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2007/0092

Prüfung der abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2005

Magistratsvorlage 05.02.2007

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2007/0092

3354 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.02.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  
 
Amt: Kämmerei  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0092 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Prüfung der abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2005 
 
Vorlage vom: 05.02.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand GmbH über die Prüfung der 
abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2005 wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen: Bericht Wirtschaftstreuhand GmbH 
Anlagen zum o. g. Bericht 
 
Beschluss des Magistrats vom

Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.02.2007: 
 
 
Mit Schreiben vom 19. Januar 2006 wurde der Wirtschaftstreuhand GmbH der Auftrag erteilt, 
auch die jährliche Prüfung der von der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) an die Stadt 
Darmstadt abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2005 zu überneh-
men. 
 
Der mit Datum vom 25. Januar 2007 vorgelegte Bericht kommt zu folgendem abschließen-
dem Prüfungsergebnis: 
 
„Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir die für die Abwasserreinigung der Stadt 
Darmstadt in Rechnung gestellten Entgelte der HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG 
(Rechtsnachfolgerin der HEAG Südhessische Energie Aktiengesellschaft, Darmstadt, bzw. 
der Südhessische Gas und Wasser Aktiengesellschaft, Darmstadt) auf Übereinstimmung mit 
den Vereinbarungen der Stadt Darmstadt mit der Südhessische Gas und Wasser Aktienge-
sellschaft vom 22. / 24. 12.1988 und 19.1. / 26.2.1996 sowie der Nachträge vom 27.10.2004 
und 17.12.2004 überprüft. 
 
Dabei haben wir festgestellt, dass die Abrechnung des Jahresentgelts 2005 für die Klärwerke 
Darmstadt vertragsgerecht vorgenommen wurde. 
 
Außerdem konnten wir feststellen, dass die abgerechneten Kosten in Übereinstimmung mit  
§ 10 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie den 
Ausführungsbestimmungen zu § 10 KAG (vom 28.10.1970, zuletzt geändert am 22.12.1976) 
ermittelt wurden und den darin genannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspre-
chen. 
 
Insoweit bestätigen wir hiermit die vertragsgemäße Abrechnung des Jahresentgelts 2005 für 
die Klärwerke Darmstadt, sowie die Abrechnung in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 Satz 2 
des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie den Ausführungsbestim-
mungen zu § 10 KAG Hessen. 
 
Stuttgart, den 12. Januar 2007 
 
 
Wirtschaftstreuhand GmbH 
 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
Dr. Kleinle Rapp 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“

- 2 - 
 
 
Beanstandungen der Abrechnung gegenüber den bestehenden Verträgen haben sich nicht 
ergeben. 
 
Der vollständige Prüfungsbericht der Wirtschaftstreuhand GmbH vom 12. Januar 2007 ist in 
der Anlage beigefügt. Er enthält unternehmensbezogene Daten und ist daher in der Stadt-
verordnetenversammlung in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. 
 
Darmstadt, den 5. Februar 2007 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

anlage 1

30646 Zeichen

T" T I wmTSCHAFTSTREUHAND
GMBH
Bericht über die Prüfung
von abgerechneten Entgelten für
Abwasserreinigung 2005 der
Stadt Darmstadt
bei der
HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG
Darmstadt

"." I WIRTSCHAFfSTREUHAND
GMBH
Seite 1
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
B. FESTSTELLUNGEN ZUR ENTGELTABRECHNUNG
C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
D. ABRECHNUNG DES JAHRESENTGELTS 2005
E. ABSCHLIESSENDES PRÜFUNGSERGEBNIS
ANLAGEN
Anlage 1 Ermittlung der Umsätze Klärwerke für 2005
Anlage 2 Zusammenfassung der Abrechnungsdaten
Anlage 3 Aufteilung Personal- und Sachaufwand Klärwerke 2005
2
2
3
5
18
Anlage 4 Anlagenspiegel zum 31.12.2005 - Klärwerke - der HEAG Südhessische
Energie (HSE) AG
Anlage 5 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

T.T I WIRTSCHAFfSTREUmND
GMBH
Seite 2
A PRÜFUNGSAUFTRAG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Wolfgang
Glenz, erteilte uns mit Schreiben vom 19. Januar 2006 den Auftrag, die für die Abwasserrei­
nigung in Rechnung gestellten Entgelte der HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG,
Darmstadt (im Folgenden auch "HSE KG" oder "Gesellschaft" genannt) für das Kalenderjahr
2005 zu prüfen und darüber einen Bericht zu erstatten.
Wir führten die örtliche Prüfung in den Monaten Juni und Juli 2006 - mit Unterbrechungen ­
in den Geschäftsräumen der HSE KG, Darmstadt durch. Der vorliegende Bericht wurde in
unserem Büro in Stuttgart fertig gestellt.
Die von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erteilt. Auskünfte
erteilten uns der im Jahr 2005 für das Geschäftsfeld Preisrecht und Controlling zuständige
Prokurist Herr Christi, sowie die uns benannten Sachbearbeiter.
Eine von der Geschäftsleitung unterzeichnete Vollständigkeitserklärung, mit welcher uns die
Vollständigkeit der vorgelegten Bücher und Schriften, soweit sie die Entgeltabrechnung mit
der Stadt Darmstadt betreffen, bestätigt wurde, haben wir zu unseren Akten genommen.
Die örtliche Prüfung haben wir im Juli 2006 abgeschlossen.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis
zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage 5 beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen
für WirtSChaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Fassung vom
01.01.2002 maßgebend.
Den vorliegenden Bericht erstatten wir aufgrund sorgfältiger Prüfungen und Feststellungen
nach bestem Wissen.
B. FESTSTELLUNGEN ZUR ENTGELT ABRECHNUNG
Unsere Prüfung ergab keine Beanstandungen.

T~T I WIRTSCHAFfSTREUHAND
GMBH
Seite 3
c. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
Gegenstand unserer Prüfung waren die bei der HSE KG nach preisrechtlichen Grundsätzen
geführten Leistungs- und Abrechnungsdaten der Klärwerksbetriebe Darmstadt und Eber­
stadt.
Grundlage für die Abrechnung der Entgelte und unserer Prüfung ist der Vertrag über die
Reinigung des in der Stadt Darmstadt anfallenden Abwassers zwischen der Stadt Darmstadt
und der Südhessische Gas und Wasser Aktiengesellschaft (SHGW), Darmstadt, vom
22.124.12.1988 i. V. m. der Durchführungsvereinbarung vom 29.1.1996/26.2.1996 (mit Nach­
trägen vom 27.10.2004 und 17.12.2004) und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt
vom 19.3.2001. Die Aufgaben der SHGW wurden ab dem Jahr 2003 von deren Ge­
samtrechtsnachfolgerin der HEAG Südhessische Energie Aktiengesellschaft, Darmstadt
(- im Folgenden auch HSE AG genannt -) wahrgenommen. Mit Wirkung zum 31.12.2004
wurde die Sparte Abwasser aus der HSE AG in die HSE KG ausgegliedert. Damit umfasst
die Prüfung insbesondere alle von der HSE KG für die Reinigung des Abwassers der Stadt
Darmstadt geltend gemachten Selbstkosten i. S. d. preisrechtlichen Vorschriften (Va PR Nr.
30/53) unter Beachtung der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten
(LSP).
Die Festlegung des Prüfungsumfangs und der Prüfungsschwerpunkte erfolgte in Abstim­
mung mit der Stadtkämmerei Darmstadt durch Auftragsbestätigungsschreiben vom 16. Feb­
ruar 2006.
Danach umfasst der Auftrag die Prüfung
der Zuordnung der Anlagegüter zu den Klärwerken als Basis für die Bemessung der kal­
kulatorischen Zinsen und Abschreibungen (Zugänge 2005)
der zugrunde gelegten Nutzungsdauern (Zugänge 2005)
rechnerische Richtigkeit der ermittelten kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen
(Zugang 2005 und Bestand)
der Ermittlung der kalkulierbaren Steuern
der verursachungsgerechten Zuordnung von Personal- und Sachkosten
der Ermittlung der Verwaltungs- und Gemeinkosten basierend auf der Grundlage der
Preisprüfung durch das Regierungspräsidium
der Bemessungsgrundlage und rechnerischen Richtigkeit des Wagniszuschlags
der Vollständigkeit der angesetzten Erlöse 1 Erträge sowie
die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung des Jahresentgelts.

T~T I WIRrSCHAFrSTREUHAND
GMBH
Seite 4
Unsere Prüfung bezieht sich grundsätzlich nicht auf Fragen der Angemessenheit von Grö­
ßen, die sich direkt aus dem Vertrag über Abwasserreinigung bzw. der genannten Durchfüh­
rungsverordnung wie Zinssatz, Wagniszuschlagsatz o. ä. ergeben.
Wir haben bei unserer Prüfung Geschäftsprozesse und interne Kontrollen, die einen wesent­
lichen Einfluss auf den Betriebsbereich Klärwerke und Abwasser, speziell auf die Erfassung,
Zuordnung und zahlenmäßige Abbildung von Kosten und Erlösen in Kostenrechnung und Fi­
nanzbuchhaltung haben, aufgenommen und beurteilt.
Darauf aufbauend haben wir Prüfungsschwerpunkte festgelegt und einzelfallbezogen ent­
sprechende Belege und Nachweise geprüft. Wir haben die Prüfung - wie berufsüblich - in
Stichproben durchgeführt.
Als wesentliche Prüfungsunterlagen standen uns zur Verfügung:
Entgeltabrechnung 2005 (mit Anlagen) der HSE KG
Entwurf des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young Deut­
sche Allgemeine Treuhand AG über die Abrechnung des Jahresentgelts 2005 für die
Klärwerke Darmstadt
Bestandslisten über das Sachanlagevermögen der Klärwerke, u.a. mit Angaben über die
Anschaffungs-/Herstellungskosten, lineare Abschreibungen sowie Kapital- und Wagnis­
zins
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2005
der HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG der RETAG Revisions-, Treuhand-, Wirt­
schafts beratungs-Aktiengesellschaft

"'.I..'" I WIRTSCHAFI'STREUHAND
GMBH
Seite 5
D. ABRECHNUNG DES JAHRESENTGELTS 2005
Aufgrund der Ausgliederung der Sparte Abwasser aus der HSE AG in die HSE KG kommt
es zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten. Einzelheiten hierzu
sind in den nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Abrechnungsposten dargestellt.
Die im Jahre 2005 abgerechneten Entgelte setzten sich gemäß § 6 der Durchführungsver­
einbarung bzw. des 2. und 3. Nachtragsvertrages aus folgenden Bestandteilen und Beträgen
zusammen:
I. Kalkulatorische Abschreibungen (abzgl. Korrektu-
ren für Vorjahre)
11. Kapitaldienst (in 2004 kalkulatorische Zinsen)
111. Kalkulierbare Steuern
IV. Personalkosten
V. Sachkosten
VI. Verwaltungs- und Gemeinkosten
VII. Wagniszuschlag
VIII. Erlöse I Erträge
Umsatzsteuer
2005
EUR
8.715.066,32
1.519.370,36
1.096.156,07
3.249.716,52
6.448.056,88
1.580.000,00
1.384.672,00
-628.748,16
23.364.289,99
3.738.286,40
27.102.576,39
2004
EUR
8.363.147,14
6.303.352,00
983.328,37
3.242.385,11
6.450.757,30
1.619.458,81
1.454.620,00
- 119.182,28
28.297.866,45
4.527.658,63
32.825.525,08
I. Kalkulatorische Abschreibungen
1. Grundlagen
2005
2004
EUR
EUR
8.715.066,32
8.363.147,14
Die kalkulatorischen Abschreibungen sind auf Basis der tatsächlichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten einschließlich der Bauzeitzinsen nach der linearen Methode gemäß Nr.
37 bis 39 LSP zu ermitteln.
Buchgewinne waren im Jahr 2005 nicht entstanden. Die Buchverluste in Höhe von
EUR 1.597,00 wurden den kalkulatorischen Abschreibungen zugeschlagen.

"J.." I WIRI'SCHAFl'STREUHAND
GMBH
Seite 6
Bei der Ausgliederung der Sparte Abwasser aus der HSE AG in die HSE KG wurden beim
Anlagevermögen in der HSE KG grundsätzlich die nach Preisrecht ermittelten Buchwerte
angesetzt. In den Fällen, in denen die nach Handelsrecht ermittelten Buchwerte höher wa­
ren, wurden diese angesetzt. Bei planmäßiger Abschreibung dieser höheren Werte käme es
in Höhe der Differenz vom preisrechtlichen zum handelsrechtlichen Buchwert, auf die Nut­
zungsdauer verteilt, zu einer doppelten Verrechnung von Abschreibungen (Gesamtbetrag
EUR 125.392,00). Ein gegenläufiger Effekt entstand aus der Tatsache, dass einige wenige
Anlagegüter nicht bzw. mit einem unter dem nach Preisrecht ermittelten Buchwert mit in die
HSE KG übernommen wurden (EUR 11.453,00). Der Saldo aus diesen Sachverhalten be­
trug EUR 113.939,00. Um in den Folgejahren Nebenrechnungen zur Anlagenbuchhaltung zu
vermeiden, wurde dieser Betrag in der Abrechnung 2005 als Ertrag erfasst.
2. Prüfung
Die Restbuchwerte und Abschreibungen ergeben sich wie folgt:
Restbuchwert 1.1.
Korrekturen aufgrund Ausgliederung
Restbuchwert Anlagen im Bau
ber. Restbuchwert
Zugänge
Abgänge
Abschreibungen Zugänge
Nachholung TW-Abschreibung
Abschreibungen Abgänge
Zuschreibungen
ber. Restbuchwert
Restbuchwert Anlagen im Bau
Restbuchwert 31.12.
2003
EUR
110.032.683
o
-1.291.468
108.741.215
1.686.075
-53.562
- 8.878.966
o
53.562
270.529
101.818.853
706.090
102.524.943
2004
EUR
102.524.943
o
-706.090
101.818.853
1.194.188
-1.121.977
-8.593.412
-2.298.768
1.083.296
o
92.082.180
117.799
92.199.979
2005
EUR
92.199.979
3.808.719
o
96.008.698
1.242.296
-2.332
-8.713.469
o
o
o
88.535.193
282.100
88.817.293

T~T I WIRTSCHAFTSTREUHAND
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Seite 7
Die Position Korrekturen aufgrund Ausgliederung setzt sich wie folgt zusammen:
Zugang im Bereich der Gebäude für die bisher vermietete
Gebäudeteile, da die HSE KG Eigentümerin der
Gesamtgebäude geworden ist EUR
Übernahme von Buchwerten, die nicht den nach Preisrecht ermittelten
Werten zum 31.12.2004 entsprachen
Keine Übernahme der Anlagen im Bau in die HSE KG
EUR
3.812.580
113.939
-117.800
3.808.719
Das Gesamtanlagegitter (aufgeteilt auf die einzelnen Anlagearten) wurde mit dem Nachweis
der Einzelanlagen zum 31.12.2005 abgestimmt.
Aus den Anlagekonten sind die Abschreibung und der Zinslauf ersichtlich. Beides war bei
der von uns vorgenommenen Stichprobenprüfung für Zugänge des Jahres 2005 nicht zu
beanstanden.
Das Betriebsgebäude im Zentralklärwerk Darmstadt und das Lager des Zentralklärwerks
werden vermietet. Anhaltspunkte für weitere gemischt genutzte Anlagegüter haben sich
nicht ergeben. Die auf die vermieteten Teile entfallenden Kosten für Erbpacht, kalkulatori­
sche Zinsen und Abschreibungen u. ä. werden aufgrund eines Umlageschlüssels, der auf
der Grundlage der Grundstücksnutzung (bebaut und unbebaut) errechnet wurde auf die Mie­
ter umgelegt.
Anhand ausgewählter Anlagegüter erfolgte eine Überprüfung des Investitionsvorgangs (Prü­
fung des internen Kontrollsystems). Ausgehend vom Investitionsantrag (Bauplan), über das
Genehmigungsverfahren, die Abwicklung und Rechnungskontrolle konnte der Gesamtvor­
gang in den Akten nachvollzogen werden und war nicht zu beanstanden.

T~T I WIRTSCHAFfSTREUHAND
GMBH
Seite 8
11. Kapitaldienst (kalkulatorische Zinsen)
1. Grundlagen
2005
2004
EUR
EUR
1.519.370,36
6.303.352,00
Gemäß Ziffer 1 des 3. Nachtragsvertrages zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Stadt) und der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) und der HSE Abwasserreinigung
GmbH & Co KG (KG) wurde vereinbart § 6 Abs. 1 des Abwasserreinigungsvertrages in der
Fassung des 1. Nachtragsvertrages zu ändern.
Die Stadt zahlt der HSE I KG eine Finanzierungsvergütung in Höhe der Zinsbelastung der
HSE I KG, die sich aus den von der HSE bereits vor Abschluss des Nachtragsvertrages auf­
genommenen Da'rlehen zur Durchführung des Abwasserreinigungsvertrages ergeben. Teil
der Finanzierungsvergütung sind auch Darlehen, die zukünftig mit Zustimmung der Stadt
aufgenommen werden. Weiter sind auch Teil der Finanzierungsvergütung die Finanzie­
rungsbelastungen, die sich aus dem Forderungskaufvertrag zwischen der Landesbank Hes­
sen-Thüringen Girozentrale und der KG vom 17. Dezember ergeben.
2. Prüfung
Die Berechung der Finanzierungsvergütung konnte anhand der vorgelegten Verträge und
Abrechnungen der Kreditinstitute nachvollzogen werden.
Zur Herstellung einer gleichmäßigen Verteilung der Finanzierungsaufwendungen aus dem
Forderungskaufvertrag wurden die Zinsen linear auf die Laufzeit des Vertrages verteilt.
Die Verrechung von effektiven Zinsen ist. ge(Tl. Nr. 43 LSP nicht zu beanstanden, wenn der
verrechnete Betrag unter dem höchstzulässigen kalkulatorisch nach Preisrecht ermittelten
Betrag liegt. Dies ist im Prüfungsjahr der Fall.

••• I WIRTSCHAFTSTREUHAND
GMBH
Seite 9
11I.Kalkulierbare Steuern
1. Grundlagen
2005
2004
EUR
EUR
1.096.156,07
983.328,37
Gemäß Nr. 30 LSP fallen u. a. die Gewerbe-, die Grund- und die Kraftfahrzeugsteuer sowie
die Stromsteuer unter die kalkulierbaren Steuern.
Die Grundsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer lassen sich direkt aus den entsprechenden
Bescheiden entnehmen.
Bei der hier als Verbrauchssteuer ausgewiesenen Stromsteuer handelt es sich prinzipiell um
Kosten und weniger um kalkulierbare Steuern. Da sich bei einem Ansatz unter diesem Pos­
ten keine Veränderung zu einem Ansatz bei den Kosten (Sachkosten) ergibt, handelt es sich
lediglich um eine Zuordnungsfrage.
In 2005 wurde die Stromsteuererstattung für 2004 vereinnahmt (da nicht als Forderung ver­
bucht). Dadurch hat sich der Stromsteueraufwand für das Jahr 2005 vermindert und beträgt
EUR 142.922,28. Ohne die Erstattung aus 2004 hätte der Stromsteueraufwand für 2005
EUR 217.420,21 betragen. Die Erhöhung resultiert aus der deutlichen Erhöhung des
Stromsteuersatzes.
Aufgrund der erst Anfang 2005 abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung sind die Ge­
werbesteuermessbescheide für 2002 und 2003 erst Ende 2005 eingegangen.
Die kalkulierbare Gewerbeertragsteuer (kurz Gewerbesteuer) wurde bis einschließlich 2004
unter Anwendung einer vereinfachten Methode der sog. Stuttgarter Formel gemäß Nr. 30
LSP berechnet. Durch die Ausgliederung der Sparte Abwasserreinigung in eine eigenständi­
ge Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) wird die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2005 zu­
lässigerweise auf Basis der effektiv anfallenden Gewerbesteuer abgerechnet.
2. Prüfung
2.1 Gewerbesteuer 2002 und 2003
Die Gewerbesteuermessbescheide für 2002 und 2003 liegen vor. Damit war die endgültige
Gewerbesteuer berechenbar. In 2002 ergab sich keine Änderung. Für 2003 ergab sich eine
Erstattung in Höhe von EUR 47.807,48 zu Gunsten der Stadt Darmstadt, die in die Abrech-
___ r- _ !__L •••••••,.a"

"'.'" I WIRTSCHAFTSTREUHAND
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Seite 10
2.2 Gewerbesteuer 2004
Der Gewerbesteuermessbescheid und die Gewerbesteuerbescheide für 2004 liegen noch
nicht vor. Insofern konnte auch in 2005 noch keine endgültige Festlegung der Gewerbesteu­
er 2004 erfolgen.
2.3 Gewerbesteuer 2005
Der Gewerbesteuermessbescheid und die Gewerbesteuerbescheide für 2005 lagen zum
Prüfungszeitpunkt noch nicht vor. Grundlage für die vorläufige Berechnung der kalkulierba­
ren Gewerbesteuer ist der für Zwecke der Gewerbesteuerrückstellung von der Steuerabtei­
lung der HSE ermittelte Gewerbeertrag der HSE Abwasserreinigung GmbH & CO.KG.
Aufgrund der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurde die vorläufige Gewer­
besteuerberechnung bezüglich der Ermittlung von Zu- bzw. Abrechnungen, der Dauer­
schuldzinsen und der Bemessungsgrundlage geändert. Hinsichtlich der Behandlung der Be­
ziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (mit Ausnahme der vereinbarten Haf­
tungsvergütung) wurde davon ausgegangen, dass diese schuldrechtlicher (auch mit steuer­
licher Wirkung) und nicht gesellschaftsrechtlicher Natur sind. Bei der endgültigen Abrech­
nung ist außerdem zu beachten, dass der Kürzungsbetrag gemäß § 9 Nr. 1 GewStG
(Grundstücke) Berücksichtigung findet.
2.4 Zusammenfassung
Aufgrund der für die Jahre 2002 und 2003 ergangenen Gewerbesteuermessbescheide konn­
te die Abrechnungen für diese Jahre endgültig vorgenommen werden. Für 2004 und 2005
liegen noch keine endgültigen Gewerbesteuermessbescheide vor. Insoweit können die für
diese Jahre bisher vorgenommenen Berechnungen nicht endgültig sein.
Die vorläufige Berechnung für 2005 wurde in Abstimmung mit der HSE um EUR 77.114,47
angepasst und der Stadt Darmstadt weiterbelastet.

.••.• I WIRTSCHAFTSTREUHAND
GMBH
Seite 11
IV. Personalkosten
1. Grundlagen
2005
2004
EUR
EUR
3.249.716,52
3.242.385,11
Nach § 6 Abs. 2 Buchstabe d) Doppelbuchstabe aa) des Vertrags über Abwasserreinigung
in der Fassung der Durchführungsvereinbarung gehören zum Selbstkostenerstattungspreis
"die Personal- und Sozialaufwendungen, die in Bezug auf das im Zusammenhang mit Bau,
Betrieb, Unterhaltung und Leitung den Kläranlagen unmittelbar zugeordnete Personal anfal­
len".
Die Zuordnung der Mitarbeiter der HSE auf die verschiedenen KostensteIlen und somit die
Zuordnung zur HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG erfolgt bei der Einstellung durch
Vergabe entsprechender Schlüssel im SAP - System (Modul SAP R/3 HR). Mitarbeiter wer­
den einer festen StammkostensteIle zugeordnet. Über die im Modul SAP R/3 HR abgerech­
neten Löhne und Gehälter einschließlich sozialer Aufwendungen werden Lohnbuchungsbe­
lege generiert, die über Schnittstellen automatisch in Finanzbuchhaltung und Kostenrech­
nung (SAP R/3 FI und CO) verbucht werden. Über die im Personalabrechnungssystem hin­
terlegen Schlüssel werden die Personalkosten dabei automatisch den jeweiligen KostensteI­
len zugeordnet.
Die Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit des Jahres 2003 in Höhe von
EUR 728.268,23 wurde linear auf 5 Jahre (2003 bis 2007) verteilt. Der anteilige Betrag aus
2003 in Höhe von EUR 145.653,65 ist in der Entgeltabrechung des Jahres 2005 enthalten.
2. Prüfung
Durch die automatischen Verbuchungen im Rahmen von SAP R/3 beschränkt sich das Ri­
siko unkorrekter Zuordnungen von Personalkosten auf KostensteIlen, bei unterstellt fehler­
freier Funktion des Programm pakets, auf die Vergabe der StammkostensteIlen bei Anlage
der Mitarbeiter im Personalabrechnungssystem sowie die Pflege dieser Daten.
Wir haben die Ablauforganisation und die internen Kontrollen im Bereich Personalwesen
durch Gespräche und Beobachtungen in der Personalabteilung sowie mit den für den Be­
reich Abwasser und Klärtechnik verantwortlichen Personen aufgenommen und analysiert.
Die Ablauforganisation umfasste die Bereiche Personalbeschaffung, Zuordnung zu Ko­
stenstellen, Lohn- und Gehaltsabrechnung und Abbildung in der Kostenrechnung.

""'•."'" I WIRTSCHAITSTREUHAND
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Seite 12
In Stichproben haben wir den Ablauf der Einstellung und Anlage sowie die Pflege der Mitar­
beiterstammdaten im SAP R/3 HR sowie die auftragsbezogene Erfassung der Arbeitszeiten
im gewerblichen Bereich geprüft.
Folgende interne Kontrollen zur Sicherstellung einer verursachungsgerechten Zuordnung
der Mitarbeiter bzw. der Personalkosten auf die KostensteIlen und damit der Organisations­
einheit Abwasser und Klärtechnik konnten wir identifizieren:
Genehmigung des zusätzlichen Personalbedarfs durch die Geschäftsleitung
Überprüfung der Zuordnung auf StammkostensteIlen durch die Abteilung Controlling
Simulationslauf der Lohn- und Gehaltsabrechnung bei Neuanlage eines Mitarbeiters
Automatische Generierung von Lohn-/Gehaltsbuchungsbelegen und Verbuchung in Fi­
nanzbuchhaltung und Kostenrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die EDV-mäßige Übergabe von Abrechnungsdaten
an Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung ist ohne Hinterlegung von KostensteIlen in
den Mitarbeiterstammdaten nicht möglich
Turnusmäßige Prüfung der Zuordnung durch die KostensteIlenverantwortlichen
Die Entwicklung der Personalkosten der Sparte Abwasser im Jahresvergleich und im Ver­
gleich zur Kostenentwicklung im Gesamtunternehmen haben wir unter Einbeziehung des er­
fassten Mengengerüsts (Arbeitsstunden) und der Tarifentwicklung auf Plausibilität geprüft.
Weiter wurden die Zuordnung der Mitarbeiter zur Sparte Abwasser überprüft und die erfass­
ten direkten Lohnkosten mit den Bruttolohnsummen der dem Abwasserbereich zugeordne­
ten Mitarbeiter abgestimmt.
Insgesamt kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Organisationsstruktur und die eingerich­
teten internen Kontrollen grundsätzlich eine korrekte Zuordnung der Mitarbeiter und Perso­
nalkosten auf die KostensteIlen der Hauptabteilung Abwasser und Klärtechnik sicherstellen.
Die Überprüfung der internen Kontrollen und der Grundlagen für die Zuordnung der Perso­
nalkosten auf die einzelnen KostensteIlen haben keine Beanstandungen ergeben.
Die Prüfung der Entwicklung der Personalkosten des Bereichs Abwasser und Klärtechnik
ergab insgesamt keine Auffälligkeiten.

T"T I WIIITSCHAFTSTREUHAND
GMBH
Seite 13
v. Sachkosten
1. Grundlagen
2005
2004
EUR
EUR
6.448.056,88
6.450.757,30
Nach § 6 Abs. 2 Buchstabe d) Doppelbuchstabe bb) des Vertrags über Abwasserreinigung
in der Fassung der Durchführungsvereinbarung gehören zum Selbstkostenerstattungspreis
"die Sachaufwendungen und Leistungen des laufenden Betriebs einschließlich der notwen­
digen materiellen Ausstattung und der Unterhaltung aller Einrichtungen, die den Kläranlagen
dienen, sowie alle Aufwendungen und Kosten für die Beseitigung der Rückstände sowie für
die Vornahme aller sonstigen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen
Verpflichtungen" .
Für die Jahre 2005 und 2004 wurden folgende Aufwendungen an die Stadt Darmstadt be­
lastet:
Material
Energie
Arbeiten Dritter
Klärschlammverwertung und Reststoffentsorgung
Auftragsabrechnung
Mieten und Pachten
IT-Produkte
Versicherung
Gebühren und Beiträge
Sonstige
2005
EUR
1.290.384,79
1.271.412,62
1.657.209,85
280.901,28
948.511,70
355.744,28
143.165,40
0,00
6.623,21
494.103,75
6.448.056,88
2004
EUR
1.339.659,83
1.143.448,45
1.668.254,08
204.331,96
990.867,00
251.922,72
0,00
133.632,29
118.260,33
600.380,64
6.450.757,30
Bestellungen werden nach Bedarfsmeldung durch die Verantwortlichen und Genehmigung
entsprechend der internen Unterschriftenregelung regelmäßig über das Modul MM (Material­
wirtschaft) in SAP R/3 abgewickelt. Die interne Genehmigungs- bzw. Unterschriftenregelung
sieht nach Beträgen und sachlichen Vorgängen gestaffelte Vollmachten vor. Generell sind
zwei Unterschriften notwendig.

...,• ..., I WIRTSCHAFl'STREUHAND
GMBH
Seite 14
Bei Anlage der Bestellung im System durch den Einkauf wird die bestellende KostensteIle
erfasst.
Bei Direkt-Bestellungen außerhalb von SAP MM erfolgt die Kontierung und Freigabe im
Rahmen der Rechnungsprüfung.
Eingehende Rechnungen werden durch die die Bestellung auslösenden Verantwortlichen
sachlich geprüft. Nach Prüfung der Rechnungen erfolgt die Verbuchung in Finanzbuchhal­
tung und Controlling auf der jeweiligen KostensteIle entsprechend der Kontierung im Modul
Materialwirtschaft.
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich, da die Versicherungen nicht mehr
anteilig weiterverrechnet wurden. Neu dagegen wurden IT-Kosten weiterverrechnet. We­
sentliche materielle Auswirkungen haben sich durch diese Veränderungen nicht ergeben.
2. Prüfung
Die verursachungsgerechte Zuordnung auf die KostensteIlen hängt von der korrekten Erfas­
sung der KostensteIle in SAP MM durch die Abteilung Einkauf im Rahmen der Anlage der
Bestellung bzw. bei Direktbestellungen im Rahmen der Rechnungsprüfung ab.
Folgende interne Kontrollen zur Sicherstellung einer verursachungsgerechten Zuordnung
der Sachkosten konnten wir identifizieren:
Genehmigung der Bestellung bzw. des gemeldeten Bedarfs entsprechend der Unter­
schriftenregelung
Erfassung der Bestellung und Auftragsvergabe durch Einkauf, d.h. durch eine von Be­
stellung auslösender Abteilung funktionsgetrennten Stelle
Automatische Verbuchung in Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung nach erfolgter
Rechnungsprüfung über SAP MM
eine Verbuchung von Eingangsrechnungen ohne Erfassung von KostensteIlen ist nicht
möglich
Kontrolle der auf den KostensteIlen erfassten Beträge durch die Kostensteilenverantwort­
lichen im Rahmen ihrer Budgetverantwortlichkeit

TJ..T I WIRTSC.JIAFTSTREUHAND
GMBH
Seite 15
Insgesamt kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Organisationsstruktur und die eingerich­
teten internen Kontrollen grundsätzlich eine korrekte Zuordnung der Sachkosten auf die Ko­
stenstellen der HSE Abwasserreinigung sicherstellen.
Wir haben uns in zahlreichen Einzelfällen von der korrekten Zuordnung von Eingangsrech­
nungen aller wesentlichen Kostenarten auf die KostensteIlen der HSE Abwasserreinigung
überzeugt. Die Zuordnung von Kosten war nachvollziehbar, die Schlüsselung von aufzutei­
lenden Kosten (z. B. IT-Kosten) ist unserer Auffassung nach sachgerecht. Insgesamt haben
sich keine Beanstandungen ergeben.
VI. Verwaltungs- und Gemeinkosten
1. Grundlagen
2005
2004
EUR
EUR
1.580.000,00
1.619.458,81
§6 Abs. 2 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) des Vertrags über Abwasserreinigung i. V. m.
§5 Abs. 1 Anlage 1 des Geschäftsbesorgungsvertrags vom 01.01.2005 in der Fassung der
Durchführungsvereinbarung bzw. des 3. Nachtragsvertrages sieht eine Abgeltung von Ver­
waltungs- und Gemeinkosten in pauschaler, an die Tarifentwicklung - davon 70 % - in der
Tarifgruppe H6 HGTAV geknüpfter Form vor. Der festgelegte Pauschalbetrag wurde durch
die Preisprüfung des Regierungspräsidiums Darmstadt als nicht angemessen erachtet. Ab
2001 wurde deshalb die Berechnungsmethode umgestellt.
Auf Basis der Ergebnisse der Preisprüfung durch das Regierungspräsidium Darmstadt (prü­
fungsbericht vom 11.4.2002) wurden ab dem Jahr 2001 die weiterzubelastenden Verwal­
tungs- und Gemeinkosten ausgehend von dem für 1997 ermittelten Wert angepasst und
entsprechend der Tarifentwicklung (s.o.) erhöht. Für das Jahr 2005 wurde der Betrag mit
TEUR 1.580 im Geschäftsbesorgungsvertrag vom 1. Januar 2005 geringer als im Jahr 2004
festgesetzt.
2. Prüfung
Auf der Grundlage der Preisprüfung durch das Regierungspräsidium wurde die Anpassung
des Wertes basierend auf den Verhältnissen des Jahres 1997 an die Tarifentwicklung ge­
prüft. Eine Neuberechnung der Verwaltungs- und Gemeinkosten bzw. eine Überprüfung der
angewendeten Schlüssel wurde von der HSE nicht vorgenommen.

T~T I WIRTSCHAFfSTREUHAND
GMBH
Seite 16
VII.Wagniszuschlag
1. Grundlagen
2005
2004
EUR
EUR
1.384.672,00
1.454.620,00
Zur Abgeltung des allgemeinen Unternehmenswagnisses i. S. d. Nr. 51 LSP wurde gem. §6
Abs. 2 Buchstabe c des 3. Nachtrags des Abwasserreinigungsvertrags vom 17.12.2004 ein
Satz von 1,5 % auf das betriebsnotwendige Vermögen i. S. d. Nr. 52 LSP vereinbart. Das
betriebsnotwendige Vermögen setzt sich aus den Teilen des Anlage- und Umlaufvermögens,
welches dem Betriebszweck dient, zusammen.
Abweichend hiervon berechnet die HSE die Wagniskosten aus einem Prozentsatz des
durchschnittlich gebundenen Anlagevermögens. Diese Vorgehensweise war bisher vertret­
bar, da sich der Wagniszuschlag auf das betriebsnotwendige Kapital bezog. Dieses wird
unter Berücksichtigung von Abzugsbeträgen auf das betriebsnotwendige Vermögen errech­
net. Da eine Pro-forma Bilanz für den Bereich Abwasserreinigung innerhalb der HSE AG in
der Vergangenheit nicht erstellt wurde, war im Schätzwege davon auszugehen, das sich
Abzugsbeträge und weitere über das Anlagevermögen hinausgehende Aktiva in etwa aus­
geglichen haben und damit der Ansatz des durchschnittlich gebundenen Anlagevermögens
als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Wagniszuschlags hinreichend befriedi­
gende Ergebnisse ergab.
Durch den oben genannten 3. Nachtrag wurde als Bemessungsgrundlage für die Berech­
nung des Wagniszuschlags das betriebsnotwendige Vermögen festgelegt. Nachdem durch
die Ausgliederung der Abwasserreinigung auf eine eigenständige Gesellschaft nunmehr eine
separate Bilanz für diesen Bereich vorliegt, wäre zu überlegen, ob zukünftig der Wagniszu­
schlag unter Berücksichtigung weiterer, gem. Nr. 44 LSP in die Berechnung einbeziehbarer,
Aktiva, berechnet werden sollte (Nr. 44 LSP)
2. Prüfung
Die Wagniszuschläge sind durch eine maschinelle Bestandsliste vom 29.03.2006 zum
31.12.2005 nachgewiesen.
Wir haben eine Stichprobenprüfung der abgerechneten Wagniszuschläge sowohl für den
Bestand als auch für die Zugänge des Jahres 2005 durchgeführt. Zur Prüfung der Bemes­
sungsgrundlage (= betriebsnotwendiges Vermögen) verweisen wir auf Pos. D.II.2. sowie
D. VII. 1. dieses Berichts.

T~T I WIRTSCHAFfSTREUHAND
GMBH
Seite 17
VIII. Erlöse I Erträge
1. Grundlagen
2005
2004
EUR
EUR
628.748,16
119.182.28
Nebenerträge des betriebsnotwendigen Kapitals gern. Nr. 43 LSP und sonstige Erträge min­
dern die abrechenbaren Entgelte.
2. Prüfung
Bei den hier ausgewiesenen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erlöse aus der
teilweisen Vermietung des im Zuge der Ausgliederung auf die HSE KG übertragenen Labor­
gebäudes (TEUR 364), der Vermietung von Wohnungen an Mitarbeiter (TEUR 14), den Er­
lösposten aus den aktivierten Eigenleistungen (Regiezuschläge TEUR 9), der Abzinsung
und Auflösung von Rückstellungen (TEUR 85) und sonstige Erträge (TEUR 43). Außerdem
ist ein Betrag von TEUR 114 enthalten, der einen Ausgleich für in Folgejahren zu hoch zu
verrechnende Abschreibungen darstellt (siehe auch I. 1.).
Die ausgewiesenen Erträge wurden in Stichproben geprüft und ergaben keine Beanstan­
dungen.

••• I WIIITSCHAFfSTREUHAND
GMBH
Seite 18
E. ABSCHLIESSENDES PRÜFUNGSERGEBNIS
Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir die für die Abwasserreinigung der Stadt
Darmstadt in Rechnung gestellten Entgelte der HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG
(Rechtsnachfolgerin HEAG Südhessische Energie Aktiengesellschaft, Darmstadt bzw. der
Südhessische Gas und Wasser Aktiengesellschaft, Darmstadt) auf Übereinstimmung mit
den Vereinbarungen der Stadt Darmstadt mit der Südhessische Gas und Wasser Aktienge­
sellschaft vom 22./24.12.1988 und 19.1./26.2.1996 sowie der Nachträge vom 27.10.2004
und 17.12.2004 überprüft.
Dabei haben wir festgestellt, dass die Abrechnung des Jahresentgelts 2005 für die Klärwer­
ke Darmstadt vertragsgerecht vorgenommen wurde.
Außerdem konnten wir feststellen, dass die abgerechneten Kosten in Übereinstimmung mit
§ 10 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie den
Ausführungsbestimmungen zu § 10 KAG (vom 28.10.1970, zuletzt geändert am 22.12.1976)
ermittelt wurden und den darin genannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspre­
chen.
Insoweit bestätigen wir hiermit die vertragsgemäße Abrechnung des Jahresentgelts 2005 für
die Klärwerke Darmstadt, sowie die Abrechnung in Übereinstimmung mit
§ 10 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie den
Ausführungsbestimmungen zu § 10 KAG.
Stuttgart, den 12. Januar 2007
Wirtschaftstreuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Kleinie
Wirtschaftsprüfer
Rapp
Wirtschaftsprüfer

Anlagen

Anlagen

anlage 2

7456 Zeichen

Ermittluna der Umsätze Klärwerke mit Korrekturen für 2005 (in Euro),
Personal-Sach-ErlöseGemeinsamerGesamt
aufwand
aufwandErträgeAufwand
KostensteIlengruppe
80310_0RG 8uchungskreis AbwasserEuroEuroEuroEuroEuro
80310_1
Leitung Abwasser 974.174,89343.111,36-213.801,58 1.103.484,67
80310_2
Zentralklärwerk 1.457.146,752.995.649,47-409.462,15 4.043.334,07
80310_3
Klärwerk Süd 463.543,001.372.215,05-4.906,94 1.830.851,11
80310_4
Pumpwerke 0,00246.492,78
•.0,00 246.492,78
8031o_5
Schlammbehandlung und -trocknung 354.851,881.490.588,22-577,491.844.862,61
Zwischensumme I
3.249.716,526.448.056,88-628.748,16 9.069.025,24
Abschreibungen
8.715.066,328.715.066,32
(incl. 8uchverluste/-gewinne)
Zinsaufwand
1.519.370,361.519.370,36
Steuern
1.096.156,071.096.156,07
V+G-Kosten
1.580.000,001.580.000,00
Wagniszuschlag
1.384.672,001.384.672,00
Endsumme
23.364.289,99
160/.Umsatzsteuer
3.738.286,40
Endsumme
27.102.576,39
»:J
Q)
co
CD
....•.

I. ZusammenfassunQ der AbrechnunQsdaten :
Abschreibungen
Personalaufwand
Sachaufwand
Erlöse/Erträge
kalkulierbare Steuern
V+G-Kosten
Zinsaufwand
Wagniszuschlag
Gesamtsumme netto
+ 16 % Umsatzsteuer
Rechnungsendbetrag
11.Zahlunasabwickluna:
Rechnungsendbetrag
Abschlagszahlungen
Saldo
€ 8.715.066,32
€ 3.249.716,52
€ 6.448.056,88
-€ 628.748,16
€ 1.096.156,07
€ 1.580.000,00
€ 1.519.370,36
€ 1.384.672,00
€ 23.364.289.99
€ 3.738.286,40
€ 27 102 576 39
€ 27.102.576,39
€ 26.899.999.89
€ 202.576,50
Anlage 2
11I.Leistunasdaten zur Klärwerksabrechnuna 2005
gereinigte Abwassermengen (incI.Regenw.)
Klärschlammanfall
Klärschlammverwertuna und Reststoffentsorauna:
1. Klärschlammverwertuna
Verarbeitung zu ORGABO
Verarbeitung zu Klärschlamm-Rindenmulch-Kompost
2. Reststoffentsorauna:
Rechengut
Sandfanggut
Strombezua. - erzeuauna und - verkauf
1. Strombezua von Enteaa
- davon Zentralklärwerk
- davon Klärwerk Süd
- davon Pumpwerke
2. Stromerzeuauna
- davon Zentralklärwerk
•davon Klärwerk Süd
3. Stromeinsoeisuna in das Netz der HSE AG
•davon Zentralklärwerk
•davon Klärwerk Süd
Wasserbezug
13.672.418,00 m3
130.174,00 m3/a (naß)
0,00 t TS100
3.133,35 t TS 100
491,92 tla
584,80 tla
9.146.695,00 kWh
8.122.685,00
918.515,00
105.495,00
5.212.260,00 kWh
3.987.120,00
1.225.140,00
11.854,00 kWh
122,00
11.732,00
26.688,00 m3

KostensteIlengruppe LB0310~9~BuChUngSkreiS Abwasser
Primärkosten
ILV-Belastung ILV-Entlastung
0,00
0,00
0,00
0,00
:E
0,000,00
Energie
1.271.412,620,00
Material
1.290.384,790,00
KJäl1lchlammentsorgung
280.901,280,00
Fremdleistungen
1.657.209,850,00
Gebühren und Beiträge
6.623,210,00
Mieten und Pachten
355.744,280,00
Versicherungen
0,000,00
IT-Produkte
143.165,400.00
bezog.Leistungen HSE
948.511.700.00
Aufwandsrückstellung
0,000.00
Sonstiges
494.103,750.00
Sachaufwand
:E6.448.056,88 0,00
Gesamt
I6.448.056,881 0,00
Aufteifung Personaf- und SacbaUfWänd KlälW~rke 2005 (in Euro) (incl. teistungsverreehnung)
Anlage 3
Seite 1
KostensteIlengruppe
Energie
Material
Klärschlammentsorgung
Fremdleistungen
Gebührenund Beiträge
Miatenund Pachten
Versicherungen
bezog.Leistungen HSE
Aufwandsrückstellung
IT-Produkte
Sonstiges
Sachaufwand :E
esamt
Primärkosten
0,00
0,00
0,00
0.00
62,60
0,00
161.720,92
4.211,64
3.525,00
0,00
0,00
0,00
143.165,40
30.425,80
343.111,36
343.111,36
Leitung Abwasser
LV-Belastun
0,00
0,00
0,00
!&!!.
!&!!.
!&!!.
~
0,00
~
~
!&!!.
0,00
~
0,00
0,00
0,00
LV-Entlastun
0,00
·'O.OOk:.:· ..,.....:.: ...•:.
0,00
. 0,00
0,00
0.00····
~
. ·:.0,00
··",·0.00
.. 0,001' :0,00 :(?«::i:\(;HU ;,i':\U:;:
~
0,00
0,00
0,00
Aufteilung Personal- und SachaUfWänd Klärwer:ke 2005 (in Euro) (in er. teisttlngsverrechnung)
KostensteIlengruppe IB031 0_2IZentralklärwerk
I
Primärkosten ILV-Belastung ILV-Entlastung I,..Personalfiberf.,.
0,00
0,00. 0,00
0,00
0,000,00
:E
0,000,000,00
Energie
557.598,170.000.00.
Material
518.756,190.00
Klärschlammentsorgung
230.182,590,00
Fremdleistungen
634.700,690.00
Gebühren und Beiträge
1.640.670.00
Miaten und Pachten
315.676,160,00
Versicherungen
0,000,00
bezog.Leistungen HSE
445.450.550,00
Aufwandsrückstellung
0,000,00
IT -Produkte
0,000,00
Sonstiges
291.644,450.00
Sachaufwand
:E2.995.649,47 0,00
Gesamt
I2.995.649,471 0,00

KostensteIlengruppe B0310 3 Klärwerk Süd
Anlage 3
Seite 2
Energie
Material
Klärschlammentsorgung
Fremdleistungen
Gebühren und Beiträge
Mieten und Pachten
Versicherungen
bezog. Leistungen HSE
Aufwandsrückstellung
IT·Produkte
Sonstiges
Sachaufwand ~
Gesamt
Primärkosten
0,00
0,00
0,00
197.387,90
351.181,36
50.718,69
380.898,26
562,00
36.543,12
0,00
260.258,30
0,00
0,00
94.665,42
1.372.215,05
1.372.215,05
LV-Belastun
0,00
0,00
0,00
~
~
0,00
0,00
0,00
0,00
~
0,00
0,00
~
0,00
0,00
0,00
LV-Entlastun
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
~ .. :::0,00 . :;:: ';,,;,,;;:::;::;:::::<:;<;::
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
.·.·A,llfteill.ulg.p~~onal': ~nd SachaufWand•.KIärYi~rke.•20()5(inEuro){incL .L.eistungsverrechnung)
KostensteIlengruppe Pumpwerke
Energie
Material
Klärschlammentsorgung
Fremdleistungen
Gebühren und Beiträge
Mieten und Pachten
Versicherungen
IT -Produkte
bezog. Leistungen HSE
Aufwandsrückstellung
Sonstiges
Sachaufwand ~
Gesamt
Primärkosten
0,00
0,00
0,00
26.304,94
20.810,65
0,00
76.126,48
12,00
0,00
0,00
0,00
106.900,99
0,00
16.337,72
246.492,78
246.492,78
LV-Belastun
AufteilungF'~ollaf..-l.IndSachaufWa:ndKlärw-erke20051in Euro) (incL leistungsverrechnung~
KostensteIlengruppe IB031 0_5]SchlammbehandlUng und -trocknung
Primärkosten
ILV-Belastung ILV-Entlastun
0,00
0,00~ 0,00
Energie
490.121,610,000,001;::;::;
Material
399.573,990,00
.. 0,00
Klärschlammentsorgung
0,000,000,00
Fremdleistungen
403.763,500,00: '. 0,00
Gebühren und Beiträge
196,900,000,00
Mieten und Pachten
0,000,000,00
Versicherungen
0,000,000,00
IT·Produkte
0,000,000,00
bezog. Leistungen HSE
135.901,860,000,00
Aufwandsrückstellung
0,000,000,00
Sonstiges
61.030,360,000,00
Sachaufwand
~1.490.588,22 0,000,001
Gesamt
I1.490.588,221 0,0010,00

Anlage 4
Anschaflunaskosten AbschreibunaenRestbuchwerte
Stand
ZugängeAbgingeUmbuchungenZuschreibungenlStandStandZugängeAbgängeUmbuchungenZuschreibungenlStandStandStand
Nachaktivierungen
(kumuliert) Nachakttvierungen(kumuliert)
01.01.2005
200520052005200531.12.200501.01.2005200520052005200531.12.200531.12.200531.12.2004
EURO
EUROEUROEUROEUROEUROEUROEUROEUROEUROEUROEUROEUROEURO
I. immaterielle Vermögensgegenslllnde 1. Konzessionen. Schutzrechte
69,0014.831,50 0,000,00 0,0014.9OO,SO0,001.196,50 0,000,00 0,001.196,SO13.704,0069,00
Jmme Imm. Vennöoensaeaenstände
69,0014.831,50 0,000,00 0,0014.900,500,001.196,50 0000,00 0,001.196,5013.704,0069,00
11.Sachanlagevennögen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Sauten einschließrlCh der Sauten auffremden Grundstücken
36.178.066,00695.992,000,000,00 0,0036.874.058,00 0,001.629.980,00 0,000,00 0,001.629.980,0035.244.078,0036.178.066,00
2. Technische Anlagen und Maschinen
59.363.678,00489.296,342.332,000,000,0059.850.642,34 0,006.967.026,34 0,000,00 0,006.967.026,3452.883.616,0059.363.678,00
3. Betriebs- und Geschattsausstatlung
466.885,0042,176,480,000,00 0,00509.061,48 0,00115.266,48 0,000,00 0,00115.266,48393.795,00466.885,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau
0,00282.099,54 0,000,00 0,00282.099,54 0,000,000,000,00 0,000,00282.099,54 0,00
11.Summe Sachanlagevennögen
96.008.629,001.509.564,362.332,000,0000097.515.861,36 0,008.712.272,82 0,00000 0,008.712.272,8288.803.588,5496.008.629,00
Summe Anlaaevennögen
96.008.698,001.524.395,862.332.000,000,0097.530.761,86 0,008.713.469,32 0,000,00 0,008.713.469,3288.817.292,5496.008.698,00

Beratungsverlauf (2)

TOP 7
TOP 118 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0092
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.02.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00