0061/2019
Europawahl 2019 - Information über die Ernennung des Stadtwahlleiters und der Stellvertretenden Stadtwahlleiterin
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Mitteilung Ausschuss
1649 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/341 Vorlagen-Nummer: 24.01.2019 0061/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Europawahl 2019 - Information über die Ernennung des Stadtwahlleiters und der Stellvertretenden Stadtwahlleiterin Die Bezirksregierung Köln hat Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller als Stadtwahlleiter und Frau Beigeordnete Andrea Blome als Stellvertretende Stadtwahlleiterin für die Europawahl 2019 ernannt hat. Begründung: Gemäß § 5 Abs. 1 EuWG i.V.m § 3 Abs. 1 EuWO wird für kreisfreie Städte vor jeder Europawahl eine Stadtwahlleiterin bzw. ein Stadtwahlleiter ernannt. Gemäß § 4 EuWG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BWG und § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Wahlorgane für die Bundestagswahlen und die Euro- pawahlen wird die Stadtwahlleiterin bzw. der Stadtwahlleiter durch die Bezirksregierung ernannt. Die Ernennung hat alsbald nach der Bestimmung des Wahltages zu erfolgen. Der Wahltag ist als der 26. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt vom 10.08.2018, S. 1646 bekannt gemacht worden. Mit Schreiben vom 25.10.2018, bei 341/3 eingegangen über die Bezirksregierung Köln, forderte das Ministerium des Innern NRW zur Ernennung der Stadt- und Kreiswahlleiter/innen für die Europawahl auf. Nach Benennung durch Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, ernannte die Bezirksregie- rung Köln mit Schreiben vom 12.12.2018 Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller zum Stadtwahlleiter und Frau Beigeordnete Andrea Blome zur Stellvertretenden Stadtwahlleiterin. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0061/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.01.2019
- Erstellt
- 07.01.2019 11:28