss - gilt analog auch fOr die
Berufsfeuerwehr). Einzelvorlagen an den Magistrat sind erforderlich.
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung ist auf eine Begrenzung des Personalaufwandes hin-
zuwirken. Der Magistrat hat bei freiwerdenden Stellen entsprechen Rationalisierungsmal3nahmen
einzuleiten.

Bis auf Weiteres ist vor einer Stellenbesetzung eine Frist von mindestens zwolf Monaten einzuhal-
ten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsatzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Mehr-
bedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmoglichkeiten bzw. OrganisationsmaBnahmen
auszugleichen.
Bei Beforderungen im Beamtenbereich ist zusatzlich eine Frist von zwolf Monaten einzuhalten, be-
ginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die subjektiven und objektiven Beforderungsvoraussetzungen
vorliegen. Ausnahmen sind nur nach der ausdrOcklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbe-
horde moglich.
Die Gewahrung von Ober- und auBertariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwillig
gewahrte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsatzlich zu unterlassen bzw. abzubauen.
Die Vorgaben zur Stellenbewirtschaftung sind analog fOr die Eigenbetriebe "Bader", "Borgerhauser und
Markte", "Kulturinstitute" und "Immobilienmanagement Darmstadt" anzuwenden.
Das Hauptamt bzw. das Personalamt sowie die o. g. Eigenbetriebe werden beauftragt, vierteljahrlich
Ober die Umsetzung der Stelleneinsparvorgabe zu berichten.
DarOber hinaus wird eine Obersicht Ober die HGIG-Falle fOr das IV. Quartal 2009 anliegend vorgelegt.
Der befristete Einsatz von HGIG·Vertretungen auch wahrend der Beschaftigungsverbote ist gesondert
vermerkt.
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2010/0116

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.03.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Personalamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0116 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Personalkostenentwicklung 
Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt 
 
Vorlage vom:  4. 3.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das 
Regierungspräsidium Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (IV. Quartal 2009). 
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten. 
 
 
Anlagen: Vierteljahresbericht Regierungspräsidium IV. Quartal 2009 
Stellenpool Stand 15. Dezember 2009 
Stellenentwicklung Stand Dezember 2009 
HGlG-Fälle 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   (Anlage 4)

2 
  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
  
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. März 2010:  
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 10. Juni 2009 die aufsichtsbe-
hördlichen Genehmigungen für den Haushalt 2009 sowie für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilt. 
Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung 
erhebliche Einsparmöglichkeiten. 
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf eine 
Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Einzelheiten hierzu sind durch Rundverfügung Nr. 22 vom 
9. Juli 2009 bekannt gegeben worden.  
 
Für die Personalausgaben im HHj. 2009 wurde ein Gesamtansatz (Kernhaushalt  96.122.570 € und 
EB IDA 8.681.370 €) in Höhe von 104.803.940 Euro ermittelt. 
Herr Bürgermeister und Stadtkämmerer Wolfgang Glenz hat für die beiden Bereiche eine 
Obergrenze in Höhe von 99 Mio. Euro festgelegt. Damit sind folgende Personalkostenansätze 
einschließlich der Leistungsentgelte gem. § 18 TVöD zu veranschlagen: 
 
Kernhaushalt:   90.000.000,00  Euro 
EB IDA :    8.681.370,00  Euro 
Insgesamt   98.681.370,00  Euro. 
 
Zwischenzeitlich wurde der Planansatz für die Kernverwaltung auf 93.348.210 Euro – später 
korrigiert auf 93.350.080 Euro – von der Finanzverwaltung anhand der Hochrechnungen zum 30. 
Juni 2009 bzw. 30. September 2009 angepasst. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis sind 
93.207.996,50 Euro verausgabt worden. 
 
Hinsichtlich der Entwicklung der Personalausgaben in 2009 wird auf den in Anlage beigefügten 
Quartalsbericht an die Aufsichtsbehörde verwiesen. 
 
Im Hinblick auf die Einsparvorgabe von über 5 Millionen Euro (Kernhaushalt einschließlich EB 
„IDA“) ist zur weiteren Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben die generelle Stel-
lenbesetzungssperre von 12 Monaten weiterhin unabdingbar. Ausnahmen hiervon sind nur mit einer 
ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.  
 
Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. 
Dies gilt für alle Bereiche
. Ausnahmen sind nur für den Kindertagesstättenbereich, den städtischen 
Sozialdienst, die Fachschule bei der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ sowie im techn. 
Bereich (Anforderung Hochschul- bzw. Universitätsabschluss – gilt auch für die Berufsfeuerwehr) 
bei Feststellung einer unabdingbaren Notwendigkeit nach erfolgloser interner Ausschreibung 
zulässig. Gesonderte Entscheidung des Magistrats im Einzelfall ist erforderlich. Der mögliche 
Bedarf an nicht vorhandenen Fachkräften muss nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen 
mit eigenem Personal (Nachwuchskräfte, interne Bewerbungen etc.) abgedeckt werden. Die 
Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten – diese werden auf kw-ü- bzw. kw-ü-sb-
Stellen geführt - (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Ohne systematische 
Aufgabenkritik in der Gesamtverwaltung sind die Einsparvorgaben im Personalhaushalt nicht zu 
erfüllen.

4 
  
 
 
Das Hauptamt bzw. das Personalamt berichtet weiterhin vierteljährlich über die Auswirkungen der 
Sperre und der damit verbundenen Einsparpotentiale. Dieser Bericht wird dem Regierungs-
präsidium zur Kenntnisnahme vorgelegt. 
 
Darmstadt, 4. März 2010      Anlagen 
I  /  II  / 11 
 
 
 
 
Walter Hoffmann       Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister       Bürgermeister

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Hauptamt
Organisationsabteilung
1mStellenpool gefOhrtefreie Stellen 2009
hier: MonatsOberblick (Stichtag istjeweils ger 15. eines Monats (Dienstende).
21.12.2009
101-jf Nst: 25 95
Personalamt
Eing.: 28.Dez.2009
aNicht enthalten sind dlirch HGLG freigewordene Stellen, freie Stellendes EAD, der Stiidtischen K/iniken, der sonstigen
Eigenbetriebe sowie freie Steffen,die unter Ausnahmegenehmigungen fallen.(Kindertagesstiitten) .
Stellen die vom Magistrat zur sofortigen Wiederbesetzung freigegeben wurden, sind ebenfalls ab dem Datum der Magistratsentscheidung ,
nicht roehr aufgefOhrt, sofem sie nicht dem aufsichtsbehOrdlichen Genehmigungsverfahren unterliegen. Die Obersicht weist daher nur die Anzahl d. freien
Stellen aus, die nach (evtl. noch ausstehender) Beschlusslage des Magistratsbzw. ausstehender Freigabegenehmigung des RP's frei sein mOssen. '
Durch nicht abgeschlossene Wiederbesetzungsverfahrenkann deshalb die Zahl der tatsachlichen freien Stellen
noch etwas nach oben abweichen.
StPool Nr. 1: StPool Nr. 2: StPool Nr. 3: StPool Nr. 4: StPool Nr. 10 StPool Nr. 6: StPool Nr. 9: Gesamtsumn Auf vb hoch- Monat
Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen je Monat Steller gerech-
die aufgrund zu denen noch mitMagB. mitMagB. mitMagB. mitMagB. durch bereits neter
.
umge
eines MagB. kein MagB. 'Vorschlag 'Vorlaufig nic 'Wiederbeset 'Wegfall der wirksame kw rech- Mo-
fOrandere vorliegt bzw. bleibt derzeit wiederbe- en nach Abla Stelle"(bereits Vermerke nete nats-
Zweckezur keine aufsichts- offen". setzen". der Sperrfrisf wirksam, .im (im StPI2010 Sum- durch-
VerfOgung behOrdl. (GefOhrt bis z StPI2010 au~unehmen) meje schnitt
stehen. Genehmigung Ablauf d. SpF aufzunehmen Monat
vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb vb
0 0 42 15 0 0 0 0 21 4 0 0 0 0 63 19 72,5 72,5 . 1
0 0 47 17 0 0 0 0 19 4 0 0 0 0 66 21 76,5 74,5 2
0 0 49 18 0 0 0 0 16 4 0 0 0 0 65 22 76 75,0 3
0 0 51 22 0 0 0 0 18 3 0 0 0 0 69 25 81,5 76,6 4
0 0 59 23 0 0 0 0 15 3 0 0 0 0 74 26 87 78,7 5
0 0 61 25 0 0 0 0 14 1 0 0 0 0 75 26 88 80,3 6
0 0 70 22 0 0 0 0 15 4 0 0 0 0 85 26 98 82,8 7
0 0 76 25 0 0 0 0 17 4 0 0 0 0 93 29 107,5 85,9 8
0 0 77 26 0 0 0 O. 19 4 0 0 0 0 96 30 111 88,7 9
0 0 77 36 0 0 0 0 14 0 0 0 0 0 . 91 36 109 90,7 10
0 0 82 37 0 0 0 0 14 0 0 0 0 0 96 37 114,5 92,9 11. 98 39 117,5 94,9 120 0 84 39 0 0 0 0 14 0 0 0 0 0

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0116
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.03.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00