2006/0130
Neubau einer Kindertagestätte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park Elisabeth-Schumacher-Straße 50
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e 7 dy G ht?'r; [t6-~~ Eingang Magistrats- g eschäftsstelle: 1001/21.04.2004/ Beteiligt: Amt: Dezerhat: V und VI- .Schulamt D Dezl D Dez.11 D Dez III D Dez IV ~ Dez V ~ Dez, VI Amt an den Magistrat D zur Kenntnis ~ zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversamm- lung O zur Kenntnis ~ zur Beschrussfassung D zur abschließenden Be- schluss- Beschjuss-Nr;: 0321 fassung Fachausschuss D öffentlich D nicht öf- fentlich ~ DJ! Tagesordnung: Betr~f f: Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet W 32 Ernst-Ludwig- park vorlage vom: l eeschlussvorschlag: ' ... 1. Dem Raumprogramm für eine 5-gruppige Kindertagesstätte im Baugebiet W 32 mit 689 m2 Hauptnutzfläche wird zugestimmt. . 12. Die Fragen der Bauherrenschaft, ggf. der Finanzierung und der Abwicklung der I Maßnahme werden in einer späteren vorlage zu behqndeln sein. .. Folgekostenberechnung D siehe Anlage ~ entfällt I ~teiligung/stellungnahmen ~ Ortsbeirat wixha ::Jse n. in der Anlage beigefügt U In-vorrage eingearbeitet D personalrat. .I in der Anlage beigefügt D in vorlage eingearbeitet E[auenb~te I in der Anlage beigefügt n in vorlage eingearbeit§t- I Beschluss des Magistrats vom 28.04.2004 I Der vorlage wird zugestimmt. t~ verteiler: -4.Q.. V ~- :-~ VI S C H U L A fv'l T~ B~ 401 ..' c 2t1f)1. J~. !111 t.~13r \..!:J', "-,ng .., ..I.65 .f;-..' .-"-,.J ~ -'f'- stvV.I/D3. OS.;).00j ~' ~11-llr!1j , !..\1il, i" ,- , , I "--",---",--, -\,-,---~ ~ /" "
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.08.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Liegenschaftsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0130 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Neubau einer Kindertagestätte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park Elisabeth-Schumacher-Straße 50 Vorlage vom: 09.08.2006 Beschlussvorschlag: Zur Ausführung des Magistratsbeschlusses Nr. 0321 vom 28.04.2004 und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2004 wird das Liegenschaftsamt ermächtigt, das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 50 Nr. 302/1 mit einer Gesamtfläche von 2.520 m² zur Erstellung einer Kinder- tagesstätte im Erbbaurecht an die Bauverein AG zu vergeben. Der Bestellung des Erbbaurechts werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt: Der Erbbauvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen. Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf dem Grundstück eine Kindertagesstätte zu errichten und deren Betrieb zu ermöglichen, soweit die Stadt Darmstadt die Vermietung zu diesem Zweck vornimmt. Der einzutragende Erbbauzins beträgt 2 % aus einem Bodenwert von 200,00 €/m². Grundstückseigentümerin und Erbbauberechtigte vereinbaren schuldrechtlich, dass die Grundstückseigentümerin gegenüber der Erbbauberechtigten auf Zahlung der Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag zur Anmietung der Kindertages- stätte zwischen der Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigten läuft. 2 ... Anlagen: Mag.Vorlage Ernst-Ludwig Park, Lageplan Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.08.2006 Begründung: Das Grundstück befindet sich im neuen Baugebiet W 32. Unter Bezug auf die Begründungsseite des als Anlage beigefügten Magistrats-beschlusses, mit der der Bedarf festgestellt wurde, hat die Bauverein AG eine neue Kindertagesstätte mit zwei altersstufenübergreifenden Gruppen, zwei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe errichtet. Die Laufzeit von 25 Jahren ist angemessen, da es sich um einen Zweckbau mit einer kurzen Nutzungsdauer handelt. Im Hinblick darauf, dass die Stadt Darmstadt die Kindertagesstätte im Rahmen eines Mietvertrages übernimmt, wird auf die Zahlung von Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag läuft. Bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf ist keine Entschädigung zu zahlen. Der Mietvertrag wird den Gremien in einer gesonderten Vorlage vorgelegt. Darmstadt, 09.08.2006 23-40-III/2-D6-hu-bö Dezernat II Dezernat V Dezernat VI Wolfgang Glenz Daniela Wagner Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadträtin Stadtrat
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.;) I. 50 24 20 12 qm 50 24 20 12 qm altersübergreifende Kindergruppen 2- 6 Jahre Gruppenraum Schlafraum Intensivraum Toilettenanlage mit Wickelbereich, Kinderbadewanne und ErwachsenentojJette AbsteJlraum Garderobe außerhalb des Gruppenraumes Abstellraum für Kinderwagen Gruppenraum Schlafraum Intensivraum .Toilettenanlage mit Wickelbereich, Kinderbadewanne und Erwachsenentoilette Abstellraum Garderobe außerhalb des Gruppenraumes II. Kindergarten 50 20 50 20 I Gruppenraum Intensivraum Gruppenraum Intensivraum Toilettenanlage den einzelnen Gruppen zugeordnet Waschräume den einzelnen Gruppen zugeordnet Garderobe den einzelnen Gruppen zugeordnet außerhalb der Gruppenräume Abstellraum 12 qm III. Hort Gruppenraum Intensivraum Hausaufgabenraum 60 25 20 Toilettenanlage zugeordnet mit Waschmöglichkeiten Garderobe außerhalb des Gruppenraumes Abstellraum 12qm IV. 72, 24 48 Gemeinsame Räume Mehrzweckraum/ Mehrzweckräume Geräteraum Küche, Kinderküche und Vorratsraum Putzmittelraum mit Ablauf für Schmutzwasser Waschmaschine und Trockner Haustechnik 12 qm 1:\KIta\Magistratsvorlagen\Magistratsvorlage Baugebiet w32IMagistrW32.24.02.04.doc qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm qm
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v. 12 qm 25qm Personalräume Leitung Personalraum 2 Personal-WC's, d~von eines behindertengerecht VI. 15qm Außenbereich Geräteraum Wasseranschluss Freifläche je Kind 15 qm ~ Belegung max. 36 Kinder in zwei altersübergreifende Gruppen für 2-6 jährige max. 50 Kindergartenkinder alternativ 25 Kindergartenkinder und 20 Hortkinder max. 20 Hortkinder Eine Gruppe des Kindergartens sollte i.m Bezug auf die Anordnung der Sanitärein- heiten so geplant sein, dass mit geringem Aufwand die Räume auch für eine Hort- gruppe genutzt werden können, falls der Bedarf dies erfordert. Hauptnutzfläche: 689 qm Über die Bauherrschaft der Kindertagesstätte und ggf. deren Finanzierung erfolgt von d~r Bauverwaltung eine gesonderte Magistratsvorlage. Eine gesonderte Vorlage in Be:zug auf die künftige Trägerschaft der Kindertages- stätte wird vom Schulamt erfolgen. 1 Anlage: Folgekostenberechnung entfällt, da ein möglicher freier Träger für die Kindertagesstätte noch nicht feststeht. Darmstadt, 24.02.2004 Dezernent VI Dezernat V ~ \:\Kita \Mag istratsvorlagen \Mag !strats vorlage Bauge biet w32IMag istrW 32.24.02.04 .doc
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Ernst-Ludwig-Park Elisabeth-Schumacher-Str. 50
Beratungsverlauf (6)
Orte (1)
- Elisabeth-Schumacher-Straße 50
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0130
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.08.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00