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Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt
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Personalamt Eing.: 28.Dez.2009 IEntwicklung der durchschnittlichen Anzahl freier Stell en 2003 • 2009 Stand: Dezember 2009 (Datengrundlage siehe Detailblatt Dezember 2009) 100 90 80 70 60 .:C'll N C 50CD Gi -(I) 40 30 20 10 0 2003 2004 2006 Jahr
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Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Wissenschaftsstadt '!!Darmstadt a Neues Rathaus am Luisenplatz Luisenplatz 5 0-64283 Darmstadt Zimmer-Nummer: 410/412 Ansprechpartner/-in: Herr GUnther Telefon: (06151) 13-2330 Telefax: (06151) 13-2382 E-mail: Hans-Peter.Guenther@darmstadt_de Datum 4. Marz 2010 Vollzug des Stellenplans 1. Januar bis 31. Dezember 2009 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 1.1. Stellen- und Personalbewirtschaftung (sog. Stellenpool) Stand 31. Dezember 2009 1.1.1 Freie Stellen, die aufgrund eines Magistratsbeschlusses zur VerfUgung stehen: ovb otb 1.1.2 "Freie Stellen", zu denen noch kein Magistratsbeschluss bzw. keine aufsichtsbehordl. Genehmigung vorliegt: 84 vb 39 tb 1.1.3 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Vorschlag bleibt derzeit offen": ovb otb 1.1.4 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Vorlaufig nicht wiederbesetzen": ovb otb 1.1.5 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Wiederbesetzen nach Ablauf einer Sperrfrist": 14 vb otb Gesamtsumme: 98 vb 39 tb ---- ---- Anzahl der Stellen, die keiner Sperre unterliegen und sofort wiederbesetzt wurden: ovb otb Postbank Frankfurt Konto-Nummer 2612-601 BLZ 500 10060 Sparkasse Darmstadt Konto-Nummer 544 000 BLZ 508 501 50 Internet: http://www.darmstadt.de Die monatliche Entwicklung yon Januar bis Dezember 2009 sowie die Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl freier Stellen yon 2003 bis 2009 entnehmen Sie bitte den beigefOgten Anlagen 1 und 2. Der hochgerechnete Monatsdurchschnitt fOr das Jahr 2009 betragt 94,9 standig freie Stellen. Orientiert am Rechnungsergebnis 2008 in Hohe yon 90.552.317,78 Euro sollte unter Berocksichtigung der Einsparvorgabe zumindest die yon Herrn BOrgermeister und Stadtkammerer Wolfgang Glenz vorge- gebene Obergrenze der Personalausgaben in Hohe yon 90 Mio. Euro erreicht werden. Nach der Hochrechnung zum 30. September 2009 werden die Personalausgaben 2009 voraussichtlich 93.348.210 Euro betragen. Dieser Betrag wurde inzwischen korrigiert und im Nachtragshaushalt mit 93.350.080 Euro geplant. Hierbei ist zu berOcksichtigen, dass bei der voraussichtlichen Mehrausgabe in Hohe yon 3.350.080 Euro die Besoldungserhohung bei den Beamten und Versorgungsempfangern in Hohe yon ca. 930.000 Euro und die Mehrkosten durch den Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungs- dienst in Hohe yon ca. 169.000 Euro bereits mit eingerechnet wurden. Ohne Besoldungserhohung und Tarifabschluss ware eine voraussichtliche Mehrausgabe yon 2.251.080 Euro zu erwarten gewesen. Bei der ursprOnglichen Planung fOr 2009 wurde fOr die Kernverwaltung und den Eigenbetrieb IDA insge- samt ein Betrag in Hohe yon 104.803.940 Euro ermittelt. Die Kernverwaltung allein betrug hierbei 96.122.570 Euro. Nach dem vorlaufigen Rechnungsergebnis betrugen die Personalausgaben 2009 93.207.996,50 Euro. 1m Hinblick auf die ursprOngliche Planung ware eigentlich eine Einsparung in Hohe yon 2.914.573,50 Euro gegeben. Deshalb muss es weiterhin Ziel sein, durch konsequente Einhaltung der KonsolidierungsbeschlOsse Ein- sparungen zu erreichen. Eine Reduzierung der Personalausgaben ist vClrdringlich und Bestandteil der Auflagen des Regierungsprasidiums zur Genehmigung des Haushaltes. Die yom Magistrat am 30. Juli 2005 zur Konsolidierung des Personalhaushaltes und zur Reduzierung der Personalausgaben beschlossenen Vorgaben mOssen dringend eingehalten werden: Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre fOr freiwerdende Stellen bleibt erhalten und ist in jedem Fall einzuhalten (Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrOcklichen vorherigen Genehmigung des Regierungsprasidiums fOr den Einzelfall moglich). Bei Stellenbesetzungen erfolgen grundsat~lich keine externen Einstellungen im Verwaltungs-, sozi- alpadagogischen und technischen Bereich. Die Eingliederung der derzeit Oberplanmal3igen Be- schattigten (einschliel3lich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung moglich (die Be- teiligungsrechte der Personalvertretung sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberOhrt). Hier zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, dass ein genereller Einstellungstopp insbesondere im Hinblick auf den Abbau der Oberplanmal3igen Krafte sinnvoll ist. Allerdings sollten folgende Ausnah- men zulassig sein: Auszubildende, anerkannter Bedarf im Kindertagesstattenbereich, stadtischer Sozi- aldienst, die Lehrkrafte an der MusiksChule der Akademie fOr Tonkunst des EB "Kulturinstitute" sowie im techno Bereich (Anforderungen Hochschul- bzw. Universitatsabschluss - gilt analog auch fOr die Berufsfeuerwehr). Einzelvorlagen an den Magistrat sind erforderlich. Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung ist auf eine Begrenzung des Personalaufwandes hin- zuwirken. Der Magistrat hat bei freiwerdenden Stellen entsprechen Rationalisierungsmal3nahmen einzuleiten. Bis auf Weiteres ist vor einer Stellenbesetzung eine Frist von mindestens zwolf Monaten einzuhal- ten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsatzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Mehr- bedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmoglichkeiten bzw. OrganisationsmaBnahmen auszugleichen. Bei Beforderungen im Beamtenbereich ist zusatzlich eine Frist von zwolf Monaten einzuhalten, be- ginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die subjektiven und objektiven Beforderungsvoraussetzungen vorliegen. Ausnahmen sind nur nach der ausdrOcklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbe- horde moglich. Die Gewahrung von Ober- und auBertariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwillig gewahrte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsatzlich zu unterlassen bzw. abzubauen. Die Vorgaben zur Stellenbewirtschaftung sind analog fOr die Eigenbetriebe "Bader", "Borgerhauser und Markte", "Kulturinstitute" und "Immobilienmanagement Darmstadt" anzuwenden. Das Hauptamt bzw. das Personalamt sowie die o. g. Eigenbetriebe werden beauftragt, vierteljahrlich Ober die Umsetzung der Stelleneinsparvorgabe zu berichten. DarOber hinaus wird eine Obersicht Ober die HGIG-Falle fOr das IV. Quartal 2009 anliegend vorgelegt. Der befristete Einsatz von HGIG·Vertretungen auch wahrend der Beschaftigungsverbote ist gesondert vermerkt. 20 10 101 11/4
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.03.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Personalamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0116 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt Vorlage vom: 4. 3.2010 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das Regierungspräsidium Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (IV. Quartal 2009). 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten. Anlagen: Vierteljahresbericht Regierungspräsidium IV. Quartal 2009 Stellenpool Stand 15. Dezember 2009 Stellenentwicklung Stand Dezember 2009 HGlG-Fälle Datenschutzrelevante Anlage: (Anlage 4) 2 Beschluss des Magistrats vom 3 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. März 2010: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 10. Juni 2009 die aufsichtsbe- hördlichen Genehmigungen für den Haushalt 2009 sowie für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilt. Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung erhebliche Einsparmöglichkeiten. Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf eine Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Einzelheiten hierzu sind durch Rundverfügung Nr. 22 vom 9. Juli 2009 bekannt gegeben worden. Für die Personalausgaben im HHj. 2009 wurde ein Gesamtansatz (Kernhaushalt 96.122.570 € und EB IDA 8.681.370 €) in Höhe von 104.803.940 Euro ermittelt. Herr Bürgermeister und Stadtkämmerer Wolfgang Glenz hat für die beiden Bereiche eine Obergrenze in Höhe von 99 Mio. Euro festgelegt. Damit sind folgende Personalkostenansätze einschließlich der Leistungsentgelte gem. § 18 TVöD zu veranschlagen: Kernhaushalt: 90.000.000,00 Euro EB IDA : 8.681.370,00 Euro Insgesamt 98.681.370,00 Euro. Zwischenzeitlich wurde der Planansatz für die Kernverwaltung auf 93.348.210 Euro – später korrigiert auf 93.350.080 Euro – von der Finanzverwaltung anhand der Hochrechnungen zum 30. Juni 2009 bzw. 30. September 2009 angepasst. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis sind 93.207.996,50 Euro verausgabt worden. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalausgaben in 2009 wird auf den in Anlage beigefügten Quartalsbericht an die Aufsichtsbehörde verwiesen. Im Hinblick auf die Einsparvorgabe von über 5 Millionen Euro (Kernhaushalt einschließlich EB „IDA“) ist zur weiteren Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben die generelle Stel- lenbesetzungssperre von 12 Monaten weiterhin unabdingbar. Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich. Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Dies gilt für alle Bereiche . Ausnahmen sind nur für den Kindertagesstättenbereich, den städtischen Sozialdienst, die Fachschule bei der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ sowie im techn. Bereich (Anforderung Hochschul- bzw. Universitätsabschluss – gilt auch für die Berufsfeuerwehr) bei Feststellung einer unabdingbaren Notwendigkeit nach erfolgloser interner Ausschreibung zulässig. Gesonderte Entscheidung des Magistrats im Einzelfall ist erforderlich. Der mögliche Bedarf an nicht vorhandenen Fachkräften muss nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen mit eigenem Personal (Nachwuchskräfte, interne Bewerbungen etc.) abgedeckt werden. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten – diese werden auf kw-ü- bzw. kw-ü-sb- Stellen geführt - (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Ohne systematische Aufgabenkritik in der Gesamtverwaltung sind die Einsparvorgaben im Personalhaushalt nicht zu erfüllen. 4 Das Hauptamt bzw. das Personalamt berichtet weiterhin vierteljährlich über die Auswirkungen der Sperre und der damit verbundenen Einsparpotentiale. Dieser Bericht wird dem Regierungs- präsidium zur Kenntnisnahme vorgelegt. Darmstadt, 4. März 2010 Anlagen I / II / 11 Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister
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Hauptamt Organisationsabteilung 1mStellenpool gefOhrtefreie Stellen 2009 hier: MonatsOberblick (Stichtag istjeweils ger 15. eines Monats (Dienstende). 21.12.2009 101-jf Nst: 25 95 Personalamt Eing.: 28.Dez.2009 aNicht enthalten sind dlirch HGLG freigewordene Stellen, freie Stellendes EAD, der Stiidtischen K/iniken, der sonstigen Eigenbetriebe sowie freie Steffen,die unter Ausnahmegenehmigungen fallen.(Kindertagesstiitten) . Stellen die vom Magistrat zur sofortigen Wiederbesetzung freigegeben wurden, sind ebenfalls ab dem Datum der Magistratsentscheidung , nicht roehr aufgefOhrt, sofem sie nicht dem aufsichtsbehOrdlichen Genehmigungsverfahren unterliegen. Die Obersicht weist daher nur die Anzahl d. freien Stellen aus, die nach (evtl. noch ausstehender) Beschlusslage des Magistratsbzw. ausstehender Freigabegenehmigung des RP's frei sein mOssen. ' Durch nicht abgeschlossene Wiederbesetzungsverfahrenkann deshalb die Zahl der tatsachlichen freien Stellen noch etwas nach oben abweichen. StPool Nr. 1: StPool Nr. 2: StPool Nr. 3: StPool Nr. 4: StPool Nr. 10 StPool Nr. 6: StPool Nr. 9: Gesamtsumn Auf vb hoch- Monat Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen je Monat Steller gerech- die aufgrund zu denen noch mitMagB. mitMagB. mitMagB. mitMagB. durch bereits neter . umge eines MagB. kein MagB. 'Vorschlag 'Vorlaufig nic 'Wiederbeset 'Wegfall der wirksame kw rech- Mo- fOrandere vorliegt bzw. bleibt derzeit wiederbe- en nach Abla Stelle"(bereits Vermerke nete nats- Zweckezur keine aufsichts- offen". setzen". der Sperrfrisf wirksam, .im (im StPI2010 Sum- durch- VerfOgung behOrdl. (GefOhrt bis z StPI2010 au~unehmen) meje schnitt stehen. Genehmigung Ablauf d. SpF aufzunehmen Monat vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb vb 0 0 42 15 0 0 0 0 21 4 0 0 0 0 63 19 72,5 72,5 . 1 0 0 47 17 0 0 0 0 19 4 0 0 0 0 66 21 76,5 74,5 2 0 0 49 18 0 0 0 0 16 4 0 0 0 0 65 22 76 75,0 3 0 0 51 22 0 0 0 0 18 3 0 0 0 0 69 25 81,5 76,6 4 0 0 59 23 0 0 0 0 15 3 0 0 0 0 74 26 87 78,7 5 0 0 61 25 0 0 0 0 14 1 0 0 0 0 75 26 88 80,3 6 0 0 70 22 0 0 0 0 15 4 0 0 0 0 85 26 98 82,8 7 0 0 76 25 0 0 0 0 17 4 0 0 0 0 93 29 107,5 85,9 8 0 0 77 26 0 0 0 O. 19 4 0 0 0 0 96 30 111 88,7 9 0 0 77 36 0 0 0 0 14 0 0 0 0 0 . 91 36 109 90,7 10 0 0 82 37 0 0 0 0 14 0 0 0 0 0 96 37 114,5 92,9 11. 98 39 117,5 94,9 120 0 84 39 0 0 0 0 14 0 0 0 0 0
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Luisenplatz 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0116
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.03.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00