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2006/0130

Neubau einer Kindertagestätte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park Elisabeth-Schumacher-Straße 50

Magistratsvorlage 09.08.2006

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1423 Zeichen

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Eingang Magistrats-
g eschäftsstelle:
1001/21.04.2004/
Beteiligt:
Amt:
Dezerhat: V und VI-
.Schulamt
D Dezl
D Dez.11
D Dez III
D Dez IV
~ Dez V
~ Dez, VI
Amt
an den Magistrat
D zur Kenntnis
~ zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversamm-
lung
O zur Kenntnis
~ zur Beschrussfassung
D zur abschließenden Be-
schluss-
Beschjuss-Nr;:
0321
fassung Fachausschuss
D öffentlich D nicht öf-
fentlich
~
DJ!
Tagesordnung:
Betr~f
f:
Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet W 32 Ernst-Ludwig-
park
vorlage vom:
l eeschlussvorschlag: ' ...
1. Dem Raumprogramm für eine 5-gruppige Kindertagesstätte im Baugebiet W 32 mit
689 m2 Hauptnutzfläche wird zugestimmt. .
12. Die Fragen der Bauherrenschaft, ggf. der Finanzierung und der Abwicklung der
I Maßnahme werden in einer späteren vorlage zu behqndeln sein. ..
Folgekostenberechnung D siehe Anlage ~ entfällt
I ~teiligung/stellungnahmen
~ Ortsbeirat wixha ::Jse n. in der Anlage beigefügt U In-vorrage eingearbeitet
D personalrat. .I in der Anlage beigefügt D in vorlage eingearbeitet
E[auenb~te I in der Anlage beigefügt n in vorlage eingearbeit§t-
I Beschluss des Magistrats vom 28.04.2004
I Der vorlage wird zugestimmt.
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2006/0130

3041 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.08.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Liegenschaftsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0130 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Neubau einer Kindertagestätte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park 
Elisabeth-Schumacher-Straße 50 
 
Vorlage vom: 09.08.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
   Zur Ausführung des Magistratsbeschlusses Nr. 0321 vom 28.04.2004 und des 
   Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2004 wird das 
   Liegenschaftsamt ermächtigt, das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 50 
   Nr. 302/1 mit einer Gesamtfläche von 2.520 m² zur Erstellung einer Kinder- 
   tagesstätte im Erbbaurecht an die Bauverein AG zu vergeben. 
 
   Der Bestellung des Erbbaurechts werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt: 
 
   Der Erbbauvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen. 
 
   Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf dem Grundstück eine Kindertagesstätte 
   zu errichten und deren Betrieb zu ermöglichen, soweit die Stadt Darmstadt die 
   Vermietung zu diesem Zweck vornimmt. 
 
   Der einzutragende Erbbauzins beträgt 2 % aus einem Bodenwert von 200,00 €/m². 
 
   Grundstückseigentümerin und Erbbauberechtigte vereinbaren schuldrechtlich, dass 
   die Grundstückseigentümerin gegenüber der Erbbauberechtigten auf Zahlung der 
   Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag zur Anmietung der Kindertages- 
   stätte zwischen der Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigten läuft.

2 
... 
 
Anlagen: Mag.Vorlage Ernst-Ludwig Park, Lageplan 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.08.2006
 
 
Begründung: 
Das Grundstück befindet sich im neuen Baugebiet W 32. 
Unter Bezug auf die Begründungsseite des als Anlage beigefügten Magistrats-beschlusses, 
mit der der Bedarf festgestellt wurde, hat die Bauverein AG eine neue Kindertagesstätte mit 
zwei altersstufenübergreifenden Gruppen, zwei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe 
errichtet. 
Die Laufzeit von 25 Jahren ist angemessen, da es sich um einen Zweckbau mit einer kurzen 
Nutzungsdauer handelt. Im Hinblick darauf, dass die Stadt Darmstadt die Kindertagesstätte 
im Rahmen eines Mietvertrages übernimmt, wird auf die Zahlung von Erbbauzinsen 
verzichtet, solange der Mietvertrag läuft. Bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf 
ist keine Entschädigung zu zahlen. 
Der Mietvertrag wird den Gremien in einer gesonderten Vorlage vorgelegt. 
 
Darmstadt, 09.08.2006 
23-40-III/2-D6-hu-bö 
 
 
Dezernat II   Dezernat V    Dezernat VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz  Daniela Wagner   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister  Stadträtin    Stadtrat

anlage 3

1190 Zeichen

.;)
I.
50
24
20
12 qm
50
24
20
12 qm
altersübergreifende Kindergruppen 2- 6 Jahre
Gruppenraum
Schlafraum
Intensivraum
Toilettenanlage mit Wickelbereich,
Kinderbadewanne und ErwachsenentojJette
AbsteJlraum
Garderobe außerhalb des Gruppenraumes
Abstellraum für Kinderwagen
Gruppenraum
Schlafraum
Intensivraum
.Toilettenanlage mit Wickelbereich,
Kinderbadewanne und Erwachsenentoilette
Abstellraum
Garderobe außerhalb des Gruppenraumes
II.
 Kindergarten
50
20
50
20 I
Gruppenraum
Intensivraum
Gruppenraum
Intensivraum
Toilettenanlage den einzelnen Gruppen zugeordnet
Waschräume den einzelnen Gruppen zugeordnet
Garderobe den einzelnen Gruppen zugeordnet außerhalb der Gruppenräume
Abstellraum 12 qm
III.
 Hort
Gruppenraum
Intensivraum
Hausaufgabenraum
60
25
20
Toilettenanlage zugeordnet mit Waschmöglichkeiten
Garderobe außerhalb des Gruppenraumes
Abstellraum
 12qm
IV.
72,
24
48
Gemeinsame Räume
Mehrzweckraum/ Mehrzweckräume
Geräteraum
Küche, Kinderküche und Vorratsraum
Putzmittelraum mit Ablauf für Schmutzwasser
Waschmaschine und Trockner
Haustechnik
12 qm
1:\KIta\Magistratsvorlagen\Magistratsvorlage Baugebiet w32IMagistrW32.24.02.04.doc
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm
qm

anlage 4

1109 Zeichen

v.
12 qm
25qm
Personalräume
Leitung
Personalraum
2 Personal-WC's, d~von eines behindertengerecht
VI.
15qm
Außenbereich
Geräteraum
Wasseranschluss
Freifläche je Kind
 15 qm
~
Belegung
max. 36 Kinder in zwei altersübergreifende Gruppen für 2-6 jährige
max. 50 Kindergartenkinder alternativ 25 Kindergartenkinder und 20 Hortkinder
max. 20 Hortkinder
Eine Gruppe des Kindergartens sollte i.m Bezug auf die Anordnung der Sanitärein-
heiten so geplant sein, dass mit geringem Aufwand die Räume auch für eine Hort-
gruppe genutzt werden können, falls der Bedarf dies erfordert.
Hauptnutzfläche: 689 qm
Über die Bauherrschaft der Kindertagesstätte und ggf. deren Finanzierung erfolgt
von d~r Bauverwaltung eine gesonderte Magistratsvorlage.
Eine gesonderte Vorlage in Be:zug auf die künftige Trägerschaft der Kindertages-
stätte wird vom Schulamt erfolgen.
1 Anlage: Folgekostenberechnung entfällt, da ein möglicher freier Träger für die
Kindertagesstätte noch nicht feststeht.
Darmstadt, 24.02.2004
Dezernent VI
Dezernat V
~
\:\Kita \Mag istratsvorlagen \Mag !strats vorlage Bauge biet w32IMag istrW 32.24.02.04 .doc

anlage 5

46 Zeichen

Ernst-Ludwig-Park
Elisabeth-Schumacher-Str. 50

Beratungsverlauf (6)

TOP 8
TOP 7
TOP 13
TOP 548
TOP 5
TOP 6

Orte (1)

  • Elisabeth-Schumacher-Straße 50

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0130
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.08.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00